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2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes (Gelesen: 125.364 mal)
willix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.01.2006 um 00:09:59
 
Nach der Lektüre des Entwurfes eines zweiten Änderungsgesetzes zum Aufenthaltsgesetz, welches vom BMI kürzlich vorgelegt wurde, möchte ich an dieser Stelle mal auf die gravierenden negativen Konsequenzen für zahlreiche binationale Ehen und Familien und auf die Einschränkung des vom Grundgesetz garantierten Schutzes der Familie hinzuweisen.

Da es mich vielleicht persönlich betrifft, möchte ich mich vor allem zum Punkt 17 des Änderungsgesetzes äußern. Darin heißt es: „17. § 28 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 1 sind in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 anzuwenden.“ In Punkt 19 des Änderungsgesetzes wird des Paragraph 30 neu geregelt. Demgemäß kann ein Zuzug zu in der BRD lebende Ausländer und gemäß Punkt 17 auch zu Deutschen Ehepartnern nur dann erfolgen, wenn der ausländische Ehegatte mindestens 21. Jahre alt ist und die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass er nicht an einem Integrationskurs teilnehmen muss.

Vor allem die erwähnte Neuregelung unter Punkt 17 und 19 entsetzt mich! Wie kann man es deutschen Staatsbürgern verwehren  mit einem ausländischen Ehepartner in Deutschland zu leben der unter 21 Jahre alt ist? Diese Altersregelung scheint mir vollkommen willkürlich gesetzt.

Der zweite Satz des Punktes 17 des Änderungsgesetzes scheint mir hingegen noch wesentlich folgenschwerer. Dass zukünftig nur noch ausländische Ehegatten eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie im Ausland ausreichend Deutsch gelernt haben, hat die Folge, dass Deutsche ein Eheleben in Deutschland nur noch mit denjenigen ausländischen Ehegatten führen dürfen, die die Möglichkeit haben in ihren Heimatländern Deutsch zu lernen. Durch diese Regelung werden all diejenigen diskriminiert, die im Ausland keine Möglichkeit haben Deutsch zu lernen. Leider leben nicht alle ausländischen Ehepartner in Metropolen reicher Industrieländer, in denen ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Würde dieser Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form verabschiedet werden, so würde dies bedeuten, dass deutsche Staatsbürger in letzter Konsequenz, wenn sie nicht selbst auswandern möchten, sich nur noch in Personen verlieben dürften, die in Ländern mit einer entsprechenden Infrastruktur leben.

Um diese Konsequenz zu verdeutlichen, möchte ich kurz meinen persönlichen Fall schildern. Seit Sommer 2006 bin ich mit einer Jemenitin offiziell verheiratet. Der Jemen gehört zu einem der am wenigsten entwickelten Länder der Erde. Meine Frau möchte gerne Deutsch lernen und ich sehe auch die Notwendigkeit dafür, wenn sie in Deutschland leben will. Aber wie soll meine Frau Deutsch lernen wenn Sie in einem LDC-Staat lebt, in dem es bis heute in vielen Dörfern noch nicht einmal Elektrizität gibt, geschweige denn eine Schule mit Deutsch als Fremdsprache? Wie soll meine Frau dort die Anforderungen des Paragraphen 44 (a) Absatz 1 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes erfüllen? Würde das Änderungsgesetz verabschiedet und würde es noch auf meinen Fall angewendet werden, dann könnte ich von Rechtswegen die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland nicht führen. Meine Kinder würde in Deutschland nicht aufwachsen, zukünftig auch keine Steuern zahlen und nicht zum kulturellen Reichtum des Landes beitragen. Auch ich würde dann Deutschland den Rücken kehren und im Jemen leben wollen, denn die Liebe zu meiner Frau und das eheliche Leben ist mir wichtiger als meine Heimatbindung.

Ich möchte nochmals betonen, dass ich sehr wohl die Notwendigkeit sehe, dass für eine erfolgreiche Integration die Kenntnis der deutschen Sprache unabdingbar ist. Das Ziel des Änderungsgesetzes soll es ja auch sein die Integration in Deutschland lebender Ausländer zu befördern. Dagegen ist sicherlich nichts einzuwenden. Aber kann es denn eine bessere Intergration eines Ausländers geben, als mit einem Deutschen verheiratet zu sein? Mit diesem Änderungsartikel trifft der Gesetzgeber in meinen Augen die völlig falsche Zielgruppe. Daher nehme ich auch an, dass in diesem Fall nicht unbedingt die Sorge um bessere Integration im Vordergrund stand, sondern man schlichtweg die Heirat mit Ausländern erschweren und eindämmen wollte. Natürlich wird eine solche Absicht in der öffentlichen Diskussion nicht laut verkündet und findet unter dem Vorwand besserer Integration schleichend und fast unbemerkt Eingang in den Gesetzestext, ohne dass bemerkt wird, wie eine ganze gesellschaftliche Gruppe in ihren Grundrechten beschnitten wird.

Als Deutscher unterliege ich den Rechten und Pflichten des Grundgesetzes, Dieses gewährt mir nach Artikel  6 Absatz 1 den Schutz meiner Familie in besonders hohem Maße, gleichgültig ob ich mit einer Ausländerin verheiratet bin oder nicht. Der Entwurf zum Änderungsgesetz verletzt in meinen Augen dieses Grundrecht.
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Antwort #1 - 08.01.2006 um 00:59:04
 
Hallo Willix,

recht hastDu. Es soll Menschen geben, die eine Fremdprache beherrschen, sich verlieben, heiraten, den Partner nach Deutschland holen wollen, und dieser dann hier auch deutsch lernen möchte. Allerdings sollen m.E. laut Entwurf für das Visum einfache (mündliche) Deutschkenntnisse reichen, die ausreichenden (schriftlichen) Deutschkenntnisse gibts dann hier per behördlich verordneten Zwangssprachkurs.

Für alle die mitlesen wollen, hier erstmal die FUNDSTELLE für den Entwurf des Änderungsgesetzes

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_AendG_ZuwG_030106.pdf

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Reni
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Antwort #2 - 08.01.2006 um 09:40:47
 
Der Entwurf sieht nach einem Abklatsch des dänischen Modells aus - ich kenne verschiedene Leute, die jetzt in Schweden wohnen und nur noch zum Arbeiten nach DK  übersetzen...
Im Ernst: ich halte den Entwurf nicht für verfassungskonform. Wenn man bedenkt, dass Gerichte schon früher gegen Ehebestandszeiten - für rein ausländische Ehen - waren, und etliches anderes mehr, ist das hier mehr für den Wahlkampf in drei Bundesländern als für die Realität.
Baden-Württemberg hat es ja mit seinem Fragebogen für Einwanderer vorgemacht, dass Wahlkampfpropaganda nicht verfassungsgemäß sein muss.
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Antwort #3 - 08.01.2006 um 11:35:32
 
...und was völlig fehlt ist die mit der Koalitionsvereinbarung vereinbarte Evaluierung des ZuwG, z.B. im Hinblick auf die versprochene Abschaffung der Kettenduldung, Abschiebung hier aufgewachsener und integrierter Kinder, menschenrechte für "illegale" usw.

Wortlaut Koalitionsvertrag vom 11.11.2005:
"Wir werden das Zuwanderungsgesetz anhand der Anwendungspraxis evaluieren. Dabei soll insbesondere auch überprüft werden, ob eine befriedigende Lösung des Problems der so genannten Kettenduldungen erreicht worden ist. Im Rahmen der Evaluierung ist auch zu prüfen, ob alle Sicherheitsfragen und humanitären Probleme, etwa mit Blick auf in Deutschland aufgewachsene Kinder, wie beabsichtigt befriedigend gelöst sind. Ein Prüfauftrag gilt auch für den Bereich „Illegalität“ und die Frage des kommunalen Wahlrechts für Ausländer, die keine EU-Bürger sind. "

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Antwort #4 - 08.01.2006 um 12:10:02
 
Der Vollständigkeit halber hier noch der link zu der dazugehörigen
Begründung des Gesetzentwurfes
.

Und
hier noch einige Fundstellen
aus der Presse dazu.

Änderung:
Ich seh gerade: der link weiter oben enthält Gesetzentwurf +
Begründung in einer Datei
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Reni
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Antwort #5 - 08.01.2006 um 12:14:11
 
@gc: ich sage nur "Kettenduldung"....
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Antwort #6 - 08.01.2006 um 12:43:36
 
Mich würde mal interessieren, wie der Widerspruch zwischen dem geänderten § 27 Abs. 1a und dem §  28 Abs. 1 AufenthG-ÄndEntwurf im Hinblick auf § 5 Abs. 2 und auf § 39 AufenthV aufgelöst werden wird. Zwinkernd

Nach der Begründung zu § 27 Abs. 1a soll sich dieser auch auf Fälle nach § 28 Abs. 1 beziehen. unentschlossen hä?

hieraus lese ich, dass im Falle einer Scheniehe der Zuzug auch zu Deutschen versagt werden kann (siehe Begründung zu § 27 Abs. 1a)

Ist dann § 28 Abs. 1 nicht mehr als Anspruchsregelung zu sehen, mit der Folge, dass § 5 Abs. 2 nicht mehr zur Anwendung kommt.   hä?

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Antwort #7 - 08.01.2006 um 12:58:08
 
Generell gesehen: Es ist eine Schande, mit wievielen Gesetzen das Grundgesetz wohlwissend verletzt wird.

Man könnte auch meinen, der Staat wolle sich die Kosten für die Integrationskurse sparen.

Bleibt nur zu hoffen, dass der Bundespräsident das nicht unterschreibt (das glaub ich allerdings nicht, der interessiert sich nur für
Wirtschaft und Renditen...) oder sich ein mutiger findet, der das BVG anruft und das Gesetz kassiert wird.
Das GG ist hier ziemlich eindeutig. Und nur deswegen das GG zu ändern, würde selbst für diese "Regierung" zuviel staub aufwirbeln.

Ein liberales Korrektiv gibts in dieser "Regierung" ja nicht mehr....
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Antwort #8 - 08.01.2006 um 13:38:26
 
Zitat:
Ein liberales Korrektiv gibts in dieser "Regierung" ja nicht mehr....
  Smiley

Zyn on
Stimmt, was wir jetzt haben ist wohl eher sowas wie Volkskammer lachen
Die Bestrebungen eines der fortschrittlichsten Länder der Welt zurück auf Mittelalterniveau zu katapultieren sind echt zum  :kotz

...schnell Smiley bevor eines Tages der Zaun wieder steht  Laut lachend
Zyn off

Beibt nur zu hoffen das es nur "Wahlkampfblasen" sind  :protest
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Antwort #9 - 08.01.2006 um 14:09:20
 
Hi,

Das ist ja wohl der Hammer. Ärgerlich
Zu der Geschichte mit den 21 Jahren sage ich mal nichts.
Aber Punkt 17 und 19 bereffen auch uns. FZF geht also nur noch, wenn der Integrationskurs nicht nötig wäre? Was soll denn der Mist, wozu gibt es den dann?
Daß das auch für die FZF zu Deutschen gelten soll und vor allem wie versteckt das formuliert ist finde ich schlimm. Viele der Beteiligten dürften das gar nicht kapiert haben bzw. nicht kapiert haben was das bedeutet.

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß das so durchgeht.
Aber wenn doch, hat einer ne Idee ab wann das gelten könnte?

Gruß,
Norbert
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Antwort #10 - 08.01.2006 um 14:22:02
 
Bei aller Kritik, es gibt auch positive Änderungen:

- z.B. wird bei der Einbürgerung von EU-Bürgern generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit zugelassen und nicht mehr auf Gegenseitigkeit abgestellt. Wird einigen Bundesländern sicher auch nicht schmecken.  grin

- der Verlust der deutschen StA wird nicht mehr eintreten, wenn die StA eines anderen EU-Staates angenommen wird.

- das Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren wird endlich gesetzlich normiert.
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Antwort #11 - 08.01.2006 um 16:18:16
 
Hi,

Ich hab mir das jetzt nochmal weiter reingezogen.
Das haut denen doch jeder Vefassungsrichter um die Ohren.

Ich beschränke mich mal nur auf Punkt 17 und 19:

Das ganze soll sich nach der Richtlinie 2003/86/EG richten. Da steht ausdrücklich in Artikel 3:
Zitat:
(3) Diese Richtlinie findet auf die Familienangehörigen eines Unionsbürgers keine Anwendung.


Also ist Punkt 17 (Mindestalter und Sprachbarriere auch für FZF zu Deutschen) schonmal nicht durch die Richtlinie begründet.

Aber schlimmer, Artikel 7:
Zitat:
(2) Die Mitgliedstaaten können gemäß dem nationalen Recht von Drittstaatsangehörigen verlangen, dass sie Integrationsmaßnahmen nachkommen müssen.


Daraus nun eine Vorraussetzung zur FZF zu basteln, wie es Punkt 19 vorsieht, ist ja wohl komplett an den Haaren herbeigezogen.
"nachkommen müssen" als "schon gemacht haben müssen" zu interpretieren, da muß man erstmal drauf kommen.

Daß das auch nicht nur einfache mündliche Sprachkenntnisse sein sollen ergibt sich auf den ersten Blick aus dem Entwurf Punkt 29:
Zitat:
§ 44a wird wie folgt geändert:
a)  Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) „1. er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat und
a) sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen
kann oder
b) zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 23
Abs. 2, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 30 nicht über ausreichen-
de Kennntnisse der deutschen Sprache verfügt oder“


Der Integrationskurs wäre also Pflicht, wenn ein Ausländer durch eine FZF in D ist und "nicht über ausreichende Kennntnisse der deutschen Sprache verfügt", nicht bloß einfache Verständigung. Genau diese FZF soll aber nicht möglich sein, wenn der Integrationskurs Pflicht ist.
Irgendwie passt das nicht:
Punkt 19:
Zitat:
2. er nach der Einreise nicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs
nach § 44a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a verpflichtet wäre und

Das bedeutet also "einfache Verständigung" ist Vorraussetzung (Buchstabe a).
Der Ausländer ist aber dann doch zum IK verpflichtet gemäß Buchstabe b §44a Absatz 1.
Mir fällt jetzt keine Möglichkeit ein, diesen Sachverhalt noch unverständlicher und komplizierter zu formulieren.
Aber jetzt hab ich's kapiert.
Stichwort "Der kleine Hobbyjurist" Cool


Was bedeutet das also?
Wenn ich meine Frau zur Ausübung des verfassungmässig geschützten Familienlebens nach D holen will, scheitert das an ihren mangelnden Sprachkenntnissen.
Da erkennt doch jeder Laie wie verfassungswidrig das ist.
Ein entsprechender Jurist dürfte da nur noch mit dem Kopf schütteln wie man auf sowas kommen kann.

Ich glaube ich schreib jetzt doch mal an "irgendwen da oben".

Gruß,
Norbert
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Antwort #12 - 08.01.2006 um 17:48:47
 
Ich habe jetzt schon mal eine Petition verfasst, um auf die Problematik hinzuweisen. Hoffentlich folgen dem noch viele weitere. Es muss nämlich schnell gehen, da im schlimmsten Fall ab Juli das Änderungsgestz in Kraft tritt.

Gruß

Jörn
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Antwort #13 - 08.01.2006 um 17:54:46
 
Hallo Norbert,
stimmt.

Man könnte ja meinen, man will die Kosten für den Integra-Kurs sparen, und weil sich der Herr Minister nicht
getraut hat, einfach den Anspruch aus dem Gesetzt zu streichen, da sich dann selbst die SPD mokiert hätte weil ja
ein Rot-Grünes Gesetz kassiert wurde, hat der Schlaue Schäuble (das muss man ihm ja schon lassen, das ganze so
durch die Hintertür zu machen dass es keiner merkt) sich gedacht, dürfen die halt nur nach D kommen, wenn der
Kurs nichtmerh notwendig ist.

Hm. Also die Türken kennen unsere Verfassung sehr gut, so hat ja auch die Türkische gemeinde schon entsprechend kritisiert,
dass das ein Verfassungsverstoß wäre...

Aber was juckt das den Herrn S., der ja auch "erfolterte" Ergebnisse unbedingt verwerten will....  Lippen versiegelt
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Antwort #14 - 08.01.2006 um 18:01:16
 
Hallo,
mittlerweile scheint auch die SPD aufgeweckt worden zu sein

http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/3/0,3672,3267427,00.html

Man will wohl seitens der Union
ein Beschluss des Kabinetts bis Ende März und ein In-Kraft-Treten der Neuregelungen vor der Sommerpause.

Gruß
Kirk
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Antwort #15 - 08.01.2006 um 18:55:24
 
Hi,

Da geht es aber nicht um die Sache mit den Sprachkenntnissen.
Die Altersgrenze wird von der EU gedeckt aber da geht es nur um die FZF zu Ausländern.
Daß das auch für die FZF zu Deutschen gelten soll haben sie sich komplett selbst ausgedacht.

Der Knackpunkt ist aber eigentlich die Umsetzung mit der Integration.
Ev. eine Einreise zur FZF zu verwehren weil der ausländische Ehepartner kein Deutsch spricht ist ein schlechter Witz.
Man lese mal §3 und §6 des GG.

Der Integrationskurs ist aber zum Glück nicht abgeschafft.
Wie ich erläutert hatte, ist zur FZF ein Nachweis von einfacher Verständigung erforderlich. (Nach dem Entwurf) Das dürfte so etwas Stammeln sein, nach dem Weg fragen und so.
Wenn aber keine ausreichenden Kenntnisse vorhanden sind (die man vielleicht für ein vernünftiges Gespräch braucht), dann bestehen weiterhin Recht und Pflicht zum Integrationskurs.

Irgendjemand sollte Herrn Schäuble mal sagen, daß ihm seine Leute mit dieser Sprachbarriere gerade Raketen an den Rolli schrauben.
Auf der einen steht §3 GG, auf der anderen §6 GG und sie schiessen ihn aus dem Amt.
Einen so klaren Verfassungsbruch wie im neuen §30 und §28 dürfte kein Minister politisch überleben.  

Sorry für die Ausdrucksweise aber hier darf ich das doch hoffentlich, oder?

Gruß,
Norbert


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Antwort #16 - 08.01.2006 um 19:28:49
 
Zitat:
Irgendjemand sollte Herrn Schäuble mal sagen, daß ihm seine Leute mit dieser Sprachbarriere gerade Raketen an den Rolli schrauben.
Auf der einen steht §3 GG, auf der anderen §6 GG und sie schiessen ihn aus dem Amt.
Einen so klaren Verfassungsbruch wie im neuen §30 und §28 dürfte kein Minister politisch überleben. 

Sorry für die Ausdrucksweise aber hier darf ich das doch hoffentlich, oder?

Gruß,
Norbert



Naja, den Martin Baker hatte er sich ja schon Aufgrund seiner Äußerungen zu den "F-Erkenntnissen" verdient, aber irgendwie zünden die Raketen in der Toyota-Republik nicht  unentschlossen
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Antwort #17 - 08.01.2006 um 19:31:08
 
Naja,

bei allem Verständnis für Euer Problem finde ich den Witz über das Hilfsmittel des BMI einfach nur geschmacklos .
Ärgerlich
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Antwort #18 - 08.01.2006 um 20:22:53
 
Hi,

Was habe ich getan?
Ich habe erwähnt, daß Herr Schäuble im Rolli sitzt.
Hast Du damit schon ein Problem?
Ich habe keinen Witz über die Behinderung von Herrn Schäuble gemacht.
Das läge mir auch fern, im Gegenteil, ich schätze ihn sogar.
Seinen Rolli als Hilfsmittel zu bezeichnen zeugt auch von einer gewissen Berührungsangst.
Es ist, wie für jeden entsprechend Behinderten, sein Rolli.

Das Schlimmste für Betroffene ist, wenn das Thema der Besonderheit wie ein Tabu verschwiegen wird.
Herr Schäuble sitzt nunmal im Rollstuhl und ich habe nur noch einen Hoden.
Das kann man zwar nicht so direkt vergleichen aber meist kommt der Betroffene damit weitaus besser klar als das Umfeld.
Ich mache jedenfalls regelmässig Witze über meine ehemalige Krankheit und den nun fehlenden Hoden.

Also bitte mal locker durch die Hose atmen...

Gruß,
Norbert
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Antwort #19 - 08.01.2006 um 21:58:52
 
Hi ronny,

Evtl. war meine Äusserung mit dem "Martin Baker" etwas spitz, dürften sowieso die Wenigsten wissen was das ist.  Zwinkernd
Aber ungeachtet dessen haben Leute die einen Amtseid auf das GG abgelegt u. geschworen haben die FDGO zu schützen, diese beiden Dinge aber anschließend mit Füßen treten nichts in solchen Positionen verloren.
Wer sich Foltererkenntnisse zu nutze machen will, ist keinen Deut besser als der welcher sich die Hände blutig macht  Ärgerlich
Schon nach dieser Nummer hätte der Mann kosequent sein sollen u. seinen Hut nehmen müssen.
Dieser merkwürdige Vorschlag zum Aufenthaltsgesetz wird hoffentlich die Laufbahn dieses "Volksvertreters" beenden. Bleibt nur zu hoffen, das die SPD noch Geistesgegenwärtig genug ist um diesen GG- widrigen Müll zu stoppen. Mehr kann man dazu nicht sagen.

neuro ...
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Antwort #20 - 08.01.2006 um 22:20:28
 
Zitat:
"Martin Baker"


Kenne ich (Schleudersitz) und die Behinderungen die einem Rolli-Fahrer widerfahren kenne ich aus der eigenen Familie, also reagiere ich da so humorlos , sorry .

Meine Schwiegertochter in spe sagt immer : Ich bin nicht behindert, ich werde behindert Zwinkernd

Und deren Probleme sind etwas massiver als die Befindlichkeiten ob jemand deutsch sprechen kann oder ned  Ärgerlich
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Antwort #21 - 08.01.2006 um 22:32:45
 
Hallo Ronny,

Vielleicht habe ich da was falsch verstanden:

Meine Freundin spricht kein Deutsch und irgendwer vergleicht das mit einer Behinderung?
Sach ma geht's noch?

Du bist nicht bloß humorlos sondern verkrampft.
So bist Du eine Last für den Betroffenen.
Glaube mir, ich war selber einer.

Gruß,
Norbert

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willix
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Antwort #22 - 09.01.2006 um 00:03:11
 
Ich denke es sollte doch mal wieder ums Thema gehn, oder? Zwinkernd
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fons
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Antwort #23 - 09.01.2006 um 01:40:37
 
Jepp, auch wenn es im Userforum etwas lockerer zugeht,
sollte man/Frau hier auch auf Sachlichkeit achten! Alles
ist hier sicher auch nicht erlaubt.
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Kirk
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Antwort #24 - 09.01.2006 um 09:51:50
 
Hallo Norbert,

dass die 21 Jahre von der EU gedeckt werden, ändert nix daran, dass auch dies gegen den Schutz der Familie spricht,
und wenn die EU verfassungswidrige Gesetze verlangt, dürfen diese natürlich nicht umgesetzt werden...
(siehe EU-Haftbefehl !).

OT:
Der BMI hat schon ganz anderes überlebt, den Big Helmut aus Oggersheim, 100.000 Euro aus dem Nirvana und sogar
seine Absetzung als Chef/Fraktionsvorsitzender der CDU(/CSU) und nicht zuletzt die Angie. Es ist IMHO ein Irrglaube zu
meinen, dass jemand mit solch dickem Fell freiwillig seinen Hut nehmen würde....

So töricht wie der Ede ist er jedenfalls noch lange nicht....
OT /Ende

Ich meine, dass hier auch das Justizministerium noch ein Wort wird mitreden (müssen), allerdings spricht natürlich der Dampf den
das BMI macht dafür, dass versucht werden wird, den Entwurf "durchzupeitschen".
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Guenter
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Antwort #25 - 09.01.2006 um 10:28:57
 
Skandalös ist die Mißachtung des GG aufgrund politischer Ideologie. Den Betroffenen bleibt dann nur der Gang durch die Instanzen und jahrelanger Trennungsschmerz oder die Mißachtung des neuen Gesetzes durch Beschaffung von Erstazpapieren für die Einwanderung unter Zuhilfenahme krimineller Elemente. Ist dies das, was gewünscht wird ? Aufgrund der Mißachtung des GG würde die zweite Alternative einen übergesetzlichen Notstand hervorrufen und damit straffrei zu beschreiten sein.

Mit solchen Spielereien, deren Unterlassung bereits mehrfach vom deutschen, wie auch europäischen Richterverband angemahnt worden sind, wird das dt. Rechtssystem systematisch ausgehölt!

Den Betroffenen wird erhebliches Leid zugefügt! Sowohl die Heraufsetzung des Nachzugsalters, wie auch die Forderung nach dt. Sprachkenntnissen sind völlig inakzeptabel. Auf Dauer wird man Recht nur durchsetzen können, wenn es moralsich ist und von der Bevölkerung akzeptiert wird. Dies ist unter den im GG referenzierten Sittengesetzen zu verstehen.

Alle Rechtsradikale werden sich freuen.
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Kirk
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Antwort #26 - 09.01.2006 um 10:42:34
 
... und dadurch treibt man viele Handlungen in die Illegalität, man kriminalisiert ganz legale Interessen.
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Antwort #27 - 09.01.2006 um 11:31:08
 
Guenter schrieb am 09.01.2006 um 10:28:57:
Auf Dauer wird man Recht nur durchsetzen können, wenn es moralsich ist und von der Bevölkerung akzeptiert wird.


