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Ehegattennachzug wird verschärft!!!! (Gelesen: 96.127 mal)
Bommel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 28.03.2007 um 23:08:11
 
Zitat:
Wenn es absolut überfällig ist, warum sollen die Angehörigen einigen Staaten (USA, Israel usw.) von dieser Pflicht (Aufforderung) befreit werden?

die Frage stellt sich nicht da wir hier in D sind.
Zitat:
Ich finde die Forderung überhaupt nicht überzogen oder Verfassungswidrig sondern absolut überfällig

ob es verfassungswidrig ist mag ich nicht beurteilen, überfällig finde ich die Reglung trotzdem.
Zitat:
Aber ich würde Grunddeutschkenntnisse nicht zur Bedingung bei FZF machen. I

sorry das ich eine andere Meinung habe, und ich finde das die sogar im Interesse des Neuzugezogenen ist. Ich versuche das mal mit meinem Fall zu erklären, dieser dürfte aber auf viele andere Paare zutreffen:
Ich werde die erste Zeit die einzige engere Bezugsperson für meine Frau sein, fern ihrer Heimat, Familie und Kultur. Allein schon diese Belastung sollte man nicht unterschätzen. Da ich die Kohle ranschaffen muß bin ich 6 Tage die Woche für jeweils 12 Std. außer Haus. Ohne vorherige Deutschkenntnisse würde ich die Ehe nach kurzer Zeit zum Scheitern verurteilt sein. Wie soll eine Integration erfolgen, wie soll sie Freunde kennen lernen, oder sich beim shoppen verständlich machen wenn nicht mal einfachstes deutsch da wäre?
Die Frau würde sich einsam und verlassen vorkommen.
Ein in D beginnender Deutschkurs würde am Anfang an der Situation zuerst wenig ändern. Als Ehemann habe ich nun mal die Verantwortung ihr die Integration so einfach wie möglich zu machen.
Die Frau nur zu Hause zu "parken" reicht da nicht.
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Was du für richtig hältst, sage klar und ruhig &&und höre auch anderen zu,&&selbst den Einfältigen, auch sie haben ihre Geschichte.&&La-otse
 
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 28.03.2007 um 23:19:50
 
Bommel schrieb am 28.03.2007 um 23:08:11:
die Frage stellt sich nicht da wir hier in D sind.


Was meinst Du damit?  Smiley Wer sind "wir" - Amerikaner? Smiley

Zitat:
Wie soll eine Integration erfolgen, wie soll sie Freunde kennen lernen, oder sich beim shoppen verständlich machen wenn nicht mal einfachstes deutsch da wäre?


Ich bin ohne Deutschkenntnisse nach D. gekommen, hatte nie ein Problem, Freunde kennenzulernen oder mich beim shoppen verständlich machen (das Letzte im Supermarkt-Zeitalter braucht man überhaupt nicht). Smiley
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Bommel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 28.03.2007 um 23:25:45
 
@Chap:
Hast Recht, ich habe den Satz total  falsch aufgefasst  Schockiert/Erstaunt
irgendwie war das Bier schlecht   Laut lachend Zwinkernd
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 28.03.2007 um 23:34:50
 
Bommel schrieb am 28.03.2007 um 23:25:45:
@Chap:
Hast Recht, ich habe den Satz total  falsch aufgefasst  Schockiert/Erstaunt
irgendwie war das Bier schlecht   Laut lachend Zwinkernd


Prost! :kippen:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 28.03.2007 um 23:40:17
 
Es scheint in der grossen Koalition schick zu sein verfassungswiedrige Gesetze zu verabschieden.

Nachdem Schäuble jetzt keine vollbesetzten Verkehrsflugzeuge vom Himmel schießen darf, die Einschränkung der Pendlerpauschale unrechtmäßig ist und die Gesundheitsreform vom Bundespresidenten ebebso wie das Verbraucherinformationsgesetz gar nicht erst unterschrieben wurde, reiht sich diese 500 seitige Gesetzesvorlage nathlos in de Erfolgsgeschichte dieser Regierung ein.

Davon abgesehen, dass das Ziel einer verbesserten Integration dadurch nicht erreicht wird, stellen diese Grundrechtseinschänkungen in Einzelfällen Härten dar, welche sicher zu erfolgreichen Klagen führen werden.

