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2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes (Gelesen: 125.424 mal)
Ghalbi
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Antwort #135 - 14.01.2006 um 06:54:56
 
Zitat:
"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat."


Wie war  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #136 - 14.01.2006 um 06:56:30
 
Zitat:
Zitat:
"In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat."


Wie wahr  Schockiert/Erstaunt


Entschuldigung - ich kann seit der neuen Rechtsschreibreform nicht mehr richtig schreiben
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Antwort #137 - 14.01.2006 um 07:01:33
 
Daher rührst wahrscheinlich auch das Über-Alles-Wegschauen. Fängt schon bei den Jugendlichen an. Es traut sich niemand mehr dem 12-jährigen eine Zigarette und die Bierflasche wegzunehmen. Wenn ich mir vorstelle, dass diese Jugendlichen einmal meine Altersvorsorge sind. Na ja hoffentlich kriegen die das auf die Reihe. Die Politiker haben da denke ich nicht so viel Probleme?
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Antwort #138 - 14.01.2006 um 07:42:30
 
Oder was ist wenn junge Mädchen noch etwas Puppen-spielen wollen. 14-jährige Mütter. Die übernimmt schon gerne der Staat. Besser wie überhaupt kein Nachwuchs mehr.  Schockiert/Erstaunt
Ne also ich würde auch keine Tochter haben wollen, die mich als 14-jährige zur Oma macht.
Einerseits wird der moslemische Glaube so sehr kritisiert. Aber viele Punkte finde ich einfach nicht so schlecht. War doch früher bei uns auch so. Irgendwie gibt es in Deutschland gar nichts mehr was wirklich geregelt ist. Jedoch beim FZ von Türken soll alles genau überprüft werden.
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Antwort #139 - 14.01.2006 um 07:57:04
 
Weiterhin wird Kinderkriegen als Geldeinnahmequelle instrumentalisiert. Daher bin ich eigentlich sehr dagegen, dass für Kinderkriegen auch noch mehr Geld fließen soll. Wird ja doch nur wieder ausgenützt.

Wer sich heute Kinder leisten kann, hat keine mehr (muss ja schließlich arbeiten gehen) Habe gelesen, dass denke ich von drei Paaren zwei ohne Kinder leben oder so ähnlich. Also erschreckend. Jedoch wer von Kindergeld und Sozialleistungen finanziert wird, wird nicht mehr arbeiten gehen wollen. Lohnt sich nicht. Nebenher etwas dazuverdienen und schon reichts.
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Antwort #140 - 14.01.2006 um 16:01:43
 
nur um euch mal eine kleine wasserstandsmeldung zu geben:

ich hab heute post von einem abteilungsleiter des bundesamtes für migration und flüchtlinge bekommen. abwohl dies (nur) eine vollstreckungsbehörde ist, schreibt er mir, dass meine sorgen hinsichtlich der geplanten änderung des § 28 aufenthaltsgesetz begründet sind und dass es, wenn es so gesetz werden würde, zu Erschwernissen bei der FZF kommen kann. zudem sollte ich ersteinmal abwarten, ob der genaue wortlaut überhaupt im gesetzgebungsverfahren übernommen wird.
gleichzeitig bekräftigt er aber, dass auch schon beim verfassen von gesetzentwürfen die vereinbarkeit mit dem gg durch verfassungsrechtler geprüft werde.

ich kann dazu nur sagen, dass trotz der prüfung durch verfassungsrechtler nicht alles beim bundesverfassungsgericht durchgeht (siehe § 33 aufenthaltsgesetz).

gruß
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Antwort #141 - 14.01.2006 um 17:55:36
 
Hi,

Ich hab noch keine Antwort.

Heute abend gehe ich mit meinem Kumpel dem Juristen ein Bierchen trinken und werde ihn nochmal gründlich aushorchen und Notitzen machen.
Vor allem möchte ich mal wissen, wie §6 GG genau ausgelegt wird, was eine Einschränkung wäre (von wegen einfache Sprachkenntnisse kann man sich ja aneignen, vielleicht gilt das als zumutbar usw...), darauf berufen wir uns ja hauptsächlich.

Gruß,
Norbert
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Antwort #142 - 14.01.2006 um 18:05:11
 
Zitat:
(von wegen einfache Sprachkenntnisse kann man sich ja aneignen, vielleicht gilt das als zumutbar usw...), darauf berufen wir uns ja hauptsächlich.


ich nix verstehen.

