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wiedereinreise? (Gelesen: 42.773 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #45 - 22.10.2006 um 11:54:43
 
Hallo havay,

was Mick geschrieben hat trifft schon zu Zwinkernd

Wenn Du geheiratet hast, wird eine erneute Befristungsentscheidung möglich, weil eben durch die Ehe und den Anspruch ein neuer Befristungsgrund vorliegt.

Das was von khk nach oben geholt wurde ist eigentlich überflüssig, weil erledigt Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #46 - 25.10.2006 um 08:41:31
 
ok vielen dank zusammen, ihr wart mir echt eine sehr große hilfe, vielen dank für eure unterstützung, wenn ich euch nicht hätte  Durchgedreht Kuss Laut lachend

ich werde heut zu meinem landratsamt gehen und fragen, wie das ist, ob die das jetzt schon überprüfen können, dass wenn wir verheiratet sind, wie die befristung sich dann verändert.

und was wir dann brauchen für das visum..

mal schaun...

lg
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #47 - 26.10.2006 um 10:34:57
 
hallo,

ich war gestern bei meinem landratsamt, und habe der dame den sachverhalt geschildert.
die frau war sooo super nett ich konnte es kaum fassen, sie hat gesagt, wenn wir verheiratet sind, könnte die befristung sich nochmals um ca. 1 jahr verkürzen, unter der voraussetzung, dass er bis dahin keine weiteren straftaten begeht, dass die das andere landratsamt zustimmt und sie müsse auch die akte sehen.

nun meine frage, ich hatte ja mit dem landratsamt von meinem freund telefoniert, die frau sagte mir, dass auch wenn wir verheiratet sind, er nicht in 2008 kommen darf.

wenn meine abh aber sagt, dass er früher kommen könnte, wieviel hat dann das andere landratsamt zu bestimmen?

oder kann ich mich überhaupt auf eine mündliche aussage verlassen?

das wäre richtig genial wenn das so klappen würde..

ich überlege mir, ob ich jetzt nochmal mit dem anderen landratsamt telefonieren soll, weiss aber nicht wieviel das bringt, weil die dame ist ziemlich schwierig..
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #48 - 26.10.2006 um 13:37:32
 
Hi,

die richtige Reihenfolge wäre m.E. erst Mal zu heiraten, wenn
Ihr das sowieso vorhabt.

Dann muss nicht immer mit "was wäre wenn..."
argumentiert werden, sondern man könnte mit Fakten an die zuständig
ABH treten.

So ufert alles in Spekulationen aus.

Auf die Aussage, nach der Heirat könnte.... wirst Du dich nicht berufen
können, da es sicher nicht als Zusicherung zu bewerten ist.

Heiratet, dann sieht man weiter...


ende
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havay6882
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Antwort #49 - 15.12.2006 um 19:05:09
 
wieder mal ich.

also, wir haben nun am 27.11.06 geheiratet  Zwinkernd

mein anwalt hat gleich am 1.12.06 den antrag auf verkürzung der einreisesperre gestellt. ich war vor ein paar tagen beim landratsamt, die frau hat gemeint, dass sie nicht zuständig für den antrag sei. das hatte sie mir aber vorher nicht gesagt, sie sagte, sobald wir verheiratet sind, sei meine ABH zuständig.
nun meint sie, erst wenn ein visumantrag gestellt wird, sei meine ABH zuständig.
die einreisesperre läuft ja jetzt noch bis 28.11.06, wie sinnvoll ist es jetzt einen visumantrag zu stellen?
ich möchte nicht, dass seine ehemalige ABH die entscheidung alleine trifft.
mein anwalt hat die befristung zum 15.02.07 vorgeschlagen, also 1 1/2 jahre kürzer, die frau von meiner ABH meinte, dass dies bei einer deutschverheiratung möglich  sein, und sie dem zustimmen würde, aber sie noch die akte sehen müsse.

ich bin mir 100 prozentig sicher, dass seine ABH dies nicht genehmigen wird.

was soll ich jetzt tun? kann ich visumantrag stellen obwohl er noch eine einreisesperre hat?

bitte helft mir..
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #50 - 15.12.2006 um 21:27:50
 
havay6882 schrieb am 15.12.2006 um 19:05:09:
die frau von meiner ABH meinte, dass dies bei einer deutschverheiratung möglich  sein, und sie dem zustimmen würde, aber sie noch die akte sehen müsse.


Hoi,

durch einen Visumsantrag würde "Deine" ABH zuständig. Da diese
wohl gesonnen scheint, würde ich den Weg wählen. Allerdings ist
zu beachten, dass "Deine" ABH eine Änderung der bereits getroffenen
Entscheidung über die Befristung nicht ohne Einvernehmen mit der
bisher zuständigen ABH vornehmen darf (§ 72 Abs. 3 AufenthG).