Meine Tochter hätte demnach nicht in Deutschland geboren werden dürfen, da ihre Mutter damals keine einfachen Deutschkenntnisse hatte. Wäre ich hingegen Spanischer Staatsbürger gewesen hätte meine Frau in Deutschland entbinden dürfen. ...Achso....

Vielleicht ist dies aber auch nur als eine Art Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte, Verfassungsrichter und unterbeschäftigter ABHler gedacht.

Meine Frau und ich zahlen hier jährlich über 40 Tausend Euro Steuern. Davon könnte man ja schonmal einen ABHler teilfinanzieren.  Obwohl ja einige ABHler das Wort Maria mit der Begündung "ich spreche kein Spanisch" nicht schreiben können (auch nicht aus einem Formular abtippen) Hmmmm .. aber vielleicht zahlen wir demächst dann doch wieder woanders Steuern.

Dann wünsche ich der Bundesregierung hier mal weiterhin viel Erfolg.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 28.03.2007 um 23:42:24
 
ai70773 schrieb am 28.03.2007 um 23:40:17:
Nachdem Schäuble jetzt keine vollbesetzten Verkehrsflugzeuge vom Himmel schießen darf, die Einschränkung der Pendlerpauschale unrechtmäßig ist und die Gesundheitsreform vom Bundespresidenten ebebso wie das Verbraucherinformationsgesetz gar nicht erst unterschrieben wurde, reiht sich diese 500 seitige Gesetzesvorlage nathlos in de Erfolgsgeschichte dieser Regierung ein. 


Bitte lass künftig solche Blabla-Posts wenn du nicht auf dem
Schrottplatz enden willst.

Hilft niemand sowas  unentschlossen
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inge
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Antwort #21 - 29.03.2007 um 00:30:29
 
@DC
Zitat:
Ich finde die Forderung überhaupt nicht überzogen oder Verfassungswidrig

Dann biete ich offiziell eine Wette an:
WENN der Gesetzgeber Deutschkenntnisse für die FZF zu (gebürtigen und in letzter Zeit hier lebenden) Deutschen zur Voraussetzung macht und das vor's BVerfG kommt, wird das gekippt.
Einsatz: Eine Kiste Jepi (auch wenn ich die seit ihrer Preispolitik eigentlich boykottiere)
Die bring oder hole ich auch von Westerstede - so weit ist das ja nicht Zwinkernd
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Antwort #22 - 29.03.2007 um 00:46:49
 
Zitat:
Da ich die Kohle ranschaffen muß bin ich 6 Tage die Woche für jeweils 12 Std. außer Haus. Ohne vorherige Deutschkenntnisse würde ich die Ehe nach kurzer Zeit zum Scheitern verurteilt sein.

Ne GEMEINSAME Sprache muss nicht deutsch sein und während er/sie auf Maloche ist, kann das Gegenstück prima Deutschkurse besuchen.

Zitat:
oder sich beim shoppen verständlich machen wenn nicht mal einfachstes deutsch da wäre?

Man wundert sich wie manche Leute es schaffen in fremden Ländern Urlaub zu machen. Müssen die nicht alle verhungern etc?

Kleiner Lehrgang "Einkaufen für Ausländer":
1. Gehe in Laden
2. Nimm Waren aus Regal
3. Gehe zur Kasse und lege Waren auf Band
4. Bezahle den Preis, der im Display steht.
-> Integration gelungen.

BTW, was machen eigentlich die ganzen EUlen, die wir ja nicht zur Integration "zwingen" können? Die leben unter Brücken und ernähren sich von Abfall? Oder können die alle schon deutsch wenn sie hierherkommen?

