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wiedereinreise? (Gelesen: 42.770 mal)
havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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28.08.2006 um 14:19:38
 
hallo,

mein verlobter und ich hatten vor kurzem den antrag auf befristung der einreisesperre gestellt. (er wurde 5/2004 w. btm abgeschoben, nach 2 1/2 jahren hafft)
heute haben wir die antwort erhalten. wir müssen eur 2800 abschiebekosten bezahlen und ein führungszeugnis an die abh schicken.

das ausländeramt will auch meine adresse wissen und ob wir beabsichtigen zu heiraten oder bereits einen antrag gestellt haben.

dies haben wir noch nicht gemacht? wie kann ich es jetzt am geschicktesten anstellen? wir wollen heiraten, aber haben noch keinen antrag gestellt? wirkt sich das negativ auf die entscheidung aus? wir wollten eigentlich warten wie lange die befristung ist.

was soll ich am besten angeben? bitte um eure hilfe...

und das geld muss innerhalb von 4 wochen überwiesen werden, ist das ab erhalt? oder ab versand?

wirkt sich eine ratenzahlung negativ auf die entscheidung aus, oder verzögert sich  so die entscheidung?

vielen dank schon mal für eure hilfe

gruß
h.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.08.2006 um 15:41:55
 
Hi,

Dein Freund wurde damals ausgewiesen und abgeschoben, weil er mit BTM handelte. Dies hatte zur Folge, dass eine Ausweisung auszusprechen war
(sog. Ist-Ausweisung). Jetzt soll die damit verbundene Einreisesperre aufgehoben werden und eine Wiedereinreise erfolgen. Hierzu sind natürlich zunächst die damals entstandenen Abschiebekosten zu erstatten.
Für den Visumantrag muss dazu der Einreisezweck angegeben werden.
Da ihr noch nicht verheiratet seid, besteht auch kein Rechtsanspruch auf
Erteilung einer AE respektive Einreisevisum.


DC
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.08.2006 um 16:18:25
 
hallo dc,

danke für deine schnelle antwort.
ja, dass ich für den visumantrag verheiratet sein muss, das weiss ich. hierbei geht es lediglich um die befristung der einreisesperre. wenn wir z. b. jetzt angeben, dass wir im dezember standesamtlich heiraten, kann das für die ein grund sein, dass sie die sperrfrist länger machen?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.08.2006 um 17:15:01
 
Hi,

es gibt für die Befristung der Einreisesperre Reglungen hinsichtlich der
persönlichen Belange unter Berücksichtigung des GG und hinsichtlich
des Fehlverhaltens des Ausländers.
Möglicherweise wird die Befristung erst nach Eheschließung ergehen und noch
eine weitere Wartezeit bis zur Wiedereinreise erfolgen, da die Ehe damals
noch nicht bestand. Dieses dürfte abschließend nur mit der ABH zu klären sein. Zwinkernd


DC
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havay6882
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Antwort #4 - 28.08.2006 um 22:26:33
 
ok, danke.

und nochwas, uns ist aufgefallen, dass die berechnung der abschiebekosten zu hoch gemacht wurde, z. b. wurden 250 km mehr angegeben für die fahrt zum flughafen, oder die stundenzahl der beamten, kann es sein, dass die behörde da einen fehler gemacht hat? würde es sich negativ auswirken, wenn wir widerspruch erheben?











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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.08.2006 um 22:27:16
 
kann man irgendwo nachlesen, wie die kosten angerechnet werden dürfen?

km pauschale?
stundensatz ?
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Zak
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Antwort #6 - 28.08.2006 um 22:38:24
 
hi havay6882,

bei dem was ich schreibe, setze ich immer voraus, dass die Eheschließung
erfolgt ist und ein entsprechener Visumsantrag vorliegt. Ohne Eheschließung
sehe ich da wenig Chancen was zu erreichen.

Zunächst wäre interessant, welche Staatsangehörigkeit du hast.
Bist du Deutsche darf die Zahlung der für die Aufenthaltsbeendigung deines
Mannes aufgewendeten öffentlichen Mittel nicht Voraussetzung für eine Befristungsentscheidung sein. Er wird sie erstatten müssen, aber erst nach
der Einreise.

Bei der Bemessung der Befristungsentscheidung kommt es hauptsächlich
drauf an, weswegen er verurteilt wurde und welches Strafmaß er bekommen
hat. Ich denke mal er wurde mit einer Entscheidung gem. § 456a aus der Haft
heraus abgeschoben. Dann wäre noch eine Reststrafe zu verbüßen.

Solange man keine genauen Daten der Straftat, Verurteilung hat, kann man
nichts genaues sagen.


ende

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Mick
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Antwort #7 - 28.08.2006 um 23:54:18
 
havay6882 schrieb am 28.08.2006 um 22:26:33:
ok, danke.

und nochwas, uns ist aufgefallen, dass die berechnung der abschiebekosten zu hoch gemacht wurde, z. b. wurden 250 km mehr angegeben für die fahrt zum flughafen, oder die stundenzahl der beamten, kann es sein, dass die behörde da einen fehler gemacht hat? würde es sich negativ auswirken, wenn wir widerspruch erheben?


Hi,
sei mal nicht so sicher, dass die Kosten zu hoch angesetzt
wurden. Die Rechnung JVA - Flughafen - JVA geht oftmals
nicht auf, da die begleitenden Beamten erstmal zu JVA an-
reisen müssen.
Aber nachfragen kann man immer! Und ggf. auch Wider-
spruch einlegen, wenn die Kosten nicht plausibel gemacht
werden können.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.08.2006 um 01:21:17
 
[quote author=havay6882 link=1156767578/0#0 date=1156767578]hallo,

mein verlobter und ich hatten vor kurzem den antrag auf befristung der einreisesperre gestellt. (er wurde 5/2004 w. btm abgeschoben, nach 2 1/2 jahren hafft)

Hallo, hat dein Verlobter mit den 2 1/2 Jahren Haft, seine komplette Haftstrafe abgesessen oder wurde ihm gem. §456a StPO ein Teil der Strafe ausgesetzt für den Fall, dass er unmittelbar aus Haft heraus abgeschoben wird?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 29.08.2006 um 11:14:47
 
Hallo havay6882

Also am schnellsten denke ich Das Er schanzen hat wieder einzureisen wenn

Ihr im Ausland Heiratet
Er keine neuen Straftaten im Ausland erlebt hat beis. Strafregisterauszug
Eine Positiven  Test vorweisen kann beis. Orinkontrolle Untersuchungsergebnis
Und ausreichend Wohnraum in DE vorhanden ist

Das Sind so die Wichtigsten Sachen was man den Behörden anbieten sollte um die Sperrfrist zu verkürzen.  Zwinkernd
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 29.08.2006 um 11:28:19
 

Zunächst wäre interessant, welche Staatsangehörigkeit du hast.
Bist du Deutsche darf die Zahlung der für die Aufenthaltsbeendigung deines
Mannes aufgewendeten öffentlichen Mittel nicht Voraussetzung für eine Befristungsentscheidung sein. Er wird sie erstatten müssen, aber erst nach
der Einreise.

