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Ehegattennachzug wird verschärft!!!! (Gelesen: 96.437 mal)
guel
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Antwort #60 - 29.03.2007 um 15:38:09
 
Ok, ich habe auch nicht viel zum Thema beigetragen Smiley
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #61 - 29.03.2007 um 16:01:00
 
guel schrieb am 29.03.2007 um 15:29:54:
Parallelgesellschaft, na ja ich denke aber das ist manchmal auch gewollt ist, nicht nur von Deutschen sonder auch von Ausländern, man wird ja sonst nirgends akzeptiert......


na ja, das liegt eben auch an der Sprache

Ohne vernünftige Verständigung, keine Akzeptanz. Dagegen wird nun wohl etwas unternommen werden.
Eigentlich dann eine Sache zum Freuen, denn die Akzeptanz wird in jedem Falle
gefördert, oder ?


DC
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Wassermann
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Antwort #62 - 30.03.2007 um 07:44:45
 
Ich kann mich nur der zuvor von jetflyer vertretenen Ansicht anschließen, den Familiennachzug für alle (auch Deutschverheiratete) eher über den Nachweis der Sicherung des eigenständigen Lebensunterhaltes zu regeln.
Wenn ich mir hier im Forum anschaue, wie aus vielen (z. T. unverheirateten) Beziehungen bereits Nachwuchs hervorgeht, ohne sich erstmal über die Voraussetzungen und Hürden eines gemeinsamen Ehelebens informiert zu haben und erstmal auf staatliche Unterstützung gesetzt wird, kann ich das nicht mehr nachvollziehen.
Wenn ich eine Familie gründen möchte, egal ob mit einem Ausländer oder einem Deutschen, habe ich zunächst einmal die Verantwortung, zu überlegen, ob ich mir eine solche überhaupt leisten kann.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, muß ich mein Vorhaben eben verschieben und auf bessere Zeiten hoffen. Vielleicht könnte man so den klassischen Scheinehen eher vorbeugen und "echten, gesicherten" zum schnelleren Zusammenleben verhelfen.
"Eigeninitiative" in sprachlicher Hinsicht des ausländischen Ehepartners schön und gut, aber "Eigeninitiative" von seiten des deutschen Ehepartners im Hinblick darauf, eine gemeinsame Lebensgrundlage zu schaffen, ohne nach staatlicher Hilfe zu rufen, finde ich auch sehr wichtig.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #63 - 30.03.2007 um 08:22:15
 
Wassermann schrieb am 30.03.2007 um 07:44:45:
Eigeninitiative" in sprachlicher Hinsicht des ausländischen Ehepartners schön und gut, aber "Eigeninitiative" von seiten des deutschen Ehepartners im Hinblick darauf, eine gemeinsame Lebensgrundlage zu schaffen, ohne nach staatlicher Hilfe zu rufen, finde ich auch sehr wichtig. 


Natürlich ist es für viele völlig normal die eigene Zukunft mit oder ohne Familie auf eigene Leistung zu planen, leider aber nicht für alle. Bei Ausländern, ob nun dt. vh. oder mit Ausländern, gibt es sicher viele, die das ebenso sehen. Es ist aber vermehrt
festzustellen, dass aus welchen Geünden auch immer die Verantwortung in staatliche
Hände gegeben wird.
Selbst weitere Vorgehensweisen (hinsichtlich Sprachkurs gab es hier ein Post) wird
kaum Eigeninitiative entwickelt und nach dem Staat gerufen. Manchmal hat man den Eindruck, dass nach Einreise nur noch etwas geht, wenn der Staat dies sponsort und organisiert. Wenn man bedenkt, dass die betreffenden Ausländer aus Ländern kommen in den jeder auf sich gestellt ist, dann ist dies doch sehr denkwürdig !  hä?


DC
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Antwort #64 - 30.03.2007 um 10:02:11
 
Zitat:
Wenn ich mir hier im Forum anschaue, wie aus vielen (z. T. unverheirateten) Beziehungen bereits Nachwuchs hervorgeht, ohne sich erstmal über die Voraussetzungen und Hürden eines gemeinsamen Ehelebens informiert zu haben und erstmal auf staatliche Unterstützung gesetzt wird, kann ich das nicht mehr nachvollziehen.