Ich hab nichts gegen "Integration", aber eine Vorab-Integration ist Blödsinn. ME wird mit dem Gesetz hauptsächlich der Zweck verfolgt, Einwanderung in die Sozialsysteme zu unterbinden (wird für Teilbereiche ja sogar öffentlich genannt). Geht ganz einfach: Je mehr man vorab fordert, desto weniger "arme Schlucker" können sich das leisten.
"Fördern und Fordern" ist per se erstmal eine genauso leere Worthülse wie beim ALG2 - und beim ALG2 hat's auch nicht funktioniert. Liegt wahrscheinlich daran, dass es einfacher ist, an den Symptomen rumzudoktern als an den Ursachen zu arbeiten.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 29.03.2007 um 01:24:01
 
inge schrieb am 29.03.2007 um 00:46:49:
Kleiner Lehrgang "Einkaufen für Ausländer":
1. Gehe in Laden
2. Nimm Waren aus Regal
3. Gehe zur Kasse und lege Waren auf Band
4. Bezahle den Preis, der im Display steht. 
-> Integration gelungen.


Boah -  unentschlossen

wenn das nach einem Tag schon mit so schrägen postings
losgeht frag ich mich bald, ob wir innerhalb des Forums Ge-
setzesänderungen ein Userforum oder gar einen Schrottplatz
einführen sollten  Cool

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Einbeck
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Antwort #24 - 29.03.2007 um 01:45:08
 
Verfassungsgemäß oder verfassungswidrig, das mögen bitte Gerichte oder Rechtsgelehrte beurteilen, man wird sich bis zu einem Urteil streiten.
Mache mir zwar meine Gedanken mehr aber auch nicht, liegt nicht an mir dies zu beurteilen.
Rechtsgelehrte der Regierung sollten die Verfassungsmäßigkeit im oder vorm Gesetzgebungsverfahren geprüft haben.

Allgemein möchte ich nur sagen, das man  (nicht nur von staatlicher, behördlicher Seite, auch von privater familiärer Seite) deutlich mehr zur Integration unserer ausländischen Mitbürger tuen sollte, alle in Deutschland lebenden, wohnhaften sollten die Landessprache (Deutsch) ausreichend sprechen, auch wenn sie mit Ehemann oder Familie eine andere Sprache sprechen.
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DonCamillo
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Antwort #25 - 29.03.2007 um 07:54:25
 
inge schrieb am 29.03.2007 um 00:30:29:
Dann biete ich offiziell eine Wette an:
WENN der Gesetzgeber Deutschkenntnisse für die FZF zu (gebürtigen und in letzter Zeit hier lebenden) Deutschen zur Voraussetzung macht und das vor's BVerfG kommt, wird das gekippt.
Einsatz: Eine Kiste Jepi (auch wenn ich die seit ihrer Preispolitik eigentlich boykottiere)
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jau, bin dabei, allerdings nicht bei solchem Fusel !  Zwinkernd

Ehrlich gesagt verstehe ich die Aufregung nicht, es sei denn, man willl von vornherein
keine Pflichten auf sich nehmen sondern "bloß" hier leben !
Ich bleib dabei: Gute und längst fällige Regelung zur Sanktionierung der Ignoranz und weiteren Verfremdung (mal abgesehen von der Slang oder SMS-Sprache der Kids heute) .  Zwinkernd

Inge , dann kauf mal schon ein, aber nicht Jepi !  Zwinkernd


DC
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Antwort #26 - 29.03.2007 um 10:31:09
 
DC ich kann auch Einbeck ... er trinken Zwinkernd

anyway:
Wenn ihr alle so überzeugt von dem neuen Gesetz seid, dann erklärt mir doch mal zB diesen Widerspruch:

28.1.1 (neu) -> einfache Deutschkenntnisse sind für Einreise erforderlich
28.2 (neu) -> NE bei einfachen Deutschkenntnissen

Wo bleibt da die "Stufigkeit" und der Anreiz sich zu steigern ("fördern und fordern")?

Ich bleibe dabei: OHNE Anwendungshinweise bzw Verwaltungsvorschrift kann das neue Gesetz überhaupt noch nicht beurteilt werden. Gerade in den AHs/VVs wird ja meist die "Interpretation" klargestellt, die sich dann wieder an der gängigen Rechtsprechung orientiert.
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #27 - 29.03.2007 um 11:20:32
 
von Inge
Zitat:
Es soll ja auch noch sowas wie Fremdsprachen geben, wobei "englisch" halt in vielen Ländern dieser Welt eine solche ist und deshalb auch in der Schule vermittelt wird.
Nur weil einer der Ehepartner sich (anfangs) nicht auf deutsch unterhalten kann, muss das ja nicht heißen, dass keine Kommunikation der Eheleute möglich ist. Und damit gelangen wir dann auch wieder in den Anwendungsbereich des GG, denn Integrationsforderung ist zwar erlaubt, aber gleichzeitig darf der Gesetzgeber nicht verlangen, dass die Eheleute sich auf deutsch verständigen können (müssen).
Bliebe dann also für's BVerfG zu entscheiden, ob der staatliche Wunsch nach Integration den Art 6 in den Hintergrund drückt oder nicht.


Vielleicht mal meine 2 Kopeken dazu Smiley
Inge beschreibt unsere aktuelle Situation haargenau! Ich (Deutscher) habe meine Frau im letzten Sommer in Russland geheiratet und sie ist dann per FZF Ende Oktober eingereist. Sie konnte damals kein Wort deutsch, aber wir beide sprechen eben ziemlich gut englisch. 1 Woche nach der Einreise hat sie den I Kurs begonnen, letzte Woche war der 1. Test auf A1 Niveau, den sie als Klassenbeste mit 94% absolviert hat Kuss Kuss Ich habe mir in Omsk eine mit dem Göthe Institut kooperierende Sprachschule angeschaut, Ogottogottogott... Da hätte sie nix gelernt, gar nix unentschlossen

Die neue Gesetzgebung hätte uns sehr "weh getan".. Warum hätte meine Frau dann nicht hier in D. mit mir zusammen dann "richtig" mit dem Deutsch lernen beginnen dürfen?
Muß nicht auch heute schon sowieso die "gesicherte Kommunikation" zwischen den Eheleuten nachprüfbar sein? (Stichwort Scheinehe?) Warum zwanghaft vom 1.Tag an in "Radebrech"grineutsch?

Das was Zeppelin sagt ist imho 100% richtig und der Schlüssel:
Zitat:
Deutsche Staatsbürger, die ihre ausl. Ehepartner hierher zuziehen lassen, von vornherein über die Pflicht, Fähigkeit und Motivation verfügen, ihren ausl. Gatten bei der Intergration hier (d.h. die Schaffung der Voraussetzungen für eine eigenständige Existenz hier) zu unterstützen


Natürlich kostet es (uns beide) viel Energie und Kraft meine Frau zu "fördern und fordern". Aber es macht riesig Spass und (vielleicht Zwinkernd sogar unsere Ehe "stärker".
Es kostet übrigens auch gar nicht so "wenig" schnöden Mammon, (Hier eine Zeugnisanerkennung mit eidestattlicher Übersetzung, da die Führerscheinumschreibung, dort die Telefonate zu Mama, die Lehrbücher, etc..)
Alles eben Dinge, die halt bei einer binationalen Ehe "normal" sind..

Vielleicht bin ich ja altmodisch, aber ich hätte die sog. "Verschärfungen" da an der Unterhaltssicherung auch für Deutschverheiratete festgemacht. ALG2 Ehepartner in die Sozialsysteme zu "importieren", da hab ich auch ein Problem mit. In den (guten/schlechten) alten Zeiten konnte ein Mann auch nur heiraten, wenn er die Frau "ernähren" konnte, sonst hätte Schwiegerpapa nicht mitgespielt. Und die GG Artikel6 "Freiheit" auf Kosten der Allgemeinheit festzumachen.., da wäre ich pers. weniger liberal. Daueraufenthalte nach 2-3 Jahren wie z.B. NE an "richtige" Deutschkenntnisse (mindestens B1, eher mehr.) festmachen, auch für mich ein richtiger Weg.
Aber einer jungen Ehe am Anfang Knüppel vor die Einreise legen?
Und die Ehe am Anfang dann halt mit 3 Monatsvisa in Ru führen? Solche kleinen Nebensächligkeiten wie mein Beruf in D.? Kein Problem, mal eben den Job 6 Monate aussetzen.. Ich Komm halt dann zurück und geh gleich mal zur Arge...gibt ja dann mehr Teuros für die Bedarfsgemeinschaft Griesgrämig


Grüße, Jens



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 29.03.2007 um 11:55:01
 
Hallo,

wenn ich es richtig verstanden habe, ziehlt diese neue
"schon fast beschlossene" Gesetzesänderung des Zuwanderungsgesetzes
primär auf die Verhinderung sogenannter Zwangsheirat in der Türkei.
Nebenbei will der Gesetzgeber wohl auch noch eine sogennante Scheinehe
dadurch verringern.

i.e. durch Erwerb von einfachen deutschen Sprachkenntnissen im Ausland
geht man davon aus, daß es sich der "zwangsverheiratete oder der
"Scheineheverheiratete" es sich noch einmal anderst überlegt?
Eine Antwort darauf erübrigt sich von meiner Seite aus.