Bei der Bemessung der Befristungsentscheidung kommt es hauptsächlich
drauf an, weswegen er verurteilt wurde und welches Strafmaß er bekommen
hat. Ich denke mal er wurde mit einer Entscheidung gem. § 456a aus der Haft
heraus abgeschoben. Dann wäre noch eine Reststrafe zu verbüßen.

hallo zak,

also ich bin deutsche, wir werden standesamtlich erst im dezember heiraten. die hochzeit kommt dann später.

er hat nicht seine komplette reststrafe abgesessen, mehr als 2/3, der rest wurde auf bewährung ausgesetzt, deshalb muss er nicht nochmal in knast. ja , er wurde aus der haft heraus abgeschoben.

wie kann ich der ausländerbehörde deutlich machen, dass wir es erst nach der einreise zahlen? hab schon von soo vielen gelesen, dass die das alle vorher bezahlen müssen, ich glaube wenn wir uns stur stellen, läuft das ergebnis noch schlechter aus, oder?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 29.08.2006 um 11:33:09
 
Mick schrieb am 28.08.2006 um 23:54:18:
Hi,
sei mal nicht so sicher, dass die Kosten zu hoch angesetzt
wurden. Die Rechnung JVA - Flughafen - JVA geht oftmals
nicht auf, da die begleitenden Beamten erstmal zu JVA an-
reisen müssen.
Aber nachfragen kann man immer! Und ggf. auch Wider-
spruch einlegen, wenn die Kosten nicht plausibel gemacht
werden können.



hey mick,
nee, sicher bin ich mir eh nicht, aber ich hab das mal im routenplaner gerechnet, es sind über 200 km mehr. und ich hab heut mit nem anwalt telefoniert, der hat auch gemeint, dass da sehr oft was falsch gemacht wird.
ich will denen ja nichts unterstellen, aber die sind ja auch nur menschen, und wie gesagt, nachfragen kann man ja...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 29.08.2006 um 11:37:50
 
-alien- schrieb am 29.08.2006 um 11:14:47:
Hallo havay6882

Also am schnellsten denke ich Das Er schanzen hat wieder einzureisen wenn

Ihr im Ausland Heiratet
Er keine neuen Straftaten im Ausland erlebt hat beis. Strafregisterauszug
Eine Positiven  Test vorweisen kann beis. Orinkontrolle Untersuchungsergebnis
Und ausreichend Wohnraum in DE vorhanden ist

Das Sind so die Wichtigsten Sachen was man den Behörden anbieten sollte um die Sperrfrist zu verkürzen.  Zwinkernd


hallo alien,
also er hat keine neuen straftaten begangen, sein führungszeugnis ist sauber, wir werden das ja auch einreichen. und urinkontrolle und so ist auch kein problem, er nimmt nämlich keine drogen, hat damals nur verkauft, und jetzt hat er gar nichts mehr damit zu tun. ausreichend wohnraum wäre auch gegeben. ich verdiene und kann eine wohnung schon finanzieren.
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Antwort #13 - 29.08.2006 um 11:50:00
 
havay6882 schrieb am 29.08.2006 um 11:28:19:
hallo zak,
also ich bin deutsche, wir werden standesamtlich erst im dezember heiraten. die hochzeit kommt dann später.

Standesamtliche Eheschließung reicht aus.

wie kann ich der ausländerbehörde deutlich machen, dass wir es erst nach der einreise zahlen? hab schon von soo vielen gelesen, dass die das alle vorher bezahlen müssen, ich glaube wenn wir uns stur stellen, läuft das ergebnis noch schlechter aus, oder?

Das hat nichts mit Sturstellen zu tun, die Befristung darf bei einem deutschen Ehegatten nicht von der Zahlung abhängig gemacht werden.  Ratenzahlung kann auch von Dir beantragt werden. Auf welchen Zeitraum befristet wird, wirst Du dann sehen.


ende
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #14 - 29.08.2006 um 19:32:29
 
danke für die infos zak.

hoffe das klappt alles so. ich hoffe nur, dass sie nicht sagen werden, ihr seit nicht verheiratet, erst heiraten und dann gibt es die entscheidung.

das geld, finde ich, ist eigentlich weniger das problem..
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #15 - 29.08.2006 um 20:23:54
 
havay6882 schrieb am 29.08.2006 um 19:32:29:
hoffe das klappt alles so. ich hoffe nur, dass sie nicht sagen werden, ihr seit nicht verheiratet, erst heiraten und dann gibt es die entscheidung.


Hoi,
Du hast aber schon verstanden, dass eine Entscheidung
deutlich ungünstiger ausfallen kann/wird, wenn Ihr nicht
verheiratet seid?

havay6882 schrieb am 28.08.2006 um 14:19:38:
hallo,
mein verlobter und ich hatten vor kurzem den antrag auf befristung der einreisesperre gestellt. (er wurde 5/2004 w. btm abgeschoben, nach 2 1/2 jahren hafft)

Je nachdem, ob eine Regel-Ausweisung oder Ist-Ausweisung
vorlag, kommen da (bei uns) 3 bis 5 Jahre zuzüglich Haft-
strafe als Einreisesperre zusammen.

havay6882 schrieb am 29.08.2006 um 11:33:09:
und ich hab heut mit nem anwalt telefoniert, der hat auch gemeint, dass da sehr oft was falsch gemacht wird.

Hm, mir ist in 14 Jahren ABH nicht aufgefallen, dass da oft was
falsch gemacht wird. Mir ist noch nicht mal aufgefallen, dass da
selten was falsch gemacht wird Zwinkernd

Zitat:
Das hat nichts mit Sturstellen zu tun, die Befristung darf bei einem deutschen Ehegatten nicht von der Zahlung abhängig gemacht werden.

@zkai:
So ganz richtig ist das nicht. Die Befristung darf nicht allein aus
finanziellen Gründen abgelehnt werden. Aber wenn andere Gründe
bestehen, kann die Nicht-Bezahlung der Kosten mit in Betracht ge-
zogen werden (so jedenfalls die VAH).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #16 - 29.08.2006 um 23:47:56
 
@ mick Smiley

was ein wort so allein ausmacht.

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Antwort #17 - 30.08.2006 um 09:36:51
 
hallo mick,

hmm, meinst du der anwalt hat das nur so gesagt, dass ich mich beraten lasse usw. und er dadurch kohle kassiert?

ja natürlich, mir ist es bewusst, dass die entscheidung dadurch ungünstiger ausfallen wird, aber mir bleibt im moment nichts anderes übrig, wir können erst im dezember heiraten und ich will auch nicht früher. wir können ja  dann immer noch sagen, hey hört mal her, wir sind jetzt verheiratet, die können doch die befristung dann ändern oder??

achso, die restliche haftstrafe kommt da auch noch dazu, zu der sperrzeit, das wusste ich nicht, das sind bei uns auch noch 9 monate. aber eigentlich, steht in dem urteil, dass er eh nur 2/3 der haft absitzen muss, das hat er eigentlich gemacht, aber er durfe danach nicht raus, wie es es in dem fall??

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Antwort #18 - 30.08.2006 um 09:43:12
 
Mick schrieb am 29.08.2006 um 20:23:54:
@zkai:



Isch abe doch gar kein Autooo....

