Das ist schon großes Kino hier.
Der Forist cabrio erteilt den Ratschlag, ohne einen Urlaub zu planen, einen solchen vorzutäuschen, um sich so einen
AT (das einfache Einreisevisum) zu erschleichen.
Das wird, so wie es im Beitrag #61 auch formuliert ist, völlig zutreffend als möglicherweise gesetzeswidrig bezeichnet und durch einen weiteren Foristen als ebensolches bezeichnet.
Daraufhin klinkt sich der Forist mgb, wie ein treues Hündchen, ein und greift nicht den Verfasser des ursprünglichen Vorwurfs an, sondern lieber den Nicht-Mod.
Noch dazu mit Beleidigungen, nur halt wenig subtil als Frage verkleidet, was dann auch erstaunlicherweise unmoderiert so stehen bleiben darf, obwohl noch zusätzlich ohne jeden Sachbezug. Und in der Folge schwafelt er dann noch, fast schon dummdreist, von übler Nachrede, obwohl er selbst nicht einmal der Betroffene ist.
Wie gesagt - großes Kino hier.
@murmelmieze1
Zur Sache:
Ohne die tatsächlichen Verfahrensweisen Zyperns zu kennen, ist eine Abschiebung tatsächlich wenig wahrscheinlich. Aber wirklich weiter kommt Ihr von dort aus ohne hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand offensichtlich nicht.
Solltet Ihr den von cabrio vorgeschlagenen Weg über die "Urlaubsreise" gehen wollen, müsst Ihr, wenn Ihr eben keine Straftat begehen wollt, zumindest den Urlaub tatsächlich machen.
Zumal entsprechende plausible Belege für einen solchen im Land der erwählten EU-AV mit Sicherheit verlangt werden, um die Zuständigkeit der erwählten EU-AV zu begründen (da gab es schon einige Threads hier, wo dies thematisiert wurde).
Bisher ist Dein Mann nicht abgeleitet freizügigkeitsberechtigt und wird es, wegen der fehlenden Nachhaltigkeit, auch nicht durch den Urlaub werden. Da nützt auch der "Hinweis" auf die Fragestellung "
Ob es eine abgeleitete Reisefreiheit bei Reiserückkehrern nach der 90/180 Tagesregel gibt, wäre eine interessante Auslegungsfrage für den EuGH" nichts. Denn worauf sollte sich diese begründen. Aber es stünde Euch natürlich frei, zur Freude des entsprechenden Foristen diese Fragestellung zu Euren Lasten zum Klagegegenstand zu machen...
Wenn Ihr dann, im Anschluss an den Urlaub, nach DEU einreist mit dem Ziel, hier eine
AE zu beantragen, kann es sehr gut passieren, dass ihm diese verwehrt wird. Eben weil ohne erforderliches Visum zur
FZF eingereist. Auch dies wurde hier im Board schon thematisiert.
Bei dieser Vorgehesweise wirst Du einen erheblichen Aufwand an Geld (Dokumentenbeschaffungen, spezialisierter Anwalt) und Nerven betreiben müssen.
Bei äußerst fraglicher Erfolgschance in Eurem Sinn.
Wenn also ein Rückflug nach Pakistan und das Betreiben des regulären FZF-Vefahrens grundsätzlich möglich sein sollte, wäre dies möglicherweise für Euch in Eurer Lage der überschaubarere und einfachere Weg.
Man muss sich nicht als Versuchskaninchen für die halbseidenen Ansichten bestimmter Foristen hergeben.
Gruß