Kirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Hallo Willix,
den gleichen Brief hab ich auch bekommen, wobei da drinnen stand....
Soweit sich Ihre Kritik an dem Entwurf darauf bezieht, dieser verletze Verfassungsrecht, kann ich Ihnen daher an dieser Stelle nur versichern, dass das Bundesministerium des Innern als als Verfassungsressort die Verfassungsmäßigkeit eingehend geprüft hat. Sämtliche Gesetzentwürfe des Bundesministeriums des Innern sind auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht geprüft und wurden als damit konform bewertet. Wie bei praktisch allen Rechtsfragen sind hierzu - was bereits die öffentliche Diskussion zeigt - verschiedene Auffassungen denkbar, zumal vor allem hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Fragen eine ausführliche Auseinandersetzung mit der bisherigen Urteils- und Beschlusspraxis des Bundesverfassungsgerichts erforderlich ist. Eine Rolle spielt auch die Gesetzgebung anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die hier genau beobachtet wird.
Das klingt für mich danach, dass sie es für verfassungskonform halten.
Ich sag nur: LAUSCHANGRIFF, EU-HAFTBEFEHL, BESTEUERUNG SPEKULATIONSGEWINNE, EINHEITSWERT BEI GRUNDSTÜCKEN,...... das haben wohl auch alles irgendwelche schlauen Leute für OK befunden, wobei damals Frau Leutheuser-Schnarrenberger wenigstens den Rückgrad hatte, das nicht mitzumachen und zurückzutreten.
Auch finde ich die Bemerkung mit den Gesetzgebungen in den anderen EU-Ländern lächerlich, schließlich haben auch andere Grundgesetze.
Das BVG hat beim EU-Haftbefehl ja ganz eindeutig gemacht, dass die Verfassungsmäßigen Rechte auch durch Umsetzung von EU-Recht nicht gebrochen werden darf und kann.
Grüsse Kirk
Außerdem ließen sich Scheinehen dadaruch verhindern, indem man es wie in Bayern macht, die Heiratswilligen getrennt befragt und das Landgericht entscheidet dann. Finde ich ein faires Verfahren.
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