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Ehegattennachzug wird verschärft!!!! (Gelesen: 96.124 mal)
trixie
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Antwort #135 - 12.06.2007 um 09:31:59
 
sibo schrieb am 11.06.2007 um 22:18:56:
kein ALG I oder Hartz4  

Was denn?
 


Es kann vorkommen, dass man weder ALG I noch SGB II berechtigt ist, z. B. wenn man bei den Eltern wohnt und eine BG begründet und das Einkommen der Eltern über dem Anspruchssatz liegt.

leao schrieb am 12.06.2007 um 09:16:00:
Darum geht es mir ja, um den gesicherten Unterhalt! Wenn jemand anderes die VE übernimmt ist es dann gesichert oder was ist damit gemeint?  


Auch jemand anderes kann eine VE abgeben, wenn er die entsprechende Bönität besitzt, der LU und Wohnraum gesichert ist.

trixie
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Mikael321
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Antwort #136 - 12.06.2007 um 23:49:19
 
leao schrieb am 12.06.2007 um 09:16:00:
Darum geht es mir ja, um den gesicherten Unterhalt! Wenn jemand anderes die VE übernimmt ist es dann gesichert oder was ist damit gemeint?
Na das deine Frau, dem Staat nichts kostet. Wenn sie in D. lebt, braucht sie ja was zu Essen, Strom, Wasser, Bekleidung, eine Krankenversicherung ........ u.s.w. Mit der VE ist gemeint, das jemand die Kosten BIS zur Hochzeit übernimmt. Danach bist du ja unterhaltspflichtig  . Bisher ist es egal, ob du von Lohn , Hartz 4 oder sonst was lebst. Mit dem neuen Gesetz, musst du halt nachweisen, das du deine Frau auch unterhalten kannst. Wie das genau aussieht, und deine Pflicht zb. auch vom Papa übernommen werden kann, weiß ich leider nicht. Vielleicht ja die Experten ?

Michael
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trixie
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Antwort #137 - 13.06.2007 um 00:14:21
 
Mikael321 schrieb am 12.06.2007 um 23:49:19:
Mit dem neuen Gesetz, musst du halt nachweisen, das du deine Frau auch unterhalten kannst.


Das ist mir neu, dass der LU auch bei deutsch-verheirateten sichergestellt werden muß.

trixie
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inge
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Antwort #138 - 13.06.2007 um 00:17:44
 
Zitat:
dass der LU auch bei deutsch-verheirateten sichergestellt werden muß

In der Regel NICHT!
Regelausnahmen können sein:
- Eingebürgerter heiratet Ehepartner aus alter Heimat
- Langjährig im Ausland lebender Deutscher heiratet jemand aus diesem Land

Begründung: Bei dieser Konstellation wäre das Führen der Ehe im Ausland zumutbar. Also kann man auch verlangen, dass - wenn die Ehe in D geführt werden soll - der LU gesichert ist.
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trixie
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Antwort #139 - 13.06.2007 um 00:24:39
 
inge schrieb am 13.06.2007 um 00:17:44:
- Eingebürgerter heiratet Ehepartner aus alter Heimat  


Das würde bedeuten, dass es Deutsche 1. und 2. Klasse gibt. U. U. kennt der eingebürgerte Deutsche seine "alte" Heimat gar nicht, weil er dort noch nie gelebt hat. Dann muß er zum Heiraten den richtigen finanziellen Zeitpunkt abgewarten. Wahnsinn!

trixie
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inge
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Antwort #140 - 13.06.2007 um 00:34:30
 
Zitat:
Das würde bedeuten, dass es Deutsche 1. und 2. Klasse gibt.

Nein.
Zitat:
Durch den neu eingefügten Satz 3 kann der Ehegattennachzug zu Deutschen bei
Vorliegen besonderer Umstände von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig
gemacht werden. Besondere Umstände liegen bei Personen vor, denen die Begründung
der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere
bei Doppelstaatlern in Bezug auf das Land in Betracht, dessen
Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume
Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die
Sprache dieses Staates sprechen.

Das ist kein Automatismus. Schließlich muss ein von der Regel abweichender Fall vorliegen. Dies ist dann jeweils entsprechend zu begründen.
Und eine gewisse Sinnhaftigkeit kann man - zumindest wenn man der Begründung folgt - dieser Idee ja nicht absprechen. Und man muss ja immerhin sogar Doppelstaatler sein damit es einen treffen kann.
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Antwort #141 - 13.06.2007 um 07:44:59
 
trixie schrieb am 13.06.2007 um 00:24:39:
Das würde bedeuten, dass es Deutsche 1. und 2. Klasse gibt. U. U. kennt der eingebürgerte Deutsche seine "alte" Heimat gar nicht, weil er dort noch nie gelebt hat. Dann muß er zum Heiraten den richtigen finanziellen Zeitpunkt abgewarten.