Soll heißen, ich hab gar nix in diesem Thread geschrieben Zwinkernd

Das war der Kollege Zak. Naja, zugegeben: Es klingt irgendwie ähnlich.
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Antwort #19 - 31.08.2006 um 11:35:37
 
hallo..

ich war gestern beim anwalt, der hat gemeint, ich könne mit der heirat warten, solange ich die ehrliche absicht habe, müssen die behörden mir das glauben???

eigentlich ist doch jedem bewusst, dass es schneller geht, wenn wir heiraten, er hat gemeint, wir bräúchten nichts überstürzen..

naja, wir werden so oder so im dezember heiraten.

dann hat er gemeint, dass die abschiekosten erst mal komplett bezahlt werden sollen, und wir legen aber widerspruch ein, dann kann die abh den rest wieder zurück zahlen.

er hat gesagt, da er ja schon in haft war, hätten die ihn direkt aus dem haft abschieben können, er hätte gar nicht in abschiebehaft müssen, das sind allein 760 eur der abschiebekosten, hat hier jemand erfahrungen?
hat schon mal jemand widerspruch eingelegt?

und dann hat er noch gesagt, dass eigentlich bei allen türkischen staatsbürgern direkt bei der ausweisung eine befristung gemacht werden musste, dies habe man bei ihm auch nicht gemacht, aber ich lese hier so oft, das läuft doch meistens ohne befristung, wieso halten sich die abh s nicht an dieses abkommen??
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Antwort #20 - 31.08.2006 um 23:39:24
 
havay6882 schrieb am 31.08.2006 um 11:35:37:
hallo..

und dann hat er noch gesagt, dass eigentlich bei allen türkischen staatsbürgern direkt bei der ausweisung eine befristung gemacht werden musste, dies habe man bei ihm auch nicht gemacht, aber ich lese hier so oft, das läuft doch meistens ohne befristung, wieso halten sich die abh s nicht an dieses abkommen??


Hi,

weil es so ein Abkommen nicht gibt!!!!

Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung werden auf Antrag befristet,
§ 11 AufenthG.

ende
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Antwort #21 - 31.08.2006 um 23:48:00
 
[quote author=havay6882 link=1156767578/15#19 date=1157016937]hallo..

er hat gesagt, da er ja schon in haft war, hätten die ihn direkt aus dem haft abschieben können, er hätte gar nicht in abschiebehaft müssen, das sind allein 760 eur der abschiebekosten, hat hier jemand erfahrungen?
hat schon mal jemand widerspruch eingelegt?
quote]
Hi,

da kann man der Meinung Deines Rechtsanwaltes auch nicht so
pauschal folgen.

Bekommt die Ausländerbehörde während des Vollzuges Strafhaft nicht das
Einvernehmen zur Abschiebung der Strafvollstreckungsbehörde , wird die Aufenthaltsbeendigung durchgeführt, wenn die Strafhaft beendet ist.

In diesem Fall ist ein Antrag auf Anordnung von Abschiebungshaft und
deren Vollzug im Anschluss an die Strafhaft seh wohl rechtmäßig.
Die durch die Abschiebungshaft aufgewendeten öffentlichen Mittel sind zu erstatten.

ende
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #22 - 01.09.2006 um 11:07:53
 
hi zak,

wíllst du mir sagen, dass mein anwalt keine ahnung hat?????
von was für einem abkommen hat er denn da geredet?
dann wird der widerspruch sich warscheinlich gar nicht lohnen, hab ich nur mehr kosten für den anwalt`??

das ist ja total sch...

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #23 - 01.09.2006 um 11:14:02
 
Hi,

das würde ich mir nie herausnehmen, da ich Deinen Anwalt nicht
kenne.

Ich weiß nur, dass es kein Abkommen gibt, in dem geregelt wird,
dass Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung automatisch
befristet werden muss.

ende
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Antwort #24 - 06.10.2006 um 15:17:28
 
hallo zusammen,

also, ich hab meine entscheidung immer noch nicht. mein anwalt hat mittlerweile mit der abh telefoniert, er wollte wissen, wie die befristung wäre, wenn wir verheiratet sind, sie wollte ihm das nicht sagen, muss sie das tun?
auf jeden fall, hat er das nochmal schriftlich angefragt.
ich muss meine entscheidung innerhalb von 1 monat haben, weil ich dann eine berufliche entscheidung treffen muss, und evtl. umziehen werde.
die frau hätte nur gesagt, dass wenn wir noch nicht verheiratet sind, die befristung viel länger ausfallen wird.
mein anwalt hat dann vorgeschlagen, dass sie befristen soll, unter der bedingung, dass wir heiraten? kann sie das verweigern?
ich weiss echt nicht mehr weiter. ich steh unter zeitdruck, und die frau macht da rum.
könnt ihr mir ein rat geben? wär es sinnvoll, wenn ich mit der abh telefoniere, und ihr meine persönlichen verhältnisse schildere? haben die dafür verständniss, oder interessiert sie das überhaupt?

vielen dank für eure tipss.

lg
hy
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Antwort #25 - 06.10.2006 um 16:19:15
 
havay6882 schrieb am 06.10.2006 um 15:17:28:
hallo zusammen,

also, ich hab meine entscheidung immer noch nicht. mein anwalt hat mittlerweile mit der abh telefoniert, er wollte wissen, wie die befristung wäre, wenn wir verheiratet sind, sie wollte ihm das nicht sagen, muss sie das tun? ...

Obwohl seit 1. 1. 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene gibt, wo steht
Zitat:
§ 1

Grundsatz

(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.


könnte sein, dass Mitarbeierin die Infos zu nicht-amtlichen Infos zugeordnet hat.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #26 - 06.10.2006 um 16:28:27
 
Obwohl ich mir die Frage stelle, was das Ganze mit dem Informationsfreiheitsgesetz zu tun haben soll.....aber what shalls......

Für einen Befristungsantrag muß es einen Anordnungsgrund geben Zwinkernd

Und der wird nur dann gegeben sein wenn eine Ehe geschlossen wurde Zwinkernd
Nicht vorher und nicht unter einer Bedingung.

Ehe schließen.....Befristung beantragen....warten....Zusammenleben....


Das ist die vorgegebene Reihenfolge Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 06.10.2006 um 16:44:05
 
ronny schrieb am 06.10.2006 um 16:28:27:
Obwohl ich mir die Frage stelle, was das Ganze mit dem Informationsfreiheitsgesetz zu tun haben soll.....aber what shalls......

Für manche ist es schwer nachzuvollziehen, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu "sie wollte ihm das nicht sagen, muss sie das tun? " zugeordnet ist Laut lachend
Mit Alter (b. ~ 50 ) verliert man ab & zu was Zunge
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Antwort #28 - 06.10.2006 um 16:51:43
 
Zitat:
Für manche ist es schwer nachzuvollziehen, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu "sie wollte ihm das nicht sagen, muss sie das tun? " zugeordnet ist Grinsend 
Mit Alter (b. >=48) verliert man ab & zu was


Thorsten, die Befristung einer Einreisesperre ist eine Einzelfallentscheidung. Dabei müssen die konkreten Umständes dieses speziellen Fallles berücksichtigt werden. Dies erfolgt auf schriftlichen Antrag und die zu diesem Zeitpunkt vorliegende Sachlage (d.h. ob verheiratet oder nicht) ist ausschlaggebend.

Das Informationsfreisheitsgesetz bezieht sich auf Akteninhalte, nicht auf die Gedanken der Sachbearbeiterin.

edit: es wäre weniger verwirrend, wenn du deine Beiträge ständig ändern würdest
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Antwort #29 - 06.10.2006 um 18:24:39
 
Thorsten schrieb am 06.10.2006 um 16:44:05:
Mit Alter (b. ~ 50 ) verliert man ab & zu was Zunge


Es reicht jetzt:[warnyel]Entweder du lässt den Schrott bleiben, oder du kriegst ne Denkpause[/warnyel] Lang schau nich da nimmer zu, wie du hier beleidigend bist. Kein Kommentar dazu - sonst hagelt es gleich ne Rote - ggf per PM
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Antwort #30 - 06.10.2006 um 21:59:37
 
fons schrieb am 06.10.2006 um 18:24:39:
Lang schau nich da nimmer zu, wie du hier beleidigend bist. Kein Kommentar dazu - sonst hagelt es gleich ne Rote - ggf per PM


rtfm Cool


[warnred=Thorsten,7]ok das reicht danke.[/warnred]
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« Zuletzt geändert: 06.10.2006 um 22:12:18 von N/V »  
 
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Antwort #31 - 07.10.2006 um 18:52:13
 
ronny schrieb am 06.10.2006 um 16:28:27:
Obwohl ich mir

Für einen Befristungsantrag muß es einen Anordnungsgrund geben Zwinkernd

Und der wird nur dann gegeben sein wenn eine Ehe geschlossen wurde Zwinkernd
Nicht vorher und nicht unter einer Bedingung.

