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wiedereinreise? (Gelesen: 42.440 mal)
havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #60 - 05.01.2007 um 16:38:00
 
hallo,

ich hab heute endlich das ding vom konsulat bekommen, nach langem hin und her, man muss also nur etwas hartnäckig sein  Zwinkernd

weiss jemand, wie das ist, wenn mein mann jetzt in 2 wochen oder so zur botschaft in ankara geht, ob dann die ausländerbehörde gleich sieht, dass ein visumantrag gestellt wurde?

weil die frau von der ABH hat mir irgendwas von VISA online erzählt. dann könnte nämlich auch gleich der antrag auf befristung entschieden werden..
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #61 - 09.01.2007 um 22:05:09
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #62 - 31.01.2007 um 11:06:33
 
halo,

mein mann muss nächste woche zur deutschen botschaft.
kann es sein, dass bei der antragstellung schon diese befragung stattfindet?

ich bitte dringend um eure hilfe.

vielen dank.
gruß
´h.
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #63 - 16.02.2007 um 20:16:42
 
hallo,
ich war heute wieder mal bei der ABH, der visumantrag von meinem mann ist jetzt da, nun ist offiziel meine ABH zuständig. meine ABH hatte mir ja vorher mündlich gesagt, dass sie eine befristung zum 15.2. zusagen würde. nun hat sie mit der ABH von meinem mann telefoniert, diese haben ihr gesagt, dass mein mann eine scheinehe geführt haben soll, dies kann von niemandem nachgewiesen werden, jetzt will sie plötzlich doch nicht mehr so zeitnah befristen, wie ursprünglich gedacht. kann das sein? es ist doch kaum zu glauben, dass eine ABH ausschließlich mit vermutungen mein leben versaut.

ich brauche dringend ratschläge, ich möchte das nicht einfach so hinnehmen.

und dann hat mein anwalt gemeint, dass meine ABH allein die endgültige entscheidung treffen kann, dass sie nur, die ehemalige ABH anhören muss.
kann mir jemand genau sagen wie das nun ist.

bitte helft mir weiter..
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Giesinger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #64 - 19.02.2007 um 09:22:42
 
Zitat:
er wurde 5/2004 w. btm abgeschoben, nach 2 1/2 jahren hafft)


es ist doch kaum zu glauben, dass eine ABH ausschließlich mit vermutungen mein leben versaut


Sorry, aber der Beginn der Geschichte fällt m.E. nicht auf die ABH zurück...das kann man so nicht stehen lassen !

Ich wünsche dir dennoch gute Gespräche mit den Kollegen der ABH und es wird sich sicher aufklären lassen.


mick: Änderung:
Zitat kenntlich gemacht
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« Zuletzt geändert: 19.02.2007 um 09:43:12 von Mick » 
Grund: Zitat kenntlich gemacht 
 
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #65 - 19.02.2007 um 10:38:24
 
ja klar hat der beginn nichts mit dem aktuellen problem zu tun. ich beschuldige ja auch nicht die ABH dass er mit BTM gehandelt hat.

das war nicht meine frage, bitte genauer lesen.

es geht um den verdacht auf scheinehe, oder die beschuldigung, er habe eine scheinehe gehabt.

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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #66 - 19.02.2007 um 17:28:42
 
kann mir denn hier niamand weiterhelfen??? weinend
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #67 - 19.02.2007 um 17:35:35
 
havay6882 schrieb am 19.02.2007 um 17:28:42:
kann mir denn hier niamand weiterhelfen??? weinend

vermutlich nicht, denn ohne genaue Aktenkenntnis glaube ich nicht, hier zu einem vernünftigen Ergebnis kommen zu können

versuch doch wenigstens, dich etwas zu gedulden und der Sachbearbeiterin auch ein wenig Zeit zur Entscheidung zu lassen... dieses was wäre wenn und dieses alle wollen mir nur böses hilft weder dir noch uns weiter

warte ab, wie die Befristung ausfällt und dann kann man immer noch weiter schauen

sry für die offenen Worte Zwinkernd
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #68 - 19.02.2007 um 18:05:18
 
Hallo Havay,

bitte etwas Verständnis für die deutschen Behörden, die bei einem ausgewiesen BTM-Straftäter (bei dem eine Wiederholungsgefahr als ziemlich hoch eingestuft wird) und einem Ehemann, das öffentliche und private Interessen sehr sorgfältig prüfen müssen.

Proll
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #69 - 19.02.2007 um 20:02:35
 
havay6882 schrieb am 16.02.2007 um 20:16:42:
es ist doch kaum zu glauben, dass eine ABH ausschließlich mit vermutungen mein leben versaut.


Hi,

ich glaube kaum, dass eine ABH dass will und kann, dass musst Du tatsächlich selbst in die Hand nehmen.

Im übrigen ist die jetzige ABH verpflichtet ihr nicht bekannte Tatsachen zu studieren und sich die Ausländerakte zusenden zu lassen. BTW bei BTM-Straftätern hängt die Messlatte eben höher als bei anderen !


DC
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #70 - 19.02.2007 um 22:04:34
 
hi,
das verstehe ich ja alle, die dame wusste ja von anfang an von der BTM geschichte. trotzdem hatte sie gemeint, es wäre für februar möglich.
natürlich, sie soll die akte sich gerne durchlesen.
aber mein problem ist dieses, die dame der alten ABH hat der jetzigen ABH mitgeteilt, dass er eine scheinehe gehabt hatte. obwohl sie dieses definitiv nicht beweisen kann.
erst daraufhin, hat meine ABH gesagt, dass die frist länger ausfallen wird.
das ist das, was mich ärgert. wenn sie von vornherein gesagt hätte, nein, da ist BTM im spiel, ich werde nicht zeitnah befristen, ich hätte das alles akzeptiert.

aber es kann doch nicht sein, dass eine vermutung einer sacharbeiterin einer ABH, höher gewertet wird, als negativpunkt, als der handel mit BTM.
das kann ich beim besten willen nicht begreifen.
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #71 - 19.02.2007 um 22:06:41
 
Zitat:
warte ab, wie die Befristung ausfällt und dann kann man immer noch weiter schauen

sry für die offenen Worte Zwinkernd

danke sunnyshine, mir sind offene worte lieber als das bla bla..

ich will halt nicht klagen, deswegen wollte ich, bevor eine entscheidung getroffen wird, handeln. ich weiss blos nicht, wie ich das am besten anstelle hä?
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #72 - 19.02.2007 um 22:08:37
 
Zitat:
bitte etwas Verständnis für die deutschen Behörden, die bei einem ausgewiesen BTM-Straftäter (bei dem eine Wiederholungsgefahr als ziemlich hoch eingestuft wird) und einem Ehemann, das öffentliche und private Interessen sehr sorgfältig prüfen müssen.

Proll


dafür habe ich verständnis, wirklich, aber nicht, dass man nach 10 jahren prüft,ob die ehe damals eine scheinehe war, wem dient das denn heute noch?
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Mr.T
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Antwort #73 - 19.02.2007 um 22:10:32
 
Vielleicht solltest Du die Dame mal fragen wie sie auf die Idee der Scheinehe kommt und welche Beweise dafür vorliegen. Sonst könnte man evtl. auch annehmen, das hier eine üble Nachrede oder Verleumdung zum tragen kommt .
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #74 - 19.02.2007 um 22:11:44
 
Und des Weiteren stelle ich fest, dass wir uns hier
doch arg im Kreise drehen. Also: Entscheidung ab-
warten und ggf. Rechtsmittel einlegen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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