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Ehegattennachzug wird verschärft!!!! (Gelesen: 96.429 mal)
sibo
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Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


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Antwort #120 - 19.05.2007 um 00:29:45
 
Das ist alles nicht mehr nachvollziebar mit den neuen Gesetzen!!

noby 02 schrieb am 17.05.2007 um 06:16:30:
Aber was ist mit denen die es nicht haben,Einreiseverbot für die Familie,da sie von H4 leben müssen?Keine Chance auf neuen Existenzaufbau in D für untreue Deutsche,die ihre Heimat verliessen?
ne,auch wenn Sozial und Solidarität in D mittlerweise Schimpfwörter sind,möchte ich das auch Hart4empfänger ein Recht auf FZF haben,die wenigsten haben das Ziel dauerhaft von Sozialtransfers zu leben,meint irgendjemand es ist so toll seine Heimat zu verlassen solange man noch zu essen hat,nur um H4 zu bekommen.? 


Nicht nur dies Noby ..

Meine Situation (nach den neuen Gesetzen)gaaanz mies ..

Hier geboren /Tr Pass logischer weise Türkin!NE §9
Seit dem 16 Lebensjahr Steuerzahlerin!
Seit 14 Jahren einmal 5 monate Arbeitslos gewesen!

Letztest jahr Freund Abgeschoben..

Heirat, und nun die FZF!

Und wenn ich das alles richtig verstanden habe ?
Und mir das auch schon vom Anwalt zu 80%bestätigt wurde
reicht mein Einkommen nicht aus!!

Bis vor 1 Monate sehr gut bezahlten job ...war/bin Köchin dann ein rund um schlag..Entlassungen..Von 3 Betrieben wurd eines verk.und das 2 verpachtet, Arbeitszeiten wurden drasstisch gekürtzt..
Ich bin zwar froh das ich bleiben durfte und ich komme mit meinem Gehalt gut aus auch wenn mein mann hier wäre würde es reichen ..

Aber ist für eine FZF zu wenig??!!

Kenne Familien die kommen mit viel  weniger aus!!
Naja was ich im Endeffeckt sagen will ist..

Nicht nur einige  H4 Empfänger sind benachteiligt ..

Von daher will ich nicht wissen was noch auf mich zukommt am besten ich such mir 2 Jobs den einen von 12-24 Uhr den anderen von 24-12 ...!!

Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Nach der Angabe zu § 9 werden folgende Angaben eingefügt:
㤠9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
§ 9b Anrechnung von Aufenthaltszeiten
§ 9c Lebensunterhalt“.
???????
Das macht mir auch Kopfzerbrechen?

Und dann noch das Visum Verfahren... unentschlossen
Das einzigste was vorteilhaft ist das mein Mann sehr gut Deutsch versteht und spricht ..

Aber sonst sehe ich wie du schon schreibst ..

Keine Chance auf neuen Existenzaufbau in D für untreue Deutsche,die ihre Heimat verliessen?

Leider ,,

Lg
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sibo  
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madness
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Antwort #121 - 21.05.2007 um 14:20:08
 
Hallo,

habe im Bundestag gerade die Umsetzung der EU Richtline bzgl. Ehehgatten
Nachzug verfolgt.
Da hat ein Sachverständiger der Anwalt ist behauptet, daß aus seiner Erfahrung aus seiner Mandantschaft heraus, die Botschaften zögerlich oder keine Visas erteilen würden, da evtl. ein neues Gesetz im Raum steht !!
Ist das möglich ?? Nach wie vor gilt doch geltendes Recht!!!!!
Können die das machen ??? Kann man sich dagegen wehren ? Gibt es Vorschriften,
in welcher Zeit ein Visaantrag abgearbeitet sein muß?
Kann mir vielleicht auch jemand sagen, falls diese Gesetze kommen, sagen wir zum 01.09.2007, was mit laufenden Anträgen ist bzw. nach welchem Gesetz diese abgehandelt werden???
Es wurde ein zweiter Anhörungstermin jetzt auf den 05.06.07 anberaumt, wo die Blöcke 3-5 abgehandelt werden.

MFG
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Bommel
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Antwort #122 - 21.05.2007 um 14:35:14
 
Zitat:
die Botschaften zögerlich oder keine Visas erteilen würden, da evtl. ein neues Gesetz im Raum steht !!

aus eigener Erfahrung kann ich sagen das dies nicht so ist. Meine Frau hat vor ca. 2 Wochen ihr FZF Visa erhalten, Wartezeit 2 Tage bis zur  Bewilligung.
Lediglich das sehr kurze Interview wurde in deutsch geführt.
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inge
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Antwort #123 - 21.05.2007 um 14:37:18
 
Zitat:
Da hat ein Sachverständiger der Anwalt ist behauptet, daß aus seiner Erfahrung aus seiner Mandantschaft heraus, die Botschaften zögerlich oder keine Visas erteilen würden,

Tolle Aussage. Wieviele Klienten hat er den im Schnitt? 1 bis 2 ... hunderttausend?. Und wer rennt zum Anwalt? Der dessen Visum nach 2 Wochen durch ist oder der, der schon dreimal abgelehnt wurde?

