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Ehegattennachzug wird verschärft!!!! (Gelesen: 96.438 mal)
maki
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Antwort #90 - 31.03.2007 um 17:31:14
 
Zitat:
.würde dann heißen, um sich bei der FZF von
den kommenden einfachen Deutschkenntnissen zu entbinden,
mache ich mich als Deutscher freizügig
und lasse in D. den Partner nachholen, 
wegen keinen Nachweis von Wohnung oder festen job.
Dies alles nach geltenden Gesetzen.

Genau da liegt der Hase im Pfeffer.

Wieviele Menschen können schon einfach so in ein anderes EU Land ziehen, dort Leben und Freizügigkeitsberechtigt zu sein, dann zurück nach Deutschland ziehen um dann weniger Probleme bei der FZF zu haben?
Schockiert/Erstaunt

Ansonsten glaube ich kaum das du diese Gesetze mischen kannst bis das von dir gewünschte Ergebnis rauskommt Zwinkernd
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trixie
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Antwort #91 - 31.03.2007 um 17:34:23
 
Zitat:
Das kommt darauf an, ob EU Recht oder das AufenthG herangezogen wird, was wiederum vom Status des Dänen abhängt (Freizügig oder nicht).


OK! Und wie sieht die jeweilige Anwendung in der Praxis aus?

Zitat:
würde dann heißen, um sich bei der FZF von
den kommenden einfachen Deutschkenntnissen zu entbinden,
mache ich mich als Deutscher freizügig
und lasse in D. den Partner nachholen


Wenn das so einfach geht, wäre ja FZF ohne großen zeitlichen Aufwand möglich.

Wie mache ich  mich als Deutscher freizügig?


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trixie
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Antwort #92 - 31.03.2007 um 17:37:37
 
Zitat:
Wieviele Menschen können schon einfach so in ein anderes EU Land ziehen, dort Leben und Freizügigkeitsberechtigt zu sein, dann zurück nach Deutschland ziehen um dann weniger Probleme bei der FZF zu haben?


Und wie kann ich dann bei der deutschen Behörde die Freizügigkeitsberechtigung als Deutscher nachweisen?
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maki
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Antwort #93 - 31.03.2007 um 17:38:12
 
Zitat:
OK! Und wie sieht die jeweilige Anwendung in der Praxis aus?

"Praxis" gibt es noch keine, wir Diskutieren hier um einen Änderungsvorschlag, alles noch reine Theorie.

Zitat:

Wie mache ich  mich als Deutscher freizügig?

Das geht nur in einem anderen EU Land als das Heimatland Zwinkernd

Zitat:

Und wie kann ich dann bei der deutschen Behörde die Freizügigkeitsberechtigung als Deutscher nachweisen?

Mit der Freizügigkeitsbescheinigung, die der Deutsche im anderen EU Land bekommen hat.
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kwaku
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Antwort #94 - 31.03.2007 um 17:41:28
 
oh ja, mischen geht nicht.
Aber eine gewissen Vorteil haben dann
wohl freizügige Unionsbürger in Zukunft
bei FZF schon.
Wann muß sich mal vorstellen, was das für ein Akt ist
im Ausland Deutsch zu lernen und man wohnt nicht
in der Hauptstadt, wo es ein Goetheinstitut gibt.
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maki
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Antwort #95 - 31.03.2007 um 17:44:49
 
Ich bin eh der Meinung das es besser wäre "deinen" Abgeordneten wissen zu lassen was du von diesem Vorschlag hälst (wenn allerdings die Mehrheit dafür ist, kann man sich nur noch beugen) anstatt Schlupflöcher zu suchen, welche später sowieso wieder geschlossen werden würden.
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Blank
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Antwort #96 - 31.03.2007 um 17:57:46
 
Hallo,

ich blicke immer noch nicht ganz durch!

Hat ein Arbeitslosengeld 1 oder 2 Empfänger nun kein Recht mehr auf ein FZF-Visum, wenn er im Ausland heiratet?

