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wiedereinreise? (Gelesen: 42.442 mal)
havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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28.08.2006 um 14:19:38
 
hallo,

mein verlobter und ich hatten vor kurzem den antrag auf befristung der einreisesperre gestellt. (er wurde 5/2004 w. btm abgeschoben, nach 2 1/2 jahren hafft)
heute haben wir die antwort erhalten. wir müssen eur 2800 abschiebekosten bezahlen und ein führungszeugnis an die abh schicken.

das ausländeramt will auch meine adresse wissen und ob wir beabsichtigen zu heiraten oder bereits einen antrag gestellt haben.

dies haben wir noch nicht gemacht? wie kann ich es jetzt am geschicktesten anstellen? wir wollen heiraten, aber haben noch keinen antrag gestellt? wirkt sich das negativ auf die entscheidung aus? wir wollten eigentlich warten wie lange die befristung ist.

was soll ich am besten angeben? bitte um eure hilfe...

und das geld muss innerhalb von 4 wochen überwiesen werden, ist das ab erhalt? oder ab versand?

wirkt sich eine ratenzahlung negativ auf die entscheidung aus, oder verzögert sich  so die entscheidung?

vielen dank schon mal für eure hilfe

gruß
h.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.08.2006 um 15:41:55
 
Hi,

Dein Freund wurde damals ausgewiesen und abgeschoben, weil er mit BTM handelte. Dies hatte zur Folge, dass eine Ausweisung auszusprechen war
(sog. Ist-Ausweisung). Jetzt soll die damit verbundene Einreisesperre aufgehoben werden und eine Wiedereinreise erfolgen. Hierzu sind natürlich zunächst die damals entstandenen Abschiebekosten zu erstatten.
Für den Visumantrag muss dazu der Einreisezweck angegeben werden.
Da ihr noch nicht verheiratet seid, besteht auch kein Rechtsanspruch auf
Erteilung einer AE respektive Einreisevisum.


DC
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.08.2006 um 16:18:25
 
hallo dc,

danke für deine schnelle antwort.
ja, dass ich für den visumantrag verheiratet sein muss, das weiss ich. hierbei geht es lediglich um die befristung der einreisesperre. wenn wir z. b. jetzt angeben, dass wir im dezember standesamtlich heiraten, kann das für die ein grund sein, dass sie die sperrfrist länger machen?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 28.08.2006 um 17:15:01
 
Hi,

es gibt für die Befristung der Einreisesperre Reglungen hinsichtlich der
persönlichen Belange unter Berücksichtigung des GG und hinsichtlich
des Fehlverhaltens des Ausländers.
Möglicherweise wird die Befristung erst nach Eheschließung ergehen und noch
eine weitere Wartezeit bis zur Wiedereinreise erfolgen, da die Ehe damals
noch nicht bestand. Dieses dürfte abschließend nur mit der ABH zu klären sein. Zwinkernd


DC
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.08.2006 um 22:26:33
 
ok, danke.

und nochwas, uns ist aufgefallen, dass die berechnung der abschiebekosten zu hoch gemacht wurde, z. b. wurden 250 km mehr angegeben für die fahrt zum flughafen, oder die stundenzahl der beamten, kann es sein, dass die behörde da einen fehler gemacht hat? würde es sich negativ auswirken, wenn wir widerspruch erheben?











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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.08.2006 um 22:27:16
 
kann man irgendwo nachlesen, wie die kosten angerechnet werden dürfen?

km pauschale?
stundensatz ?
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #6 - 28.08.2006 um 22:38:24
 
hi havay6882,

bei dem was ich schreibe, setze ich immer voraus, dass die Eheschließung
erfolgt ist und ein entsprechener Visumsantrag vorliegt. Ohne Eheschließung
sehe ich da wenig Chancen was zu erreichen.

Zunächst wäre interessant, welche Staatsangehörigkeit du hast.
Bist du Deutsche darf die Zahlung der für die Aufenthaltsbeendigung deines
Mannes aufgewendeten öffentlichen Mittel nicht Voraussetzung für eine Befristungsentscheidung sein. Er wird sie erstatten müssen, aber erst nach
der Einreise.

Bei der Bemessung der Befristungsentscheidung kommt es hauptsächlich
drauf an, weswegen er verurteilt wurde und welches Strafmaß er bekommen
hat. Ich denke mal er wurde mit einer Entscheidung gem. § 456a aus der Haft
heraus abgeschoben. Dann wäre noch eine Reststrafe zu verbüßen.

Solange man keine genauen Daten der Straftat, Verurteilung hat, kann man
nichts genaues sagen.


ende

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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 28.08.2006 um 23:54:18
 
havay6882 schrieb am 28.08.2006 um 22:26:33:
ok, danke.

und nochwas, uns ist aufgefallen, dass die berechnung der abschiebekosten zu hoch gemacht wurde, z. b. wurden 250 km mehr angegeben für die fahrt zum flughafen, oder die stundenzahl der beamten, kann es sein, dass die behörde da einen fehler gemacht hat? würde es sich negativ auswirken, wenn wir widerspruch erheben?