Völlig unabhängig davon, was ich persönlich von diesem Änderungsentwurf halte, bin ich mir mehr als sicher, dass die Mehrheit der von Dir angesprochenen Bevölkerung entsprechende Änderungen sehr wohl akzeptieren, wenn nicht gar begrüßen wird.

Habe in den letzten Jahre mehrfach repräsentative Umfrageergebnisse gesehen, die entsprechende Ergebnisse, bzw. Wünsche wieder gespiegelt haben.

Darüber hinaus habt Ihr, haben wir, die entsprechenden Parteien, die hinter diesen Vorschlägen stehen doch schließlich auch in der Mehrheit gewählt.

Und Gesetze zu erlassen die von der gesamten Bevölkerung akzeptiert werden, halte ich für mehr als utopisch!
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ronny
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Antwort #28 - 09.01.2006 um 12:22:50
 
Zitat:
und dadurch treibt man viele Handlungen in die Illegalität, man kriminalisiert ganz legale Interessen


Ist natürlich auch eine interessante Sicht vom Strafrecht, nur btw. Zwinkernd

Könnte vom BigBoss aus Little Italy stammen grin

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Antwort #29 - 09.01.2006 um 12:51:49
 
Achtung Jux OT  Zwinkernd

Zitat:
Könnte vom BigBoss aus Little Italy stammen grin


öhm Hi ronny, damit meinst Du aber nicht den Forumstechniker oder ? Laut lachend
proost

neuro ...
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Antwort #30 - 09.01.2006 um 13:08:50
 
Zitat:
damit meinst Du aber nicht den Forumstechniker


Du hast schon erkannt, wen ich meine grin

Aber den Techniker wollte ich damit ja ned erwischen sondern seinen Namenspaten grin
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Antwort #31 - 09.01.2006 um 22:27:14
 
Hallo,

ich hab mich bisher ja noch nie wirklich um den Wortlaut von Änderungsgesetzen gekümmert.  Aber irgendwo muss es doch einen Entwurf für das Aufenthaltsgesetz geben, wie es aussehen würde, wenn das Änderungsgesetz in Kraft wäre, oder?

Wenn jemand hierzu eine Quelle kennt, und diese ins Netz stellt, wäre uns allen gedient.

Nachdem das Aufenthaltsgesetz mit seinen vielen Querbezügen ohnehin schon so kompliziert ist, ist das Ergebnis nach der Einarbeitung des Änderungsgesetzes mit meinem "normalen" Menschenverstand nicht mehr zu überschauen. Wenn ich MdB wäre, würde ich nicht über Änderungsgesetze abstimmen, wenn ich nicht wenigstens die Möglichkeit hätte, das damit geänderte Gesetz im Stück anzusehen. Vielleicht gibt es ja auch die Möglichkeit, beim BMI danach zu fragen????
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fons
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Antwort #32 - 09.01.2006 um 22:35:34
 
Lies doch mal den Anfang dieses threads. Da steht der link  Cool

Änderung:
Sorry, hab da wohl ned ganz richtig gelesert. Du willst ne Fassung, die das
AufenthG Nach der Änderung komplett darestellt... kann ich nicht dienen.
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« Zuletzt geändert: 09.01.2006 um 23:47:26 von N/V »  
 
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Antwort #33 - 09.01.2006 um 23:03:29
 
Hansi schrieb am 09.01.2006 um 22:27:14:
Wenn ich MdB wäre, würde ich nicht über Änderungsgesetze abstimmen, wenn ich nicht wenigstens die Möglichkeit hätte, das damit geänderte Gesetz im Stück anzusehen....


BTW: ich bin sicher dass viele MdB's über so manches Gesetz abstimmen,
ohne es zu verstehn (die genauen Folgen etc.).  Cool
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Antwort #34 - 09.01.2006 um 23:13:29
 
Ich denke, dass der Kern der Änderungen in der Begründung liegt (liegen soll)
Zitat:
Bei der Umsetzung der Richtlinie über den Familiennachzug wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, durch die Festlegung eines Mindestalters zum Ehegattennachzug junge Ausländer vor Zwangsehen zu schützen. Zudem wird ein Ausschlussgrund für den Familienachzug bei Scheinehen ausdrücklich gesetzlich geregelt, um dem Missbrauch eines Aufenthaltsrechts, insbesondere zu illegalen Zwecken wie der Zwangsprostitution, entgegenzuwirken.

Tja, das Problem dürfte sein, dass der Gesetzgeber sich scheut ein oder mehrere extra § "Zwangsehen" und "Mißbrauch der Ehe zur Zwangsprostitution" einzufügen. Das würde höchstens die bisherigen Regelungen  präzisieren und zusätzliche Straftatbestände einführen. Ich frage mich also warum keine "Sonderregelung", sondern das Einweben in die existierenden?

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Antwort #35 - 09.01.2006 um 23:30:22
 
Hi,

Das ist garantiert so.
Ich habe mich nie so intensiv mit sowas befasst und jetzt bin ich entsetzt.
So wie ich das sehe, entwerfen da ein paar Leute mit juristischem Halbwissen irgendwas und dem Rest der Manschaft wird es mit dem Kommentar untergejubelt "hier, diese EU-Richtlinie haben wir damit umgesetzt".
Die (bzgl. Familiennachzug) ist nämlich erstaunlich verständlich.
Daß Teile davon schon gegen das GG verstoßen wenn man alles ausreizt und der Entwurf sogar noch über das Ziel hinaus schiesst, peilen die Herrschaften nicht.
Wie auch, es ist ja hinterlistig so formuliert, daß selbst ein Jurist es aufgrund der ganzen Querverweise nicht so auf den ersten Blick versteht.
Ich habe mich jetzt nur mit der Sache mit den Sprachkenntissen und dem Mindestalter bei Ehe beschäftigt. Wer weiß was da noch so alles drin steckt.

Hätte nie gedacht, daß ich mal an das BMI oder Abgeordnete schreibe. Das regt mich jetzt aber so dermassen auf, daß ich gerade eine entsprechende Mail vorbereite.
Ich habe mit einem Kumpel gesprochen (Volljurist) und der hat mir ein paar klare Begründungen gesagt. Nach seiner Aussage mehr als eindeutig.
Ich poste die Mail hier im Laufe des Abends.  

@Ronny: Sorry, daß wir so aneinander geraten sind. Mir sind etwas die Gäule durchgegangen. War nicht persönlich gemeint und ich gelobe Besserung.
Lass Dich nicht so von einem Newbie wie mir so anpissen, daß Du womöglich noch die Lust verlierst und Deine hervorragende Arbeit hier hinschmeisst  Traurig
Friede?

Gruß,
Norbert

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Ralf
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Antwort #36 - 09.01.2006 um 23:47:19
 
Nun bleibt mal locker! Bisher handelt es sich lediglich um einen Entwurf, und bisher ist noch so ziehmlich jeder Gesetzesentwurf im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens verändert worden (teilweise bis zur Unkenntlichkeit  grin )

Regt euch lieber mal wegen der aktuellen Einbürgerungspraxis in BW auf.  Zwinkernd
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Antwort #37 - 10.01.2006 um 00:26:15
 
Hi,

wie auch immer, ich hab das nun an poststelle@bmi.bund.de geschrieben, mal sehen ob ich Antwort bekomme:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem o.g. Entwurf ist für das neue Aufenthaltsgesetz vorgesehen:

19.
...(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu er-
teilen, wenn
1. er und der Ausländer das 21. Lebensjahr vollendet haben,
2. er nach der Einreise nicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs
nach § 44a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a verpflichtet wäre und...

Weiterhin:

17.
§ 28 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: "§ 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie
Absatz
2 Satz 1 sind in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 anzuwenden."

In der Folge bedeutet dies, daß eine Familienzusammenführung von Eheleuten
nur dann möglich wird, wenn 1. beide Eheleute das 21. Lebensjahr vollendet
haben und 2. der zuziehende Ausländer mindestens über einfache mündliche
Deutschkenntnisse verfügt.

Der Entwurf begründet 1. mit der Eindämmung von sog. Zwangsehen, wobei man
schon hier bezweifeln muß, wie aussichtsreich dieses Mittel gegen solche
Zwangsehen sein kann.

2. wird dadurch begründet, daß die spätere Integration des Ausländers
vereinfacht werden soll.
Hier wird sich auf die EU-Richtlinie 2003/86/EG berufen.
Dort heisst es in Artikel 7:

(2) Die Mitgliedstaaten können gemäß dem nationalen Recht von Drittstaatsangehörigen verlangen, dass sie Integrationsmaßnahmen nachkommen müssen.

Damit meint die Richtlinie sicher nicht, daß bereits eine Vorraussetzung zur Integration bestehen soll, wenn der Ausländer einreisen will. Vielmehr ist das gemeint, was in den Regelungen zum Integrationskurs im Aufenthaltsgesetz seit Beginn des letzten Jahres bereits umgesetzt ist.
Einer Integrationsmaßnahme "nachkommen müssen" kann doch nicht bedeuten, daß bestimmte Vorraussetzungen bereits gegeben sein müssen.

Weiter heisst es in der o.g. Richtlinie in Artikel 3:
(3) Diese Richtlinie findet auf die Familienangehörigen eines Unionsbürgers keine Anwendung.

Wie sich damit Punkt 17 des Entwurfes bzgl. Änderung des §28 begründen soll, entzieht sich meinem Verständnis.

Zu alledem ist der Entwurf in meinen Augen eindeutig verfassungswidrig.

Die angesprochenen Änderungen schränken ein elementares Grundrecht nach §6 GG für die Eheleute ein.
Dies ist aber nur zulässig, wenn durch die Ausübung dieses Grundrechtes ein Grundrecht eines Anderen verletzt werden würde.
Im Falle der vielleicht nicht vorhandenen Sprachkenntnisse ist die Verletzung der Grundrechte eines Anderen beim besten Willen nicht zu erkennen.
Eine einfachere Integration rechtfertigt die Einschränkung eines Grundrechts jedenfalls sicher nicht.
Dazu kommt, daß die Einschränkung des Grundrechts nach §6 GG aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse auch noch das Grundrecht nach §3 GG verletzen würde.

Abgesehen von §3 GG gilt dies analog für das geplante Mindestalter für die FZF.
Hier soll eine Zwangsehe verhindert werden, welche wohl wegen §2 GG verhindert werden soll. Es kann aber nie ein Grundrecht einer Person eingeschränkt werden, um eine, hier ja nur potentielle, Verletzung eines anderen Grundrechts derselben Person zu verhindern.

Ich wäre Ihnen für eine baldige Antwort dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
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Antwort #38 - 10.01.2006 um 00:47:58
 
Hier nochmal die Fundstellen, mit der vom BMI ebenfalls versandten Synopse:


Eine Synopse des BMI Entwurfs mit allen geänderten Gesetzen,
aber ohne Begründung gibts hier (pdf 1,3 MB)
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_Synopse_AendG_ZuwG.pdf

Den BMI Entwurf mit Begründung hier (pdf 1,8 MB)
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_AendG_ZuwG_030106.pdf

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Antwort #39 - 10.01.2006 um 00:54:04
 
Nachtrag:
Stellungnahmen würde ich nicht an die Poststelle des BMI,
sondern  an die im Anschreiben zum Entwurf selbst angegebene Adresse adressieren:

BMI
Dr. Oliver Maor
PG Zuwanderung
E-MAIL: mi3@bmi.bund.de

Es ist ggf. sinnvoll, ein weiteres Exemplar der Stellungnahme zu schicken an:

"An den Innenausschuss
des Deutschen Bundestages
z.H. des Vorsitzenden   
Herrn Sebastian Edathy
Platz der Republik 1, 11011 Berlin"

Fax 030/227-36994, 76875
Email: innenausschuss@bundestag.de , sebastian.edathy@bundestag.de
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a04/index.html

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Antwort #40 - 10.01.2006 um 01:05:12
 
Hi,

Dann werde ich meine Stellungnahme mal an die genannten Adressen schicken.
Ich werde auch mal die Adressen "meiner" MdB raussuchen.

Ist denn da überhaupt mit einer Antwort zu rechnen? Also mehr als ein Textbaustein?

Gruß,
Norbert
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Antwort #41 - 10.01.2006 um 09:09:46
 
Wer noch mehr Aufmerksamkeit auf diese Problematik lenken möchte, sollte vielleicht auch mal über eine Petition nachdenken (bevor der Bundestag so ein Gesetz beschließt). Diese ist auch online möglich.

http://www.bundestag.de/ausschuesse/archiv15/a02/petition/index.asp

Gruß
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Antwort #42 - 10.01.2006 um 09:30:11
 
Ralf schrieb am 09.01.2006 um 23:47:19:
Nun bleibt mal locker! Bisher handelt es sich lediglich um einen Entwurf, und bisher ist noch so ziehmlich jeder Gesetzesentwurf im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens verändert worden (teilweise bis zur Unkenntlichkeit  grin )

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Ralf - kannst du gerne haben - ich dachte aber nicht, dass ein Beitrag hierzu in diesem Forum auf Interesse stoßen würde.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #43 - 10.01.2006 um 10:32:09
 
Zur Einbürgerungspraxis in BW fehlen mir die Worte  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #44 - 10.01.2006 um 11:35:11
 
Hallo,

noch ein paar Gedanken:

vielleicht sollte man das Schreiben auch an Hr. Wiefelspütz von der SPD schicken, der hatte sich lt. Presse
schon über das ein oder andere "beschwert".

Derr Herr Edathy (Grüne ?) wird erst zum Zuge kommen, wenn der Entwurf als Gesetz im Ausschuss vorliegt (irgendwann im März?).
Besser wäre es, es würde gleich innerhalb der Koalition korrigiert.

Wäre es nicht sinnvoll, die Experten (das Justizministerium) auch anzuschreiben ?

MfG
Kirk

Heute Abend werd' ich da auch ein paar Mails verschicken...

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Antwort #45 - 10.01.2006 um 12:18:46
 
Kirk schrieb am 10.01.2006 um 11:35:11:
Wäre es nicht sinnvoll, die Experten (das Justizministerium) auch anzuschreiben ?


Hi,
die Experten für Ausländerrecht sitzen beim BMI, nicht beim Justiz-
ministerium. Und Du kannst sicher sein, dass beim BMI auch Voll-
juristen mit dem Schreiben von Gesetzen befasst sind. Auf einem
anderen Blatt mag die Tatsache stehen, dass sie politische Ent-
scheidungen umsetzen müssen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #46 - 10.01.2006 um 16:15:20
 
Ich denke egal an welche Stelle man sich jetzt wendet, man sollte es schnell und zahlreich tun, da jetzt noch die Zeit ist Veränderungen zu bewirken. Wenn das Gesetz erstmal erlassen ist, dann braucht es wieder ein neues Änderungsgesetz.... sowas dauert alles ziemlich lang. Also kann ich nur an jeden appellieren mit dem Schreiben zu beginnen (z.B. Petition an den Bundestag, Schreiben an das BMI, Ausländerbeauftragte, Abgeordneter des Wahlbezirks etc.). Ich habe schon so einiges an Porto ausgegeben!  Zwinkernd
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Antwort #47 - 10.01.2006 um 17:06:19
 
Ja hoffentlich kann noch gegengesteuert werden. Meine Meinung ist, dass wieder Schuldige gesucht werden. Es gibt doch genug Probleme in Deutschland. Warum suchen die nicht einmal danach? Es ist zum k******.  Ach ich habe einen Fehler gemacht
Ich meine zum K******. (Groß- und Kleinschreibung beachten!!!)
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Antwort #48 - 10.01.2006 um 17:21:45
 
Ich habe noch etwas vergessen.

Irgendeinem Scheich in Dubai würde alles erlaubt sein. Dort leben auch überwiegend Moslems.

Naja Geld regiert die Welt.

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Antwort #49 - 10.01.2006 um 17:27:22
 
Zitat:
Irgendeinem Scheich in Dubai würde alles erlaubt sein. Dort leben auch überwiegend Moslems.   
Naja Geld regiert die Welt.


Moment, das machst Du Dir zu einfach und mit Klagen kommst auch ned weiter. Deine Vorposter haben schon den richtigen Weg aufgezeigt Zwinkernd

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Antwort #50 - 10.01.2006 um 17:40:48
 
Hallo Ronny,
ja es gibt diesen Weg. Nur warum muss es wieder so weit kommen. Es kann doch keine Regierung geben, die demokratische Regeln einführen will - für Ausländer - und selbst nicht einhalten will?????
Es gibt einen weisen Spruch, dass sich die Geschichte immer wiederholt. Und das macht mir Angst.....
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Antwort #51 - 10.01.2006 um 17:48:03
 
Außerdem meine ich, dass unsere Demokratie eben nicht so das gelbe vom Ei ist. Aber um von diesem Problemen abzulenken, wird ein Feindbild geschaffen. Ist doch überall so. Schau mal nach USA. Hat Bush den Krieg mit Irak insziniert? Er hat doch den Krieg mit Vorspielung falscher Tatsachen angefangen...... Nix gegen Demokratie - aber ohne Lug und Trug.......
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Antwort #52 - 10.01.2006 um 18:07:33
 
Zitat:
Es gibt einen weisen Spruch, dass sich die Geschichte immer wiederholt. Und das macht mir Angst.....


Hi ghalbi,

und DAS ist das Totschlagargument mit dem ich auch das große K******* kriege, weil es immer dann gebraucht wird, wenn gesetzliche Regelungen anstehen, die in erster Linie "Nicht-Inländer" betreffen.

Bush und Irak sind mir btw sch....egal, da lasse ich nicht zu dass Deutschland mit hineingezogen wird.

Und für den Seich gegen die Demokratie hab ich ein einfaches Mittel:

Wems hier nicht gefällt, der kann, darf  sollte gehen.  Ärgerlich



Grüße
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Antwort #53 - 10.01.2006 um 18:17:46
 
Hallo Ronny,
ich bin etwas über deinen Auspruch erschrocken, dass etwas für "Nicht-Inländer" beschlossen worden ist. Ist jedemand der hier lebt ein Nicht-Inländer? Wann ist jemand ein Nicht-Inländer? Also gibt es bald wieder Juden-Sterne - also ich bin wirklch entsetzt!
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Antwort #54 - 10.01.2006 um 18:19:28
 
ich meinte nichtdeutsche Inländer sorry  Lippen versiegelt
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Antwort #55 - 10.01.2006 um 18:30:05
 
gc schrieb am 10.01.2006 um 00:47:58:
Eine Synopse des BMI Entwurfs mit allen geänderten Gesetzen,
aber ohne Begründung gibts hier (pdf 1,3 MB)
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_Synopse_AendG_ZuwG.pdf
...



dankeDanke gc, genau an so was hatte ich gedacht!
Und dabei findet mand dort nicht nur die Neufassung, sondern daneben auch noch die derzeit gültige. Optimal!
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Antwort #56 - 10.01.2006 um 18:52:05
 
Hallo Rony,
alles klar. Ich habe aber seit meiner Schulzeit wirklich Probleme mir der Judenverfolgung. Auch mit anderen Verfolgungen.
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Antwort #57 - 10.01.2006 um 19:25:36
 
Kirk schrieb am 10.01.2006 um 11:35:11:
vielleicht sollte man das Schreiben auch an Hr. Wiefelspütz von der SPD schicken, (...)
Derr Herr Edathy (Grüne ?) wird erst zum Zuge kommen, wenn der Entwurf als Gesetz im Ausschuss vorliegt (irgendwann im März?). (...)
Wäre es nicht sinnvoll, die Experten (das Justizministerium) auch anzuschreiben ?


Das BMJ wird - wie die anderen mitbetroffenen Fachministerien - derzeit im Rahmen der Ressortabstimmung beteiligt, bevor es dann zu einem Kabinettsbeschluss kommt. Die verfassungsrechtliche Prüfung ist dabei - neben der Prüfung der rechtlichen Konsistenz des Entwurfs - eine der maßgeblichen Aufgaben des BMJ, federführend für das Änderungsgesetz ist aber das BMI. Parallel wurde es an die Regierungsfraktionen verschickt, so das der Entwurf innerhalb der Koalitionsparteien verhandelt wird.

Der Kabinettsbeschluss wird sodann in den Bundestag eingebracht und nach 1. Lesung von dort zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen wird.

Herr Wiefelspütz ist einer der wichtigsten Innenpolitiker der SPD, man sollte dann aber ebenso die entsprechenden MdB von CDU (Bosbach, Grindel), FDP (Stadler), Grünen (Volker Beck, Wieland) und PDS (Jelpke).

Die inhaltliche Debatte der MdB findet im Innenausschuss des Bundestages statt,
www.bundestag.de/gremien15/a04/index.html
von daher sind dessen Vorsitzender Edathy (von der SPD, nicht von den Grünen!) und dessen Mitgleider ein wichtiger Adressat, zumal wenn man Herrn Edathy nicht als Abgeordneten, sondern als Ausschussvorsitzenden mit der Bitte um Weitergabe an die Ausschussmitglieder anschreibt.

Sodann - zu dem zeitpunkt ist meist nichts mehr zu machen - wird es in 2. und. 3 Lesung vom BT beschlossen und - wenn man sich mit den Ländern einig ist, was bei einer großen Koalition zu erwarten ist - vom BR bestätigt und kann dann nach Veröffentlichung im BGBl in Kraft treten.
Soweit zum demokratischen Procedere...

gc
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Antwort #58 - 11.01.2006 um 07:04:32
 
Zitat:
Und für den Seich gegen die Demokratie hab ich ein einfaches Mittel:

Wems hier nicht gefällt, der kann, darf  sollte gehen.   



Konnte gestern nicht mehr auf diesen Auspruch antworten, weil mich das Thema zu sehr aufgeregt hat. Ich will nicht aus Deutschland gehen wollen, müssen oder dürfen, weil mir es nicht passt, dass es bald eine Zwei- Drei oder Vierklassengesellschaft in Deutschland geben kann.

Ich hatte geschrieben, dass unsere Demokratie im Moment nicht das Gelbe vom Ei ist. Wirtschaftliche Probleme, gesellschaftliche Probleme und viele vergessene Menschen......  Und da muss nun wiede mal ein Feindbild geschaffen werden. Daher habe ich den Vergleich mit USA gebracht. Die haben doch auch Probleme wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und zwischenmenschlicher Art. Da kommt doch so ein Irakkrieg richtig gelegen und niemand schaut mehr auf die innenpolitischen Probleme.....
na ja wenigstens die Rechten können sich freuen.
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Antwort #59 - 11.01.2006 um 07:40:23
 
Zitat:
Ich hatte geschrieben


guck Zitat:
Außerdem meine ich, dass unsere Demokratie eben nicht so das gelbe vom Ei ist


Da stand nix von momentan, oder ?

Ich weiß sicherlich etwas mehr über die deutsche Geschichte, weil mich genau die Tatsache, dass das Ganze was nach Weimar kam in meiner Schulzeit immer noch sehr verschwiegen behandelt wurde, geradezu herausgefordert hat. Desdewegen habe ich mich auch mit dem Phänomen "Massenwahn" eigehender beschäftigt. Ebenso wie die Beschäftigung mit der von den Nazi-Schergen gerne benutzten Mär von der Kollektiv-Schuld des deutschen Volkes (spielte ihnen ja in die Hände, weil ihre Individual-Schuld dadurch relativiert wurde).

Und hieraus habe ich für mich den Schluß gezogen, ich bin nicht schuld weil ich nicht dabei war. Ich habe zwar eine Verantwortung dass sowas nicht mehr passiert, wie JEDER der hier lebt. Aber ich trete jeden in den A*****  der mir auch nur im Entferntesten mit der dt. Geschichte ein schlechtes Gewissen unterjubeln will, weil ich ihn als nichtdeutschen vermeintlich  schlechter behandele, nur weil er seinen Willen nicht bekommt  Ärgerlich

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Antwort #60 - 11.01.2006 um 08:11:23
 
Zitat:
vermeintlich  schlechter behandele


wenn ich jemanden wegen seines Glaubens anders behandele als einen anderen Bürger, dann ist das nicht offensichtlich? Und das alles weil irgendwelche Gestörten dem muslimischen Glauben Schaden zufügen wollen? Ich frage mich sowieso schon lange, wer hinter dem ganzen Terror steckt.
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Antwort #61 - 11.01.2006 um 08:20:07
 
Zitat:
wenn ich jemanden wegen seines Glaubens anders behandele als einen anderen Bürger, dann ist das nicht offensichtlich


Nochmal zur Klarstellung :

Bürger ist der wahlberechtigte Eiwohner Zwinkernd wir wollen schon korrektbleiben Zwinkernd

Zitat:
weil irgendwelche Gestörten dem muslimischen Glauben Schaden zufügen wollen


WO habe ICH gesagt dass Muslime anders behandelt werden (von mir ) als Juden Christen Atheisten etc.  hä?

Den Brückenschlag zwischen der Judenverfolgung und dem behaupteten "dem muslimischen Glauben Schaden zufügen wollen" kann ich gar ned mehr nachvollziehen  unentschlossen

DIR ist schon bewußt was Verfolgungswahn ist ?

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Antwort #62 - 11.01.2006 um 08:26:18
 
Bitte sachlich bleiben.

Wenn ich mich vielleicht etwas unglücklich ausdrücke, dann vielleicht deshalb, weil die Materie eben auch schwierig ist....

Was soll in diesem Fall die Unterscheidung von Bürger und Einwohner?