Ehe schließen.....Befristung beantragen....warten....Zusammenleben....


Grüße
Ronny Zwinkernd


hallo ronny,

ja ich weiss, dass dies die richtige reihenfolge ist. aber es hängt ja auch vieles zusammen, wenn befristet wird, heirate ich in deutschland, also die hochzeit, dann muss ich nicht in türkei heiraten z. b. oder wenn nicht befristet wird, dann gehe ich in die türkei, und bleibe da, und um dies entscheiden zu können, muss ich demnächst auch wissen wie es beruflich bei mir weitergeht, weil wenn ich in die türkei geh, dann brauch ich jetzt nicht umziehen usw. also ist alles etwas kompliziert..

deswegen wäre es doch sehr hilfreich, wenn die dame von der abh mir ein paar angaben machen könnte..

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Antwort #32 - 08.10.2006 um 18:19:14
 
Hi havay6882,

was Ronny damit sagen wollte ist, das eine Ehe ein Befristungsgrund darstellt, eine geplante Ehe jedoch nicht.
Ihr muesst erst verheiratet sein bevor befristet wird Zwinkernd

Gruss,

maki
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Ulf
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Antwort #33 - 08.10.2006 um 19:07:17
 
maki schrieb am 08.10.2006 um 18:19:14:
was Ronny damit sagen wollte ist, das eine Ehe ein Befristungsgrund darstellt, eine geplante Ehe jedoch nicht.
Ihr muesst erst verheiratet sein bevor befristet wird Zwinkernd


Was tut man z.B. bei Marokkanerinnen, die Einreiseverbot haben?

Eheschließung in Marokko könnte einen Übertritt des Bräutigams zum Islam voraussetzen...

Gruß, ULF
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maki
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Antwort #34 - 08.10.2006 um 19:09:49
 
Zitat:
Eheschließung in Marokko könnte einen Übertritt des Bräutigams zum Islam voraussetzen...

Ich als laie wuerde sagen das ist nicht der Fall.

Wo ist line wenn man sie braucht? Smiley
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Antwort #35 - 08.10.2006 um 21:29:18
 
Maki, es ist so, Ulf hat recht.
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Antwort #36 - 08.10.2006 um 21:35:21
 
Hi Reni,

wenn ich das richtig verstanden habe, ist havay6882 deutsche Staatsbuergerin, ohne Einreiseverbot nach Marokko.

Kann natuerlich sein das es da etwas gibt das ich nicht weiss.

Gruss,

maki
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Antwort #37 - 08.10.2006 um 21:37:30
 
Was havay angeht, keine Frage.
Ich habe Ulf so verstanden, dass er überlegt, was diese Regelung in einem anderen Fall bedeuten könnte.
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Antwort #38 - 08.10.2006 um 21:59:09
 
Zitat:
Ihr muesst erst verheiratet sein bevor befristet wird Zwinkernd

Moechte diese, meine Vorherige Aussage relativieren.
Besser ist:
Ihr muesst erst verheiratet sein bevor ueber eine Befristetung entschieden werden kann.
Das kann so oder so laufen.
Mit einem deutschen staatsbuerger verheiratet zu sein garantiert nicht automatisch das eine Einreisesperre auch befristet wird.
Zur Not muesstest du auch bereit sein mit deinem Mann woanders zu Leben.

So, das war genug Laiengerede hier von mir

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Antwort #39 - 09.10.2006 um 07:36:58
 
Zitat:
Ich habe Ulf so verstanden, dass er überlegt, was diese Regelung in einem anderen Fall bedeuten könnte.


Bringt doch wieder nichts, dieses was wäre wenn ....

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #40 - 09.10.2006 um 19:29:39
 
ich hab heute mit der frau von der abh telefoniert..

die war soo unfreundlich, aber naja, ich muss da irgendwie durch, die wollte mir zuerst auch nichts sagen, aber letztendlich hat sie gemeint, dass er nächstes jahr auch nicht einreisen darf, auch wenn wir verheiratet wären.

oh man, sehr unbefriedigende antwort, aber ich musste mit so etwas rechnen.

also, meine frage wenn wir jetzt den bescheid bekommen, und wenn wir dann nächstes jahr heiraten, und ich dann in türkei lebe, aber trotzdem hier angemeldet bleibe, zweitwohnsitz, oder erstwohnsitz, wie auch immer, kann ich dann bei meiner abh einen antrag auf verkürzung der einreisesperre stellen??

obwohl ich in türkei lebe?

danke für hilfreiche antworten.

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Antwort #41 - 21.10.2006 um 16:27:25
 
hallo,

ich habe heute nun endlich den bescheid erhalten.

die befristung wurde auf 28. 11. 2008 festgesetz, also 4 1/2 jahre nach der abschiebung.

kann ich nach nach dem ich geheiratet habe, also jetzt nächsten sommer, eine verkürzung beantragen? ja oder? wie hoch sind denn dann die chancen, dass die verkürzt werden? hat hier jemand erfahrung?

und dann noch eine frage, wenn die befristung vorbei ist, und sagen wir mal, ich hab hier einen job und eine wohnung, bekommt er dann automatisch ein visum oder wie läuft das dann ab?

bitte um eure hilfe...

danke
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Mick
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Antwort #42 - 21.10.2006 um 16:48:37
 
Hi,
wenn durch die Eheschließung ein Anspruch auf
Erteilung einer AE entsteht, wird auch höchst-
wahrscheinlich ein weiterer Befristungsantrag
Chancen haben.
Eine automatische Visumserteilung gibt es nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #43 - 21.10.2006 um 20:13:37
 
ronny schrieb am 06.10.2006 um 16:28:27:
Für einen Befristungsantrag muß es einen Anordnungsgrund geben Zwinkernd

Und der wird nur dann gegeben sein wenn eine Ehe geschlossen wurde Zwinkernd
Nicht vorher und nicht unter einer Bedingung.


auf Antrag ist in der Regel zu befristen. Eines besonderen Grundes hierzu bedarf es nicht. Schon gar keiner Eheschließung. Letztere wirkt sich nur auf die Dauer der Sperrwirkung aus.

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Antwort #44 - 22.10.2006 um 11:04:30
 
Mick schrieb am 21.10.2006 um 16:48:37:
Hi,
wenn durch die Eheschließung ein Anspruch auf
Erteilung einer AE entsteht, wird auch höchst-
wahrscheinlich ein weiterer Befristungsantrag
Chancen haben.


HALLO MICK

ist des denn nicht der regelfall, dass ein anspruch auf ae entsteht? oder wäre das bei uns nicht so?

Änderung:
Hab mal das Zitat geflickt . Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 22.10.2006 um 11:52:07 von ronny »  
 
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Antwort #45 - 22.10.2006 um 11:54:43
 
Hallo havay,

was Mick geschrieben hat trifft schon zu Zwinkernd

Wenn Du geheiratet hast, wird eine erneute Befristungsentscheidung möglich, weil eben durch die Ehe und den Anspruch ein neuer Befristungsgrund vorliegt.