Habe ich vielleicht nicht alles gelesen? Bitte nochmals für mich zum Verständnis
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Antwort #143 - 14.01.2006 um 18:45:30
 
Hi,

§6 GG ist das Grundrecht mit Familie...
Die Familie (=Eheleben) steht unter dem besonderen Schutz der öffentlichen Ordnung und ich und andere meinen, daß dies verletzt werde wenn man die FZF wegen so einem Pipifax wie mangelnden Sprachkenntnissen verwehrt.
Nun könnte aber einer kommen und sagen, daß die Aneignung von ein paar Brocken Deutsch zumutbar wäre um die FZF zu ermöglichen.
Zieht nach meiner Meinung eh' nicht, weil die Sprachkenntnisse ja nicht direkt mit der Ehe sondern mit dem Aufenthalt in D zusammenhängen.
Das deutlichere Argument ist aber eher, daß eine schwammige Sache wie das öffentliche Interesse an einer besseren Integration nicht ein persönliches Grundrecht einschränken kann.
Zudem könnte auch §3 eine Rolle spielen, da geht es um das Verbot der Benachteiligung unter anderem wegen der Sprache.
Bei der Altersbegrenzung könnte das noch deutlicher sein. Da könnte argumentiert werden, das persönliche Grundrecht der Selbstbestimmtheit der Betroffenen soll geschützt werden, da es durch eine potentielle Zwangsehe in Gefahr wäre. Wer damit kommt legt sich aber auch die Karten. Ein Grundrecht kann eingeschränkt werden, wenn ein Grundrecht eines ANDEREN beeinträchtigt wird. Hier geht es aber um das Grundrecht ein und derselben Person und das kann nie als Argument zur Einschränkung eines anderen Grundrechts derselben Person genommen werden. Das kam bei meinem Kumpel so aus der Pistole geschossen, das muß ein ähnlich anerkannter Grundsatz wie die Energieerhaltung sein. Mal abgesehen davon, daß eine pauschale Einschränkung aufgrund des Alters wegen eines Verdachts wohl so auch nicht angehen kann.

Aber wie gesagt, das lasse ich mir nachher alles nochmal verklickern und statte mich mit den entsprechenden Formulierungen aus.
Dann gebe ich mir morgen nochmal richtig Mühe und stelle die entsprechende Stellungnahme erstmal hier rein.

Vielleicht kann sich dann ja jemand anderes mal um die Namen/Email aller Beteiligten kümmern, die was damit zu tun haben und wir können eine Großoffensive starten  Ärgerlich

Gruß,
Norbert


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Antwort #144 - 14.01.2006 um 21:48:34
 
hier sind wichtige adressen (weitere folgen noch!):

Online Petitionen
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/petition/index.asp

Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Frau Prof. Dr. Maria Böhmer (CDU)
11018 Berlin

Bundesministerium der Justiz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin


Sebastian Edathy MdB
(Vorsitzende des Innenausschusses)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Dr. Dieter Wiefelspütz MdB
(Vorsitzender der Arbeitsgruppe Inneres SPD)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Dr. Max Josef Stadler MdB
(Stellvertretende Vorsitzende des Innenausschusses)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Deutscher Bundestag
Innenausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Deutscher Bundestag
Rechtsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Deutscher Bundestag
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Sekretariat
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Kerstin Griese MdB
(Vorsitzende des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend )
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Johannes Singhammer MdB
(Vorsitzender der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend CDU)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Christel Humme MdB
(Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend SPD)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Hartmut Koschyk MdB
(Innenpolitischer Sprecher CDU)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Volker Beck (Köln) MdB
(politischer Koordinator des Arbeitskreises Innen, Recht, Frauen, Jugend und Petitionen)
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin


Bundesministerium des Innern

PG ZU
Projektgruppe Zuwanderung

Referat M I 1
Grundsatzangelegenheiten der Migrations-, Ausländer- und Asylpolitik

Unterabteilung M I
Migrations-, Integrations- und Asylpolitik; Europäische Harmonisierung

Referat M l 3
Ausländerrecht

Referat M I 7
Maßnahmen der Integrationsförderung

Dienstsitz Berlin
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin


Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg


vielleicht auch mal dorthin:
amnesty international
Sektion der Bundesrepublik Deutschland e.V.
53108 Bonn



PS: wen es interessiert sollte mal auf die erste seite der aktuellen sdp homepage gehen. "Wir sind die Familienpartei Deutschlands"... man sollte mal die familienpartei spd an die familienfeindlichen gesetze erinnern, die vom koalitionspartner vorbereitet werden.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #145 - 18.01.2006 um 06:12:06
 
Ich weiß ja nicht, ob das jetzt vielleicht nicht zum Thema passt. Aber wie ich schon einmal geschrieben habe, war mit dem Zuwanderungsgesetz geplant, dass eine gezielte Zuwanderung erfolgen kann. Also dass Deutschland ein Einwanderungsland werden kann.

Grund: Altersvorsorge in Deutschland nicht gesichert.

