havay6882 schrieb am 29.08.2006 um 19:32:29:hoffe das klappt alles so. ich hoffe nur, dass sie nicht sagen werden, ihr seit nicht verheiratet, erst heiraten und dann gibt es die entscheidung.
Hoi,
Du hast aber schon verstanden, dass eine Entscheidung
deutlich ungünstiger ausfallen kann/wird, wenn Ihr nicht
verheiratet seid?
havay6882 schrieb am 28.08.2006 um 14:19:38:hallo,
mein verlobter und ich hatten vor kurzem den antrag auf befristung der
einreisesperre gestellt. (er wurde 5/2004 w. btm abgeschoben, nach 2 1/2 jahren hafft)
Je nachdem, ob eine Regel-Ausweisung oder Ist-Ausweisung
vorlag, kommen da (bei uns) 3 bis 5 Jahre
zuzüglich Haft-
strafe als
Einreisesperre zusammen.
havay6882 schrieb am 29.08.2006 um 11:33:09:und ich hab heut mit nem anwalt telefoniert, der hat auch gemeint, dass da sehr oft was falsch gemacht wird.
Hm, mir ist in 14 Jahren
ABH nicht aufgefallen, dass da
oft was
falsch gemacht wird. Mir ist noch nicht mal aufgefallen, dass da
selten was falsch gemacht wird
Zitat:Das hat nichts mit Sturstellen zu tun, die Befristung darf bei einem deutschen Ehegatten nicht von der Zahlung abhängig gemacht werden.
@zkai:
So ganz richtig ist das nicht. Die Befristung darf nicht
allein aus
finanziellen Gründen abgelehnt werden. Aber wenn andere Gründe
bestehen, kann die Nicht-Bezahlung der Kosten
mit in Betracht ge-
zogen werden (so jedenfalls die VAH).