Ein Visumsantrag kann durchaus jetzt gestellt werden, wenn er mit
einem Antrag auf weitere Befristung verbunden wird. Sinn wäre ja,
eine zeitnahe Einreisemöglichkeit zu schaffen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #51 - 16.12.2006 um 13:07:31
 
danke mick.
ja ich weiss, dass seine ABH zustimmen muss.
ich hoffe dass die dame von seiner ABH sich nicht stur stellen wird..

bei dem visumantrag muss er zuerst zur deutschen botschaft oder`muss ich von hier aus zuerst ein antrag stellen?
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Nykita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #52 - 17.12.2006 um 15:22:43
 
havay6882 schrieb am 16.12.2006 um 13:07:31:
bei dem visumantrag muss er zuerst zur deutschen botschaft oder`muss ich von hier aus zuerst ein antrag stellen?


Hallo havay

Er muss zur Botschaft gehen und den Visumsantrag stellen.


Viele Grüße,
Nykita
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #53 - 18.12.2006 um 11:47:18
 
wir der antrag online an meine ABH geschickt und diese geben dann online ihr ok? das müsste doch ziemlich schnell gehen oder?

ich habe mich schon auf der seite der botschaft etwas eingelesen, aber es sind dennoch einige fragen offen.
diese unterlagen die man da brauch, z. b. scheidungsurteil, müssen diese im original eingereicht werden?

außerdem steht da, dass auch deutsche die mal die türkische staatsangehörigkeit hatten, "nüfüs kayit örnegi" abgeben müssen.

ich hab grad bei meinem türkischen konsulat angerufen und gefragt, ob dies möglich wäre, dass sie dieses ausstellen, das geht aber nicht.

weiss jemand, ob es auch ohne geht?


danke im voraus für eure hilfe.
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DonCamillo
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Antwort #54 - 18.12.2006 um 13:17:28
 
havay6882 schrieb am 18.12.2006 um 11:47:18:
wir der antrag online an meine ABH geschickt und diese geben dann online ihr ok? das müsste doch ziemlich schnell gehen oder?



Hi,

der Antrag selbst wird per Post übersandt. Die Vorprüfungen der ABH könne erfolgen, sobald der Datensatz bei der ABH ist.
Insgesamt dürfte alles in ca. 6-8 Wochen entscheidungsreif sein. Zustimmung erfolgt dann per EDV. Erteilung des Visums evtl. nach Termin in der dt. Botschaft.

DC
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havay6882
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Antwort #55 - 19.12.2006 um 17:55:12
 
vielen dan don camillo..

die dame von meiner ABH hat gemeint, sie wird den antrag auf visum gleich sehen ( w. visa online)
erst dann kann sie die befristung entscheiden. ist das alles bis mitte januar machbar?

und dann hab ich noch eine frage, diese befragungen, die im zusammenhang mit dem visum gemacht werden, was wird da befragt? und wann werden diese gemacht? bei antragstellung? oder später? wie oft muss er insgesamt zur botschaft?

danke für eure antworten.
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #56 - 30.12.2006 um 13:04:41
 
hallo,

ich bin mit den behörden wirklich bald am verzweifeln. es geht um mein, "nüfus kayit örnegi", personenstandsregister. die deutsche botschaft in ankara will unbeding dieses dokument. meine ehemalige behörde in türkei, leht es ab, mir das ding auszustellen, weil sie meint, dass müsse das türkische konsulat in deutschland machen. ich war diese woche dort, der typ hat mir sofort gesagt, dass ich das ding nicht bekomm, daraufhin, habe ich mit dem konsul selbst gesprochen, er hat mir immer und immer wieder gesagt, sie sind deutsche, wir arbeiten nur für türkische staatsbürger, wir können ihnen das nicht ausstellen. ich bin 24 jahre alt und seit 1 1/2 jahren deutsche staatsbürgerin, ich wurde niemals von einer deutschen behörde so behandelt, weil ich türkin bin, und da sagt man den deutschen nach, dass sie rassisten sind, ich habe mich richtig gedemütigt gefühlt, wie kann das sein??
auf jeden fall, bekomme ich dieses ding nicht, was kann ich tun, helft mir bitte weiter? der konsul in stuttgart hat auch in berlin nachgefragt, es bringt alles nichts, ich will mein mann bei mir haben, wieso muss ich darunter leiden, weil die deutsche botschaft so etwas will?

hilfee
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sibo
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Antwort #57 - 30.12.2006 um 13:19:41
 
hallo
wenn du deutsche staatsbürgerin bist brauchst du diese nüfus kayit örnegi nicht  in deinem fall ist es die geburtsurkunde!!!es sei denn du bist nicht in D  geboren
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havay6882
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Antwort #58 - 30.12.2006 um 13:32:52
 


www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Visa/download__SV__Merkblatt__FZ__zu...

hallo,
nein, das ist leider nicht so, sibo, siehe obigen link



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sibo
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Antwort #59 - 30.12.2006 um 18:10:59
 
hmmm?oder ist das eine bescheinigung die nachweist das ihr beide noch nicht verheirtat wart.."nüfus kayit örnegi" hat mir die türkei ausgestellt logischer weise weil ich tr staatsbürgerin bin ..das hat sogar mein mann erledigt nur mit meiner pass nummer..theoretisch müsste  dann das amt hier in D für dich zuständig sein..aber ob du den brauchst als deutsche das ist fraglich..wünsche dir viel kraft und glück
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