Das was von khk nach oben geholt wurde ist eigentlich überflüssig, weil erledigt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #46 - 25.10.2006 um 08:41:31
 
ok vielen dank zusammen, ihr wart mir echt eine sehr große hilfe, vielen dank für eure unterstützung, wenn ich euch nicht hätte  Durchgedreht Kuss Laut lachend

ich werde heut zu meinem landratsamt gehen und fragen, wie das ist, ob die das jetzt schon überprüfen können, dass wenn wir verheiratet sind, wie die befristung sich dann verändert.

und was wir dann brauchen für das visum..

mal schaun...

lg
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Antwort #47 - 26.10.2006 um 10:34:57
 
hallo,

ich war gestern bei meinem landratsamt, und habe der dame den sachverhalt geschildert.
die frau war sooo super nett ich konnte es kaum fassen, sie hat gesagt, wenn wir verheiratet sind, könnte die befristung sich nochmals um ca. 1 jahr verkürzen, unter der voraussetzung, dass er bis dahin keine weiteren straftaten begeht, dass die das andere landratsamt zustimmt und sie müsse auch die akte sehen.

nun meine frage, ich hatte ja mit dem landratsamt von meinem freund telefoniert, die frau sagte mir, dass auch wenn wir verheiratet sind, er nicht in 2008 kommen darf.

wenn meine abh aber sagt, dass er früher kommen könnte, wieviel hat dann das andere landratsamt zu bestimmen?

oder kann ich mich überhaupt auf eine mündliche aussage verlassen?

das wäre richtig genial wenn das so klappen würde..

ich überlege mir, ob ich jetzt nochmal mit dem anderen landratsamt telefonieren soll, weiss aber nicht wieviel das bringt, weil die dame ist ziemlich schwierig..
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Antwort #48 - 26.10.2006 um 13:37:32
 
Hi,

die richtige Reihenfolge wäre m.E. erst Mal zu heiraten, wenn
Ihr das sowieso vorhabt.

Dann muss nicht immer mit "was wäre wenn..."
argumentiert werden, sondern man könnte mit Fakten an die zuständig
ABH treten.

So ufert alles in Spekulationen aus.

Auf die Aussage, nach der Heirat könnte.... wirst Du dich nicht berufen
können, da es sicher nicht als Zusicherung zu bewerten ist.

Heiratet, dann sieht man weiter...


ende
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Antwort #49 - 15.12.2006 um 19:05:09
 
wieder mal ich.

also, wir haben nun am 27.11.06 geheiratet  Zwinkernd

mein anwalt hat gleich am 1.12.06 den antrag auf verkürzung der einreisesperre gestellt. ich war vor ein paar tagen beim landratsamt, die frau hat gemeint, dass sie nicht zuständig für den antrag sei. das hatte sie mir aber vorher nicht gesagt, sie sagte, sobald wir verheiratet sind, sei meine ABH zuständig.
nun meint sie, erst wenn ein visumantrag gestellt wird, sei meine ABH zuständig.
die einreisesperre läuft ja jetzt noch bis 28.11.06, wie sinnvoll ist es jetzt einen visumantrag zu stellen?
ich möchte nicht, dass seine ehemalige ABH die entscheidung alleine trifft.
mein anwalt hat die befristung zum 15.02.07 vorgeschlagen, also 1 1/2 jahre kürzer, die frau von meiner ABH meinte, dass dies bei einer deutschverheiratung möglich  sein, und sie dem zustimmen würde, aber sie noch die akte sehen müsse.

ich bin mir 100 prozentig sicher, dass seine ABH dies nicht genehmigen wird.

was soll ich jetzt tun? kann ich visumantrag stellen obwohl er noch eine einreisesperre hat?

bitte helft mir..
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Antwort #50 - 15.12.2006 um 21:27:50
 
havay6882 schrieb am 15.12.2006 um 19:05:09:
die frau von meiner ABH meinte, dass dies bei einer deutschverheiratung möglich  sein, und sie dem zustimmen würde, aber sie noch die akte sehen müsse.


Hoi,

durch einen Visumsantrag würde "Deine" ABH zuständig. Da diese
wohl gesonnen scheint, würde ich den Weg wählen. Allerdings ist
zu beachten, dass "Deine" ABH eine Änderung der bereits getroffenen
Entscheidung über die Befristung nicht ohne Einvernehmen mit der
bisher zuständigen ABH vornehmen darf (§ 72 Abs. 3 AufenthG).

Ein Visumsantrag kann durchaus jetzt gestellt werden, wenn er mit
einem Antrag auf weitere Befristung verbunden wird. Sinn wäre ja,
eine zeitnahe Einreisemöglichkeit zu schaffen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #51 - 16.12.2006 um 13:07:31
 
danke mick.
ja ich weiss, dass seine ABH zustimmen muss.
ich hoffe dass die dame von seiner ABH sich nicht stur stellen wird..

bei dem visumantrag muss er zuerst zur deutschen botschaft oder`muss ich von hier aus zuerst ein antrag stellen?
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Antwort #52 - 17.12.2006 um 15:22:43
 
havay6882 schrieb am 16.12.2006 um 13:07:31:
bei dem visumantrag muss er zuerst zur deutschen botschaft oder`muss ich von hier aus zuerst ein antrag stellen?


Hallo havay

Er muss zur Botschaft gehen und den Visumsantrag stellen.


Viele Grüße,
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Antwort #53 - 18.12.2006 um 11:47:18
 
wir der antrag online an meine ABH geschickt und diese geben dann online ihr ok? das müsste doch ziemlich schnell gehen oder?

ich habe mich schon auf der seite der botschaft etwas eingelesen, aber es sind dennoch einige fragen offen.
diese unterlagen die man da brauch, z. b. scheidungsurteil, müssen diese im original eingereicht werden?

außerdem steht da, dass auch deutsche die mal die türkische staatsangehörigkeit hatten, "nüfüs kayit örnegi" abgeben müssen.

ich hab grad bei meinem türkischen konsulat angerufen und gefragt, ob dies möglich wäre, dass sie dieses ausstellen, das geht aber nicht.

weiss jemand, ob es auch ohne geht?


danke im voraus für eure hilfe.
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Antwort #54 - 18.12.2006 um 13:17:28
 
havay6882 schrieb am 18.12.2006 um 11:47:18:
wir der antrag online an meine ABH geschickt und diese geben dann online ihr ok? das müsste doch ziemlich schnell gehen oder?



Hi,

der Antrag selbst wird per Post übersandt. Die Vorprüfungen der ABH könne erfolgen, sobald der Datensatz bei der ABH ist.
Insgesamt dürfte alles in ca. 6-8 Wochen entscheidungsreif sein. Zustimmung erfolgt dann per EDV. Erteilung des Visums evtl. nach Termin in der dt. Botschaft.

