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wiedereinreise? (Gelesen: 42.746 mal)
Mick
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Antwort #15 - 29.08.2006 um 20:23:54
 
havay6882 schrieb am 29.08.2006 um 19:32:29:
hoffe das klappt alles so. ich hoffe nur, dass sie nicht sagen werden, ihr seit nicht verheiratet, erst heiraten und dann gibt es die entscheidung.


Hoi,
Du hast aber schon verstanden, dass eine Entscheidung
deutlich ungünstiger ausfallen kann/wird, wenn Ihr nicht
verheiratet seid?

havay6882 schrieb am 28.08.2006 um 14:19:38:
hallo,
mein verlobter und ich hatten vor kurzem den antrag auf befristung der einreisesperre gestellt. (er wurde 5/2004 w. btm abgeschoben, nach 2 1/2 jahren hafft)

Je nachdem, ob eine Regel-Ausweisung oder Ist-Ausweisung
vorlag, kommen da (bei uns) 3 bis 5 Jahre zuzüglich Haft-
strafe als Einreisesperre zusammen.

havay6882 schrieb am 29.08.2006 um 11:33:09:
und ich hab heut mit nem anwalt telefoniert, der hat auch gemeint, dass da sehr oft was falsch gemacht wird.

Hm, mir ist in 14 Jahren ABH nicht aufgefallen, dass da oft was
falsch gemacht wird. Mir ist noch nicht mal aufgefallen, dass da
selten was falsch gemacht wird Zwinkernd

Zitat:
Das hat nichts mit Sturstellen zu tun, die Befristung darf bei einem deutschen Ehegatten nicht von der Zahlung abhängig gemacht werden.

@zkai:
So ganz richtig ist das nicht. Die Befristung darf nicht allein aus
finanziellen Gründen abgelehnt werden. Aber wenn andere Gründe
bestehen, kann die Nicht-Bezahlung der Kosten mit in Betracht ge-
zogen werden (so jedenfalls die VAH).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Zak
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Antwort #16 - 29.08.2006 um 23:47:56
 
@ mick Smiley

was ein wort so allein ausmacht.

ende
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havay6882
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Antwort #17 - 30.08.2006 um 09:36:51
 
hallo mick,

hmm, meinst du der anwalt hat das nur so gesagt, dass ich mich beraten lasse usw. und er dadurch kohle kassiert?

ja natürlich, mir ist es bewusst, dass die entscheidung dadurch ungünstiger ausfallen wird, aber mir bleibt im moment nichts anderes übrig, wir können erst im dezember heiraten und ich will auch nicht früher. wir können ja  dann immer noch sagen, hey hört mal her, wir sind jetzt verheiratet, die können doch die befristung dann ändern oder??

achso, die restliche haftstrafe kommt da auch noch dazu, zu der sperrzeit, das wusste ich nicht, das sind bei uns auch noch 9 monate. aber eigentlich, steht in dem urteil, dass er eh nur 2/3 der haft absitzen muss, das hat er eigentlich gemacht, aber er durfe danach nicht raus, wie es es in dem fall??

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Zkai
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Antwort #18 - 30.08.2006 um 09:43:12
 
Mick schrieb am 29.08.2006 um 20:23:54:
@zkai:



Isch abe doch gar kein Autooo....

Soll heißen, ich hab gar nix in diesem Thread geschrieben Zwinkernd

Das war der Kollege Zak. Naja, zugegeben: Es klingt irgendwie ähnlich.
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havay6882
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Antwort #19 - 31.08.2006 um 11:35:37
 
hallo..

ich war gestern beim anwalt, der hat gemeint, ich könne mit der heirat warten, solange ich die ehrliche absicht habe, müssen die behörden mir das glauben???

eigentlich ist doch jedem bewusst, dass es schneller geht, wenn wir heiraten, er hat gemeint, wir bräúchten nichts überstürzen..