Smiley Smiley
das sehe ich genauso. Die "Vollkaskomentaltität" hat sich bei manchen so verfestigt.......  hä?
Wenn in anderen Staaten alles besser wäre, könnte man die Ehe auch dort führen. Auf die Idee kommen nur die wenigsten, warum wohl? Augenrollen
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Dani
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Antwort #65 - 30.03.2007 um 10:08:38
 
1. Wenn Arbeitslose keine Kinder mehr in die Welt setzen dürften, weil dies unverantwortlich sei, dann sähe es mit der demographischen Zukunft Deutschlands aber ganz ganz düster aus. Seien wir froh, dass es doch noch den einen oder anderen (Ausländer oder nicht) gibt, der es wagt, eine Familie zu gründen.

2. Das Erfordernis ausreichender Sprachkenntnisse vor der Einreise(!) betrifft wohl hauptsächlich jene, die aus ländlichen Gebieten kommen, wo keine Sprachkurse stattfinden und denen es aufgrund fehlender Vorbildung schwer fällt, sich die Sprache ohne Lehrer selbst anzueignen. Zudem liegt die Beantwortung der Frage, was "ausreichend" ist weitgehend in den Händen des Sprachprüfers der Botschaft(!). Das Beispiel der Aussiedler zeigt, das hier der rechtlichen Überprüfbarkeit enge Grenzen gesetzt sind.
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Antwort #66 - 30.03.2007 um 10:24:17
 
Zitat:
Wenn Arbeitslose keine Kinder mehr in die Welt setzen dürften, weil dies unverantwortlich sei, dann sähe es mit der demographischen Zukunft Deutschlands aber ganz ganz düster aus.

der Satz  implementiert das vornehmlich nur Arbeitslose in D Kinder bekommen wollen. Wenn dem so wäre, wer soll es finanzieren.  Augenrollen
Düster würde es dann aussehen, wenn es keinen mehr gebe der in das Sozialsystem einzahlt.
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Wassermann
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Antwort #67 - 30.03.2007 um 11:29:45
 
Ich glaube, ich wurde nicht ganz richtig verstanden.
Wollte zum Ausdruck bringen, daß ich es grundsätzlich richtig finde, die Familienzusammenführung nicht allein an die Eigeninitiative des ausländischen Ehepartners zu knüpfen (Sprachkenntnisse), sondern auch bei den Inländern die Latte insofern etwas höher zu legen, als sie erstmal nachzuweisen haben, wovon sie zukünftig eigentlich gemeinsam gedenken zu leben. Ein Eheleben rein auf Staatskosten im Falle der eigenen Bedürftigkeit lehne ich ab und daher bin ich schon dafür, daß Heiratswillige den zukünftigen Lebensunterhalt entweder nachweisen oder eben abwarten müssen wie bei allem im Leben, was man sich (derzeit) nicht leisten kann. Vielleicht lassen dann viele, die es nicht ganz so ernst meinen, auch eher die Finger davon, wenn sie wissen, daß sie nicht jederzeit auf die Hilfe des Staates bauen können.
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Antwort #68 - 30.03.2007 um 12:58:04
 
Wassermann schrieb am 30.03.2007 um 11:29:45:
Ich glaube, ich wurde nicht ganz richtig verstanden.
Wollte zum Ausdruck bringen, daß ich es grundsätzlich richtig finde, die Familienzusammenführung nicht allein an die Eigeninitiative des ausländischen Ehepartners zu knüpfen (Sprachkenntnisse), sondern auch bei den Inländern die Latte insofern etwas höher zu legen, als sie erstmal nachzuweisen haben, wovon sie zukünftig eigentlich gemeinsam gedenken zu leben. Ein Eheleben rein auf Staatskosten im Falle der eigenen Bedürftigkeit lehne ich ab und daher bin ich schon dafür, daß Heiratswillige den zukünftigen Lebensunterhalt entweder nachweisen oder eben abwarten müssen wie bei allem im Leben, was man sich (derzeit) nicht leisten kann. Vielleicht lassen dann viele, die es nicht ganz so ernst meinen, auch eher die Finger davon, wenn sie wissen, daß sie nicht jederzeit auf die Hilfe des Staates bauen können.