DC
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Antwort #55 - 19.12.2006 um 17:55:12
 
vielen dan don camillo..

die dame von meiner ABH hat gemeint, sie wird den antrag auf visum gleich sehen ( w. visa online)
erst dann kann sie die befristung entscheiden. ist das alles bis mitte januar machbar?

und dann hab ich noch eine frage, diese befragungen, die im zusammenhang mit dem visum gemacht werden, was wird da befragt? und wann werden diese gemacht? bei antragstellung? oder später? wie oft muss er insgesamt zur botschaft?

danke für eure antworten.
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Antwort #56 - 30.12.2006 um 13:04:41
 
hallo,

ich bin mit den behörden wirklich bald am verzweifeln. es geht um mein, "nüfus kayit örnegi", personenstandsregister. die deutsche botschaft in ankara will unbeding dieses dokument. meine ehemalige behörde in türkei, leht es ab, mir das ding auszustellen, weil sie meint, dass müsse das türkische konsulat in deutschland machen. ich war diese woche dort, der typ hat mir sofort gesagt, dass ich das ding nicht bekomm, daraufhin, habe ich mit dem konsul selbst gesprochen, er hat mir immer und immer wieder gesagt, sie sind deutsche, wir arbeiten nur für türkische staatsbürger, wir können ihnen das nicht ausstellen. ich bin 24 jahre alt und seit 1 1/2 jahren deutsche staatsbürgerin, ich wurde niemals von einer deutschen behörde so behandelt, weil ich türkin bin, und da sagt man den deutschen nach, dass sie rassisten sind, ich habe mich richtig gedemütigt gefühlt, wie kann das sein??
auf jeden fall, bekomme ich dieses ding nicht, was kann ich tun, helft mir bitte weiter? der konsul in stuttgart hat auch in berlin nachgefragt, es bringt alles nichts, ich will mein mann bei mir haben, wieso muss ich darunter leiden, weil die deutsche botschaft so etwas will?

hilfee
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Ich verspreche NIX aber
das halte ich auch


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Antwort #57 - 30.12.2006 um 13:19:41
 
hallo
wenn du deutsche staatsbürgerin bist brauchst du diese nüfus kayit örnegi nicht  in deinem fall ist es die geburtsurkunde!!!es sei denn du bist nicht in D  geboren
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Antwort #58 - 30.12.2006 um 13:32:52
 


www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Visa/download__SV__Merkblatt__FZ__zu...

hallo,
nein, das ist leider nicht so, sibo, siehe obigen link



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sibo
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Antwort #59 - 30.12.2006 um 18:10:59
 
hmmm?oder ist das eine bescheinigung die nachweist das ihr beide noch nicht verheirtat wart.."nüfus kayit örnegi" hat mir die türkei ausgestellt logischer weise weil ich tr staatsbürgerin bin ..das hat sogar mein mann erledigt nur mit meiner pass nummer..theoretisch müsste  dann das amt hier in D für dich zuständig sein..aber ob du den brauchst als deutsche das ist fraglich..wünsche dir viel kraft und glück
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havay6882
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Antwort #60 - 05.01.2007 um 16:38:00
 
hallo,

ich hab heute endlich das ding vom konsulat bekommen, nach langem hin und her, man muss also nur etwas hartnäckig sein  Zwinkernd

weiss jemand, wie das ist, wenn mein mann jetzt in 2 wochen oder so zur botschaft in ankara geht, ob dann die ausländerbehörde gleich sieht, dass ein visumantrag gestellt wurde?

weil die frau von der ABH hat mir irgendwas von VISA online erzählt. dann könnte nämlich auch gleich der antrag auf befristung entschieden werden..
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Antwort #61 - 09.01.2007 um 22:05:09
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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havay6882
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Antwort #62 - 31.01.2007 um 11:06:33
 
halo,

mein mann muss nächste woche zur deutschen botschaft.
kann es sein, dass bei der antragstellung schon diese befragung stattfindet?

ich bitte dringend um eure hilfe.

vielen dank.
gruß
´h.
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havay6882
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Antwort #63 - 16.02.2007 um 20:16:42
 
hallo,
ich war heute wieder mal bei der ABH, der visumantrag von meinem mann ist jetzt da, nun ist offiziel meine ABH zuständig. meine ABH hatte mir ja vorher mündlich gesagt, dass sie eine befristung zum 15.2. zusagen würde. nun hat sie mit der ABH von meinem mann telefoniert, diese haben ihr gesagt, dass mein mann eine scheinehe geführt haben soll, dies kann von niemandem nachgewiesen werden, jetzt will sie plötzlich doch nicht mehr so zeitnah befristen, wie ursprünglich gedacht. kann das sein? es ist doch kaum zu glauben, dass eine ABH ausschließlich mit vermutungen mein leben versaut.

ich brauche dringend ratschläge, ich möchte das nicht einfach so hinnehmen.

und dann hat mein anwalt gemeint, dass meine ABH allein die endgültige entscheidung treffen kann, dass sie nur, die ehemalige ABH anhören muss.
kann mir jemand genau sagen wie das nun ist.

bitte helft mir weiter..
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Giesinger
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Antwort #64 - 19.02.2007 um 09:22:42
 
Zitat:
er wurde 5/2004 w. btm abgeschoben, nach 2 1/2 jahren hafft)


es ist doch kaum zu glauben, dass eine ABH ausschließlich mit vermutungen mein leben versaut


Sorry, aber der Beginn der Geschichte fällt m.E. nicht auf die ABH zurück...das kann man so nicht stehen lassen !

Ich wünsche dir dennoch gute Gespräche mit den Kollegen der ABH und es wird sich sicher aufklären lassen.


mick: Änderung:
Zitat kenntlich gemacht
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« Zuletzt geändert: 19.02.2007 um 09:43:12 von Mick » 
Grund: Zitat kenntlich gemacht 
 
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havay6882
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Antwort #65 - 19.02.2007 um 10:38:24
 
ja klar hat der beginn nichts mit dem aktuellen problem zu tun. ich beschuldige ja auch nicht die ABH dass er mit BTM gehandelt hat.

das war nicht meine frage, bitte genauer lesen.

es geht um den verdacht auf scheinehe, oder die beschuldigung, er habe eine scheinehe gehabt.

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havay6882
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Antwort #66 - 19.02.2007 um 17:28:42
 
kann mir denn hier niamand weiterhelfen??? weinend
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Antwort #67 - 19.02.2007 um 17:35:35
 
havay6882 schrieb am 19.02.2007 um 17:28:42:
kann mir denn hier niamand weiterhelfen??? weinend

vermutlich nicht, denn ohne genaue Aktenkenntnis glaube ich nicht, hier zu einem vernünftigen Ergebnis kommen zu können

versuch doch wenigstens, dich etwas zu gedulden und der Sachbearbeiterin auch ein wenig Zeit zur Entscheidung zu lassen... dieses was wäre wenn und dieses alle wollen mir nur böses hilft weder dir noch uns weiter

warte ab, wie die Befristung ausfällt und dann kann man immer noch weiter schauen

sry für die offenen Worte Zwinkernd
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proll
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Antwort #68 - 19.02.2007 um 18:05:18
 
Hallo Havay,

bitte etwas Verständnis für die deutschen Behörden, die bei einem ausgewiesen BTM-Straftäter (bei dem eine Wiederholungsgefahr als ziemlich hoch eingestuft wird) und einem Ehemann, das öffentliche und private Interessen sehr sorgfältig prüfen müssen.

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Antwort #69 - 19.02.2007 um 20:02:35
 
havay6882 schrieb am 16.02.2007 um 20:16:42:
es ist doch kaum zu glauben, dass eine ABH ausschließlich mit vermutungen mein leben versaut.


Hi,

ich glaube kaum, dass eine ABH dass will und kann, dass musst Du tatsächlich selbst in die Hand nehmen.

Im übrigen ist die jetzige ABH verpflichtet ihr nicht bekannte Tatsachen zu studieren und sich die Ausländerakte zusenden zu lassen. BTW bei BTM-Straftätern hängt die Messlatte eben höher als bei anderen !


