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abschiebung kosten (Gelesen: 9.999 mal)
serpico
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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10.07.2007 um 14:45:28
 
a.hat 6000 tausend euro abschiebung kosten und er hat sich abh gemeldet damit ob er mit raten zahlen kann,aber immer noch keine antwort...

und frage ist;
wenn abh ok sagt,kannst du mit raten dieses geld bezahlen,dann kann er heiraten gleich in deutschland oder erstmal alles muss bezahlt werden damit er wieder heiraten kann???

danke für jede antwort...
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.07.2007 um 15:56:10
 
serpico schrieb am 10.07.2007 um 14:45:28:
wenn abh ok sagt,kannst du mit raten dieses geld bezahlen,dann kann er heiraten gleich in deutschland oder erstmal alles muss bezahlt werden damit er wieder heiraten kann??? 


Das wird die ABH entscheiden. In der Regel müssen alle angefallenen Kosten zunächst bezahlt werden.
Die Befrsitung hängt sehr vom früheren Verhalten des A. ab.

BTW heiraten wird ihm nicht verboten. Es ist ihm nicht erlaubt nach D einzureisen ! Das ist ein
Unterschied.

DC
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serpico
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.07.2007 um 18:00:20
 
er ist asyl aber??? und befindet jetz in deutschland...

wie geht denn weiter???
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.07.2007 um 18:04:24
 
serpico schrieb am 10.07.2007 um 18:00:20:
er ist asyl aber??? und befindet jetz in deutschland... 


Das macht die Sache aber noch schlechter für ihn !
Wiedereinreise trotz Einreisesperre (vermutlich mit falscher Identität Asylverfahren).

Es gilt folgendes:
Befristung erst nach Ausreise. Keine AE nach Eheschließung möglich.
Sein Verhalten könnte auch eine mögliche Ratenzahlung killen !


DC
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serpico
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.07.2007 um 18:16:02
 
dankeschön don camilio erstmal

aber ich hab erfahren er ist illegal Schockiert/Erstaunt seinen anwalt und freundin will wenn abh ok sagt wegen (abschiebung kosten) mit raten bezahlen
danach er wollte sofort asyl eintrag machen mit seinen anwalt und  dann
bei diese zeit in deutschland heiraten...

was meinst du,hat er chance???
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.07.2007 um 18:35:45
 
serpico schrieb am 10.07.2007 um 18:16:02:
was meinst du,hat er chance??? 


nö, wie soll das auch gehen ? Unter falschem Namen Asylantrag ? Heirat mit dem richtigen Namen ?


DC
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serpico
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 10.07.2007 um 19:25:05
 
er wird mit seinen richtigen namen asyl machen...
er ist noch nicht asyl,er ist illegal Ärgerlich

er war deutschland und wegen illegalitet erwischt geworden und dann abgeschebon
und wieder illegale einreise und jetz will er heiraten mit seinen deutschen freundin...

seinen anwalt hat gefragt abh und abh haben gesagt er hat einreise sperre und 6000 tausend kosten...

er will mit raten bezahlen,natürlich wenn er aufhenthalt krieg...

ich habe auch keinen ahnung,seine freundin wollte hilfe und ich schreibe ja was ich weiss...

danke...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 10.07.2007 um 20:03:53
 
Zitat:
er ist noch nicht asyl,er ist illegal   
er war deutschland und wegen illegalitet erwischt geworden und dann abgeschebon

Also wird der Asyl-Antrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Dann gleich "sichere Verwahrung", denn bei der Vorgeschichte. Dann erneute Abschiebung.
Kosten dann nicht mehr 6k, sondern 12k.

Ab der 4ten Abschiebung soll's ja Mengenrabatt geben ...
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 10.07.2007 um 20:17:27
 
serpico schrieb am 10.07.2007 um 19:25:05:
er will mit raten bezahlen,natürlich wenn er aufhenthalt krieg...   


Aufenthaltserlaubnis vor Befristung nicht möglich. Erneute unerlaubte Einreise hat zur Folge, dass er wieder abgeschoben wird. Der Wille zur Eheschließung rettet ihn dabei nicht.
Was zum Henker treibt die Jungs zu so etwas ?


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serpico
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 10.07.2007 um 22:32:54
 
und warum seine anwalt gib ihn hoffnung.wenn er gar nichts chance hat???
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 11.07.2007 um 08:08:33
 
serpico schrieb am 10.07.2007 um 22:32:54:
und warum seine anwalt gib ihn hoffnung.wenn er gar nichts chance hat??? 


die Frage solltest Du tatsächlich dem RA stellen !
Bin mal gespannt auf die Antwort!

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Antwort #11 - 11.07.2007 um 08:12:35
 
serpico schrieb am 10.07.2007 um 22:32:54:
und warum seine anwalt gib ihn hoffnung.wenn er gar nichts chance hat???


Weil der damit sein Geld verdient.

Nochmal zur Zusammenfassung:

Illegal - Abgeschoben: 6.000 Euro Abschiebekosten
Nunmehr wieder illegal in Deutschland und der Anwalt erwähnt das natürlich nicht und macht eine Anfrage an die ABH.
Heirat mit Deutscher beabsichtigt.

Klasse!  Augenrollen

Korrekterweise:

- Meldung bei der ABH mit Flugticket in der Hand
- mit gutem Willen der ABH freiwillige Ausreise
- Regelung der Befristung aus dem Ausland herauß, inklusive Begleichung der Abschiebekosten
- Heirat im Ausland mit anschließender Beantragung eines Visums zur Fzf oder anschließende Beantragung eines Visums zur Eheschließung

Asyl: Wozu? Verschwendung unserer Steuergelder! Er hat doch offensichtlich gar keine Asylgründe und will damit nur seinen illegalen Aufenthalt hier kurzfristig "legalisieren". Das würde ruck-zuck abgelehnt und bei der Vorgeschichte würde man dann wohl auch recht fix erneut die Abschiebung durchführen. Möglicherweise so schnell, dass eine beabsichtigte Eheschließung auch nicht mehr durchgeführt werden könnte... tja, und dann wäre er wieder da wo er schonmal war, halt nur noch mit mehr Abschiebekosten am Bein.
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Antwort #12 - 11.07.2007 um 08:55:58
 
Wer bezahlt eigentlich die Anwaltskosten solcher Verfahren? Lese immer "mein Anwalt"; also ich könnte mir den nicht so ohne weiteres leisten, zumal, wenn auch noch 6.000,00 € Abschiebekosten offen sind ...
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Antwort #13 - 11.07.2007 um 09:30:28
 
Wassermann schrieb am 11.07.2007 um 08:55:58:
Wer bezahlt eigentlich die Anwaltskosten solcher Verfahren?  


Normalerweise der Betroffene selber, oder es geht auf das Ausfallrisko des Anwaltes.

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Antwort #14 - 11.07.2007 um 10:10:14
 
trixie schrieb am 11.07.2007 um 09:30:28:
Normalerweise der Betroffene selber, oder es geht auf das Ausfallrisko des Anwaltes.


Sicher ?

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