willix schrieb am 08.01.2006 um 00:09:59:Nach der Lektüre des Entwurfes eines zweiten Änderungsgesetzes zum Aufenthaltsgesetz, welches vom BMI kürzlich vorgelegt wurde, möchte ich an dieser Stelle mal auf die gravierenden negativen Konsequenzen für zahlreiche binationale Ehen und Familien und auf die Einschränkung des vom Grundgesetz garantierten Schutzes der Familie hinzuweisen.
In Punkt 19 des Änderungsgesetzes wird des Paragraph 30 neu geregelt. Demgemäß kann ein Zuzug zu in der BRD lebende Ausländer und gemäß Punkt 17 auch zu Deutschen Ehepartnern nur dann erfolgen, wenn der ausländische Ehegatte mindestens 21. Jahre alt ist und die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass er nicht an einem Integrationskurs teilnehmen muss.
Der zweite Satz des Punktes 17 des Änderungsgesetzes scheint mir hingegen noch wesentlich folgenschwerer. Dass zukünftig nur noch ausländische Ehegatten eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie im Ausland ausreichend Deutsch gelernt haben, hat die Folge, dass Deutsche ein Eheleben in Deutschland nur noch mit denjenigen ausländischen Ehegatten führen dürfen, die die Möglichkeit haben in ihren Heimatländern Deutsch zu lernen. Durch diese Regelung werden all diejenigen diskriminiert, die im Ausland keine Möglichkeit haben Deutsch zu lernen. Leider leben nicht alle ausländischen Ehepartner in Metropolen reicher Industrieländer, in denen ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Würde dieser Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form verabschiedet werden, so würde dies bedeuten, dass deutsche Staatsbürger in letzter Konsequenz, wenn sie nicht selbst auswandern möchten, sich nur noch in Personen verlieben dürften, die in Ländern mit einer entsprechenden Infrastruktur leben.
Wenn man es so sehen und handhaben könnte, dass mithilfe des Integrationskurses nach der Einreise geprüft und kontrolliert werden kann, ob nun der Wille zur Integration besteht, oder nicht, wäre ich mit dieser Änderung nicht sonderlich auf Kriegsfuß.
Denn auch ich finde, dass jemand - der in ein fremdes Land reist, um sich dort niederzulassen - auf alle Fälle motiviert sein muss, um sich auch dementsprechend zu integrieren.
Aber dem Ganzen im Vorfeld den Riegel vorzuschieben, finde ich nicht hinnehmbar.
In unserem Fall ist es nämlich leider so, dass mein Mann nicht die Möglichkeit besitzt, sich in seinem Heimatland einen Deutschkurs zu leisten (nicht nur finanziell gesehen, sondern einfach wegen dem fehlenden Angebot von Deutschkursen).
Er paukt also mit Büchern, die ich ihm mitgebracht habe.
Und am Telefon haben wir dann auch noch andere Dinge zu besprechen, als Übungstexte vorzulesen und Fernunterricht zu betreiben (die Tel.rechnung beträgt so schon 250,- monatlich).
Er ist hochmotiviert und es steht fest, dass er - sobald er hier ist - sofort diverse Sprachkurse besuchen wird.
Aber dazu muss er ja erstmal herkommen dürfen. Was ich mittlerweile schon mit düsteren Augen sehe, denn auf eine ganz freundliche Anfrage beim Verbindungsbüro der Dt. Botschaft in Pristhina wurde mir - von einer Dame, die mich nicht kennt, die ihn nicht kennt, die unsere Geschichte nicht kennt - mal so eben die Aussicht auf Visum zum Zwecke des Familiennachzugs genommen, da man ja wohl erwarten kann, dass der ausländische Partner über Deutschkenntnisse verfügen muss.
Ja,
dachte ich mir... und wollte eigentlich was Feines zurückschreiben, hab mich dann aber doch zurückgehalten, denn alles kann in den Entschluss über Erteilung des Visums mit einfließen und wer weiß, welche Infos, wo und von wem so gesammelt werden (bekomme langsam Paranoia - gebs ja zu).
Also, nachdem ich mir die netten Gesetzesänderungen hier so durchgelesen habe und auch das Verhalten der
ABH und der Botschaft uns gegenüber betrachte.....bin ich schon so langsam dabei, meine AUSREISE in Gedanken fruchten zu lassen. Denn, was bleibt, wenn ihm der Familiennachzug verwehrt bleibt?
Eine gefrustete, verzweifelte Ehefrau (deutsch), die nach einer guten Ausbildung und einem weiteren Studium, einer gesicherten und gut dotierten Anstellung bei einem namhaften Unternehmen
einsam in diesem Land sitzt und ihre Ehe in Gedanken führen darfErgo: Wird sich ebenjene Ehefrau wohl eher überlegen, all dies hier aufzugeben und in eine ungewisse Zukunft in ein Nachkriegsland überzusiedeln, in dem sie sich an der einzig im Land befindlichen Uni vielleicht geistig nähren kann und die restliche Zeit damit zubringt, sich Ideen zur Förderung der Wirtschaft auszudenken.
Schöne Aussichten!
Aber vielleicht klappts ja mit meiner Motivation - dass ich aufgrund der bestehenden Motivation was verändern kann. Was meinem Mann vielleicht hier verwehrt wird.
So, als Fazit: Ich bin für die Überprüfung und die Kontrolle, ob jemand Willens ist, sich zu integrieren. Aber dies alles im Keim zu ersticken, indem man sagt "der ausländische Partner, der herkommen will, muss schon vorher Deutschkenntnisse vorweisen können" ist in meinen Augen nicht rechtens.
Alles liebe,
Nykita