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Antwort #70 - 19.02.2007 um 22:04:34
 
hi,
das verstehe ich ja alle, die dame wusste ja von anfang an von der BTM geschichte. trotzdem hatte sie gemeint, es wäre für februar möglich.
natürlich, sie soll die akte sich gerne durchlesen.
aber mein problem ist dieses, die dame der alten ABH hat der jetzigen ABH mitgeteilt, dass er eine scheinehe gehabt hatte. obwohl sie dieses definitiv nicht beweisen kann.
erst daraufhin, hat meine ABH gesagt, dass die frist länger ausfallen wird.
das ist das, was mich ärgert. wenn sie von vornherein gesagt hätte, nein, da ist BTM im spiel, ich werde nicht zeitnah befristen, ich hätte das alles akzeptiert.

aber es kann doch nicht sein, dass eine vermutung einer sacharbeiterin einer ABH, höher gewertet wird, als negativpunkt, als der handel mit BTM.
das kann ich beim besten willen nicht begreifen.
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Antwort #71 - 19.02.2007 um 22:06:41
 
Zitat:
warte ab, wie die Befristung ausfällt und dann kann man immer noch weiter schauen

sry für die offenen Worte Zwinkernd

danke sunnyshine, mir sind offene worte lieber als das bla bla..

ich will halt nicht klagen, deswegen wollte ich, bevor eine entscheidung getroffen wird, handeln. ich weiss blos nicht, wie ich das am besten anstelle hä?
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Antwort #72 - 19.02.2007 um 22:08:37
 
Zitat:
bitte etwas Verständnis für die deutschen Behörden, die bei einem ausgewiesen BTM-Straftäter (bei dem eine Wiederholungsgefahr als ziemlich hoch eingestuft wird) und einem Ehemann, das öffentliche und private Interessen sehr sorgfältig prüfen müssen.

Proll


dafür habe ich verständnis, wirklich, aber nicht, dass man nach 10 jahren prüft,ob die ehe damals eine scheinehe war, wem dient das denn heute noch?
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Antwort #73 - 19.02.2007 um 22:10:32
 
Vielleicht solltest Du die Dame mal fragen wie sie auf die Idee der Scheinehe kommt und welche Beweise dafür vorliegen. Sonst könnte man evtl. auch annehmen, das hier eine üble Nachrede oder Verleumdung zum tragen kommt .
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Mick
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Antwort #74 - 19.02.2007 um 22:11:44
 
Und des Weiteren stelle ich fest, dass wir uns hier
doch arg im Kreise drehen. Also: Entscheidung ab-
warten und ggf. Rechtsmittel einlegen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #75 - 19.03.2007 um 11:47:26
 
hallo,
es sind nun über 4 wochen vergangen, seitdem meine ABH die akte hat.
ist das nicht eine lange zeit um das zu prüfen.
sie hatte mir im vorfeld gesagt, dass sobald sie die akte hat, die entscheidung nach 2 wochen fallen wird.
in ihrem letzen schreiben an meinen anwalt hat sie geschrieben, dass wir von weiteren sachstandsabfragen abstand halten sollen. das war vor 3 wochen.
ich halte diese warterei nicht mehr aus.
was meint ihr, soll ich trotzdem mal anrufen und fragen was los ist?
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havay6882
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Antwort #76 - 30.03.2007 um 10:33:16
 

ich habe die frau von der ABH angerufen.
sie hat mir keinerlei auskunft gegeben, sie meinte nur, dass sie meinem anwalt ausdrücklich gesagt habe, dass sie keinen kontakt mit mir haben möchte.
sie verweigert den kontakt mit mir, kann das sein? darf sie das überhaupt?
die kotzt mich soo an, die lässt mich hier zappeln und meint, es gehe mich nichts an, so ungefähr hat sie das gesagt.
bitte helft mir.
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Antwort #77 - 09.04.2007 um 15:09:06
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #78 - 10.04.2007 um 11:22:06
 
könnt ihr mir sagen, wann ich genau eine untätigkeitsklage stellen kann?
die frist beträgt 3 monate soviel ich weiss.
beginnt die frist bei mir, ab zugang der akte bei meiner ABH oder ab stellung des visumantrages? (eingang visumantrag bei meiner ABH )

außerdem hat die dame von der ABH mir jeglichen kontakt verweigert, es soll alles über den anwalt laufen. ich weiss nicht was sie plötzlich hat. kann sie mir den kontakt verweigern?

bitte helft mir, ich werde am 08.06. heiraten, und weiss nicht wo ich danach leben werde. alles hängt von der entscheidung der frau ab, ich halt diese ungewissheit nicht mehr aus. ich muss doch mein leben planen können..
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Antwort #79 - 10.04.2007 um 16:58:08
 
Hi havay..

So wie sehe hängst Du immer noch in der Luft Griesgrämig

Eine Untätigkeitsklage kann man nach 3 mon. erheben  aber ich weiss nicht ob es bei dem visum verfahren auch  so verhält ...zumal 2 ABH bei Euch im Spiel sind und somit es auch leider länger dauert..

kann deine ungewissheit verstehen mein Rat an Dich gehe mit einer Vollmacht persönlich hin und bestehe auf eine Auskunft  ansonsten gehe zu den Vorgesetzen oder bitte deinem Anwalt mal anzurufen und mal nachzufragen was nun Sache ist ..(evtl.klare Fristen setzten)
So weit ich gelesen habe hat dein mann das Visum Anfang Febr. gestellt ist alles noch im grünen Bereich ..

Hoffe Ihr schafft es ohne zu klagen in kürzester Zeit eine Antwort zu bekomen..

Mach es gut

Viel Glück u. Kraft

lg



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Antwort #80 - 10.04.2007 um 17:06:28
 
havay6882 schrieb am 10.04.2007 um 11:22:06:
beginnt die frist bei mir, ab zugang der akte bei meiner ABH oder ab stellung des visumantrages? (eingang visumantrag bei meiner ABH 


Wenn überhaupt dann mit Eingang der Akte bei der ABH .
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Antwort #81 - 11.04.2007 um 06:59:43
 
sibo schrieb am 10.04.2007 um 17:06:28:


Wenn überhaupt dann mit Eingang der Akte bei der ABH .

Hi,
warum? Beklagte wäre doch nicht die ABH Zwinkernd
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Zitat:
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Antwort #82 - 11.04.2007 um 09:35:41
 
sondern?

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Antwort #83 - 11.04.2007 um 09:49:52
 
Zitat:
sondern? 

Die Botschaft. ABH ist ja "nur" beteiligt.
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Antwort #84 - 11.04.2007 um 10:34:57
 
havay,

du hast doch einen Anwalt beauftragt?

Eigentlich sollte der mit der SB reden und dich über den Sachstand informieren, dafür ist er ja da.

Kann schon verstehen das der/die SB nicht mit dem Anwalt und gleichzeitig dir sprechen möchte, doppelter Aufwand.
Gruß,

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Antwort #85 - 11.04.2007 um 10:43:29
 
inge schrieb am 11.04.2007 um 09:49:52:
Die Botschaft. ABH ist ja "nur" beteiligt.


es geht doch um die verkürzung der befristung der einreisesperre.
die botschaft hat damit nichts zu tun.
oder?`

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Antwort #86 - 11.04.2007 um 10:58:10
 
Vor abschließender Bearbeitung des Visumantrages ist die Einreisesperre zu befristen. Hierfür ist die ABH zuständig.
Für die Erteilung des Visums ist die Botschaft zuständig.


