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Ehegattennachzug wird verschärft!!!! (Gelesen: 96.433 mal)
DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 29.03.2007 um 12:01:59
 
kwaku schrieb am 29.03.2007 um 11:55:01:
umgesetzt wird durch Bamf


jepp


kwaku schrieb am 29.03.2007 um 11:55:01:
und/oder ABH 


nein


Look_Forward schrieb am 29.03.2007 um 11:55:47:
Was den Integrationswille angeht: Ich meine, jeder ausländische Lebenspartner schneidet sich bewusst ins eigene Fleisch, wenn er jahrelang in Deutschland lebt und es nicht schafft, die Sprache zu lernen. Möglichkeiten dazu gibt's viele


wie ich bereits (mit anderen Worten) sagte


DC
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SirDrago
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 29.03.2007 um 12:03:02
 
jetflyer schrieb am 29.03.2007 um 11:20:32:
Vielleicht bin ich ja altmodisch, aber ich hätte die sog. "Verschärfungen" da an der Unterhaltssicherung auch für Deutschverheiratete festgemacht. ALG2 Ehepartner in die Sozialsysteme zu "importieren", da hab ich auch ein Problem mit. In den (guten/schlechten) alten Zeiten konnte ein Mann auch nur heiraten, wenn er die Frau "ernähren" konnte, sonst hätte Schwiegerpapa nicht mitgespielt.


Ja genau am besten gleich Heiratsverbot auch fuer deutsch/deutsche Hartz4 Empfaenger einfuehren. Weil ja in den guten alten Zeiten der Mann fuer die Frau das Geld ranschaffen musste. Wenn der Mann Harz 4 Empfaenger waere dann waere es doch nur logisch fuer ihn ein Heiratsverbot einzufuehren. Natuerlich gilt das nicht fuer eine Frau die Harz 4 bekommt. Die bleibt ja in deinem Verstaendnis eh zu Hause.

Zitat:
Aber einer jungen Ehe am Anfang Knüppel vor die Einreise legen?


Genau mit dieser Ansicht legst du jungen Ehepaaren Knueppel in den Weg wenn du die Aufenthaltsgenehmigung vom Geld abhaengig machen willst.
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maki
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Antwort #32 - 29.03.2007 um 12:09:43
 
Zitat:
Dazu folgendes Beispiel: Mein Englisch ist sehr gut. Trotzdem war ich noch nie in England oder USA, und zumindest bei letzterem Lande könnte ich mir vorstellen, dass eine kulturelle Integration für mich schwierig werden könnte Zwinkernd

Englisch ist nicht gleich englisch, da gibt es genug Unterschiede Zwinkernd

Zitat:
Andererseits finde ich es irgendwie komisch, dass immer jeder meint, Sprachkenntnisse hätten ja so viel mit Integration zu tun.

Es ist zumindest ein erster Schritt in Richtung Anpassung, wie soll man denn mit den Eingeborenen ernsthaft kommunizieren können, ohne die Landessprache zu sprechen?

Wie soll man Sitten und Gebräuche erlernen und Leben, wenn man sich nicht ausdrücken kann?

Es fängt mit der Sprache an.
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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 29.03.2007 um 12:29:20
 
Bommel schrieb am 28.03.2007 um 23:08:11:
Ich werde die erste Zeit die einzige engere Bezugsperson für meine Frau sein, fern ihrer Heimat, Familie und Kultur. Allein schon diese Belastung sollte man nicht unterschätzen. Da ich die Kohle ranschaffen muß bin ich 6 Tage die Woche für jeweils 12 Std. außer Haus. Ohne vorherige Deutschkenntnisse würde ich die Ehe nach kurzer Zeit zum Scheitern verurteilt sein.

Komisch meine Ehe hält schon seit mehr als 3 Jahren, obwohl meine Frau kein Wort Deutsch konnte, als sie hierher gekommen ist. Zwinkernd

Bommel schrieb am 28.03.2007 um 23:08:11:
Wie soll eine Integration erfolgen, wie soll sie Freunde kennen lernen, oder sich beim shoppen verständlich machen wenn nicht mal einfachstes deutsch da wäre?
Die Frau würde sich einsam und verlassen vorkommen.

Ich habe meine Frau sofort zum Intensivkurs geschickt, wo sie auch andere Leute kennengelernt hat, die teilweise aus anderen Kulturen kamen und mit denen wir auch etwas unternommen haben. So ist sie dann auch nicht vereinsamt und verkommen. Zwinkernd

Bommel schrieb am 28.03.2007 um 23:08:11:
Ein in D beginnender Deutschkurs würde am Anfang an der Situation zuerst wenig ändern. Als Ehemann habe ich nun mal die Verantwortung ihr die Integration so einfach wie möglich zu machen.
Die Frau nur zu Hause zu "parken" reicht da nicht.