Gruß
Blank
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kwaku
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Antwort #97 - 31.03.2007 um 17:57:53
 
...schlupflöcher sehen für mich anderst aus.
Dies hier ist doch anscheinend geltendes EU-Recht
und wird wohl z. B. von Dänen in dieser Form angewandt.
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Antwort #98 - 31.03.2007 um 18:47:48
 
Zitat:
Dies hier ist doch anscheinend geltendes EU-Recht
und wird wohl z. B. von Dänen in dieser Form angewandt.

kwaku,

falls du diesen Post damit meinst:

[quoteSchleswiger schrieb am 31.03.2007 um 15:22:40:
Bei FZF sind, zumindest im Falle von Dänemark und Sweden, die EU-Regeln abweichend von den nationalen Regeln! Dies bedeutet, dass EU-Bürger nur die Bedingungen von EU-Regeln zur FZF befolgen müssen, wenn sie sich in einem Mitgliedsland aufhalten und dort ihren wohnsitzt haben. Dies ist auch der Grund, warum viele Dänen nach D oder Sweden ziehen. Sie umgehen so die nationalen Dänischen Regeln in dem sie EU-Regeln beanspruchen. Die müsste dann auch auf EU-Bürger in D zutreffen, weil diese ja ihr Aufenthaltsrecht vom EU-Recht ableiten und nicht vom national deutschen Recht. Die Regeln zum FZF sind für familienangehörige von EU-Bürger anders geregelt, wonach keine Sprachkentnisse nachgewiesen werden müssen.

Das gleiche gilt auch in D für Freiz. berechtigte Deutsche, da gibt's keinen unterschied zu den Dänen.

Wenn EU Recht anzuwenden ist, wird es angewendet.

Wenn die nationalen Gesetze von der Mehrheit als zu restriktiv empfunden werden, sollte man diese ändern.
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maki
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Antwort #99 - 31.03.2007 um 18:50:58
 
Blank schrieb am 31.03.2007 um 17:57:46:
Hat ein Arbeitslosengeld 1 oder 2 Empfänger nun kein Recht mehr auf ein FZF-Visum, wenn er im Ausland heiratet? 

DAs kann dir im Moment keiner genau sagen, es gibt nur einen Vorschlag, kein Gesetz und auch keine VwV...
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Antwort #100 - 31.03.2007 um 19:25:30
 
maki schrieb am 31.03.2007 um 18:50:58:

DAs kann dir im Moment keiner genau sagen, es gibt nur einen Vorschlag, kein Gesetz und auch keine VwV...



Danke für die Antwort!!!

Das gilt dann auch für deutsche Staatsbürger?

Gruß Blank
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Antwort #101 - 31.03.2007 um 19:32:46
 
Zitat:
Das gilt dann auch für deutsche Staatsbürger?

Der Vorschlag bezieht sich auch auf Deutsche die einen Ausländer heiraten, das ist einer der Gründe warum so viele der Meinung sind das er gegen das GG verstossen würde.

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Antwort #102 - 01.04.2007 um 09:41:43
 
chap schrieb am 28.03.2007 um 22:13:23:
Wenn es absolut überfällig ist, warum sollen die Angehörigen einigen Staaten (USA, Israel usw.) von dieser Pflicht (Aufforderung) befreit werden? Sind diese Ausländer "besser" als die andere? Ist es mit dem Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar? Zwinkernd



Da fehlen doch den einen oder anderen wohl die Argumente, oder ist das Thema so PIKANT, dass sich keiner dazu traut etwas zu schreiben?!

Fakt ist doch, dass bei dieser Gesetzesänderungen die Weltpolitik eine große Rolle spielt, und jeder der etwas davon versteht wird es begreifen.....

Grüße an den Autor
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maki
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Antwort #103 - 01.04.2007 um 11:26:52
 
Zitat:
Wenn es absolut überfällig ist, warum sollen die Angehörigen einigen Staaten (USA, Israel usw.) von dieser Pflicht (Aufforderung) befreit werden? Sind diese Ausländer "besser" als die andere? Ist es mit dem Art. 3 Abs. 3 GG vereinbar?  Zwinkernd

Naja, da es zwischenstaatliche Abkommen zwischen diesen Staaten und Deutschland gibt, handelt es sich bei diesen Fällen um einen anderen Sachverhalt, und da bekanntermassen nur gleiche Sachverhalte gleich bewertet werden dürfen, zieht Art. 3 GG nicht.

Genauso gut könnte man bemerken das Kontigentflüchtlinge aus Russland sofort bei Einreise eine NE bekommen, ohne die Vorraussetzungen zu erfüllen die alle andere Ausländer erbringen müssen.
Ein Fall für Art. 3 GG?
Nicht wirklich, da es wiederum Internationale Abkommen gibt, die diesen Menschen einen besseren Status vermitteln.

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Ulf
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Antwort #104 - 02.04.2007 um 20:01:40
 
Blank schrieb am 31.03.2007 um 17:57:46:
Hat ein Arbeitslosengeld 1 oder 2 Empfänger nun kein Recht mehr auf ein FZF-Visum, wenn er im Ausland heiratet?


Wer schon ALG bekommt, braucht meist kein Visum. Der neue Ehegatte wird eins brauchen.

Gruß, ULF
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