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2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes (Gelesen: 125.723 mal)
Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #150 - 18.01.2006 um 14:10:10
 
Wenn Herr ***** Abgeordneter im Bundestag ist, sollte es doch in seinem Sinne sein, dass die Öffentlichkeit über seine Arbeit unterrichtet wird.........
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« Zuletzt geändert: 18.01.2006 um 14:27:49 von N/V »  
 
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Kirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #151 - 18.01.2006 um 14:10:42
 
Hallo willix,
ich finde die Antwort, dass die Ehe (Heirat) privatsache sei, eine bodenlose Unverschämtheit.
Mehrmals hat das BVG den Schutz der Familie beteuert. Somit ist es keine privatsache,
sondern öffentliche Angelegenheit mit Verfassungsrang.

Das von einer Partei zu hören, welche das Christenbild für sich beansprucht und immer von Familie und Ehe
spricht....

Schreib doch mal an den stellv. Vorsitzenden des Innenausschusses (Stadler von der FDP).

Leider hat sich kein einizger Sozialdemokrat auf meine Mail geäußert.

Gruß
Kirk
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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #152 - 18.01.2006 um 14:16:24
 
Zitat:
Ich hab den Namen anonymisiert!


Ich habe es zu spät gelesen.

Bitte auch noch meinen Beitrag anonymisieren   Traurig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #153 - 18.01.2006 um 14:33:05
 
done tippse
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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #154 - 18.01.2006 um 14:46:23
 
D A N K E
:sonne
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willix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #155 - 18.01.2006 um 14:51:09
 
Kirk schrieb am 18.01.2006 um 14:10:42:
Schreib doch mal an den stellv. Vorsitzenden des Innenausschusses (Stadler von der FDP).



schon erledigt! habe aber leider noch keine antwort....

willix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #156 - 19.01.2006 um 08:50:28
 
... wenn dieser Herr Volksvertreter von der CDU zum Einbürgerungstest müsste,
der würde glatt durchfallen,
wegen seiner Ansichen über Ehe und Familie,
und nicht auf dem Boden der Verfassung und so....

gc
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willix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #157 - 19.01.2006 um 14:05:44
 
Hallo Leute,

ich hoffe, dass ich euch nicht mit Stellungnahmen langweile. Ich zumindest finde es sehr interessant, was von öffentlicher Seite gesagt wird. Heute habe ich einen Brief direkt vom Innenministerium bekommen.

Inhaltlich wird folgendes gesagt: Der Gesetzentwurf sei beim jetzigen Verfahrensstand noch nicht öffentlich gemacht. All das was im Internet und sonstwo also zu lesen ist, sind interene Überlegungen zu denen es noch nicht unbedingt einen Konsens geben muss. Die Bundesregierung werde erst nach der Stellungnahme von anderen Ministerien und Verbänden den Entwurf zur Abstimmung stellen. Der Meinungsbildungsprozess sei somit noch nicht abgeschlossen und eine Stellungnahme zum Gesetzestext noch nicht möglich.

Hinsichtlich der Kritik an der Verfassungsmäßígkeit wird mir seitens des BMI versichert, dass Verfassungsexperten bei der Formulierung des Entwurfes mitgewirkt haben. Natürlich räumt das BMI ein, dass hierzu immer unterschiedliche Auffassungen denkbar sind.

Dennoch zeigt sich das BMI dankbar für jede Meinungsäußerung und wird diese an die entsprechend zuständigen Bearbeiter weiterleiten.
Dies verstehe ich als gut gemeinte Aufforderung an alle die mit diesem Entwurf auch nicht zufrieden sind (und solange der Meinungsbildungsprozess noch nicht zu Ende ist und die Politiker sich schon ihre Argumentationsschablonen zurecht gelegt haben)!

Gruß
willix
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Kirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #158 - 19.01.2006 um 14:21:37
 
Hallo Willix,

den gleichen Brief hab ich auch bekommen, wobei da drinnen stand....

Soweit sich Ihre Kritik an dem Entwurf darauf bezieht, dieser verletze Verfassungsrecht, kann ich Ihnen daher an dieser Stelle nur versichern, dass das Bundesministerium des Innern als als Verfassungsressort die Verfassungsmäßigkeit eingehend geprüft hat. Sämtliche Gesetzentwürfe des Bundesministeriums des Innern sind auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht geprüft und wurden als damit konform bewertet. Wie bei praktisch allen Rechtsfragen sind hierzu - was bereits die öffentliche Diskussion zeigt - verschiedene Auffassungen denkbar, zumal vor allem hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Fragen eine ausführliche Auseinandersetzung mit der bisherigen Urteils- und Beschlusspraxis des Bundesverfassungsgerichts erforderlich ist. Eine Rolle spielt auch die Gesetzgebung anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die hier genau beobachtet wird.