Im Grundgesetz heißt es "alle Menschen sind gleich". Nicht Bürger sind gleicher....
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Antwort #63 - 11.01.2006 um 08:33:24
 
Als letztes Wort und weil ich eine "Engelsgeduld" habe:

Zitat aus der Hessischen Gemeinde Ordnung (HGO) zum besseren Verständnis Zwinkernd   

§ 8 HGO:

(1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat.


(2) Bürger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner.

Have a nice Day Zwinkernd

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Antwort #64 - 11.01.2006 um 08:43:15
 
Gut, das ist nun geklärt. Vielen Dank für die Geduld.

Ich möchte aber schon noch weitere Beiträge posten.
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Antwort #65 - 11.01.2006 um 09:54:16
 
Hallo,
ich habe von einem schon Antwort von jemandem im Innenausschuss bekommen, wie siehts bei Euch aus ?

Darf man hier eigentlich die Antworten derjenigen veröffentlichen ? Rechtlich gesehen ?

Also, er schrieb, dass er sich bereits in mehreren Interviews aus meinen genannten Gründen gegen die
Heraufsetzung des Zuzugsalters gewandt hat und bedankte sich noch für die Argumentationshilfe.

Nur, ob er wirklich durchblickt hat, dass es hier um die Unmöglichkeit des Nachzugs bei mang. Sprachkenntnissen
geht, weiß ich jetzt natürlich nicht.

Grüsse
Kirk
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Antwort #66 - 11.01.2006 um 10:00:52
 
Zitat:
Und hieraus habe ich für mich den Schluß gezogen, ich bin nicht schuld weil ich nicht dabei war. Ich habe zwar eine Verantwortung dass sowas nicht mehr passiert, wie JEDER der hier lebt. Aber ich trete jeden in den A*****  der mir auch nur im Entferntesten mit der dt. Geschichte ein schlechtes Gewissen unterjubeln will, weil ich ihn als nichtdeutschen vermeintlich  schlechter behandele, nur weil er seinen Willen nicht bekommt  Ärgerlich

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Antwort #67 - 11.01.2006 um 10:05:03
 
Es ist halt immer noch ein Tabu-Thema.
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Antwort #68 - 11.01.2006 um 10:08:16
 
Wir tun am bestens so, als wäre nix passiert..... Augenrollen
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Antwort #69 - 11.01.2006 um 10:27:28
 
Zitat:
Es ist halt immer noch ein Tabu-Thema.


Zitat:
Wir tun am bestens so, als wäre nix passiert..... Augenrollen


Was willst Du überhaupt bezwecken? Das hat weder mit Tabu-Thema noch mit "nix passiert" zu tun, sondern einfach mit Logik. Man kann nicht Menschen die damals noch gar nicht existiert haben für die Geschichte verantwortlich machen  Ärgerlich
Anstatt die Zeit mit dem Schwingen "dieserKeule" zu vertun, könntest Du ja eine Zeitmaschine bauen, dann korrigieren wir das  Laut lachend Laut lachend

neuro ...
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Antwort #70 - 11.01.2006 um 10:46:51
 
Folgende Mail habe ich an meinen Bundestagsabgeordneten (H. Klose), an Herrn Maor und H. Edathy geschickt:

Sehr geehrter Herr Dr. Maor,



mit Entsetzen habe ich den Entwurf zum 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz gelesen und bitte Sie hiermit, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um diesen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen.



Ich wende mich besonders gegen die Absicht, das Nachzugsalter von mit Deutschen verheirateten Ausländern auf 21 Jahre heraufzusetzen und den Nachzug von Deutschkenntnissen abhängig zu machen.



Wenn Deutsche, die Ausländer heiraten, ihr Eheleben in Deutschland erst mit 21 Jahren ausüben dürfen, so werden sie Deutschen, die Deutsche geheiratet haben, gegenüber wesentlich schlechter gestellt. Das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes nach Art 3 wäre eklatant verletzt. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 GG wäre für den betroffenen Personenkreis ebenso eingeschränkt, wie der Staat seiner besonderen Schutzfunktion von Ehe und Familie nach Art. 6 GG nicht nachkommen würde. Den Nachzug von ausreichenden Deutschkenntnissen abhängig machen zu wollen, hätte den gleichen Effekt. In vielen Ländern sind keine ausreichenden bzw. überhaupt keine Möglichkeiten für weite Personenkreise vorhanden, Deutsch zu lernen. Sicherlich sind Deutschkenntnisse für eine Integration in Deutschland von wesentlicher Bedeutung, aber diese können viel besser im Lande erworben werden. Für Ehepartner von Deutschen sind im Übrigen exzellente Integrationsbedingungen gegeben.



Meine Frau stammt aus Ghana. Ich habe sie in Deutschland kennen gelernt, als sie mit gültigem Visum hier ihre Schwester besuchte. Um sie näher kennen zu lernen, versuchten wir damals ihr Visum verlängern zu lassen. Ich war bereit und in der Lage, für sie zu bürgen. Dies wurde uns nicht ermöglicht. Da sie als ledige Frau keine Aussicht hatte, ein neues Visum zu erhalten und bei ihr bereits ihre biologische Uhr tickte, entschlossen wir uns damals, dass sie „illegal“ bei mir bleiben sollte. Ich konnte sie nicht direkt heiraten, da ich mich noch im Scheidungsverfahren befand. Wir hatten beide den Wunsch, noch Kinder zu bekommen.



Nach der Geburt unseres Sohnes gab es ein Ausweisungshindernis für meine Verlobte. Wir beantragten daraufhin eine Aufenthaltsgenehmigung für sie. Ich wurde daraufhin angezeigt wegen illegaler Beherbergung, sie wegen illegalen Aufenthaltes. Beide Verfahren wurden eingestellt, da wir uns in einem besonderen Notstand befanden.



Ich schreibe Ihnen unsere Lebensgeschichte, da sie deutlich macht, dass bereits das bestehende Aufenthaltsgesetz nicht immer verfassungskonform gestaltet ist. Konkret wurde mein Selbstbestimmungsrecht nach Art 2 GG, sowie der Art. 6 GG nicht genügend im Aufenthaltsgesetz berücksichtigt. Da der Rechtsweg durch die Instanzen wegen der tickenden biologischen Uhr meiner Frau zu irreparablen Schäden bei Einhaltung des Rechtsweges geführt hätte, war ein übergesetzlicher Notstand gegeben.



Seit dieser Zeit betreue ich binationale Paare. Ich werde dabei immer wieder mit schweren Trennungsneurosen konfrontiert, die durch überlange Bearbeitungszeiten im Visumsverfahren zur Familienzusammenführung bedingt sind. Bei Staaten mit sog. unsicherem Urkundenverkehr müssen erst alle Urkunden durch sog. Vertrauensanwälte überprüft werden. Dies dauert oftmals mehr als 6 Monate, hierzu addieren sich die Bearbeitungszeiten der deutschen Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden, die zusammen oftmals weitere 6 Monate in Anspruch nehmen. Ich höre immer wieder von Bestechungsforderungen seitens dieser Vertrauensanwälte. Oftmals werden Visawünsche deshalb auch erst einmal abgelehnt und es muß erst einmal der Rechtsweg beschritten werden, der weitere 7 – 12 Monate in Anspruch nimmt. Die deutschen Botschaften in Ghana, Nigeria und weiteren 3.-Welt-Ländern vergeben Termine für die Beantragung von Visa zur Familienzusammenführung, die 5 – 12 Wochen in der Zukunft liegen. Auch diese Zeiten verlängern das Visumsverfahren zusätzlich.



Ich bitte Sie daher zusätzlich, Ihren Einfluß geltend zu machen, diese Praxis zu verbessern und den Entwurf zum 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz dahin gehend zu überarbeiten, um die von mir genannten Missstände zukünftig vermeiden zu können.



Mit höflichen Grüßen

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Antwort #71 - 11.01.2006 um 11:09:39
 
Hallo Günter,
ja das ist eine gute Eingabe.
Aus deiner Lebengeschichte müssten doch die Verantwortlichen erkennen, dass es doch in vielen Ländern ungerecht zugeht. Auch kann ich bestätigen, dass Vertrauensanwälte Geldforderungen stellen. Wer da Geld hat kann alles machen.....
Die Personen die zu uns kommen, haben genug von diesen Ungerechtigkeiten. Hier regen wir uns über diese Machenschaften auf. Aber helfen wir diesen Menschen, die zwar nichts ändern können, aber darunter zu leiden haben.  Es werden doch nur solche Personen überprüft, die eben nicht genug Geld haben und sich alles erkaufen können.
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Antwort #72 - 11.01.2006 um 11:23:36
 
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Antwort #73 - 11.01.2006 um 11:46:01
 
Muß ich Deine Frage verstehen ?
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Antwort #74 - 11.01.2006 um 12:19:31
 
Walser hielt vor ein paar Jahren seine berühmte "Schlussstrich-Rede" - was du schreibst, hört sich ähnlich an.
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Antwort #75 - 11.01.2006 um 12:23:22
 
Zitat:
Walser hielt vor ein paar Jahren seine berühmte "Schlussstrich-Rede" - was du schreibst, hört sich ähnlich an.


Hast Du sie wirklich gelesen, und verstanden ? Scheint mir nicht der Fall zu sein Zwinkernd

Ich werde mich hier nicht auf dieses Niveau einer Diskussion begeben, aber Du kannst mir dazu gerne eine email etc. schreiben Zwinkernd
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Antwort #76 - 11.01.2006 um 12:44:14
 
hallo kirk,

ich habe die gleichen leute angeschrieben.... bisher hat sich noch nichts getan. mal sehen ob da noch was nachkommt.

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Antwort #77 - 11.01.2006 um 15:03:06
 
Ghalbi schrieb am 11.01.2006 um 08:11:23:
wenn ich jemanden wegen seines Glaubens anders behandele als einen anderen Bürger, dann ist das nicht offensichtlich? Und das alles weil irgendwelche Gestörten dem muslimischen Glauben Schaden zufügen wollen? Ich frage mich sowieso schon lange, wer hinter dem ganzen Terror steckt.


Als Frau, als Europäerin und „Beutedeutsche“ (nach dem 25 Lebensjahr auf Antrag eingebürgert und ganz sicher unbeteiligt und unschuldig an der Judenvernichtung und andere Verfolgungen!) als keiner Glaubensrichtung verpflichtete (was nicht gleichzusetzen ist mit Ungläubige!) muss ich einfach etwas dazu sagen: es geht nicht, dass Leute hierher kommen, sich einbürgern lassen um die vollen Bürgerrechte zu genießen und dann die liberalen, demokratischen, humanen europäischen Gesetze instrumentalisieren, um ihre antiquierten und menschen(rechts)verachtenden  Vorstellungen von Recht und Unrecht der hiesigen Gesellschaft aufzuzwingen und diese dann auch noch zu verachten dafür, dass ihnen das Recht auf Selbstbestimmung und Respekt für ihre Traditionen per Gesetz gesichert wird. Das hat zunächst nichts mit Terrorismus zu tun, es sei denn, viele werden Terroristen, weil sie Angst vor Miniröcken haben! Es geht nicht, dass Männer – egal aus welchen Ländern, welcher Religionszugehörigkeit oder Traditionsprägung – Mitten in einer Europa die ihre Inquisition überwunden hat und sich nun bemüht die Charta der Menschenrechte (mit viel europäischen Blut geschrieben) 1 zu 1 in ihrem Rechtssystem einzubauen immer noch meinen, sie haben das (über)natürliche Recht, Frauen als Haustiere zu betrachten und behandeln. Es geht nicht, dass Familienväter ihre Töchter töten, verstümmeln oder zwangsheiraten meistens für den schnöden Mammon (der in allen Religionen so weit ich weiß verachtet wird!). Es geht nicht dass Männer ihre Frauen und Töchter von der Bildung und von einem selbstbestimmtes Leben „schützen“, um sie besser ausbeuten zu können. Und dann für sich Gleichbehandlung und Antidiskriminierung reklamieren! Wer sind wir denn? Das alte Europa! Und es ist an der Zeit auch weise zu handeln.

Deswegen würde ich – wenn ich gesetzgeberische Macht und Kompetenzen hätte – solche Verfehlungen gegen die Menschenrechte expresis verbis in extra Paragraphen formulieren mit der letzendlichen Konsequenz, dass „Bürger“, die sich Verbrechen wie „Zwangsehe“,  „Beschneidung“, „Zwangsprostitution“, und was auch immer noch fehlgeleitete Religionen und Traditionen „entschuldigen“ ihre Bürgerrechte verwirkt haben. Das würde außerdem den Vorteil haben, nicht am Aufenthaltsgesetz herumpfuschen zu müssen.

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Antwort #78 - 11.01.2006 um 15:21:00
 
Hallo Sondra,
irgendwie bringe ich alles etwas verdreht drüber. Aber ich mag keine Romane schreiben. Mit Terroristen meine ich den Terror (11. September usw).
Ich kann über den Islam kein Urteil abgeben. Ich kenne ihn zu wenig. Aber Fakt ist, was wir davon wissen, sind oft eben Negativschlagzeilen. Aber ich denke nicht, dass das alles mit dem Glauben zu entschuldigen ist. Meine Erklärung ist eher die, dass in diesen Ländern irgendwie die Zeit so ist, wie bei uns im Mittelalter.....
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Antwort #79 - 11.01.2006 um 15:25:58
 
außerdem will ich noch klarstellen, dass ich menschenverachtende Mißhandlungen nicht billige oder gutheiße.....
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Antwort #80 - 11.01.2006 um 17:43:00
 
Weiterhin möchte ich zu bedenken geben, dass auch das beste Gesetz diese Greultaten nicht verhindern wird.....
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Antwort #81 - 12.01.2006 um 13:01:04
 
Hi!
Du brauchst wirklich nicht, auf meinem „Roman“ zu antworten. Das, was ich geschrieben habe, meint nicht dich persönlich, sondern alle die an der Oberfläche plätschern und meinen durchdacht zu haben, wovon sie reden. Dein Text war zufällig derjenige der am Besten zum Thema „Zwangsverheiratung“ (weil darum geht es bei den Gesetzesänderungen) paßt.

Ich hätte genau so gut Reni und ihre berühmte Walser „Schlussstrich-Rede“ nehmen können, um ihr zu sagen, dass ich mich entschieden gegen die Unterstellung wehre, ich hätte mich in einem Volk von Fremdenfeinde und Mördern einbürgern lassen. Und dass es zu meiner Zeit keine Unzumutbarkeitsregelungen aufgrund der zu hohen Verfahrenskosten vorgesehen waren, weil  sowohl die Einbürgerungsbehörden wie auch die Einbürgerungsbewerber selbstverständlich davon ausgegangen sind, dass die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit dem Bewerber etwas wert ist (sein soll) – auch wenn das nur in „Taler“ bemessen wurde.

Zitat:
Ich kann über den Islam kein Urteil abgeben. Ich kenne ihn zu wenig.

Ich habe mich auch nicht primär auf den Islam bezogen! Plakativ und bildlich gesprochen: es ist für mein Dafürhalten egal, ob einer aus der Wüste kommt und seine Tochter verkauft in eine Ehe wo sie als Dienerin und Gebärmaschine funktionieren soll, weil er geil auf das Geld ist; ob einer aus dem Dschungel seine Tochter beschneiden läßt unter Hinnahme der schrecklichen Nachfolgen, weil er meint das wäre unerlässlich für seinen gesellschaftlichen Ansehen; ob einer aus der Steppe seine Frau terrorisiert und anschaffen schickt, damit er sich die Rolex leisten kann; oder ob einer aus den Alpen meint er darf seine Frau und sogar seine Tochter mißbrauchen, weil es ja seine sind.

Zitat:
dass in diesen Ländern irgendwie die Zeit so ist, wie bei uns im Mittelalter

Ich sehe das anderes bei denjenigen, die hier geboren und aufgewachsen sind, hier ihre Sozialisation und Erziehung erfahren haben. Und es ist hier passiert, dass Brüder auf offener Strasse ihre Schwester abknallten, weil sie „wie eine Deutsche“ leben wollte (sagte ich schon, Angst vor Miniröcken!). Und es ist hier passiert, dass ein hysterisches, verschleiertes Etwas in die Kammera kreischte „Warum sollte mir meine Schwester leid tun? Sie ist jetzt im Himmel!“ und dass ein möchte-gerne-„cooler Rapper“ zum Besten gab „Ist doch normal, sie wollte wie eine Deutsche leben!“. Ich glaube nicht – und es wird mich niemand vom Gegenteil überzeugen können – dass daran die Gesellschaft Schuld trägt.
Zitat:
auch das beste Gesetz diese Greultaten nicht verhindern wird...

Die Engländer haben es in Indien geschafft, die Witwenverbrennung zu unterbinden - mit strengen Gesetze und konsequenter Verfolgung und weil sie überzeugt waren, dass das Unrecht und unmenschlich ist. Und das bei den Indern daheim. (Bitte nicht  :stein wegen der arg verkürzten Fassung!). Sollten wir das hier, in "unserem Heim" nicht schaffen?



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Antwort #82 - 12.01.2006 um 14:12:22
 
Hallo Leute,

Also, ich finde, dass Ghalbi mit der deutschen Geschichte sehr provozierend umging, was selbst ich als Auslaender auch nicht toll finde. Irgendwie habe ich das gefuehl, dass Ghalbi etweder selbst kein Deutscher ist und wenn dann ein Eingebuergerter aus einem Gegen_Westen_Gerichteten-Land oder ein Mitglied der Ultra_Gruenen.
Ich finde, dass Ronny und Sondra fuer diesen Thread super Beitraege geschrieben haben.


Gruesse
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Antwort #83 - 12.01.2006 um 15:06:44
 
drago schrieb am 12.01.2006 um 14:12:22:
Ich finde, dass Ronny und Sondra fuer diesen Thread super Beitraege geschrieben haben.



Dem kann ich mich nur anschließen!!
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Antwort #84 - 12.01.2006 um 17:20:12
 
Zitat:
Die Engländer haben es in Indien geschafft, die Witwenverbrennung zu unterbinden - mit strengen Gesetze und konsequenter Verfolgung und weil sie überzeugt waren, dass das Unrecht und unmenschlich ist.


Also bitte!!!!
Indien ist auch heute noch Lichtjahre davon entfernt die Gleichberechtigung der Frau auch nur ansatzweise ins tägliche Leben zu integrieren. Es werden zwar keine Witwen mehr verbrannt, dafür werden aber massenweise Mädchen getötet weil die Eltern das Geld für die nach wie vor zu zahlenden Mitgift nicht aufbringen können. Abtreibungen werden aus dem gleichen Grund durchgeführt sobald das Geschlecht des Babies feststeht. Die Diskriminierung von Frauen ist in vielen Kulturen tief in der Tradition verwurzelt und wird sich nicht durch Gesetze in den Griff bekommen lassen. Schon gar nicht durch Gesetze anderer Nationen, die häufig genug als unangebrachte Einmischung empfunden werden. Du glaubst doch nicht allen Ernstes daß ein türkischer Vater darauf verzichten wird seine Tochter mit dem Mann seiner Wahl zu verheiraten, nur weil ein deutsches Gesetz das verbietet?
Solange Frauen bereit sind sich diesem männlichen Machtanspruch zu beugen und nicht für ihre Rechte eintreten und sie lautstark einfordern wird kein Gesetz der Welt etwas ändern. Auch die Gleichberechtigung in den Industrienationen (soweit es sie gibt unentschlossen) ist nicht die Folge von Gesetzen sondern des Engagements der Frauenbewegungen, die den Erlaß entsprechender Gesetze einforderte.

Ausgerechnet die Engländer im Rahmen der Kolonialisierung als Überbringer von Recht und Menschlichkeit als Paradebeispiel zu nennen ist schon seichter als nur Geplätscher.
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Antwort #85 - 12.01.2006 um 17:46:31
 
Hallo Brickbat,

Indien ist auch heute noch Lichtjahre davon entfernt die Gleichberechtigung der Frau auch nur ansatzweise ins tägliche Leben zu integrieren. Es werden zwar keine Witwen mehr verbrannt, dafür werden aber massenweise Mädchen getötet weil die Eltern das Geld für die nach wie vor zu zahlenden Mitgift nicht aufbringen können. Abtreibungen werden aus dem gleichen Grund durchgeführt sobald das Geschlecht des Babies feststeht

Da hast Du aber vollkommen Recht. Ein guter indischer Freund hat mir auch davon erzaehlt. In China soll das genauso sein.

Du glaubst doch nicht allen Ernstes daß ein türkischer Vater darauf verzichten wird seine Tochter mit dem Mann seiner Wahl zu verheiraten, nur weil ein deutsches Gesetz das verbietet? 

Naja, immerhin wird das Opfer mehr Zeit gewinnen, weil der Vater erst einige Hindernisse zu ueberwinden haette.
Ich denke, dass zumindest ein Drittel der Opfer klar dadurch zu retten waere. Hier ist die Gesetzesaenderung bzgl.
der Kontrolle fuer Zwangsehen und aehnliches gemeint, aber inwiefern das Gesetz mit dem Grundgesetz und Wuerde des Menschen kooperieren wuerde, sei dahin gestellt.



Gruesse
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Antwort #86 - 12.01.2006 um 17:54:19
 
Hi,
und abgesehen davon hat sondra nicht behauptet, dass Indien
ein Vorzeigestaat in Sachen "Gleichberechtigung" ist. Sie wollte
darlegen, dass man durch Gesetze und kompromisslose Hand-
habung auch was bewirken kann.
Und in Teilen hat sie damit sicher Recht (wenn es nur in klitz-
kleinen Teilen wäre, hätte das auch was bewirkt).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #87 - 12.01.2006 um 17:56:18
 
Dafür müßten sich die Opfer aber an die Behörden wenden und daran scheitert es doch im Grunde, nicht an den fehlenden Möglichkeiten.  Bereits nach altem Recht gab es z. B. die Möglichkeit den Ehegattennachzug im Falle einer Scheinehe zu versagen, weil diese nicht unter dem Schutz des GG steht. Wer soll denn da nachweisen daß die Tochter zur Ehe gezwungen wurde wenn sie selber es nicht öffentlich macht. Und die wird sich hüten.
Niemand ( außer den Behörden -vielleicht unentschlossen-)  kann sich allen Ernstes wünschen daß die Behörden weitreichende Ermittlungsbefugnisse zum Nachweis einer Schein- oder Zwangsehe bekommen.
Nein nein, so lange die Mädels nicht selber aktiv werden nützt das schönste Gesetz nichts.
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Antwort #88 - 12.01.2006 um 18:18:17
 
Zitat:
Nein nein, so lange die Mädels nicht selber aktiv werden nützt das schönste Gesetz nichts.   
  Smiley Smiley

Grünau so ist das, scheint aber für den "Event Horizon" eines Politikers zu hoch zu sein. Im Grunde ist das doch Kinderkram, da wird versucht an einem funktionierenden Gesetz rumzumurkeln nur weil es von der bösen Vorgänger-Regierung stammt u. "man Bockig" ist . Sollten die echt keine anderen Sorgen haben, der Staat geht an Krücken, wir haben ca. 5Mio Erwerbslose, reicht denen dieses Betätigungsfeld nicht  :vogel3

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Antwort #89 - 12.01.2006 um 18:27:48
 
Zitat:
Also, ich finde, dass Ghalbi mit der deutschen Geschichte sehr provozierend umging, was selbst ich als Auslaender auch nicht toll finde. Irgendwie habe ich das gefuehl, dass Ghalbi etweder selbst kein Deutscher ist und wenn dann ein Eingebuergerter aus einem Gegen_Westen_Gerichteten-Land oder ein Mitglied der Ultra_Gruenen.
Ich finde, dass Ronny und Sondra fuer diesen Thread super Beitraege geschrieben haben.


Nun ja also nun gibst du dich halt auch etwas provozierend.

Da halte ich es mit meinem Vorbild Ghandi. Und gebe mich geschlagen......
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Antwort #90 - 12.01.2006 um 18:32:35
 
Zitat:
Sollten die echt keine anderen Sorgen haben, der Staat geht an Krücken, wir haben ca. 5Mio Erwerbslose, reicht denen dieses Betätigungsfeld nicht 


Sehr kurz und gut formuliert.
Ich wollte mit meinen Beiträgen eigentlich dies ausdrücken. Aber vielleicht habe ich einfach doch etwas zu weit abgeschweift.
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Antwort #91 - 12.01.2006 um 18:49:50
 
ich möchte auch nochmal darauf hinweisen, dass es hier in erster linie um die beschneidung von grundrechten deutscher staatsbürger geht. gleichgültig wie man nun zur frage der scheinehe, zwangsprostitution oder zwangssprachkursen steht. ich meine es geht darum, dass man es deutschen (abgesehen von der frage des ehegattennachzugs zu ausländern) schlicht nicht verwehren darf mit ihren ehegatten in deutschland zu leben (siehe gg). so würde es z.b. grundgesetzlich unbedenklich sein, von rechtswegen deutschkurse in deutschland zur verpflichtung zu machen, da sie ja dann schon mit ihren deutschen ehegatten zusammenleben können und dadurch das gg nicht verletzt würde.

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Antwort #92 - 12.01.2006 um 19:00:26
 
Ja das ist ja auch das Problem. Denn irgendwie wird angezweifelt wer nun wirklich Deutscher ist.
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Antwort #93 - 12.01.2006 um 19:15:56
 
spielt es überhaupt eine rolle ob deutscher oder ob ausländer??? unterliegen wir nicht alle dem gg solange wir in deutschland leben?!!

