Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Auswirkungen auf "alte" Einbürgerungsanträge (Gelesen: 3.275 mal)
starter
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Auswirkungen auf "alte" Einbürgerungsanträge
07.04.2007 um 23:18:29
 
Liebe Experten,

Ihre Erfahrung wird wieder gefragt.

Welche Auswirkungen hat das geplante bzw. neue Zuwanderungsgesetz auf Anträge, die sich schon in Bearbeitung befinden?
Angenommen, das Gesetz tritt in Juli 07 in Kraft. Werden die Anträge, die nach dem alten Gesetz gestellt wurden neu geprüft (gemäß neuem Gesetz) oder sind hier Übergangsregelungen vorgesehen?
Mich interessiert besonders die neue Vorraussetzung „Einbürgerungstest“ zur Anspruchseinbürgerung (STAG §10). Wobei (mit großer Wahrscheinlichkeit) keine abgestimmten Testmethoden bis Juli 07 vorliegen werden.

MfG,

Starter
[size=12][/size]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Auswirkungen auf "alte" Einbürgerungsanträge
Antwort #1 - 08.04.2007 um 13:44:56
 
Es gibt bis jetzt nur einen Vorschlag, kein Gesetz.

Wenn das Sta. Gesetz verabschiedet wird, wird es automaisch auf alle Anträge angewendet die bearbeitet werden, egal wann diese eingereicht wurden.

Zumindest verstehe ich als Laie die Bedeutung des Begriffs "intertemporales Gesetz" so, wozu das Sta. zählt.

Gruß,

maki
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Auswirkungen auf "alte" Einbürgerungsanträge
Antwort #2 - 08.04.2007 um 13:46:27
 
starter schrieb am 07.04.2007 um 23:18:29:
Welche Auswirkungen hat das geplante bzw. neue Zuwanderungsgesetz auf Anträge, die sich schon in Bearbeitung befinden?


Schau mal in den Gesetzentwurf:
http://www.info4alien.de/gesetze/entwuerfe/stag2007_1.htm
Darin findest du unter § 40 c:

Zitat:
Auf Einbürgerungsanträge, die bis zum … [einsetzen: Tag der ersten Veröffentlichung dieses Entwurfs als BT-Drs.] gestellt worden sind, sind die §§ 8 bis 14 und 40c weiter in ihrer vor dem … [einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes nach Artikel 10 Abs. 1 und Fundstelle im BGBl.] geltenden Fassung anzuwenden, soweit sie günstigere Bestimmungen enthalten.

Das heißt: Für bereits gestellte Anträge bleibt es beim alten Recht, wenn
das günstiger ist. Ist neues Recht günstiger, gilt dieses.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Auswirkungen auf "alte" Einbürgerungsanträge
Antwort #3 - 08.04.2007 um 13:52:24
 
Sehr interessant Ralf,

d.h. der Gesetzgeber hat in das neue Gesetz extra einen Paragraphen dafür aufgenommen, und der ist natürlich anzuwenden sobald das Gesetz in Kraft tritt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
starter
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 13

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Auswirkungen auf "alte" Einbürgerungsanträge
Antwort #4 - 08.04.2007 um 17:02:48
 
@ Ralf,

Vielen Dank für die Info. Es ist gut, dass die voher gestellten Anträge berucksichtigt werden! Zwinkernd

Viele Grüße,

Starter
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema