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Ehegattennachzug wird verschärft!!!! (Gelesen: 96.123 mal)
rainer.w
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28.03.2007 um 13:44:46
 
Hallo,

wie ich soeben mit Bestürzung habe lesen müssen, hat unsere Regierung nun tatsächlich die verschärften Richtlinien zum Ehegattennachzug im Kabinett verabschiedet und will diese nun schnell im Bundestag beraten und zügig in Kraft treten lassen.

An anderer Stelle wurde dieses Thema ja bereits diskutiert, aber mit dem heutigen Tag scheint die Sache ja, trotz verfassungsrechtlicher Bedenken, klar zu sein und wahrscheinlich in Kürze mit der Mehrheit der Stimmen der grossen Koaltition im Bundestag/rat verabschiedet zu werden.

Heisst also:

Ehegattennachzug erst ab 21 Jahren und nur beim Nachweis einfacher dt. Sprachkenntnisse.
Könnte dies bei Heirat von Ausländern bzw. Dt. mit Migrationshintergrund und Ausländern ja noch verstehen ( Zwangsheirat etc. ) aber das ganze soll nun auch für den Ehegattennachzug zu Deutschen gelten.

Meiner Meinung nach ein Skandal, das dort nicht unterscheiden wird- wo das eigentliche Problem, mangelnde Intergration, Zwangsheirat wohl mehrheitlich bei türkischen Mitbürgern besteht.

Unglaublich das nun auch deutsche im eigenen Land quasi für Probleme mithaften sollen, die im überwiegenden Teil nur die ausländische Bevölkerung betreffen.

Gruss
Rainer



http://www.n-tv.de/783978.html
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Antwort #1 - 28.03.2007 um 13:49:15
 
Hab das mal hierher verschoben, da es um Änderungen geht
und nicht das derzeit geltende Recht betrifft. Deswegen wur-
de ja hier dieses Themenforum eingerichtet  Zwinkernd
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Marco_D.
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Antwort #2 - 28.03.2007 um 14:11:12
 
rainer.w schrieb am 28.03.2007 um 13:44:46:
Ehegattennachzug erst ab 21 Jahren


Ich lese in den Nachrichten 18 Jahre, auch in deinem zitierten Artikel von n-tv

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,474369,00.html
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Zeppelin
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Antwort #3 - 28.03.2007 um 16:53:32
 
Also das sind doch - gerade im Hinblick auf den Ehegattenzuzug zu Deutschen - absolut ungelegte Eier, um nicht zu sagen: "Latrineparolen".
Was die Sprachkenntnisse anbelangt, kann das maximal für Ausländer mit Aufenthaltsrecht in D gelten.
Niemals aber für Herkunftsdeutsche und Eingebürgerte. Da bin ich mir auch als Rechts-DAU zu 999,99 Promille sicher.
Selbiges gilt für das Alter der ausländischen Ehepartner Deutscher.
Und bei Ausländern könnte man eigentlich auch nur fordern, dass eine rechtsgültige Ehe nur dann geschlossen wurde, wenn beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits im Sinne des Rechts der jeweiligen Herkunftsstaaten volljährig gewesen sind.

Gleichwohl möchte ich zur Frage der Sprachkenntnisse mal folgende persönliche Meinung dazu abgeben: Der Deutsche Ehepartner sollte der Deutschen Sprache in Wort und Schrift auf hohem Niveau mächtig sein und daneben mindestens in der Lage sein, sich mit dem ausl. Partner ggf. auch in einer anderen Sprache so gut verständigen können, dass der dt. Partner quasi als  Dolmetscher den Integrationsprozess hier einleiten und unterstützen kann.

[glow=orange,4](Ein mir sehr sympathischer User dieses Forums hatte dies erfolgreich so praktiziert. [/glow] Seine Frau konnte gar kein Deutsch, als sie beschlossen zu heiraten und nur wenige Brocken, al sie hier her kam. Heute spricht sie nahezu akzentfreies Deutsch.)

Analog dazu fände ich es angemessen, dass hier lebende Ausländer über vergleichbare Fähigkeiten verfügen müssen. Wenn dann der zugezogene ausl. Ehepartner zum Zeitpunkt X dennoch nicht ausreichend Deutsch kann, würde ich auch die Fortführung des Aufenhaltsrechts des anderen ausl. Ehepartners davon abhängig machen.
Damit fordere ich quasi eine Verpflichtung zur Integrationsförderung und -unterstützung für diejenigen Ausländer, die ihre ausl. Ehegatten hierher nachholen, wobei hier angemessene Zeiträume vorzusehen wären.
Nicht mehr und nicht weniger.

Zeppelin
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Antwort #4 - 28.03.2007 um 17:00:54
 
Zitat:
Meiner Meinung nach ein Skandal, das dort nicht unterscheiden wird

unabhängig davon wie es nun kommt:
warum sollte da unterschieden werden? Schon mal was vom Gleichheitsprinzip gehört?  Zwinkernd

ansonsten schieße ich mich uneingeschränkt dem posting von zeppelin an.
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Antwort #5 - 28.03.2007 um 17:18:22
 
rainer.w schrieb am 28.03.2007 um 13:44:46:
Unglaublich das nun auch deutsche im eigenen Land quasi für Probleme mithaften sollen, die im überwiegenden Teil nur die ausländische Bevölkerung betreffen. 


Von einer Haftung kann doch nun wirklich nicht gesprochen werden !
BTW ist denn der ausl. Ehegatte eines Deutschen nicht auch Ausländer ?

Was ist denn das eigentliche Problem ? Die vorhandenen Deutschkenntnisse oder/und
der Erwerb der Deutschkenntnisse ?
Was ist so schlimm daran deutsch lernen zu müssen in Deutschland oder bereits einige
Kenntnisse im ausland erworben zu haben, wenn ein Ehgattennachzug nach D gewollt ist, der bekanntlich auf Dauer ausgelegt ist ?

Ich persönlich halte das was Zeppelin schrieb für absolut i.O.
Ich finde es gibt bereits zuviele Ausländer in D, die unsere Sprache nicht sprechen oder verstehen. Daraus resultierend sind in der Vergangenheit viele Probleme entstanden, die vermeidbar gewesen wären. Die Verpflichtung die Sprache eines Landes zu erlernen, in dem man Leben möchte, ist doch wirklich legitim und nicht
neu.
Falsch wäre es doch, unter den Ausländern noch Unterschiede bzgl. der Verpflichtung zu machen. Richtig ist doch: Jeder , der es nicht oder noch nicht kann dazu anzuhalten und vor allem Eigeninitiative zu fordern.
Vielleicht sollte man auch den Beweggrund der Politik für diese Entscheidung nicht
verschleiern, denn ohne Not wäre es dazu nicht gekommen !  Zwinkernd


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Antwort #6 - 28.03.2007 um 17:38:36
 
Zitat:
Ich persönlich halte das was Zeppelin schrieb für absolut i.O.


Zep schrieb:
Zitat:
Damit fordere ich quasi eine Verpflichtung zur Integrationsförderung und -unterstützung für diejenigen Ausländer, die ihre ausl. Ehegatten hierher nachholen, wobei hier angemessene Zeiträume vorzusehen wären.

Was also heißt, dass derjenige AUSLÄNDER, der hier lebt und seinen Ehepartner nachholt einen IntKurs machen muss Zwinkernd

Was Zep möglicherweise meinte:
Integrationsförderung für nachgeholte ausl. Ehepartner (oder andere Verwandte) von Deutschen und/oder Ausländern, aber NICHT zwangsläufig bereits das Erwerben von Deutschkenntnissen in der Heimat des Nachgeholten, sondern vielmehr die Möglichkeit, sich in "angemessener" Zeit um Integration zu bemühen.
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Antwort #7 - 28.03.2007 um 17:46:04
 
inge schrieb am 28.03.2007 um 17:38:36:
Integrationsförderung für nachgeholte ausl. Ehepartner (oder andere Verwandte) von Deutschen und/oder Ausländern, aber NICHT zwangsläufig bereits das Erwerben von Deutschkenntnissen in der Heimat des Nachgeholten, sondern vielmehr die Möglichkeit, sich in "angemessener" Zeit um Integration zu bemühen. 


und ich finde eine Mischung aus der jetzt angestrebten Regelung und aus Zeppelins
Gedanken sehr gut
Soll heißen:
Nachzugswillige Ausländer sollten bereits Deutschkenntnisse haben (schnellere Integration möglich) und die Defizite in D in angemessener Zeit aufholen (Integrationsabschluss in sprachlicher Hinsicht). Dabei sollte vornehmlich Eigeninitiative
vorhanden sein !


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Antwort #8 - 28.03.2007 um 18:09:55
 
Zitat:
Nachzugswillige Ausländer sollten bereits Deutschkenntnisse haben

Ist mE nicht mit 6 GG vereinbar (zumindest für dt.vh) und entspricht mE auch nicht dem Grundgedanken der entsprechenden BVerfG Urteile, wonach fast immer der spezielle Einzelfall betrachtet werden muss.

Überdies verschärft sich dadurch und durch 2003/109 die Inländerdiskriminierung, da von Drittstaatsangehörigen mit NE-EU keine Integrationsmassnahmen verlangt werden können, wenn sie diese schon in einem anderem Land erbracht haben.
Ein Drittstaatler der aus Frankreich kommt, braucht also nur seine Heimatsprache und frz. zu können und hat trotzdem ein Aufenthaltsrecht für D. Gleiches gilt wohl für seine FamAng.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 28.03.2007 um 18:12:57
 
Mir sind mehrfach ausländische Ehepartner Deutscher begegnet, die mangels Sprachkenntnissen sich nicht aus der Wohnung trauten und von ihren Ehepartnern komplett ohne Außenkontakte gehalten wurden. Erst durch massive psychische Probleme, bzw. durch schulpflichtige Kinder löste sich das dann auf.

Allerdings häufig die Ehe gleich mit.

Eine partnerschaftliche Ehe zu führen, ohne Sprachkenntnisse, die eine Integration am Wohnort überhaupt erst möglich machen, halte ich schlicht für ein Ding der Unmöglichkeit.

Grüße        Lisette
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Antwort #10 - 28.03.2007 um 18:30:31
 
Zitat:
ohne Sprachkenntnisse

Es soll ja auch noch sowas wie Fremdsprachen geben, wobei "englisch" halt in vielen Ländern dieser Welt eine solche ist und deshalb auch in der Schule vermittelt wird.
Nur weil einer der Ehepartner sich (anfangs) nicht auf deutsch unterhalten kann, muss das ja nicht heißen, dass keine Kommunikation der Eheleute möglich ist. Und damit gelangen wir dann auch wieder in den Anwendungsbereich des GG, denn Integrationsforderung ist zwar erlaubt, aber gleichzeitig darf der Gesetzgeber nicht verlangen, dass die Eheleute sich auf deutsch verständigen können (müssen).
Bliebe dann also für's BVerfG zu entscheiden, ob der staatliche Wunsch nach Integration den Art 6 in den Hintergrund drückt oder nicht.
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Antwort #11 - 28.03.2007 um 19:40:27
 
Zitat:
und ich finde eine Mischung aus der jetzt angestrebten Regelung und aus Zeppelins
Gedanken sehr gut
Soll heißen:
Nachzugswillige Ausländer sollten bereits Deutschkenntnisse haben (schnellere Integration möglich) und die Defizite in D in angemessener Zeit aufholen (Integrationsabschluss in sprachlicher Hinsicht). Dabei sollte vornehmlich Eigeninitiative
vorhanden sein !
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Du hast es erfasst - offenbar anders als Inge, falls ich mich nicht täusche.

Um es aber nochmals ganz klar zu machen, für alle, die meine Ausführungen missverstanden haben oder dies wollten.
Mir ist es ziemlich schnuppe, ob Ausländer oder Deutscher seinen Ehepartner hierher (nach-)holt. Das Recht dazu sollten beide Gruppen grundsätzlich haben. Aber sie haben dann m.E. auch die gottverdammte Pflicht und Schuldigkeit, sich intensiv dafür zu engagieren, dass der zugezogene Eheparter in einem angemessenen Zeitraum in der Lage ist, hier auch als eigenständige Prsönlichkeit agieren zu können!
Und dzu gehört nun einmal ganz grundlegend die Fähigkeit, sich selbstädig in der heisigen Amtssprache antrikulieren zu können und sich ebenso selbständig anhand von schriftlichen oder mündlichen Informationen orientieren zu können, um seine Rechte, Pflichten und Handlungsspielräume auch eigenständig zu erfassen - ergo weitestgehend unabhängig von derjenigen Person, der man sein Aufenthaltsrecht hier zu "verdanken" hat.

Da frage ich mich dann durchaus nach der Logik in "Inges" AW auf mein voriges Posting hier.
Denn ich gehe mal davon aus, dass:
a) Ausländer, die ihren ausländischen Partner hierher holen dürfen, ohnehin schon die Integratinsvoraussetzungen erfüllen müssen - ergo keinen 'Intikurs' mehr brauchen und
b) Deutsche Staatsbürger, die ihre ausl. Ehepartner hierher zuziehen lassen, von vornherein über die Pflicht, Fähigkeit und Motivation verfügen, ihren ausl. Gatten bei der Intergration hier (d.h. die Schaffung der Vrausetzungen für eine eigenständige Existenz hier) zu unterstützen.

Meine geringfügige Unterscheidung zwischen dt. und ausl. Staatsangehörigen kommt nur daher, dass es ein scharfe Unterscheidung zwischen der Entziehung der dt. Staatsbürgerschaft und der Versagung eines bereits erworbenen Aufenthaltsrechts gibt.
Den Deutschen Staatsbürger kann man angesichts der Rechtslage zwar nicht so sehr sanktionieren, wie Ausländer mit Aufenthaltsrecht, aber immerhin dadurch, dass der ausl. Ehepartner sich bei massiver Integrationsunwilligkeit nicht auf Dauer hier aufhalten kann.
Und Ausländer mit langfristigem Aufenthaltsrecht hier, die ebenfalls nicht bereit oder in der Lage sind, ihren Ehepartnern die Integration hier zu ermöglichen, haben m.E. ebenfalls das Recht verwirkt, ihren Aufenthalt nach einer gewissen gemeinsamen Zeit hier noch aufzuhalten.

Diese Meinung begründe ich damit, dass ein Aufenthaltsrecht nur unter der Voraussetzung eine Integrationsbreitshaft gewährt werden kann, die auch für diejenigen Personen gilt, für die man Verantwortung übernommen hat.
Analog dazu gilt dies für "Deutsche", die eine Ehe mit einem Ausländer / einer Ausländerin dazu missbrauchen, der / dem Betroffenen den Weg in eine selbständige Existenz hier zu verbauen.

Z.
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Antwort #12 - 28.03.2007 um 21:07:07
 
inge schrieb am 28.03.2007 um 18:30:31:

Und damit gelangen wir dann auch wieder in den Anwendungsbereich des GG, denn Integrationsforderung ist zwar erlaubt, aber gleichzeitig darf der Gesetzgeber nicht verlangen, dass die Eheleute sich auf deutsch verständigen können (müssen).  


Gerade das nicht. Das GG schützt schützenswerte Grundrechte (hier die Ehe). Allerdings sind die
Grundrechte einschränkbar oder auch per Gesetz mit Bedingungen versehen. Dieses wirst Du in vielen Gesetzen wiederfinden und ist völlig legitim. Es ist viel zu einfach alles nur auf dei Grundrechte zu reduzieren, wenn damit eine vernünftige Kommunikation oder Integration nicht mehr möglich ist. Dies hat auch der Gesetzgeber erkasnnt und steuert nun dagegen.
Was also ist das Problem ? Die (völlig normale) Pflicht unsere Sprache in D zu erlernen oder überhaupt Pflichten damit zu verbinden ?
Man kann wirklich aud viels Rücksicht nehmen, das machen wir in D auch , aber wenn man bemerkt dass es nicht funktioniert, spätestens dann sollte man etwas unternehmen !

Es gibt aus der Praxis sehr sehr viele Beispiele dafür, dass es ohne die deutsche Sprache nicht funktioniert. Es ist es nicht auch Pflicht des Gesetzgebers dies zu ändern, zum Wohle aller ?

Ich finde die Forderung überhaupt nicht überzogen oder Verfassungswidrig sondern absolut überfällig !  Zwinkernd

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Antwort #13 - 28.03.2007 um 21:20:40
 
Klar sollten sie Deutsch lernen. Aber ich würde Grunddeutschkenntnisse nicht zur Bedingung bei FZF machen. In (Groß)städten kann man relativ leicht ein paar Basics lernen. Auf dem Dorf ist das nicht immer gegeben und schon hat man ein Henne/Ei Problem. Bin da eher Zeppelins Meinung.
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Antwort #14 - 28.03.2007 um 22:13:23
 
Zitat:
Ich finde die Forderung überhaupt nicht überzogen oder Verfassungswidrig sondern absolut überfällig !  Zwinkernd 



Wenn es absolut überfällig ist, warum sollen die Angehörigen einigen Staaten (USA, Israel usw.) von dieser Pflicht (Aufforderung) befreit werden? Sind diese Ausländer "besser" als die andere? Ist es mit dem Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar? Zwinkernd
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Antwort #15 - 28.03.2007 um 23:08:11
 
Zitat:
Wenn es absolut überfällig ist, warum sollen die Angehörigen einigen Staaten (USA, Israel usw.) von dieser Pflicht (Aufforderung) befreit werden?

die Frage stellt sich nicht da wir hier in D sind.
Zitat:
Ich finde die Forderung überhaupt nicht überzogen oder Verfassungswidrig sondern absolut überfällig

ob es verfassungswidrig ist mag ich nicht beurteilen, überfällig finde ich die Reglung trotzdem.
Zitat:
Aber ich würde Grunddeutschkenntnisse nicht zur Bedingung bei FZF machen. I

sorry das ich eine andere Meinung habe, und ich finde das die sogar im Interesse des Neuzugezogenen ist. Ich versuche das mal mit meinem Fall zu erklären, dieser dürfte aber auf viele andere Paare zutreffen:
Ich werde die erste Zeit die einzige engere Bezugsperson für meine Frau sein, fern ihrer Heimat, Familie und Kultur. Allein schon diese Belastung sollte man nicht unterschätzen. Da ich die Kohle ranschaffen muß bin ich 6 Tage die Woche für jeweils 12 Std. außer Haus. Ohne vorherige Deutschkenntnisse würde ich die Ehe nach kurzer Zeit zum Scheitern verurteilt sein. Wie soll eine Integration erfolgen, wie soll sie Freunde kennen lernen, oder sich beim shoppen verständlich machen wenn nicht mal einfachstes deutsch da wäre?
Die Frau würde sich einsam und verlassen vorkommen.
Ein in D beginnender Deutschkurs würde am Anfang an der Situation zuerst wenig ändern. Als Ehemann habe ich nun mal die Verantwortung ihr die Integration so einfach wie möglich zu machen.
Die Frau nur zu Hause zu "parken" reicht da nicht.
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Antwort #16 - 28.03.2007 um 23:19:50
 
Bommel schrieb am 28.03.2007 um 23:08:11:
die Frage stellt sich nicht da wir hier in D sind.


Was meinst Du damit?  Smiley Wer sind "wir" - Amerikaner? Smiley

Zitat:
Wie soll eine Integration erfolgen, wie soll sie Freunde kennen lernen, oder sich beim shoppen verständlich machen wenn nicht mal einfachstes deutsch da wäre?


Ich bin ohne Deutschkenntnisse nach D. gekommen, hatte nie ein Problem, Freunde kennenzulernen oder mich beim shoppen verständlich machen (das Letzte im Supermarkt-Zeitalter braucht man überhaupt nicht). Smiley
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Antwort #17 - 28.03.2007 um 23:25:45
 
@Chap:
Hast Recht, ich habe den Satz total  falsch aufgefasst  Schockiert/Erstaunt
irgendwie war das Bier schlecht   Laut lachend Zwinkernd
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Antwort #18 - 28.03.2007 um 23:34:50
 
Bommel schrieb am 28.03.2007 um 23:25:45:
@Chap:
Hast Recht, ich habe den Satz total  falsch aufgefasst  Schockiert/Erstaunt
irgendwie war das Bier schlecht   Laut lachend Zwinkernd


Prost! :kippen:
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Antwort #19 - 28.03.2007 um 23:40:17
 
Es scheint in der grossen Koalition schick zu sein verfassungswiedrige Gesetze zu verabschieden.

Nachdem Schäuble jetzt keine vollbesetzten Verkehrsflugzeuge vom Himmel schießen darf, die Einschränkung der Pendlerpauschale unrechtmäßig ist und die Gesundheitsreform vom Bundespresidenten ebebso wie das Verbraucherinformationsgesetz gar nicht erst unterschrieben wurde, reiht sich diese 500 seitige Gesetzesvorlage nathlos in de Erfolgsgeschichte dieser Regierung ein.

Davon abgesehen, dass das Ziel einer verbesserten Integration dadurch nicht erreicht wird, stellen diese Grundrechtseinschänkungen in Einzelfällen Härten dar, welche sicher zu erfolgreichen Klagen führen werden.

Meine Tochter hätte demnach nicht in Deutschland geboren werden dürfen, da ihre Mutter damals keine einfachen Deutschkenntnisse hatte. Wäre ich hingegen Spanischer Staatsbürger gewesen hätte meine Frau in Deutschland entbinden dürfen. ...Achso....

Vielleicht ist dies aber auch nur als eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte, Verfassungsrichter und unterbeschäftigter ABHler gedacht.

Meine Frau und ich zahlen hier jährlich über 40 Tausend Euro Steuern. Davon könnte man ja schonmal einen ABHler teilfinanzieren.  Obwohl ja einige ABHler das Wort Maria mit der Begündung "ich spreche kein Spanisch" nicht schreiben können (auch nicht aus einem Formular abtippen) Hmmmm .. aber vielleicht zahlen wir demächst dann doch wieder woanders Steuern.

Dann wünsche ich der Bundesregierung hier mal weiterhin viel Erfolg.

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Antwort #20 - 28.03.2007 um 23:42:24
 
ai70773 schrieb am 28.03.2007 um 23:40:17:
Nachdem Schäuble jetzt keine vollbesetzten Verkehrsflugzeuge vom Himmel schießen darf, die Einschränkung der Pendlerpauschale unrechtmäßig ist und die Gesundheitsreform vom Bundespresidenten ebebso wie das Verbraucherinformationsgesetz gar nicht erst unterschrieben wurde, reiht sich diese 500 seitige Gesetzesvorlage nathlos in de Erfolgsgeschichte dieser Regierung ein. 


Bitte lass künftig solche Blabla-Posts wenn du nicht auf dem
Schrottplatz enden willst.

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Antwort #21 - 29.03.2007 um 00:30:29
 
@DC
Zitat:
Ich finde die Forderung überhaupt nicht überzogen oder Verfassungswidrig

Dann biete ich offiziell eine Wette an:
WENN der Gesetzgeber Deutschkenntnisse für die FZF zu (gebürtigen und in letzter Zeit hier lebenden) Deutschen zur Voraussetzung macht und das vor's BVerfG kommt, wird das gekippt.
Einsatz: Eine Kiste Jepi (auch wenn ich die seit ihrer Preispolitik eigentlich boykottiere)
Die bring oder hole ich auch von Westerstede - so weit ist das ja nicht Zwinkernd
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Antwort #22 - 29.03.2007 um 00:46:49
 
Zitat:
Da ich die Kohle ranschaffen muß bin ich 6 Tage die Woche für jeweils 12 Std. außer Haus. Ohne vorherige Deutschkenntnisse würde ich die Ehe nach kurzer Zeit zum Scheitern verurteilt sein.

Ne GEMEINSAME Sprache muss nicht deutsch sein und während er/sie auf Maloche ist, kann das Gegenstück prima Deutschkurse besuchen.

Zitat:
oder sich beim shoppen verständlich machen wenn nicht mal einfachstes deutsch da wäre?

Man wundert sich wie manche Leute es schaffen in fremden Ländern Urlaub zu machen. Müssen die nicht alle verhungern etc?

Kleiner Lehrgang "Einkaufen für Ausländer":
1. Gehe in Laden
2. Nimm Waren aus Regal
3. Gehe zur Kasse und lege Waren auf Band
4. Bezahle den Preis, der im Display steht.
-> Integration gelungen.

BTW, was machen eigentlich die ganzen EUlen, die wir ja nicht zur Integration "zwingen" können? Die leben unter Brücken und ernähren sich von Abfall? Oder können die alle schon deutsch wenn sie hierherkommen?

Ich hab nichts gegen "Integration", aber eine Vorab-Integration ist Blödsinn. ME wird mit dem Gesetz hauptsächlich der Zweck verfolgt, Einwanderung in die Sozialsysteme zu unterbinden (wird für Teilbereiche ja sogar öffentlich genannt). Geht ganz einfach: Je mehr man vorab fordert, desto weniger "arme Schlucker" können sich das leisten.
"Fördern und Fordern" ist per se erstmal eine genauso leere Worthülse wie beim ALG2 - und beim ALG2 hat's auch nicht funktioniert. Liegt wahrscheinlich daran, dass es einfacher ist, an den Symptomen rumzudoktern als an den Ursachen zu arbeiten.
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Antwort #23 - 29.03.2007 um 01:24:01
 
inge schrieb am 29.03.2007 um 00:46:49:
Kleiner Lehrgang "Einkaufen für Ausländer":
1. Gehe in Laden
2. Nimm Waren aus Regal
3. Gehe zur Kasse und lege Waren auf Band
4. Bezahle den Preis, der im Display steht. 
-> Integration gelungen.


Boah -  unentschlossen

wenn das nach einem Tag schon mit so schrägen postings
losgeht frag ich mich bald, ob wir innerhalb des Forums Ge-
setzesänderungen ein Userforum oder gar einen Schrottplatz
einführen sollten  Cool

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Antwort #24 - 29.03.2007 um 01:45:08
 
Verfassungsgemäß oder verfassungswidrig, das mögen bitte Gerichte oder Rechtsgelehrte beurteilen, man wird sich bis zu einem Urteil streiten.
Mache mir zwar meine Gedanken mehr aber auch nicht, liegt nicht an mir dies zu beurteilen.
Rechtsgelehrte der Regierung sollten die Verfassungsmäßigkeit im oder vorm Gesetzgebungsverfahren geprüft haben.

Allgemein möchte ich nur sagen, das man  (nicht nur von staatlicher, behördlicher Seite, auch von privater familiärer Seite) deutlich mehr zur Integration unserer ausländischen Mitbürger tuen sollte, alle in Deutschland lebenden, wohnhaften sollten die Landessprache (Deutsch) ausreichend sprechen, auch wenn sie mit Ehemann oder Familie eine andere Sprache sprechen.
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Antwort #25 - 29.03.2007 um 07:54:25
 
inge schrieb am 29.03.2007 um 00:30:29:
Dann biete ich offiziell eine Wette an:
WENN der Gesetzgeber Deutschkenntnisse für die FZF zu (gebürtigen und in letzter Zeit hier lebenden) Deutschen zur Voraussetzung macht und das vor's BVerfG kommt, wird das gekippt.
Einsatz: Eine Kiste Jepi (auch wenn ich die seit ihrer Preispolitik eigentlich boykottiere)
Die bring oder hole ich auch von Westerstede - so weit ist das ja nicht


jau, bin dabei, allerdings nicht bei solchem Fusel !  Zwinkernd

Ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung nicht, es sei denn, man willl von vornherein
keine Pflichten auf sich nehmen sondern "bloß" hier leben !
Ich bleib dabei: Gute und längst fällige Regelung zur Sanktionierung der Ignoranz und weiteren Verfremdung (mal abgesehen von der Slang oder SMS-Sprache der Kids heute) .  Zwinkernd

Inge , dann kauf mal schon ein, aber nicht Jepi !  Zwinkernd


DC
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Antwort #26 - 29.03.2007 um 10:31:09
 
DC ich kann auch Einbeck ... er trinken Zwinkernd

anyway:
Wenn ihr alle so überzeugt von dem neuen Gesetz seid, dann erklärt mir doch mal zB diesen Widerspruch:

28.1.1 (neu) -> einfache Deutschkenntnisse sind für Einreise erforderlich
28.2 (neu) -> NE bei einfachen Deutschkenntnissen

Wo bleibt da die "Stufigkeit" und der Anreiz sich zu steigern ("fördern und fordern")?

Ich bleibe dabei: OHNE Anwendungshinweise bzw Verwaltungsvorschrift kann das neue Gesetz überhaupt noch nicht beurteilt werden. Gerade in den AHs/VVs wird ja meist die "Interpretation" klargestellt, die sich dann wieder an der gängigen Rechtsprechung orientiert.
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Antwort #27 - 29.03.2007 um 11:20:32
 
von Inge
Zitat:
Es soll ja auch noch sowas wie Fremdsprachen geben, wobei "englisch" halt in vielen Ländern dieser Welt eine solche ist und deshalb auch in der Schule vermittelt wird.
Nur weil einer der Ehepartner sich (anfangs) nicht auf deutsch unterhalten kann, muss das ja nicht heißen, dass keine Kommunikation der Eheleute möglich ist. Und damit gelangen wir dann auch wieder in den Anwendungsbereich des GG, denn Integrationsforderung ist zwar erlaubt, aber gleichzeitig darf der Gesetzgeber nicht verlangen, dass die Eheleute sich auf deutsch verständigen können (müssen).
Bliebe dann also für's BVerfG zu entscheiden, ob der staatliche Wunsch nach Integration den Art 6 in den Hintergrund drückt oder nicht.


Vielleicht mal meine 2 Kopeken dazu Smiley
Inge beschreibt unsere aktuelle Situation haargenau! Ich (Deutscher) habe meine Frau im letzten Sommer in Russland geheiratet und sie ist dann per FZF Ende Oktober eingereist. Sie konnte damals kein Wort deutsch, aber wir beide sprechen eben ziemlich gut englisch. 1 Woche nach der Einreise hat sie den I Kurs begonnen, letzte Woche war der 1. Test auf A1 Niveau, den sie als Klassenbeste mit 94% absolviert hat Kuss Kuss Ich habe mir in Omsk eine mit dem Göthe Institut kooperierende Sprachschule angeschaut, Ogottogottogott... Da hätte sie nix gelernt, gar nix unentschlossen

Die neue Gesetzgebung hätte uns sehr "weh getan".. Warum hätte meine Frau dann nicht hier in D. mit mir zusammen dann "richtig" mit dem Deutsch lernen beginnen dürfen?
Muß nicht auch heute schon sowieso die "gesicherte Kommunikation" zwischen den Eheleuten nachprüfbar sein? (Stichwort Scheinehe?) Warum zwanghaft vom 1.Tag an in "Radebrech"grineutsch?

Das was Zeppelin sagt ist imho 100% richtig und der Schlüssel:
Zitat:
Deutsche Staatsbürger, die ihre ausl. Ehepartner hierher zuziehen lassen, von vornherein über die Pflicht, Fähigkeit und Motivation verfügen, ihren ausl. Gatten bei der Intergration hier (d.h. die Schaffung der Voraussetzungen für eine eigenständige Existenz hier) zu unterstützen


Natürlich kostet es (uns beide) viel Energie und Kraft meine Frau zu "fördern und fordern". Aber es macht riesig Spass und (vielleicht Zwinkernd sogar unsere Ehe "stärker".
Es kostet übrigens auch gar nicht so "wenig" schnöden Mammon, (Hier eine Zeugnisanerkennung mit eidestattlicher Übersetzung, da die Führerscheinumschreibung, dort die Telefonate zu Mama, die Lehrbücher, etc..)
Alles eben Dinge, die halt bei einer binationalen Ehe "normal" sind..

Vielleicht bin ich ja altmodisch, aber ich hätte die sog. "Verschärfungen" da an der Unterhaltssicherung auch für Deutschverheiratete festgemacht. ALG2 Ehepartner in die Sozialsysteme zu "importieren", da hab ich auch ein Problem mit. In den (guten/schlechten) alten Zeiten konnte ein Mann auch nur heiraten, wenn er die Frau "ernähren" konnte, sonst hätte Schwiegerpapa nicht mitgespielt. Und die GG Artikel6 "Freiheit" auf Kosten der Allgemeinheit festzumachen.., da wäre ich pers. weniger liberal. Daueraufenthalte nach 2-3 Jahren wie z.B. NE an "richtige" Deutschkenntnisse (mindestens B1, eher mehr.) festmachen, auch für mich ein richtiger Weg.
Aber einer jungen Ehe am Anfang Knüppel vor die Einreise legen?
Und die Ehe am Anfang dann halt mit 3 Monatsvisa in Ru führen? Solche kleinen Nebensächligkeiten wie mein Beruf in D.? Kein Problem, mal eben den Job 6 Monate aussetzen.. Ich Komm halt dann zurück und geh gleich mal zur Arge...gibt ja dann mehr Teuros für die Bedarfsgemeinschaft Griesgrämig


Grüße, Jens



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 29.03.2007 um 11:55:01
 
Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe, ziehlt diese neue
"schon fast beschlossene" Gesetzesänderung des Zuwanderungsgesetzes
primär auf die Verhinderung sogenannter Zwangsheirat in der Türkei.
Nebenbei will der Gesetzgeber wohl auch noch eine sogennante Scheinehe
dadurch verringern.

i.e. durch Erwerb von einfachen deutschen Sprachkenntnissen im Ausland
geht man davon aus, daß es sich der "zwangsverheiratete oder der
"Scheineheverheiratete" es sich noch einmal anderst überlegt?
Eine Antwort darauf erübrigt sich von meiner Seite aus.

Die "Integrationsparagraphen" im Zuwanderungsgesetz sind völlig ausreichend.
Wenn dies richtig umgesetzt wird durch Bamf und/oder ABH (mit Nachdruck)
dann ist das der richtige Weg einer vom Gesetzgeber angebotenen Integration.

Sich integrieren macht man immer in dem Land in dem man lebt
und nicht irgendwo im Ausland integriere ich mich ja dann schon mal
für das Land in dem ich in ferner Zukunft lebe!!(uff)
Sprachliche Integration heißt für mich, deutsch wird hier in Deutschland gelernt
und nicht irgenwo anderst im Ausland.

Drei IMHO brennende Fragen interessieren mich:

1. Für wenn gilt diese Gesetzesänderung definitiv?
   Also auch für Deutsche die ihren Ehegatten nach D.
   holen möchten oder wird hier unterschieden?

2. Wenn ich in den USA heirate, muß dann mein Ehegatte auch
   einfach Deutsch lernen um nach D. kommen zu dürfen
   oder ist es weiterhin o.k. wenn wir uns nur auf englisch
   unterhalten können?

3. Wenn ich als Unionsbürger im Ausland wohne und arbeite
   und dort einen Drittstaatler heirate, muß dann mein
   Ehegatte auch Deutsch lernen um nach D. zu dürfen?
   Z.B. viele Deutsche leben und arbeiten mittlerweile
   im Elsaß (Frankreich). Wenn ich dort z. B. eine französisch-
   sprechende Frau aus Elfenbeinküste heirate, und sie sich
   dann dort schon integriert hat,
   muß sie dann im Elsaß deutsch
   lernen um längerfristig mit ihrem deutschen Ehegatten
   nach D. zu dürfen?
   
   Wenn ja zu 3. dürfte es wohl Ärger mit Brüssel geben.
   Ohne Brüssel geht wenig und schon gar nicht wenn
   es dann bewußt und gegen bestehendes "Brüsselrecht" verstößt.

Grüßle
Kwaku
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Antwort #29 - 29.03.2007 um 11:55:47
 
... Interessante Diskussion Zwinkernd
Eigentlich ist die "Verpflichtung" zu Deutsch-Sprachkursen nicht neu: Auch schon heute verpflichten die ABHs Ausländer mit geplanten Daueraufenthalten unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Integrationskurs.

Andererseits finde ich es irgendwie komisch, dass immer jeder meint, Sprachkenntnisse hätten ja so viel mit Integration zu tun.
Dazu folgendes Beispiel: Mein Englisch ist sehr gut. Trotzdem war ich noch nie in England oder USA, und zumindest bei letzterem Lande könnte ich mir vorstellen, dass eine kulturelle Integration für mich schwierig werden könnte Zwinkernd

Meine Frau spricht mittlerweile auch ganz gut deutsch, aber vor ihrer Einreise war es so gut wie nicht vorhanden, obwohl sie davor mal zwei Monate im Goethe Institut einen Deutschlehrgang besucht hat. Wie Jetflyer bestätigt hat, sind Kurse dieser Art, wenn sie im Ausland angeboten werden, oft schlichtweg für die Tonne, weil die dortigen Lehrer nicht mal selbst Deutsche sind, und das Niveau leider sehr tief liegt. Ich spreche hier nicht von Ausnahmen.

Was den Integrationswille angeht: Ich meine, jeder ausländische Lebenspartner schneidet sich bewusst ins eigene Fleisch, wenn er jahrelang in Deutschland lebt und es nicht schafft, die Sprache zu lernen. Möglichkeiten dazu gibt's viele. Meine Ex-Freundin hat das sogar alleine mit dem Fernseher geschafft Zwinkernd
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Antwort #30 - 29.03.2007 um 12:01:59
 
kwaku schrieb am 29.03.2007 um 11:55:01:
umgesetzt wird durch Bamf


jepp


kwaku schrieb am 29.03.2007 um 11:55:01:
und/oder ABH 


nein


Look_Forward schrieb am 29.03.2007 um 11:55:47:
Was den Integrationswille angeht: Ich meine, jeder ausländische Lebenspartner schneidet sich bewusst ins eigene Fleisch, wenn er jahrelang in Deutschland lebt und es nicht schafft, die Sprache zu lernen. Möglichkeiten dazu gibt's viele


wie ich bereits (mit anderen Worten) sagte


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Antwort #31 - 29.03.2007 um 12:03:02
 
jetflyer schrieb am 29.03.2007 um 11:20:32:
Vielleicht bin ich ja altmodisch, aber ich hätte die sog. "Verschärfungen" da an der Unterhaltssicherung auch für Deutschverheiratete festgemacht. ALG2 Ehepartner in die Sozialsysteme zu "importieren", da hab ich auch ein Problem mit. In den (guten/schlechten) alten Zeiten konnte ein Mann auch nur heiraten, wenn er die Frau "ernähren" konnte, sonst hätte Schwiegerpapa nicht mitgespielt.


Ja genau am besten gleich Heiratsverbot auch fuer deutsch/deutsche Hartz4 Empfaenger einfuehren. Weil ja in den guten alten Zeiten der Mann fuer die Frau das Geld ranschaffen musste. Wenn der Mann Harz 4 Empfaenger waere dann waere es doch nur logisch fuer ihn ein Heiratsverbot einzufuehren. Natuerlich gilt das nicht fuer eine Frau die Harz 4 bekommt. Die bleibt ja in deinem Verstaendnis eh zu Hause.

Zitat:
Aber einer jungen Ehe am Anfang Knüppel vor die Einreise legen?


Genau mit dieser Ansicht legst du jungen Ehepaaren Knueppel in den Weg wenn du die Aufenthaltsgenehmigung vom Geld abhaengig machen willst.
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Antwort #32 - 29.03.2007 um 12:09:43
 
Zitat:
Dazu folgendes Beispiel: Mein Englisch ist sehr gut. Trotzdem war ich noch nie in England oder USA, und zumindest bei letzterem Lande könnte ich mir vorstellen, dass eine kulturelle Integration für mich schwierig werden könnte Zwinkernd

Englisch ist nicht gleich englisch, da gibt es genug Unterschiede Zwinkernd

Zitat:
Andererseits finde ich es irgendwie komisch, dass immer jeder meint, Sprachkenntnisse hätten ja so viel mit Integration zu tun.

Es ist zumindest ein erster Schritt in Richtung Anpassung, wie soll man denn mit den Eingeborenen ernsthaft kommunizieren können, ohne die Landessprache zu sprechen?

Wie soll man Sitten und Gebräuche erlernen und Leben, wenn man sich nicht ausdrücken kann?

Es fängt mit der Sprache an.
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Antwort #33 - 29.03.2007 um 12:29:20
 
Bommel schrieb am 28.03.2007 um 23:08:11:
Ich werde die erste Zeit die einzige engere Bezugsperson für meine Frau sein, fern ihrer Heimat, Familie und Kultur. Allein schon diese Belastung sollte man nicht unterschätzen. Da ich die Kohle ranschaffen muß bin ich 6 Tage die Woche für jeweils 12 Std. außer Haus. Ohne vorherige Deutschkenntnisse würde ich die Ehe nach kurzer Zeit zum Scheitern verurteilt sein.

Komisch meine Ehe hält schon seit mehr als 3 Jahren, obwohl meine Frau kein Wort Deutsch konnte, als sie hierher gekommen ist. Zwinkernd

Bommel schrieb am 28.03.2007 um 23:08:11:
Wie soll eine Integration erfolgen, wie soll sie Freunde kennen lernen, oder sich beim shoppen verständlich machen wenn nicht mal einfachstes deutsch da wäre?
Die Frau würde sich einsam und verlassen vorkommen.

Ich habe meine Frau sofort zum Intensivkurs geschickt, wo sie auch andere Leute kennengelernt hat, die teilweise aus anderen Kulturen kamen und mit denen wir auch etwas unternommen haben. So ist sie dann auch nicht vereinsamt und verkommen. Zwinkernd

Bommel schrieb am 28.03.2007 um 23:08:11:
Ein in D beginnender Deutschkurs würde am Anfang an der Situation zuerst wenig ändern. Als Ehemann habe ich nun mal die Verantwortung ihr die Integration so einfach wie möglich zu machen.
Die Frau nur zu Hause zu "parken" reicht da nicht.

Der Deutschkurs hat bei uns eine Menge geändert.
Das einzige, wo ich dir recht gebe, ist, dass es falsch ist "die Frau zu Hause zu parken.



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Antwort #34 - 29.03.2007 um 12:35:47
 
Marco_D. schrieb am 29.03.2007 um 12:29:20:
Komisch meine Ehe hält schon seit mehr als 3 Jahren, obwohl meine Frau kein Wort Deutsch konnte, als sie hierher gekommen ist.   


Darum geht es doch gar nicht !
Der Staat ist wohl kaum für den Bestand einer Ehe verantwortlich !  Ärgerlich
Scheinbar hast Du das Thema nicht verstanden.


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Antwort #35 - 29.03.2007 um 13:09:11
 
Zitat:
Darum geht es doch gar nicht !
Der Staat ist wohl kaum für den Bestand einer Ehe verantwortlich !  Ärgerlich
Scheinbar hast Du das Thema nicht verstanden.



Du hast wohl nicht auf das Zitat vollständig gelesen, worauf ich mich bezog Ärgerlich

Das Statement bezieht sich allein auf Bommels Aussage.
Vielleicht hätte ich auch Ironie Tags verwenden sollen Zwinkernd
Nochmal das Zitat:

Bommel schrieb am 28.03.2007 um 23:08:11:
Ohne vorherige Deutschkenntnisse würde ich die Ehe nach kurzer Zeit zum Scheitern verurteilt sein.


Und es bezog sich nicht darauf, dass der Staat sich um den Bestand meiner Ehe kümmern sollte. Da soll er sich mal schön raushalten. Zwinkernd
Ich fand halt die Begründung von Bommel für vorherige Deutschkenntnisse nicht für stichhaltig

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jetflyer
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Antwort #36 - 29.03.2007 um 13:27:09
 
Hi Drago
Zitat:
Ja genau am besten gleich Heiratsverbot auch fuer deutsch/deutsche Hartz4 Empfaenger einfuehren. Weil ja in den guten alten Zeiten der Mann fuer die Frau das Geld ranschaffen musste. Wenn der Mann Harz 4 Empfaenger waere dann waere es doch nur logisch fuer ihn ein Heiratsverbot einzufuehren. Natuerlich gilt das nicht fuer eine Frau die Harz 4 bekommt. Die bleibt ja in deinem Verstaendnis eh zu Hause.


Da mißverstehst Du mich Zwinkernd Ich wünsche wirklich jedem sein persönliches (Ehe)-Glück.

Nur finde ich schon, das die Freiheit zur Eentfaltung des Einzelnen dort enden sollte, wo die Allgemeinheit dafür bezahlen soll. Insofern ist für mich da schon ein großer Unterschied zwischen 2 deutschen ALG2 Empfängern oder 1 D.-Länder+1 Ausländer.
Warum soll die Allgemeinheit (=Steuerzahler) für einen Ausländer aufkommen, der von vornherein  (also vor der Einreise nach D.) nicht seinen Lebensunterhalt selbst (oder durch den deutschen Ehegatten) tragen kann?
Die grundsätzlichen humitären Verpflichtungen von D. gegenüber Ausländern werden durch das Asylverfahren abgedeckt ( Nicht hauen, ich weiß das da auch viel nur auf dem Papier steht, aber grundsätzlich ist dies imho doch so)

Ist für mich eine Definition des Begriffs "Gestaltungsfreiheit" des persönlichen Lebens;
eine Frage der Abwägung:
"(Steuer)-Geld" versus
"Freiheit der Wahl zur Lebensgestaltung in ehelicher Gemeinschaft, geführt in D."

PS. Mein Beispiel aus der "schlechten" Zwinkernd alten Zeit widerspiegelt nicht meine pers. Meinung, aber die Finanzierung seines eigenen Lebens anderen aufzubürden finde ich halt nicht i.O.
GRüße, Jens


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Antwort #37 - 29.03.2007 um 13:32:23
 
Zitat:
Ja genau am besten gleich Heiratsverbot auch fuer deutsch/deutsche Hartz4 Empfaenger einfuehren. Weil ja in den guten alten Zeiten der Mann fuer die Frau das Geld ranschaffen musste. Wenn der Mann Harz 4 Empfaenger waere dann waere es doch nur logisch fuer ihn ein Heiratsverbot einzufuehren. Natuerlich gilt das nicht fuer eine Frau die Harz 4 bekommt. Die bleibt ja in deinem Verstaendnis eh zu Hause. 

das ist Unsinn und geht an der Realität vorbei.
Genau das, das der Unterhalt gesichert sein muß geht aus der Richtlinie2003/86/EG  des Europarates hevor.
http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2003_86_eg.html
Über kurz oder lang wird die Bundesregierung dies umsetzen müßen, allein schon deshalb weil das Gleichheitsprinzip gelten soll. Bisher wurden die in D lebenden Ausländer da benachteiligt.
Das hat nichts mit einem Heiratsverbot zu tun.
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Antwort #38 - 29.03.2007 um 13:38:33
 
Eigentlich wollte ich mich nicht an der Diskussion hier beteiligen, weil mir das alles noch viel zu spekulativ ist. Aber was Du, jetflyer, hier gerade gepostet
hast:
Zitat:
Insofern ist für mich da schon ein großer Unterschied zwischen 2 deutschen ALG2 Empfängern oder 1 D.-Länder+1 Ausländer.
Warum soll die Allgemeinheit (=Steuerzahler) für einen Ausländer aufkommen, der von vornherein  (also vor der Einreise nach D.) nicht seinen Lebensunterhalt selbst (oder durch den deutschen Ehegatten) tragen kann?

halte ich schon für ziemlich bedenklich.

Weißt Du, ich habe vor Jahren auch eine Frau aus dem Ausland geheiratet und hatte vorher eine Zeit hinter mir, wo ich trotz aller Bemühungen gerade so über die Runden gekommen bin. Ich habe das auch weiterhin getan und wir haben dem Steuerzahler bislang weder eine Mark noch einen Euro gekostet. Allerdings liegen wir auch nur knapp über irgendwelchen Möglichkeiten eine Förderung für eine notwendige berufliche Neuorientierung meiner Frau zu erhalten. Okay, kann man nichts machen - arbeitet sie halt weiter geringfügig, obwohl sie im Herkunftsland seinerzeit einen Hochschulabschluss hatte.

Ich will mich darüber nicht beklagen - Du wirst sicher sagen: Das hättet ihr eben früher wissen müssen. - Haben wir und ich habe sie trotzdem geheiratet, und es hätte mich in meiner Ehre als Bürger dieses Landes verletzt, wenn ich das hätte nicht tun dürfen, weil die meinung, die Du hier vertrittst mehrheitsfähig gewesen wäre.

Vielleicht denkst Du einfach mal ein bisschen länger darüber nach, dass jedes Ding zwei Seiten hat.

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Antwort #39 - 29.03.2007 um 13:40:15
 
Zitat:
Ich fand halt die Begründung von Bommel für vorherige Deutschkenntnisse nicht für stichhaltig

das ist deine Meinung und diese respektiere ich auch.
Für mich käme eine andere Verfahrensweise nicht in Betracht.
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Antwort #40 - 29.03.2007 um 13:49:06
 
kwaku schrieb am 29.03.2007 um 11:55:01:
2. Wenn ich in den USA heirate, muß dann mein Ehegatte auch
   einfach Deutsch lernen um nach D. kommen zu dürfen
   oder ist es weiterhin o.k. wenn wir uns nur auf englisch
   unterhalten können?


Wie schon gesagt: die AmerikanerINNEN sollen laut Gesetzentwurf von der Verpflichtung, vorzeitg Deutsch zu lernen, befreit werden.

Schade, dass der Autor des Zitats:

Zitat:
Falsch wäre es doch, unter den Ausländern noch Unterschiede bzgl. der Verpflichtung zu machen.


das nicht kommentieren will...  Smiley
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Antwort #41 - 29.03.2007 um 13:53:33
 
chap schrieb am 29.03.2007 um 13:49:06:
Schade, dass der Autor des Zitats:

Zitat:
Falsch wäre es doch, unter den Ausländern noch Unterschiede bzgl. der Verpflichtung zu machen.

das nicht kommentieren will...   


wozu auch ? Ich stehe dazu - mache aber die Gesetze nicht !

Weiterer Kommentar ist doch gar nicht notwendig !  unentschlossen


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Antwort #42 - 29.03.2007 um 13:57:06
 
Hi "Schweitzer", nicht das das "falsch" rüberkommt, bei uns "reicht" die Kohle auch geradeso. Meine Frau arbeitet auch geringfügig neben dem I Kurs, sonst würde es nicht "reichen"; was aus Ihrem Unidiplom wird, wissen wor auch nicht, nur das das bestimmt ein steiniger Weg wird und ganz bestimmt auch noch viel Zeit  und Geld! kosten wird.
(Kein Beileid bitte Zwinkernd, wir sind beide glücklich zusammen und hoffentlich auch noch sehr lange...

Vielleicht brauchen wir beide morgen auch ALG2 (Kristallkugel?? Zwinkernd, aber ich hätte definitiv nicht geheiratet, wenn ich unseren Lebensunterhalt nicht im überschaubaren Zeitrahmen selber "wuppen" könnte. Sozialhilfeleitungens imho sind ein Auffangnetz für jemanden, der in Not kommt. Und es ist sehr gut so, das es das gibt!!. (Ich habe lange in den USA gewohnt, no comment über deren Sozialsystem)

Aber ich bleibe bei meiner Meinung, einen ausländischen Lebenspartner heiraten zu wollen, ist nicht gleichbedeutend mit "finanziell in Not geraten" und daher die ALG2 Bedarfsgemeinschaft zu gründen.. Wie gesagt, mho! Durch den Kontakt zu den I Kurs Teilnehmern sehe ich z.Zt. "live" (representativ???), wie hoch der %Satz derjenigen "Ausländer heiraten hoppla jetz komm ich Vater Staat zahlt dann ja für uns beide" ist.

Aber wie gesagt, ist halt alles nur mho, die Rechtslage nach der Gesetzesänderung werden bestimmt die roten Roben klären müssen.
   
Grüße,

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Antwort #43 - 29.03.2007 um 14:03:09
 
jetflyer schrieb am 29.03.2007 um 13:57:06:
wie hoch der %Satz derjenigen "Ausländer heiraten hoppla jetz komm ich Vater Staat zahlt dann ja für uns beide" ist. 


tja, wenn erst das Aufenthaltsrecht als sicher erscheint, spielt nur noch das Geld eine Rolle, und das kommt natürlich nicht unbedingt von eigener Hände Arbeit (ich weiß: nicht alle sind so ...)
Ich glaube, das stellt wohl jeder ABH'ler fest !  Zwinkernd


DC
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Antwort #44 - 29.03.2007 um 14:03:44
 
Zwangsheirat (und auch Scheinehe) in der Türkei mit anschließendem
Ehegattennachzug beschäftigt den deutschen Gesetzgeber schon seit längerem.
Dieses eher innerhalb EU-Land für Deutschland betreffende Problem (hier Zwangsheirat Türkei)
will man mittels einfachen Sprachvermittlungen der deutschen Sprache im Ausland
im Griff bekommen.
Das dies natürlich so nicht funktioniert steht außer Frage.
Anstatt eine europaweite Lösung zu suchen - gegen Zwangsheirat und auch Scheinehe -
gibt es einen deutschen Alleingang mit dem Lösungsansatz der
"einfachen deutschen sprachlichen Mitteln".
Umso unverständlicher ist es auch noch, daß dies nicht im
speziellen erfolgt (also nur für die Türkei angewendet wird)
sondern pauschal auf alle wahrscheinlich angewendet wird.
Also, diese gilt für älle, selbst dort wo Zwangsehe auszuschließen ist.

Ich denke, daß sich nicht nur deutsche Verfassungsrichter damit
beschäftigen müssen, sondern auch Brüssel da es nicht nur
gegen das GG verstößt sondern wenn es für älle in D. gilt (mit
best. Ausnahmen, USA anscheinend )
auch noch gegen 2003/109/EG verstößt.

Zum Thema Verstoß gegen EU-Recht möchte ich neben 2003/109/EG noch
auf 97/C 382/01 vom 04.12.1997 hinweisen.
Dies ist bis heute gültig und aktuell und selbst deutsche Auslandsbotschaften
berufen sich auf dieses EU- Gesetz, wenn es darum geht, Scheinehen zu unterstellen.
Generell darf Ehegattennachzug nur abgelehnt werden bei falscher/unklarer Identität
und/oder Scheinehe.
Auszug Scheinehe daraus:
"die Ehegatten sprechen nicht eine für beide verständliche Sprache";
i.e. wenn beide englisch sprechen fällt dieser Grund des Verdachts der Scheinehe weg.

Wenn deutscher Gesetzgeber nun verlangt, du mußt aber einfach Deutsch reden
können um nach D. zu kommen, verstößt dies klar gegen EU-Recht, da eine gemeinsame Sprache ausreichend ist.

Gründe der Integration zu nennen ist Lötzinn, und verstößt sowieso gegen
das oben genannte Gesetz.

Grüßle
Kwaku
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Antwort #45 - 29.03.2007 um 14:08:10
 
kwaku schrieb am 29.03.2007 um 14:03:44:
Dieses eher innerhalb EU-Land für Deutschland betreffende Problem (hier Zwangsheirat Türkei)
will man mittels einfachen Sprachvermittlungen der deutschen Sprache im Ausland 
im Griff bekommen. 


neien, nicht die Zwangsehe sondern die schnellere Integration in D !

Zur Begegnung der traditionellen Zwangsehen ist die Altersgrenze auf min. 18 Jahre
fixiert worden !


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Antwort #46 - 29.03.2007 um 14:18:37
 
Zitat:
auch noch gegen 2003/109/EG verstößt.

Eigentlich wollte ich ja HIER nicht mehr, aber das oben stehende ist so mE nicht korrekt.

Art 15 Abs 3 sagt, dass lt. nat. Gesetz "Integrationsmassnahmen" verlangt werden können. Wenn der LAD schon im Erststaat was machen musste, darf allerdings nur noch die Teilnahme an Sprachkursen verlangt werden. Es heißt allerdings "Teilnahme" und nicht "erfolgreiche Teilnahme" ...
Jedenfalls lese ich das so aus Unterabsatz 3, der ja "unbeschadet" von Unterabsatz 2 gilt.

@DC
Zitat:
Zur Begegnung der traditionellen Zwangsehen ist die Altersgrenze auf min. 18 Jahre fixiert worden !

Dann lies dir mal die Begründung zu den Änderungen von 30 (insb. Sprachkenntnisse) durch. Da wird mal kurz von Integration gesprochen und dann deutlich länger begründet, warum das auch gegen Zwangsehen hilft. Nach dem Motto: Wer deutsch kann, ist gebildet und läßt sich nicht so leicht unterdrücken.
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Antwort #47 - 29.03.2007 um 14:19:39
 
... hab diesen Post gerade noch mal geändert:

Hier sollte man jetzt vielleicht wirklich noch abwarten bis mehr konkrete Fakten vorliegen.

Gruß,
Tom
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Antwort #48 - 29.03.2007 um 14:24:29
 
... na denn , ich auch
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Antwort #49 - 29.03.2007 um 14:34:04
 
Hallo zusammen,

also ich finde es sehr schlimm, wenn hier von Zwangsheirat gesprochen wird, wird sofort die Türkei genannt Ärgerlich. NICHT nur in der Türkei gibt es Zwangsehen, bitte verallgemeinert es nicht, schreibt in manchen Ländern oder so.

Integration hin oder her, Deutschkenntnisse hin oder her, eins ist aus meiner Sicht klar, auch wenn einfache Deutschkenntnisse vorhanden sind, und danach vielleicht auch noch ein Deutschkurs folgt, der Staat muss sich auch den Schuh anziehen und sich um die Ausländer kümmern.

Mein Mann ist seit 3 Monaten mit dem Integrationskurs fertig, seitdem warten wir auf ein Zertifikat, und ganz erlich ich habe mir erhofft dass die danach die Leute nicht einfach fallen lassen. Kurs zu ende schau einfach mal was du machst. Ein Vorschlag oder weitere kulturelle Angebote oder einfach ein Angebot dafür dass man ja weiter Deutsch lernen sollte, mit Kursüberblicken usw. einfach eine Infobroschüre, nichts kam, gar nichts. SO das wars.

Jeder der eine Fremdsprache lernt, kennt es wenn man es nicht praktiziert verlernt man es, und das sehe ich auch mit denen die Deutsch lernen, zuhause eine andere Sprache sprechen.

Jetzt wird der eine oder andere Sagen, ja aber Deutsch brauch man wenn man zum Arzt muss oder einkaufen oder so, nein es geht auch ohne, sonst würden nicht so viele Ausländer, die seit 30 jahren hier sind nicht hier leben können.

Bitte diskutiert weiter, aber nimmt keine Gruppe raus und sagt nur für die müsse es gelten, weil dort gibt es Zwangsehen usw.
Auch in manchen anderen Ländern gibt es Zwangsehen...........

Smiley
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Antwort #50 - 29.03.2007 um 14:50:52
 
die Gruppe nehmen nicht "wir" hier raus,
sondern der Gesetzgeber.
Hauptgrund war und ist Zwangsheirat in der Türkei.
Hier wird das Ganze dazu diskutiert.
du kannst aber gerne den Innenausschuß des Bundestages fragen,
warum sie diese Gruppe so herausnimmt.
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Antwort #51 - 29.03.2007 um 14:52:30
 
Zitat:
Mein Mann ist seit 3 Monaten mit dem Integrationskurs fertig, seitdem warten wir auf ein Zertifikat, und ganz erlich ich habe mir erhofft dass die danach die Leute nicht einfach fallen lassen. Kurs zu ende schau einfach mal was du machst. Ein Vorschlag oder weitere kulturelle Angebote oder einfach ein Angebot dafür dass man ja weiter Deutsch lernen sollte, mit Kursüberblicken usw. einfach eine Infobroschüre, nichts kam, gar nichts. SO das wars.

Hallo guel,

dir ist schon klar, dass in anderen Einwanderungsländern jeder selbst dafür verantwortlich ist, die Landessprache zu erlernen, oder?

Hier gibt es staatlich geförderte Kurse etc., es ist aber nicht Aufgabe des Staates jedem Einwanderer die Sprache perfekt beizubringen, m.E. ist es schon ein großes Entgegenkommen überhaupt diese Kurse anzubieten und mitzufinanzieren..

Man kann aber nicht alles dem Staat anlasten, Eigeninitiative ist gefragt Zwinkernd
Die Einwanderer selber haben ja die größten Vorteile wenn sie der Sprache mächtig sind.

Gruß,

maki
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Antwort #52 - 29.03.2007 um 14:57:29
 
guel schrieb am 29.03.2007 um 14:34:04:
Integration hin oder her, Deutschkenntnisse hin oder her, eins ist aus meiner Sicht klar, auch wenn einfache Deutschkenntnisse vorhanden sind, und danach vielleicht auch noch ein Deutschkurs folgt, der Staat muss sich auch den Schuh anziehen und sich um die Ausländer kümmern.  


Inwiefern kümmern ?
Im Rahmen der weiteren Integration ist natürlich die Eigeninitiative des Ausländers gefragt.

Ich als Deutscher kann mich nicht erinnern jemals vom Staat "an die Hand" genommen worden zu sein. Das bisschen weitere Orientierung kann man doch selbst erbringen oder ? Der Int-Kurs ist Pflicht. Wenn dieser vorüber ist, dann gibt es keine weitere
offizielle Pflicht, d.h. es kann doch keiner hellsehen, dass jemand noch weitere Kurse
besuchen möchte !  Ärgerlich

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Antwort #53 - 29.03.2007 um 15:05:20
 
Hallo,

oh ja ein Ausländer ist seit 6 Monaten in Deutschland hat gerade einen Kurs beendet mit B1 und dann weiss er nicht mehr weiter.
Klar muss ein Ausländer sich um alles weitere kümmern, aber wenn er nicht weiß was für Möglichkeiten er hat, dann kann er auch nicht viel machen oder?

Ich habe ca. 2 Monate nach einem Deutschkurs gesucht, der darauf aufbaut dass irgendjemand einen Integrationskurs beendet hat. Bei allen Kursträgern bin ich nur auf einzel Kurse gestossen, hier fände ich es z.b. wichtig Kurse anzubieten oder dem "Willigen Ausländer" einen Weg zu zeigen. Klar Integration ist eine Holschuld aber wenn ich nichts Bringe kann ich nichts holen, oder?

Zwinkernd
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Antwort #54 - 29.03.2007 um 15:08:44
 
Zitat:
Klar muss ein Ausländer sich um alles weitere kümmern, aber wenn er nicht weiß was für Möglichkeiten er hat, dann kann er auch nicht viel machen oder?

Es liegt an ihm, sich zu informieren, er will ja deutsch lernen, oder?

Ganz ehrlich, das ist euer Problem, nicht das der allgemeinheit, Kurse gibt es wie Sand am Meer, aber zusammensuchen müsst ihr euch die schon selber.

Ganz ganz ehrlich gesagt: Ich find die Sache mit den I-Kursen geht viel zu sehr auf Kosten der Allgemeinheit Zwinkernd

Von daher empfinde ich das weniger mehr ist...
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Antwort #55 - 29.03.2007 um 15:18:20
 
guel schrieb am 29.03.2007 um 14:34:04:
Hallo zusammen,
also ich finde es sehr schlimm, wenn hier von Zwangsheirat gesprochen wird, wird sofort die Türkei genannt Ärgerlich. NICHT nur in der Türkei gibt es Zwangsehen, bitte verallgemeinert es nicht, schreibt in manchen Ländern oder so.


Richtig, ich kann mich auch tierisch darüber aufregen, wenn Roma ihre minderjährigen Töchter untereinander verkaufen.

Die Türkei ist aber (schon zahlenmäßig) das Hauptproblem.

Zitat:
Integration hin oder her, Deutschkenntnisse hin oder her, eins ist aus meiner Sicht klar, auch wenn einfache Deutschkenntnisse vorhanden sind, und danach vielleicht auch noch ein Deutschkurs folgt, der Staat muss sich auch den Schuh anziehen und sich um die Ausländer kümmern.

Mit dem Integrationskurs ist der Schuhanzieher geliefert. Dann muss man schon selber in den Schlappen schlüpfen.

Es wäre schön, wenn alle dem Staat, in dem sie leben, so viel zu geben hätten, wie sie fordern.

[inv]Laß mich raten, Dein Mann, liebe Gül, ist Türke ?
Er ist nicht zufällig ein Cousin ?
Die Ehe war - ohne Zwang - aber eventuell arrangiert ?[/inv]

Zitat:
Jeder der eine Fremdsprache lernt, kennt es wenn man es nicht praktiziert verlernt man es, und das sehe ich auch mit denen die Deutsch lernen, zuhause eine andere Sprache sprechen.
Jetzt wird der eine oder andere Sagen, ja aber Deutsch brauch man wenn man zum Arzt muss oder einkaufen oder so, nein es geht auch ohne, sonst würden nicht so viele Ausländer, die seit 30 jahren hier sind nicht hier leben können.

Das ist das Problem, nämlich der Weg in die Paralellgesellschaft !
Deutsch sollte in Deutschland nicht nur Amts- sondern auch Alltagssprache sein. Solange man in der Dortmunder Nordstadt aufwachsen und alt werden kann, ohne jemals ein Wort deutsch sprechen zu müssen, wird Integation nicht gelingen.
Ich persönlich finde die Sanktionen für Intergationsverweigerer viel zu seicht. Wer möglichst ausschließlich lieber türkisch sprechen möchte, für den gibt es bereits genügend Angebote in der Türkei.

Änderung:
Admin: Unterlasse bitte persönliche Angriffe / Unterstellungen dieser Art
gegenüber anderen Usern, sonst riskierst du eine Verwarung oder mehr.
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« Zuletzt geändert: 29.03.2007 um 16:17:47 von N/V »  
 
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Antwort #56 - 29.03.2007 um 15:21:12
 
Nein mir geht es nicht um die Kosten, ich finde es ja auch gut das überhaupt sowas angeboten wird, aber eine Anlaufstelle, die einen dann weiterberät, das fehlt mir einfach. Mir ist auch klar, dass ich hier die sachen zusammen suchen muss, aber eine kleine Infobroschüre, die an die verteilt wird die so einen Kurs besuchen oder von der BAMF herausgeschickt wird, die haben ja die Adresse, ist meiner Meinung nach nicht viel verlangt.

Das ich die Kosten selber tragen muss ist mir auch klar und da habe ich bisher auch keine sekunde nachgedacht, dass mir irgendetwas zu teuer ist, ohne Investition ist nichts möglich Smiley

Zu den Sprachkenntnissen, ich finde es sehr schwer zu beurteilen, einer Botschaft wird reichen wenn man "Hallo" und "Tschüss" sagt, die andere Botschaft verlangt dass man mehr kann! Die Definition müsste für jeden Klar sein, nicht nur für die Botschaft sondern auch für den der nach deutschland kommen möchte
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Antwort #57 - 29.03.2007 um 15:29:54
 
Hallo

also ich lasse mir ja viel gefallen, aber wenn man mir dann auch noch unterstellen will das ich mein Cousin geheiratet habe, dann drehe ich durch, nein das ist mein Bruder weißt du .-)

Mein Mann ist Türke, aber bestimmt nicht mein Cousin und die Ehe ist auch nicht von irgendjemanden arangiert, so wie du dir das vielleicht gewünscht hättest. Auch unter Türken gibt es Leute die sich lieben.

Also bei sowas flippe ich ja ganz aus. Mein Mann kommt aus einer Großstadt wo es normal ist das Mädchen und Jungs auch mal ausgehen, oh ja sowas gibt es auch in der Türkei.

Parallelgesellschaft, na ja ich denke aber das ist manchmal auch gewollt ist, nicht nur von Deutschen sonder auch von Ausländern, man wird ja sonst nirgends akzeptiert......
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Antwort #58 - 29.03.2007 um 15:32:30
 
Zugegeben guel, das hast du Recht!

In anderen Einwanderungsländern bekommt man Infos über Visa, Einreise, Anforderungen etc. von staatlicher Seite so ausführlich über das Internet (zB. Australien) das man vorher schon genau weiss worauf man sich einlässt, was für Formulare man braucht, was für Möglichkeiten man hat, was die Rechte und Pflichten sind.

D ist da noch nicht soweit, dafür gibt es aber i4a i4a is great
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Antwort #59 - 29.03.2007 um 15:33:21
 
Zitat:
aber eine kleine Infobroschüre, die an die verteilt wird die so einen Kurs besuchen oder von der BAMF herausgeschickt wird, die haben ja die Adresse, ist meiner Meinung nach nicht viel verlangt.


Etwas in der Richtung gibt es seit Neuestem, eine Übersicht aller vom BAMF geförderten Projekte mit kurzer Beschreibung. Klick mal auf den Link, dann kannst Du Dir die dicke Broschüre runterladen:

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Publikationen/Integrationsp...

Das löst aber durch aus nicht alle Probleme. Auch aus meiner Praxis weiß ich, dass selbst integrationswillige Migranten nach dem I-Kurs häufig erstmal in ein "Loch" fallen - dürfte aber eigentlich auch so nicht sein, denn mindestens gibt es bundesgeförderte Migrationserstberatungsstellen, die als Integrationsmanager fungieren sollen und dafür auch vom Bund finanziert werden. - Sind bei den Wohlfahrtsverbänden angesiedelt, wenn auch nicht flächendeckend.

Hier in MV gibt es darüber hinaus inzwischen flächendeckend ein Angebot von Integrationsfachdiensten, die sich speziell um die Berufliche Integration von Migranten kümmern

Als Beispiel siehe hier:

www.dienhong.de

Auch das löst nicht alle Probleme, aber immerhin ...

Vielleicht hilft das eine oder andere Dir, guel, oder anderen Suchenden ein wenig weiter.

Obwohl mein Beitrag hier eigentlich schon ziemlich OT ist, sehen es die Mods mir vielleicht nach - aber bei soviel Bedarf(sfragen) musste IMHO hier gleich reagiert werden  Zwinkernd

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Antwort #60 - 29.03.2007 um 15:38:09
 
Ok, ich habe auch nicht viel zum Thema beigetragen Smiley
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Antwort #61 - 29.03.2007 um 16:01:00
 
guel schrieb am 29.03.2007 um 15:29:54:
Parallelgesellschaft, na ja ich denke aber das ist manchmal auch gewollt ist, nicht nur von Deutschen sonder auch von Ausländern, man wird ja sonst nirgends akzeptiert......


na ja, das liegt eben auch an der Sprache

Ohne vernünftige Verständigung, keine Akzeptanz. Dagegen wird nun wohl etwas unternommen werden.
Eigentlich dann eine Sache zum Freuen, denn die Akzeptanz wird in jedem Falle
gefördert, oder ?


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Antwort #62 - 30.03.2007 um 07:44:45
 
Ich kann mich nur der zuvor von jetflyer vertretenen Ansicht anschließen, den Familiennachzug für alle (auch Deutschverheiratete) eher über den Nachweis der Sicherung des eigenständigen Lebensunterhaltes zu regeln.
Wenn ich mir hier im Forum anschaue, wie aus vielen (z. T. unverheirateten) Beziehungen bereits Nachwuchs hervorgeht, ohne sich erstmal über die Voraussetzungen und Hürden eines gemeinsamen Ehelebens informiert zu haben und erstmal auf staatliche Unterstützung gesetzt wird, kann ich das nicht mehr nachvollziehen.
Wenn ich eine Familie gründen möchte, egal ob mit einem Ausländer oder einem Deutschen, habe ich zunächst einmal die Verantwortung, zu überlegen, ob ich mir eine solche überhaupt leisten kann.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, muß ich mein Vorhaben eben verschieben und auf bessere Zeiten hoffen. Vielleicht könnte man so den klassischen Scheinehen eher vorbeugen und "echten, gesicherten" zum schnelleren Zusammenleben verhelfen.
"Eigeninitiative" in sprachlicher Hinsicht des ausländischen Ehepartners schön und gut, aber "Eigeninitiative" von seiten des deutschen Ehepartners im Hinblick darauf, eine gemeinsame Lebensgrundlage zu schaffen, ohne nach staatlicher Hilfe zu rufen, finde ich auch sehr wichtig.
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Antwort #63 - 30.03.2007 um 08:22:15
 
Wassermann schrieb am 30.03.2007 um 07:44:45:
Eigeninitiative" in sprachlicher Hinsicht des ausländischen Ehepartners schön und gut, aber "Eigeninitiative" von seiten des deutschen Ehepartners im Hinblick darauf, eine gemeinsame Lebensgrundlage zu schaffen, ohne nach staatlicher Hilfe zu rufen, finde ich auch sehr wichtig. 


Natürlich ist es für viele völlig normal die eigene Zukunft mit oder ohne Familie auf eigene Leistung zu planen, leider aber nicht für alle. Bei Ausländern, ob nun dt. vh. oder mit Ausländern, gibt es sicher viele, die das ebenso sehen. Es ist aber vermehrt
festzustellen, dass aus welchen Geünden auch immer die Verantwortung in staatliche
Hände gegeben wird.
Selbst weitere Vorgehensweisen (hinsichtlich Sprachkurs gab es hier ein Post) wird
kaum Eigeninitiative entwickelt und nach dem Staat gerufen. Manchmal hat man den Eindruck, dass nach Einreise nur noch etwas geht, wenn der Staat dies sponsort und organisiert. Wenn man bedenkt, dass die betreffenden Ausländer aus Ländern kommen in den jeder auf sich gestellt ist, dann ist dies doch sehr denkwürdig !  hä?


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Antwort #64 - 30.03.2007 um 10:02:11
 
Zitat:
Wenn ich mir hier im Forum anschaue, wie aus vielen (z. T. unverheirateten) Beziehungen bereits Nachwuchs hervorgeht, ohne sich erstmal über die Voraussetzungen und Hürden eines gemeinsamen Ehelebens informiert zu haben und erstmal auf staatliche Unterstützung gesetzt wird, kann ich das nicht mehr nachvollziehen.

Smiley Smiley
das sehe ich genauso. Die "Vollkaskomentaltität" hat sich bei manchen so verfestigt.......  hä?
Wenn in anderen Staaten alles besser wäre, könnte man die Ehe auch dort führen. Auf die Idee kommen nur die wenigsten, warum wohl? Augenrollen
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Antwort #65 - 30.03.2007 um 10:08:38
 
1. Wenn Arbeitslose keine Kinder mehr in die Welt setzen dürften, weil dies unverantwortlich sei, dann sähe es mit der demographischen Zukunft Deutschlands aber ganz ganz düster aus. Seien wir froh, dass es doch noch den einen oder anderen (Ausländer oder nicht) gibt, der es wagt, eine Familie zu gründen.

2. Das Erfordernis ausreichender Sprachkenntnisse vor der Einreise(!) betrifft wohl hauptsächlich jene, die aus ländlichen Gebieten kommen, wo keine Sprachkurse stattfinden und denen es aufgrund fehlender Vorbildung schwer fällt, sich die Sprache ohne Lehrer selbst anzueignen. Zudem liegt die Beantwortung der Frage, was "ausreichend" ist weitgehend in den Händen des Sprachprüfers der Botschaft(!). Das Beispiel der Aussiedler zeigt, das hier der rechtlichen Überprüfbarkeit enge Grenzen gesetzt sind.
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Antwort #66 - 30.03.2007 um 10:24:17
 
Zitat:
Wenn Arbeitslose keine Kinder mehr in die Welt setzen dürften, weil dies unverantwortlich sei, dann sähe es mit der demographischen Zukunft Deutschlands aber ganz ganz düster aus.

der Satz  implementiert das vornehmlich nur Arbeitslose in D Kinder bekommen wollen. Wenn dem so wäre, wer soll es finanzieren.  Augenrollen
Düster würde es dann aussehen, wenn es keinen mehr gebe der in das Sozialsystem einzahlt.
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Antwort #67 - 30.03.2007 um 11:29:45
 
Ich glaube, ich wurde nicht ganz richtig verstanden.
Wollte zum Ausdruck bringen, daß ich es grundsätzlich richtig finde, die Familienzusammenführung nicht allein an die Eigeninitiative des ausländischen Ehepartners zu knüpfen (Sprachkenntnisse), sondern auch bei den Inländern die Latte insofern etwas höher zu legen, als sie erstmal nachzuweisen haben, wovon sie zukünftig eigentlich gemeinsam gedenken zu leben. Ein Eheleben rein auf Staatskosten im Falle der eigenen Bedürftigkeit lehne ich ab und daher bin ich schon dafür, daß Heiratswillige den zukünftigen Lebensunterhalt entweder nachweisen oder eben abwarten müssen wie bei allem im Leben, was man sich (derzeit) nicht leisten kann. Vielleicht lassen dann viele, die es nicht ganz so ernst meinen, auch eher die Finger davon, wenn sie wissen, daß sie nicht jederzeit auf die Hilfe des Staates bauen können.
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Antwort #68 - 30.03.2007 um 12:58:04
 
Wassermann schrieb am 30.03.2007 um 11:29:45:
Ich glaube, ich wurde nicht ganz richtig verstanden.
Wollte zum Ausdruck bringen, daß ich es grundsätzlich richtig finde, die Familienzusammenführung nicht allein an die Eigeninitiative des ausländischen Ehepartners zu knüpfen (Sprachkenntnisse), sondern auch bei den Inländern die Latte insofern etwas höher zu legen, als sie erstmal nachzuweisen haben, wovon sie zukünftig eigentlich gemeinsam gedenken zu leben. Ein Eheleben rein auf Staatskosten im Falle der eigenen Bedürftigkeit lehne ich ab und daher bin ich schon dafür, daß Heiratswillige den zukünftigen Lebensunterhalt entweder nachweisen oder eben abwarten müssen wie bei allem im Leben, was man sich (derzeit) nicht leisten kann. Vielleicht lassen dann viele, die es nicht ganz so ernst meinen, auch eher die Finger davon, wenn sie wissen, daß sie nicht jederzeit auf die Hilfe des Staates bauen können.


Ja wie ich schon einmal hier in diesem Thread gesagt habe dann kann man auch gleich fordern das H4 Empfaenger nicht mehr heiraten duerfen. Ausserdem ist das ja eine tolle Idee nur werden dann werden alle im Ausland heiraten. Schonmal daran gedacht? Was willst du dann vorschlagen? Einreisesperre fuer Deutsche die einen Auslaender geheiratet haben?
Ausserdem wo soll der Vorschlag hinfuehren? Nur noch Reiche duerfen Auslaender heiraten?
Und dein Vorschlag man soll warten bis man sich eine Heirat leisten kann kann ja wohl nicht dein Ernst sein. Wie lang soll man warten? 5 Jahre?
Worum geht es bei einer Heirat den eigentlich? Und wieso unterstellst du das es einige nicht so ernst meinen? Ich wuerde mal echt ueber deine ganzen Vorurteile nachdenken.
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stanley009
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Antwort #69 - 30.03.2007 um 13:35:18
 
Hallo,

mal zur Abwechslung ne ganz praktische Frage.

Wenn nun das Gesetz sagen wir mal am 15.07.07 seine Gültigkeit entfaltet, welche Daten sind dann ausschlaggebend um noch nach der alten Regelung eine FZF hinzubekommen?

z.B. Abgabe der Unterlagen in Botschaft / Konsulat vor dem 15.07, Eingang der Unterlagen bei ABH vor dem 15.07, Zustimmung der ABH vor dem 15.07 oder Erteilung der AE vor dem 15.07?

Erleuchtet mich bitte.

Gruß
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stanley009 stanley009  
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Antwort #70 - 30.03.2007 um 13:36:42
 
... jetzt "muss" ich doch noch mal was hier schreiben, obwohl wir hier vom Einstiegsthema schon ganz schön weit weg sind.
Zitat:
Worum geht es bei einer Heirat den eigentlich?

Tja Wassermann, das wissen sicher viele Verheiratete nicht mal Laut lachend
Eines sollte man jedenfalls nicht vergessen (und das passt doch ganz gut hier ins Forum): Viele in Deutschland lebende binationale Ehepaare haben haupsächlich oder nur geheiratet, damit sie zusammen leben können, sprich: Dass sie der Staat, in dem sie leben, nicht mehr auseinander reißen kann. Oft war man sich da vielleicht noch gar nicht so sicher, ob die Liebe stark genug ist oder die Lebensgemeinschaft zweckmäßig etc.
Problem ist halt, dass einen die kurze Zeit (durch Visa oder Aufenthaltstitel begrenzt) oft dazu zwingt, zu handeln, denn wer will schon gerne 1/2 Jahr oder länger von seinem Partner getrennt leben und riskieren, dass man sich "entliebt" bzw. auseinanderlebt?

Gruß,
Tom
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Antwort #71 - 30.03.2007 um 13:42:31
 
stanley009 schrieb am 30.03.2007 um 13:35:18:
Wenn nun das Gesetz sagen wir mal am 15.07.07 seine Gültigkeit entfaltet, welche Daten sind dann ausschlaggebend um noch nach der alten Regelung eine FZF hinzubekommen?  


Ich kann mir vorstellen, dass dann bei allen noch laufenden Anträgen die Sprachkenntnisse geprüft würden.
Aber letztendlich ist das alles Spekulation, denn auch diese Entscheidung fällt - wenn überhaupt - die Regierung mit der Verabschiedung des Gesetzes.
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Antwort #72 - 30.03.2007 um 13:50:23
 
Zitat:
Wenn nun das Gesetz sagen wir mal am 15.07.07 seine Gültigkeit entfaltet, welche Daten sind dann ausschlaggebend um noch nach der alten Regelung eine FZF hinzubekommen?

gute Frage  Schockiert/Erstaunt
ich könnte mir vorstellen das kommende FZF bis zum 15.07. hinausgezögert werden  Augenrollen
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Was du für richtig hältst, sage klar und ruhig &&und höre auch anderen zu,&&selbst den Einfältigen, auch sie haben ihre Geschichte.&&La-otse
 
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Antwort #73 - 31.03.2007 um 10:12:37
 
Normalerweiße kann man ein in Kraft tretendes Gesetz nicht
rückwirkend anwenden.
Ergo, wenn der Antrag zur FZF davor (verm. 15 Juli 2007) abgegeben wird,
ist kein Nachweis der dt.Sprache erforderlich.
Man muß lediglich eine gemeinsame Sprache sprechen,
um den Verdacht einer Scheinehe auszuräumen.
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trixie
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Antwort #74 - 31.03.2007 um 10:35:15
 
Zitat:
Normalerweiße kann man ein in Kraft tretendes Gesetz nicht
rückwirkend anwenden.


Da wäre ich mir nicht so sicher. In der Vergangenheit ist schon manches Gesetz rückwirkend in Kraft getreten.

trixie
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Antwort #75 - 31.03.2007 um 10:42:11
 
hier denke ich nicht.
Ist eine Änderung/Ergänzung zum
Einwanderungsgesetz und wird vorraussichtlich
zum 15 Juli 2007 umgesetzt.
Auch mit Einbringung von EU-Richtlinien
Da gibts normalerweiße nix mit früher.
Und wenn doch, wird geklagt.
Den Prozeß gewinnst du.
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Antwort #76 - 31.03.2007 um 12:50:21
 
@inge,
möchte nochmal was zu deinem gestrigen Zitat
zu 2003/109/EG anmerken.
Zitat:
Art 15 Abs 3 sagt, dass lt. nat. Gesetz "Integrationsmassnahmen" verlangt werden können. Wenn der LAD schon im Erststaat was machen musste, darf allerdings nur noch die Teilnahme an Sprachkursen verlangt werden. Es heißt allerdings "Teilnahme" und nicht "erfolgreiche Teilnahme" ...

Ist zwar etwas spät, aber besser als nie.

Ich bin der Meinung die Gesetzesänderung zum
Zuwanderungsgesetz -hier: Nachweis einfache Art in dt. Sprache vor Einreise nach D.-
(§§ 30 Ehegattennachzug Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 .."er nach der Einreise nicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a verpflichtet wäre und"..)
verstößt gegen geltendes EU-Recht 2003/109/EG Art. 15 Abs. 3

Hier ist gemeint, wir lassen dich nicht nach D. wenn du nicht "einfache Art in dt. Sprache"
ausdrücken kannst.
Also es wird klar gesagt, keine Einreise bei keinen Deutschkenntnissen

Im Art. 15 Abs. 3 hingegen..."unbeschadet des Unterabsatzes 2 kann von den betreffenden Personen
die Teilnahme an Sprachkursen verlangt werden."

Von Einreiseverbot ist hier nicht die Rede.
Hier ist gemeint, wie lassen dich rein, aber dann mach Sprachkurs im Land.
Du hast zwar schon Integrationsmaßnahmen erfüllt,
aber ich kann noch einen Sprachkurs verlangen.

Der komplette Art. 15 Abs.3 ist so ausgelegt, dies doch bitte in dem
dafür vorgesehenen Land zu tun (EU-Land) und nicht im Land des Drittstaatlers!!

Ergo, klarer Verstoß gegen 2003/109/EG Art.15 Abs.3


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Antwort #77 - 31.03.2007 um 14:23:37
 
Hallo liebes Forum.

Mich würde interessieren ob die EU-Regeln hinsichtlich Freizügigkeit von EU-Bürgern und deren Ehegatten von der Änderung des Zuwanderungsgesetzes beeinflusst werden? Müssen Ehegatten von EU-Bürger in Deutschland die Drittstaatler sind dann nach dem 15.7.2007 Deutschkenntnisse nachweisen?

Gruss
Slesviger
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Antwort #78 - 31.03.2007 um 14:25:07
 
Hallo nochmal,

Also mit dem Ziel FZF zu beantragen.
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Antwort #79 - 31.03.2007 um 14:46:05
 
Unter anderem wird hier diskutiert gegen welche Paragraphen dies
nun verstoßen kann:
1. gegen GG Art.6 Abs. 1
2. ev. gegen RL 2003/109/EG, für Drittstaatler die schon in Unionland leben.
3. Und IMHO RL 2003/86/EG Artikel 7 absatz 2,
   je nachdem wie man es liest.
   http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2003_86_eg.html

Für dich Nummer 1 und event. Nummer 3.

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Antwort #80 - 31.03.2007 um 15:22:40
 
Hallo nochmal.

Danke an Kwaku für die Antwort.

Bei FZF sind, zumindest im Falle von Dänemark und Sweden, die EU-Regeln abweichend von den nationalen Regeln! Dies bedeutet, dass EU-Bürger nur die Bedingungen von EU-Regeln zur FZF befolgen müssen, wenn sie sich in einem Mitgliedsland aufhalten und dort ihren wohnsitzt haben. Dies ist auch der Grund, warum viele Dänen nach D oder Sweden ziehen. Sie umgehen so die nationalen Dänischen Regeln in dem sie EU-Regeln beanspruchen. Die müsste dann auch auf EU-Bürger in D zutreffen, weil diese ja ihr Aufenthaltsrecht vom EU-Recht ableiten und nicht vom national deutschen Recht. Die Regeln zum FZF sind für familienangehörige von EU-Bürger anders geregelt, wonach keine Sprachkentnisse nachgewiesen werden müssen.
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Antwort #81 - 31.03.2007 um 16:27:28
 
Frage: Wenn ein dänischer Staatsbürger seinen Ehepartner nachholen möchte,
bei welcher Botschaft gibt dann der Drittstaatler/Ehepartner  den Antrag zur FZF ab?
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Antwort #82 - 31.03.2007 um 16:47:50
 
Zitat:
Frage: Wenn ein dänischer Staatsbürger seinen Ehepartner nachholen möchte,
bei welcher Botschaft gibt dann der Drittstaatler/Ehepartner  den Antrag zur FZF ab?

Das läuft analog zu deutschen Staatsbürgern, es kommt auf das  Land des dauerhaften Aufenthaltes an.
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Antwort #83 - 31.03.2007 um 16:53:00
 
Zitat:
Das läuft analog zu deutschen Staatsbürgern, es kommt auf das  Land des dauerhaften Aufenthaltes an.


Hieße das wiederum, daß der Drittstaatler auch Deutschkenntnisse nachweisen müßte, während sich beide ansonsten in dänisch unterhalten?

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Antwort #84 - 31.03.2007 um 16:55:41
 
Nö, die Frage war ja: Welche Botschaft ist zuständig?

Welches Recht angewendet wird (Freizügigkeit, AufenthG, etc. ) kommt auf den Status des Dänen/Deutschen an.

Ein Däne/Deutscher muss erst Freizügigkeitsberechtigt sein um in den Genuss des Freizügigkeitsgesetzes zu kommen.

Such mal nach "Inländerdiskriminierung" Zwinkernd
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Antwort #85 - 31.03.2007 um 17:10:32
 
...falls dann der Däne (ist freizügig) nach EU_Recht
seinen Ehegatten direkt nach Deutschland nachholen möchte,
ist er zum hjetzigen Zeitpunkt garantiert schlechter
gestellt als ein Deutscher der "nachholt".
Man möge mal RL 2003/86/EG Familienzusammenführung nachlesen,
z.B. Artikel 7 Abs.1
also Wohnraum, fester Job etc.,
das müssen Deutsche nicht.
BTW: Bist du sicher, daß dann für den freizügigen Dänen
Eu-recht in D. gilt bei FZF?
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Antwort #86 - 31.03.2007 um 17:15:00
 
Zitat:
BTW: Bist du sicher, daß dann für den freizügigen Dänen
Eu-recht in D. gilt bei FZF?

Ja.

Das AufenthG ist für nicht Freizügigkeitsberechtigte Ausländer gedacht, das kann also auch Menschen aus EU Staaten betrefffen Zwinkernd
Auf der anderen Seite kann auch ein Deutscher Freizügigkeitsberechtigt in D sein, wenn er diese Freizügigkeit in einem anderen EU Land erworben hat Zwinkernd


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Antwort #87 - 31.03.2007 um 17:22:26
 
Zitat:
Nö, die Frage war ja: Welche Botschaft ist zuständig?


Das habe ich schon verstanden. Aber es wird doch immer von Deutschkenntnissen gesprochen. D. h. bei einem dänisch/drittstaatler müßte der Drittstaatler bei der deutschen Auslandsbehörde Deutschkenntnisse vorweisen?
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Antwort #88 - 31.03.2007 um 17:26:23
 
Zitat:
Aber es wird doch immer von Deutschkenntnissen gesprochen. D. h. bei einem dänisch/drittstaatler müßte der Drittstaatler bei der deutschen Auslandsbehörde Deutschkenntnisse vorweisen?

Das kommt darauf an, ob EU Recht oder das AufenthG herangezogen wird, was wiederum vom Status des Dänen abhängt (Freizügig oder nicht).

AufenthG:
Zitat:
§ 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
...
(2) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Ausländer,

   1. deren Rechtsstellung von dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist,
...


"Isso" Zwinkernd
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Antwort #89 - 31.03.2007 um 17:27:07
 
nö, da gilt dann eu.recht des Dänen.

..würde dann heißen, um sich bei der FZF von
den kommenden einfachen Deutschkenntnissen zu entbinden,
mache ich mich als Deutscher freizügig
und lasse in D. den Partner nachholen,
wegen keinen Nachweis von Wohnung oder festen job.
Dies alles nach geltenden Gesetzen.
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Antwort #90 - 31.03.2007 um 17:31:14
 
Zitat:
.würde dann heißen, um sich bei der FZF von
den kommenden einfachen Deutschkenntnissen zu entbinden,
mache ich mich als Deutscher freizügig
und lasse in D. den Partner nachholen, 
wegen keinen Nachweis von Wohnung oder festen job.
Dies alles nach geltenden Gesetzen.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer.

Wieviele Menschen können schon einfach so in ein anderes EU Land ziehen, dort Leben und Freizügigkeitsberechtigt zu sein, dann zurück nach Deutschland ziehen um dann weniger Probleme bei der FZF zu haben?
Schockiert/Erstaunt

Ansonsten glaube ich kaum das du diese Gesetze mischen kannst bis das von dir gewünschte Ergebnis rauskommt Zwinkernd
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Antwort #91 - 31.03.2007 um 17:34:23
 
Zitat:
Das kommt darauf an, ob EU Recht oder das AufenthG herangezogen wird, was wiederum vom Status des Dänen abhängt (Freizügig oder nicht).


OK! Und wie sieht die jeweilige Anwendung in der Praxis aus?

Zitat:
würde dann heißen, um sich bei der FZF von
den kommenden einfachen Deutschkenntnissen zu entbinden,
mache ich mich als Deutscher freizügig
und lasse in D. den Partner nachholen


Wenn das so einfach geht, wäre ja FZF ohne großen zeitlichen Aufwand möglich.

Wie mache ich  mich als Deutscher freizügig?


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Antwort #92 - 31.03.2007 um 17:37:37
 
Zitat:
Wieviele Menschen können schon einfach so in ein anderes EU Land ziehen, dort Leben und Freizügigkeitsberechtigt zu sein, dann zurück nach Deutschland ziehen um dann weniger Probleme bei der FZF zu haben?


Und wie kann ich dann bei der deutschen Behörde die Freizügigkeitsberechtigung als Deutscher nachweisen?
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Antwort #93 - 31.03.2007 um 17:38:12
 
Zitat:
OK! Und wie sieht die jeweilige Anwendung in der Praxis aus?

"Praxis" gibt es noch keine, wir Diskutieren hier um einen Änderungsvorschlag, alles noch reine Theorie.

Zitat:

Wie mache ich  mich als Deutscher freizügig?

Das geht nur in einem anderen EU Land als das Heimatland Zwinkernd

Zitat:

Und wie kann ich dann bei der deutschen Behörde die Freizügigkeitsberechtigung als Deutscher nachweisen?

Mit der Freizügigkeitsbescheinigung, die der Deutsche im anderen EU Land bekommen hat.
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Antwort #94 - 31.03.2007 um 17:41:28
 
oh ja, mischen geht nicht.
Aber eine gewissen Vorteil haben dann
wohl freizügige Unionsbürger in Zukunft
bei FZF schon.
Wann muß sich mal vorstellen, was das für ein Akt ist
im Ausland Deutsch zu lernen und man wohnt nicht
in der Hauptstadt, wo es ein Goetheinstitut gibt.
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Antwort #95 - 31.03.2007 um 17:44:49
 
Ich bin eh der Meinung das es besser wäre "deinen" Abgeordneten wissen zu lassen was du von diesem Vorschlag hälst (wenn allerdings die Mehrheit dafür ist, kann man sich nur noch beugen) anstatt Schlupflöcher zu suchen, welche später sowieso wieder geschlossen werden würden.
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Antwort #96 - 31.03.2007 um 17:57:46
 
Hallo,

ich blicke immer noch nicht ganz durch!

Hat ein Arbeitslosengeld 1 oder 2 Empfänger nun kein Recht mehr auf ein FZF-Visum, wenn er im Ausland heiratet?

Gruß
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Antwort #97 - 31.03.2007 um 17:57:53
 
...schlupflöcher sehen für mich anderst aus.
Dies hier ist doch anscheinend geltendes EU-Recht
und wird wohl z. B. von Dänen in dieser Form angewandt.
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Antwort #98 - 31.03.2007 um 18:47:48
 
Zitat:
Dies hier ist doch anscheinend geltendes EU-Recht
und wird wohl z. B. von Dänen in dieser Form angewandt.

kwaku,

falls du diesen Post damit meinst:

[quoteSchleswiger schrieb am 31.03.2007 um 15:22:40:
Bei FZF sind, zumindest im Falle von Dänemark und Sweden, die EU-Regeln abweichend von den nationalen Regeln! Dies bedeutet, dass EU-Bürger nur die Bedingungen von EU-Regeln zur FZF befolgen müssen, wenn sie sich in einem Mitgliedsland aufhalten und dort ihren wohnsitzt haben. Dies ist auch der Grund, warum viele Dänen nach D oder Sweden ziehen. Sie umgehen so die nationalen Dänischen Regeln in dem sie EU-Regeln beanspruchen. Die müsste dann auch auf EU-Bürger in D zutreffen, weil diese ja ihr Aufenthaltsrecht vom EU-Recht ableiten und nicht vom national deutschen Recht. Die Regeln zum FZF sind für familienangehörige von EU-Bürger anders geregelt, wonach keine Sprachkentnisse nachgewiesen werden müssen.

Das gleiche gilt auch in D für Freiz. berechtigte Deutsche, da gibt's keinen unterschied zu den Dänen.

Wenn EU Recht anzuwenden ist, wird es angewendet.

Wenn die nationalen Gesetze von der Mehrheit als zu restriktiv empfunden werden, sollte man diese ändern.
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Antwort #99 - 31.03.2007 um 18:50:58
 
Blank schrieb am 31.03.2007 um 17:57:46:
Hat ein Arbeitslosengeld 1 oder 2 Empfänger nun kein Recht mehr auf ein FZF-Visum, wenn er im Ausland heiratet? 

DAs kann dir im Moment keiner genau sagen, es gibt nur einen Vorschlag, kein Gesetz und auch keine VwV...
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Antwort #100 - 31.03.2007 um 19:25:30
 
maki schrieb am 31.03.2007 um 18:50:58:

DAs kann dir im Moment keiner genau sagen, es gibt nur einen Vorschlag, kein Gesetz und auch keine VwV...



Danke für die Antwort!!!

Das gilt dann auch für deutsche Staatsbürger?

Gruß Blank
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Antwort #101 - 31.03.2007 um 19:32:46
 
Zitat:
Das gilt dann auch für deutsche Staatsbürger?

Der Vorschlag bezieht sich auch auf Deutsche die einen Ausländer heiraten, das ist einer der Gründe warum so viele der Meinung sind das er gegen das GG verstossen würde.

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Antwort #102 - 01.04.2007 um 09:41:43
 
chap schrieb am 28.03.2007 um 22:13:23:
Wenn es absolut überfällig ist, warum sollen die Angehörigen einigen Staaten (USA, Israel usw.) von dieser Pflicht (Aufforderung) befreit werden? Sind diese Ausländer "besser" als die andere? Ist es mit dem Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar? Zwinkernd



Da fehlen doch den einen oder anderen wohl die Argumente, oder ist das Thema so PIKANT, dass sich keiner dazu traut etwas zu schreiben?!

Fakt ist doch, dass bei dieser Gesetzesänderungen die Weltpolitik eine große Rolle spielt, und jeder der etwas davon versteht wird es begreifen.....

Grüße an den Autor
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Antwort #103 - 01.04.2007 um 11:26:52
 
Zitat:
Wenn es absolut überfällig ist, warum sollen die Angehörigen einigen Staaten (USA, Israel usw.) von dieser Pflicht (Aufforderung) befreit werden? Sind diese Ausländer "besser" als die andere? Ist es mit dem Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar?  Zwinkernd

Naja, da es zwischenstaatliche Abkommen zwischen diesen Staaten und Deutschland gibt, handelt es sich bei diesen Fällen um einen anderen Sachverhalt, und da bekanntermassen nur gleiche Sachverhalte gleich bewertet werden dürfen, zieht Art. 3 GG nicht.

Genauso gut könnte man bemerken das Kontigentflüchtlinge aus Russland sofort bei Einreise eine NE bekommen, ohne die Vorraussetzungen zu erfüllen die alle andere Ausländer erbringen müssen.
Ein Fall für Art. 3 GG?
Nicht wirklich, da es wiederum Internationale Abkommen gibt, die diesen Menschen einen besseren Status vermitteln.

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Antwort #104 - 02.04.2007 um 20:01:40
 
Blank schrieb am 31.03.2007 um 17:57:46:
Hat ein Arbeitslosengeld 1 oder 2 Empfänger nun kein Recht mehr auf ein FZF-Visum, wenn er im Ausland heiratet?


Wer schon ALG bekommt, braucht meist kein Visum. Der neue Ehegatte wird eins brauchen.

Gruß, ULF
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Antwort #105 - 03.04.2007 um 09:45:33
 
auxilium schrieb am 01.04.2007 um 09:41:43:
Fakt ist doch, dass bei dieser Gesetzesänderungen die Weltpolitik eine große Rolle spielt, und jeder der etwas davon versteht wird es begreifen..... 


na ja, ob es wirklich jeder versteht, wage ich zu bezweifeln ,
weshalb sonst die Endlosdebatten über neue gesetzliche Regelungen,
die ohne wenn und aber gelten werden ?  hä?


DC
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Antwort #106 - 03.04.2007 um 16:39:55
 
ulf schrieb am 02.04.2007 um 20:01:40:
Wer schon ALG bekommt, braucht meist kein Visum. Der neue Ehegatte wird eins brauchen.

Gruß, ULF

[td] [/td]

Klar, meinte damit natürlich das Visum für meine Frau! Aber dann wohl kein Visum wenn der Ehemann ALG bezieht.  weinend

Gruß
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Antwort #107 - 11.05.2007 um 01:21:48
 
Eine Synapse der Änderungen zum 28.03.2007 habe ich hier gefunden:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr...opse_280307.pdf

Jetzt steht da also drin:
Zitat:

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend
von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden,
wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.
Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 zu erteilen. Sie soll in der
Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden. Sie kann abweichend
von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt
werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2,
Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 sind in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.

Also, wir sollen §30 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 anwenden. Und da steht:
Zitat:

(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1. beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann und

Also, das hab' ich verstanden. Die müssen beide 18 sein und der nachziehende Ehegatte muss ein bisschen Deutsch können. Das macht ja für einige Probleme.
Jetzt kommt da aber noch der Satz 3:
Zitat:

Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe
bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,
2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in
der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,
3. bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen
Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch
nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte oder
4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist,
visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.

Wohlgemerkt, es geht um einen Ausländer, der seinen Ehegatten nachziehen lassen will. Und dieser oben zitierte Satz 3 soll jetzt auf den Deutschen, der seinen Ehegatten nachziehen lassen will, angewendet werden. Der Deutsche darf ja visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten. Wenn das also so ist, dann, und dieser Punkt ist mit "oder" mit den anderen Punkten verbunden, dann gilt doch wohl, dass Satz 1 Nr. 2 für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich ist. In Satz 1 Nr. 2 werden aber die deutschen Sprachkenntnisse für den Ehegatten gefordert. Also bedeutet das wiederum dann, dass deutsche Sprachkenntnisse für den nachziehenden Ehegatten nicht erforderlich sind, wenn der Ehepartner, zu dem der Ehegatte nachziehen will, ein Deutscher ist.

Wenn ich Gesetze richtig lesen kann, dann bedeutet dies doch, dass die hier ein Gesetz gemacht haben, dass man sogar als Deutscher nicht richtig verstehen kann und das sich über 10 Ecken dann auch noch selbst wieder aushebelt.

Oder verstehe ich da nur einfach mal wieder was nicht????
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Antwort #108 - 11.05.2007 um 01:44:06
 
Hab ja mal versucht das ganze hier zu verstehn aber für mich mal wieder total undurchsichtig und veriwrrend.

Tut mir leid solltet ihr die frage schon mal beantwortet haben aber ich bitte euch auch mir sie nochmal zu beantworten durch das wirr warr steig ich nich mehr durch  unentschlossen.

Also am Juli tritt das gesetz in kraft ja?

Und muss ich den dann auch als deutsche arbeiten damit mein Mann herkommen kann oder ne?


Sorry warhscheinlich dumme frage hoffe mir sagts trotzdem jemand  Laut lachend

Lg

Desi


EDIT antwort überflüssig hab nochmal alles durchgelesen und gesehn wurde schon beantwortet Zwinkernd
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Antwort #109 - 11.05.2007 um 07:42:40
 
Zitat:
Und muss ich den dann auch als deutsche arbeiten damit mein Mann herkommen kann oder ne?


Nein, desislava, denn der Text des Entwurfs sagt an dieser Stelle zur Aufenthaltserteilung für den ausländischen Ehegantten des Deutschen:

Zitat:
Sie (die AE ) soll in der
Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.


Das heißt, der Lebensunterhalt braucht in der Regel nicht gesichert sein - dennoch wird die AE erteilt. "In der regel" heißt allerdings auch, dass Ausnahmen von dieser Praxis möglich sind. Die müssten dann aber einzelfallbezogen begründet werden.

Man wird abwarten müssen, wie das dann tatsächlich in der Praxis angewandt wird, was die zu erlassenden Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften dazu sagen werden, wie sich die Rechtsprechung dazu entwickelt usw.

@ gkos:

Bei dem was Du zitierst klingt auf den ersten Blick tatsächlich nicht alles schlüssig. Wenn aber geschrieben steht, dass eine Vorschrift "entsprechend anzuwenden" ist, dann ist das so gemeint, dass sie dort bezogen auf eine andere Vorschrift anzuwenden ist, wo das möglich ist (also vom Kontext her auch Sinn macht).So etwas liest sich schwer und verwirrt auch manchmal - ich fände es auch besser, wenn man konkret und ganz exakt das benennen würde, was bezogen auf eine andere Vorschrift anzuwenden ist (das mit den anerkannten Flüchtlingen mit AE nach 25 1) oder 25 (2) AufenthG  hätte man IMHO auch klar ausklammern können, weil IMHO hier wirklich keinen Sinn macht auf diesen Teil mit zu verweisen).

Vielleicht wird a aber auch noch nachgebessert, das Gesetz ist imemer nioch nicht Gesetz sondern Entwurf - und aus unserem Innenministerium habe ich schon vertrauenswürdige Stimmen gehört, die meinen, mit dem Inkrafttreten würde es nunmehr frühestens im August 2007 etwas werden ...

=schweitzer=

P.S.

Zitat:
Eine Synapse der Änderungen zum 28.03.2007 habe ich hier gefunden


Zitat:
Definition: Eine Synapse ist eine Kontaktstelle zwischen zwei Neuronen oder zwischen einem Neuron und einer Muskelzelle, die der Reizübertragung dient.


Jetzt weiß ich endlich, warum mir Diskussionen über noch nicht in Kraft getretene Gesetze mitunter auf die Nerven gehen ....  Laut lachend

Nichts für ungut gkos - das war nicht auf Deinen Beitrag bezogen - aber der Verschreiber ist irgendwie schon lustig  Zwinkernd

=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #110 - 11.05.2007 um 07:57:29
 
schweitzer schrieb am 11.05.2007 um 07:42:40:
Man wird abwarten müssen, wie das dann tatsächlich in der Praxis angewandt wird, was die zu erlassenden Anwendungshinweise bzw. Verwaltungsvorschriften dazu sagen werden, wie sich die Rechtsprechung dazu entwickelt usw.  


Hi,
ganz interessante Ausführungen dazu findet man ja in
der amtlichen Begründung zu der Neuregelung:

Zitat:
Durch den neu eingefügten Satz 3 kann der Ehegattennachzug zu Deutschen bei Vorliegen besonderer Umstände von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden. Besondere Umstände liegen bei Personen vor, denen die Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere bei Doppelstaatlern in Bezug auf das Land in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen.


Zu finden auf S. 245:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/AendG_ZuwG_280307.pdf
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #111 - 14.05.2007 um 09:48:41
 
Hallo zusammen,
ich habe mir eure Beiträge durchgelesen, blicke aber noch immer nicht wirklich durch...
Ich bin Deutsche (durch Einbürgerung), 25 Jahre alt, und mein Freund (aus Bosnien) und ich wollen im September heiraten. Das ganze Hochzeitsfest ist auch schon geplant. Natürlich wollen wir danach ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, das ist uns alles klar. Jetzt lese ich aber die ganze Diskussion bzgl. des Integrationskurses und verliere langsam den Überblick. Deshalb hätte ich einige Fragen:

Bedeutet das, in unserem speziellen Fall, dass mein zukünftiger Ehemann, wenn er nach Deutschland einreist und seine Aufenthalterlaubnis bekommt, einen Integrationskurs belegen MUSS??? (Er kann sich nicht selbstständig auf deutsch verständigen).
Gilt dies, auch wenn ich deutsche Staatsbürgerin bin?
Und gilt dieses Gesetz schon oder tritt es erst noch in Kraft (heißt das, dass wir ggf. durch eine vorgezogene standesamtliche Hochzeit das Gesetz "umgehen" könnten?)?
Falls er zum Kurs verpflichtet ist bzw. wird, in welchem Zeitraum muss er diesen antreten bzw. abschließen?
Gibt es Ausnahmeregelungen, die eine Nicht-Teilnahme des Kurses begründen?

Ich weiß, dass es Fragen über Fragen sind, aber ich wäre euch wirklich sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könnt!
Besten Dank!
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Antwort #112 - 14.05.2007 um 10:18:54
 
Die Verpflichtung zum IKurs besteht schon seit längerem (wenn keine oder nur geringe Deutschkenntnisse vorhanden sind). Neu ist lediglich, dass jetzt nicht nur eine Teilnahme, sondern eine ERFOLGREICHE Teilnahme gefordert wird. Ansonsten ist mit ausländerrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die sind bei dt-vh aber meist eher nur eingeschränkt möglich.

Gibt's Gründe den Kurs NICHT zu machen, OBWOHL er KEIN deutsch kann?
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Antwort #113 - 14.05.2007 um 11:05:32
 
inge schrieb am 14.05.2007 um 10:18:54:
Die Verpflichtung zum IKurs besteht schon seit längerem (wenn keine oder nur geringe Deutschkenntnisse vorhanden sind). Neu ist lediglich, dass jetzt nicht nur eine Teilnahme, sondern eine ERFOLGREICHE Teilnahme gefordert wird.


Gilt diese neue Regelung einer ERFOGLREICHEN Teilnahme bereits oder tritt diese Regelung erst demnächst in Kraft?
Vielen Dank für die schnelle Antwort und Hilfe!
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Antwort #114 - 14.05.2007 um 12:00:44
 
Inge sagt:
- Die Verpflichtung zum IKurs besteht schon seit längerem (wenn keine oder nur geringe Deutschkenntnisse vorhanden sind)
- Neu ist lediglich, dass jetzt nicht nur eine Teilnahme, sondern eine ERFOLGREICHE Teilnahme gefordert wird.
- Inge fragt sich, warum dein Mann diesen Kurs nicht besuchen sollte, obwohl er doch der deutschen Sprache nicht mächtig ist?

Diese neue Regelung ist noch nicht in Kraft, sondern für Juli geplant.

Woran liegt es das ich Inge ohne Probleme verstehe?
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Antwort #115 - 14.05.2007 um 17:33:58
 
inge schrieb am 14.05.2007 um 10:18:54:
Gibt's Gründe den Kurs NICHT zu machen, OBWOHL er KEIN deutsch kann?


Vielleicht habe ich meine Frage etwas unglücklich formuliert, das tut mir leid. Worauf ich vielmehr hinaus wollte, ist die Frage, wer zum zum Integrationskurs verpflichtet ist und wer nicht. Reicht es, wenn mein zukünftiger Ehemann sich auf deutsch verständigen kann, um eine Nicht-Teilnahme zu begründen? Denn es erscheint mir "leichter" bzw. unkomplizierter, dass er, bevor wir einen Aufenthaltstitel beantragen, einen Deutschkurs in Bosnien belgegt und mit Deutschkenntnissen einreist. Oder würde das nur bedeuten, dass er dann keinen Sprachkurs ablegen muss, jedoch trotzdem den Test über die deutsche Geschichte, Kultur, etc.?

Vielen Dank
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Antwort #116 - 14.05.2007 um 17:42:50
 
Kenntnisse müssen "ausreichend" sein. D.h. Text des täglichen Lebens lesen und verstehen und mit eigenen Worten wiedergeben können. Wird üblicherweise während eines Gesprächs bei/mit der ABH geklärt.
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Antwort #117 - 16.05.2007 um 21:27:23
 
Also wenn ich das richtig verstanden habe, muss ein Ehegatte der zu seinem deutschen Ehepartner durch das FZF Visum einreisen möchte, schon vorher ausreichende Deutschkenntnisse haben, aber obwohl viele Menschen in z.B. Entwicklungsländern 3-4 Deutschkurse besucht haben, haben sie immer noch nicht die ausreichnde Deutschkenntnisse die man fürs tägliche leben braucht--Zitat einen Beamtin im Landratsamt--bedenklich, sollen jetzt alle Ehepartner ausreisen oder lieber den anderen illegal einreisen lassen? Oder soll man sich gleich scheiden lassen? (Scherz)
Ach ich glaube ich sollte ausreisen, weil mein Mann kann nach ein paar Deutschkursen immer nocht nicht ausreichend deutsch.....
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Antwort #118 - 17.05.2007 um 06:16:30
 
Zitat:
wie hoch der %Satz derjenigen "Ausländer heiraten hoppla jetz komm ich Vater Staat zahlt dann ja für uns beide" ist.


tja, wenn erst das Aufenthaltsrecht als sicher erscheint, spielt nur noch das Geld eine Rolle, und das kommt natürlich nicht unbedingt von eigener Hände Arbeit (ich weiß: nicht alle sind so ...)
Ich glaube, das stellt wohl jeder ABH'ler fest !Zwinkernd
 

Also was soll das,?als ob es so geil wäre von Hartz4 zu leben,ich kann solche Sachen,wie auf Kosten der Allgemeinheit leben echt nicht mehr hören,wer diese Einstellung hat sollte doch auch mal sagen das die dicken Profite der Unternehmen auch auf Kosten der Allgemeinheit gemacht werden.

Und noch was ,gerade Deutsche die vielleicht lange im Ausland lebten,im Land ihres Ehegatten,sind oft in der Situation,das sie ihhre ansprüche auf z.B alg 1 verloren haben und mit dem Exiestenzaufbau in der neuen Heimat leider scheiterten,zb, wir nach den Bomben auf Bali.Gut das ich noch etwas Rücklagen für die ersten Monate in D hatte.
Aber was ist mit denen die es nicht haben,Einreiseverbot für die Familie,da sie von H4 leben müssen?Keine Chance auf neuen Existenzaufbau in D für untreue Deutsche,die ihre Heimat verliessen?
ne,auch wenn Sozial und Solidarität in D mittlerweise Schimpfwörter sind,möchte ich das auch Hart4empfänger ein Recht auf FZF haben,die wenigsten haben das Ziel dauerhaft von Sozialtransfers zu leben,meint irgendjemand es ist so toll seine Heimat zu verlassen solange man noch zu essen hat,nur um H4 zu bekommen.?
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Antwort #119 - 18.05.2007 um 08:02:06
 
@noby02
das, was Du beschreibst sind Einzelfälle, die ich mit meiner Aussage sicher nicht gemeint habe !  Zwinkernd


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das halte ich auch


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Antwort #120 - 19.05.2007 um 00:29:45
 
Das ist alles nicht mehr nachvollziebar mit den neuen Gesetzen!!

noby 02 schrieb am 17.05.2007 um 06:16:30:
Aber was ist mit denen die es nicht haben,Einreiseverbot für die Familie,da sie von H4 leben müssen?Keine Chance auf neuen Existenzaufbau in D für untreue Deutsche,die ihre Heimat verliessen?
ne,auch wenn Sozial und Solidarität in D mittlerweise Schimpfwörter sind,möchte ich das auch Hart4empfänger ein Recht auf FZF haben,die wenigsten haben das Ziel dauerhaft von Sozialtransfers zu leben,meint irgendjemand es ist so toll seine Heimat zu verlassen solange man noch zu essen hat,nur um H4 zu bekommen.? 


Nicht nur dies Noby ..

Meine Situation (nach den neuen Gesetzen)gaaanz mies ..

Hier geboren /Tr Pass logischer weise Türkin!NE §9
Seit dem 16 Lebensjahr Steuerzahlerin!
Seit 14 Jahren einmal 5 monate Arbeitslos gewesen!

Letztest jahr Freund Abgeschoben..

Heirat, und nun die FZF!

Und wenn ich das alles richtig verstanden habe ?
Und mir das auch schon vom Anwalt zu 80%bestätigt wurde
reicht mein Einkommen nicht aus!!

Bis vor 1 Monate sehr gut bezahlten job ...war/bin Köchin dann ein rund um schlag..Entlassungen..Von 3 Betrieben wurd eines verk.und das 2 verpachtet, Arbeitszeiten wurden drasstisch gekürtzt..
Ich bin zwar froh das ich bleiben durfte und ich komme mit meinem Gehalt gut aus auch wenn mein mann hier wäre würde es reichen ..

Aber ist für eine FZF zu wenig??!!

Kenne Familien die kommen mit viel  weniger aus!!
Naja was ich im Endeffeckt sagen will ist..

Nicht nur einige  H4 Empfänger sind benachteiligt ..

Von daher will ich nicht wissen was noch auf mich zukommt am besten ich such mir 2 Jobs den einen von 12-24 Uhr den anderen von 24-12 ...!!

Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 9 werden folgende Angaben eingefügt:
㤠9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
§ 9b Anrechnung von Aufenthaltszeiten
§ 9c Lebensunterhalt“.
???????
Das macht mir auch Kopfzerbrechen?

Und dann noch das Visum Verfahren... unentschlossen
Das einzigste was vorteilhaft ist das mein Mann sehr gut Deutsch versteht und spricht ..

Aber sonst sehe ich wie du schon schreibst ..

Keine Chance auf neuen Existenzaufbau in D für untreue Deutsche,die ihre Heimat verliessen?

Leider ,,

Lg
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Antwort #121 - 21.05.2007 um 14:20:08
 
Hallo,

habe im Bundestag gerade die Umsetzung der EU Richtline bzgl. Ehehgatten
Nachzug verfolgt.
Da hat ein Sachverständiger der Anwalt ist behauptet, daß aus seiner Erfahrung aus seiner Mandantschaft heraus, die Botschaften zögerlich oder keine Visas erteilen würden, da evtl. ein neues Gesetz im Raum steht !!
Ist das möglich ?? Nach wie vor gilt doch geltendes Recht!!!!!
Können die das machen ??? Kann man sich dagegen wehren ? Gibt es Vorschriften,
in welcher Zeit ein Visaantrag abgearbeitet sein muß?
Kann mir vielleicht auch jemand sagen, falls diese Gesetze kommen, sagen wir zum 01.09.2007, was mit laufenden Anträgen ist bzw. nach welchem Gesetz diese abgehandelt werden???
Es wurde ein zweiter Anhörungstermin jetzt auf den 05.06.07 anberaumt, wo die Blöcke 3-5 abgehandelt werden.

MFG
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Antwort #122 - 21.05.2007 um 14:35:14
 
Zitat:
die Botschaften zögerlich oder keine Visas erteilen würden, da evtl. ein neues Gesetz im Raum steht !!

aus eigener Erfahrung kann ich sagen das dies nicht so ist. Meine Frau hat vor ca. 2 Wochen ihr FZF Visa erhalten, Wartezeit 2 Tage bis zur  Bewilligung.
Lediglich das sehr kurze Interview wurde in deutsch geführt.
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Antwort #123 - 21.05.2007 um 14:37:18
 
Zitat:
Da hat ein Sachverständiger der Anwalt ist behauptet, daß aus seiner Erfahrung aus seiner Mandantschaft heraus, die Botschaften zögerlich oder keine Visas erteilen würden,

Tolle Aussage. Wieviele Klienten hat er den im Schnitt? 1 bis 2 ... hunderttausend?. Und wer rennt zum Anwalt? Der dessen Visum nach 2 Wochen durch ist oder der, der schon dreimal abgelehnt wurde?

Hab mal 1 Jahr im Notebook-Support gearbeitet. Da Fragen die Kunden dann auch häufig: "Haben sie denn viel Probleme mit diesen Geräten?". Da sag ich dann "Wir sind die technische Hotline. JEDER der hier anruft hat ein Problem mit dem Gerät ..."

Zitat:
Können die das machen ??? Kann man sich dagegen wehren ? Gibt es Vorschriften,
in welcher Zeit ein Visaantrag abgearbeitet sein muß?

Wie wär's mit einer Klage: "Ich klage gegen die Botschaft, weil ich gehört habe, dass die Anträge liegen lassen". Der Lacherfolg ist dir sicher ...

Bearbeitungszeit sollte unter 3 Monaten liegen, es sei denn, es müssen irgendwelche "Spezialitäten" bedacht werden.

Da die Befristung deiner Verlobten eh noch bis Aug. 2007 ist, könntest du durchaus bereits in die neue Regelung reinrutschen. Und einen Anspruch auf Bearbeitung (es sei denn du willst ne Ablehnung) hast du vor Ablauf der Einreisesperre meines Wissens eh' nicht. Annahme des Antrags ist dann eher Entgegenkommen der Botschaft.
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Antwort #124 - 21.05.2007 um 14:57:15
 
Hallo Inge,

hast ja recht mit dem Lacherfolg !!
Ich bin nun seit dem 19042007 verheiratet und meine Frau hat den Termin bei der Botschaft am 06062007. Hat lange gedauert mit dem Termin, mit Sicherheit auch wegen der nachträglichen Befristung bis 3108, denn ab dem 0606 sind es genau 12 Wochen !!!!
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Gesetz bis 150707 kommt, wenn es überhaupt kommt.
Wie ich es heute verstanden habe in der Anhörung darf zwischen deutschen und deutschen kein Unterschied gemacht weden. Der gesicherte Lebensunterhalt gegen das GG ist, und der Nachweis der Deutschkurse sehr fraglich bzgl. GG und außerdem praktisch nicht durchführbar ist.
Außerdem sollen den ABH mehr Arbeit auferlegt werden bzgl Integrations Überwachung.
Ich frage mich wirklich ob das Gesetz überhaupt dieses Jahr kommen wird bzw.
brauchen die ja jede Menge Anlaufzeit ??!!
Ist aber meine Meinung

MFG
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Antwort #125 - 21.05.2007 um 15:15:32
 
Zitat:
Ich bin nun seit dem 19042007 verheiratet

Dann hättet ihr evtl beantragen können, die Befristung noch mal - kürzer - zu befristen. Wegen des kurzen Zeitraumes aber wahrscheinlich wenig sinnvoll.

Zitat:
brauchen die ja jede Menge Anlaufzeit

Hängt wohl vom Bundesrat ab. Der hat teilweise eigene Ideen
http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_6906/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2007/0201-...
Wieviel Zeit das Hick-Hack benötigt und inwieweit eine "Einnordung" der Länderchefs durch die Bundespartei möglich ist, wird sich zeigen.
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Antwort #126 - 22.05.2007 um 06:24:20
 
inge schrieb am 21.05.2007 um 14:37:18:
Tolle Aussage. Wieviele Klienten hat er den im Schnitt? 1 bis 2 ... hunderttausend?. Und wer rennt zum Anwalt? Der dessen Visum nach 2 Wochen durch ist oder der, der schon dreimal abgelehnt wurde?

Hab mal 1 Jahr im Notebook-Support gearbeitet. Da Fragen die Kunden dann auch häufig: "Haben sie denn viel Probleme mit diesen Geräten?". Da sag ich dann "Wir sind die technische Hotline. JEDER der hier anruft hat ein Problem mit dem Gerät ..."

Wie wär's mit einer Klage: "Ich klage gegen die Botschaft, weil ich gehört habe, dass die Anträge liegen lassen". Der Lacherfolg ist dir sicher ...

Bearbeitungszeit sollte unter 3 Monaten liegen, es sei denn, es müssen irgendwelche "Spezialitäten" bedacht werden.

Da die Befristung deiner Verlobten eh noch bis Aug. 2007 ist, könntest du durchaus bereits in die neue Regelung reinrutschen. Und einen Anspruch auf Bearbeitung (es sei denn du willst ne Ablehnung) hast du vor Ablauf der Einreisesperre meines Wissens eh' nicht. Annahme des Antrags ist dann eher Entgegenkommen der Botschaft.


hallo Inge,
da waeren sowohl meine Kunden, als auch ich mehr als zufrieden mit. Mit solchen Aussagen bitte sehr vorsichtig sein. Wir haben inzwischen 48 sogenannte Problemstaaten, deren Urkunden nicht mehr legalisiert werden. Hier wird dann, wenn ueberhaupt, eine Urkundenpruefung durchgefuehrt, die, alleine fuer sich, schon mehrere Monate dauert. Hinzu kommt dann noch der Entscheidungsweg in Deutschland. Damit liegen wir dann ganz schnell bei 8-12 Monaten, wobei es oefters natuerlich auch schneller gehen kann.
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Antwort #127 - 22.05.2007 um 07:40:55
 
Ich meinte "sollte" im Sinne von "Sollzustand" und nicht im Sinne "geschätzter Istzustand".
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Antwort #128 - 27.05.2007 um 22:29:58
 
eine kurze frage, wenn man die Unterlage für den Ehegattennachzug z.B. jetzt einreicht, vor dem 15.07., die Berabeitung dauert ja einige Monate s.o.Wwird dieses Gesetz auch angewandt, wenn der Antrag vor dem 15.07 eingereicht wird?Es ist ziemlich schwer eine Sprache in kurzer Zeit  schnell zu lernen.
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Antwort #129 - 27.05.2007 um 23:39:42
 
beti schrieb am 27.05.2007 um 22:29:58:
eine kurze frage, wenn man die Unterlage für den Ehegattennachzug z.B. jetzt einreicht, vor dem 15.07., die Berabeitung dauert ja einige Monate s.o.Wwird dieses Gesetz auch angewandt, wenn der Antrag vor dem 15.07 eingereicht wird?Es ist ziemlich schwer eine Sprache in kurzer Zeit  schnell zu lernen.
Wie ich mich hier schon von Experten belehren lassen musste, ist der Tag der Entscheidung ausschlaggebend, und nicht das Datum der Beantragung. (Entspricht nicht meinem Rechtsempfinden)

Jetzt wird es wohl Post, der Botschaft geben : Ihrem Antrag kann entsprochen werden, es müssen aber für eine endgültige Erteilung des FZV  noch die Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Griesgrämig

Michael
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Antwort #130 - 11.06.2007 um 17:46:56
 
Eine kleine Frage zu der Situation meiner Freundin und mir:

Wir möchten im nächsten Jahr heiraten. Sie ist Brasilianerin und ich deutscher.
Meine Freundin wird deshalb ein Heiratsvisum beantragen. Zurzeit bin ich Arbeitslos, kein ALG I oder Hartz4. Es war geplannt das mein Vater, Beamter, die VE übernimmt. Könnten da nun Probleme entstehen wenn der neue Gesetzesentwurf durchkommt?
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Antwort #131 - 11.06.2007 um 22:18:56
 
Hallo
meines Wissens wäre das kein Problem

leao schrieb am 11.06.2007 um 17:46:56:
kein ALG I oder Hartz4


Was denn?

Lg
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Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
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Antwort #132 - 12.06.2007 um 00:07:29
 
sibo schrieb am 11.06.2007 um 22:18:56:
Hallo
meines Wissens wäre das kein Problem



Was denn?

Lg



Also würde es weiterhin gehen das ein dritter die VE übernimmt?
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Antwort #133 - 12.06.2007 um 00:41:27
 
leao schrieb am 12.06.2007 um 00:07:29:
Also würde es weiterhin gehen das ein dritter die VE übernimmt?
Das geht sicherlich. Aber die VE ist wohl dann nicht mehr das Problem. Um die AE zu bekommen, und mit dir in Deutschland zu leben, müsste sie Deutsch Kenntnisse nachweisen. Wahrscheinlich auch schon für das Hochzeitsvisum. Und der Unterhalt, muss gesichert sein.

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Antwort #134 - 12.06.2007 um 09:16:00
 
Mikael321 schrieb am 12.06.2007 um 00:41:27:
Das geht sicherlich. Aber die VE ist wohl dann nicht mehr das Problem. Um die AE zu bekommen, und mit dir in Deutschland zu leben, müsste sie Deutsch Kenntnisse nachweisen. Wahrscheinlich auch schon für das Hochzeitsvisum. Und der Unterhalt, muss gesichert sein.

Michael


Darum geht es mir ja, um den gesicherten Unterhalt! Wenn jemand anderes die VE übernimmt ist es dann gesichert oder was ist damit gemeint?
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Antwort #135 - 12.06.2007 um 09:31:59
 
sibo schrieb am 11.06.2007 um 22:18:56:
kein ALG I oder Hartz4  

Was denn?
 


Es kann vorkommen, dass man weder ALG I noch SGB II berechtigt ist, z. B. wenn man bei den Eltern wohnt und eine BG begründet und das Einkommen der Eltern über dem Anspruchssatz liegt.

leao schrieb am 12.06.2007 um 09:16:00:
Darum geht es mir ja, um den gesicherten Unterhalt! Wenn jemand anderes die VE übernimmt ist es dann gesichert oder was ist damit gemeint?  


Auch jemand anderes kann eine VE abgeben, wenn er die entsprechende Bönität besitzt, der LU und Wohnraum gesichert ist.

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Antwort #136 - 12.06.2007 um 23:49:19
 
leao schrieb am 12.06.2007 um 09:16:00:
Darum geht es mir ja, um den gesicherten Unterhalt! Wenn jemand anderes die VE übernimmt ist es dann gesichert oder was ist damit gemeint?
Na das deine Frau, dem Staat nichts kostet. Wenn sie in D. lebt, braucht sie ja was zu Essen, Strom, Wasser, Bekleidung, eine Krankenversicherung ........ u.s.w. Mit der VE ist gemeint, das jemand die Kosten BIS zur Hochzeit übernimmt. Danach bist du ja unterhaltspflichtig  . Bisher ist es egal, ob du von Lohn , Hartz 4 oder sonst was lebst. Mit dem neuen Gesetz, musst du halt nachweisen, das du deine Frau auch unterhalten kannst. Wie das genau aussieht, und deine Pflicht zb. auch vom Papa übernommen werden kann, weiß ich leider nicht. Vielleicht ja die Experten ?

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Antwort #137 - 13.06.2007 um 00:14:21
 
Mikael321 schrieb am 12.06.2007 um 23:49:19:
Mit dem neuen Gesetz, musst du halt nachweisen, das du deine Frau auch unterhalten kannst.


Das ist mir neu, dass der LU auch bei deutsch-verheirateten sichergestellt werden muß.

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Antwort #138 - 13.06.2007 um 00:17:44
 
Zitat:
dass der LU auch bei deutsch-verheirateten sichergestellt werden muß

In der Regel NICHT!
Regelausnahmen können sein:
- Eingebürgerter heiratet Ehepartner aus alter Heimat
- Langjährig im Ausland lebender Deutscher heiratet jemand aus diesem Land

Begründung: Bei dieser Konstellation wäre das Führen der Ehe im Ausland zumutbar. Also kann man auch verlangen, dass - wenn die Ehe in D geführt werden soll - der LU gesichert ist.
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Antwort #139 - 13.06.2007 um 00:24:39
 
inge schrieb am 13.06.2007 um 00:17:44:
- Eingebürgerter heiratet Ehepartner aus alter Heimat  


Das würde bedeuten, dass es Deutsche 1. und 2. Klasse gibt. U. U. kennt der eingebürgerte Deutsche seine "alte" Heimat gar nicht, weil er dort noch nie gelebt hat. Dann muß er zum Heiraten den richtigen finanziellen Zeitpunkt abgewarten. Wahnsinn!

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Antwort #140 - 13.06.2007 um 00:34:30
 
Zitat:
Das würde bedeuten, dass es Deutsche 1. und 2. Klasse gibt.

Nein.
Zitat:
Durch den neu eingefügten Satz 3 kann der Ehegattennachzug zu Deutschen bei
Vorliegen besonderer Umstände von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig
gemacht werden. Besondere Umstände liegen bei Personen vor, denen die Begründung
der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere
bei Doppelstaatlern in Bezug auf das Land in Betracht, dessen
Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume
Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die
Sprache dieses Staates sprechen.

Das ist kein Automatismus. Schließlich muss ein von der Regel abweichender Fall vorliegen. Dies ist dann jeweils entsprechend zu begründen.
Und eine gewisse Sinnhaftigkeit kann man - zumindest wenn man der Begründung folgt - dieser Idee ja nicht absprechen. Und man muss ja immerhin sogar Doppelstaatler sein damit es einen treffen kann.
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Antwort #141 - 13.06.2007 um 07:44:59
 
trixie schrieb am 13.06.2007 um 00:24:39:
Das würde bedeuten, dass es Deutsche 1. und 2. Klasse gibt. U. U. kennt der eingebürgerte Deutsche seine "alte" Heimat gar nicht, weil er dort noch nie gelebt hat. Dann muß er zum Heiraten den richtigen finanziellen Zeitpunkt abgewarten.


Ich würde erster und zweiter Klasse eher nach dem verfügbaren Einkommen trennen Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #142 - 14.06.2007 um 20:08:33
 
Heute hat der Bundestag abgestimmt...

http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/donnerstag_kw24/index.html

wie geht es jetzt weiter?
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Antwort #143 - 14.06.2007 um 20:12:50
 
Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Vorgesehen ist der 6. Juli 2007
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Antwort #144 - 14.06.2007 um 20:27:45
 
Danke fons. Da ist eigentlich davon auszugehen, dass auch der Bundesrat das abnickt. Danach wandert das Gesetz zum Bundespräsidenten, oder?

Also ist der 15. Juli realistisch? Artikel 10 lese ich derzeit die ganze Zeit durch, steige aber ehrlich gesagt nicht durch...
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Antwort #145 - 20.06.2007 um 21:34:47
 
inge schrieb am 13.06.2007 um 00:17:44:
In der Regel NICHT!
Regelausnahmen können sein:
- Eingebürgerter heiratet Ehepartner aus alter Heimat
- Langjährig im Ausland lebender Deutscher heiratet jemand aus diesem Land

Begründung: Bei dieser Konstellation wäre das Führen der Ehe im Ausland zumutbar. Also kann man auch verlangen, dass - wenn die Ehe in D geführt werden soll - der LU gesichert ist.


Das heisst also, dass für die Erteilung einer AE bei Ausländern mit deutschen Ehepartnern in der Regel nach wie vor kein Nachweis erbracht werden muss, dass der LU gesichert ist. Oder?

Wir hatten nämlich heute im Büro eine solche Diskussion. Eine Kollegin hatte wohl in einer Zeitung gelesen, dass ab dem 1. Juli dieser Nachweis immer und für alle zu erbringen wäre. Sie sagte, dass jetzt z.B. der ausländische Ehepartner eines deutschen Hartz IV-Empfängers keine AE mehr erhalten könne (es sei denn der ausländische Partner sorge für den gemeinsamen Lebensunterhalt). Dass somit vermieden werden solle, dass (auch bei deutschverheirateten) nach der Eheschliessung auf Kosten der Allgemeinheit gelebt würde.

Ich hatte von einer solchen Neuregelung noch nie etwas gehört und wollte mich heute hier mal schlau machen (was mir aber nicht so gut gelungen ist).
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Antwort #146 - 20.06.2007 um 22:33:32
 
Zitat:
Eine Kollegin hatte wohl in einer Zeitung gelesen, dass ab dem 1. Juli dieser Nachweis immer und für alle zu erbringen wäre. Sie sagte, dass jetzt z.B. der ausländische Ehepartner eines deutschen Hartz IV-Empfängers keine AE mehr erhalten könne (es sei denn der ausländische Partner sorge für den gemeinsamen Lebensunterhalt). Dass somit vermieden werden solle, dass (auch bei deutschverheirateten) nach der Eheschliessung auf Kosten der Allgemeinheit gelebt würde. 


Was war denn das für eine Zeitung - die mit den vier großen Buchstaben? - Ist jedenfalls so, wie von der Kollegin widergegeben nicht richtig.

Richtig ist, dass im Einzelfall geprüft werden wird und insbesondere bei einem Deutschen, der auch die Staatsangehörigkeit des ausländischen Partners hat, könnte es dann problematisch werden, wenn der LU in D nicht gesichert werden kann, denn diesem Deutschen wird in der regel zugemutet werden können, die Ehe dann auch im Land seiner zweiten Staatsangehörigkeit zu führen.

Lassen wir das Gesetz doch erstmal kommen - was übrigens auf keinen Fall am 01.07. passieren wird ...


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Antwort #147 - 21.06.2007 um 15:52:24
 
Zwinkernd

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob der jeweils noch gültige Stand der geänderten Gesetze hier irgendwo im Forum bzw unter den Links archiviert wird? Sei es als PDF oder HTML?
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Antwort #148 - 21.06.2007 um 16:47:50
 
Um warum ein neuer Fred dazu wenn's schon einen
gibt? Oben passen solche Fragen eher nicht rein. Hab
es daher hier reingepackt.
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Antwort #149 - 21.06.2007 um 17:01:17
 
Zitat:
Um warum ein neuer Fred dazu wenn's schon einen 
gibt?

Och Fonsi ... mit 50 wird doch der Sinn für's Humorige nicht abgeschaltet oder? Zwinkernd

Der Betreff war natürlich frech und ebenso falsch gewählt.
(er fiel mir spontan bei der x-ten Frage zu "Deutschkenntnissen für FZF" ein)

Es geht ja weniger um "Gesetzesänderung", sondern eher um eine Anfrage (bzw Vorschlag) bzgl. der Datensammlung hier im Forum (also i4a allgemein).
Man kann sich auch die ganzen "historischen" Dokumente sonstwo zusammensuchen (beim StAG ist das ja besonders wichtig), aber schöner wäre es halt, wenn bei i4a nicht nur der jeweils aktuelle Text verfügbar wäre, sonders auch eine historische Rückschau möglich wäre.

Klar kommt das immer bei "Gesetzesänderung" auf - aber es geht ja nicht um den Inhalt der Änderung.
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Antwort #150 - 21.06.2007 um 17:15:16
 
kwaku schrieb am 21.06.2007 um 16:52:04:
... du meinst Heiratsvisum  und nicht Visum zur FZF?
Also, ob man dann für ein Heiratsvisum (um dann in D. heiraten zu können)
auch A1-level Sprachkenntnisse braucht zur Einreise
wie für Visum zur FZF?

Ich glaube, müßte man ev. dann auch benötigen,
oder weiß dies jemand genauer?


wenn kein dauerhafter Aufenthalt geplant ist (i.d.R. also nicht mehr als 12 Monate), dann sind regelmäßig keine Sprachkenntnisse nötig.

Mick wrote Zitat:
"ist doch im Grunde völlig logisch, sonst müsste
man nach erfolgter Eheschließung die Erteilung
der AE ablehnen, da die Voraussetzungen für den
Ehegattennachzug nicht erfüllt sind."


dem schließe ich mich jetzt aus o.g. Gründen nicht an.

Muleta

P.S. ja, mir sind die daraus ableitbaren "Missbrauchs"möglichkeiten auch bewusst.
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Antwort #151 - 21.06.2007 um 17:22:28
 
Allerdings heißt es in den VAH:
(zu §28)
Zitat:
Zur Erteilung von Visa und Aufenthaltserlaubnissen vor der Eheschließung vgl. Nummer 30.0.

Zitat:
30.0.1 § 30 ist erst anwendbar, wenn die Ehe bereits besteht.
30.0.2 Zum Zweck der Eheschließung im Bundesgebiet – mit einem Deutschen oder mit einem
Ausländer – kann einem Ausländer ein Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6
Abs. 1 Nr. 2) erteilt werden, wenn auf die anschließende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
nach einer Eheschließung während der Gültigkeit dieses Schengen-Visums ein Anspruch
besteht.

Neuerdings bestünde der Anspruch ja erst, wenn Deutschkenntnisse vorlägen. Ohne Deutschkenntnisse dann halt auch kein "Heiratsvisum"

Nachtrag:
hmmm... woraus ergibt sich denn jetzt hier eigentlich die "Betiligung" der ABH? Geht schließlich um ein "Visum für Kurzaufenthalt" ... ???
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Antwort #152 - 21.06.2007 um 17:25:27
 
Muleta schrieb am 21.06.2007 um 17:15:16:
dem schließe ich mich jetzt aus o.g. Gründen nicht an.  

Gut, dann ergänze ich entsprechend...

Zitat:
ist doch im Grunde völlig logisch, sonst müsste
man nach erfolgter Eheschließung die Erteilung
der AE ablehnen, da die Voraussetzungen für den
Ehegattennachzug nicht erfüllt sind
(falls nach
der Eheschließung ein Daueraufenthalt geplant
ist)
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #153 - 21.06.2007 um 17:27:52
 
inge schrieb am 21.06.2007 um 17:22:28:
Neuerdings bestünde der Anspruch ja erst, wenn Deutschkenntnisse vorlägen. Ohne Deutschkenntnisse dann halt auch kein "Heiratsvisum"


der Anspruch bestünde auch ohne Deutschkenntnisse, da diese für einen nicht-dauerhaften Aufenthalt schon gar nicht vorausgesetzt werden: § 30 Abs. 1 Satz 3 Nummer 3 AufenthG-E i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 2 AufenthG.

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Antwort #154 - 21.06.2007 um 17:57:36
 
Sorry, jetzt kann ich irgendwie nicht mehr ganz folgen Questioning

Welche AE für dt-vh sollte denn für einen nicht dauerhaften Aufenthalt gedacht sein?

Vor allem komme ich mit deinen Paragraphen nicht klar?

Willst du evtl auf "geringen Integrationsbedarf" (wegen dt-vh) hinaus? Jedenfalls find ich in 44 Abs 1 keinen Satz 2 ...
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Antwort #155 - 21.06.2007 um 18:22:31
 
inge schrieb am 21.06.2007 um 17:57:36:
Sorry, jetzt kann ich irgendwie nicht mehr ganz folgen Questioning

Welche AE für dt-vh sollte denn für einen nicht dauerhaften Aufenthalt gedacht sein?


in Zukunft werden wohl viele Paare sich zunächst dazu entschließen, nur ein Jahr in Deutschland leben zu wollen und danach in das Land des ausländischen Ehepartners zu ziehen.

Zitat:
Vor allem komme ich mit deinen Paragraphen nicht klar?

Willst du evtl auf "geringen Integrationsbedarf" (wegen dt-vh) hinaus? Jedenfalls find ich in 44 Abs 1 keinen Satz 2 ...


jein, mit dt-verheiratet hat es nichts zu tun, geringer Integrationsbedarf stimmt. § 44 Abs. 1 Satz 2 AufenthG bleibt unverändert und lautet "Von einem dauerhaften Aufenthalt ist in der Regel auszugehen, wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr erhält oder seit über 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es sei denn, der Aufenthalt ist vorübergehender Natur."

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Antwort #156 - 21.06.2007 um 18:27:14
 
Wie ist den dann das nach Ablauf des Heiratsvisum in D.
Also, man hat in D. dann geheiratet und das Heiratsvisum
(z.B. nach 3 Monaten) ist abgelaufen.
Welche A.E. soll man nun beantragen?
Dies müßte dann ja eine nicht dauerhafte sein
(weniger als 12 Monate) sonst hätte man ja gegenüber der Botschaft falsche Angaben gemacht?

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Antwort #157 - 21.06.2007 um 18:48:59
 
@M
... du meinst also die VAH Zwinkernd
Zitat:
44.1.1 Von Dauerhaftigkeit des rechtsmäßigen Aufenthaltes kann regelmäßig ausgegangen werden,
wenn der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr oder seit über 18
Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Eine Aufenthaltserlaubnis mit einer kürzeren
Gültigkeitsdauer ist nur ausnahmsweise ausreichend und nur dann, wenn hinreichend sicher
ist, dass der Aufenthalt trotz dieses kurzzeitigen ersten Erteilungszeitraums dennoch auf
Dauer angelegt ist. Soweit das Ende eines Aufenthaltes von mehr als 18 Monaten bereits
abzusehen ist, würden Integrationsmaßnahmen ihren auf das künftige Zusammenleben im
Bundesgebiet gerichteten Zweck verfehlen, so dass in diesem Fall kein Anspruch besteht.

Pech wenn man in NDS lebt, denn da heißt es:
Zitat:
Eine Aufenthaltserlaubnis mit kürzerer Geltungsdauer ist dann ausreichend, wenn
sie zum Zweck der Familienzusammenführung erteilt wurde, aus anderen
Gründen auf Dauer angelegt ist oder ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt
(etwa in den Fällen der §§ 5 Nr. 4 und 9 Nr. 2 BeschV).

Und letztlich sind die VAHs und VVs ja nicht Gesetz, sondern Auslegung des Gesetzes. Und die NDS Auslegung finde ich (nicht nur weil ich NDSler bin) irgendwie ziemlich logisch und nachvollziehbar.

BTW in Nds soll es bei IKurs Pflicht die AE zB nur für 12 Monate geben und nur wer keinen IKurs braucht bekommt idR 3 Jahre
Zitat:
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung in der Regel auf drei Jahre zu be-fristen, wenn keine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 besteht
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Antwort #158 - 21.06.2007 um 19:15:27
 
BTW: Ich persönlich würde immer noch mit der Begründung zur NE nach 3 Jahren für dt-vh argumentieren:
Zitat:
28.2.3
Die dreijährige Frist beginnt mit der erstmaligen Erteilung einer Aufenthaltser-laubnis zur Herstellung der familiären Lebensgemeinschaft. Grund der Privile-gierung nach Absatz 2 Satz 1 ist die Annahme des Gesetzgebers, dass durch die familiäre Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen eine positive Integrati-onsprognose vorgegeben ist und die soziale und wirtschaftliche Integration daher zu einem früheren Zeitpunkt als nach den Regelvoraussetzungen des § 9 angenommen werden kann. Die Möglichkeit, diese Annahme zu widerle-gen, besteht nicht.

Damit wird in derselben Vorschrift dann eindeutig gesagt, dass bei dt-vh Ausländern der Integrationsbedarf deutlich geringer als bei anderen Ausländern ist. Daraus folgend dürften für diese dann auch eigentlich nicht dieselben Nachzugsvoraussetzungen bzgl bereits geleisteter Integrationsanstrengungen gelten wie bei den anderen.
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Antwort #159 - 21.06.2007 um 19:32:33
 
inge schrieb am 21.06.2007 um 18:48:59:
@M
... du meinst also die VAH Zwinkernd


nee, ich mein schon das Gesetz. Allerdings ist mir gerade aufgefallen, dass die Fassung bei i4a den Satz 2 von § 44 Abs. 1 nicht enthält. Insofern beziehe ich mich auf diesen Gesetzestext:

http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__44.html

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Antwort #160 - 21.06.2007 um 19:44:44
 
Zitat:


Allerdings ist mir gerade aufgefallen, dass die Fassung bei i4a den Satz 2 von § 44 Abs. 1 nicht enthält



Dann sollte das mal jemand ändern, bevor es das Gesetz gar nicht mehr gibt ...

Allerdings bleibt es trotzdem noch ein "Regelfall" und die Nds VV definieren ja gerade, dass eine AE selbst wenn sie kurzfristig ist eine Ausnahme der Regel darstellt, wenn sie (u.a.) zur FZF dient.

Na ja. Falls man Anwalt wäre und für seinen Job bezahlt wird, wäre es sicher einen Verusch wert. Ob ich als Betroffener da auch so optimistisch wäre, wage ich allerdings zu bezweifeln.
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Antwort #161 - 21.06.2007 um 20:03:58
 
inge schrieb am 21.06.2007 um 19:44:44:
Dann sollte das mal jemand ändern, bevor es das Gesetz gar nicht mehr gibt ... 

Done.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #162 - 21.06.2007 um 20:04:42
 
Muleta schrieb am 21.06.2007 um 19:32:33:
Allerdings ist mir gerade aufgefallen, dass die Fassung bei i4a den Satz 2 von § 44 Abs. 1 nicht enthält.
Sry, weiß auch ned wie das passieren
konnte. Ist nun berichtigt  tippse

Änderung:
Pft, Mick war ne Minude schnella  Laut lachend
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Antwort #163 - 22.06.2007 um 13:48:03
 
was ist, wenn im Herkunftsland des Ehepertners weder ein Goethe-Institut noch sonstige Möglichkeiten existieren, Deutsch zu lernen?

Und was ist mit Analpabeten? Die dürfen dann keinen Deutschen heiraten?

Wieso soll es rechtens sein, wenn der Staat mir meine Ehesprache vorschreibt?
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Antwort #164 - 22.06.2007 um 14:29:31
 
hi all,

kurze frage:

ich bin im FNZ prozess für meine Frau in afghanistan in der letzten Phase (habe das visum vor 4 monaten beantragt). Fast alle unterlagen wurden überprüft, jetzt muss nur noch in einem Monat der Vertrauenanwalt der botschaft meine Frau in Kabul besuchen, danach würde sie das visum bekommen.

wann genau wird denn das neue gesetz voraussichtlich inkraft treten?

Es wäre echt schade wenn meine frau dann zwei Tage vor visumserteilung die nachricht bekommt das sie noch einen deutschkurs machen muss. mal ganz davon abgesehen, daß deutschkurse wohl eher mangelware in kabul sind.


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Antwort #165 - 22.06.2007 um 14:40:05
 
Zitat:
wann genau wird denn das neue gesetz voraussichtlich inkraft treten?  

Einen Tag nach Verkündung, d.h. nachdem es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
(jedenfalls die meisten Teile davon)
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Antwort #166 - 22.06.2007 um 18:45:31
 
ingamaria schrieb am 22.06.2007 um 13:48:03:
Wieso soll es rechtens sein, wenn der Staat mir meine Ehesprache vorschreibt? 


Die Sprache in der Ehe ist dem Staat völlig wurscht. Es geht um die Sprache, die im Gastland gesprochen wird. Es leben schließlich noch andere Menschen in D, mit Mehrheit Deutsche, und
mit denen wirst Du unweigerlich in Kontakt kommen. Möglicherweis um eine Arbeit zu finden o.ä.
Wie willst Du dich anders als mit der Kommunikation hier schnellsten integrieren ?  hä?


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trixie
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Antwort #167 - 22.06.2007 um 18:51:30
 
Zitat:
Wie willst Du dich anders als mit der Kommunikation hier schnellsten integrieren ?


Wenn du diese Frage an den Anfang deines Post stellst, gebe ich dir Recht. Wenn diese Frage negativ beantwortet wird, stellen sich die anderen Fragen vielleicht gar nicht mehr.

trixie
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Antwort #168 - 22.06.2007 um 19:01:29
 
Hi,

ich glaube nicht, dass die Stellung des Satzes das Ausbleiben von Fragen
erwirken kann. Die Forderung der Regierung ist neu und so bisher nicht
praktiziert worden. Insgesamt aber ist die Forderung leicht nachvollziehbar
und begründet, allein deshalb schon wundere ich mich darüber, dass
schon vor Inkrafttreten des Geseztes nach Ausnahmen gesucht wird oder
die Rechtswidrigkeit des Gesezes behauptet wird.
Die Probleme in D sind schon länger bekannt und diese Probleme zu bewältigen
ist ein guter Schritt. Die deutsche Sprache ist im Prinzip überall zu erlernen, das
weiß auch jeder. Weshalb also die Endlosdebatten über absolut Notwendiges ?

Hat irgendeiner eine bessere Idee, außer es bleibt so wie immer ?  hä?

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Antwort #169 - 22.06.2007 um 20:54:01
 
@ Don Camillo : Weil etwas schon immer so war, muß es trotzdem nicht richtig
sein ! Dahingehend völlige Konformität meinerseits !
Mein Magensäurepegel erhöht sich allerdings, wenn man wie ich seine Verlobte aus Ghana seit nunmehr 17 Monaten kennt, zwei Anträge auf ein  Besuchsvisum
( für drei Wochen ) abschlägig beschieden worden sind und vor mehreren Wochen
ein Visum zur Eheschließung beantragt wurde.
180 € für Übersetzung ihrer Dokumente, 500 € für Vertrauensanwalt der Botschaft, beides für mich korrekt und nachvollziehbar. Nun aber auch noch einen
Deutschkurs in Ghana, um ( evtl. ) ein Visum zur Eheschließung zu erhalten, ist
für mich persönlich des Guten zuviel : Könnte es sein, daß meine Herzdame, so wir denn verheiratet wären, hier in Deutschland noch einen Integrationskurs zu
absolvieren hätte ? Ungeachtet dessen, daß ich der deutschen Sprache mächtig
bin ?
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Antwort #170 - 23.06.2007 um 13:10:23
 
Hallo ihr lieben,

Im Stand des FreizüG/EU vom 14/6/07 steht: "......Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind bedürfen für die Einreise eines Visums nach den bestimmungen für Ausländer nach dem Aufenthaltsgesetz."

Bedeutet das jetzt, dass Ehegatten von Unionsbürger die Drittstaatsangehörige sind die Bedingungen des Aufenthaltsgesetzes erfüllen müssen incl. Sprachenkentnisse?
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Antwort #171 - 23.06.2007 um 13:12:56
 
Ich würde meinen, dass Ehegatten von Unionsbürger nur die Bedingungen des FreizüG/EU erfüllen müssen.
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Antwort #172 - 23.06.2007 um 16:21:56
 
Schleswiger schrieb am 23.06.2007 um 13:12:56:
Hallo ihr lieben, 

Im Stand des FreizüG/EU vom 14/6/07 steht: "......Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind bedürfen für die Einreise eines Visums nach den bestimmungen für Ausländer nach dem Aufenthaltsgesetz." 

Bedeutet das jetzt, dass Ehegatten von Unionsbürger die Drittstaatsangehörige sind die Bedingungen des Aufenthaltsgesetzes erfüllen müssen incl. Sprachenkentnisse? 


Hier startet jetzt schnell eine neue Diskussion ueber Sachverhalt der schon oefter diskutiert wurde. Du zitierst ein klein wenig aus einer umfangreichen Vorschrift.
Suche mal in den Foren bei Info4alien, da wirst Du gut fuendig.

Auf EU-Freizuegigkeit kann man sich erst berufen, wenn man in der EU lebt und in der EU von einem Staat zum anderen umzieht.
Bei erstmaliger Begruendung eines Wohnsitzes in der EU, Zuzug in die EU, muss das Visum auf Basis der Vorschriften des Aufnahmelandes erteilt werden.
Heisst auch so viel wie keine Einreise ohne ein erforderliches Visum.

Anyway das Thema in Bezug auf EU-Freizuegigkeit ist komplex, da ist einiges zu beachten, die Eu-Regelungen nicht einfach zu verstehen.
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Antwort #173 - 23.06.2007 um 20:45:41
 
@Einbeck.

Die EU-Regelungen sind immer unabhängig von nationalen Regelungen. Deswegen ziehen viele Dänen z.B nach Schweden um die nationalen FZF Regelungen zu umgehen. Sie  berufen sich auf EU Recht. Deswegen ist die zitierte Passage nicht ganz verständlich. Es besteht kein zweifel, dass die Drittstaatsangehörige Ehegatten von EU-Bürgern in D sich bei der Visa-erteilung nach nationalen Regelungen richten müssen, jedoch wird der aufenthalt an sich nach FreizüG/EU geregelt. Deswegen ist die zitierte Passage unklar. Bis jetzt wurde der Aufenthalt von Ehegatten von EU-bürgern nach dem FreizüG/Eu geregelt, jedoch ist die Frage ob sich das ändern wird? Ich glaube nicht das der Deutsche Staat juristisch dazu in der lage ist.
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Antwort #174 - 25.06.2007 um 10:23:37
 
Zitat:
Bis jetzt wurde der Aufenthalt von Ehegatten von EU-bürgern nach dem FreizüG/Eu geregelt

Das wird auch so bleiben.
Wer als EU-Bürger im Aufnahmestaat lebt, kann seinen Drittstaat-Ehepartner über die entsprechenden EU-Regelungen nachholen.

ABER! Man muss natürlich wirklich seine "Freizügigkeit" wahrnehmen. Und das ganze sollte auch nicht zu offensichtlich wie eine Umgehung der nationalen Regeln aussehen (zB weil der Lebensmittelpunkt nicht wirklich verlagert wird), denn letztlich geht's ja um die Rückkehr in den EIGENEN Staat und eine Anerkennung der "Freizügigkeit" durch diesen. Da sollte man sicherlich davon ausgehen, dass mind. 3 Monate (evtl 6 Monate) Wahrnehmung von Freizügigkeit erforderlich sind, bevor man bei der RÜCKKEHR Rechte aus dem EU-Recht wahrnehmen kann.

Zitat:
Bei erstmaliger Begruendung eines Wohnsitzes in der EU, Zuzug in die EU, muss das Visum auf Basis der Vorschriften des Aufnahmelandes erteilt werden.

Die Aussage halte ich für falsch bzw. irreführend. Der Aufnahmemitgliedsstaat kann zwar nationale Regeln anwenden, die dürfen allerdings nicht über das hinausgehen, was die entsprechende EU-Richtlinie vorsieht. Und da steht irgendwie nicht viel mehr drin als "Pass und Nachweis der Verwandschaft mit EU-Angehörigem". Ggfs wird der EU-Angehörige allerdings aufgefordert, seinen Status als "Freizügiger" nachzuweisen bzw glaubhaft zu machen.
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Antwort #175 - 25.06.2007 um 18:49:29
 
hallo leute,

hab beim Auswärtigen amt nachgefragt, und die haben mir das geschrieben:

"Für den Nachzug von Ehegatten von Deutschen und Ausländern nach
Deutschland müssen zukünftig die Ehegatte fähig sein, sich mindestens auf einfache Art in deutscher Sprache zu verständigen. Diese gesetzliche Vorgabe beinhaltet der Fähigkeit, sich wenigstens in rudimentärer Weise auf Deutsch verständigen zu können und entspricht damit der Referenzstufe "A1" des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens als unterstem Lern- und Sprachstandsniveau. Der
Sprachstand ist vom Ehegatten im Visumverfahren zum Familiennachzug
nachzuweisen.Das Gesetzgebungsverfahren dauert zur Zeit noch an.
Ausführungsvorschriften sind in Vorbereitung. Die Bundesregierung wird die Öffentlichkeit bzw. Antragsteller zu gegebener Zeit selbstverständlich eingehender hierüber informieren. Auch die Visastellen werden Ihnen dann ausführlichere Auskunft geben können."


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Antwort #176 - 26.06.2007 um 17:54:32
 
Was passiert eigentlich, wenn das FZF Visum vor Einführung des Gesetzes bewilligt wird, der Ehegatte einreist und die AE nach der Einführung des Gesetzes beantragt? Hier müssten dann IMHO auch die Deutschkenntnisse etc. überprüft werden, oder?

Wenn meine Vermutung richtig ist, was passiert dann? Bekommt der Ehegatte die AE? Eine Duldung? Muss er ausreisen??
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shibumi
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Antwort #177 - 26.06.2007 um 18:53:38
 
IMHO müßte dann die Teilnahme an einem Integrationskurs hinreichend sein !
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Antwort #178 - 26.06.2007 um 19:49:17
 
Das bewegt sich hier alles im fallmäßig hochspezifisierten spekulativen Bereich! (das habe ich jetzt irgendwie sehr angemessen formuliert, finde ich  Zwinkernd)

- Warum denkt Ihr eigentlich, dass dieses Forum schon vor In-Kraft-Treten eines Gesetzes eine erschöpfende Antwort auf jede Fallkonstellation haben kann oder gar haben muss?

Aber gut, ich sehe es so:

Wenn das Visum erteilt worden ist, ist damit ein Aufenthaltstitel (vor der Einreise) erteilt worden. In Zusammenhang mit dieser Erteilung wurde geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung vorlagen. Die Voraussetzungen werden nach der zum Zeitpunkt der Erteilung geltenden Gesetze (unter Beteiligung der ABH, die ihre Zustimmung geben muss) geprüft. Ist das einmal erfolgt, wird es dann auch den Aufenthaltstitel in Form der AE durch die ABH in Deutschland geben - immerhin ist der/die Betreffende dann ja legal mit dem erforderlichen Visum eingereist, welchen Versagungsgrund sollte es also geben?

Zitat:
IMHO müßte dann die Teilnahme an einem Integrationskurs hinreichend sein !


Die Teilnahme am Integrationskurs in der Folge wäre sicher kein schlechter Weg - dort werden aber i.d.R Sprachkenntnisse der Stufe B 1 vermittelt.

In Zusammenhang mit dem Ehegattennachzug werden allerdings nach neuem Recht lediglich Kenntnisse  der Stufe A 1 verlangt. Dazu muss man keinen Integrationskurs besuchen ...

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Antwort #179 - 27.06.2007 um 09:44:31
 
Pepi schrieb am 26.06.2007 um 17:54:32:
Was passiert eigentlich, wenn das FZF Visum vor Einführung des Gesetzes bewilligt wird, der Ehegatte einreist und die AE nach der Einführung des Gesetzes beantragt? Hier müssten dann IMHO auch die Deutschkenntnisse etc. überprüft werden, oder?


im Prinzip gelten die jeweils aktuellen Vorschriften über die Erteilung einer AE und ggf. § 8 Abs. 1 AufenthG. Ich würde jedoch unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes davon ausgehen, dass eine AE erteilt (und verlängert) wird.

Die Fallkonstellation dürfte aber recht zügig gerichtlich geklärt werden.

Muleta
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