Das klingt für mich danach, dass sie es für verfassungskonform halten.

Ich sag nur: LAUSCHANGRIFF, EU-HAFTBEFEHL, BESTEUERUNG SPEKULATIONSGEWINNE, EINHEITSWERT BEI GRUNDSTÜCKEN,...... das haben wohl auch alles irgendwelche schlauen Leute für OK befunden, wobei damals Frau Leutheuser-Schnarrenberger wenigstens den Rückgrad hatte, das nicht mitzumachen und zurückzutreten.

Auch finde ich die Bemerkung mit den Gesetzgebungen in den anderen EU-Ländern lächerlich, schließlich haben auch andere Grundgesetze.

Das BVG hat beim EU-Haftbefehl ja ganz eindeutig gemacht, dass die Verfassungsmäßigen Rechte auch durch Umsetzung von EU-Recht nicht gebrochen werden darf und kann.

Grüsse
Kirk

Außerdem ließen sich Scheinehen dadaruch verhindern, indem man es wie in Bayern macht, die Heiratswilligen getrennt befragt und das Landgericht entscheidet dann. Finde ich ein faires Verfahren.
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willix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #159 - 19.01.2006 um 14:26:52
 
Das sehe ich genauso! Natürlich werde die ihre eigenen Gesetze nicht als verfassungswidrig einstufen... aber wir werden sehen wie lange das Bestand hat.

willix

PS: Wird so in Bayern bei jeder Eheschließung mit Ausländern verfahren oder nur im Verdachtsfall einer Scheinehe???
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ronny
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Antwort #160 - 19.01.2006 um 14:38:18
 
Zitat:
PS: Wird so in Bayern bei jeder Eheschließung mit Ausländern verfahren oder nur im Verdachtsfall einer Scheinehe???


Hi willix,

das ist weder eine bayeriche Erfindung noch wird dort pauschal so verfahren. Das Landgericht kommt auch nur dann ins Spiel, wenn das Standesamt abgelehnt hat die Ehe zu schließen und der Rechtsweg bereits beim AG ebenfalls negativ ausging Smiley

Der Standesbeamte muß ie Mitirkung blehnen wenn die Scheineheabsicht offenkundig ist. Um da einen (Anfangs-)Verdacht zu erhärten, ist die getrennte Befragung ein durchaus gebräuchliches Mittel Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Kirk
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Antwort #161 - 19.01.2006 um 17:09:27
 
Einrpuch Ronny,

es war zumindest 2003 üblich.
Man sagte mir schon bei dem ersten Termin, als ich fragte, wer welche Unterlagen mitbringen muss, dass eine solche
getrennte Befragung stattfinden würde. Dort wird die Geschichte des gegenseitigen Kennenlernens überprüft.

Die Unterlagen incl. Ehefähigkeitszeugnis werden ans Landgericht geschickt, dass dann (routinemäßig) feststellt,
dass beide auch Heiratsfähig sind.
Auch dies scheint gängige Praxis zu sein.

Ob dies bei allen "Kategorien" von Ausländern üblich ist, weiß ich nicht. Durchaus denkbar, dass das bei EU-Ausländern oder Ausländern die sich schon länger im Inland aufhalten, anders ist.

Ich finde diese Praxis einen fairen Ausgleich zwischen dem Recht zu heiraten und andererseits dem Interesse des Staates, dass
sich Ausländer nicht beliebig Aufenthaltsgenehmigungen durch evtl. Scheinehen "erschleichen".

Ich kenne einige die in Hessen geheiratet haben, dort gab es keine solche Befragung o.ä.

Grüsse
Kirk
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willix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #162 - 19.01.2006 um 17:18:43
 
Stimmt! Aber ich habe eh nicht in Deutschland geheiratet... war nur neugierig.

Gruß
willix
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bamthwok
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Antwort #163 - 19.01.2006 um 19:38:41
 
Auf meinen Fall wuerde das geplante Aenderungsgesetz folgendes bedeuten. Meine Frau (seit 10 Jahren verheiratet, Filipina) darf aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse nicht mit wenn wir eines Tages in Deutschland leben wollen; obwohl wir dort geheiratet haben und sie schon einmal eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hatte.  Meine beiden Kinder koennen ebenfalls kein deutsch, haben aber immerhin einen deutschen Pass. Also bleibt die Mutter zurueck, oder wie???

Das wird so sicherlich nicht kommen, soviel Vertrauen habe ich noch in diesen Staat!
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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #164 - 19.01.2006 um 21:11:11
 
Na ja wenn du genug Geld vorweisen kannst. In Deutschland wird es bald Mangelware sein oder vielleicht ist das schon der Grund der Gesetzesänderungen.

Nur das Pferd von hinten anzäumen ist ja schon bekanntlich - nicht richtig......

aber wahrscheinlich halt doch der einfachere Weg
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