Der Deutschkurs hat bei uns eine Menge geändert.
Das einzige, wo ich dir recht gebe, ist, dass es falsch ist "die Frau zu Hause zu parken.



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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 29.03.2007 um 12:35:47
 
Marco_D. schrieb am 29.03.2007 um 12:29:20:
Komisch meine Ehe hält schon seit mehr als 3 Jahren, obwohl meine Frau kein Wort Deutsch konnte, als sie hierher gekommen ist.   


Darum geht es doch gar nicht !
Der Staat ist wohl kaum für den Bestand einer Ehe verantwortlich !  Ärgerlich
Scheinbar hast Du das Thema nicht verstanden.


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Marco_D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #35 - 29.03.2007 um 13:09:11
 
Zitat:
Darum geht es doch gar nicht !
Der Staat ist wohl kaum für den Bestand einer Ehe verantwortlich !  Ärgerlich
Scheinbar hast Du das Thema nicht verstanden.



Du hast wohl nicht auf das Zitat vollständig gelesen, worauf ich mich bezog Ärgerlich

Das Statement bezieht sich allein auf Bommels Aussage.
Vielleicht hätte ich auch Ironie Tags verwenden sollen Zwinkernd
Nochmal das Zitat:

Bommel schrieb am 28.03.2007 um 23:08:11:
Ohne vorherige Deutschkenntnisse würde ich die Ehe nach kurzer Zeit zum Scheitern verurteilt sein.


Und es bezog sich nicht darauf, dass der Staat sich um den Bestand meiner Ehe kümmern sollte. Da soll er sich mal schön raushalten. Zwinkernd
Ich fand halt die Begründung von Bommel für vorherige Deutschkenntnisse nicht für stichhaltig

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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #36 - 29.03.2007 um 13:27:09
 
Hi Drago
Zitat:
Ja genau am besten gleich Heiratsverbot auch fuer deutsch/deutsche Hartz4 Empfaenger einfuehren. Weil ja in den guten alten Zeiten der Mann fuer die Frau das Geld ranschaffen musste. Wenn der Mann Harz 4 Empfaenger waere dann waere es doch nur logisch fuer ihn ein Heiratsverbot einzufuehren. Natuerlich gilt das nicht fuer eine Frau die Harz 4 bekommt. Die bleibt ja in deinem Verstaendnis eh zu Hause.


Da mißverstehst Du mich Zwinkernd Ich wünsche wirklich jedem sein persönliches (Ehe)-Glück.

Nur finde ich schon, das die Freiheit zur Eentfaltung des Einzelnen dort enden sollte, wo die Allgemeinheit dafür bezahlen soll. Insofern ist für mich da schon ein großer Unterschied zwischen 2 deutschen ALG2 Empfängern oder 1 D.-Länder+1 Ausländer.
Warum soll die Allgemeinheit (=Steuerzahler) für einen Ausländer aufkommen, der von vornherein  (also vor der Einreise nach D.) nicht seinen Lebensunterhalt selbst (oder durch den deutschen Ehegatten) tragen kann?
Die grundsätzlichen humitären Verpflichtungen von D. gegenüber Ausländern werden durch das Asylverfahren abgedeckt ( Nicht hauen, ich weiß das da auch viel nur auf dem Papier steht, aber grundsätzlich ist dies imho doch so)

Ist für mich eine Definition des Begriffs "Gestaltungsfreiheit" des persönlichen Lebens;
eine Frage der Abwägung:
"(Steuer)-Geld" versus
"Freiheit der Wahl zur Lebensgestaltung in ehelicher Gemeinschaft, geführt in D."

PS. Mein Beispiel aus der "schlechten" Zwinkernd alten Zeit widerspiegelt nicht meine pers. Meinung, aber die Finanzierung seines eigenen Lebens anderen aufzubürden finde ich halt nicht i.O.
GRüße, Jens


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Bommel
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Antwort #37 - 29.03.2007 um 13:32:23
 
Zitat:
Ja genau am besten gleich Heiratsverbot auch fuer deutsch/deutsche Hartz4 Empfaenger einfuehren. Weil ja in den guten alten Zeiten der Mann fuer die Frau das Geld ranschaffen musste. Wenn der Mann Harz 4 Empfaenger waere dann waere es doch nur logisch fuer ihn ein Heiratsverbot einzufuehren. Natuerlich gilt das nicht fuer eine Frau die Harz 4 bekommt. Die bleibt ja in deinem Verstaendnis eh zu Hause. 