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Antwort #94 - 12.01.2006 um 19:19:59
 
... vielleicht hätte ich besser formulieren sollen: es geht um die Rechte derjenigen (Deutsche und Ausländer), die hier leben und nicht um die Rechte derjenigen, die nachziehen!!

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Antwort #95 - 12.01.2006 um 19:31:55
 
Zitat:
Also, ich finde, dass Ghalbi mit der deutschen Geschichte sehr provozierend umging, was selbst ich als Auslaender auch nicht toll finde. Irgendwie habe ich das gefuehl, dass Ghalbi etweder selbst kein Deutscher ist und wenn dann ein Eingebuergerter aus einem Gegen_Westen_Gerichteten-Land oder ein Mitglied der Ultra_Gruenen.


Nun ja wer also eine andere Meinung hat ist eben vielleich kein Deutscher????? oder ..... oder ......

Admin: Änderung:
hab die Formatierung mal von code in quote geännert. Is so besser lesbar
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« Zuletzt geändert: 12.01.2006 um 20:41:07 von N/V »  
 
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Antwort #96 - 12.01.2006 um 19:34:14
 
Zitat:
Irgendwie habe ich das gefuehl, dass Ghalbi etweder selbst kein Deutscher ist und wenn dann ein Eingebuergerter aus einem Gegen_Westen_Gerichteten-Land oder ein Mitglied der Ultra_Gruenen.


irgenwie hat es mit dem zitat einfügen nicht geklappt - also das gleiche nochmal

also wer nicht die gleiche Meinung hat ist kein Deutscher? oder ........ oder ......
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Antwort #97 - 12.01.2006 um 19:51:36
 
Wie schon vorher einmal geschrieben - irgendwie müssen die richtig deutschen von den nicht richtig deutschen doch auseinndergehalten werden - nur wie?
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Antwort #98 - 12.01.2006 um 20:12:34
 
Das eigentliche Problem ist, das Binationale u. Ausländer keine entsprechende Lobby in Deutschland haben. Solange sich dies nicht ändert, werden beide Gruppen immer als Spielball politischer Interessen herhalten müssen.
Würde eine entsprechende Vereinigung mit genügend Finanz-Power u. den richtigen Fachanwälten dahinter stehen sähe die Welt anders aus. Zwinkernd

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Antwort #99 - 12.01.2006 um 20:53:57
 
Ja Lobby ist in meinen Augen auch eine sehr schräge Angelegenheit. Warum nicht Verständnis für andere Kulturen? Ich weiß selbst, dass das Verständnis für andere Kulturen nicht immer leicht ist. Aber das Leben auch im Deutschland ist kein Paradies. Das sollte sich einmal die christliche Kultur vor Augen halten......
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Antwort #100 - 12.01.2006 um 21:25:46
 
willix schrieb am 12.01.2006 um 19:19:59:
... vielleicht hätte ich besser formulieren sollen: es geht um die Rechte derjenigen (Deutsche und Ausländer), die hier leben und nicht um die Rechte derjenigen, die nachziehen!!

Wie man es nimmt. Wer hier lebt, sollte nicht nur Rechte haben, sondern auch Konsequenzen tragen. Und hier bin ich zumindest nicht bereit, Kompromisse zu machen. Wer hier lebt und hier leben will, hat die Pflicht Werte wie Demokratie, Freiheit, Gleichberechtigung (auch der Geschlechter) zu respektieren, zu praktizieren und - wenn er auch Staatsbürger ist - zu verteidigen. Ohne wenn und aber!

Dieses Verständnis ist aber lange nicht bei allen, ob deutsch oder nicht, gewährleistet. Es gibt hier im Forum so weit ich es überblicke, keine Anfragen oder Beschwerden bezüglich Zwangsverheiratung (ist  vermutlich durch die Lebensumständen der Betroffenen gar nicht möglich), aber einiges über Deutsche (Bürger- und Volkszugehörige), die ihre ausländischen Partner „amtlich entsorgen“ lassen bzw. sich auch ärgern, wenn sie diese elegante Variante verpasst haben. In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie gut wurden die ausländischen Partner (und wiedermal sind überwiegend Partnerinnen betroffen!) über die gesetzlichen Regelungen (= ihre Zukunftsaussichten) informiert, wieviel haben sie tatsächlich verstanden.
Bei den berüchtigten "Zwangsehen" stellt sich das Problem, dass keine Diskriminierung per Gesetz stattfinden darf, es also nicht heissen kann "wenn die Ehefrau / der Ehemann aus einem Land stammt, wo Zwangsverheiratung noch üblich ist, wird die Ehe daraufhin geprüft, ob sie tatsächlich von beiden Seiten freiwillig eingegangen wurde."  
Es geht durchaus auch um die Rechte derer, die nachziehen sollen.
Hast du ein Vorschlag, wie die EU-Richtlinien umgesetzt werden können?

Zitat:
Indien ist auch heute noch Lichtjahre davon entfernt die Gleichberechtigung der Frau auch nur ansatzweise ins tägliche Leben zu integrieren.
dass ich auch weit davon entfernt war, so etwas zu behaupten, dürfte dir nicht entgangen sein, aber dann wäre es Schade um die Zitat:
Ausgerechnet die Engländer im Rahmen der Kolonialisierung als Überbringer von Recht und Menschlichkeit als Paradebeispiel zu nennen ist schon seichter als nur Geplätscher.
Pointe gewesen, nicht wahr?

Zitat:
Das eigentliche Problem ist, das Binationale u. Ausländer keine entsprechende Lobby in Deutschland haben.

Das ist auch nicht ganz so einfach und eindeutig. Du befindest dich gerade auf den Seiten von "Lobbyisten", oder?
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Antwort #101 - 12.01.2006 um 21:33:29
 
Ghalbi schrieb am 12.01.2006 um 20:53:57:
Ja Lobby ist in meinen Augen auch eine sehr schräge Angelegenheit.


Why?, die ganze Demokratie basiert darauf, willst Du etwas am System ändern, mußt Du es mit seinen eigenen Methoden schlagen.  Zwinkernd

Zitat:
Das sollte sich einmal die christliche Kultur vor Augen halten......


Da halte ich mich raus, Religionen etc. sind nicht mein Spielfeld, ich kann ganz gut ohne solche "Geistigen Krücken" aufrecht durchs Leben gehen. Aber wers braucht ...  solange er mir damit nicht schadet, meinetwegen.  Durchgedreht

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Antwort #102 - 13.01.2006 um 07:43:19
 
Zitat:
Das sollte sich einmal die christliche Kultur vor Augen halten......


Karl Marx hat mal gesagt:

Religion ist Opium fürs Volk  Zwinkernd

Und weil ich kein Junkie bin halte ich es auch ganz gut ohne die Hilfe aus dem Dunstkreis irgendwelcher Propheten aus, aber...

NIEMAND wird gezwungen in einer Kultur zu leben;)   Nur, WENN er es freiwillig tut erwarte ich dass er diese Kultur respektiert und sich  entsprechend verhält. Hasspredigten unter dem Deckmantel irgendeiner Pseudo-Religion halte ich für gefährlich und die dafür in Anspruch genommene Religionsfreiheit dann ebenso . Terror hat mit Religion im Übrigen nix zu tun. Das sind schlichte Verbrecher und gehören so bestraft, die Leuts haben eh Glück, dass sie nach den Masstäben der westlichen Kultur bestraft werden denn ihr Religionsbüchlein sieht eher drastischere Strafen vor Zwinkernd

Wem die Grundpfeiler einer Demokratie ned passen....aber ich wiederhole mich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #103 - 13.01.2006 um 07:46:21
 
Neuromancer schrieb am 12.01.2006 um 18:18:17:
Grünau so ist das, scheint aber für den "Event Horizon" eines Politikers zu hoch zu sein.


Hoi,
es steht Dir frei, Dich politisch zu betätigen und es besser zu machen.

Zitat:
Im Grunde ist das doch Kinderkram, da wird versucht an einem funktionierenden Gesetz rumzumurkeln nur weil es von der bösen Vorgänger-Regierung stammt u. "man Bockig" ist.

Ein Änderungsgesetz ist aufgrund der bestehenden EU-Richtlinien
zwingend erforderlich. Und Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass
das ZuwG zum 01.01.2005 ohne die aktive Beteiligung der CDU/FDP
zu Stande gekommen ist, oder? Ansonsten hätte es keine Mehrheit
im Bundesrat gefunden.

Zitat:
Sollten die echt keine anderen Sorgen haben, der Staat geht an Krücken, wir haben ca. 5Mio Erwerbslose, reicht denen dieses Betätigungsfeld nicht  :vogel3

Das ist für mich Stammtisch pur.
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Antwort #104 - 13.01.2006 um 09:12:18
 
Hallo Ronny,
in der Kürze liegt die Würze. Aber nicht immer kommt dann alles so rüber, wie ich es meine.
Ich habe nichts davon geschrieben, dass ich die christliche Kultur irgendwie kritisieren.

Vor Augen halten bedeutet doch, darüber nachdenken? Oder?

Jedes Zitat wird so hingestellt, als wenn es eine Kritik an Demokratie oder dem Westen ist. Demokratie ist doch Diskussion, Meinungsfindung usw. Ansonsten hätten wir eine Diktatur.
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Antwort #105 - 13.01.2006 um 10:08:59
 
@Mick

Zitat:
Ein Änderungsgesetz ist aufgrund der bestehenden EU-Richtlinien 
zwingend erforderlich.


Also sagt Big Brother in Zukunft wo es langgeht? Glücklicherweise haben das Millionen Menschen in anderen Staaten die darüber Abstimmen durften anders gesehen (Stichwort EU-Verfassungs-Flop) Zwinkernd

Zitat:
Und Du glaubst doch nicht allen Ernstes, dass
das ZuwG zum 01.01.2005 ohne die aktive Beteiligung der CDU/FDP
zu Stande gekommen ist, oder? Ansonsten hätte es keine Mehrheit 
im Bundesrat gefunden.


Klar, sie mußten sich ja einigen, jetzt wird eben versucht, die Ekelhaftigkeiten die man vorher nicht
mit rein bringen konnte durchzupeitschen.


Zitat:
Das ist für mich Stammtisch pur.


Na, wenn Du meinst, komm mal aus Deinem Elfenbeinturm, nimm die Rosa Brille ab u. frag mal die Leute in den Arbeitsagenturen, Sozi-Ämtern u. auf der Straße, aber das sind ja nur alles Stammtisch-Freaks die immer alles Schlechtreden. Laut lachend

So, von meiner Seite genug OT, sonst fang ich mir eh nur die Redcard ein Durchgedreht

neuro ...
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Antwort #106 - 13.01.2006 um 10:17:44
 
Zitat:
dass ich auch weit davon entfernt war, so etwas zu behaupten, dürfte dir nicht entgangen sein, aber dann wäre es Schade um die Zitat:


Das ist mir durchaus nicht entgangen und darum geht es auch gar nicht.
Deiner Argumentation zufolge kann man Probleme wie Zwangsehe, Zwangsprostitution etc. durch Gesetze in den Griff bekommen. Als Beweis dafür führst Du das britische Verbot der Witwenverbrennung in Indien an.` Die haben es doch schließlich auch geschafft, also brauchen wir nur die richtigen Gesetze um es hier auch zu schaffen.´ Ich wollte eigentlich nur deutlich machen, daß es so einfach nicht ist. Gesetze kontrollieren nur die Symptome, die Ursache -nämlich eine tief verwurzelte Mißachtung der Stellung der Frau in der Gesellschaft- wird aber nicht bekämpft.  Man sucht sich eben andere Kanalisationsmöglichkeiten gegen die es keine Gesetze gibt.

Zitat:
Deswegen würde ich – wenn ich gesetzgeberische Macht und Kompetenzen hätte – solche Verfehlungen gegen die Menschenrechte expresis verbis in extra Paragraphen formulieren mit der letzendlichen Konsequenz, dass „Bürger“, die sich Verbrechen wie „Zwangsehe“,  „Beschneidung“, „Zwangsprostitution“, und was auch immer noch fehlgeleitete Religionen und Traditionen „entschuldigen“ ihre Bürgerrechte verwirkt haben. Das würde außerdem den Vorteil haben, nicht am Aufenthaltsgesetz herumpfuschen zu müssen. 


In anderen Ländern mag das anders sein aber hier ist die Verwirkung von Bürgerrechten zum Glück nach wie vor die Folge einer hieb- und stichfesten Beweislage und Beweise können auch die besten Gesetze nicht heranschaffen.
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Antwort #107 - 13.01.2006 um 10:21:13
 
Zitat:
Big Brother in Zukunft


Hey Neuro,

ist Dir echt ned bewußt, seit wann das Ausländerrecht bereits massivst  aus Richtung EU / EUGH / etc. BESTIMMT wird ?

Stichworte am Rande:

Mittelmeer-Abkommen, MRAX, ARB 1/80 , alles was oben bei den gesetzen unter EU aufgeführt ist, ist doch schon lange keine freiwillige Entscheidung des souveränen Staates Deutschland mehr gewesen Zwinkernd

Wo Kritik ansetzen sollte ist da, wo die EU ned bereit ist UNSEREN Standard zu übernehmen (Stichwort soziale Frage etc.) oder wo es unseren Splitter-Parteien nicht zu blöd war noch über das EU-Ziel hinauszuschießen Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #108 - 13.01.2006 um 10:27:26
 
Neuromancer schrieb am 13.01.2006 um 10:08:59:
Na, wenn Du meinst, komm mal aus Deinem Elfenbeinturm, nimm die Rosa Brille ab u. frag mal die Leute in den Arbeitsagenturen, Sozi-Ämtern u. auf der Straße, aber das sind ja nur alles Stammtisch-Freaks die immer alles Schlechtreden. Laut lachend


Hi,
ich habe mich auf ein konkretes Posting von Dir bezogen.
Bzgl. "rosa Brille" kann ich mich nicht erinnern, in meinem
Posting eine Bewertung des Änderungsgesetzes abgegeben
zu haben, oder?
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Antwort #109 - 13.01.2006 um 10:44:14
 

Zitat:
aber das sind ja nur alles Stammtisch-Freaks die immer alles Schlechtreden


Vermutlich gibts den Stammtisch gar nicht mehr. Von was sollen die Leute ihre Zeche zahlen?
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Antwort #110 - 13.01.2006 um 10:58:51
 
Hallo Mick,

Irgendwo reden wir aneinander vorbei, ich bezog mich nicht auf Deine Meinung zu diesem Änderungsgesetz  Zwinkernd

Ich bin nur einfach der Meinung, das eine gewählte Regierung in 1. Linie dem eigenen Volk gegenüber verpflichtet ist!
Hat man die eigenen Probleme im Griff, dann kann man sich mit EU oder sonstwas beschäftigen. Leider hat sich die Sachlage ins Gegenteil verkehrt, jetzt kommt zuerst EU u. die Zustände im eigen Land? pffff......
Die Gelder die Jährlich für EU verschleudertwerden, wären in De. besser zu gebrauchen!!

neuro ...
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Antwort #111 - 13.01.2006 um 11:02:21
 
Das EU-Recht ist doch massiv von deutscher Seite verschärfend beeinflußt worden. Die EU-Regelungen gefallen der dt. Regierung doch wohl gut, sie hätten es eher noch schärfer. EU-Recht muß zwingend dann in D umgesetzt werden, wenn es dt. Verfassungsvorgaben nicht verletzt. Ausländerrechtlich sehe ich nur Referenzierungen auf das Gemeinschaftsrecht als notwendig an, alle anderen §§ haben keinen Bezug auf das EU-Recht und sind keine Vorgaben der EU, die umgesetzt werden müßten!
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Antwort #112 - 13.01.2006 um 11:35:57
 
Neuromancer schrieb am 13.01.2006 um 10:58:51:
Ich bin nur einfach der Meinung, das eine gewählte Regierung in 1. Linie dem eigenen Volk gegenüber verpflichtet ist!
Hat man die eigenen Probleme im Griff, dann kann man sich mit EU oder sonstwas beschäftigen. Leider hat sich die Sachlage ins Gegenteil verkehrt, jetzt kommt zuerst EU u. die Zustände im eigen Land? pffff......


Hoi,
naja, Fakt ist, dass die EU sich lange darauf geeinigt hat, eine gemeinsame
(u.a.) Ausländer"politik" zu betreiben.
Nachzulesen in der Amsterdam-Konsolidierten Fassung des Vertrages zur
Gründung der EG, dort insbesondere Titel IV, Art. 61 ff.
Findeste alles unter dem Button "Gesetze".
Hat ja nun auch seine Vorteile, denke mal an die Reisen mit Deiner Holden
in andere Schengenländer.
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Antwort #113 - 13.01.2006 um 12:20:07
 
Neuromancer schrieb am 13.01.2006 um 10:08:59:
frag mal die Leute in den Arbeitsagenturen, Sozi-Ämtern u. auf der Straße, aber das sind ja nur alles Stammtisch-Freaks die immer alles Schlechtreden. Laut lachend




Sehr merkwürdig. Von ganz genau den Leuten bekomme ich regelmäßig zu hören:

Bitte begrenzt den Zuzug und lasst nicht noch mehr Ausländer rein. Denn wir haben doch schon keine Arbeitsplätze und die nehmen sie uns dann auch noch weg.......

Womit wir dann allerdings doch wieder beim Stammtisch wären....   Zwinkernd
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Antwort #114 - 13.01.2006 um 12:46:11
 
Warum denn immer diese Floskel Stammtisch.
Der Zuzug von Ausländern ist doch die Grundlage des Ausländergesetzes. Eigentlich sollten ja mehr Ausländer einwandern dürfen. So war das Gesetz doch geplant. Jedoch eben auf dieses neue Zuwanderungsgesetz hat man sich doch nun politisch geeinigt.
Warum soll da nicht darüber gesprochen werden.
Meine Meinung ist die, dass ein Mehr an arbeitswilligen und fleißigen jungen Familien eben Deutschland helfen könnte. Was ja auch der Bevölkerungsveralterung entgegenwirken würde.
Aber schon logisch, dass man irgendwie denkt, dass da dann noch weniger Arbeit sein könnte (für die jetzigen Arbeitslosen).
Aber meiner Meinung nach gibt es eben zu wenig Kinder, denen die Eltern etwas aufbauen müssen.
Dann kann auch keine Wirtschaft in Schwung kommen. Aber die Wirtschaft wird ja auch durch viele andere Dinge beeinflusst.
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Antwort #115 - 13.01.2006 um 13:12:41
 
Nicator schrieb am 13.01.2006 um 12:20:07:
Sehr merkwürdig. Von ganz genau den Leuten bekomme ich regelmäßig zu hören:

Bitte begrenzt den Zuzug und lasst nicht noch mehr Ausländer rein. Denn wir haben doch schon keine Arbeitsplätze und die nehmen sie uns dann auch noch weg.......

Womit wir dann allerdings doch wieder beim Stammtisch wären....   Zwinkernd


Du hast mein Zitat aus dem Zusammenhang gerissen, Es ging mir darum die katastrophale Lage in diesem Land klarzustellen, hier wieder was auf die Reihe zu bringen wäre die erste Pflicht der Politik, anstatt sich mit nebensächlichem Sch... abzugeben der vom Milliarden verschlingenden Big Brother diktiert wird. Zwinkernd

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Antwort #116 - 13.01.2006 um 13:23:27
 
Mick schrieb am 13.01.2006 um 11:35:57:
Hat ja nun auch seine Vorteile, denke mal an die Reisen mit Deiner Holden
in andere Schengenländer.


Naja, ob dieser mickrige Vorteil die Nachteile des "Brüsseler Konstrukts" aufwiegen sei mal dahin gestellt.
Derlei Erleichterungen hätten von den Staaten auch ohne EU augehandelt werden können.
Fakt ist, das De mal wieder der größte Nettozahler in diesem Club ist, obwohl die Staatsfinanzen mittlerweile jenseits von Gut u. Böse liegen. Was z.B. hat der Teuro diesem Land außer "Blauen Briefen aus Brüssel" gebracht?  Laut lachend

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Antwort #117 - 13.01.2006 um 13:37:10
 
Zitat:
Der Zuzug von Ausländern ist doch die Grundlage des Ausländergesetzes. Eigentlich sollten ja mehr Ausländer einwandern dürfen. So war das Gesetz doch geplant. Jedoch eben auf dieses neue Zuwanderungsgesetz hat man sich doch nun politisch geeinigt


Oh nein, genau so war es nicht geplant! § 1: `Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzuges von Ausländern in die BRD´

Faktisch haben sich in einigen Bereichen Verbesserungen ergeben, vor allem aber nicht nur im EU-Bereich, die so wahrscheinlich überhaupt nicht geplant waren sondern nur versehentlich hereingerutscht sind. Eine Ausweitung der Zuwanderung  war von keiner der beteiligten Parteien beabsichtigt, eher eine Verschiebung bezüglich der `Qualität´der Zuziehenden. Genauso hat es z. B. Herr Schily von Anfang an vertreten und ich habe niemanden gehört, der ihm widersprochen hätte.....
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Antwort #118 - 13.01.2006 um 13:44:49
 
Es war schon bei einigen Stammtischen die Rede vom Zuzug von Ausländern, der eben gesteuert werden soll. Nun haben wird alles so gesteuert, dass es fast nur noch krimimellen Ausländern gelingt, sich hier in Deutschland aufzuhalten. Und nun wollen wir auch noch den nicht kriminellen Ausländern vorschreiben, wie sich die Ausländer hier zu verhalten haben oder sie in der krimellen Ecke erwischen. Ne also ich weiß nicht so recht, ob das nicht etwas über das Ziel hinausschießt.
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Antwort #119 - 13.01.2006 um 13:59:50
 
Ghalbi schrieb am 13.01.2006 um 13:44:49:
Es dass es fast nur noch krimimellen Ausländern gelingt, sich hier in Deutschland aufzuhalten.  


Soso, hier gibt es also fast nur kriminelle Ausländer? Das ist jetzt aber schon bereits unter Stammtisch-Niveau.

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Antwort #120 - 13.01.2006 um 14:11:55
 
ich meine einzureisen - nicht aufzuhalten - denn aufzuhalten betrifft ja auch die nun hier schon lebenden Ausländer
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Antwort #121 - 13.01.2006 um 14:30:53
 
Dann meinst Du also es reisen nur noch kriminelle Ausländer neu ein?
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Antwort #122 - 13.01.2006 um 14:42:42
 
Ich meinte dass das Gesetz doch genügend Lücken hat. Aber wer heute lange fragt und bei der Ausländerbehörde anfragt, kriegt doch sehr oft zu hören, dass alles nicht so einfach ist oder unmöglich. Siehe doch auch die ganzen Beiträge von Anfragen. Ich sehe zu oft, dass es einfach schwierig ist, nach Deutschland einzureisen.
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Antwort #123 - 13.01.2006 um 16:57:58
 
Ghalbi schrieb am 13.01.2006 um 14:42:42:
Ich meinte dass das Gesetz doch genügend Lücken hat. 


Wieso wird dann gemeckert, wenn solche Lücken nun geschlossen werden sollen? öhm
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Antwort #124 - 13.01.2006 um 18:02:53
 
Ein Loch ist im Eimer , Karl Otto Karl Otto, ein Loch ist im Eimer- machs zu lieber Heinrich, lieber Heinrich

mehr fällt mir dazu nicht ein.....
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Antwort #125 - 13.01.2006 um 19:31:17
 
Hallo,

Zitat:
Ein Loch ist im Eimer , Karl Otto Karl Otto, ein Loch ist im Eimer- machs zu lieber Heinrich, lieber Heinrich

mehr fällt mir dazu nicht ein.....


Das wundert mich nicht... Zwinkernd

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Antwort #126 - 13.01.2006 um 20:15:45
 
Neuromancer schrieb am 13.01.2006 um 13:12:41:
Es ging mir darum die katastrophale Lage in diesem Land klarzustellen, hier wieder was auf die Reihe zu bringen wäre die erste Pflicht der Politik


Gut, dann behaupte aber doch nicht, dass Änderungen an diesem Gesetz nicht auch dazu beitragen können, die "katastrophale Lage" in diesem Land zu ändern!

Neuromancer schrieb am 12.01.2006 um 18:18:17:
Sollten die echt keine anderen Sorgen haben, der Staat geht an Krücken, wir haben ca. 5Mio Erwerbslose, reicht denen dieses Betätigungsfeld nicht  


Neuromancer schrieb am 13.01.2006 um 10:08:59:
frag mal die Leute in den Arbeitsagenturen, Sozi-Ämtern u. auf der Straße


Zumindestens gibt es genügend Menschen in diesem Land, gerade unter den von Dir angesprochen, die Änderungen an diesem Gesetz mehr als begrüßen.
Und zwar Änderungen, die in die Richtung Begrenzung der Zuwanderung gehen!  
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Antwort #127 - 13.01.2006 um 20:37:43
 
Nicator schrieb am 13.01.2006 um 20:15:45:
Zumindestens gibt es genügend Menschen in diesem Land, gerade unter den von Dir angesprochen, die Änderungen an diesem Gesetz mehr als begrüßen. Und zwar Änderungen, die in die Richtung Begrenzung der Zuwanderung gehen!  


