Hi,
Da geht es aber nicht um die Sache mit den Sprachkenntnissen.
Die Altersgrenze wird von der EU gedeckt aber da geht es nur um die
FZF zu Ausländern.
Daß das auch für die
FZF zu Deutschen gelten soll haben sie sich komplett selbst ausgedacht.
Der Knackpunkt ist aber eigentlich die Umsetzung mit der Integration.
Ev. eine Einreise zur
FZF zu verwehren weil der ausländische Ehepartner kein Deutsch spricht ist ein schlechter Witz.
Man lese mal §3 und §6 des
GG.
Der Integrationskurs ist aber zum Glück nicht abgeschafft.
Wie ich erläutert hatte, ist zur
FZF ein Nachweis von einfacher Verständigung erforderlich. (Nach dem Entwurf) Das dürfte so etwas Stammeln sein, nach dem Weg fragen und so.
Wenn aber keine ausreichenden Kenntnisse vorhanden sind (die man vielleicht für ein vernünftiges Gespräch braucht), dann bestehen weiterhin Recht und Pflicht zum Integrationskurs.
Irgendjemand sollte Herrn Schäuble mal sagen, daß ihm seine Leute mit dieser Sprachbarriere gerade Raketen an den Rolli schrauben.
Auf der einen steht §3
GG, auf der anderen §6
GG und sie schiessen ihn aus dem Amt.
Einen so klaren Verfassungsbruch wie im neuen §30 und §28 dürfte kein Minister politisch überleben.
Sorry für die Ausdrucksweise aber hier darf ich das doch hoffentlich, oder?
Gruß,
Norbert