das ist Unsinn und geht an der Realität vorbei.
Genau das, das der Unterhalt gesichert sein muß geht aus der Richtlinie2003/86/EG  des Europarates hevor.
http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2003_86_eg.html
Über kurz oder lang wird die Bundesregierung dies umsetzen müßen, allein schon deshalb weil das Gleichheitsprinzip gelten soll. Bisher wurden die in D lebenden Ausländer da benachteiligt.
Das hat nichts mit einem Heiratsverbot zu tun.
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Antwort #38 - 29.03.2007 um 13:38:33
 
Eigentlich wollte ich mich nicht an der Diskussion hier beteiligen, weil mir das alles noch viel zu spekulativ ist. Aber was Du, jetflyer, hier gerade gepostet
hast:
Zitat:
Insofern ist für mich da schon ein großer Unterschied zwischen 2 deutschen ALG2 Empfängern oder 1 D.-Länder+1 Ausländer.
Warum soll die Allgemeinheit (=Steuerzahler) für einen Ausländer aufkommen, der von vornherein  (also vor der Einreise nach D.) nicht seinen Lebensunterhalt selbst (oder durch den deutschen Ehegatten) tragen kann?

halte ich schon für ziemlich bedenklich.

Weißt Du, ich habe vor Jahren auch eine Frau aus dem Ausland geheiratet und hatte vorher eine Zeit hinter mir, wo ich trotz aller Bemühungen gerade so über die Runden gekommen bin. Ich habe das auch weiterhin getan und wir haben dem Steuerzahler bislang weder eine Mark noch einen Euro gekostet. Allerdings liegen wir auch nur knapp über irgendwelchen Möglichkeiten eine Förderung für eine notwendige berufliche Neuorientierung meiner Frau zu erhalten. Okay, kann man nichts machen - arbeitet sie halt weiter geringfügig, obwohl sie im Herkunftsland seinerzeit einen Hochschulabschluss hatte.

Ich will mich darüber nicht beklagen - Du wirst sicher sagen: Das hättet ihr eben früher wissen müssen. - Haben wir und ich habe sie trotzdem geheiratet, und es hätte mich in meiner Ehre als Bürger dieses Landes verletzt, wenn ich das hätte nicht tun dürfen, weil die meinung, die Du hier vertrittst mehrheitsfähig gewesen wäre.

Vielleicht denkst Du einfach mal ein bisschen länger darüber nach, dass jedes Ding zwei Seiten hat.

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Antwort #39 - 29.03.2007 um 13:40:15
 
Zitat:
Ich fand halt die Begründung von Bommel für vorherige Deutschkenntnisse nicht für stichhaltig

das ist deine Meinung und diese respektiere ich auch.
Für mich käme eine andere Verfahrensweise nicht in Betracht.
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Antwort #40 - 29.03.2007 um 13:49:06
 
kwaku schrieb am 29.03.2007 um 11:55:01:
2. Wenn ich in den USA heirate, muß dann mein Ehegatte auch
   einfach Deutsch lernen um nach D. kommen zu dürfen
   oder ist es weiterhin o.k. wenn wir uns nur auf englisch
   unterhalten können?


Wie schon gesagt: die AmerikanerINNEN sollen laut Gesetzentwurf von der Verpflichtung, vorzeitg Deutsch zu lernen, befreit werden.

Schade, dass der Autor des Zitats:

Zitat:
Falsch wäre es doch, unter den Ausländern noch Unterschiede bzgl. der Verpflichtung zu machen.


das nicht kommentieren will...  Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 29.03.2007 um 13:53:33
 
chap schrieb am 29.03.2007 um 13:49:06:
Schade, dass der Autor des Zitats:

Zitat:
Falsch wäre es doch, unter den Ausländern noch Unterschiede bzgl. der Verpflichtung zu machen.

das nicht kommentieren will...   


wozu auch ? Ich stehe dazu - mache aber die Gesetze nicht !

Weiterer Kommentar ist doch gar nicht notwendig !  unentschlossen


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #42 - 29.03.2007 um 13:57:06
 
Hi "Schweitzer", nicht das das "falsch" rüberkommt, bei uns "reicht" die Kohle auch geradeso. Meine Frau arbeitet auch geringfügig neben dem I Kurs, sonst würde es nicht "reichen"; was aus Ihrem Unidiplom wird, wissen wor auch nicht, nur das das bestimmt ein steiniger Weg wird und ganz bestimmt auch noch viel Zeit  und Geld! kosten wird.
(Kein Beileid bitte Zwinkernd, wir sind beide glücklich zusammen und hoffentlich auch noch sehr lange...