Nun Nicator, dabei muss ich den Schulterschluss mit dem "Osten" üben. Eine Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland bringt 100% keine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt, weil das Kapital - wie schon so oft und unter jeder Regierungskonstelation demonstriert - ganz einfach auswandert Richtung Gewinnmaximierung. Ich habe jetzt die Statistiken nicht parat, aber ich wette 50 zu 1, dass auch wenn es möglich wäre, alle, die bereits
in
D oder
unterwegs hierher
sind, von jetzt auf nachher auszuweisen / zu stoppen, hier höchstens einige zusätzliche Arbeitslose (Behörden- und Heimmitarbeiter z.B.) entstehen.

Die nicht zu lösende Frage ist: wie überzeugt man "the Globalplayers" hier zu bleiben und zu investieren? Dazu hat noch keine Regierung die Antwort finden können, weil es keine Politik ist, sondern, wie schon Hilary sagte "It's the economy, stupid". Und die kennt nur einen Wert.

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Antwort #128 - 13.01.2006 um 20:49:04
 
Sondra schrieb am 13.01.2006 um 20:37:43:
Nun Nicator, dabei muss ich den Schulterschluss mit dem "Osten" üben. Eine Begrenzung der Zuwanderung nach Deutschland bringt 100% keine Entspannung auf dem Arbeitsmarkt, weil das Kapital - wie schon so oft und unter jeder Regierungskonstelation demonstriert - ganz einfach auswandert Richtung Gewinnmaximierung. Ich habe jetzt die Statistiken nicht parat, aber ich wette 50 zu 1, dass auch wenn es möglich wäre, alle, die bereits
in
D oder
unterwegs hierher
sind, von jetzt auf nachher auszuweisen / zu stoppen, hier höchstens einige zusätzliche Arbeitslose (Behörden- und Heimmitarbeiter z.B.) entstehen.

Die nicht zu lösende Frage ist: wie überzeugt man "the Globalplayers" hier zu bleiben und zu investieren? Dazu hat noch keine Regierung die Antwort finden können, weil es keine Politik ist, sondern, wie schon Hilary sagte "It's the economy, stupid". Und die kennt nur einen Wert.

Smiley Sondra



Hi Sondra!

Da ich ja auch nicht behauptet habe, dass Zuwanderungsbegrenzung die Lösung unserer Probleme ist, kann ich Dir sogar bedingt recht geben.

Ich wehre mich nur dagegen, dass hier von einigen Leuten immer wieder behauptet wird, dass kaum jemand diese oder ähnliche Änderungen will.
Das ist nämlich schlicht gelogen und gerade unter den hier immer auch mal wieder angeführten Arbeitslosen, ist die Zahl derer, die sich eine Begrenzung der Zuwanderung wünschen doch besonders groß.

Nach auch einigen Jahren im Sozialamt weiß ich wovon ich spreche.  Zwinkernd

Grüße

Nico
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Antwort #129 - 13.01.2006 um 20:54:20
 
@Nicator

Hier noch etwas von ein paar "Stammtischlern"  Zwinkernd

Bestandserhaltungsmigration
Bestandserhaltungsmigration: Eine Lösung für abnehmende und alternde Bevölkerungen?
Die Abteilung Bevölkerungsfragen der UNO-Hauptabteilung für Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten hat einen neuen Bericht mit dem Titel Bestandserhaltungsmigration: Eine Lösung für abnehmende und alternde Bevölkerungen? veröffentlicht. Der Begriff Bestandserhaltungsmigration bezieht sich auf die Zuwanderung aus dem Ausland, die ein Land benötigt, um zu vermeiden, dass seine Bevölkerung aufgrund niedriger Fruchtbarkeits- und Sterblichkeitsraten abnimmt und überaltert.

Prognosen der Vereinten Nationen zufolge werden zwischen 1995 und 2050 die Bevölkerungen Japans sowie nahezu aller Länder Europas schrumpfen. Einige Länder, darunter Estland, Bulgarien und Italien, könnten zwischen einem Viertel und einem Drittel ihrer Bevölkerung verlieren. Die Bevölkerung wird so stark altern, dass das durchschnittliche Alter eine noch nie gesehene Höhe erreichen wird. So wird beispielsweise das Durchschnittsalter in Italien von 41 Lebensjahren im Jahr 2000 auf 53 Jahre im Jahr 2050 ansteigen. Die Zahl der Personen im arbeitsfähigen Alter (15-64 Jahre) die auf je eine Personen über 65 Jahren entfällt (das potenzielle Unterstützungsverhältnis) wird sich in vielen Fällen von 4 oder 5 auf 2 halbieren.

Unter Berücksichtigung dieser beiden auffallenden und kritischen Trends untersucht der Bericht eingehend die Lage in acht Ländern mit niedrigen Fruchtbarkeitsraten (Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Japan, Republik Korea, Russische Föderation und Vereinigte Staaten) und zwei Regionen (Europa und die Europäische Union). In jedem Fall werden alternative Szenarien für den Zeitraum von 1995-2050 entworfen, die die Auswirkungen unterschiedlich grosser Migrationsströme auf den Umfang der Bevölkerung und ihren Alterungsprozess deutlich machen.

Die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts:

# In den nächsten 50 Jahren dürfte die Bevölkerung der meisten Industriestaaten auf Grund niedriger Fruchtbarkeitsraten und steigender Lebenserwartung zurückgehen und zugleich altern. Im Gegensatz dazu wird sich die Einwohnerzahl der Vereinigten Staaten um fast 25 Prozent erhöhen. Von den untersuchten Ländern wird Italien den relativ grössten Bevölkerungsverlust zu verzeichnen haben: Nach der mittleren Variante der UNO-Prognosen wird seine Bevölkerung zwischen 1995 und 2050 um 28 Prozent schrumpfen. Die Einwohnerzahl der Europäischen Union, die 1995 noch um 105 Millionen Menschen höher war als in den Vereinigten Staaten, wird im Jahre 2050 um 18 Millionen unter der US-Einwohnerzahl liegen.

# Ein Rückgang der Bevölkerung wird ohne Bestandserhaltungsmigration unvermeidlich sein. Die Fruchtbarkeitsrate könnte in den nächsten Jahrzehnten zwar wieder ansteigen, aber nur wenige Experten glauben, dass sie ein Niveau erreichen wird, das den Bevölkerungsbestand in den meisten Ländern in absehbarer Zukunft sichern kann.

# In allen untersuchten Ländern und Regionen wird Einwanderung nötig sein, um einen Bevölkerungsrückgang zu vermeiden. Die Höhe der erforderlichen Einwanderung variiert jedoch stark. Innerhalb der Europäischen Union würde eine Fortsetzung des in den neunziger Jahren festgestellten Umfangs der Einwanderung in etwa ausreichen, um einen Bevölkerungsschwund zu verhindern. Allerdings müssten sich die Einwanderungszahlen für Gesamteuropa verdoppeln. Für die Republik Korea wäre lediglich eine relativ mässige Nettoeinwanderung notwendig, was allerdings für ein Land, das bislang zu den Nettoabwanderungsländern zählt, eine wesentliche Veränderung bedeuten würde. Italien und Japan bräuchten einen beträchtlichen Anstieg ihrer Nettoeinwanderungsrate. Im Gegensatz dazu könnten Frankreich, Grossbritannien und die Vereinigten Staaten auch bei einem Rückgang ihrer in den letzten Jahren verzeichneten Einwanderungsraten ihren Gesamtbevölkerungsbestand erhalten.

# Die Zahl der Einwanderer, die notwendig ist, um einen Rückgang der Gesamtbevölkerung aufzufangen, liegt erheblich über der in den UNO-Prognosen vorhergesehenen Zahl. Die einzige Ausnahme bilden die Vereinigten Staaten.

# Die Zahl der Einwanderer, die notwendig ist, um ein Schrumpfen der Personengruppe im arbeitsfähigen Alter zu verhindern, ist höher als die Zahl, die notwendig ist, um einen Rückgang der Gesamtbevölkerung aufzufangen. Für einige Länder, wie beispielsweise die Republik Korea, Frankreich, Grossbritannien und die Vereinigten Staaten, ist diese Zahl um ein Vielfaches höher. Sollten derartige Wanderungsbewegungen stattfinden, würden die nach 1995 eingewanderten Personen und ihre Nachkommen im Jahre 2050 einen beachtlich hohen Anteil an der Gesamtbevölkerung haben; bei Japan, Deutschland und Italien läge dieser Anteil zwischen 30 und 39 Prozent.

# Im Verhältnis zu ihrer Bevölkerungsgrösse bräuchten Italien und Deutschland die höchste Anzahl von Einwanderern, um den Bestand ihrer Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter zu erhalten. Für Italien wären jährlich 6.500 Zuwanderer pro 1 Million Einwohner notwendig und für Deutschland 6.000. Die Vereinigten Staaten bräuchten die wenigsten Einwanderer - jährlich 1.300 pro 1 Million Einwohner.

# Das Wanderungsniveau, das notwendig ist, um das Altern der Bevölkerung aufzufangen, übersteigt um ein Vielfaches die Wanderungsströme, deren es bedarf, um den Bevölkerungsrückgang aufzuhalten. Um das potenzielle Unterstützungsverhältnis zwischen der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter und der nicht mehr im Erwerbsprozess stehenden Personen aufrechtzuerhalten, müssten in allen Fällen bislang unerreichte und jeglichen vernünftigen Erwartungen widersprechende Einwanderungszahlen erreicht werden.

# Ohne Einwanderung könnte das potenzielle Unterstützungsverhältnis nur dann auf seinem derzeitigen Niveau gehalten werden, wenn das Pensionsalter der Personen im arbeitsfähigen Alter auf etwa 75 Jahre angehoben würde.

# Die neuen Herausforderungen im Zusammenhang mit einer schrumpfenden und alternden Bevölkerung werden eine umfassende Neubewertung zahlreicher etablierter Politikansätze und Programme mit einer langfristigen Perspektive erfordern. Zu den kritischen Fragen, die angegangen werden müssen, gehören: (a) das geeignete Rentenalter; (b) Höhe und Art der Renten- und Krankenversicherungsleistungen für die ältere Generation; (c) die Zahl der Erwerbstätigen; (d) die Höhe der veranlagten Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Deckung der Renten- und Krankenversicherungsleistungen für die Älteren; und (e) Politikansätze und Programme im Zusammenhang mit der internationalen Wanderung, insbesondere zur Bestandserhaltungsmigration und zur Eingliederung einer grossen Zahl neuer Einwanderer und ihrer Nachkommen.

Quelle: UNO-Abteilung für Bevölkerungsfragen - New York, 17. März 2000


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Antwort #130 - 13.01.2006 um 20:55:54
 
und als Nachschlag noch ein paar einheimische Stammtischler Laut lachend

Statistisches Bundesamt

DESTATIS
Pressemitteilung vom 6. Juni 2003





Im Jahr 2050 wird jeder Dritte in Deutschland 60 Jahre oder älter sein

WIESBADEN – In Deutschland wird sich das zahlenmäßige Verhältnis zwischen älteren und jüngeren Menschen in den nächsten Jahrzehnten erheblich verschieben: Im Jahr 2050 wird – nach der neuesten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes – die Hälfte der Bevölkerung älter als 48 Jahre und ein Drittel 60 Jahre oder älter sein. Auch die Einwohnerzahl in Deutschland wird – selbst bei den angenommenen Zuwanderungssalden aus dem Ausland – langfristig abnehmen. Dies berichtete der Präsident des Statistischen Bundesamtes, Johann Hahlen, heute in Berlin bei der Vorstellung der Ergebnisse der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr 2050.

Derzeit hat Deutschland rund 82,5 Millionen Einwohner. Nach der "mittleren Variante" der Vorausberechnung, auf die sich die nachstehenden Ergebnisse beziehen, wird die Bevölkerungszahl nach einem geringen Anstieg auf 83 Millionen ab dem Jahr 2013 zurückgehen und bis zum Jahr 2050 auf das Niveau des Jahres 1963 (gut 75 Millionen Einwohner) sinken. Der "mittleren Variante" liegen folgende Annahmen zu Grunde: Konstante Geburtenhäufigkeit von durchschnittlich 1,4 Kindern pro Frau; Erhöhung der Lebenserwartung bei Geburt bis zum Jahr 2050 für Jungen auf 81,1 Jahre und für Mädchen auf 86,6 Jahre und ein jährlicher positiver Wanderungssaldo von rund 200 000 Personen.

Zu einem langfristigen Bevölkerungsrückgang kommt es, weil in Deutschland – wie schon seit 30 Jahren – auch in den nächsten fünf Jahrzehnten stets mehr Menschen sterben werden, als Kinder zur Welt kommen. Wegen des zu unterstellenden anhaltend geringen Geburtenniveaus wird die heutige jährliche Geburtenzahl von ca. 730 000 auf etwa 560 000 im Jahr 2050 sinken und dann nur noch halb so hoch sein wie die Zahl der jährlich Gestorbenen, das "Geburtendefizit" wird etwa 580 000 betragen (2001: 94 000).

Das niedrige Geburtenniveau wird dazu führen, dass die jüngeren Altersjahrgänge (bis etwa zum 50. Lebensjahr) generell schwächer besetzt sind als die älteren. Die Zahl der unter 20-Jährigen wird von aktuell 17 Millionen (21% der Bevölkerung) auf 12 Millionen im Jahr 2050 (16%) zurückgehen. Die Gruppe der mindestens 60-Jährigen wird mehr als doppelt so groß sein (28 Millionen bzw. 37%). 80 Jahre oder älter werden im Jahr 2050 9,1 Millionen Personen und damit 12% der Bevölkerung sein (2001: 3,2 Millionen bzw. 3,9%).

Der sogenannte Altenquotient zeigt die zu erwartenden Verschiebungen im Altersaufbau besonders deutlich: Für das derzeitige tatsächliche durchschnittliche Rentenzugangsalter von 60 Jahren lag er 2001 bei 44, d.h. 100 Menschen im Erwerbsalter (von 20 bis 59 Jahren) standen 44 Personen im Rentenalter (ab 60 Jahren) gegenüber. Nach der "mittleren Variante" der Vorausberechnung wird der Altenquotient bis 2050 bis auf 78 steigen. Würden die Menschen nicht mit 60, sondern erst mit 65 Jahren in den Ruhestand wechseln, ergäbe sich ein deutlich niedrigerer Altenquotient: Für 2050 wäre ein Quotient von 55 gegenüber 78 bei dem Rentenzugangsalter von 60 Jahren zu erwarten.

Die Alterung der deutschen Gesellschaft wird nicht erst in 50 Jahren zu Problemen führen, sondern bereits in den nächsten beiden Jahrzehnten eine Herausforderung darstellen. Der Altenquotient zeigt die kritische Beschleunigung der Alterung zwischen 2010 und 2030. Von 2001 bis 2010 erhöht sich der Altenquotient in der Abgrenzung bei 60 Jahren "nur" von 44 auf 46, steigt dann bis 2020 deutlich auf 55 an und nimmt bis 2030 sprunghaft auf 71 zu. Danach fallen die Zunahmen nicht mehr so stark aus (2040: 73 und 2050: 78.) Eine schlagartige Erhöhung des Altenquotienten zwischen 2020 und 2030 käme auch bei einem tatsächlichen Rentenzugangsalter von 65 Jahren zum Tragen: Der Altenquotient für 65 Jahre steigt in diesen zehn Jahren von 36 auf 47 und damit mindestens doppelt so schnell wie in den Jahrzehnten davor. Die Altersstruktur der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, welche hier entsprechend dem Altenquotienten für 65 Jahre mit 20 und 64 Jahren abgegrenzt wird, wird insbesondere um das Jahr 2020 von der älteren Generation der 50- bis 64-Jährigen dominiert: mit 19,5 Millionen Menschen wird diese Altersgruppe im Jahr 2020 39% des Arbeitskräftepotenzials stellen. Zurzeit ist die Generation der 35- bis 49-Jährigen mit 20 Millionen (38%) die stärkste; sie nimmt bis zum Jahr 2020 auf 16 Millionen ab.

Die Ergebnisse der 10. Bevölkerungsvorausberechnung beruhen wesentlich auf dem gegenwärtigen Altersaufbau und auf Annahmen zur Geburtenhäufigkeit, zur Lebenserwartung sowie zu den Außenwanderungen. Dafür wurden eine Annahme zur Geburtenhäufigkeit, drei Annahmen zur Entwicklung der Lebenserwartung und drei zum Wanderungssaldo getroffen, wobei von jährlichen Wanderungsüberschüssen von etwa 100 000, 200 000 sowie von anfangs 200 000 und ab 2011 von 300 000 Personen ausgegangen wurde. Insgesamt wurden neun Varianten der Bevölkerungsentwicklung gerechnet.

Weil die Entwicklung der genannten Bestimmungsgrößen mit zunehmendem Abstand vom Basiszeitpunkt 31.12.2001 immer unsicherer wird, haben solche langfristigen Rechnungen Modellcharakter. Sie sind für den jeweiligen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten keine Prognosen, sondern setzen die oben beschriebenen Annahmen um.

Weitere Informationen zu den Annahmen im Einzelnen und zu den Ergebnissen der 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung enthält die Pressebroschüre "Bevölkerung Deutschlands bis 2050", die unter www.destatis.de, Pfad: Presse/Presseveranstaltungen, als PDF-Dokument kostenlos heruntergeladen werden kann. Auf der Web-Seite des Statistischen Bundesamtes ist außerdem eine animierte Bevölkerungspyramide abrufbar, welche die Veränderungen im Altersaufbau unserer Bevölkerung in der Zeit von 1950 bis 2050 veranschaulicht.

Ausführliche Ergebnisse zu allen neun Varianten der aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung und weitere Auskünfte können bei

Bettina Sommer,
Telefon: (0611) 75-2708,
E -Mail: bettina.sommer@destatis.de

angefordert werden.
Herausgeber:
© Statistisches Bundesamt
Pressestelle, Verbreitung mit
Quellenangabe erwünscht
Kontakt:
Telefon: +49 (0)611 / 75-3444
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Antwort #131 - 13.01.2006 um 21:05:39
 
@ Neuromancer

Und jetzt? Was willst Du mir damit sagen? Hatte ich irgendwo behauptet, dass es solche Berichte nicht gibt, oder willst Du mir gar unterstellen, ich hätte behauptet, dass Zuwanderung nicht auch zur Lösung mancher Probleme in diesem Land beitragen kann?

Hättest Du gleich geschrieben, dass Dir Quellen bekannt sind, aus denen hervorgeht, dass "Zuwanderung gebraucht wird" und nicht (sinngemäß) "Arbeitslose sind der Meinung, dass Verschärfungen am Zuwanderungsgesetz nicht dazu beitragen ihre Probleme zu lösen", hätte ich einige Zeit für andere Dinge gehabt........    Zwinkernd
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Antwort #132 - 13.01.2006 um 21:29:16
 
Unterstellen will ich Dir garnichts, irgendwie reden wir aneinander vorbei. Fakt ist doch das die Katastrophe hier wohl kaum den paar Prozent Ausländern die sich hier tummeln anzulasten ist. Aber die geBILDeten Leute mit denen Du es zu tun hattest brauchen halt einen Sündenbock. Nur traurig, das die Politik, die es eigentlich besser wissen sollte bereitwillig auf diesen Zug aufspringt  Griesgrämig
Naja, evtl. ist "Volksharakiri" gerade inn u. ich hab was verpasst? Zwinkernd

neuro ...
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Antwort #133 - 14.01.2006 um 00:00:20
 
Nicator schrieb am 13.01.2006 um 20:49:04:
Ich wehre mich nur dagegen, dass hier von einigen Leuten immer wieder behauptet wird, dass kaum jemand diese oder ähnliche Änderungen will. Das ist nämlich schlicht gelogen und gerade unter den hier immer auch mal wieder angeführten Arbeitslosen, ist die Zahl derer, die sich eine Begrenzung der Zuwanderung wünschen doch besonders groß.
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Ja, das glaube ich dir. Ich weiß es auch. Und es ist leider auch nicht damit abgetan / gelößt, wenn man sagt, OK das sind die verBILDeten, ihre Meinung interessiert nicht. Ein Klassiker meiner Literatur lies einen ehemaligen Diktator sagen "Dumm, aber viele", woraufhin ein Prämierminister geköpft wurde, weil "das Volk" es so wolte.

Dabei würde tatsächlich eine klare, positive politische Linie vieles korrigieren können. Nur ist die klare Linie zur Zeit in D nicht zu haben, warum auch immer - es läßt sich auch darüber vortrefflich debattieren.

@Neuro - genau mit dem Material gelangst du nie in die geBILDeten Schlagzeilen, damit auch nicht zum Herzen des Volkes. Lass uns lieber einige skandalträchtige Geschichten mit positiver Aussage erfinden (gibt es das? - positiv skandalös?) als Pendant zu "Vera am Mittag" & co.

Gruß  Smiley Sondra
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Antwort #134 - 14.01.2006 um 00:16:05
 
Zitat:
@Neuro - genau mit dem Material gelangst du nie in die geBILDeten Schlagzeilen, damit auch nicht zum Herzen des Volkes. Lass uns lieber einige skandalträchtige Geschichten mit positiver Aussage erfinden (gibt es das? - positiv skandalös?) als Pendant zu "Vera am Mittag" & co.

Gruß  Smiley Sondra


Glaub ich Dir gerne, u. wenn das Punktesystem im Board noch Aktiv wäre, läge mein Minusstand vermutlich schon in der Nähe der Staataverschuldung  Laut lachend
Eine kleine Literaturempfehlung hätte ich auch noch, die Novelle "Der Untertan" von Heinrich Mann  Zwinkernd
Aber wie sagte bereits ein kluger Mann :

"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat."
Carl von Ossietzky

Gruß
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Antwort #135 - 14.01.2006 um 06:54:56
 
Zitat:
"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat."


Wie war  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #136 - 14.01.2006 um 06:56:30
 
Zitat:
Zitat:
"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat."


Wie wahr  Schockiert/Erstaunt


Entschuldigung - ich kann seit der neuen Rechtsschreibreform nicht mehr richtig schreiben
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Antwort #137 - 14.01.2006 um 07:01:33
 
Daher rührst wahrscheinlich auch das Über-Alles-Wegschauen. Fängt schon bei den Jugendlichen an. Es traut sich niemand mehr dem 12-jährigen eine Zigarette und die Bierflasche wegzunehmen. Wenn ich mir vorstelle, dass diese Jugendlichen einmal meine Altersvorsorge sind. Na ja hoffentlich kriegen die das auf die Reihe. Die Politiker haben da denke ich nicht so viel Probleme?
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Antwort #138 - 14.01.2006 um 07:42:30
 
Oder was ist wenn junge Mädchen noch etwas Puppen-spielen wollen. 14-jährige Mütter. Die übernimmt schon gerne der Staat. Besser wie überhaupt kein Nachwuchs mehr.  Schockiert/Erstaunt
Ne also ich würde auch keine Tochter haben wollen, die mich als 14-jährige zur Oma macht.
Einerseits wird der moslemische Glaube so sehr kritisiert. Aber viele Punkte finde ich einfach nicht so schlecht. War doch früher bei uns auch so. Irgendwie gibt es in Deutschland gar nichts mehr was wirklich geregelt ist. Jedoch beim FZ von Türken soll alles genau überprüft werden.
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Antwort #139 - 14.01.2006 um 07:57:04
 
Weiterhin wird Kinderkriegen als Geldeinnahmequelle instrumentalisiert. Daher bin ich eigentlich sehr dagegen, dass für Kinderkriegen auch noch mehr Geld fließen soll. Wird ja doch nur wieder ausgenützt.

Wer sich heute Kinder leisten kann, hat keine mehr (muss ja schließlich arbeiten gehen) Habe gelesen, dass denke ich von drei Paaren zwei ohne Kinder leben oder so ähnlich. Also erschreckend. Jedoch wer von Kindergeld und Sozialleistungen finanziert wird, wird nicht mehr arbeiten gehen wollen. Lohnt sich nicht. Nebenher etwas dazuverdienen und schon reichts.
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Antwort #140 - 14.01.2006 um 16:01:43
 
nur um euch mal eine kleine wasserstandsmeldung zu geben:

ich hab heute post von einem abteilungsleiter des bundesamtes für migration und flüchtlinge bekommen. abwohl dies (nur) eine vollstreckungsbehörde ist, schreibt er mir, dass meine sorgen hinsichtlich der geplanten änderung des § 28 aufenthaltsgesetz begründet sind und dass es, wenn es so gesetz werden würde, zu Erschwernissen bei der FZF kommen kann. zudem sollte ich ersteinmal abwarten, ob der genaue wortlaut überhaupt im gesetzgebungsverfahren übernommen wird.
gleichzeitig bekräftigt er aber, dass auch schon beim verfassen von gesetzentwürfen die vereinbarkeit mit dem gg durch verfassungsrechtler geprüft werde.

ich kann dazu nur sagen, dass trotz der prüfung durch verfassungsrechtler nicht alles beim bundesverfassungsgericht durchgeht (siehe § 33 aufenthaltsgesetz).

gruß
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Antwort #141 - 14.01.2006 um 17:55:36
 
Hi,

Ich hab noch keine Antwort.

Heute abend gehe ich mit meinem Kumpel dem Juristen ein Bierchen trinken und werde ihn nochmal gründlich aushorchen und Notitzen machen.
Vor allem möchte ich mal wissen, wie §6 GG genau ausgelegt wird, was eine Einschränkung wäre (von wegen einfache Sprachkenntnisse kann man sich ja aneignen, vielleicht gilt das als zumutbar usw...), darauf berufen wir uns ja hauptsächlich.

