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wiedereinreise? (Gelesen: 42.825 mal)
Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 06.10.2006 um 21:59:37
 
fons schrieb am 06.10.2006 um 18:24:39:
Lang schau nich da nimmer zu, wie du hier beleidigend bist. Kein Kommentar dazu - sonst hagelt es gleich ne Rote - ggf per PM


rtfm Cool


[warnred=Thorsten,7]ok das reicht danke.[/warnred]
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« Zuletzt geändert: 06.10.2006 um 22:12:18 von N/V »  
 
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #31 - 07.10.2006 um 18:52:13
 
ronny schrieb am 06.10.2006 um 16:28:27:
Obwohl ich mir

Für einen Befristungsantrag muß es einen Anordnungsgrund geben Zwinkernd

Und der wird nur dann gegeben sein wenn eine Ehe geschlossen wurde Zwinkernd
Nicht vorher und nicht unter einer Bedingung.

Ehe schließen.....Befristung beantragen....warten....Zusammenleben....


Grüße
Ronny Zwinkernd


hallo ronny,

ja ich weiss, dass dies die richtige reihenfolge ist. aber es hängt ja auch vieles zusammen, wenn befristet wird, heirate ich in deutschland, also die hochzeit, dann muss ich nicht in türkei heiraten z. b. oder wenn nicht befristet wird, dann gehe ich in die türkei, und bleibe da, und um dies entscheiden zu können, muss ich demnächst auch wissen wie es beruflich bei mir weitergeht, weil wenn ich in die türkei geh, dann brauch ich jetzt nicht umziehen usw. also ist alles etwas kompliziert..

deswegen wäre es doch sehr hilfreich, wenn die dame von der abh mir ein paar angaben machen könnte..

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maki
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Antwort #32 - 08.10.2006 um 18:19:14
 
Hi havay6882,

was Ronny damit sagen wollte ist, das eine Ehe ein Befristungsgrund darstellt, eine geplante Ehe jedoch nicht.
Ihr muesst erst verheiratet sein bevor befristet wird Zwinkernd

Gruss,

maki
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 08.10.2006 um 19:07:17
 
maki schrieb am 08.10.2006 um 18:19:14:
was Ronny damit sagen wollte ist, das eine Ehe ein Befristungsgrund darstellt, eine geplante Ehe jedoch nicht.
Ihr muesst erst verheiratet sein bevor befristet wird Zwinkernd


Was tut man z.B. bei Marokkanerinnen, die Einreiseverbot haben?

Eheschließung in Marokko könnte einen Übertritt des Bräutigams zum Islam voraussetzen...

Gruß, ULF
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maki
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laie!


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Antwort #34 - 08.10.2006 um 19:09:49
 
Zitat:
Eheschließung in Marokko könnte einen Übertritt des Bräutigams zum Islam voraussetzen...

Ich als laie wuerde sagen das ist nicht der Fall.

Wo ist line wenn man sie braucht? Smiley
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #35 - 08.10.2006 um 21:29:18
 
Maki, es ist so, Ulf hat recht.
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maki
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Antwort #36 - 08.10.2006 um 21:35:21
 
Hi Reni,

wenn ich das richtig verstanden habe, ist havay6882 deutsche Staatsbuergerin, ohne Einreiseverbot nach Marokko.

Kann natuerlich sein das es da etwas gibt das ich nicht weiss.

Gruss,

maki
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #37 - 08.10.2006 um 21:37:30
 
Was havay angeht, keine Frage.
Ich habe Ulf so verstanden, dass er überlegt, was diese Regelung in einem anderen Fall bedeuten könnte.
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maki
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Antwort #38 - 08.10.2006 um 21:59:09
 
Zitat:
Ihr muesst erst verheiratet sein bevor befristet wird Zwinkernd

Moechte diese, meine Vorherige Aussage relativieren.
Besser ist:
Ihr muesst erst verheiratet sein bevor ueber eine Befristetung entschieden werden kann.
Das kann so oder so laufen.
Mit einem deutschen staatsbuerger verheiratet zu sein garantiert nicht automatisch das eine Einreisesperre auch befristet wird.
Zur Not muesstest du auch bereit sein mit deinem Mann woanders zu Leben.

So, das war genug Laiengerede hier von mir

Lippen versiegelt
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ronny
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Antwort #39 - 09.10.2006 um 07:36:58
 
Zitat:
Ich habe Ulf so verstanden, dass er überlegt, was diese Regelung in einem anderen Fall bedeuten könnte.


Bringt doch wieder nichts, dieses was wäre wenn ....

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #40 - 09.10.2006 um 19:29:39
 
ich hab heute mit der frau von der abh telefoniert..

die war soo unfreundlich, aber naja, ich muss da irgendwie durch, die wollte mir zuerst auch nichts sagen, aber letztendlich hat sie gemeint, dass er nächstes jahr auch nicht einreisen darf, auch wenn wir verheiratet wären.

oh man, sehr unbefriedigende antwort, aber ich musste mit so etwas rechnen.

also, meine frage wenn wir jetzt den bescheid bekommen, und wenn wir dann nächstes jahr heiraten, und ich dann in türkei lebe, aber trotzdem hier angemeldet bleibe, zweitwohnsitz, oder erstwohnsitz, wie auch immer, kann ich dann bei meiner abh einen antrag auf verkürzung der einreisesperre stellen??

obwohl ich in türkei lebe?

danke für hilfreiche antworten.

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havay6882
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Antwort #41 - 21.10.2006 um 16:27:25
 
hallo,

ich habe heute nun endlich den bescheid erhalten.

die befristung wurde auf 28. 11. 2008 festgesetz, also 4 1/2 jahre nach der abschiebung.

kann ich nach nach dem ich geheiratet habe, also jetzt nächsten sommer, eine verkürzung beantragen? ja oder? wie hoch sind denn dann die chancen, dass die verkürzt werden? hat hier jemand erfahrung?

und dann noch eine frage, wenn die befristung vorbei ist, und sagen wir mal, ich hab hier einen job und eine wohnung, bekommt er dann automatisch ein visum oder wie läuft das dann ab?

bitte um eure hilfe...

danke
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #42 - 21.10.2006 um 16:48:37
 
Hi,
wenn durch die Eheschließung ein Anspruch auf
Erteilung einer AE entsteht, wird auch höchst-
wahrscheinlich ein weiterer Befristungsantrag
Chancen haben.
Eine automatische Visumserteilung gibt es nicht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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khk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #43 - 21.10.2006 um 20:13:37
 
ronny schrieb am 06.10.2006 um 16:28:27:
Für einen Befristungsantrag muß es einen Anordnungsgrund geben Zwinkernd

Und der wird nur dann gegeben sein wenn eine Ehe geschlossen wurde Zwinkernd
Nicht vorher und nicht unter einer Bedingung.


auf Antrag ist in der Regel zu befristen. Eines besonderen Grundes hierzu bedarf es nicht. Schon gar keiner Eheschließung. Letztere wirkt sich nur auf die Dauer der Sperrwirkung aus.

khk
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #44 - 22.10.2006 um 11:04:30
 
Mick schrieb am 21.10.2006 um 16:48:37:
Hi,
wenn durch die Eheschließung ein Anspruch auf
Erteilung einer AE entsteht, wird auch höchst-
wahrscheinlich ein weiterer Befristungsantrag
Chancen haben.


HALLO MICK

ist des denn nicht der regelfall, dass ein anspruch auf ae entsteht? oder wäre das bei uns nicht so?

Änderung:
Hab mal das Zitat geflickt . Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 22.10.2006 um 11:52:07 von ronny »  
 
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