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wiedereinreise? (Gelesen: 42.441 mal)
havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #75 - 19.03.2007 um 11:47:26
 
hallo,
es sind nun über 4 wochen vergangen, seitdem meine ABH die akte hat.
ist das nicht eine lange zeit um das zu prüfen.
sie hatte mir im vorfeld gesagt, dass sobald sie die akte hat, die entscheidung nach 2 wochen fallen wird.
in ihrem letzen schreiben an meinen anwalt hat sie geschrieben, dass wir von weiteren sachstandsabfragen abstand halten sollen. das war vor 3 wochen.
ich halte diese warterei nicht mehr aus.
was meint ihr, soll ich trotzdem mal anrufen und fragen was los ist?
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #76 - 30.03.2007 um 10:33:16
 

ich habe die frau von der ABH angerufen.
sie hat mir keinerlei auskunft gegeben, sie meinte nur, dass sie meinem anwalt ausdrücklich gesagt habe, dass sie keinen kontakt mit mir haben möchte.
sie verweigert den kontakt mit mir, kann das sein? darf sie das überhaupt?
die kotzt mich soo an, die lässt mich hier zappeln und meint, es gehe mich nichts an, so ungefähr hat sie das gesagt.
bitte helft mir.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #77 - 09.04.2007 um 15:09:06
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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havay6882
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #78 - 10.04.2007 um 11:22:06
 
könnt ihr mir sagen, wann ich genau eine untätigkeitsklage stellen kann?
die frist beträgt 3 monate soviel ich weiss.
beginnt die frist bei mir, ab zugang der akte bei meiner ABH oder ab stellung des visumantrages? (eingang visumantrag bei meiner ABH )

außerdem hat die dame von der ABH mir jeglichen kontakt verweigert, es soll alles über den anwalt laufen. ich weiss nicht was sie plötzlich hat. kann sie mir den kontakt verweigern?

bitte helft mir, ich werde am 08.06. heiraten, und weiss nicht wo ich danach leben werde. alles hängt von der entscheidung der frau ab, ich halt diese ungewissheit nicht mehr aus. ich muss doch mein leben planen können..
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sibo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #79 - 10.04.2007 um 16:58:08
 
Hi havay..

So wie sehe hängst Du immer noch in der Luft Griesgrämig

Eine Untätigkeitsklage kann man nach 3 mon. erheben  aber ich weiss nicht ob es bei dem visum verfahren auch  so verhält ...zumal 2 ABH bei Euch im Spiel sind und somit es auch leider länger dauert..

kann deine ungewissheit verstehen mein Rat an Dich gehe mit einer Vollmacht persönlich hin und bestehe auf eine Auskunft  ansonsten gehe zu den Vorgesetzen oder bitte deinem Anwalt mal anzurufen und mal nachzufragen was nun Sache ist ..(evtl.klare Fristen setzten)
So weit ich gelesen habe hat dein mann das Visum Anfang Febr. gestellt ist alles noch im grünen Bereich ..

Hoffe Ihr schafft es ohne zu klagen in kürzester Zeit eine Antwort zu bekomen..

Mach es gut

Viel Glück u. Kraft

lg



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sibo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #80 - 10.04.2007 um 17:06:28
 
havay6882 schrieb am 10.04.2007 um 11:22:06:
beginnt die frist bei mir, ab zugang der akte bei meiner ABH oder ab stellung des visumantrages? (eingang visumantrag bei meiner ABH 


Wenn überhaupt dann mit Eingang der Akte bei der ABH .
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Mick
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Antwort #81 - 11.04.2007 um 06:59:43
 
sibo schrieb am 10.04.2007 um 17:06:28:


Wenn überhaupt dann mit Eingang der Akte bei der ABH .

Hi,
warum? Beklagte wäre doch nicht die ABH Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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havay6882
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Antwort #82 - 11.04.2007 um 09:35:41
 
sondern?

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inge
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Antwort #83 - 11.04.2007 um 09:49:52
 
Zitat:
sondern? 

Die Botschaft. ABH ist ja "nur" beteiligt.
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maki
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Antwort #84 - 11.04.2007 um 10:34:57
 
havay,

du hast doch einen Anwalt beauftragt?

Eigentlich sollte der mit der SB reden und dich über den Sachstand informieren, dafür ist er ja da.

Kann schon verstehen das der/die SB nicht mit dem Anwalt und gleichzeitig dir sprechen möchte, doppelter Aufwand.
Gruß,

maki
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havay6882
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Antwort #85 - 11.04.2007 um 10:43:29
 
inge schrieb am 11.04.2007 um 09:49:52:
Die Botschaft. ABH ist ja "nur" beteiligt.


es geht doch um die verkürzung der befristung der einreisesperre.
die botschaft hat damit nichts zu tun.
oder?`

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DonCamillo
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Antwort #86 - 11.04.2007 um 10:58:10
 
Vor abschließender Bearbeitung des Visumantrages ist die Einreisesperre zu befristen. Hierfür ist die ABH zuständig.
Für die Erteilung des Visums ist die Botschaft zuständig.


DC
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inge
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Antwort #87 - 11.04.2007 um 17:21:07
 
Zitat:
es geht doch um die verkürzung der befristung der einreisesperre

Sorry. Ich dachte ihr hättet schon ein FZF-Visum beantragt.
Thread ist ja auch etwas länger Zwinkernd

Nachtrag:
Zitat:
ich war heute wieder mal bei der ABH, der visumantrag von meinem mann ist jetzt da, nun ist offiziel meine ABH zuständig

Also was jetzt?

Visum kann ja nur abgelehnt werden, wenn noch Einreisesperre. Da ist Klage wg Untätigkeit dann wohl eher sinnlos.
Also geht es momentan nur um den Befristungsantrag?!
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sibo
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Antwort #88 - 11.04.2007 um 17:41:10
 
havay6882 schrieb am 10.04.2007 um 11:22:06:
bitte helft mir, ich werde am 08.06. heiraten, und weiss nicht wo ich danach leben werde. alles hängt von der entscheidung der frau ab, ich halt diese ungewissheit nicht mehr aus. ich muss doch mein leben planen können.. 



Und ihr seit noch nicht verheiratet ?

wieso habt ihr den schon ein Visum Antrag gestellt..
meiner Meinung nach sollte das der Anwalt wissen das es sehr sinnlos ist ohne einer Eheschliessung schon alles in Bewegung zu setzen..

Oder stellt er ein Visum zur Eheschliessung in D?

Lg
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havay6882
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Antwort #89 - 11.04.2007 um 22:06:14
 
sibo schrieb am 11.04.2007 um 17:41:10:



Und ihr seit noch nicht verheiratet ?

wieso habt ihr den schon ein Visum Antrag gestellt..
meiner Meinung nach sollte das der Anwalt wissen das es sehr sinnlos ist ohne einer Eheschliessung schon alles in Bewegung zu setzen..

Oder stellt er ein Visum zur Eheschliessung in D?

Lg


hallo sibo,
wir sind schon standesamtlich, am 8.6. ist die hochzeitsfeier! möchte danach nicht mehr getrennt leben, entweder werd ich in der türkei leben, wenn er herkommen darf, dann werden wir hier leben, hab hier ein super job angebot bekommen und kann nicht zusagen, weil ich die anwort noch  nicht hab  Ärgerlich voll ätzend..
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