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Antwort #142 - 14.01.2006 um 18:05:11
 
Zitat:
(von wegen einfache Sprachkenntnisse kann man sich ja aneignen, vielleicht gilt das als zumutbar usw...), darauf berufen wir uns ja hauptsächlich.


ich nix verstehen.

Habe ich vielleicht nicht alles gelesen? Bitte nochmals für mich zum Verständnis
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Antwort #143 - 14.01.2006 um 18:45:30
 
Hi,

§6 GG ist das Grundrecht mit Familie...
Die Familie (=Eheleben) steht unter dem besonderen Schutz der öffentlichen Ordnung und ich und andere meinen, daß dies verletzt werde wenn man die FZF wegen so einem Pipifax wie mangelnden Sprachkenntnissen verwehrt.
Nun könnte aber einer kommen und sagen, daß die Aneignung von ein paar Brocken Deutsch zumutbar wäre um die FZF zu ermöglichen.
Zieht nach meiner Meinung eh' nicht, weil die Sprachkenntnisse ja nicht direkt mit der Ehe sondern mit dem Aufenthalt in D zusammenhängen.
Das deutlichere Argument ist aber eher, daß eine schwammige Sache wie das öffentliche Interesse an einer besseren Integration nicht ein persönliches Grundrecht einschränken kann.
Zudem könnte auch §3 eine Rolle spielen, da geht es um das Verbot der Benachteiligung unter anderem wegen der Sprache.
Bei der Altersbegrenzung könnte das noch deutlicher sein. Da könnte argumentiert werden, das persönliche Grundrecht der Selbstbestimmtheit der Betroffenen soll geschützt werden, da es durch eine potentielle Zwangsehe in Gefahr wäre. Wer damit kommt legt sich aber auch die Karten. Ein Grundrecht kann eingeschränkt werden, wenn ein Grundrecht eines ANDEREN beeinträchtigt wird. Hier geht es aber um das Grundrecht ein und derselben Person und das kann nie als Argument zur Einschränkung eines anderen Grundrechts derselben Person genommen werden. Das kam bei meinem Kumpel so aus der Pistole geschossen, das muß ein ähnlich anerkannter Grundsatz wie die Energieerhaltung sein. Mal abgesehen davon, daß eine pauschale Einschränkung aufgrund des Alters wegen eines Verdachts wohl so auch nicht angehen kann.

Aber wie gesagt, das lasse ich mir nachher alles nochmal verklickern und statte mich mit den entsprechenden Formulierungen aus.
Dann gebe ich mir morgen nochmal richtig Mühe und stelle die entsprechende Stellungnahme erstmal hier rein.

Vielleicht kann sich dann ja jemand anderes mal um die Namen/Email aller Beteiligten kümmern, die was damit zu tun haben und wir können eine Großoffensive starten  Ärgerlich

Gruß,
Norbert


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Antwort #144 - 14.01.2006 um 21:48:34
 
hier sind wichtige adressen (weitere folgen noch!):

Online Petitionen
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/petition/index.asp

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Frau Prof. Dr. Maria Böhmer (CDU)
11018 Berlin

Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin


Sebastian Edathy MdB
(Vorsitzende des Innenausschusses)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Dr. Dieter Wiefelspütz MdB
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(Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend SPD)
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Unterabteilung M I
Migrations-, Integrations- und Asylpolitik; Europäische Harmonisierung

Referat M l 3
Ausländerrecht

Referat M I 7
Maßnahmen der Integrationsförderung

Dienstsitz Berlin
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg


vielleicht auch mal dorthin:
amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
53108 Bonn



PS: wen es interessiert sollte mal auf die erste seite der aktuellen sdp homepage gehen. "Wir sind die Familienpartei Deutschlands"... man sollte mal die familienpartei spd an die familienfeindlichen gesetze erinnern, die vom koalitionspartner vorbereitet werden.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #145 - 18.01.2006 um 06:12:06
 
Ich weiß ja nicht, ob das jetzt vielleicht nicht zum Thema passt. Aber wie ich schon einmal geschrieben habe, war mit dem Zuwanderungsgesetz geplant, dass eine gezielte Zuwanderung erfolgen kann. Also dass Deutschland ein Einwanderungsland werden kann.

Grund: Altersvorsorge in Deutschland nicht gesichert.

Heute Schlagezeilen in der Bild-Zeitung: Schrumpf-Rente. Wovon sollen wir im Alter leben?
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willix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #146 - 18.01.2006 um 12:59:13
 
hallo leute,

heute habe ich wirklich eine spannende mail von einem echten entscheidungsträger bekommen. die antwort war recht ausführlich, aber leider nicht zufriedenstellend. Herr ****** hat ein schreiben von mir beantwortet, was ich ähnlich formuliert hatte, wie mein erster beitrag zu diesem thema hier im forum. ich kann denke ich leider seinen brief hier in gänze nicht bringen, aber vielleicht zusammenfassen worum es geht:

zunächst wiederholt er, dass die cducsu fraktion diesen gesetzentwurf ausdrücklich unterstützt. dies tut sie aus den schon uns bekannten gründen der besseren integration, der verhinderung von scheinehen und zwangsheiraten. er betont, dass nicht nur strafrechtlich etwas getan werden muss, sondern diesbezüglich auch das ausländerrecht modifiziert werden muss.

danach reagiert er auf mein zugegebener maßen etwas sarkastisches resümee: Würde dieser Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form verabschiedet werden, so würde dies bedeuten, dass deutsche Staatsbürger in letzter Konsequenz, wenn sie nicht selbst auswandern möchten, sich nur noch in Personen verlieben dürften, die in Ländern mit einer entsprechenden Infrastruktur leben hierzu schreibt er, dass "verlieben" doch reine privatsache bleibt und auch die eheschließung rein zivilrechtlicher natur sei. das aufenthaltsgesetz regele nur die bedingungen des nachzugs von ehegatten nach deutschland. das habe ich eigentlich auch schon gewußt! ich frage mich, ob herr ****** allen ernstes meint, das eine eheliche lebensgemeinschaft getrennt in zwei unterschiedlichen ländern gelebt werden kann??! es geht doch hier gerade um verlieben, heiraten, zusammenleben! oder nicht? und dazu muss doch ein ehegattennachzug gewährleistet sein!!

danach nimmt er stellung zum nachzugsalter von mindestens 21 jahren. dies begründet er wie folgt: 1) diese neuregelung sei zweckmäßig und verhältnismäßig 2.) gibt es andere eu-staaten mit gleichen regelungen 3.) kennt deutschland keine langen wartefristen für den ehegattennachzug.... ich denke herr ****** sollte mal in der situation sein monatelang auf die erteilung eines visums zu warten!!! über das argument der nicht langedauernden wartefrist kann ich nur lachen! ich überleg mir ernsthaft sein schreiben mal an meine örtliche abh zu schicken.

als letztes geht er auf die sprachfertigkeiten ein, also auf die frage wie gut der ehegatte die deutsche sprache "beherrschen" muss. hierzu schreibt er, dass "beherrschen" ein rechtsbegriff sei und dass die beherrschung der sprache im allgemeinen wortverständnis durch das gesetz NICHT vom nachzuziehenden ehegatten verlangt werde. auch "ausreichende sprachkenntnisse" würden in diesem gesetzentwurf nicht verlangt, so ******. verlangt werde nur grundkenntnisse der deutschen sprache. dies könne man nach seiner einschätzung durchaus abverlangen, egal wo der ehepartner lebe. und schlussendlich kommt der erste und einzige lichtblick in seinem schreiben. so willigt er ein, falls wirklich höhere sprachanforderungen verlangt würden, nochmals über dieses thema nachzudenken.
ich verstehe ihn in diesem fall so: falls in der anwendung der neuen regelungen es zu einer situation komme, in der wirklich mehr als nur grundkenntnisse abverlangt würden, dass dann die politik nochmals sich gedanken machen müsste. ich frage mich ernsthaft warum man sich nicht schon während des gesetzgebungsverfahrens über solche zentralen fragen gedanken macht??! und außerdem halte ich überhaupt die forderung nach grundkenntnissen gemäß gg für unzulässig. hier wird in meinen augen eine anspruchsregelung, die durch das gg verlangt wird, so weit verwässert, dass es nur noch im ermessen der verwaltungsbeamten liegt, diesem anspruch zu entsprechen oder nicht.


herr ****** ist leider nirgendwo auf meine kritik der verfassungsmäßigkeit der neuregelung eingegangen. anscheinend wollte er sich hier nicht zu weit aus dem fenster lehnen.

aber trotzdem zumindest vielen dank für die stellungnahme!

willix
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« Zuletzt geändert: 18.01.2006 um 14:08:10 von N/V »  
 
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Antwort #147 - 18.01.2006 um 13:06:48
 
Nur eine Frage:

Benutzt Du in Deinen Schreiben eigentlich Groß- und Kleinschreibung ? Zwinkernd

Hier noch ein Tip, vielleicht wird Dir dann das, was mich an Deinen Beiträgen stört doch noch deutlich :

einwenigmehrübersichtlichkeitwäreschonhlfreichinsbersonderewennmann solchemegathreadspostet

Abschließend bitte ich zu bedenken, dass der Kritisierte sich durchaus auch mit der Veröffentlichung seines Namens in einem Forum einverstanden erklären muß, ansonsten bringst Du u.U. die Betreiber dieses Forums in die Bredouille. Und das ist der ganze Kram ned wert Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #148 - 18.01.2006 um 13:11:32
 
wenn es rechtliche bedenken zu meinem beitrag gibt, bitte löschen!

ich werde mich auch bemühen zukünftig übersichtlicher zu schreiben.

gruß
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Antwort #149 - 18.01.2006 um 14:09:00
 
Ich hab den Namen anonymisiert!
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Antwort #150 - 18.01.2006 um 14:10:10
 
Wenn Herr ***** Abgeordneter im Bundestag ist, sollte es doch in seinem Sinne sein, dass die Öffentlichkeit über seine Arbeit unterrichtet wird.........
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« Zuletzt geändert: 18.01.2006 um 14:27:49 von N/V »  
 
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Antwort #151 - 18.01.2006 um 14:10:42
 
Hallo willix,
ich finde die Antwort, dass die Ehe (Heirat) privatsache sei, eine bodenlose Unverschämtheit.
Mehrmals hat das BVG den Schutz der Familie beteuert. Somit ist es keine privatsache,
sondern öffentliche Angelegenheit mit Verfassungsrang.

Das von einer Partei zu hören, welche das Christenbild für sich beansprucht und immer von Familie und Ehe
spricht....

Schreib doch mal an den stellv. Vorsitzenden des Innenausschusses (Stadler von der FDP).

Leider hat sich kein einizger Sozialdemokrat auf meine Mail geäußert.

Gruß
Kirk
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Antwort #152 - 18.01.2006 um 14:16:24
 
Zitat:
Ich hab den Namen anonymisiert!


Ich habe es zu spät gelesen.

Bitte auch noch meinen Beitrag anonymisieren   Traurig
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Antwort #153 - 18.01.2006 um 14:33:05
 
done tippse
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Antwort #154 - 18.01.2006 um 14:46:23
 
D A N K E
:sonne
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Antwort #155 - 18.01.2006 um 14:51:09
 
Kirk schrieb am 18.01.2006 um 14:10:42:
Schreib doch mal an den stellv. Vorsitzenden des Innenausschusses (Stadler von der FDP).



schon erledigt! habe aber leider noch keine antwort....

willix
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Antwort #156 - 19.01.2006 um 08:50:28
 
... wenn dieser Herr Volksvertreter von der CDU zum Einbürgerungstest müsste,
der würde glatt durchfallen,
wegen seiner Ansichen über Ehe und Familie,
und nicht auf dem Boden der Verfassung und so....

gc
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Antwort #157 - 19.01.2006 um 14:05:44
 
Hallo Leute,

ich hoffe, dass ich euch nicht mit Stellungnahmen langweile. Ich zumindest finde es sehr interessant, was von öffentlicher Seite gesagt wird. Heute habe ich einen Brief direkt vom Innenministerium bekommen.

Inhaltlich wird folgendes gesagt: Der Gesetzentwurf sei beim jetzigen Verfahrensstand noch nicht öffentlich gemacht. All das was im Internet und sonstwo also zu lesen ist, sind interene Überlegungen zu denen es noch nicht unbedingt einen Konsens geben muss. Die Bundesregierung werde erst nach der Stellungnahme von anderen Ministerien und Verbänden den Entwurf zur Abstimmung stellen. Der Meinungsbildungsprozess sei somit noch nicht abgeschlossen und eine Stellungnahme zum Gesetzestext noch nicht möglich.

Hinsichtlich der Kritik an der Verfassungsmäßígkeit wird mir seitens des BMI versichert, dass Verfassungsexperten bei der Formulierung des Entwurfes mitgewirkt haben. Natürlich räumt das BMI ein, dass hierzu immer unterschiedliche Auffassungen denkbar sind.

Dennoch zeigt sich das BMI dankbar für jede Meinungsäußerung und wird diese an die entsprechend zuständigen Bearbeiter weiterleiten.
Dies verstehe ich als gut gemeinte Aufforderung an alle die mit diesem Entwurf auch nicht zufrieden sind (und solange der Meinungsbildungsprozess noch nicht zu Ende ist und die Politiker sich schon ihre Argumentationsschablonen zurecht gelegt haben)!

Gruß
willix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #158 - 19.01.2006 um 14:21:37
 
Hallo Willix,

den gleichen Brief hab ich auch bekommen, wobei da drinnen stand....

Soweit sich Ihre Kritik an dem Entwurf darauf bezieht, dieser verletze Verfassungsrecht, kann ich Ihnen daher an dieser Stelle nur versichern, dass das Bundesministerium des Innern als als Verfassungsressort die Verfassungsmäßigkeit eingehend geprüft hat. Sämtliche Gesetzentwürfe des Bundesministeriums des Innern sind auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht geprüft und wurden als damit konform bewertet. Wie bei praktisch allen Rechtsfragen sind hierzu - was bereits die öffentliche Diskussion zeigt - verschiedene Auffassungen denkbar, zumal vor allem hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Fragen eine ausführliche Auseinandersetzung mit der bisherigen Urteils- und Beschlusspraxis des Bundesverfassungsgerichts erforderlich ist. Eine Rolle spielt auch die Gesetzgebung anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die hier genau beobachtet wird.

Das klingt für mich danach, dass sie es für verfassungskonform halten.

Ich sag nur: LAUSCHANGRIFF, EU-HAFTBEFEHL, BESTEUERUNG SPEKULATIONSGEWINNE, EINHEITSWERT BEI GRUNDSTÜCKEN,...... das haben wohl auch alles irgendwelche schlauen Leute für OK befunden, wobei damals Frau Leutheuser-Schnarrenberger wenigstens den Rückgrad hatte, das nicht mitzumachen und zurückzutreten.

Auch finde ich die Bemerkung mit den Gesetzgebungen in den anderen EU-Ländern lächerlich, schließlich haben auch andere Grundgesetze.

Das BVG hat beim EU-Haftbefehl ja ganz eindeutig gemacht, dass die Verfassungsmäßigen Rechte auch durch Umsetzung von EU-Recht nicht gebrochen werden darf und kann.

Grüsse
Kirk

Außerdem ließen sich Scheinehen dadaruch verhindern, indem man es wie in Bayern macht, die Heiratswilligen getrennt befragt und das Landgericht entscheidet dann. Finde ich ein faires Verfahren.
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Antwort #159 - 19.01.2006 um 14:26:52
 
Das sehe ich genauso! Natürlich werde die ihre eigenen Gesetze nicht als verfassungswidrig einstufen... aber wir werden sehen wie lange das Bestand hat.

willix

PS: Wird so in Bayern bei jeder Eheschließung mit Ausländern verfahren oder nur im Verdachtsfall einer Scheinehe???
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Antwort #160 - 19.01.2006 um 14:38:18
 
Zitat:
PS: Wird so in Bayern bei jeder Eheschließung mit Ausländern verfahren oder nur im Verdachtsfall einer Scheinehe???


Hi willix,

das ist weder eine bayeriche Erfindung noch wird dort pauschal so verfahren. Das Landgericht kommt auch nur dann ins Spiel, wenn das Standesamt abgelehnt hat die Ehe zu schließen und der Rechtsweg bereits beim AG ebenfalls negativ ausging Smiley

Der Standesbeamte muß ie Mitirkung blehnen wenn die Scheineheabsicht offenkundig ist. Um da einen (Anfangs-)Verdacht zu erhärten, ist die getrennte Befragung ein durchaus gebräuchliches Mittel Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #161 - 19.01.2006 um 17:09:27
 
Einrpuch Ronny,

es war zumindest 2003 üblich.
Man sagte mir schon bei dem ersten Termin, als ich fragte, wer welche Unterlagen mitbringen muss, dass eine solche
getrennte Befragung stattfinden würde. Dort wird die Geschichte des gegenseitigen Kennenlernens überprüft.

Die Unterlagen incl. Ehefähigkeitszeugnis werden ans Landgericht geschickt, dass dann (routinemäßig) feststellt,
dass beide auch Heiratsfähig sind.
Auch dies scheint gängige Praxis zu sein.

Ob dies bei allen "Kategorien" von Ausländern üblich ist, weiß ich nicht. Durchaus denkbar, dass das bei EU-Ausländern oder Ausländern die sich schon länger im Inland aufhalten, anders ist.

Ich finde diese Praxis einen fairen Ausgleich zwischen dem Recht zu heiraten und andererseits dem Interesse des Staates, dass
sich Ausländer nicht beliebig Aufenthaltsgenehmigungen durch evtl. Scheinehen "erschleichen".

Ich kenne einige die in Hessen geheiratet haben, dort gab es keine solche Befragung o.ä.

Grüsse
Kirk
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Antwort #162 - 19.01.2006 um 17:18:43
 
Stimmt! Aber ich habe eh nicht in Deutschland geheiratet... war nur neugierig.

Gruß
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Antwort #163 - 19.01.2006 um 19:38:41
 
Auf meinen Fall wuerde das geplante Aenderungsgesetz folgendes bedeuten. Meine Frau (seit 10 Jahren verheiratet, Filipina) darf aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht mit wenn wir eines Tages in Deutschland leben wollen; obwohl wir dort geheiratet haben und sie schon einmal eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hatte.  Meine beiden Kinder koennen ebenfalls kein deutsch, haben aber immerhin einen deutschen Pass. Also bleibt die Mutter zurueck, oder wie???

Das wird so sicherlich nicht kommen, soviel Vertrauen habe ich noch in diesen Staat!
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Antwort #164 - 19.01.2006 um 21:11:11
 
Na ja wenn du genug Geld vorweisen kannst. In Deutschland wird es bald Mangelware sein oder vielleicht ist das schon der Grund der Gesetzesänderungen.

Nur das Pferd von hinten anzäumen ist ja schon bekanntlich - nicht richtig......

aber wahrscheinlich halt doch der einfachere Weg
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Antwort #165 - 19.01.2006 um 21:19:11
 
und ich bin eigentlich nicht mehr auf mein Vaterland stolz - und wie mir schon naheglegt worden ist - soll, darf oder muss ich halt Deutschland verlassen - wenn ich Zweifel an der Gesetzlichkeit unser bestehenden Demokratie habe - oder hoffen, dass das Bundesverfasssungsgericht nicht erst in einigen Jahren entscheidet, dass das geplante Gesetz nicht verfassungsmäßig ist.
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Antwort #166 - 19.01.2006 um 21:29:23
 
Zitat:
wenn ich Zweifel an der Gesetzlichkeit unser bestehenden Demokratie habe


ich meine natürlich Gesetzmäßigkeit und bitte um Nachsicht mit meiner Kurzform, die oft auch nicht das richtige Wort trifft - in ein oder zwei Sätzen kann ich oft nicht das wiedergeben, was ich meine. Aber ich will auch nicht mit Romanen langweilen
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Antwort #167 - 20.01.2006 um 11:05:33
 
So wie ich heute durch ein Schreiben erfahren habe, ist meine Eingabe an die Mitglieder des Innenausschusses des Bundestages weitergeleitet, damit die Argumente Eingang in die Beratung des Entwurfes finden können.
Inwieweit sich da wirklich was ändern wird, ist die Frage!

Gruß
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Antwort #168 - 20.01.2006 um 11:25:12
 
Hallo Willix,

den Brief hab ich gestern auch bekommen.

Gruß
Kirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #169 - 20.01.2006 um 11:29:23
 
hey die scheinen ja synchron alles abzuarbeiten....
Ob noch was von den individuellen Argumenten übrig bleibt, kann wirklich angezweifelt werden, oder?
Aber es ist vielleicht gut, ja mehr da ankommt, desto mehr bleibt hoffentlich hängen.

willix
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Antwort #170 - 20.01.2006 um 13:18:29
 

Also hoffentlich wird es denen aber nicht zuviel..... Laut lachend

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Antwort #171 - 27.01.2006 um 22:54:49
 
bamthwok schrieb am 19.01.2006 um 19:38:41:
Auf meinen Fall wuerde das geplante Aenderungsgesetz folgendes bedeuten. Meine Frau (seit 10 Jahren verheiratet, Filipina) darf aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht mit wenn wir eines Tages in Deutschland leben wollen; obwohl wir dort geheiratet haben und sie schon einmal eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hatte.  


Wie kam sie denn an eine unbefristete AE ohne Deutschkenntnisse?!
Und wenn sie mit dir, einem Deutschen, in ehelicher Lebensgemeinschaft im Ausland lebt, erlöscht die AE doch nicht, auch wenn es mehr als die 6 Monate sind.

Ich glaube nicht, dass du dir Sorgen machen musst  Zwinkernd
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Antwort #172 - 27.01.2006 um 23:14:17
 
Hi,

Ich habe eine zweite Antwort von "meinem" MdB der SPD bekommen:

Zitat:
mittlerweile habe ich von der AG Inneres der SPD-Fraktion eine kurze
Stellungnahme zu Ihrer Frage nach der Änderung des Aufenthaltsgesetzes
bekommen. Man hat mir dort mitgeteilt, dass man die angedachte Regelung
in einigen Punkten für problematisch hält und zunächst generell
hinterfragt. Insbesondere beim Punkt des Ehegattennachzugs wird man in
intensiven Austausch mit dem BMI treten. Die Diskussion über die
Änderung des Aufenthaltsgesetzes ist somit noch lange nicht
abgeschlossen, es bleibt mir und Ihnen zunächst nur, zu beobachten wie
die weiteren Gespräche sich entwickeln.


Na das lässt doch hoffen.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
"Alexa, wie gut ist der Datenschutz bei der Corona-Warn-App?"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #173 - 28.01.2006 um 08:27:28
 
Hallo Norbert,
ich würde mich noch nicht so früh freuen. Denn eigentlich geht es ja nicht nur um den Ehegattennachzug. Irgendwie kommt mir das so vor, wie wenn unser ganze Energie auf diesen Punkt gelenkt werden soll. Aber in diesem geplanten Gesetz sind sehr viele Punkte problematisch.
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Antwort #174 - 01.02.2006 um 15:50:16
 
Zitat:
Wie kam sie denn an eine unbefristete AE ohne Deutschkenntnisse?! 
Und wenn sie mit dir, einem Deutschen, in ehelicher Lebensgemeinschaft im Ausland lebt, erlöscht die AE doch nicht, auch wenn es mehr als die 6 Monate sind.


Es wurden damals keine Deutschkenntnisse zwingend verlangt!

Alle meine Infos, die ich bisher bekommen habe sind relativ eindeutig: die AE erlischt nach 6 Monaten wenn wir unsere Ehe im Ausland fuehren.

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Antwort #175 - 01.02.2006 um 16:17:10
 
bamthwok,

falls ich mich richtig entsinne, ist im Fall deiner Frau das alte AusIG 1990 ausschlaggebend, nicht das neue Aufenthaltgesetz von 2005.

Gruß,

maki
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Antwort #176 - 01.02.2006 um 16:40:35
 
Esra schrieb am 27.01.2006 um 22:54:49:
Wie kam sie denn an eine unbefristete AE ohne Deutschkenntnisse?!
Und wenn sie mit dir, einem Deutschen, in ehelicher Lebensgemeinschaft im Ausland lebt, erlöscht die AE doch nicht, auch wenn es mehr als die 6 Monate sind.

Ich glaube nicht, dass du dir Sorgen machen musst  Zwinkernd



Maßgebend ist das geltende Recht zum Zeitpunkt der Ausreise. Die von Dir angesprochene `Vergünstigung´für dt.-vh. Ausländer gibt es erst seit dem 01.01.2005. Wenn zu diesem Zeitpunkt die AE bereits nach bis dahin geltendem Recht erloschen war ist und bleibt sie definitiv wech.

maki, auch nach dem AuslG wurden für die unbefristete AE Deutschkenntnisse verlangt. Anders als jetzt reichten damals aber einfache Kenntnisse und die lassen sich bei einer persönlichen Vorsprache leicht und relativ unauffällig überprüfen.
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bamthwok
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Antwort #177 - 01.02.2006 um 16:53:41
 
@brickbat: wie war denn da die Gesetzeslage damals? Die unbefristete AE hat meine Frau so um 1999 bekommen. 2002 sind wir ins Ausland gezogen. Die AE ist noch im Pass.

Nach allem was ich gehoert habe, ist dies AE nicht mehr gueltig, oder etwa vielleicht doch?