naja, wir werden so oder so im dezember heiraten.

dann hat er gemeint, dass die abschiekosten erst mal komplett bezahlt werden sollen, und wir legen aber widerspruch ein, dann kann die abh den rest wieder zurück zahlen.

er hat gesagt, da er ja schon in haft war, hätten die ihn direkt aus dem haft abschieben können, er hätte gar nicht in abschiebehaft müssen, das sind allein 760 eur der abschiebekosten, hat hier jemand erfahrungen?
hat schon mal jemand widerspruch eingelegt?

und dann hat er noch gesagt, dass eigentlich bei allen türkischen staatsbürgern direkt bei der ausweisung eine befristung gemacht werden musste, dies habe man bei ihm auch nicht gemacht, aber ich lese hier so oft, das läuft doch meistens ohne befristung, wieso halten sich die abh s nicht an dieses abkommen??
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Antwort #20 - 31.08.2006 um 23:39:24
 
havay6882 schrieb am 31.08.2006 um 11:35:37:
hallo..

und dann hat er noch gesagt, dass eigentlich bei allen türkischen staatsbürgern direkt bei der ausweisung eine befristung gemacht werden musste, dies habe man bei ihm auch nicht gemacht, aber ich lese hier so oft, das läuft doch meistens ohne befristung, wieso halten sich die abh s nicht an dieses abkommen??


Hi,

weil es so ein Abkommen nicht gibt!!!!

Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung werden auf Antrag befristet,
§ 11 AufenthG.

ende
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Zak
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Antwort #21 - 31.08.2006 um 23:48:00
 
[quote author=havay6882 link=1156767578/15#19 date=1157016937]hallo..

er hat gesagt, da er ja schon in haft war, hätten die ihn direkt aus dem haft abschieben können, er hätte gar nicht in abschiebehaft müssen, das sind allein 760 eur der abschiebekosten, hat hier jemand erfahrungen?
hat schon mal jemand widerspruch eingelegt?
quote]
Hi,

da kann man der Meinung Deines Rechtsanwaltes auch nicht so
pauschal folgen.

Bekommt die Ausländerbehörde während des Vollzuges Strafhaft nicht das
Einvernehmen zur Abschiebung der Strafvollstreckungsbehörde , wird die Aufenthaltsbeendigung durchgeführt, wenn die Strafhaft beendet ist.

In diesem Fall ist ein Antrag auf Anordnung von Abschiebungshaft und
deren Vollzug im Anschluss an die Strafhaft seh wohl rechtmäßig.
Die durch die Abschiebungshaft aufgewendeten öffentlichen Mittel sind zu erstatten.

ende
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Antwort #22 - 01.09.2006 um 11:07:53
 
hi zak,

wíllst du mir sagen, dass mein anwalt keine ahnung hat?????
von was für einem abkommen hat er denn da geredet?
dann wird der widerspruch sich warscheinlich gar nicht lohnen, hab ich nur mehr kosten für den anwalt`??

das ist ja total sch...

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Zak
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Antwort #23 - 01.09.2006 um 11:14:02
 
Hi,

das würde ich mir nie herausnehmen, da ich Deinen Anwalt nicht
kenne.

Ich weiß nur, dass es kein Abkommen gibt, in dem geregelt wird,
dass Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung automatisch
befristet werden muss.

ende
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havay6882
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Antwort #24 - 06.10.2006 um 15:17:28
 