Ja wie ich schon einmal hier in diesem Thread gesagt habe dann kann man auch gleich fordern das H4 Empfaenger nicht mehr heiraten duerfen. Ausserdem ist das ja eine tolle Idee nur werden dann werden alle im Ausland heiraten. Schonmal daran gedacht? Was willst du dann vorschlagen? Einreisesperre fuer Deutsche die einen Auslaender geheiratet haben?
Ausserdem wo soll der Vorschlag hinfuehren? Nur noch Reiche duerfen Auslaender heiraten?
Und dein Vorschlag man soll warten bis man sich eine Heirat leisten kann kann ja wohl nicht dein Ernst sein. Wie lang soll man warten? 5 Jahre?
Worum geht es bei einer Heirat den eigentlich? Und wieso unterstellst du das es einige nicht so ernst meinen? Ich wuerde mal echt ueber deine ganzen Vorurteile nachdenken.
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stanley009
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Antwort #69 - 30.03.2007 um 13:35:18
 
Hallo,

mal zur Abwechslung ne ganz praktische Frage.

Wenn nun das Gesetz sagen wir mal am 15.07.07 seine Gültigkeit entfaltet, welche Daten sind dann ausschlaggebend um noch nach der alten Regelung eine FZF hinzubekommen?

z.B. Abgabe der Unterlagen in Botschaft / Konsulat vor dem 15.07, Eingang der Unterlagen bei ABH vor dem 15.07, Zustimmung der ABH vor dem 15.07 oder Erteilung der AE vor dem 15.07?

Erleuchtet mich bitte.

Gruß
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Antwort #70 - 30.03.2007 um 13:36:42
 
... jetzt "muss" ich doch noch mal was hier schreiben, obwohl wir hier vom Einstiegsthema schon ganz schön weit weg sind.
Zitat:
Worum geht es bei einer Heirat den eigentlich?

Tja Wassermann, das wissen sicher viele Verheiratete nicht mal Laut lachend
Eines sollte man jedenfalls nicht vergessen (und das passt doch ganz gut hier ins Forum): Viele in Deutschland lebende binationale Ehepaare haben haupsächlich oder nur geheiratet, damit sie zusammen leben können, sprich: Dass sie der Staat, in dem sie leben, nicht mehr auseinander reißen kann. Oft war man sich da vielleicht noch gar nicht so sicher, ob die Liebe stark genug ist oder die Lebensgemeinschaft zweckmäßig etc.
Problem ist halt, dass einen die kurze Zeit (durch Visa oder Aufenthaltstitel begrenzt) oft dazu zwingt, zu handeln, denn wer will schon gerne 1/2 Jahr oder länger von seinem Partner getrennt leben und riskieren, dass man sich "entliebt" bzw. auseinanderlebt?

Gruß,
Tom
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Antwort #71 - 30.03.2007 um 13:42:31
 
stanley009 schrieb am 30.03.2007 um 13:35:18:
Wenn nun das Gesetz sagen wir mal am 15.07.07 seine Gültigkeit entfaltet, welche Daten sind dann ausschlaggebend um noch nach der alten Regelung eine FZF hinzubekommen?  


Ich kann mir vorstellen, dass dann bei allen noch laufenden Anträgen die Sprachkenntnisse geprüft würden.
Aber letztendlich ist das alles Spekulation, denn auch diese Entscheidung fällt - wenn überhaupt - die Regierung mit der Verabschiedung des Gesetzes.
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Antwort #72 - 30.03.2007 um 13:50:23
 
Zitat:
Wenn nun das Gesetz sagen wir mal am 15.07.07 seine Gültigkeit entfaltet, welche Daten sind dann ausschlaggebend um noch nach der alten Regelung eine FZF hinzubekommen?

gute Frage  Schockiert/Erstaunt
ich könnte mir vorstellen das kommende FZF bis zum 15.07. hinausgezögert werden  Augenrollen
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Antwort #73 - 31.03.2007 um 10:12:37
 
Normalerweiße kann man ein in Kraft tretendes Gesetz nicht
rückwirkend anwenden.
Ergo, wenn der Antrag zur FZF davor (verm. 15 Juli 2007) abgegeben wird,
ist kein Nachweis der dt.Sprache erforderlich.
Man muß lediglich eine gemeinsame Sprache sprechen,
um den Verdacht einer Scheinehe auszuräumen.
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Antwort #74 - 31.03.2007 um 10:35:15
 
Zitat:
Normalerweiße kann man ein in Kraft tretendes Gesetz nicht
rückwirkend anwenden.


Da wäre ich mir nicht so sicher. In der Vergangenheit ist schon manches Gesetz rückwirkend in Kraft getreten.

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