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2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes (Gelesen: 125.750 mal)
Ghalbi
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Antwort #60 - 11.01.2006 um 08:11:23
 
Zitat:
vermeintlich  schlechter behandele


wenn ich jemanden wegen seines Glaubens anders behandele als einen anderen Bürger, dann ist das nicht offensichtlich? Und das alles weil irgendwelche Gestörten dem muslimischen Glauben Schaden zufügen wollen? Ich frage mich sowieso schon lange, wer hinter dem ganzen Terror steckt.
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ronny
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Antwort #61 - 11.01.2006 um 08:20:07
 
Zitat:
wenn ich jemanden wegen seines Glaubens anders behandele als einen anderen Bürger, dann ist das nicht offensichtlich


Nochmal zur Klarstellung :

Bürger ist der wahlberechtigte Eiwohner Zwinkernd wir wollen schon korrektbleiben Zwinkernd

Zitat:
weil irgendwelche Gestörten dem muslimischen Glauben Schaden zufügen wollen


WO habe ICH gesagt dass Muslime anders behandelt werden (von mir ) als Juden Christen Atheisten etc.  hä?

Den Brückenschlag zwischen der Judenverfolgung und dem behaupteten "dem muslimischen Glauben Schaden zufügen wollen" kann ich gar ned mehr nachvollziehen  unentschlossen

DIR ist schon bewußt was Verfolgungswahn ist ?

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ghalbi
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Antwort #62 - 11.01.2006 um 08:26:18
 
Bitte sachlich bleiben.

Wenn ich mich vielleicht etwas unglücklich ausdrücke, dann vielleicht deshalb, weil die Materie eben auch schwierig ist....

Was soll in diesem Fall die Unterscheidung von Bürger und Einwohner?

Im Grundgesetz heißt es "alle Menschen sind gleich". Nicht Bürger sind gleicher....
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ronny
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Antwort #63 - 11.01.2006 um 08:33:24
 
Als letztes Wort und weil ich eine "Engelsgeduld" habe:

Zitat aus der Hessischen Gemeinde Ordnung (HGO) zum besseren Verständnis Zwinkernd   

§ 8 HGO:

(1) Einwohner ist, wer in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat.


(2) Bürger der Gemeinde sind die wahlberechtigten Einwohner.

Have a nice Day Zwinkernd

Lippen versiegelt
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Antwort #64 - 11.01.2006 um 08:43:15
 
Gut, das ist nun geklärt. Vielen Dank für die Geduld.

Ich möchte aber schon noch weitere Beiträge posten.
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Kirk
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Antwort #65 - 11.01.2006 um 09:54:16
 
Hallo,
ich habe von einem schon Antwort von jemandem im Innenausschuss bekommen, wie siehts bei Euch aus ?

Darf man hier eigentlich die Antworten derjenigen veröffentlichen ? Rechtlich gesehen ?

Also, er schrieb, dass er sich bereits in mehreren Interviews aus meinen genannten Gründen gegen die
Heraufsetzung des Zuzugsalters gewandt hat und bedankte sich noch für die Argumentationshilfe.

Nur, ob er wirklich durchblickt hat, dass es hier um die Unmöglichkeit des Nachzugs bei mang. Sprachkenntnissen
geht, weiß ich jetzt natürlich nicht.

Grüsse
Kirk
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Antwort #66 - 11.01.2006 um 10:00:52
 
Zitat:
Und hieraus habe ich für mich den Schluß gezogen, ich bin nicht schuld weil ich nicht dabei war. Ich habe zwar eine Verantwortung dass sowas nicht mehr passiert, wie JEDER der hier lebt. Aber ich trete jeden in den A*****  der mir auch nur im Entferntesten mit der dt. Geschichte ein schlechtes Gewissen unterjubeln will, weil ich ihn als nichtdeutschen vermeintlich  schlechter behandele, nur weil er seinen Willen nicht bekommt  Ärgerlich

Grüße
Ronny Zwinkernd


Smiley Smiley Smiley Besser kann man es nicht ausdrücken ! Diese ganze Schuld-Sche.... kann einem echt auf den Sack gehen !
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Antwort #67 - 11.01.2006 um 10:05:03
 
Es ist halt immer noch ein Tabu-Thema.
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Ghalbi
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Antwort #68 - 11.01.2006 um 10:08:16
 
Wir tun am bestens so, als wäre nix passiert..... Augenrollen
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Antwort #69 - 11.01.2006 um 10:27:28
 
Zitat:
Es ist halt immer noch ein Tabu-Thema.


Zitat:
Wir tun am bestens so, als wäre nix passiert..... Augenrollen


Was willst Du überhaupt bezwecken? Das hat weder mit Tabu-Thema noch mit "nix passiert" zu tun, sondern einfach mit Logik. Man kann nicht Menschen die damals noch gar nicht existiert haben für die Geschichte verantwortlich machen  Ärgerlich
Anstatt die Zeit mit dem Schwingen "dieserKeule" zu vertun, könntest Du ja eine Zeitmaschine bauen, dann korrigieren wir das  Laut lachend Laut lachend

neuro ...
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Antwort #70 - 11.01.2006 um 10:46:51
 
Folgende Mail habe ich an meinen Bundestagsabgeordneten (H. Klose), an Herrn Maor und H. Edathy geschickt:

Sehr geehrter Herr Dr. Maor,



mit Entsetzen habe ich den Entwurf zum 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz gelesen und bitte Sie hiermit, alles in Ihrer Macht stehende zu tun, um diesen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen.



Ich wende mich besonders gegen die Absicht, das Nachzugsalter von mit Deutschen verheirateten Ausländern auf 21 Jahre heraufzusetzen und den Nachzug von Deutschkenntnissen abhängig zu machen.



Wenn Deutsche, die Ausländer heiraten, ihr Eheleben in Deutschland erst mit 21 Jahren ausüben dürfen, so werden sie Deutschen, die Deutsche geheiratet haben, gegenüber wesentlich schlechter gestellt. Das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes nach Art 3 wäre eklatant verletzt. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 GG wäre für den betroffenen Personenkreis ebenso eingeschränkt, wie der Staat seiner besonderen Schutzfunktion von Ehe und Familie nach Art. 6 GG nicht nachkommen würde. Den Nachzug von ausreichenden Deutschkenntnissen abhängig machen zu wollen, hätte den gleichen Effekt. In vielen Ländern sind keine ausreichenden bzw. überhaupt keine Möglichkeiten für weite Personenkreise vorhanden, Deutsch zu lernen. Sicherlich sind Deutschkenntnisse für eine Integration in Deutschland von wesentlicher Bedeutung, aber diese können viel besser im Lande erworben werden. Für Ehepartner von Deutschen sind im Übrigen exzellente Integrationsbedingungen gegeben.



Meine Frau stammt aus Ghana. Ich habe sie in Deutschland kennen gelernt, als sie mit gültigem Visum hier ihre Schwester besuchte. Um sie näher kennen zu lernen, versuchten wir damals ihr Visum verlängern zu lassen. Ich war bereit und in der Lage, für sie zu bürgen. Dies wurde uns nicht ermöglicht. Da sie als ledige Frau keine Aussicht hatte, ein neues Visum zu erhalten und bei ihr bereits ihre biologische Uhr tickte, entschlossen wir uns damals, dass sie „illegal“ bei mir bleiben sollte. Ich konnte sie nicht direkt heiraten, da ich mich noch im Scheidungsverfahren befand. Wir hatten beide den Wunsch, noch Kinder zu bekommen.



Nach der Geburt unseres Sohnes gab es ein Ausweisungshindernis für meine Verlobte. Wir beantragten daraufhin eine Aufenthaltsgenehmigung für sie. Ich wurde daraufhin angezeigt wegen illegaler Beherbergung, sie wegen illegalen Aufenthaltes. Beide Verfahren wurden eingestellt, da wir uns in einem besonderen Notstand befanden.



Ich schreibe Ihnen unsere Lebensgeschichte, da sie deutlich macht, dass bereits das bestehende Aufenthaltsgesetz nicht immer verfassungskonform gestaltet ist. Konkret wurde mein Selbstbestimmungsrecht nach Art 2 GG, sowie der Art. 6 GG nicht genügend im Aufenthaltsgesetz berücksichtigt. Da der Rechtsweg durch die Instanzen wegen der tickenden biologischen Uhr meiner Frau zu irreparablen Schäden bei Einhaltung des Rechtsweges geführt hätte, war ein übergesetzlicher Notstand gegeben.



Seit dieser Zeit betreue ich binationale Paare. Ich werde dabei immer wieder mit schweren Trennungsneurosen konfrontiert, die durch überlange Bearbeitungszeiten im Visumsverfahren zur Familienzusammenführung bedingt sind. Bei Staaten mit sog. unsicherem Urkundenverkehr müssen erst alle Urkunden durch sog. Vertrauensanwälte überprüft werden. Dies dauert oftmals mehr als 6 Monate, hierzu addieren sich die Bearbeitungszeiten der deutschen Auslandsvertretungen und Ausländerbehörden, die zusammen oftmals weitere 6 Monate in Anspruch nehmen. Ich höre immer wieder von Bestechungsforderungen seitens dieser Vertrauensanwälte. Oftmals werden Visawünsche deshalb auch erst einmal abgelehnt und es muß erst einmal der Rechtsweg beschritten werden, der weitere 7 – 12 Monate in Anspruch nimmt. Die deutschen Botschaften in Ghana, Nigeria und weiteren 3.-Welt-Ländern vergeben Termine für die Beantragung von Visa zur Familienzusammenführung, die 5 – 12 Wochen in der Zukunft liegen. Auch diese Zeiten verlängern das Visumsverfahren zusätzlich.



Ich bitte Sie daher zusätzlich, Ihren Einfluß geltend zu machen, diese Praxis zu verbessern und den Entwurf zum 2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetz dahin gehend zu überarbeiten, um die von mir genannten Missstände zukünftig vermeiden zu können.



Mit höflichen Grüßen

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Antwort #71 - 11.01.2006 um 11:09:39
 
Hallo Günter,
ja das ist eine gute Eingabe.
Aus deiner Lebengeschichte müssten doch die Verantwortlichen erkennen, dass es doch in vielen Ländern ungerecht zugeht. Auch kann ich bestätigen, dass Vertrauensanwälte Geldforderungen stellen. Wer da Geld hat kann alles machen.....
Die Personen die zu uns kommen, haben genug von diesen Ungerechtigkeiten. Hier regen wir uns über diese Machenschaften auf. Aber helfen wir diesen Menschen, die zwar nichts ändern können, aber darunter zu leiden haben.  Es werden doch nur solche Personen überprüft, die eben nicht genug Geld haben und sich alles erkaufen können.
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Antwort #72 - 11.01.2006 um 11:23:36
 
Ronny, Neuromancer: seid ihr Walser-Fans?
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Antwort #73 - 11.01.2006 um 11:46:01
 
Muß ich Deine Frage verstehen ?
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Antwort #74 - 11.01.2006 um 12:19:31
 
Walser hielt vor ein paar Jahren seine berühmte "Schlussstrich-Rede" - was du schreibst, hört sich ähnlich an.
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