Heute Schlagezeilen in der Bild-Zeitung: Schrumpf-Rente. Wovon sollen wir im Alter leben?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #146 - 18.01.2006 um 12:59:13
 
hallo leute,

heute habe ich wirklich eine spannende mail von einem echten entscheidungsträger bekommen. die antwort war recht ausführlich, aber leider nicht zufriedenstellend. Herr ****** hat ein schreiben von mir beantwortet, was ich ähnlich formuliert hatte, wie mein erster beitrag zu diesem thema hier im forum. ich kann denke ich leider seinen brief hier in gänze nicht bringen, aber vielleicht zusammenfassen worum es geht:

zunächst wiederholt er, dass die cducsu fraktion diesen gesetzentwurf ausdrücklich unterstützt. dies tut sie aus den schon uns bekannten gründen der besseren integration, der verhinderung von scheinehen und zwangsheiraten. er betont, dass nicht nur strafrechtlich etwas getan werden muss, sondern diesbezüglich auch das ausländerrecht modifiziert werden muss.

danach reagiert er auf mein zugegebener maßen etwas sarkastisches resümee: Würde dieser Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form verabschiedet werden, so würde dies bedeuten, dass deutsche Staatsbürger in letzter Konsequenz, wenn sie nicht selbst auswandern möchten, sich nur noch in Personen verlieben dürften, die in Ländern mit einer entsprechenden Infrastruktur leben hierzu schreibt er, dass "verlieben" doch reine privatsache bleibt und auch die eheschließung rein zivilrechtlicher natur sei. das aufenthaltsgesetz regele nur die bedingungen des nachzugs von ehegatten nach deutschland. das habe ich eigentlich auch schon gewußt! ich frage mich, ob herr ****** allen ernstes meint, das eine eheliche lebensgemeinschaft getrennt in zwei unterschiedlichen ländern gelebt werden kann??! es geht doch hier gerade um verlieben, heiraten, zusammenleben! oder nicht? und dazu muss doch ein ehegattennachzug gewährleistet sein!!

danach nimmt er stellung zum nachzugsalter von mindestens 21 jahren. dies begründet er wie folgt: 1) diese neuregelung sei zweckmäßig und verhältnismäßig 2.) gibt es andere eu-staaten mit gleichen regelungen 3.) kennt deutschland keine langen wartefristen für den ehegattennachzug.... ich denke herr ****** sollte mal in der situation sein monatelang auf die erteilung eines visums zu warten!!! über das argument der nicht langedauernden wartefrist kann ich nur lachen! ich überleg mir ernsthaft sein schreiben mal an meine örtliche abh zu schicken.

als letztes geht er auf die sprachfertigkeiten ein, also auf die frage wie gut der ehegatte die deutsche sprache "beherrschen" muss. hierzu schreibt er, dass "beherrschen" ein rechtsbegriff sei und dass die beherrschung der sprache im allgemeinen wortverständnis durch das gesetz NICHT vom nachzuziehenden ehegatten verlangt werde. auch "ausreichende sprachkenntnisse" würden in diesem gesetzentwurf nicht verlangt, so ******. verlangt werde nur grundkenntnisse der deutschen sprache. dies könne man nach seiner einschätzung durchaus abverlangen, egal wo der ehepartner lebe. und schlussendlich kommt der erste und einzige lichtblick in seinem schreiben. so willigt er ein, falls wirklich höhere sprachanforderungen verlangt würden, nochmals über dieses thema nachzudenken.
ich verstehe ihn in diesem fall so: falls in der anwendung der neuen regelungen es zu einer situation komme, in der wirklich mehr als nur grundkenntnisse abverlangt würden, dass dann die politik nochmals sich gedanken machen müsste. ich frage mich ernsthaft warum man sich nicht schon während des gesetzgebungsverfahrens über solche zentralen fragen gedanken macht??! und außerdem halte ich überhaupt die forderung nach grundkenntnissen gemäß gg für unzulässig. hier wird in meinen augen eine anspruchsregelung, die durch das gg verlangt wird, so weit verwässert, dass es nur noch im ermessen der verwaltungsbeamten liegt, diesem anspruch zu entsprechen oder nicht.


herr ****** ist leider nirgendwo auf meine kritik der verfassungsmäßigkeit der neuregelung eingegangen. anscheinend wollte er sich hier nicht zu weit aus dem fenster lehnen.

aber trotzdem zumindest vielen dank für die stellungnahme!

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« Zuletzt geändert: 18.01.2006 um 14:08:10 von N/V »  
 
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Antwort #147 - 18.01.2006 um 13:06:48
 
Nur eine Frage:

Benutzt Du in Deinen Schreiben eigentlich Groß- und Kleinschreibung ? Zwinkernd

Hier noch ein Tip, vielleicht wird Dir dann das, was mich an Deinen Beiträgen stört doch noch deutlich :

einwenigmehrübersichtlichkeitwäreschonhlfreichinsbersonderewennmann solchemegathreadspostet

Abschließend bitte ich zu bedenken, dass der Kritisierte sich durchaus auch mit der Veröffentlichung seines Namens in einem Forum einverstanden erklären muß, ansonsten bringst Du u.U. die Betreiber dieses Forums in die Bredouille. Und das ist der ganze Kram ned wert Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #148 - 18.01.2006 um 13:11:32
 
wenn es rechtliche bedenken zu meinem beitrag gibt, bitte löschen!

ich werde mich auch bemühen zukünftig übersichtlicher zu schreiben.

gruß
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fons
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Antwort #149 - 18.01.2006 um 14:09:00
 
Ich hab den Namen anonymisiert!
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