Ich würde erster und zweiter Klasse eher nach dem verfügbaren Einkommen trennen Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #142 - 14.06.2007 um 20:08:33
 
Heute hat der Bundestag abgestimmt...

http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/donnerstag_kw24/index.html

wie geht es jetzt weiter?
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fons
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Antwort #143 - 14.06.2007 um 20:12:50
 
Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Vorgesehen ist der 6. Juli 2007
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Pepi
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Antwort #144 - 14.06.2007 um 20:27:45
 
Danke fons. Da ist eigentlich davon auszugehen, dass auch der Bundesrat das abnickt. Danach wandert das Gesetz zum Bundespräsidenten, oder?

Also ist der 15. Juli realistisch? Artikel 10 lese ich derzeit die ganze Zeit durch, steige aber ehrlich gesagt nicht durch...
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Muyiwa
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Antwort #145 - 20.06.2007 um 21:34:47
 
inge schrieb am 13.06.2007 um 00:17:44:
In der Regel NICHT!
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- Langjährig im Ausland lebender Deutscher heiratet jemand aus diesem Land

Begründung: Bei dieser Konstellation wäre das Führen der Ehe im Ausland zumutbar. Also kann man auch verlangen, dass - wenn die Ehe in D geführt werden soll - der LU gesichert ist.


Das heisst also, dass für die Erteilung einer AE bei Ausländern mit deutschen Ehepartnern in der Regel nach wie vor kein Nachweis erbracht werden muss, dass der LU gesichert ist. Oder?

Wir hatten nämlich heute im Büro eine solche Diskussion. Eine Kollegin hatte wohl in einer Zeitung gelesen, dass ab dem 1. Juli dieser Nachweis immer und für alle zu erbringen wäre. Sie sagte, dass jetzt z.B. der ausländische Ehepartner eines deutschen Hartz IV-Empfängers keine AE mehr erhalten könne (es sei denn der ausländische Partner sorge für den gemeinsamen Lebensunterhalt). Dass somit vermieden werden solle, dass (auch bei deutschverheirateten) nach der Eheschliessung auf Kosten der Allgemeinheit gelebt würde.

Ich hatte von einer solchen Neuregelung noch nie etwas gehört und wollte mich heute hier mal schlau machen (was mir aber nicht so gut gelungen ist).
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Antwort #146 - 20.06.2007 um 22:33:32
 
Zitat:
Eine Kollegin hatte wohl in einer Zeitung gelesen, dass ab dem 1. Juli dieser Nachweis immer und für alle zu erbringen wäre. Sie sagte, dass jetzt z.B. der ausländische Ehepartner eines deutschen Hartz IV-Empfängers keine AE mehr erhalten könne (es sei denn der ausländische Partner sorge für den gemeinsamen Lebensunterhalt). Dass somit vermieden werden solle, dass (auch bei deutschverheirateten) nach der Eheschliessung auf Kosten der Allgemeinheit gelebt würde. 


Was war denn das für eine Zeitung - die mit den vier großen Buchstaben? - Ist jedenfalls so, wie von der Kollegin widergegeben nicht richtig.

Richtig ist, dass im Einzelfall geprüft werden wird und insbesondere bei einem Deutschen, der auch die Staatsangehörigkeit des ausländischen Partners hat, könnte es dann problematisch werden, wenn der LU in D nicht gesichert werden kann, denn diesem Deutschen wird in der regel zugemutet werden können, die Ehe dann auch im Land seiner zweiten Staatsangehörigkeit zu führen.

Lassen wir das Gesetz doch erstmal kommen - was übrigens auf keinen Fall am 01.07. passieren wird ...


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inge
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Antwort #147 - 21.06.2007 um 15:52:24
 
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Ich wollte eigentlich nur wissen, ob der jeweils noch gültige Stand der geänderten Gesetze hier irgendwo im Forum bzw unter den Links archiviert wird? Sei es als PDF oder HTML?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #148 - 21.06.2007 um 16:47:50
 
Um warum ein neuer Fred dazu wenn's schon einen
gibt? Oben passen solche Fragen eher nicht rein. Hab
es daher hier reingepackt.
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inge
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Antwort #149 - 21.06.2007 um 17:01:17
 
Zitat:
Um warum ein neuer Fred dazu wenn's schon einen 
gibt?

Och Fonsi ... mit 50 wird doch der Sinn für's Humorige nicht abgeschaltet oder? Zwinkernd

Der Betreff war natürlich frech und ebenso falsch gewählt.
(er fiel mir spontan bei der x-ten Frage zu "Deutschkenntnissen für FZF" ein)

Es geht ja weniger um "Gesetzesänderung", sondern eher um eine Anfrage (bzw Vorschlag) bzgl. der Datensammlung hier im Forum (also i4a allgemein).
Man kann sich auch die ganzen "historischen" Dokumente sonstwo zusammensuchen (beim StAG ist das ja besonders wichtig), aber schöner wäre es halt, wenn bei i4a nicht nur der jeweils aktuelle Text verfügbar wäre, sonders auch eine historische Rückschau möglich wäre.

Klar kommt das immer bei "Gesetzesänderung" auf - aber es geht ja nicht um den Inhalt der Änderung.
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