von Inge
Zitat:Es soll ja auch noch sowas wie Fremdsprachen geben, wobei "englisch" halt in vielen Ländern dieser Welt eine solche ist und deshalb auch in der Schule vermittelt wird.
Nur weil einer der Ehepartner sich (anfangs) nicht auf deutsch unterhalten kann, muss das ja nicht heißen, dass keine Kommunikation der Eheleute möglich ist. Und damit gelangen wir dann auch wieder in den Anwendungsbereich des
GG, denn Integrationsforderung ist zwar erlaubt, aber gleichzeitig darf der Gesetzgeber nicht verlangen, dass die Eheleute sich auf deutsch verständigen können (müssen).
Bliebe dann also für's BVerfG zu entscheiden, ob der staatliche Wunsch nach Integration den Art 6 in den Hintergrund drückt oder nicht.
Vielleicht mal meine 2 Kopeken dazu
Inge beschreibt unsere aktuelle Situation haargenau! Ich (Deutscher) habe meine Frau im letzten Sommer in Russland geheiratet und sie ist dann per
FZF Ende Oktober eingereist. Sie konnte damals kein Wort deutsch, aber wir beide sprechen eben ziemlich gut englisch. 1 Woche nach der Einreise hat sie den I Kurs begonnen, letzte Woche war der 1. Test auf
A1 Niveau, den sie als Klassenbeste mit 94% absolviert hat
Ich habe mir in Omsk eine mit dem Göthe Institut kooperierende Sprachschule angeschaut, Ogottogottogott... Da hätte sie nix gelernt, gar nix
Die neue Gesetzgebung hätte uns sehr "weh getan".. Warum hätte meine Frau dann nicht hier in D. mit mir zusammen dann "richtig" mit dem Deutsch lernen beginnen dürfen?
Muß nicht auch heute schon sowieso die "gesicherte Kommunikation" zwischen den Eheleuten nachprüfbar sein? (Stichwort Scheinehe?) Warum zwanghaft vom 1.Tag an in "Radebrech"
eutsch?
Das was Zeppelin sagt ist imho 100% richtig und der Schlüssel:
Zitat: Deutsche Staatsbürger, die ihre ausl. Ehepartner hierher zuziehen lassen, von vornherein über die Pflicht, Fähigkeit und Motivation verfügen, ihren ausl. Gatten bei der Intergration hier (d.h. die Schaffung der Voraussetzungen für eine eigenständige Existenz hier) zu unterstützen
Natürlich kostet es (uns beide) viel Energie und Kraft meine Frau zu "fördern und fordern". Aber es macht riesig Spass und (vielleicht
sogar unsere Ehe "stärker".
Es kostet übrigens auch gar nicht so "wenig" schnöden Mammon, (Hier eine Zeugnisanerkennung mit eidestattlicher Übersetzung, da die Führerscheinumschreibung, dort die Telefonate zu Mama, die Lehrbücher, etc..)
Alles eben Dinge, die halt bei einer binationalen Ehe "normal" sind..
Vielleicht bin ich ja altmodisch, aber ich hätte die sog. "Verschärfungen" da an der Unterhaltssicherung auch für Deutschverheiratete festgemacht. ALG2 Ehepartner in die Sozialsysteme zu "importieren", da hab ich auch ein Problem mit. In den (guten/schlechten) alten Zeiten konnte ein Mann auch nur heiraten, wenn er die Frau "ernähren" konnte, sonst hätte Schwiegerpapa nicht mitgespielt. Und die
GG Artikel6 "Freiheit" auf Kosten der Allgemeinheit festzumachen.., da wäre ich pers. weniger liberal. Daueraufenthalte nach 2-3 Jahren wie z.B.
NE an "richtige" Deutschkenntnisse (mindestens
B1, eher mehr.) festmachen, auch für mich ein richtiger Weg.
Aber einer jungen Ehe am Anfang Knüppel vor die Einreise legen?
Und die Ehe am Anfang dann halt mit 3 Monatsvisa in Ru führen? Solche kleinen Nebensächligkeiten wie mein Beruf in D.? Kein Problem, mal eben den Job 6 Monate aussetzen.. Ich Komm halt dann zurück und geh gleich mal zur Arge...gibt ja dann mehr Teuros für die Bedarfsgemeinschaft
Grüße, Jens