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wiedereinreise (Gelesen: 6.330 mal)
catty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
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05.01.2007 um 20:49:51
 
hallo an alle,

ich bin 2002 aus deutschland nach paragraph 456 aus der haft abgeschoben. Wurde damals zu einer gesamtstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten nach jugend- und erwachsenenstrafrecht verurteilt. Nun beabsichtige ich nach heirat wiedereinzureisen.  Vor einem jahr habe ich bereits einen antrag auf befristung gestellt, dem stattgegeben wurde, und in dem die einreise auf 7 jahre befristet wurde. Nach der heirat würde ich dies erneut beantragen um die sperre zu verkürzen. Damals hat mein anwalt sich auch mit der staatsanwaltschaft und dem zustaendigen richter wegen der reststrafe in verbindung gesetzt. Die staatsanwaltschaft wollte sich jedoch noch nicht auf eine verhandlung einlassen, da die wiedereinreise erst 2009 bevorstehen würde. Meine frage ist, ob jemand weiss, wie die das mit der reststrafe gehandhabt wird und ob man diese auch auf bewaehrung aussetzen oder als geldstrafe ableisten kann. der anwalt damals sagte, es sei eine einzelfallentscheidung und haenge von der zustaendigen staatsanwaltschaft ab. Der Richter damals sagte, bei einer günstigen sozialprognose müsste die reststrafe nicht unbedingt abgesessen werden. Aber leider habe ich auch soviel wıdersprüchliches darüber gehört und bin daher verunsichert was nun richtig ist. Kann man eigentlich auch ohne anwalt mit der staatsanwaltschaft in kontakt treten? damals hatte ich das gefühl, dass ich eigentlich nur geld bezahlt habe und er mir keine grosse hilfe sein konnte.
Würde mich über antworten sehr freuen!!  Smiley
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Vinzent2m
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Beiträge: 723
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.01.2007 um 19:33:38
 
Für den Antrag, den Rest der Strafe auf Bewährung ausgesetzt zu bekommen, besteht kein Anwaltszwang. Ein einfaches Schreiben unter Angabe des Aktenzeichens an die StA "hiermit beantrage ich nach § 57 StGB, dass der Rest meiner Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird" reicht prinzipiell aus.
Allerdings würde ich diesen Antrag erst stellen, wenn Visum und Befristung klar sind.
Eine kurze Darstellung der Lebensperspektive und warum in Zukunft keine weiteren Straftaten zu erwarten sind ist sicherlich nicht verkehrt.
Das der Rest durch eine Geldzahlung auf Bewährung ausgesetzt werden kann, ist so nicht möglich.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.01.2007 um 20:26:09
 
Hallo,

es würde sicherlich auch Sinn machen, ein Führungszeugnis aus seinem Heimatland mitzuschicken, um die Staatsanwaltschaft oder Strafvollstreckungskammer davon zu überzeugen, dass man nunmehr einen fehlerfrein Lebenswandel führt.
Wenn man BTM-Konsument war (ich sage das ganz allgemein ohne zu wissen, ob das auch auf dich zutrifft), sollte man einen entsprechenden Test vorlegen, dass man nunmehr "clean" ist.
Je mehr positive Punkte du vortragen kannst, die einen zukünftigen straffreien Lebenswandeln vermuten lassn, desto besser sind die Chancen einer Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung. Allerdings wird die Art der Strafe und die Häufigkeit von Verfehlungen ebenso für eine Entscheidung herangezogen.

Es ist einzig an dir, die Behörden zu überzeugen

Proll
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savas
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #3 - 07.01.2007 um 12:12:58
 
[quote author=catty link=1168026591/0#0 date=1168026591]hallo an alle,

ich bin 2002 aus deutschland nach paragraph 456 aus der haft abgeschoben. Wurde damals zu einer gesamtstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten nach jugend- und erwachsenenstrafrecht verurteilt.

bruder auf mich trifft das gleiche genauso zu.hasst du schon abschiebe-kosten-wenn nich please don;t pay this shit.weil sowieso nur verarschung.ich hab um die 5 mille für screenings und den ganzen scheiss ausgegeben und dann hies es bei der deutschen botschaft kein visum zur wiedereinreise und ohne ein grund.auf einmal ist nicht mehr das rp entscheidungs-traeger sondern die botschaft hatte auch was mitzureden.kann dir nur sagen lass es bleiben die verarschen uns doch eh bloss und melken uns nur wie kühe!

mersinden selamlar
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 07.01.2007 um 13:48:22
 
Hallo Catty,

bitte lass Dich von den Aussagen von Savas nicht kirre machen und vor allem: BITTE IGNORIERE diese Aussagen.
Falls Du sie befolgst, kannst Du jede Menge Ärger mit den Behörden bekommen.

Ohne Begleichung der Abschiebekosten keine Wiedereinreise.
Manchmal dürfen die Abschiebekosten jedoch in Raten bezahlt werden, also auf jeden Fall nachfragen.
Ich nehme an, dass die Raten nicht zu niedrig sein dürfen. Das Finanzamt z.B. akzeptiert lt. Auskunft meiner Steuerberaterin eine Ratenzahlung mit höchstens 6 Monatsraten - ich könnte mir vorstellen, dass die ABH dies ähnlich handhabt - dies wäre bei einem Vorschlag Deinerseits evtl. zu berücksichtigen.

Ansonsten: Ehrlich sagen, was Sache ist und korrekt verhalten.