Hi,
sei mal nicht so sicher, dass die Kosten zu hoch angesetzt
wurden. Die Rechnung JVA - Flughafen - JVA geht oftmals
nicht auf, da die begleitenden Beamten erstmal zu JVA an-
reisen müssen.
Aber nachfragen kann man immer! Und ggf. auch Wider-
spruch einlegen, wenn die Kosten nicht plausibel gemacht
werden können.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Nobbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.08.2006 um 01:21:17
 
[quote author=havay6882 link=1156767578/0#0 date=1156767578]hallo,

mein verlobter und ich hatten vor kurzem den antrag auf befristung der einreisesperre gestellt. (er wurde 5/2004 w. btm abgeschoben, nach 2 1/2 jahren hafft)

Hallo, hat dein Verlobter mit den 2 1/2 Jahren Haft, seine komplette Haftstrafe abgesessen oder wurde ihm gem. §456a StPO ein Teil der Strafe ausgesetzt für den Fall, dass er unmittelbar aus Haft heraus abgeschoben wird?
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-alien-
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 29.08.2006 um 11:14:47
 
Hallo havay6882

Also am schnellsten denke ich Das Er schanzen hat wieder einzureisen wenn

Ihr im Ausland Heiratet
Er keine neuen Straftaten im Ausland erlebt hat beis. Strafregisterauszug
Eine Positiven  Test vorweisen kann beis. Orinkontrolle Untersuchungsergebnis
Und ausreichend Wohnraum in DE vorhanden ist

Das Sind so die Wichtigsten Sachen was man den Behörden anbieten sollte um die Sperrfrist zu verkürzen.  Zwinkernd
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #10 - 29.08.2006 um 11:28:19
 

Zunächst wäre interessant, welche Staatsangehörigkeit du hast.
Bist du Deutsche darf die Zahlung der für die Aufenthaltsbeendigung deines
Mannes aufgewendeten öffentlichen Mittel nicht Voraussetzung für eine Befristungsentscheidung sein. Er wird sie erstatten müssen, aber erst nach
der Einreise.

Bei der Bemessung der Befristungsentscheidung kommt es hauptsächlich
drauf an, weswegen er verurteilt wurde und welches Strafmaß er bekommen
hat. Ich denke mal er wurde mit einer Entscheidung gem. § 456a aus der Haft
heraus abgeschoben. Dann wäre noch eine Reststrafe zu verbüßen.

hallo zak,

also ich bin deutsche, wir werden standesamtlich erst im dezember heiraten. die hochzeit kommt dann später.

er hat nicht seine komplette reststrafe abgesessen, mehr als 2/3, der rest wurde auf bewährung ausgesetzt, deshalb muss er nicht nochmal in knast. ja , er wurde aus der haft heraus abgeschoben.

wie kann ich der ausländerbehörde deutlich machen, dass wir es erst nach der einreise zahlen? hab schon von soo vielen gelesen, dass die das alle vorher bezahlen müssen, ich glaube wenn wir uns stur stellen, läuft das ergebnis noch schlechter aus, oder?
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #11 - 29.08.2006 um 11:33:09
 
Mick schrieb am 28.08.2006 um 23:54:18:
Hi,
sei mal nicht so sicher, dass die Kosten zu hoch angesetzt
wurden. Die Rechnung JVA - Flughafen - JVA geht oftmals
nicht auf, da die begleitenden Beamten erstmal zu JVA an-
reisen müssen.
Aber nachfragen kann man immer! Und ggf. auch Wider-
spruch einlegen, wenn die Kosten nicht plausibel gemacht
werden können.



hey mick,
nee, sicher bin ich mir eh nicht, aber ich hab das mal im routenplaner gerechnet, es sind über 200 km mehr. und ich hab heut mit nem anwalt telefoniert, der hat auch gemeint, dass da sehr oft was falsch gemacht wird.
ich will denen ja nichts unterstellen, aber die sind ja auch nur menschen, und wie gesagt, nachfragen kann man ja...
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #12 - 29.08.2006 um 11:37:50
 
-alien- schrieb am 29.08.2006 um 11:14:47:
Hallo havay6882

Also am schnellsten denke ich Das Er schanzen hat wieder einzureisen wenn

Ihr im Ausland Heiratet
Er keine neuen Straftaten im Ausland erlebt hat beis. Strafregisterauszug
Eine Positiven  Test vorweisen kann beis. Orinkontrolle Untersuchungsergebnis
Und ausreichend Wohnraum in DE vorhanden ist

Das Sind so die Wichtigsten Sachen was man den Behörden anbieten sollte um die Sperrfrist zu verkürzen.  Zwinkernd


hallo alien,
also er hat keine neuen straftaten begangen, sein führungszeugnis ist sauber, wir werden das ja auch einreichen. und urinkontrolle und so ist auch kein problem, er nimmt nämlich keine drogen, hat damals nur verkauft, und jetzt hat er gar nichts mehr damit zu tun. ausreichend wohnraum wäre auch gegeben. ich verdiene und kann eine wohnung schon finanzieren.
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Zak
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Antwort #13 - 29.08.2006 um 11:50:00
 
havay6882 schrieb am 29.08.2006 um 11:28:19:
hallo zak,
also ich bin deutsche, wir werden standesamtlich erst im dezember heiraten. die hochzeit kommt dann später.

Standesamtliche Eheschließung reicht aus.

wie kann ich der ausländerbehörde deutlich machen, dass wir es erst nach der einreise zahlen? hab schon von soo vielen gelesen, dass die das alle vorher bezahlen müssen, ich glaube wenn wir uns stur stellen, läuft das ergebnis noch schlechter aus, oder?

Das hat nichts mit Sturstellen zu tun, die Befristung darf bei einem deutschen Ehegatten nicht von der Zahlung abhängig gemacht werden.  Ratenzahlung kann auch von Dir beantragt werden. Auf welchen Zeitraum befristet wird, wirst Du dann sehen.


ende
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havay6882
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Antwort #14 - 29.08.2006 um 19:32:29
 
danke für die infos zak.

hoffe das klappt alles so. ich hoffe nur, dass sie nicht sagen werden, ihr seit nicht verheiratet, erst heiraten und dann gibt es die entscheidung.

das geld, finde ich, ist eigentlich weniger das problem..
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