Wo kann ich denn den Gesetzestext zum Auslaendergesetz von 1990 finden?

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maki
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Antwort #178 - 01.02.2006 um 17:20:36
 
Zitat:
maki, auch nach dem AuslG wurden für die unbefristete AE Deutschkenntnisse verlangt. Anders als jetzt reichten damals aber einfache Kenntnisse und die lassen sich bei einer persönlichen Vorsprache leicht und relativ unauffällig überprüfen.

Hallo brickbat,

ich meinte auch das alte AusIG im Zusammenhang mit dem erlöschen der AE, hab mich aber nicht klar genug ausgedrückt.

bamthwok,

dich interessiert §44 des alten AusIG 1990, hab leider keinen passenden link im moment.

maki

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maki
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Antwort #179 - 01.02.2006 um 17:23:52
 
Zitat:
§ 44 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt außer in den Fällen des Ablaufs ihrer Geltungsdauer, des Widerrufs und des Eintritts einer auflösenden Bedingung, wenn der Ausländer

1. ausgewiesen wird,
2. aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
3. ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist;


ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 2 und 3.

(1a) Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsberechtigung eines Ausländers, der sich als Arbeitnehmer oder als Selbständiger mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat, erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, wenn er

   1. eine Rente wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit, Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit in einer solchen Höhe bezieht, daß er während seines Aufenthaltes im Bundesgebiet keine Sozialhilfe in Anspruch nehmen muß, und
   2. einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz genießt.

Anstelle des Rentenbezuges nach Satz 1 Nr. 1 können eigenes Vermögen sowie ergänzende Unterhaltsleistungen unterhaltsverpflichteter Personen zur Deckung des Lebensunterhaltes anerkannt werden. Zum Nachweis des Fortbestandes der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder der Aufenthaltsberechtigung nach den Sätzen 1 und 2 stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthaltes auf Antrag eine Bescheinigung aus.

(1b) Die unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die Aufenthaltsberechtigung des Ehegatten eines nach §44 Abs.1a begünstigten Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, wenn der Ehegatte seinen Lebensunterhalt aus eigenen Rentenansprüchen oder aus dem Unterhalt des Ausländers bestreiten kann und über einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz verfügt.

(2) Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 3, wenn die Frist lediglich wegen Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht im Heimatstaat überschritten wird und der Ausländer innerhalb von drei Monaten nach der Entlassung aus dem Wehrdienst wieder einreist.

(3) Nach Absatz 1 Nr. 3 wird in der Regel eine längere Frist bestimmt, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde ausreisen will und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt oder wenn der Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient.

(4) Einem Ausländer wird die Zeit eines Aufenthalts außerhalb des Bundesgebiets mit insgesamt sechs Monaten auf die für die unbefristete Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und die Erteilung der Aufenthaltsberechtigung erforderlichen Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis angerechnet, wenn er sich länger als sechs Monate außerhalb des Bundesgebiets aufgehalten hat, ohne daß seine Aufenthaltsgenehmigung erloschen ist.

(5) Die Befreiung vom Erfordernis der Aufenthaltsgenehmigung entfällt, wenn der Ausländer ausgewiesen oder abgeschoben wird; § 8 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung. Im Falle der zeitlichen Beschränkung des Aufenthalts nach §3 Abs. 5 entfällt die Befreiung mit Ablauf der Frist.

(6) Räumliche und sonstige Beschränkungen und Auflagen nach diesem und nach anderen Gesetzen bleiben auch nach Wegfall der Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung in Kraft, bis sie aufgehoben werden oder der Ausländer seiner Ausreisepflicht nach § 42 Abs. 1 bis 4 nachgekommen ist.
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Antwort #180 - 01.02.2006 um 18:37:34
 
maki schrieb am 01.02.2006 um 17:20:36:
dich interessiert §44 des alten AusIG 1990, hab leider keinen passenden link im moment.

Am Rande erwähnt. Alle wichtigen alten Gesetze haben wir natürlich hier
weiterhin parat:
Übersicht


Ist auch in der aktuellen Gesetzesübersicht oben verlinkt.
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Antwort #181 - 02.02.2006 um 15:41:40
 
Vielen Dank fuer den Link mit den alten Gesetzen.

Zitat:
(3) Nach Absatz 1 Nr. 3 wird in der Regel eine längere Frist bestimmt, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde ausreisen will und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt oder wenn der Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient.


Ich sehe ploetzlich einen Hoffnungsschimmer:

Liegt es nicht in der Natur der Sache, wenn die auslaendische Ehefrau dem Deutschen Ehemann und den deutschen Kindern ins Ausland folgt?

Ist die Betreuung der Kinder im Ausland auch im Interesse der BRD?
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maki
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Antwort #182 - 02.02.2006 um 16:18:40
 
Zitat:
Am Rande erwähnt. Alle wichtigen alten Gesetze haben wir natürlich hier
weiterhin parat: Übersicht

Ist auch in der aktuellen Gesetzesübersicht oben verlinkt.


oopsie, hatte ich wohl übersehen.

Hätte mich auch gewundert wenn diese info nicht auf i4a zu finden gewesen wäre.

bamthwok,

ich will hier nicht der Spielverderber sein, ich war/bin in derselben Situation wie deine Frau.
Kurz gesagt hätte deine Frau eine Genehmigung gebraucht, bevor sie D verlassen hat für länger als 6 Monate. Im nachhinein kann man das nicht mehr regeln, zumindest hat man mir das so erklärt.

Es gibt eine geplante Gesetzesänderung der Aufenthaltgesetzes, die würde für den Fall deiner Frau und im meinen Fall greifen, und wir hätten eine NE. Schau doch mal unter der geplanten Gesetzesänderung im Abschnitt Niederlassungserlaubnis Zwinkernd

Allerdings kann es sein das der Neander-Bayer Beckstein, wie schon letzten Sommer, diese Gesetzesänderung im alleingang verhindert...  Ärgerlich hätte er das nicht getan hättest du (bzw. deine frau) jetzt nicht dieses Problem.

maki
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Antwort #183 - 02.02.2006 um 17:16:02
 
@maki: Danke fuer Deine Ausfuehrungen, das hat ja mit Spielverderber ncihts zu tun Zwinkernd

However, es wuerde mich schon reizen zusammen mit meiner Frau und den Kindern mit der bestehenden (evtl. nicht gueltigen) AE in Deutschland einzureisen. Dann fangen wir an zu diskutieren und ich versuche (bzw. meine Frau) anhand des Paragraphendschungels die Gueltigkeit der AE zu konstruieren.

Was passiert dann?

Eigentlich stoert es uns ja gar nicht so sehr, dass die AE erloschen ist. Was uns aufstoesst ist, dass wir jetzt jedes mal ein Visum beantrgen muessen, wenn wir nach Deutschland wollen.
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Antwort #184 - 14.02.2006 um 17:25:14
 
Hallo,
ich habe jetzt auch eine Stellungnahme aus der Verwaltung des Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration.
So unterstütze man die Neuregelungen hinsichtlich der Regelung des Ehegattennachzugs. Das Nachzugsalter sollte aber auf 18 gesetzt werden und in Fällen in denen ein Spracherwerb im Ausland nicht möglich ist, sollte es eine Härtefallregelung (Stichwort: Ermessensspielraum) geben.
Auch von dieser Seite scheint es kaum ernsthafte Unterstützung für unsere Kritk am Gesetzentwurf zu geben. Falls es so wie es oben beschrieben steht umgesetz werden, dann würde meine Befürchtung wahr, dass das grundgesetzlich garantierte Recht auf eheliche Lebensgemeinschaft zum Spielball des Ermessens von Verwaltungsbeamten wird. So nach dem Motto: wir lassen nur denjenigen mit einem von uns Deutschen leben, der unseren Ansprüchen genügt. Die schon jetzt aufgrund des Verwaltungsaufwandes bestehenden Härten der dauerhaften Trennung von Ehepartnern würden zudem forciert werden.

Naja es gibt also nichts Neues

Gruß
willix
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Antwort #185 - 06.03.2006 um 20:49:43
 
Hallo,
als "NEWBIE" - vor allem einer mit eigenen, wenn auch anderen Problemen - sollte ich vielleicht besser die Klappe halten.

Nichtsdestotrotz kann ich keineswegs zustimmen, wobei ich ausschliesslich zum zweiten Teil des Problems Stellung nehme.

Was hat Deutschlernen mit der Herkunft aus dem "Viertweltland" Jemen zu tun? Deutsch lernt man KEINESFALLS nur im Goethe-Insitut oder in "language-schools" der westlichen Welt. Deutsch - vor allem im erwarteten (niedrigen)Niveau - lernt man auf jede Weise, wenn es denn wirklich! gewünscht und nötig ist.

Du selbst könntest und solltest der Lehrer sein!

Klar, ich sehe das Problem. Zwar ist ein Leer(!)buch "Deutsch-Frau" erhältlich, aber keines das Jemenitinnen die Deutsche Sprache näher bringt. Das wirft natürlich die Frage auf - sorry! - wie Du Dich mit Deiner Frau verständigst, bzw. bisher verständigt hast.

Ergo: wenn dieses "Problem" bisher keines war, wird auch Dein "neue Problem", sprich: Deutschlernen ohne Deutsch-Jemenitisches Lehrbuch kein Hindernis darstellen.

Deutsch kann man auf unzählige Arten lernen, auch als Jemenitin. Natürlich ist Disziplin und der absolute Wunsch dazu unabdingbar!

Ist das hardliner-Sprache...?

Natürlich "NEIN", weil ich, grundsätzlich, ebenfalls gegen (!!) ein solches Gesetz bin oder eine entsprechende Gesetzesänderung wäre.

Jue
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Antwort #186 - 06.03.2006 um 22:16:26
 
Hi Jue!

Hierzu möchte ich folgendes erwidern:

Richtig! Wer hier leben will, sollte sich die Mühe machen die Sprache zu lernen! Mühe muss sein und gehört dazu! Zudem sollte der deutsche Ehegatte ebenso ein Interesse haben, seinem ausländischen Ehegatte dabei zu helfen. Daran kann kein Zweifel bestehen!!

Aber:

1.) Das Änderungsgesetz sieht vor, dass einfache mündliche Sprachkenntnisse zur Einreise erforderlich sind. Das Erlernen der Sprache im Dialog ist also von zentraler Wichtigkeit und nicht unbedingt aus Büchern!

2.) Im Dialog lernen kann man sicherlich am besten mit seinem Ehegatten. Dies ist uneingeschränkt richtig! Wenn aber ein Antrag auf Einreise zum Zweck der Familienzusammenführung gestellt wird, muss, nach meiner Kenntnis, der deutsche Ehegatte in Deutschland fest gemeldet sein und seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Wenn er nicht also ständig aus beruflichen oder finanziellen Gründen zwischen den Ländern pendeln kann, dann kann die Hilfe nur über die Distanz erfolgen.

3.) Das Erlernen der Sprache im Dialog und über die Distanz heißt also, dass eine Kommunikation über das Telefon oder Internet gewährleistet sein muss. Dies ist aber leider in bestimmten Fällen ebenso nicht gegeben, da entweder in den entsprechenden Ländern die Infrastruktur fehlt bzw. vielleicht auch der deutsche Ehegatte sich teure tägliche Gespräche ins ferne Ausland nicht  leisten kann.

Resümee: Letztlicht hängt es nicht nur vom guten Willen ab, sondern in großem Umfang auch vom Geld. Ist der deutsche oder ausländische Ehegatte finanziell gut ausgestattet, so können sie es sich leisten viel zu kommunizieren, sich Privatlehrer zu beschäftigen, regelmäßig weite Distanzen zur nächst größeren Metropole zu fahren, um dort zur Schule zu gehen oder schlichtweg zwischen den Ländern ständig zu pendeln. Meines Wissens, wäre auch nach dem geänderten Aufenthaltsgsetz ein Zusammenleben in Deutschland staatlicherseits zu ermöglichen unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eheleute, solange man es dem deutschen Ehegatten nicht zumuten kann längerfristig im Ausland zu leben.
Wie passt dies also zusammen??

Wie sollte man zudem ausländische Ehegatten behandeln, die aufgrund mangelnder Schulbildung Analphabeten sind oder aufgrund mangelnder Begabung äußerst langsam oder überhaupt nicht eine andere Sprache erlernen können??

Ich will damit nur folgendes zum Ausdruck bringen: Es gibt Paare (zu denen ich mein Fall nocht nicht einmal unbedingt zählen würde), denen es auch bei gutem Willen nicht möglich sein wird, den möglichen Ansprüchen des geänderten Gesetzes gerecht zu werden.
Selbst wenn dies nur in einem von 1000 Fällen zutreffen würde, so würde man meines Erachtens die Grundrechte (siehe Artikel 6 GG) dieses einen Paares verletzen. Sind wir bereit die Einschränkung des Grundrechts auf Familie dieses einen Paares hinzunehmen, wenn wir den zweifelhaften und nicht nachgewiesenen Nutzen der Gesetzesänderung berücksichtigen??

Ein anderer wichtiger Aspekt, der auch berücksichtigt werden sollte, ist die Tatsache, dass viele Paar sich jetzt schon längere Zeit kennen oder schon längere Zeit verheiratet sind und es bisher nicht aus eigenem Willen geschafft haben zusammenzuleben. Diese Paare (dazu würde ich mich wieder zählen) hatten nicht die Möglichkeit den Spracherwerb als Eingangsvoraussetzung für ein Visum einzuplanen, da eine derartig gestaltete Gesetzesänderung nicht absehbar war! Würde die Gesetzesänderung jetzt auf sie angewandt werden, dann müssten sie auf ein Zusammenleben Monate wenn nicht sogar Jahre länger warten, bis der Ausländer den Spracherwerb nachgeholt hat. (Ich warte schon 2 Jahre unfreiwillig auf ein Zusammenleben) Fazit: Es muss eine Übergangsregelung her!

Desweiteren gibt es noch zahlreiche andere Härtefälle, die mir einfallen (z.B. Schwangerschaft), bei denen ich ein Hinauszögern oder gar Verhinderung des Zusammenlebens für unmenschlich und verfassungswidrig halte.


Sind wir bereit ein solches Gesetz gut zu heißen, dass diejenigen Paare (auch wenn sie in der Minderheit sind) bestraft und ihre Rechte einschränkt? Vor dem Grundgesetz sind wir doch alle gleich, egal ob wir Geld haben oder nicht, egal ob wir ein Talent zum Spracherwerb haben oder nicht!

Gruß willix
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Antwort #187 - 07.03.2006 um 12:44:15
 
Dazu fällt mir noch eines ein:

Warum wird eigentlich nicht akzeptiert, dass sich die Partner in Englisch unterhalten ?
Gerade zu Zeiten der Globalisierung kann man doch nicht ernsthaft verlangen, dass die Menschen sich anpassen und Englisch lernen und sprechen, z.B. in US-Firmen, andererseits wird verlangt, dass Ausländer DEUTSCH können.
Ich kenne einige, sowohl ein Deutsch-Chinesisches Paar dass sich auf Englisch unterhält, als natürlich auch Amerikaner.

Will man denn ernsthaft von einem Amerikaner- oder Amerikanerin, welche mit einem Deutschen verheihratet ist, verlangen, Deutsch zu lernen  Zwinkernd
wo doch an jeder Bahnhofsecke Englisch verstanden wird...
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Antwort #188 - 07.03.2006 um 21:27:25
 
Spätestens bei der Frage ob eine NE erteilt wird, werden
eben Dt-Kenntnisse benötigt.
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Antwort #189 - 07.03.2006 um 21:33:22
 
Klar! Finde ich auch gut so, denn man muiss ja auch irgendwie öffentlich verkehren können (in der Amtssprache). Vorher  ging es doch aber um die Frage, ob man dies vor der Einreise verlangen darf (Argumente siehe oben).
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Antwort #190 - 31.03.2006 um 11:33:28
 
Da die Diskussion hier schon recht ausgeufert und unübersichtlich geworden ist, habe ich mir gedacht, dass es gut wäre seit meinem ersten Eintrag eine kleine Zusammenfassung der Argumente zu schreiben. Die Fragen stelle ich an die verantwortlichen Politiker:

1. Verfassungsmäßigkeit

Soweit ich dies als juristischer Laie interpretieren konnte, hat die geplante Änderung des §28 Aufenthaltsgesetz zur Folge, dass der Vollzug des Ehelebens zwischen Deutschen und Drittstaatlern in Deutschland nicht mehr erlaubt ist, wenn der Drittstaatler kein Deutsch spricht und unter 21 Jahren alt ist. Dies bedeutet, dass das Familien- und Eheleben unter diesen Bedingungen durch den Staat nicht mehr geschützt wird und somit solche Ehen vom Gesetzgeber als nicht mehr schutzwürdig eingestuft werden. Darf der Gesetzgeber unter Achtung des Art.6 Abs. 1 Grundgesetz die Schutzwürdigkeit von Ehen und Familien an Bedingungen knüpfen? Überwiegt das Interesse der Allgemeinheit Sprachkenntnisse vor der Einreise oder das Warten auf die Vollendung des 21. Lebensjahres zu verlangen, gegenüber den Verfassungsrechten der betroffenen deutschen Staatsbürger?
   
2. Europäische Vorbilder

Der Gesetzentwurf orientiert sich offensichtlich an den rigiden Einreisebestimmungen für verheiratete Drittstaatler in Dänemark und den Niederlanden. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass meines Wissens weder die niederländische noch die dänische Verfassung einen Artikel enthält, der Ehen und Familien unter einen besonderen staatlichen Schutz stellen. Die dortigen Einreisebestimmungen sind also von solchen Verfassungsfragen unberührt und damit rechtlich realisierbar.

3. Europäische Richtlinie

Des weiteren stützt sich der vorgelegte Gesetzentwurf hinsichtlich der Familienzusammenführung auf die Richtlinie 2003/86/EG der Europäischen Union. In Artikel 3 heißt es wörtlich: „(3) Diese Richtlinie findet auf die Familienangehörigen eines Unionsbürgers keine Anwendung." Nach dieser Richtlinie ist z.B. ein vorhergehender Intergrations- bzw. Sprachtest von mit Europäern verheirateten Drittstaatler nicht zu verlangen. Die geplante Änderung des §28 Aufenthaltsgesetz übersteigt also die Anforderungen der EU an den deutschen Gesetzgeber.

4. „Der gute Wille"

Soweit ich zahlreichen Politikern der Regierungsparteien gehört habe, steht der Einreise eines verheirateten Drittstaatlers soweit er etwas Mühe und guten Willen aufbringt, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen, nichts im Wege. So wäre bei etwas gutem Willen auch der verfassungsmäßig garantierte Schutz der Ehe und Familie gewährleistet. Natürlich bedarf es etwas Mühe und guten Willen, um sich in akzeptabler Weise in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Ausreichende Sprachkenntnisse können meines Erachtens hier auch nur ein Anfang für eine gelungene Integration sein. Dass den meisten einreisewilligen Drittstaatlern ohne ihnen zu große Schwierigkeiten zu bereiten solche Integrationsbemühungen auch vor der Einreise abverlangt werden können, halte ich sogar für realistisch.

Es gibt jedoch bestimmte Personengruppen oder Lebensumstände bei denen die vorgeschlagenen Anforderungen eine besondere Härte darstellen würden bzw. sogar unmöglich zu erfüllen wären. Ich werde im Folgenden einige Beispiele nennen, die immer unter der Voraussetzung stehen, dass der deutsche Ehegatte aus finanziellen, beruflichen oder anderen Gründen nicht im Ausland bei seinem Ehepartner leben kann:

4.1 Der schon von mir beschriebene Fall, dass der einreisewilige Drittstaatler in einer Region der Welt lebt, in der weder Schulen, noch Lehrer, oder andere Lernmedien zur Verfügung stehen, um Deutsch in einfacher mündlicher Form zu erlernen. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass der deutsche Ehegatte vor der Einreise nicht mit dem Ehepartner im Ausland zusammenleben kann, da sonst der Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland abgelehnt würde. Somit kann der deutsche Ehegatte beim Erwerb mündlicher Sprachkenntnisse nur sehr begrenzt (z.B. wenn Internet oder Telefon zugänglich sind) behilflich sein. Ein Erwerb einfacher Sprachkenntnisse wäre sogar unter Umständen möglich, würde aber erheblich länger dauern als bei einer guten Infrastruktur. Die daraus resultierende Wartezeit wäre eine unzumutbare Belastung für vor allem junge Ehen. Die Folge: Der Ehegatte kann nicht in absehbarer Zeit einreisen. Die Ehe wäre in Deutschland nicht geschützt.
        
4.2 Ein großer Teil der Weltbevölkerung leidet unter Analphabetismus. Dies betrifft bekanntlich in vielen armen Regionen vor allem Frauen. Ist ein deutscher Staatbürger also mit einem Analphabeten verheiratet, so muss dieser dennoch einfache Deutschkenntnisse vorweisen, um einreisen zu können. Der Erwerb einfacher Sprachkenntnisse ist durch den Analphabetismus erheblich erschwert. Die Folge: Der Ehegatte kann nicht in absehbarer Zeit einreisen. Die Ehe wäre in Deutschland nicht geschützt.
        
4.3 Die Ehegattin eines Deutschen erwartet von diesem ein Kind. Sie ist aber unter 21 oder noch nicht der deutschen Sprache mächtig. Die Folge: Die Einreise der Familie ist nicht möglich. Die Familie wäre in Deutschland nicht geschützt.
        
4.4 Ein deutscher Staatsbürger ist mit einem Drittstaatler verheiratet, der unter Legasthenie oder einer anderen körperlichen oder geistigen Krankheit leidet, die den Erwerb einer Sprache schwierig oder sogar unmöglich macht. Die Folge: Der Ehegatte kann nicht in absehbarer Zeit einreisen. Die Ehe wäre in Deutschland nicht geschützt.
        
4.5 Der Deutsche ist mit einem Drittstaatler seit Kurzem verheiratet. Die nochmalige Änderung des Aufenthaltsgesetzes und deren Folgen war nicht absehbar. Somit hat das Ehepaar auch nicht damit gerechnet, dass eine vorhergehender Spracherwerb nun von den deutschen Behörden verlangt wird. Die Folge: Der Ehegatte kann nicht in absehbarer Zeit einreisen. Die Ehe wäre in Deutschland nicht geschützt.

So ließen sich noch weitere Fälle nennen, bei denen der Vollzug des Ehelebens auch bei gutem Willen in Deutschland aufgrund der Rechtslage nicht möglich wäre. Natürlich lässt sich einwenden, dass dies nur eine kleine Minderheit betreffen würden, aber Grundrechte gelten auch für Minderheit. Wollen Sie das Leid der Minderheit der unter Zwangsehen oder Zwangsprostitution leidenden Menschen gegen das Leid einer Minderheit, die von der Gesetzesänderung hart getroffen sein wird, eintauschen? Kann der erhoffte Schutz der Rechte einzelner die verfassungsmäßigen Grundrechte eines anderen aufheben? Wollen Sie, um die oben beschriebenen Härtefälle zu verhindern, eine überbordende Bürokratie mit zahlreichen Klauseln und Härtefallregelungen schaffen?

5. Vermutete politische Zielsetzung

Leider habe ich bisher von keinem verantwortlichen Politiker eine Antwort auf folgende Frage bekommen: Worin sehen Sie die Integrationsproblematik, wenn Drittstaatler mit deutschen Staatsbürgern in Deutschland zusammenleben? Ist in der Mehrheit solcher Fälle kein guter und zügiger Spracherwerb und keine ausreichende Integration zu erwarten?

Da ich hierauf bisher keine Antwort bekommen habe, vermute ich, dass das Änderungsgesetz auf eine bestimmte, negativ auffallende Gruppe binationaler Ehen maßgeschneidert wurde. Ich vermute die Politik will vor allem diejenigen nicht-deutschstämmigen Deutschen mit einem zumeist türkischen Migrationshintergrund treffen, welche sich freiwillig oder unfreiwillig bevorzugt im nicht-europäischen Ausland ehelichen lassen, um dann die Familienangehörigen nach Deutschland zu holen. Die Erfahrungen zeigen in der Tat, dass die eingereisten Drittstaatler in solchen Fällen nur sehr mangelhaft die deutsche Sprache sprechen und auch sonst unzureichend integriert sind. Aber wie stehen Sie zu den Drittstaatlern, wie im Fall meiner Ehefrau, die nach der Einreise in Deutschland fest durch eine deutsche Familie ins Alltagsleben integriert werden und durch ein funktionierendes soziales Netz zügig an die deutsche Sprache und Kultur heran geführt werden. Darf man in solchen Fällen die Einreise wegen mangelnder Sprachkenntnisse verweigern und damit zusammenhängenden Probleme hinnehmen?

6. Alternativen

Eine mögliche Alternative wäre es, die Einbürgerungsbedingungen zu verschärfen, wie es ja schon vielfach diskutiert wurde. Damit könnte man dann erreichen, dass die eingebürgerten Deutschen besser integriert wären, was wiederum die Integration eventueller drittstaatlicher Ehepartner befördern würde. Zum anderen sind die verpflichtende Integrationskurse in Deutschland meines Erachtens ein geeignetes Instrument, um die Integration zu befördern. Die angestrebte Änderung des §28 halte ich hingegen in keiner Weise für zielführend. Sie bestraft vielmehr diejenigen, welche beabsichtigen sich vorbildlich in die Gesellschaft einzufügen.
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Antwort #191 - 31.03.2006 um 11:51:39
 
Ich möchte nur nochmals wiederholen, dass eine Integration von allen Ausländern (Deutschkenntnisse) gefordert werden müsste, wenn nicht eine Diskriminierung zu Lasten von nicht EU-Ausländern eintreten soll.

