Kirk schrieb am 10.01.2006 um 11:35:11:vielleicht sollte man das Schreiben auch an Hr. Wiefelspütz von der SPD schicken, (...)
Derr Herr Edathy (Grüne ?) wird erst zum Zuge kommen, wenn der Entwurf als Gesetz im Ausschuss vorliegt (irgendwann im März?). (...)
Wäre es nicht sinnvoll, die Experten (das Justizministerium) auch anzuschreiben ?
Das
BMJ wird - wie die anderen mitbetroffenen Fachministerien - derzeit im Rahmen der Ressortabstimmung beteiligt, bevor es dann zu einem Kabinettsbeschluss kommt. Die verfassungsrechtliche Prüfung ist dabei - neben der Prüfung der rechtlichen Konsistenz des Entwurfs - eine der maßgeblichen Aufgaben des BMJ, federführend für das Änderungsgesetz ist aber das BMI. Parallel wurde es an die Regierungsfraktionen verschickt, so das der Entwurf innerhalb der Koalitionsparteien verhandelt wird.
Der
Kabinettsbeschluss wird sodann in den Bundestag eingebracht und nach 1. Lesung von dort zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen wird.
Herr Wiefelspütz ist einer der wichtigsten
Innenpolitiker der SPD, man sollte dann aber ebenso die entsprechenden MdB von CDU (Bosbach, Grindel), FDP (Stadler), Grünen (Volker Beck, Wieland) und PDS (Jelpke).
Die inhaltliche Debatte der MdB findet im
Innenausschuss des Bundestages statt,
www.bundestag.de/gremien15/a04/index.html von daher sind dessen Vorsitzender Edathy (von der SPD, nicht von den Grünen!) und dessen Mitgleider ein wichtiger Adressat, zumal wenn man Herrn Edathy nicht als Abgeordneten, sondern als Ausschussvorsitzenden mit der Bitte um Weitergabe an die Ausschussmitglieder anschreibt.
Sodann - zu dem zeitpunkt ist meist nichts mehr zu machen - wird es in 2. und. 3 Lesung vom BT beschlossen und - wenn man sich mit den Ländern einig ist, was bei einer großen Koalition zu erwarten ist - vom BR bestätigt und kann dann nach Veröffentlichung im BGBl in Kraft treten.
Soweit zum demokratischen Procedere...
gc
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