Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 13 14 15 
Thema versenden Drucken
2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes (Gelesen: 124.750 mal)
Nykita
Full Member
***
Offline


Der Weg ist das Ziel


Beiträge: 84

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch (w) / albanisch (m)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #210 - 18.11.2006 um 11:47:35
 
willix schrieb am 08.01.2006 um 00:09:59:
Nach der Lektüre des Entwurfes eines zweiten Änderungsgesetzes zum Aufenthaltsgesetz, welches vom BMI kürzlich vorgelegt wurde, möchte ich an dieser Stelle mal auf die gravierenden negativen Konsequenzen für zahlreiche binationale Ehen und Familien und auf die Einschränkung des vom Grundgesetz garantierten Schutzes der Familie hinzuweisen.

In Punkt 19 des Änderungsgesetzes wird des Paragraph 30 neu geregelt. Demgemäß kann ein Zuzug zu in der BRD lebende Ausländer und gemäß Punkt 17 auch zu Deutschen Ehepartnern nur dann erfolgen, wenn der ausländische Ehegatte mindestens 21. Jahre alt ist und die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass er nicht an einem Integrationskurs teilnehmen muss.

Der zweite Satz des Punktes 17 des Änderungsgesetzes scheint mir hingegen noch wesentlich folgenschwerer. Dass zukünftig nur noch ausländische Ehegatten eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie im Ausland ausreichend Deutsch gelernt haben, hat die Folge, dass Deutsche ein Eheleben in Deutschland nur noch mit denjenigen ausländischen Ehegatten führen dürfen, die die Möglichkeit haben in ihren Heimatländern Deutsch zu lernen. Durch diese Regelung werden all diejenigen diskriminiert, die im Ausland keine Möglichkeit haben Deutsch zu lernen. Leider leben nicht alle ausländischen Ehepartner in Metropolen reicher Industrieländer, in denen ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Würde dieser Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form verabschiedet werden, so würde dies bedeuten, dass deutsche Staatsbürger in letzter Konsequenz, wenn sie nicht selbst auswandern möchten, sich nur noch in Personen verlieben dürften, die in Ländern mit einer entsprechenden Infrastruktur leben.


Wenn man es so sehen und handhaben könnte, dass mithilfe des Integrationskurses nach der Einreise geprüft und kontrolliert werden kann, ob nun der Wille zur Integration besteht, oder nicht, wäre ich mit dieser Änderung nicht sonderlich auf Kriegsfuß.

Denn auch ich finde, dass jemand - der in ein fremdes Land reist, um sich dort niederzulassen - auf alle Fälle motiviert sein muss, um sich auch dementsprechend zu integrieren.
Aber dem Ganzen im Vorfeld den Riegel vorzuschieben, finde ich nicht hinnehmbar.

In unserem Fall ist es nämlich leider so, dass mein Mann nicht die Möglichkeit besitzt, sich in seinem Heimatland einen Deutschkurs zu leisten (nicht nur finanziell gesehen, sondern einfach wegen dem fehlenden Angebot von Deutschkursen).
Er paukt also mit Büchern, die ich ihm mitgebracht habe.
Und am Telefon haben wir dann auch noch andere Dinge zu besprechen, als Übungstexte vorzulesen und Fernunterricht zu betreiben (die Tel.rechnung beträgt so schon 250,- monatlich).

Er ist hochmotiviert und es steht fest, dass er - sobald er hier ist - sofort diverse Sprachkurse besuchen wird.

Aber dazu muss er ja erstmal herkommen dürfen. Was ich mittlerweile schon mit düsteren Augen sehe, denn auf eine ganz freundliche Anfrage beim Verbindungsbüro der Dt. Botschaft in Pristhina wurde mir - von einer Dame, die mich nicht kennt, die ihn nicht kennt, die unsere Geschichte nicht kennt - mal so eben die Aussicht auf Visum zum Zwecke des Familiennachzugs genommen, da man ja wohl erwarten kann, dass der ausländische Partner über Deutschkenntnisse verfügen muss.
Ja,  Ärgerlich dachte ich mir... und wollte eigentlich was Feines zurückschreiben, hab mich dann aber doch zurückgehalten, denn alles kann in den Entschluss über Erteilung des Visums mit einfließen und wer weiß, welche Infos, wo und von wem so gesammelt werden (bekomme langsam Paranoia - gebs ja zu).

Also, nachdem ich mir die netten Gesetzesänderungen hier so durchgelesen habe und auch das Verhalten der ABH und der Botschaft uns gegenüber betrachte.....bin ich schon so langsam dabei, meine AUSREISE in Gedanken fruchten zu lassen. Denn, was bleibt, wenn ihm der Familiennachzug verwehrt bleibt?
Eine gefrustete, verzweifelte Ehefrau (deutsch), die nach einer guten Ausbildung und einem weiteren Studium, einer gesicherten und gut dotierten Anstellung bei einem namhaften Unternehmen einsam in diesem Land sitzt und ihre Ehe in Gedanken führen darf
Ergo: Wird sich ebenjene Ehefrau wohl eher überlegen, all dies hier aufzugeben und in eine ungewisse Zukunft in ein Nachkriegsland überzusiedeln, in dem sie sich an der einzig im Land befindlichen Uni vielleicht geistig nähren kann und die restliche Zeit damit zubringt, sich Ideen zur Förderung der Wirtschaft auszudenken.