Bezüglich mit oder ohne Anwalt: Evtl. wäre es für Dich hilfreich, wenn Du z.B. mit dem Diakonischen Werk oder dem Caritas-Verband (Abteilung Migrationsdienst) Kontakt aufnehmen würdest. Dort sitzen oftmals auch kompetente Berater, die Dir kostenlos Auskunft geben.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.01.2007 um 16:13:58
 
savas schrieb am 07.01.2007 um 12:12:58:
bruder auf mich trifft das gleiche genauso zu.hasst du schon abschiebe-kosten-wenn nich please don;t pay this shit.weil sowieso nur verarschung.ich hab um die 5 mille für screenings und den ganzen scheiss ausgegeben und dann hies es bei der deutschen botschaft kein visum zur wiedereinreise und ohne ein grund.auf einmal ist nicht mehr das rp entscheidungs-traeger sondern die botschaft hatte auch was mitzureden.kann dir nur sagen lass es bleiben die verarschen uns doch eh bloss und melken uns nur wie kühe!


tja Jung, man muss natürlich auch einen Grund haben, um wieder einreisen
zu dürfen ! Die Befristung allein garantiert noch kein Visum !  Zwinkernd

Ich glaube, so wie Du hier auftrittst,  ist es besser für alle, wenn Du in Deiner
Heimat bleibst !  Durchgedreht


DC
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 07.01.2007 um 19:12:47
 
@ Savas

wenn du nicht schon wegen anderem Schrott gesperrt wärst,
wäre dein obiges Posting ein weiterer Grund.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #7 - 09.01.2007 um 16:26:28
 
Vor Visum kommt erstmal Antrag auf Befristung der Einreisesperre!

fons: Änderung:
diese Antwort ist aus techn. Gründen "verrutscht", gehört unter die nächste Antwort. Sry
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« Zuletzt geändert: 09.01.2007 um 22:24:16 von N/V »  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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catty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fragen zum Visum bei Wiedereinreise nach Abschiebu
Antwort #8 - 09.01.2007 um 15:47:57
 
Erstmal herzlichen Dank für eure Antworten vom letzten Mal!!!  
Die Abschiebekosten habe ich bereits vollstaendig beglichen, so dass dies kein Hindernis mehr ist. Ein Führungszeugnis einzureichen hatte ich auch schon überlegt. Ansonsten vielleicht Arbeitszeugnisse oder Referenzen von hier? Welche Voraussetzungen gibt es noch für ein Visum? Und was wird dabei berücksichtigt? İst es z. B. relevant, welchen Job meine dt. Frau hat und wie ihr Verdienst ist? Hab leider schon oftmals von Ablehnungen der Visum-Antraege, trotz Heirat, gehört. Wie soll man darauf reagieren? Wie lange dauert ein solches Verfahren i.d.R.? Gehen die dort erstmal immer zuerst von einer Scheinehe aus? Würde es sich deshalb lohnen, von vornherein Unterlagen über Telefonate, Aufenthalte etc. einzureichen?
Kann meine Verlobte mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen, wenn ich ihr eine Vollmacht ausstelle? Muss diese dann notariell beglaubigt werden?  
İch wurde damals zuletzt wegen Körperverletzung verurteilt und hatte zuvor Bewaehrung wegen Jugendstraftaten.  
Vielen Dank im Voraus!  
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tatzi5
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Kämpfe um dein Recht,
wenn du Recht hast !


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch , Ehefrau= Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fragen zum Visum bei Wiedereinreise nach Absch
Antwort #9 - 09.01.2007 um 19:24:43
 
Bescheidene Frage an Dich..

Warum machst Du ein neues Thema auf ???
Wie soll man da die kompletten Zusammenhänge zu Deinem Problem erkennen, ohne laufend die Seiten wechseln zu müssen ??
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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 09.01.2007 um 22:17:56
 
@ catty

willst du denn dass ich hier Überstunden machen? Zumal du da
teils doppelt postest! Bissel besser aufpassen wär ganz nett  Zwinkernd

Bleib doch bitte bei deinem thread und macvh nicht drei andere auf JA!?

Danke für Beachtung. Das macht alles unnötig Arbeit.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 09.01.2007 um 22:22:46
 
Info @ all

sry durch das doofe Doppel und Mehrfachposting und die hin-und-
herschieberei wurde Antwort # 8 + #7 vertauscht. Lässt sich nicht
mehr grade biegen  unentschlossen

Mist
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Toppy
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Ich liebe euch doch alle


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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #12 - 10.01.2007 um 02:27:51
 
Zitat:
Ich glaube, so wie Du hier auftrittst,  ist es besser für alle, wenn Du in Deiner
Heimat bleibst ! DC

kann ich irgendwie noch meine Unterschrift da mit drunter setzten?
Es gibt wirklich zu viele Kasper hier
-Toppy-
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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catty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #13 - 10.01.2007 um 15:55:59
 
Bitte vielmals um Entschuldigung!!! Traurig
War ein Versehen, bin noch nicht so recht durchgestiegen mit der Ordnung und Auflistung, sorry! Wollte keine unnötige Arbeit verursachen!!
Kommt nicht wieder vor. Zwinkernd
Waer dennoch nett, wenn mir jemand auf mein letztes posting antworten könnte!
Smiley
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #14 - 10.01.2007 um 16:14:23
 
Als Tipp: Eigene (wichtige Zwinkernd ) Threads kann man per "zu Favoriten hinzufügen" sozusagen in die Handakte packen. Dann findet man sich selbst auch besser wieder Zwinkernd
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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