hallo zusammen,

also, ich hab meine entscheidung immer noch nicht. mein anwalt hat mittlerweile mit der abh telefoniert, er wollte wissen, wie die befristung wäre, wenn wir verheiratet sind, sie wollte ihm das nicht sagen, muss sie das tun?
auf jeden fall, hat er das nochmal schriftlich angefragt.
ich muss meine entscheidung innerhalb von 1 monat haben, weil ich dann eine berufliche entscheidung treffen muss, und evtl. umziehen werde.
die frau hätte nur gesagt, dass wenn wir noch nicht verheiratet sind, die befristung viel länger ausfallen wird.
mein anwalt hat dann vorgeschlagen, dass sie befristen soll, unter der bedingung, dass wir heiraten? kann sie das verweigern?
ich weiss echt nicht mehr weiter. ich steh unter zeitdruck, und die frau macht da rum.
könnt ihr mir ein rat geben? wär es sinnvoll, wenn ich mit der abh telefoniere, und ihr meine persönlichen verhältnisse schildere? haben die dafür verständniss, oder interessiert sie das überhaupt?

vielen dank für eure tipss.

lg
hy
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Antwort #25 - 06.10.2006 um 16:19:15
 
havay6882 schrieb am 06.10.2006 um 15:17:28:
hallo zusammen,

also, ich hab meine entscheidung immer noch nicht. mein anwalt hat mittlerweile mit der abh telefoniert, er wollte wissen, wie die befristung wäre, wenn wir verheiratet sind, sie wollte ihm das nicht sagen, muss sie das tun? ...

Obwohl seit 1. 1. 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene gibt, wo steht
Zitat:
§ 1

Grundsatz

(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.


könnte sein, dass Mitarbeierin die Infos zu nicht-amtlichen Infos zugeordnet hat.
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Antwort #26 - 06.10.2006 um 16:28:27
 
Obwohl ich mir die Frage stelle, was das Ganze mit dem Informationsfreiheitsgesetz zu tun haben soll.....aber what shalls......

Für einen Befristungsantrag muß es einen Anordnungsgrund geben Zwinkernd

Und der wird nur dann gegeben sein wenn eine Ehe geschlossen wurde Zwinkernd
Nicht vorher und nicht unter einer Bedingung.

Ehe schließen.....Befristung beantragen....warten....Zusammenleben....


Das ist die vorgegebene Reihenfolge Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #27 - 06.10.2006 um 16:44:05
 
ronny schrieb am 06.10.2006 um 16:28:27:
Obwohl ich mir die Frage stelle, was das Ganze mit dem Informationsfreiheitsgesetz zu tun haben soll.....aber what shalls......

Für manche ist es schwer nachzuvollziehen, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu "sie wollte ihm das nicht sagen, muss sie das tun? " zugeordnet ist Laut lachend
Mit Alter (b. ~ 50 ) verliert man ab & zu was Zunge
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Antwort #28 - 06.10.2006 um 16:51:43
 
Zitat:
Für manche ist es schwer nachzuvollziehen, dass das Informationsfreiheitsgesetz zu "sie wollte ihm das nicht sagen, muss sie das tun? " zugeordnet ist Grinsend 
Mit Alter (b. >=48) verliert man ab & zu was


Thorsten, die Befristung einer Einreisesperre ist eine Einzelfallentscheidung. Dabei müssen die konkreten Umständes dieses speziellen Fallles berücksichtigt werden. Dies erfolgt auf schriftlichen Antrag und die zu diesem Zeitpunkt vorliegende Sachlage (d.h. ob verheiratet oder nicht) ist ausschlaggebend.

Das Informationsfreisheitsgesetz bezieht sich auf Akteninhalte, nicht auf die Gedanken der Sachbearbeiterin.

edit: es wäre weniger verwirrend, wenn du deine Beiträge ständig ändern würdest
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fons
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Antwort #29 - 06.10.2006 um 18:24:39
 
Thorsten schrieb am 06.10.2006 um 16:44:05:
Mit Alter (b. ~ 50 ) verliert man ab & zu was Zunge


Es reicht jetzt:[warnyel]Entweder du lässt den Schrott bleiben, oder du kriegst ne Denkpause[/warnyel] Lang schau nich da nimmer zu, wie du hier beleidigend bist. Kein Kommentar dazu - sonst hagelt es gleich ne Rote - ggf per PM
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