Schöne Aussichten!

Aber vielleicht klappts ja mit meiner Motivation - dass ich aufgrund der bestehenden Motivation was verändern kann. Was meinem Mann vielleicht hier verwehrt wird.

So, als Fazit: Ich bin für die Überprüfung und die Kontrolle, ob jemand Willens ist, sich zu integrieren. Aber dies alles im Keim zu ersticken, indem man sagt "der ausländische Partner, der herkommen will, muss schon vorher Deutschkenntnisse vorweisen können" ist in meinen Augen nicht rechtens.

Alles liebe,
Nykita
Zum Seitenanfang
  

Je näher man an seinen Traum herankommt,&&desto mehr wird der persönliche Lebensweg&&zum eigentlichen Lebensziel.&&(Paulo Coelho)&&&&
Nykita  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #211 - 24.11.2006 um 23:29:11
 
Nach aktuellen Info's ist mit dem II. Änderungsgesetz
nicht vor dem 1.5.2007 zu rechnen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #212 - 25.11.2006 um 14:04:16
 
Ghalbi schrieb am 14.01.2006 um 07:57:04:
Kinderkriegen als Geldeinnahmequelle instrumentalisiert. Daher bin ich eigentlich sehr dagegen, dass für Kinderkriegen auch noch mehr Geld fließen soll. Wird ja doch nur wieder ausgenützt.

Wer sich heute Kinder leisten kann, hat keine mehr (muss ja schließlich arbeiten gehen) Habe gelesen, dass denke ich von drei Paaren zwei ohne Kinder leben oder so ähnlich. Also erschreckend. Jedoch wer von Kindergeld und Sozialleistungen finanziert wird, wird nicht mehr arbeiten gehen wollen. Lohnt sich nicht.


Du hast von dem neuen Elterngeld gehört? Wird am Einkommen der letzten 12 Monate hängen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #213 - 25.11.2006 um 14:07:50
 
Nykita schrieb am 18.11.2006 um 11:47:35:
Aber dazu muss er ja erstmal herkommen dürfen. Was ich mittlerweile schon mit düsteren Augen sehe, denn auf eine ganz freundliche Anfrage beim Verbindungsbüro der Dt. Botschaft in Pristhina wurde mir - von einer Dame, die mich nicht kennt, die ihn nicht kennt, die unsere Geschichte nicht kennt - mal so eben die Aussicht auf Visum zum Zwecke des Familiennachzugs genommen, da man ja wohl erwarten kann, dass der ausländische Partner über Deutschkenntnisse verfügen muss.


Wie das? Wurde in Aussicht gestellt, das FZF-Verfahren bis zum Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zu verzögern?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #214 - 25.11.2006 um 15:42:15
 
Zitat:
Nach aktuellen Info's ist mit dem II. Änderungsgesetz
nicht vor dem 1.5.2007 zu rechnen.

Hallo Mick, wo finde ich denn diese aktuellen Infos?

Mich wuerde interessieren was den aus den geaenderten Vorraussetzungen zum Erhalt einer NE geworden ist, Stichwort Anrechnung frueherer Aufenthaltszeiten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #215 - 25.11.2006 um 18:04:09
 
maki schrieb am 25.11.2006 um 15:42:15:
Hallo Mick, wo finde ich denn diese aktuellen Infos?


Hoi,
in meinem eMail-Postkorb in meinem Büro. Ansonsten
weiß ich auch nix Näheres, insbesondere ist mir kein
neuer - aktueller - Entwurf bekannt Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
gps
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 30

Ile de France, France
Ile de France
France

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #216 - 25.11.2006 um 19:06:41
 
Ich habe eine ganz dumme Frage: darf ABH von mir
60 Beitrage zur Rentenversicherung verlangen, wenn
ich einen Antrag auf NE-EG stelle? (Habe eine NE für
Hochqualifizierte). In der Richtlinie 2003/109/EG
steht zwar, dass die Mitgliedstaaten
irgenwelche Anforderungen im Bereich Rente haben dürfen,
aber es gibt immer noch kein Gesetz!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nykita
Full Member
***
Offline


Der Weg ist das Ziel


Beiträge: 84

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch (w) / albanisch (m)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #217 - 26.11.2006 um 15:18:43
 
ulf schrieb am 25.11.2006 um 14:07:50:
Wie das? Wurde in Aussicht gestellt, das FZF-Verfahren bis zum Inkrafttreten der Gesetzesnovelle zu verzögern?

Gruß, ULF


Hallo Ulf!
Na, Gott sei Dank sind sie noch nicht auf diese Idee gekommen.

Als aber mein Mann vorab (und das war wohl der Fehler an der Sache) sein Visum zum FZF beim Verbindungsbüro abgeben wollte, wurde ihm in Aussicht gestellt, das dies sowieso abgelehnt würde. Er solle wiederkommen, wenn die Einreisesperre abgelaufen ist.
Und dann würden die netten Herrschaften vielleicht im Februar damit anfangen, die ganze Sachlage zu prüfen.