Hab mal 1 Jahr im Notebook-Support gearbeitet. Da Fragen die Kunden dann auch häufig: "Haben sie denn viel Probleme mit diesen Geräten?". Da sag ich dann "Wir sind die technische Hotline. JEDER der hier anruft hat ein Problem mit dem Gerät ..."

Zitat:
Können die das machen ??? Kann man sich dagegen wehren ? Gibt es Vorschriften,
in welcher Zeit ein Visaantrag abgearbeitet sein muß?

Wie wär's mit einer Klage: "Ich klage gegen die Botschaft, weil ich gehört habe, dass die Anträge liegen lassen". Der Lacherfolg ist dir sicher ...

Bearbeitungszeit sollte unter 3 Monaten liegen, es sei denn, es müssen irgendwelche "Spezialitäten" bedacht werden.

Da die Befristung deiner Verlobten eh noch bis Aug. 2007 ist, könntest du durchaus bereits in die neue Regelung reinrutschen. Und einen Anspruch auf Bearbeitung (es sei denn du willst ne Ablehnung) hast du vor Ablauf der Einreisesperre meines Wissens eh' nicht. Annahme des Antrags ist dann eher Entgegenkommen der Botschaft.
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madness
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Antwort #124 - 21.05.2007 um 14:57:15
 
Hallo Inge,

hast ja recht mit dem Lacherfolg !!
Ich bin nun seit dem 19042007 verheiratet und meine Frau hat den Termin bei der Botschaft am 06062007. Hat lange gedauert mit dem Termin, mit Sicherheit auch wegen der nachträglichen Befristung bis 3108, denn ab dem 0606 sind es genau 12 Wochen !!!!
Ich kann mir nicht vorstellen, daß das Gesetz bis 150707 kommt, wenn es überhaupt kommt.
Wie ich es heute verstanden habe in der Anhörung darf zwischen deutschen und deutschen kein Unterschied gemacht weden. Der gesicherte Lebensunterhalt gegen das GG ist, und der Nachweis der Deutschkurse sehr fraglich bzgl. GG und außerdem praktisch nicht durchführbar ist.
Außerdem sollen den ABH mehr Arbeit auferlegt werden bzgl Integrations Überwachung.
Ich frage mich wirklich ob das Gesetz überhaupt dieses Jahr kommen wird bzw.
brauchen die ja jede Menge Anlaufzeit ??!!
Ist aber meine Meinung

MFG
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inge
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Antwort #125 - 21.05.2007 um 15:15:32
 
Zitat:
Ich bin nun seit dem 19042007 verheiratet

Dann hättet ihr evtl beantragen können, die Befristung noch mal - kürzer - zu befristen. Wegen des kurzen Zeitraumes aber wahrscheinlich wenig sinnvoll.

Zitat:
brauchen die ja jede Menge Anlaufzeit

Hängt wohl vom Bundesrat ab. Der hat teilweise eigene Ideen
http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_6906/SharedDocs/Beratungsvorgaenge/2007/0201-...
Wieviel Zeit das Hick-Hack benötigt und inwieweit eine "Einnordung" der Länderchefs durch die Bundespartei möglich ist, wird sich zeigen.
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Ernas
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Antwort #126 - 22.05.2007 um 06:24:20
 
inge schrieb am 21.05.2007 um 14:37:18:
Tolle Aussage. Wieviele Klienten hat er den im Schnitt? 1 bis 2 ... hunderttausend?. Und wer rennt zum Anwalt? Der dessen Visum nach 2 Wochen durch ist oder der, der schon dreimal abgelehnt wurde?

Hab mal 1 Jahr im Notebook-Support gearbeitet. Da Fragen die Kunden dann auch häufig: "Haben sie denn viel Probleme mit diesen Geräten?". Da sag ich dann "Wir sind die technische Hotline. JEDER der hier anruft hat ein Problem mit dem Gerät ..."

Wie wär's mit einer Klage: "Ich klage gegen die Botschaft, weil ich gehört habe, dass die Anträge liegen lassen". Der Lacherfolg ist dir sicher ...

Bearbeitungszeit sollte unter 3 Monaten liegen, es sei denn, es müssen irgendwelche "Spezialitäten" bedacht werden.