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Antwort #87 - 11.04.2007 um 17:21:07
 
Zitat:
es geht doch um die verkürzung der befristung der einreisesperre

Sorry. Ich dachte ihr hättet schon ein FZF-Visum beantragt.
Thread ist ja auch etwas länger Zwinkernd

Nachtrag:
Zitat:
ich war heute wieder mal bei der ABH, der visumantrag von meinem mann ist jetzt da, nun ist offiziel meine ABH zuständig

Also was jetzt?

Visum kann ja nur abgelehnt werden, wenn noch Einreisesperre. Da ist Klage wg Untätigkeit dann wohl eher sinnlos.
Also geht es momentan nur um den Befristungsantrag?!
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Antwort #88 - 11.04.2007 um 17:41:10
 
havay6882 schrieb am 10.04.2007 um 11:22:06:
bitte helft mir, ich werde am 08.06. heiraten, und weiss nicht wo ich danach leben werde. alles hängt von der entscheidung der frau ab, ich halt diese ungewissheit nicht mehr aus. ich muss doch mein leben planen können.. 



Und ihr seit noch nicht verheiratet ?

wieso habt ihr den schon ein Visum Antrag gestellt..
meiner Meinung nach sollte das der Anwalt wissen das es sehr sinnlos ist ohne einer Eheschliessung schon alles in Bewegung zu setzen..

Oder stellt er ein Visum zur Eheschliessung in D?

Lg
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Antwort #89 - 11.04.2007 um 22:06:14
 
sibo schrieb am 11.04.2007 um 17:41:10:



Und ihr seit noch nicht verheiratet ?

wieso habt ihr den schon ein Visum Antrag gestellt..
meiner Meinung nach sollte das der Anwalt wissen das es sehr sinnlos ist ohne einer Eheschliessung schon alles in Bewegung zu setzen..

Oder stellt er ein Visum zur Eheschliessung in D?

Lg


hallo sibo,
wir sind schon standesamtlich, am 8.6. ist die hochzeitsfeier! möchte danach nicht mehr getrennt leben, entweder werd ich in der türkei leben, wenn er herkommen darf, dann werden wir hier leben, hab hier ein super job angebot bekommen und kann nicht zusagen, weil ich die anwort noch  nicht hab  Ärgerlich voll ätzend..
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Antwort #90 - 11.04.2007 um 22:09:34
 
inge schrieb am 11.04.2007 um 17:21:07:
Sorry. Ich dachte ihr hättet schon ein FZF-Visum beantragt.
Thread ist ja auch etwas länger Zwinkernd

Nachtrag:
Also was jetzt?

Visum kann ja nur abgelehnt werden, wenn noch Einreisesperre. Da ist Klage wg Untätigkeit dann wohl eher sinnlos.
Also geht es momentan nur um den Befristungsantrag?!


hallo inge,

die kurzfassung:

wir haben geheiratet, dann hat die dame von meiner ABH gemeint, sie wäre nur für den Befristungsantrag zuständig, wenn mein mann ein visumantrag stellt.
er ist dann am 5.2. zur botschaft.
jetzt geht es zuerst um die verkürzung der einreisesperre, ich warte auf die antwort.
wenn dies entschieden ist, wird die dame, die akte wegen des visumantrages an den zuständigen sachbearbeiter weitergeben.

ist das eigentlich der übliche ablauf?

danke für infos.
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Antwort #91 - 11.04.2007 um 22:12:45
 
mein anwalt kotzt mich an.

wir hatten einen festen betrag vereinbart, den hab ich ihm auch gezahlt.

jetzt möchte er nochmal 500 euro.

kann er das verlangen, weiss da jemand bescheid? er hatte mir schriftlich zugesagt,dass er nur den fest vereinbarten betrag verlangen wird.

jetzt meint er, es gäbe eine neue sachlage, es geht allerdings von anfang an um die verkürzung der einreisesperre.

der möchte mich woll verar..
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Antwort #92 - 11.04.2007 um 22:26:39
 
Hi Havay ..

Schreibe nicht so Negativ ..
Wenn Du nach hinten schaust dann seit Ihr schon sehr weit gekommen ..

Verstehen kann Ich Dich ,
Mir gehts nicht anders momentan ,ist hart
Griesgrämig Griesgrämig

Aber wie auch in meinem Fall bleibt uns nix anderes über als abwarten .

Werfe nicht die Flinte ins Korn ..kurz vor Schluss

In der Geduld liegt die Kraft .
  Zwinkernd
Bleib stark

Viel Glück
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Antwort #93 - 11.04.2007 um 22:30:42
 
Mit den Anwälten ist so eine Sache.. Ärgerlich

Für was hast du den Festbetrag bez.?

Frage Ihn oder Sie für was die noch die 500 Euro verlangt!

Vieleicht für die Famolienzusammenführung?(Visum)
oder für seinen Sommerurlaub Augenrollen

Und davor die Kosten für die Befristung der Einreisesperre?

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Seit der Trennung von meinem Mann wurde jeder notwendige Verkehr durch meinen Rechtsanwalt erledigt.
sibo  
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #94 - 12.04.2007 um 07:40:52
 
sibo schrieb am 11.04.2007 um 22:30:42:
Mit den Anwälten ist so eine Sache.. 

Für was hast du den Festbetrag bez.?

Frage Ihn oder Sie für was die noch die 500 Euro verlangt!

Vieleicht für die Famolienzusammenführung?(Visum)
oder für seinen Sommerurlaub 

Und davor die Kosten für die Befristung der Einreisesperre?
 


Eine Bitte:

Tauscht Eure Erfahrungen mit dem RA doch per PN aus, das bläht den Thread unnötig auf und hilft keinem ...
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #95 - 13.04.2007 um 19:05:42
 
hallo,

ich habe vorhín mit meinem anwalt telefoniert.
er hat gemeint, dass das regierungspräsidium gesagt hätte, dass die befristung von der ABH meines mannes entschieden werden soll.
die lassen mich 2 monate warten und dann sowas?
soll ich jetzt nochmal zwei monate warten?

wie läuft das eigentlich ab, die info geht doch ans regierungspräsidium, wenn die entscheidung der ABH ' s getroffen wurde, oder?

haben die viel zu sagen..

helft mir bitte. es
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #96 - 17.04.2007 um 20:27:23
 
für was ist das regierungspräsidium überhaupt genau zuständig?

dann hab ich noch eine frage.

wann bekommt mein mann sein pass zurück, wenn er am 5. febr. bei der botschaft war, und der antrag nicht bearbeitet werden kann?

wäre für antworten dankbar.
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #97 - 18.04.2007 um 10:23:43
 
Durchgedreht Durchgedreht Laut lachend Durchgedreht Laut lachend

ich bin sooooooooooooooooo glücklich..

mein anwalt hat gerade angerufen und hat gesagt, dass die sperre auf

28.05.2007 befristet wurde.

wollte meine freude gleich mit euch teilen.

hoffentlich klappt das mit dem visum auch bald.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #98 - 19.04.2007 um 23:00:19
 
herzlichen Glückwunsch!!!!!!!!!!!!!!! Durchgedreht Smiley
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #99 - 09.07.2007 um 14:19:51
 
hallo,
mein mann und ich sind letzten mittwoch in deutschland eingereist.
ich hab es geschafft.
vielen dank an euch alle.
wünsche allen, die noch darum kämpfen, den/die geliebte/n herzubekommen viel viel glück. gebt eure hoffnung nicht auf.
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #100 - 09.07.2007 um 18:52:13
 
Havay, ganz herzlichen Glückwunsch und alles Liebe von mir an Euch.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #101 - 21.07.2007 um 14:00:45
 
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