Dank EU können hier alle europäische Ausländer ihre Sprache sprechen bzw. ihren Kulturgepflogenheiten nachgehen. Es wird nicht gefordert, dass EU-Ausländer einen Integrationskurs machen. Ich meine aber schon, dass es Unterschiede gibt, wenn jemand von Sizilien oder von eben sehr ländlichen Gegenden aus anderen EU-Ländern stammt, sich auch schon integrieren müsste.

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Antwort #192 - 31.03.2006 um 11:59:34
 
Ghalbi schrieb am 31.03.2006 um 11:51:39:
Ich möchte nur nochmals wiederholen, dass eine Integration von allen Ausländern (Deutschkenntnisse) gefordert werden müsste, wenn nicht eine Diskriminierung zu Lasten von nicht EU-Ausländern eintreten soll.

Dank EU können hier alle europäische Ausländer ihre Sprache sprechen bzw. ihren Kulturgepflogenheiten nachgehen. Es wird nicht gefordert, dass EU-Ausländer einen Integrationskurs machen. Ich meine aber schon, dass es Unterschiede gibt, wenn jemand von Sizilien oder von eben sehr ländlichen Gegenden aus anderen EU-Ländern stammt, sich auch schon integrieren müsste.



Ghalbi,

Europäer genießen in Europa generell Freizügigkeit, deshalb fallen diese
unter das Freizügigkeitsgesetz, in dem keine Integrationsmaßnahmen gefordert werden !
Drittstaatler unterfallen diesem nicht , sondern dem Aufenthaltsgesetz, in dem sehr wohl eine Integrationsleistung ab dem 01.01.2005 gefordert wird !

Eine Diskriminierung kann hier demnach nicht vorliegen !
Was verstehst Du eigentlich unter Diskriminierung ?

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Antwort #193 - 31.03.2006 um 12:03:59
 
Ghalbi schrieb am 31.03.2006 um 11:51:39:
Ich möchte nur nochmals wiederholen,

Warum? Bisken rumspammen? Langeweile?

Zitat:
dass eine Integration von allen Ausländern (Deutschkenntnisse) gefordert werden müsste, wenn nicht eine Diskriminierung zu Lasten von nicht EU-Ausländern eintreten soll.

:bhf

Zitat:
Dank EU können hier alle europäische Ausländer ihre Sprache sprechen bzw. ihren Kulturgepflogenheiten nachgehen.

Das können auch Nicht-Europäer.

Zitat:
Es wird nicht gefordert, dass EU-Ausländer einen Integrationskurs machen. Ich meine aber schon, dass es Unterschiede gibt, wenn jemand von Sizilien oder von eben sehr ländlichen Gegenden aus anderen EU-Ländern stammt, sich auch schon integrieren müsste.

öhm
Der Sizilianer soll zum IntK, der Römer nicht? Ich kauf
mir schonmal eine Landkarte von den EU-Provinzen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #194 - 31.03.2006 um 12:06:05
 
Laut lachend Laut lachend Laut lachend
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Antwort #195 - 31.03.2006 um 12:07:08
 
Zitat:
Warum? Bisken rumspammen? Langeweile?


ich hatte diesen Beitrag schon einmal so in etwas formuliert

Ghalbi
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Antwort #196 - 31.03.2006 um 12:17:12
 
Ghalbi schrieb am 31.03.2006 um 12:07:08:
ich hatte diesen Beitrag schon einmal so in etwas formuliert

Ghalbi



Ich bin wirklich ein sehr, sehr gutmütiger und geduldiger Mensch......

Aber, liebe Administratoren, überlegt Euch doch mal, ob man die Boardregeln nicht auch dahingehend ändern könnte, dass Leute auch aufgrund von "Nicht-Verstehen-Wollen" (wollte das Wort Dummheit vermeiden) eine gelbe Karte bekommen können.....

Denn langsam wird es äußerst anstrengend........     Zwinkernd
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Antwort #197 - 31.03.2006 um 12:23:56
 
Zitat:
ich hatte diesen Beitrag schon einmal so in etwas formuliert


Er ist durch die Wiederholung nicht besser geworden Zwinkernd

Die EU ist eine Einrichtung besonderer Art , da würde Dein Vorschlag ein gefundenes Fressen für die Anwälte sein, weil jede Massnahme in der von Dir vorgeschlagenen Richtung erfolgreich beim EuGH angefochten werden würde Zwinkernd

Selbst gegen die Bäuerin aus Südost-Anatolien könnte die Verpflichtung zum - sicherlich dringend notwendigen- Besuch eines IntKurses wegen des Benachteiligungsverbotes des ARB 1/80 schon tricky werden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #198 - 31.03.2006 um 12:40:14
 
Hallo Ronny,

ja es es sind zwei verschiedene Gesetze, wie du immer so schön formulierst, eben Äpfel und Birnen.

Aber rein objektiv betrachtet, werden eben zwischen zwei verschiedenen "Ausländern" unterschieden und soll durch die Änderung noch verschärft werden.

Mir ist schon recht, dass sich Ausländer hier intergrieren sollen.

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Antwort #199 - 31.03.2006 um 12:48:45
 
Zitat:
Aber rein objektiv betrachtet


Nein Du hast es nicht begriffen Zwinkernd

Es gibt objektiv gesehen nur Deutsche und Nichtdeutsche .

Und bei den Nichtdeutschen gibt es (nenn es wie du willst) abgestufte Rechte:

Nichdeutsche Familienangehörige von Spätaussiedlern
Jüdische Kontingentflüchtlinge
EU Ausländer
NeuEU Ausländer
Privilegierte Abkommensausländer
Meistbegünstigte Ausländer
Positivstaater-Ausländer
sonstige Ausländer

Jeder von denen hat Rechte und Pflichten die ihn von einer der anderen Ausländergruppen abgrenzt.

Compris ?
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Antwort #200 - 31.03.2006 um 13:57:01
 
Hallo Ronny,

lass mers dabei bleiben. Ich weiß sehr wohl, dass es noch andere Nichtdeutsche gibt.

Viele Grüße
und schönes Wochenende
Ghalbi
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Antwort #201 - 31.03.2006 um 18:31:46
 
Ghalbi schrieb am 31.03.2006 um 13:57:01:
Hallo Ronny,

lass mers dabei bleiben. gibt.



na hoffentlich !  Laut lachend

Wann beantwortest Du mine Frage: Was ist Diskriminierung ?

Kannst Du nicht ?  Laut lachend

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Antwort #202 - 31.03.2006 um 18:44:13
 
Ich wollte mit dir nicht diskutieren. Aber du widersprichtst dich in letzten posting so sehr, dass ich nun nicht mehr anders kann.

Diskriminierung bewirkt das Gegenteil von Integration.

Wenn in einer Schule pubertäre Kinder randalieren, ist das mißlungene Integration. Das heißt aber nicht, dass die Jugendlichen vielleicht gegen Deutschland sind, sondern, dass die eben Außenseiter geblieben sind. Und dann kommt die Pubertät dazu. Ist doch eigentlich alles logisch. Nur wenn man etwas anderes darin sehen will, dann kann ich nur sagen, weiter so.

So und nun auch dir DonCamillo ein schönes Wochenende
und viele Grüße
Ghalbi
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Antwort #203 - 31.03.2006 um 18:50:11
 
Ghalbi schrieb am 31.03.2006 um 18:44:13:
Ich wollte mit dir nicht diskutieren. Aber du widersprichtst dich in letzten posting so sehr, dass ich nun nicht mehr anders kann.


ach tatsächlich ?
"Diskutieren" sollte von Dir auch mal definiert werden !  Laut lachend

Dir auch ein schönes WE
und schlaf schön

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Antwort #204 - 31.03.2006 um 23:04:34
 
@ Ghalbi + DonCamillo

tragt das bitte untereinander aus und stört hier doch nicht die
Sachdiskussion.

Danke
- bitte HIER keine echo - es sei denn per message
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Antwort #205 - 30.07.2006 um 02:11:33
 
willix schrieb am 08.01.2006 um 00:09:59:
Der Entwurf zum Änderungsgesetz verletzt in meinen Augen dieses Grundrecht.


Was noch hinzukommt: Mit der Einfügung von §27 1a wird ja wohl anscheinend im Gesetz verankert, daß Antragsteller nachzuweisen haben, daß sie keine Scheinehe führen. Das finde ich gelinde gesagt haarsträubend, denn im Zweifel wird die Behörde eher ablehnend entscheiden, und damit wäre dann Artikel 6 des Grundgesetzes das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht, und die meisten anderen Grundrechte auch nicht. Denn damit erhält die Behörde das Recht, über unsere persönlichen Lebensentscheidungen zu richten und nach Belieben in der Privatsphäre herumzuschnüffeln.
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Antwort #206 - 22.10.2006 um 22:33:27
 
Esra schrieb am 27.01.2006 um 22:54:49:
Wie kam sie denn an eine unbefristete AE ohne Deutschkenntnisse?!
Und wenn sie mit dir, einem Deutschen, in ehelicher Lebensgemeinschaft im Ausland lebt, erlöscht die AE doch nicht, auch wenn es mehr als die 6 Monate sind.
Ich glaube nicht, dass du dir Sorgen machen musst  Zwinkernd


Meine (Ich bin Deutscher) Frau (Auslaenderin) hat im April 2005 eine Aufenthaltsgenehmigung fuer drei Jahre bekommen. Wir sind dann im Juli 2005 ausgereist und haben zusammen im Ausland gelebt und gearbeitet. Jetzt (Oktober 2006) wollen wir uns in Deutschland niederlassen. Die ABH sagte, die AE sei erloschen, weil meine Frau laenger als sechs Monate nicht eingereist ist. So hat sie ein Visum zur Familienzusammenfuehrung beantragt, welches auch von der dt Botschaft erteilt wurde . Die AE wurde aber nicht ungueltig gestempelt. Besteht die AE jetzt noch oder nicht? (Ist ja kein Problem, die jetzt nochmal zu beantragen, aber es interessiert mich doch, wo steht, dass die AE auch nach mehr als sechs Monaten im Ausland gelebter Lebensgemeinschaft nicht erlischt. Allerdings bin ich schon im Juli 2006 nach D ausgereist um hier Wohnung und Arbeit klar zu machen, was laenger dauerte als wir dachten.)
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Antwort #207 - 23.10.2006 um 07:26:53
 
Zitat:
aber es interessiert mich doch, wo steht, dass die AE auch nach mehr als sechs Monaten im Ausland gelebter Lebensgemeinschaft nicht erlischt.


Hallo,

das steht auch nirgends, weil das Gesetz das Erlöschen automatisch vorsieht.

Der Nichteintritt dieser Folge wäre vorher zu vereinbaren Zwinkernd

Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:


1. Ablauf seiner Geltungsdauer,


2. Eintritt einer auflösenden Bedingung,


3. Rücknahme des Aufenthaltstitels,


4. Widerruf des Aufenthaltstitels,


5. Ausweisung des Ausländers,


5a. Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,


6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,


7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,

8. wenn ein Ausländer nach Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß der §§ 22, 23 oder § 25 Abs. 3 bis 5 einen Asylantrag stellt;

ein für mehrere Einreisen oder mit einer Geltungsdauer von mehr als drei Monaten erteiltes Visum erlischt nicht nach den Nummern 6 und 7.

(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.



In dem von Dir zitierten Text ging es btw um eine unbefristete AE (=NE).

Grüße
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Antwort #208 - 26.10.2006 um 19:03:12
 
hallo, wer kenntden § 2 und kann mir erklären, was er bedeutet?
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Antwort #209 - 26.10.2006 um 19:27:54
 
welchen § 2 meinst du?
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Antwort #210 - 18.11.2006 um 11:47:35
 
willix schrieb am 08.01.2006 um 00:09:59:
Nach der Lektüre des Entwurfes eines zweiten Änderungsgesetzes zum Aufenthaltsgesetz, welches vom BMI kürzlich vorgelegt wurde, möchte ich an dieser Stelle mal auf die gravierenden negativen Konsequenzen für zahlreiche binationale Ehen und Familien und auf die Einschränkung des vom Grundgesetz garantierten Schutzes der Familie hinzuweisen.

In Punkt 19 des Änderungsgesetzes wird des Paragraph 30 neu geregelt. Demgemäß kann ein Zuzug zu in der BRD lebende Ausländer und gemäß Punkt 17 auch zu Deutschen Ehepartnern nur dann erfolgen, wenn der ausländische Ehegatte mindestens 21. Jahre alt ist und die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass er nicht an einem Integrationskurs teilnehmen muss.

Der zweite Satz des Punktes 17 des Änderungsgesetzes scheint mir hingegen noch wesentlich folgenschwerer. Dass zukünftig nur noch ausländische Ehegatten eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie im Ausland ausreichend Deutsch gelernt haben, hat die Folge, dass Deutsche ein Eheleben in Deutschland nur noch mit denjenigen ausländischen Ehegatten führen dürfen, die die Möglichkeit haben in ihren Heimatländern Deutsch zu lernen. Durch diese Regelung werden all diejenigen diskriminiert, die im Ausland keine Möglichkeit haben Deutsch zu lernen. Leider leben nicht alle ausländischen Ehepartner in Metropolen reicher Industrieländer, in denen ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Würde dieser Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form verabschiedet werden, so würde dies bedeuten, dass deutsche Staatsbürger in letzter Konsequenz, wenn sie nicht selbst auswandern möchten, sich nur noch in Personen verlieben dürften, die in Ländern mit einer entsprechenden Infrastruktur leben.


Wenn man es so sehen und handhaben könnte, dass mithilfe des Integrationskurses nach der Einreise geprüft und kontrolliert werden kann, ob nun der Wille zur Integration besteht, oder nicht, wäre ich mit dieser Änderung nicht sonderlich auf Kriegsfuß.

Denn auch ich finde, dass jemand - der in ein fremdes Land reist, um sich dort niederzulassen - auf alle Fälle motiviert sein muss, um sich auch dementsprechend zu integrieren.
Aber dem Ganzen im Vorfeld den Riegel vorzuschieben, finde ich nicht hinnehmbar.

In unserem Fall ist es nämlich leider so, dass mein Mann nicht die Möglichkeit besitzt, sich in seinem Heimatland einen Deutschkurs zu leisten (nicht nur finanziell gesehen, sondern einfach wegen dem fehlenden Angebot von Deutschkursen).
Er paukt also mit Büchern, die ich ihm mitgebracht habe.
Und am Telefon haben wir dann auch noch andere Dinge zu besprechen, als Übungstexte vorzulesen und Fernunterricht zu betreiben (die Tel.rechnung beträgt so schon 250,- monatlich).

Er ist hochmotiviert und es steht fest, dass er - sobald er hier ist - sofort diverse Sprachkurse besuchen wird.

Aber dazu muss er ja erstmal herkommen dürfen. Was ich mittlerweile schon mit düsteren Augen sehe, denn auf eine ganz freundliche Anfrage beim Verbindungsbüro der Dt. Botschaft in Pristhina wurde mir - von einer Dame, die mich nicht kennt, die ihn nicht kennt, die unsere Geschichte nicht kennt - mal so eben die Aussicht auf Visum zum Zwecke des Familiennachzugs genommen, da man ja wohl erwarten kann, dass der ausländische Partner über Deutschkenntnisse verfügen muss.
Ja,  Ärgerlich dachte ich mir... und wollte eigentlich was Feines zurückschreiben, hab mich dann aber doch zurückgehalten, denn alles kann in den Entschluss über Erteilung des Visums mit einfließen und wer weiß, welche Infos, wo und von wem so gesammelt werden (bekomme langsam Paranoia - gebs ja zu).

Also, nachdem ich mir die netten Gesetzesänderungen hier so durchgelesen habe und auch das Verhalten der ABH und der Botschaft uns gegenüber betrachte.....bin ich schon so langsam dabei, meine AUSREISE in Gedanken fruchten zu lassen. Denn, was bleibt, wenn ihm der Familiennachzug verwehrt bleibt?
Eine gefrustete, verzweifelte Ehefrau (deutsch), die nach einer guten Ausbildung und einem weiteren Studium, einer gesicherten und gut dotierten Anstellung bei einem namhaften Unternehmen einsam in diesem Land sitzt und ihre Ehe in Gedanken führen darf
Ergo: Wird sich ebenjene Ehefrau wohl eher überlegen, all dies hier aufzugeben und in eine ungewisse Zukunft in ein Nachkriegsland überzusiedeln, in dem sie sich an der einzig im Land befindlichen Uni vielleicht geistig nähren kann und die restliche Zeit damit zubringt, sich Ideen zur Förderung der Wirtschaft auszudenken.

Schöne Aussichten!

Aber vielleicht klappts ja mit meiner Motivation - dass ich aufgrund der bestehenden Motivation was verändern kann. Was meinem Mann vielleicht hier verwehrt wird.

So, als Fazit: Ich bin für die Überprüfung und die Kontrolle, ob jemand Willens ist, sich zu integrieren. Aber dies alles im Keim zu ersticken, indem man sagt "der ausländische Partner, der herkommen will, muss schon vorher Deutschkenntnisse vorweisen können" ist in meinen Augen nicht rechtens.

Alles liebe,
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Antwort #211 - 24.11.2006 um 23:29:11
 
Nach aktuellen Info's ist mit dem II. Änderungsgesetz
nicht vor dem 1.5.2007 zu rechnen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #212 - 25.11.2006 um 14:04:16
 
Ghalbi schrieb am 14.01.2006 um 07:57:04:
Kinderkriegen als Geldeinnahmequelle instrumentalisiert. Daher bin ich eigentlich sehr dagegen, dass für Kinderkriegen auch noch mehr Geld fließen soll. Wird ja doch nur wieder ausgenützt.

Wer sich heute Kinder leisten kann, hat keine mehr (muss ja schließlich arbeiten gehen) Habe gelesen, dass denke ich von drei Paaren zwei ohne Kinder leben oder so ähnlich. Also erschreckend. Jedoch wer von Kindergeld und Sozialleistungen finanziert wird, wird nicht mehr arbeiten gehen wollen. Lohnt sich nicht.


Du hast von dem neuen Elterngeld gehört? Wird am Einkommen der letzten 12 Monate hängen.

Gruß, ULF
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Antwort #213 - 25.11.2006 um 14:07:50
 
Nykita schrieb am 18.11.2006 um 11:47:35:
Aber dazu muss er ja erstmal herkommen dürfen. Was ich mittlerweile schon mit düsteren Augen sehe, denn auf eine ganz freundliche Anfrage beim Verbindungsbüro der Dt. Botschaft in Pristhina wurde mir - von einer Dame, die mich nicht kennt, die ihn nicht kennt, die unsere Geschichte nicht kennt - mal so eben die Aussicht auf Visum zum Zwecke des Familiennachzugs genommen, da man ja wohl erwarten kann, dass der ausländische Partner über Deutschkenntnisse verfügen muss.


Wie das? Wurde in Aussicht gestellt, das FZF-Verfahren bis zum Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zu verzögern?

Gruß, ULF
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Antwort #214 - 25.11.2006 um 15:42:15
 
Zitat:
Nach aktuellen Info's ist mit dem II. Änderungsgesetz
nicht vor dem 1.5.2007 zu rechnen.

Hallo Mick, wo finde ich denn diese aktuellen Infos?

Mich wuerde interessieren was den aus den geaenderten Vorraussetzungen zum Erhalt einer NE geworden ist, Stichwort Anrechnung frueherer Aufenthaltszeiten.
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Antwort #215 - 25.11.2006 um 18:04:09
 
maki schrieb am 25.11.2006 um 15:42:15:
Hallo Mick, wo finde ich denn diese aktuellen Infos?


Hoi,
in meinem eMail-Postkorb in meinem Büro. Ansonsten
weiß ich auch nix Näheres, insbesondere ist mir kein
neuer - aktueller - Entwurf bekannt Zwinkernd
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Antwort #216 - 25.11.2006 um 19:06:41
 
Ich habe eine ganz dumme Frage: darf ABH von mir
60 Beitrage zur Rentenversicherung verlangen, wenn
ich einen Antrag auf NE-EG stelle? (Habe eine NE für
Hochqualifizierte). In der Richtlinie 2003/109/EG
steht zwar, dass die Mitgliedstaaten
irgenwelche Anforderungen im Bereich Rente haben dürfen,
aber es gibt immer noch kein Gesetz!
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Antwort #217 - 26.11.2006 um 15:18:43
 
ulf schrieb am 25.11.2006 um 14:07:50:
Wie das? Wurde in Aussicht gestellt, das FZF-Verfahren bis zum Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zu verzögern?

Gruß, ULF


Hallo Ulf!
Na, Gott sei Dank sind sie noch nicht auf diese Idee gekommen.

Als aber mein Mann vorab (und das war wohl der Fehler an der Sache) sein Visum zum FZF beim Verbindungsbüro abgeben wollte, wurde ihm in Aussicht gestellt, das dies sowieso abgelehnt würde. Er solle wiederkommen, wenn die Einreisesperre abgelaufen ist.
Und dann würden die netten Herrschaften vielleicht im Februar damit anfangen, die ganze Sachlage zu prüfen.

Habe nun einen Anwalt eingeschalten - kann selbst nicht mehr und brauche hier dringend eine positive Wende im Fall.

Es ist zum Haare raufen....
Wir verlangen nichts Übermenschliches - nicht mal was Unmögliches...
Wir wollen doch nur, dass sie Prüfen bis zum Umfallen - aber dann bitte in der Zeit.
1 Jahr warten wir schon. Und eine Beziehung über solch eine Distanz zu führen - ist auch kein Pappenstiel.

Ich hoffe nun .... und bange ....

Alles liebe,
Nykita
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Antwort #218 - 26.03.2007 um 18:23:52
 
Mick schrieb am 24.11.2006 um 23:29:11:
Nach aktuellen Info's ist mit dem II. Änderungsgesetz
nicht vor dem 1.5.2007 zu rechnen.


Hi Mick,

wenn ich den Stand der Dinge bei der Reform des StAG richtig verstehe, sieht es doch derzeit so aus, daß zwei konkurrierende Gesetzesentwürfe im Raum stehen:

a) die vom BundesRat verabschiedete Novellierung des StAG
    mit der Änderung von § 12a (keine Einbürgerung wg. Straftaten etc.)
und
b) die von der BundesRegierungs (noch zu verabschiedende) Initiative
    mit der Änderung von § 12a (Hinnahme von Mehrstaatigkeit für ALLE EU-    Staaten und die Schweiz)

Sehe ich das bis hierher richtig ?

Wenn Du schreibst, daß mit dem 2. Änderungsgesetz nicht vor dem 1.5.07 zu rechnen sei, meinst die die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt oder eine Station davor auf dem Weg zu einem Kompromiß zwischen BundesRat und -Regierung ?


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Mick
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Antwort #219 - 26.03.2007 um 20:20:05
 
anka02 schrieb am 26.03.2007 um 18:23:52:
Wenn Du schreibst, daß mit dem 2. Änderungsgesetz nicht vor dem 1.5.07 zu rechnen sei, meinst die die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Hi,
ich meinte schon die Veröffentlichung. Aber das
war im November letzten Jahres. Und es hieß ja
"nicht vor" - was letztlich sämtliche Zeitpunkte
danach beinhaltet  Zunge
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #220 - 28.03.2007 um 14:43:46
 
Mick schrieb am 26.03.2007 um 20:20:05:
Und es hieß ja
"nicht vor" - was letztlich sämtliche Zeitpunkte
danach beinhaltet  Zunge


Lt. Spiegel nunmehr 15.7.2007.

Gruß, ULF
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Antwort #221 - 03.04.2007 um 14:23:54
 
ulf schrieb am 28.03.2007 um 14:43:46:
Lt. Spiegel nunmehr 15.7.2007.

Gruß, ULF

Heisst das, wenn man jetzt noch irgendwelche anträge stellt, werden diese noch mit alte Regelung "behandelt" und alles was ab 15.07.2007 beantragt wird, wird mit der neue Regelung "behandelt". ?
Habe ich das richtig verstanden ?
DANKE!!!!
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Antwort #222 - 03.04.2007 um 15:24:18
 
Lieber Ausweisersatz.

Wenn ein Antrag vor dem Inkrafttreten einer Änderung gestellt wird muss nicht heissen, dass er dann auch nach den alten Regeln bearbeitet wird. Normalerweise bestimmt der Zeitpunkt der Eintscheidung der ABH für oder gegen den Antrag ob mit den neuen oder alten Regeln gearbeitet wird. Zudem ist abzuwarten ob eine Vollzugsverordnung hinzu kommt.   

Ich würde dir Raten möglicht frühzeitig den Antrag zu stellen, weil man nie weiss wie lange die Bearbeitung dauern wird.

Gruss
Slesviger
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Alles wird gut.
 
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Antwort #223 - 03.04.2007 um 15:30:00
 
Ist das geänderte Aufenthaltsgesetz schon verabschiedet ? wenn nicht  ist schon bekannt wann das geschieht ???
Danke!!!
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Antwort #224 - 03.04.2007 um 15:36:20
 
Es ist noch nicht in Kraft, das heißt im Moment ist es immer noch Entwurf - Nach letztem Stand der Dinge steht als Termin wohl der 15.07.2007. Ändert sich vielleicht aber auch nochmal ...

=schweitzer=
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