inge schrieb am 13.06.2007 um 00:17:44:In der Regel NICHT!
Regelausnahmen können sein:
- Eingebürgerter heiratet Ehepartner aus alter Heimat
- Langjährig im Ausland lebender Deutscher heiratet jemand aus diesem Land
Begründung: Bei dieser Konstellation wäre das Führen der Ehe im Ausland zumutbar. Also kann man auch verlangen, dass - wenn die Ehe in D geführt werden soll - der
LU gesichert ist.
Das heisst also, dass für die Erteilung einer
AE bei Ausländern mit deutschen Ehepartnern in der Regel nach wie vor kein Nachweis erbracht werden muss, dass der
LU gesichert ist. Oder?
Wir hatten nämlich heute im Büro eine solche Diskussion. Eine Kollegin hatte wohl in einer Zeitung gelesen, dass ab dem 1. Juli dieser Nachweis
immer und für alle zu erbringen wäre. Sie sagte, dass jetzt z.B. der ausländische Ehepartner eines deutschen Hartz IV-Empfängers keine
AE mehr erhalten könne (es sei denn der ausländische Partner sorge für den gemeinsamen Lebensunterhalt). Dass somit vermieden werden solle, dass (auch bei deutschverheirateten) nach der Eheschliessung auf Kosten der Allgemeinheit gelebt würde.
Ich hatte von einer solchen Neuregelung noch nie etwas gehört und wollte mich heute hier mal schlau machen (was mir aber nicht so gut gelungen ist).