Vielleicht brauchen wir beide morgen auch ALG2 (Kristallkugel?? Zwinkernd, aber ich hätte definitiv nicht geheiratet, wenn ich unseren Lebensunterhalt nicht im überschaubaren Zeitrahmen selber "wuppen" könnte. Sozialhilfeleitungens imho sind ein Auffangnetz für jemanden, der in Not kommt. Und es ist sehr gut so, das es das gibt!!. (Ich habe lange in den USA gewohnt, no comment über deren Sozialsystem)

Aber ich bleibe bei meiner Meinung, einen ausländischen Lebenspartner heiraten zu wollen, ist nicht gleichbedeutend mit "finanziell in Not geraten" und daher die ALG2 Bedarfsgemeinschaft zu gründen.. Wie gesagt, mho! Durch den Kontakt zu den I Kurs Teilnehmern sehe ich z.Zt. "live" (representativ???), wie hoch der %Satz derjenigen "Ausländer heiraten hoppla jetz komm ich Vater Staat zahlt dann ja für uns beide" ist.

Aber wie gesagt, ist halt alles nur mho, die Rechtslage nach der Gesetzesänderung werden bestimmt die roten Roben klären müssen.
   
Grüße,

Jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #43 - 29.03.2007 um 14:03:09
 
jetflyer schrieb am 29.03.2007 um 13:57:06:
wie hoch der %Satz derjenigen "Ausländer heiraten hoppla jetz komm ich Vater Staat zahlt dann ja für uns beide" ist. 


tja, wenn erst das Aufenthaltsrecht als sicher erscheint, spielt nur noch das Geld eine Rolle, und das kommt natürlich nicht unbedingt von eigener Hände Arbeit (ich weiß: nicht alle sind so ...)
Ich glaube, das stellt wohl jeder ABH'ler fest !  Zwinkernd


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #44 - 29.03.2007 um 14:03:44
 
Zwangsheirat (und auch Scheinehe) in der Türkei mit anschließendem
Ehegattennachzug beschäftigt den deutschen Gesetzgeber schon seit längerem.
Dieses eher innerhalb EU-Land für Deutschland betreffende Problem (hier Zwangsheirat Türkei)
will man mittels einfachen Sprachvermittlungen der deutschen Sprache im Ausland
im Griff bekommen.
Das dies natürlich so nicht funktioniert steht außer Frage.
Anstatt eine europaweite Lösung zu suchen - gegen Zwangsheirat und auch Scheinehe -
gibt es einen deutschen Alleingang mit dem Lösungsansatz der
"einfachen deutschen sprachlichen Mitteln".
Umso unverständlicher ist es auch noch, daß dies nicht im
speziellen erfolgt (also nur für die Türkei angewendet wird)
sondern pauschal auf alle wahrscheinlich angewendet wird.
Also, diese gilt für älle, selbst dort wo Zwangsehe auszuschließen ist.

Ich denke, daß sich nicht nur deutsche Verfassungsrichter damit
beschäftigen müssen, sondern auch Brüssel da es nicht nur
gegen das GG verstößt sondern wenn es für älle in D. gilt (mit
best. Ausnahmen, USA anscheinend )
auch noch gegen 2003/109/EG verstößt.

Zum Thema Verstoß gegen EU-Recht möchte ich neben 2003/109/EG noch
auf 97/C 382/01 vom 04.12.1997 hinweisen.
Dies ist bis heute gültig und aktuell und selbst deutsche Auslandsbotschaften
berufen sich auf dieses EU- Gesetz, wenn es darum geht, Scheinehen zu unterstellen.
Generell darf Ehegattennachzug nur abgelehnt werden bei falscher/unklarer Identität
und/oder Scheinehe.
Auszug Scheinehe daraus:
"die Ehegatten sprechen nicht eine für beide verständliche Sprache";
i.e. wenn beide englisch sprechen fällt dieser Grund des Verdachts der Scheinehe weg.

Wenn deutscher Gesetzgeber nun verlangt, du mußt aber einfach Deutsch reden
können um nach D. zu kommen, verstößt dies klar gegen EU-Recht, da eine gemeinsame Sprache ausreichend ist.

Gründe der Integration zu nennen ist Lötzinn, und verstößt sowieso gegen
das oben genannte Gesetz.

Grüßle
Kwaku
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