Die "Integrationsparagraphen" im Zuwanderungsgesetz sind völlig ausreichend.
Wenn dies richtig umgesetzt wird durch Bamf und/oder ABH (mit Nachdruck)
dann ist das der richtige Weg einer vom Gesetzgeber angebotenen Integration.

Sich integrieren macht man immer in dem Land in dem man lebt
und nicht irgendwo im Ausland integriere ich mich ja dann schon mal
für das Land in dem ich in ferner Zukunft lebe!!(uff)
Sprachliche Integration heißt für mich, deutsch wird hier in Deutschland gelernt
und nicht irgenwo anderst im Ausland.

Drei IMHO brennende Fragen interessieren mich:

1. Für wenn gilt diese Gesetzesänderung definitiv?
   Also auch für Deutsche die ihren Ehegatten nach D.
   holen möchten oder wird hier unterschieden?

2. Wenn ich in den USA heirate, muß dann mein Ehegatte auch
   einfach Deutsch lernen um nach D. kommen zu dürfen
   oder ist es weiterhin o.k. wenn wir uns nur auf englisch
   unterhalten können?

3. Wenn ich als Unionsbürger im Ausland wohne und arbeite
   und dort einen Drittstaatler heirate, muß dann mein
   Ehegatte auch Deutsch lernen um nach D. zu dürfen?
   Z.B. viele Deutsche leben und arbeiten mittlerweile
   im Elsaß (Frankreich). Wenn ich dort z. B. eine französisch-
   sprechende Frau aus Elfenbeinküste heirate, und sie sich
   dann dort schon integriert hat,
   muß sie dann im Elsaß deutsch
   lernen um längerfristig mit ihrem deutschen Ehegatten
   nach D. zu dürfen?
   
   Wenn ja zu 3. dürfte es wohl Ärger mit Brüssel geben.
   Ohne Brüssel geht wenig und schon gar nicht wenn
   es dann bewußt und gegen bestehendes "Brüsselrecht" verstößt.

Grüßle
Kwaku
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Antwort #29 - 29.03.2007 um 11:55:47
 
... Interessante Diskussion Zwinkernd
Eigentlich ist die "Verpflichtung" zu Deutsch-Sprachkursen nicht neu: Auch schon heute verpflichten die ABHs Ausländer mit geplanten Daueraufenthalten unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Integrationskurs.

Andererseits finde ich es irgendwie komisch, dass immer jeder meint, Sprachkenntnisse hätten ja so viel mit Integration zu tun.
Dazu folgendes Beispiel: Mein Englisch ist sehr gut. Trotzdem war ich noch nie in England oder USA, und zumindest bei letzterem Lande könnte ich mir vorstellen, dass eine kulturelle Integration für mich schwierig werden könnte Zwinkernd

Meine Frau spricht mittlerweile auch ganz gut deutsch, aber vor ihrer Einreise war es so gut wie nicht vorhanden, obwohl sie davor mal zwei Monate im Goethe Institut einen Deutschlehrgang besucht hat. Wie Jetflyer bestätigt hat, sind Kurse dieser Art, wenn sie im Ausland angeboten werden, oft schlichtweg für die Tonne, weil die dortigen Lehrer nicht mal selbst Deutsche sind, und das Niveau leider sehr tief liegt. Ich spreche hier nicht von Ausnahmen.

Was den Integrationswille angeht: Ich meine, jeder ausländische Lebenspartner schneidet sich bewusst ins eigene Fleisch, wenn er jahrelang in Deutschland lebt und es nicht schafft, die Sprache zu lernen. Möglichkeiten dazu gibt's viele. Meine Ex-Freundin hat das sogar alleine mit dem Fernseher geschafft Zwinkernd
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