Da die Befristung deiner Verlobten eh noch bis Aug. 2007 ist, könntest du durchaus bereits in die neue Regelung reinrutschen. Und einen Anspruch auf Bearbeitung (es sei denn du willst ne Ablehnung) hast du vor Ablauf der Einreisesperre meines Wissens eh' nicht. Annahme des Antrags ist dann eher Entgegenkommen der Botschaft.


hallo Inge,
da waeren sowohl meine Kunden, als auch ich mehr als zufrieden mit. Mit solchen Aussagen bitte sehr vorsichtig sein. Wir haben inzwischen 48 sogenannte Problemstaaten, deren Urkunden nicht mehr legalisiert werden. Hier wird dann, wenn ueberhaupt, eine Urkundenpruefung durchgefuehrt, die, alleine fuer sich, schon mehrere Monate dauert. Hinzu kommt dann noch der Entscheidungsweg in Deutschland. Damit liegen wir dann ganz schnell bei 8-12 Monaten, wobei es oefters natuerlich auch schneller gehen kann.
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Antwort #127 - 22.05.2007 um 07:40:55
 
Ich meinte "sollte" im Sinne von "Sollzustand" und nicht im Sinne "geschätzter Istzustand".
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beti
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Antwort #128 - 27.05.2007 um 22:29:58
 
eine kurze frage, wenn man die Unterlage für den Ehegattennachzug z.B. jetzt einreicht, vor dem 15.07., die Berabeitung dauert ja einige Monate s.o.Wwird dieses Gesetz auch angewandt, wenn der Antrag vor dem 15.07 eingereicht wird?Es ist ziemlich schwer eine Sprache in kurzer Zeit  schnell zu lernen.
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Mikael321
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Antwort #129 - 27.05.2007 um 23:39:42
 
beti schrieb am 27.05.2007 um 22:29:58:
eine kurze frage, wenn man die Unterlage für den Ehegattennachzug z.B. jetzt einreicht, vor dem 15.07., die Berabeitung dauert ja einige Monate s.o.Wwird dieses Gesetz auch angewandt, wenn der Antrag vor dem 15.07 eingereicht wird?Es ist ziemlich schwer eine Sprache in kurzer Zeit  schnell zu lernen.
Wie ich mich hier schon von Experten belehren lassen musste, ist der Tag der Entscheidung ausschlaggebend, und nicht das Datum der Beantragung. (Entspricht nicht meinem Rechtsempfinden)

Jetzt wird es wohl Post, der Botschaft geben : Ihrem Antrag kann entsprochen werden, es müssen aber für eine endgültige Erteilung des FZV  noch die Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Griesgrämig

Michael
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Antwort #130 - 11.06.2007 um 17:46:56
 
Eine kleine Frage zu der Situation meiner Freundin und mir:

Wir möchten im nächsten Jahr heiraten. Sie ist Brasilianerin und ich deutscher.
Meine Freundin wird deshalb ein Heiratsvisum beantragen. Zurzeit bin ich Arbeitslos, kein ALG I oder Hartz4. Es war geplannt das mein Vater, Beamter, die VE übernimmt. Könnten da nun Probleme entstehen wenn der neue Gesetzesentwurf durchkommt?
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sibo
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Antwort #131 - 11.06.2007 um 22:18:56
 
Hallo
meines Wissens wäre das kein Problem

leao schrieb am 11.06.2007 um 17:46:56:
kein ALG I oder Hartz4


Was denn?

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Antwort #132 - 12.06.2007 um 00:07:29
 
sibo schrieb am 11.06.2007 um 22:18:56:
Hallo
meines Wissens wäre das kein Problem



Was denn?

Lg



Also würde es weiterhin gehen das ein dritter die VE übernimmt?
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Antwort #133 - 12.06.2007 um 00:41:27
 
leao schrieb am 12.06.2007 um 00:07:29:
Also würde es weiterhin gehen das ein dritter die VE übernimmt?
Das geht sicherlich. Aber die VE ist wohl dann nicht mehr das Problem. Um die AE zu bekommen, und mit dir in Deutschland zu leben, müsste sie Deutsch Kenntnisse nachweisen. Wahrscheinlich auch schon für das Hochzeitsvisum. Und der Unterhalt, muss gesichert sein.

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Antwort #134 - 12.06.2007 um 09:16:00
 
Mikael321 schrieb am 12.06.2007 um 00:41:27:
Das geht sicherlich. Aber die VE ist wohl dann nicht mehr das Problem. Um die AE zu bekommen, und mit dir in Deutschland zu leben, müsste sie Deutsch Kenntnisse nachweisen. Wahrscheinlich auch schon für das Hochzeitsvisum. Und der Unterhalt, muss gesichert sein.

Michael


Darum geht es mir ja, um den gesicherten Unterhalt! Wenn jemand anderes die VE übernimmt ist es dann gesichert oder was ist damit gemeint?
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