Habe nun einen Anwalt eingeschalten - kann selbst nicht mehr und brauche hier dringend eine positive Wende im Fall.

Es ist zum Haare raufen....
Wir verlangen nichts Übermenschliches - nicht mal was Unmögliches...
Wir wollen doch nur, dass sie Prüfen bis zum Umfallen - aber dann bitte in der Zeit.
1 Jahr warten wir schon. Und eine Beziehung über solch eine Distanz zu führen - ist auch kein Pappenstiel.

Ich hoffe nun .... und bange ....

Alles liebe,
Nykita
Zum Seitenanfang
  

Je näher man an seinen Traum herankommt,&&desto mehr wird der persönliche Lebensweg&&zum eigentlichen Lebensziel.&&(Paulo Coelho)&&&&
Nykita  
IP gespeichert
 
anka02
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 9
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Doppelbürger:CH-D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #218 - 26.03.2007 um 18:23:52
 
Mick schrieb am 24.11.2006 um 23:29:11:
Nach aktuellen Info's ist mit dem II. Änderungsgesetz
nicht vor dem 1.5.2007 zu rechnen.


Hi Mick,

wenn ich den Stand der Dinge bei der Reform des StAG richtig verstehe, sieht es doch derzeit so aus, daß zwei konkurrierende Gesetzesentwürfe im Raum stehen:

a) die vom BundesRat verabschiedete Novellierung des StAG
    mit der Änderung von § 12a (keine Einbürgerung wg. Straftaten etc.)
und
b) die von der BundesRegierungs (noch zu verabschiedende) Initiative
    mit der Änderung von § 12a (Hinnahme von Mehrstaatigkeit für ALLE EU-    Staaten und die Schweiz)

Sehe ich das bis hierher richtig ?

Wenn Du schreibst, daß mit dem 2. Änderungsgesetz nicht vor dem 1.5.07 zu rechnen sei, meinst die die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt oder eine Station davor auf dem Weg zu einem Kompromiß zwischen BundesRat und -Regierung ?


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.926

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #219 - 26.03.2007 um 20:20:05
 
anka02 schrieb am 26.03.2007 um 18:23:52:
Wenn Du schreibst, daß mit dem 2. Änderungsgesetz nicht vor dem 1.5.07 zu rechnen sei, meinst die die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Hi,
ich meinte schon die Veröffentlichung. Aber das
war im November letzten Jahres. Und es hieß ja
"nicht vor" - was letztlich sämtliche Zeitpunkte
danach beinhaltet  Zunge
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #220 - 28.03.2007 um 14:43:46
 
Mick schrieb am 26.03.2007 um 20:20:05:
Und es hieß ja
"nicht vor" - was letztlich sämtliche Zeitpunkte
danach beinhaltet  Zunge


Lt. Spiegel nunmehr 15.7.2007.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ausweisersatz
Full Member
***
Offline




Beiträge: 62

x, Baden-Württemberg, Germany
x
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #221 - 03.04.2007 um 14:23:54
 
ulf schrieb am 28.03.2007 um 14:43:46:
Lt. Spiegel nunmehr 15.7.2007.

Gruß, ULF

Heisst das, wenn man jetzt noch irgendwelche anträge stellt, werden diese noch mit alte Regelung "behandelt" und alles was ab 15.07.2007 beantragt wird, wird mit der neue Regelung "behandelt". ?
Habe ich das richtig verstanden ?
DANKE!!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Schleswiger
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 122
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Dänisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #222 - 03.04.2007 um 15:24:18
 
Lieber Ausweisersatz.

Wenn ein Antrag vor dem Inkrafttreten einer Änderung gestellt wird muss nicht heissen, dass er dann auch nach den alten Regeln bearbeitet wird. Normalerweise bestimmt der Zeitpunkt der Eintscheidung der ABH für oder gegen den Antrag ob mit den neuen oder alten Regeln gearbeitet wird. Zudem ist abzuwarten ob eine Vollzugsverordnung hinzu kommt.   

Ich würde dir Raten möglicht frühzeitig den Antrag zu stellen, weil man nie weiss wie lange die Bearbeitung dauern wird.

Gruss
Slesviger
Zum Seitenanfang
  

Alles wird gut.
 
IP gespeichert
 
Ausweisersatz
Full Member
***
Offline




Beiträge: 62

x, Baden-Württemberg, Germany
x
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #223 - 03.04.2007 um 15:30:00
 
Ist das geänderte Aufenthaltsgesetz schon verabschiedet ? wenn nicht  ist schon bekannt wann das geschieht ???
Danke!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antwort #224 - 03.04.2007 um 15:36:20
 
Es ist noch nicht in Kraft, das heißt im Moment ist es immer noch Entwurf - Nach letztem Stand der Dinge steht als Termin wohl der 15.07.2007. Ändert sich vielleicht aber auch nochmal ...

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 13 14 15 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema