Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern (Gelesen: 31.761 mal)
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
03.08.2016 um 09:14:21
 
Hallo und guten Morgen,
vielleicht kennen mich schon einige hier. Kurz zu meiner Vorgeschichte:
Im März dieses Jahres habe ich meinen Lebensgefährten aus Pakistan in Zypern geheiratet.  Zu dieser Zeit war er als Asylbewerber in Nikosia.
Seitdem gibt es nur noch Probleme mit irgendwelchen  Ämtern.
Die Anwältin vor Ort empfahl uns gleich beim ersten Besuch,  die Yellow Slip Card für zypern zu beantragen.
Erster Antrag im Mai abgelehnt.
Zweiten Antrag unverzüglich gestellt mit 2000€ Bank statement. 
Mein letzter Besuch war im Juli diesen Jahres
Es interessiert dort keinen,  ob man krank ist oder nicht. Ich muss hier alle 4 Wochen in Deutschland zu meinem ansässigen Arzt hier und bin krank geschrieben mit Einnahme von starken Medikamenten.
Bei meinem letzten Besuch war ich 2 Wochen in zypern. 
Letzter Besuch, 1 Tag vor meiner Abreise sagte man uns:
Entweder  Arbeitsvertrag von ihm oder 3000€ , die aus Pakistan an ihn geschickt wurden in der letzten Zeit  hä?
Die besuche vorher hieß es immer, wenn sie uns diese Bestätigung bringen, bekomme ich morgen meine Yellow Slip Card. Ich habe denen alles gebracht, was sie nur wollten, aber das jetzt ist ja wohl ein Scherz..... weinend
Man findet Arbeit in zypern, aber meist ohne Arbeitsvertrag. 
Ich weiß mittlerweile auch,  dass es mit einem Visum für FZF wahrscheinlich bisschen einfacher gewesen wäre. Die Anwältin dort empfahl uns, die Yellow Slip Card zu beantragen, aber wahrscheinlich nur, weil sie "sorry" geldgeil ist. Sie bekommt für jede ausgestellte yellow Slip 400€ vom Mandanten.
Nun wollten wir das Visum für  die  FZF stellen, was aber nicht mehr möglich ist, weil die Ausländer Behörde  gestern unseren Antrag abgelehnt hat und somit auch die Pink Slip Card ungültig ist.
Auf gut deutsch gesagt : mein Mann befindet sich seit gestern illegal in Zypern  Traurig Traurig
Natürlich. ....Ich könnte mich jetzt ins nächste Flugzeug setzen und Rüben fliegen um das ganze wieder zu beantragen, damit er wenigstens die pink Slip hat aber.......Jetzt kommt das Problem:
Ichhabe mir vergangenen Freitag den Fuß gebrochen und liege jetzt mit Gips Zuhause
Und für die  Beantragung muss ich  ja dabei sein.
Wir haben wahnsinnige Angst, dass er von der Polizei aufgehalten wird und abgeschoben wird.
Was können wir denn noch tun....? Ich könnte diese Anwältin in der Luft zerreißen  Ärgerlich Ärgerlich
Ich bekomme hier keine Beratungshilfe beim Anwalt, da die Ehe in zypern geschlossen wurde.
Ich bin für jede Hilfe von euch dankbar.  weinend  weinend  weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #1 - 03.08.2016 um 09:53:39
 
wo wollt Ihr gemeinsam leben, in D oder in Zypern?
Wenn in D, was soll er mit irgenwelchen farbigen slip Karten in Zypern?
Er war Asylbewerber in Zypern, ok. Welchen Status hat er jetzt? Asylantrag abgelehnt und jetzt wird er geduldet? Damit wäre er grundsätzlich ausreisepflichtig.

Wenn Ihr in D leben wollt, dann muss er in dem Land, in dem er einen regelmössigen Wohnsitz hat, bei einer deutschen AV einen Antrag auf FZF Visum stellen und mit diesem einreisen.



Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
RaEm
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 55
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #2 - 03.08.2016 um 09:57:07
 
Zitat:
Im März dieses Jahres habe ich meinen Lebensgefährten aus Pakistan in Zypern geheiratet.


Die Heirat entspricht auch den Vorgaben? Also sie ist insoweit gültig, dass damit ein Antrag auf FZF gestellt werden kann?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #3 - 03.08.2016 um 10:11:05
 
Zitat:
Im März dieses Jahres habe ich meinen Lebensgefährten aus Pakistan in Zypern geheiratet. 


Gab es ein EFZ? Eine UP? Hat er Deutsch A1? Ist die Hochzeit gültig? Wenn ja, wäre das "einfachste" zurück nach Pakistan und von dort ein FZF beantragen...dauerd einige Zeit (besonders wenn UP und A1 noch kommt) und kostet einiges, aber vermutlich der Einzige Weg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #4 - 03.08.2016 um 11:52:19
 
Nach der Heirat in zypern ist der Status Asylbewerber weg gefallen und er hat seinen pakistanischen Ausweis wieder bekommen.
Die pink Slip ist wie eine Aufenthaltsgenehmigung für zypern und mit der yellow Slip kann man auch ausreisen.
Das ganze hat uns die Anwältin da drüben empfohlen. .....

Was ist  UP nd EFZ?

DIe Heirat ist rechtsgültig. Hat Apostille und hier ist es auch schon für das Job Center als gültig anerkannt worden. Vom Einwohnermeldeamt.

Für den A1 Kurs wollte ich ihn hier anmelden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #5 - 03.08.2016 um 12:04:40
 
UP = Urkundenprüfung
EFZ = Ehefähigkeitszeugnis

Deinen Mann für einen A1 Kurs in Deutschland anmelden, wird nicht funktionieren, da er A1 i.d.R. vor der Einreise nachweisen muss.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #6 - 03.08.2016 um 12:08:08
 
EZF : Ehefähigkeitszeugnis
UP : Urkundenprüfung

Falls es dort in Zypern nicht voran geht (mit den Gesetzen und Rechnten dort kennen sich hier bestimmt wenige oder Keiner aus) kann er immer noch nach Pakistan ausreisen und ein Visum zum Fammmiliennachzug von dort aus beantragen, siehe:

http://www.pakistan.diplo.de/fz
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #7 - 03.08.2016 um 12:17:56
 
okatomy schrieb am 03.08.2016 um 12:08:08:
kann er immer noch nach Pakistan ausreisen und ein Visum zum Fammmiliennachzug von dort aus beantragen, siehe:

Vielleicht bedenkt man bei solchen "Tipps", dass das Stellen eines Asylantrags kein Gang in einen Supermarkt ist, álà ich hätte gerne, sondern dass ein gestellter Antrag auch Wirkungen in dem Staat von dem man angibt, verfolgt zu werden, haben kann. Es ist durchaus denkbar, dass solche Menschen Nachteile haben, wenn sie in das Land zurückgehen, aus dem sie aufgrund politischer Verfolgung geflohen sind.

Auch würde der Ehegatte der TS kundtun, dass er das Asylverfahren missbraucht hat, denn wenn er wieder in sein Land zurückkehren kann, kann er auch politisch nicht verfolgt worden sein.

Zuständig ist die Botschaft, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und nicht immer die Botschaft die in seinem Heimatland liegt; daran ändert auch eine Ausreise nichts, weil sich damit nicht automatisch ein gewöhnlicher Aufenthalt ergibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #8 - 03.08.2016 um 12:30:55
 
Also dein Vorschlang ist das FZF auf der deutschen Botschaft in Zypern zu beantragen? Schätzt du die Erfolgsaussichten realistisch ein?
Ich vermute eher das wäre weitere Zeitverschwendung.

Asyl wurde Ihm ja verwehrt und laut AA ist die Lage in Pakistan überschaubar.

Hätte er dann nicht gegen den abgelehten Asylantrag klagen müssen wenn er weiterhin der Meinung ist politisch verfolgt zu werden und Ihm deshalb eine Rückkehr nicht zumutbar sei.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #9 - 03.08.2016 um 12:39:20
 
okatomy schrieb am 03.08.2016 um 12:30:55:
Also dein Vorschlang ist das FZF auf der deutschen Botschaft in Zypern zu beantragen? Schätzt du die Erfolgsaussichten realistisch ein?

Bei der Beurteilung der Botschaftszuständigkeit geht es nicht um Erfolgsaussichten, sondern darum wo der Visumsantrag zu stellen ist. Dieses Thema hatten wir vor einiger Zeit in einem anderen Thread.

Wo steht, dass ihm das Asyl verwehrt wurde?
Der Ehemann des TS befindet sich auf Zypern, da gelten somit weder deutsche Gesetze noch Meinungen des AA über die Lage in Pakistan.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #10 - 03.08.2016 um 12:52:13
 
Das Asyl wurde ihm nicht verwehrt. Mit der Heirat hat er seinen pass aus Pakistan wieder bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #11 - 03.08.2016 um 12:54:06
 
Kann er den Antrag auf FZF Visum stellen, auch wenn die pink Slip Card jetzt nicht mehr  gültig ist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #12 - 03.08.2016 um 12:57:23
 
OK der TE schreibt sein Status als Asylbewerber wäre nach der Heirat weggefallen. Vermute nun doch eher Antragsrücknahme statt Ablehnung.

Dann sollte der TE weiter an der Aufenthaltserlaubnis für Zypern anwaltlich arbeiten und parallel schnellstmöglich A1 Deutschtest machen und das FZF dann in Zypern beantragen.

Ob eine Ausreise nach Pakistan für Ihn in Frage kommt kann letztlich ja nur er selber wissen.
Falls es auch mit Rechtsmitteln in Zypern nicht weiter geht wird die Ausreise letztlich die einzige möglichkeit bleiben, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #13 - 03.08.2016 um 13:36:45
 
Vor einigen Monaten (Dezember) war er noch Student mit Visum, dann Asylbewerber und nun wieder nicht!!!! Kannst du das mal klären?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1450698321/0#0

Auch im April war er zwar schon mit dir verheiratet aber immer noch kein Asylbewerber

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1460663063/15

und nun???Zitat:
Für den A1 Kurs wollte ich ihn hier anmelden


Das geht nicht, er muss A1 vor der Einreise haben

trixie schrieb am 03.08.2016 um 12:04:40:
UP = Urkundenprüfung


Gab es bereits eine UP in Pakistan?
"Alle vorgelegten pakistanischen und afghanischen Urkunden werden einem Überprüfungsverfahren unterzogen, das bis zu 4 Monate in Anspruch nehmen kann. Für die Überprüfung werden Gebühren in Höhe von 30.000 PKR erhoben (soweit zusätzlich afghanische Dokumente vorliegen, 60.000 PKR - ca. 500 €). Die Gebühren sind durch die Antragsteller in bar bei der Botschaft einzuzahlen. Bitte bringen Sie das Geld passend und in großen Scheinen mit." http://www.pakistan.diplo.de/fz

Da mit dem Asylverfahren ja einiges nicht zu stimmen kann, wäre die Ausreise nach Pakistan und Deutsch lernen dort und FZF das einfachste und auch am sinnvollsten. Ansonsten wartest du noch Jahre auf deinen Mann


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #14 - 03.08.2016 um 13:42:15
 
Zitat:
Gab es bereits eine UP in Pakistan?

Es ist wohl davon auszugehen, dass diese noch nicht stattgefunden hat, denn dann wäre ja bereits ein Visumsantrag eingereicht worden und der TS wäre das Wort "UP" ein Begriff.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #15 - 03.08.2016 um 13:52:58
 
trixie schrieb am 03.08.2016 um 13:42:15:
Es ist wohl davon auszugehen, dass diese noch nicht stattgefunden hat, denn dann wäre ja bereits ein Visumsantrag eingereicht worden und der TS wäre das Wort "UP" ein Begriff


Da die TE ja angibt, keinerlei Geld zu haben, könnte es dann schon einige Probleme geben....denn da fallen ja noch einges an Kosten an....Dokumente + 500 € UP + ca. dasselbe für den A1 Kurs und so weiter.....
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #16 - 03.08.2016 um 13:58:17
 
Wie wurde vor kurzem in einem anderen Thread darüber geredet, dass die UP nicht von einer sofortigen Zahlung des Vertrauensanwaltes abhängig gemacht werden kann, sondern dass man auch die Möglichkeit der Ratenzahlung eingeräumt bekommen muss.

Aber ich gebe dir Recht, es dürfte finanziell nicht ganz einfach sein. Wenn nun der Aufenthalt des Ehemanns nicht mehr verlängert werden kann, weil kein Geld für diese farbige Karte vorhanden ist, muss er wohl ausreisen oder wird abgeschoben. Beides kostet wieder Geld.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #17 - 03.08.2016 um 14:40:52
 
trixie schrieb am 03.08.2016 um 13:58:17:
Aber ich gebe dir Recht, es dürfte finanziell nicht ganz einfach sein. Wenn nun der Aufenthalt des Ehemanns nicht mehr verlängert werden kann, weil kein Geld für diese farbige Karte vorhanden ist, muss er wohl ausreisen oder wird abgeschoben. Beides kostet wieder Geld. 


Deshalb würde ich das so schnell als möglich angreifen....sparen und das ganze Prozedere von Pakistan ins Rollen bringen. Momentan kostet es nur Geld und bringt keinen Vorteil! Man kommt nicht weiter...im Gegenteil, gibt es eine Abschiebung kostet es noch richtig Geld
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
RaEm
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 55
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #18 - 03.08.2016 um 15:14:59
 
Würde bei der Abschiebung aus Zypern auch eine Eirneisesperre für den Schengenraum ausgesprochen werden und damit eine FZF erschwert?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #19 - 03.08.2016 um 17:56:37
 
RaEm schrieb am 03.08.2016 um 15:14:59:
Würde bei der Abschiebung aus Zypern auch eine Eirneisesperre für den Schengenraum ausgesprochen werden und damit eine FZF erschwert?



Ja.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #20 - 03.08.2016 um 17:57:19
 
RaEm schrieb am 03.08.2016 um 15:14:59:
Würde bei der Abschiebung aus Zypern auch eine Eirneisesperre für den Schengenraum ausgesprochen werden und damit eine FZF erschwert?


ist zu erwarten
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #21 - 03.08.2016 um 18:18:37
 
Das geht doch rein technisch gar nicht. Bei der Ausweisung eines Familienangehörigen eines EU Bürgers kann doch der Mitgliedsstaat maximal eine nationale Einreisesperre verhängen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #22 - 03.08.2016 um 18:54:50
 
mgb schrieb am 03.08.2016 um 18:18:37:
Das geht doch rein technisch gar nicht.


Wo ist die technische Unmöglichkeit, eine Schengensperre einzutragen, wenn man (zufällig) Ehegatte eines EUlers ist?

Nebenbei:
hier ist der Pakistani Ehegatte einer Deutschen, doch die Deutsche lebt in Deutschland, nicht in Zypern.
Hier greift keine Freizügigkeit, weder in D noch in Zypern.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #23 - 03.08.2016 um 19:31:24
 
Verordnung (EG) Nr. 1987/2006

Artikel 25
Voraussetzungen für die Eingabe von Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, die das Recht der Freizügigkeit in der Gemeinschaft genießen
1.   Eine Ausschreibung eines Drittstaatsangehörigen, der das Recht der Freizügigkeit in der Gemeinschaft im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (18), genießt, muss mit den Regelungen, die zur Umsetzung jener Richtlinie erlassen , vereinbar sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #24 - 03.08.2016 um 19:34:23
 
Macht es einen Sinn, wenn ich in Deutschland zu einem spezialisierten Anwalt gehe......? Ziemlich schnell wahrscheinlich
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #25 - 03.08.2016 um 19:42:08
 
mgb schrieb am 03.08.2016 um 19:31:24:
...
1. ...das Recht der Freizügigkeit in der Gemeinschaft im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG... muss mit den Regelungen, die zur Umsetzung jener Richtlinie erlassen , vereinbar sein.


Eben.

Zitat:
Macht es einen Sinn, wenn ich in Deutschland zu einem spezialisierten Anwalt gehe......? Ziemlich schnell wahrscheinlich 


Ja.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #26 - 03.08.2016 um 19:58:40
 
1.   Eine Ausschreibung eines Drittstaatsangehörigen, der das Recht der Freizügigkeit in der Gemeinschaft im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (18), genießt, muss mit den Regelungen, die zur Umsetzung jener Richtlinie erlassen , vereinbar sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #27 - 03.08.2016 um 20:28:14
 
Zitat:
Macht es einen Sinn, wenn ich in Deutschland zu einem spezialisierten Anwalt gehe......?

Anwalt ja, aber m.M. nach nicht aus Deutschland. Warum?
Was soll der Anwalt für deinen Mann tun können?
Es gibt keine Akte, die einen Bezug zu Deutschland herstellt. Er ist jetzt illegal auf Zypern. Kennt sich der Anwalt mit zyprischen Recht aus? Auch braucht ein Anwalt die Legitimation für seinen Mandanten tätig zu sein. Die dürfte er für Zypern nicht haben.

Auch der Anwalt kostet Geld und es wird wohl mehr sein, als die bisherige Anwältin verlangt hat.

Obwohl ich anfangs skeptisch war, ob eine Ausreise in sein Heimatland sinnvoll und richig ist, tendiere ich mehr und mehr dazu, diesen Weg zu bestreiten.

Alles andere kostet Geld, welches dir fehlt und macht die Sache nur noch komplizierter.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #28 - 03.08.2016 um 20:41:02
 
T.P.2013 schrieb am 03.08.2016 um 19:42:08:
Ja. 


@ T.P.2013
Welchen Sinn macht ein deutscher Anwalt für einen "illegalen" Pakistani in Zypern??? Mir fällt momentan keiner ein

@Trixie
bin ja oft nicht deiner Meinung aber hier stimme ich zu...es macht auch für mich nur Sinn so schnell wie möglich ab nach Pakistan, dort ein FZF Visum beantragen und A1 zu machen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #29 - 03.08.2016 um 20:41:37
 
Sehe ich ebenso.

Das müsste schon ein sehr spezialisierter Anwalt sein der sich in zyprischem Recht auskennt und dort eine Zulassung besitzt.

Falls es einen solchen hier tatsächlich gibt wird er Unsummen kosten.

Allenfalls wenn dein Mann mal A1 machen würde und er dann das FZF in der deutschen Botschaft in Zypern beantragt kann ein normal-spezialisierter deutscher Anwalt per Wiederspruch/Klage im Ablehnungsfall helfen.
Erfolgsaussichten? Ungewiss.

Denke auch FZF von Pakistan aus wäre trotzdem noch der schnellste und gangbarste Weg mit überschaubaren Kosten und einem überschaubaren Zeitansatz.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #30 - 03.08.2016 um 20:52:13
 
okatomy schrieb am 03.08.2016 um 20:41:37:
dann das FZF in der deutschen Botschaft in Zypern beantragt kann 


Als Illegaler??? Das dürfte nicht funktionieren, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #31 - 03.08.2016 um 20:58:10
 
deerhunter schrieb am 03.08.2016 um 20:52:13:
Als Illegaler??? Das dürfte nicht funktionieren, oder? 

... zumal ja beim Antrag nach dem bisherigen AT gefragt wird.

Wäre denn die Deutsche Botschaft auf Zypern überhaupt zuständig für jemanden, der keinen rechtmäßigen Aufenthalt im Land hat?

Unabhängig davon, wie lange sollte der Mann der TS sich illegal in Zypern aufhalten, wenn A1 auch noch zu machen ist?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #32 - 03.08.2016 um 21:23:05
 
Nur wenn er die farbige Karte wieder erhält wo ja der zyprsiche Anwalt angeblich drann arbeitet. Ansonsten sollte er sich mal drirgend Gedanken über die Ausreise machen. Sonst wird er vielleicht  noch abgeschoben bevor er den Rest mit A1 usw. Erledigt hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #33 - 03.08.2016 um 21:40:00
 
Kann mir das bitte jemand erklären so dass ich es verstehe.....?
Ich bin  dieser Gesetzes Sprache nicht unbedingt so mächtig...... Smiley
quote author=696366040 link=1470208461/26#26 date=1470247120]1.   Eine Ausschreibung eines Drittstaatsangehörigen, der das Recht der Freizügigkeit in der Gemeinschaft im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (18), genießt, muss mit den Regelungen, die zur Umsetzung jener Richtlinie erlassen , vereinbar sein. [/quote]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #34 - 03.08.2016 um 21:51:24
 
Eine SIS Ausschreibung kann nur erfolgen wenn gegenwärtig eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder öffentliche Sicherheit in allen Mitgliedsstaaten gegeben ist.
Mit der Nichterfüllung der Freizügigkeitsvoraussetzung im einem Staat wird das Anrecht auf den vorbehaltlosen Aufhalt von 90 Tagen bei Begleitung oder Nachzug in andere Mitgliedsstaaten nicht berührt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #35 - 03.08.2016 um 21:54:38
 
Da geht es um die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit einer Einreisesperre falls dein Mann abgeschoben würde.. So weit bist du noch nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #36 - 03.08.2016 um 22:03:20
 
Ist der Aufenthalt überhaupt gegenwärtig illegal?
Laut olieserve.com ist eine temporary residence permit für 1 Jahr ein pink slip.
Ein yellow slip ist die Anmeldebestätigung sowohl für Eu Bürger wie für den dazu gehörigen Familienangehörigen.
Voraussetzung für einen pink slip sind ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt und eine Unterkunft.
Wie jetzt eine Entscheidung einer deutschen Ausländerbehörde einen zypriotischen pink slip ungültig machen kann ist mir nicht so ganz klar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #37 - 03.08.2016 um 22:11:42
 
Zitat:
Wie jetzt eine Entscheidung einer deutschen Ausländerbehörde einen zypriotischen pink slip ungültig machen kann ist mir nicht so ganz klar.

Diese Frage habe ich mir anfangs auch gestellt. Es dürfte sich aber um die ABH auf Zypern handeln, also nicht um die deutsche ABH.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #38 - 04.08.2016 um 10:48:33
 
Versuche hier mal die Ablehnung von meinem Mann hochzuladen.....
Zum Seitenanfang
  

IMG-20160804-WA0000.jpg (108 KB | 191 )
IMG-20160804-WA0000.jpg
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #39 - 04.08.2016 um 10:57:22
 
Versuche hier mal die Ablehnung von meinem Mann hochzuladen.....

Okay, hat anscheinend geklappt. Hier wiederum bin ich mit meinen englischkenntnissen bisschen überfordert.  Sie schreiben da was von einem widerspruch......wohin, wann......?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #40 - 04.08.2016 um 11:06:04
 
Sieht für mich korrekt aus. Du und offensichtlich dein Mann sind nicht in Zypern erwerbstätig, also muss dein Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen gesichert werden und ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen. Am letzteren mangelt es wohl.

Warum bist du eigentlich in Deutschland?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #41 - 04.08.2016 um 11:13:58
 
Das ist eine Ausreiseaufforderung die deinen Mann auffordert innerhalb von 30 Tagen Zypern zu verlassen sonst droht eine Abschiebung.

Offenbar erfüllt dein Mann die voraussetzungen Zyperns nicht für eine Aufenthaltserlaubnis.

Falls du dagegen vorgehen willst sollte das über deinen Anwalt laufen, dieser sollte wissen wo er wiederspruch / Klage einzureichen hat in Zypern.

Die Sache ist zu heiß um da selbst ohne anwaltliche Vertretung tätig zu werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #42 - 04.08.2016 um 11:14:55
 
Alles scheinbar richtig, was die schreiben.....bevor er nun "teuer" abgeschoben wird, würde ich "freiwillig" ausreisen und das ganze Prozedere von Pakistan aus machen. Mehr bleibt dir nicht, ohne massiv Geld zu verbrennen!
Auch ein Anwalt kann euch nicht helfen, weil dein Mann nicht die Bedingungen erfüllt um einen Titel dort zu bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #43 - 04.08.2016 um 11:29:51
 
Meine Güte...... hä?

Diese Anwältin da drüben. ..... Ich habe habe von Anfang an gesagt, dass wir nicht in zypern leben wollen sondern zusammen in Deutschland wohnen werden.
Ihre Aussage: trotzdem müssen  Sie die Yellow Slip Card beantragen für die  Ausreise.
Gibt es eine Möglichkeit, dass  FZF Visum jetzt noch zu beantragen?  Von zypern aus......? Wahrscheinlich nicht,alles zu spät. Dank dieser Anwältin.

Meine Güte.....anscheinend alles falsch gemacht,  was geht.
Welche Erfolgsaussichten gibt es bei einem Widerspruch von hier aus mit einem  Anwalt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #44 - 04.08.2016 um 11:36:11
 
[Bin in deutschland, auf grund von krankheit.
Aufgrund der Krankheit kann ich nicht arbeiten und bekomme den Mindestsatz  vom Jobcenter, welches mich anschreibt, wann denn mit dem nachzug des Ehegatten zu rechnen ist.
Krankenversicherungsschutz besteht für zypern.
Am Anfang  des  Threat habe ich geschrieben, was die ABH da drüben  sehen möchte......
unentschlossen  unentschlossen  unentschlossen
quote author=6C5F4C5E2D0 link=1470208461/40#40 date=1470301564]Sieht für mich korrekt aus. Du und offensichtlich dein Mann sind nicht in Zypern erwerbstätig, also muss dein Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen gesichert werden und ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen. Am letzteren mangelt es wohl.

Warum bist du eigentlich in Deutschland? [/quote]
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #45 - 04.08.2016 um 11:37:14
 
Und wie schickst du ihm derzeit Geld?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #46 - 04.08.2016 um 11:37:59
 
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit, dass  FZF Visum jetzt noch zu beantragen?  Von zypern aus......?


Welche Erfolgsaussichten gibt es bei einem Widerspruch von hier aus mit einem  Anwalt?

Ohne Legalen Aufenthalt in Zypern und ohne A1 Deutschtest keine FZF Beantragung von dort aus möglich.


Ich erachte die Erfolgsaussichten für gering und empfehle eigentlich wie alle hier die Ausreise nach Pakistan und FZF von dort beantragen. Damit bleibt es zumindest in überschaubaren finaziellen und zeitlichen Rahmen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #47 - 04.08.2016 um 11:43:35
 
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit, dassFZF Visum jetzt noch zu beantragen?

... wie soll das funktionieren, wenn dein Mann nicht einmal die notwendigen A1 Kenntnisse hat?

Zitat:
Aussage: trotzdem müssenSie die Yellow Slip Card beantragen für dieAusreise.   

Diese Aussage kann in dem Zusammenhang stimmen, dass mit dieser Karte ein Aufenthaltsrecht auf Zypern besteht und somit die Deutsche Botschaft dort für die FZF zuständig wäre.

Zitat:
Welche Erfolgsaussichten gibt es bei einem Widerspruch von hier aus mit einemAnwalt? 

Die dürften sogar unter Null sein, denn du mußt teures Geld für einen Misserfolg bezahlen.

Und nochmals, ein deutscher Anwalt hat sicherlich auf Zypern überhaupt keine Legitimation tätig zu werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #48 - 04.08.2016 um 11:57:46
 
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit, dassFZF Visum jetzt noch zu beantragen?Von zypern aus......?


Nein

Zitat:
Meine Güte.....anscheinend alles falsch gemacht,was geht.


Das meiste

Zitat:
Welche Erfolgsaussichten gibt es bei einem Widerspruch von hier aus mit einemAnwalt? 


Keinerlei Erfolgsaussichten...dazu, wie willst du einen "internationalen" Anwalt finanzieren? Da reden wir von hohen Summen!

Es wird schon schwer genug werden, das komplette Verfahren von Pakistan zu finanzieren, wenn du vom Mindestsatz H4 lebst. Ihr müsste die Flüge (Zypern - Pakistan...irgendwann Pakistan - Deutschland), den A1 Kurs mit Prüfung, die Papiere, die UP finanzieren.
Also verliere keine Zeit und lass nicht auch noch Kosten für eine Abschiebung dazu kommen. Setz deinen Mann in den Flieger nach Karachi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Candy Man
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #49 - 04.08.2016 um 11:58:50
 
trixie schrieb am 04.08.2016 um 11:43:35:
Die dürften sogar unter Null sein, denn du mußt teures Geld für einen Misserfolg bezahlen.

Und nochmals, ein deutscher Anwalt hat sicherlich auf Zypern überhaupt keine Legitimation tätig zu werden.


Wenn es um die deutsche Botschaft geht, hat ja wohl nur ein deutscher Anwalt die Legitimation und vor allem Sachkunde! Da einen Zyprioten dranzulassen (keine Deutschkenntnisse, keine deutschen Rechtskenntnisse), hat ja was von Abenteuerjuristerei.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #50 - 04.08.2016 um 12:05:18
 
Zitat:
Wenn es um die deutsche Botschaft geht,

... aber um die geht es im Moment doch gar nicht, sondern gegen die Ablehnung der ABH auf Zypern um dort Rechtsmittel einzulegen. Hier ist ein deutscher Anwalt sinnlos. Das wird der Anwalt im Rahmen seiner Beratungspflicht der TS auch mitteilen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Candy Man
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #51 - 04.08.2016 um 12:15:37
 
trixie schrieb am 04.08.2016 um 12:05:18:
... aber um die geht es im Moment doch gar nicht, sondern gegen die Ablehnung der ABH auf Zypern um dort Rechtsmittel einzulegen.


Ja, stimmt. Habe vor meinem Kommentar nur mal kurz am Anfang nachgesehen. Ich erinnere mich da an einige Unstimmigkeiten... War der Mann nicht angeblich auch mal in DE usw.? Wieso ist er dann wieder zurück? So kommt, was kommen muß...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #52 - 04.08.2016 um 12:21:41
 
Zitat:
War der Mann nicht angeblich auch mal in DE usw.? Wieso ist er dann wieder zurück

Nein, der Mann war vorher nicht in Deutschland, womit sich deine Frage somit gar nicht stellt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
RaEm
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 55
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #53 - 04.08.2016 um 12:25:38
 
deerhunter schrieb am 03.08.2016 um 13:36:45:
Vor einigen Monaten (Dezember) war er noch Student mit Visum, dann Asylbewerber und nun wieder nicht!!!! Kannst du das mal klären?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1450698321/0#0

Auch im April war er zwar schon mit dir verheiratet aber immer noch kein Asylbewerber

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1460663063/15

und nun???

Das geht nicht, er muss A1 vor der Einreise haben


Gab es bereits eine UP in Pakistan?
"Alle vorgelegten pakistanischen und afghanischen Urkunden werden einem Überprüfungsverfahren unterzogen, das bis zu 4 Monate in Anspruch nehmen kann. Für die Überprüfung werden Gebühren in Höhe von 30.000 PKR erhoben (soweit zusätzlich afghanische Dokumente vorliegen, 60.000 PKR - ca. 500 €). Die Gebühren sind durch die Antragsteller in bar bei der Botschaft einzuzahlen. Bitte bringen Sie das Geld passend und in großen Scheinen mit." http://www.pakistan.diplo.de/fz

Da mit dem Asylverfahren ja einiges nicht zu stimmen kann, wäre die Ausreise nach Pakistan und Deutsch lernen dort und FZF das einfachste und auch am sinnvollsten. Ansonsten wartest du noch Jahre auf deinen Mann




Vielleicht wäre eine Beantwortung der Fragen dort mal angebracht?
Also Student oder Asyl? Was für ein Asyl hatte er denn beantragt, also wie "gefährlich" wäre eine Rückreise?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #54 - 04.08.2016 um 12:32:05
 
Das Thema Asyl stellt sich doch gar nicht mehr, da es - so wie die TS schreibt - wegfällt, wenn man mit einem EU-Bürger verheiratet ist. Die ABH auf Zypern würde ja einem Aufenthalt dort zustimmen, wenn man nachweist, dass der LU gesichert, bzw. man genügend Finanzmittel hat, seinen LU zu bestreiten. Wenn man das nicht kann, kann man seine EU-Freizügigkeit bzw. die abgeleitete Freizügigkeit nicht in Anspruch nehmen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Candy Man
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #55 - 04.08.2016 um 12:39:54
 
trixie schrieb am 04.08.2016 um 12:21:41:
Nein, der Mann war vorher nicht in Deutschland, womit sich deine Frage somit gar nicht stellt.


Gut, war wohl eine Verwechslung von mir. Aber statt gleich eine Familienzusammenführung in DE zu beantragen, A 1 usw. zu machen all dieser sinnlose Krempel. Da hätte sie einen guten deutschen Ausländerrechtler eingeschaltet und das Thema wäre durch gewesen. Falsch gemacht, was man falsch machen konnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #56 - 04.08.2016 um 18:46:48
 
Zitat:
Ihre Aussage: trotzdem müssenSie die Yellow Slip Card beantragen für dieAusreise. 


Schwachsinn, für eine Yellow Slip fehlen die Voraussetzungen, die da wären: du musst mit ihm auf Zypern leben.

trixie schrieb am 04.08.2016 um 12:32:05:
Wenn man das nicht kann, kann man seine EU-Freizügigkeit bzw. die abgeleitete Freizügigkeit nicht in Anspruch nehmen. 

auch wenn man das könnte, fehlt immer noch der Stammberechtigte (der EU-Ehegatte, der auf Zypern lebt)

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #57 - 04.08.2016 um 18:56:23
 
Lebensmittelpunkt und gewöhnlicher Aufenthalt sind zwei paar Stiefel.
Das die Fragestellerin ihren Lebensmittelpunkt bei ihrem Ehemann regelmässig aufgesucht hat ist ja nicht bestreitbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #58 - 04.08.2016 um 20:11:39
 
mgb schrieb am 04.08.2016 um 18:56:23:
Das die Fragestellerin ihren Lebensmittelpunkt bei ihrem Ehemann regelmässig aufgesucht hat ist ja nicht bestreitbar. 


dass sie ihren Mann auf Zypern besucht hat ist nicht bestreitbar.
Dass dort ihr Lebensmittelpunkt ist, aber schon.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #59 - 04.08.2016 um 21:31:57
 
Vielleicht versuchen wir, nicht immer die deutsche Rechtsansicht über den gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnort, Lebensmittelpunkt auf die Gesetze und Ansichten im Ausland anzuwenden.
So wie die TS schreibt, hätte sie die Aufenthaltskarte mit dem Nachweis von 3000 Euro Bar- bzw. Finanzmittel erhalten und damit einen legalen Aufenthalt für ihren Mann geschaffen. Somit macht es keinen Sinn darüber zu diskutieren, dass nach unserer Rechtsansicht sie hätte auch ständig in Zypern leben bzw. wohnen müssen. Da sie aber die Finanzmittel nicht nachweisen kann, gibt es keine Aufenthaltskarte und der Aufenthalt ihres wird oder ist bereits illegal, womit die FZF von Zypern nach Deutschland nicht mehr möglich ist.
Ein neues Fass aufzumachen "Sie hat ja auch einen Wohnsitz auf Zypern" dürfte wohl wenig zielführend sein, da das sicherlich auch wieder nur durch anwaltschaftliche Hilfe, wenn überhaupt, durchsetzbar ist. Bei dem dünnen Finanzpolster der TS dürfte das aber auch nicht durchführbar sein.
Wahrscheinlich sitzen wir Weihnachten immer noch an diesem Thread - ausser der Mann wurde vorher abgeschoben - oder am 2. Teil, die sich mit den Folgen der Abschiebung beschäftigt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #60 - 04.08.2016 um 22:18:45
 
Ich habe ihm noch nie Geld geschickt. Er arbeitet, jedoch ohne Arbeitsvertrag und für wenig Geld

Aras schrieb am 04.08.2016 um 11:37:14:
Und wie schickst du ihm derzeit Geld?

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.08.2016 um 11:20:44 von Daddy » 
Grund: Link geflickt... 
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #61 - 05.08.2016 um 12:24:44
 
Das Problem hier entsteht doch nur, weil Zypern nicht im Schengenraum liegt. Das ist genau so, als wäre er in London und du in Deutschland. Die Frage ist, wie bekommt man ihn hierher. FZF scheint sehr kompliziert zu sein.

Die Möglichkeiten sind:

1. Du ziehst zu ihm nach Zypern für ein paar Monate, er beantragt dort die Aufenthaltskarte als Ehemann einer EU-Bürgerin. Problem: Er bekommt die Aufenthaltskarte wahrscheinlich nur, wenn du nach drei, vier oder fünf Monaten dort wenigstens einen kleinen Job findest und wenigstens ein paar hundert Euro im Monat verdienst. Nach sechs oder sieben Monaten fliegt ihr dann zusammen nach D und er bekommt hier die Aufenthaltskarte.

2. Er geht zur österreichischen, französischen, niederländischen, dänischen...Botschaft in Zypern, legt seine Heiratsurkunde vor und beantragt ein einfaches Einreisevisum, weil er sich mit seiner EU-Ehefrau zum Urlaub in Österreich, Frankreich, Niederlande, Dänemark...treffen will. Das Visum muss ihm innerhalb von zwei Wochen als gebührenfreies Schengenvisum erteilt werden. Damit müsste er dann auch direkt in ein Flugzeug nach Deutschland einsteigen können. Oder du holst ihn eben am Flughafen in Österreich, Frankreich...ab. In Deutschland müsst ihr dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das wird zwar auch nicht einfach werden, aber immerhin ist er dann schonmal hier.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #62 - 05.08.2016 um 13:05:38
 
Falls das klappt, wird die hiesige ABH aber normalerweise auf die Nachholung des FZF-Visums bestehen, oder?
Sonst könnte ja jeder das FZF einfach umgehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.958
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #63 - 05.08.2016 um 13:11:34
 
cabrio schrieb am 05.08.2016 um 12:24:44:
2. Er geht zur österreichischen, französischen, niederländischen, dänischen...Botschaft in Zypern, legt seine Heiratsurkunde vor und beantragt ein einfaches Einreisevisum, weil er sich mit seiner EU-Ehefrau zum Urlaub in Österreich, Frankreich, Niederlande, Dänemark...treffen will. Das Visum muss ihm innerhalb von zwei Wochen als gebührenfreies Schengenvisum erteilt werden. Damit müsste er dann auch direkt in ein Flugzeug nach Deutschland einsteigen können. Oder du holst ihn eben am Flughafen in Österreich, Frankreich...ab. In Deutschland müsst ihr dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das wird zwar auch nicht einfach werden, aber immerhin ist er dann schonmal hier.

Ich frage nur einmal.... Du forderst hier offen zur Begehung von Straftaten auf? § 95 Abs. 2 Ziff. 2 AufenthG ist da recht einfach zu lesen, auch die falsche Ziellandangabe ist eine unrichtige Angabe im Sinne dieser Vorschrift...
Wenn dem so wäre, müsste man entsprechend darauf reagieren!

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #64 - 05.08.2016 um 13:11:49
 
cabrio schrieb am 05.08.2016 um 12:24:44:
Die Möglichkeiten sind:

1. Du ziehst zu ihm nach Zypern für ein paar Monate, er beantragt dort die Aufenthaltskarte als Ehemann einer EU-Bürgerin. Problem: Er bekommt die Aufenthaltskarte wahrscheinlich nur, wenn du nach drei, vier oder fünf Monaten dort wenigstens einen kleinen Job findest und wenigstens ein paar hundert Euro im Monat verdienst. Nach sechs oder sieben Monaten fliegt ihr dann zusammen nach D und er bekommt hier die Aufenthaltskarte.



Die TS kann krankheitsbedingt nicht arbeiten und bekommt somit Sozial- oder Lohnersatzleistungen in irgendeiner Form. Eine Arbeitsaufnahme wurde ihren bisherigen Anspruch zunichte machen und bei einer Rückkehr nach Deutschland hätte sie eine unnötige neue Baustelle zu schließen. Deshalb ist dieser "Tipp" sicherlich keiner.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #65 - 05.08.2016 um 18:46:53
 
Daddy schrieb am 05.08.2016 um 13:11:34:
Ich frage nur einmal.... Du forderst hier offen zur Begehung von Straftaten auf? § 95 Abs. 2 Ziff. 2 AufenthG ist da recht einfach zu lesen, auch die falsche Ziellandangabe ist eine unrichtige Angabe im Sinne dieser Vorschrift...
Wenn dem so wäre, müsste man entsprechend darauf reagieren!

Daddy



Ob es eine abgeleitete Reisefreiheit bei Reiserückkehrern nach der 90/180 Tagesregel gibt, wäre eine interessante Auslegungsfrage für den EuGH.
Sobald eine grenzüberschreitende Komponente innerhalb der EU vorliegt ist Gemeinschaftsrecht zuständig.
In dem Zusammenhang ein Hinweis auf Artikel 134 SDÜ:
"Die Bestimmungen dieses Übereinkommens sind nur anwendbar, soweit sie mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind."
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #66 - 05.08.2016 um 22:58:18
 
mgb schrieb am 05.08.2016 um 18:46:53:
Sobald eine grenzüberschreitende Komponente innerhalb der EU vorliegt

Um es mal brutal zu formulieren:

Wer eine "grenzüberschreitende Komponente" erfindet, indem er lügt, um nationales Recht zu umgehen, handelt mit Sicherheit nicht korrekt.

Wer Daueraufenthalt mit seinem Familienmitglied im Heimatstaat anstrebt und dabei die Abschaffung der Grenzkontrollen zwischen den Schengenstaaten ausnutzt, missbraucht das Schengenrecht.
Das ist, wie wir alle wissen, jünger als die EU-Personenfreizügigkeit und mit Sicherheit nicht dafür geschaffen worden, um im Heimatstaat "Hier sind wir nun, ihr werdet uns nicht mehr los." sagen zu können.

Solltest Du, mgb, nun darüber philosophieren wollen, schlage ich vor, dass Du ein eigenes Thema im Userforum eröffnest - dem TS helfen Gedankenspiele nicht weiter.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #67 - 05.08.2016 um 23:58:48
 
@Petersburger
Glatte Themaverfehlung.
Mit welcher Kaltblütigkeit anderen eine Anstiftung zu Straftaten unterstellt wird, geht langsam auf keine Kuhhaut mehr.
Habt ihr Herren Beamten überhaupt sowas wie Ehre?
Wenn so ein Vorwurf nicht 100% wasserdicht ist, dann hält man so einen Vorwurf einfach zurück.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #68 - 06.08.2016 um 03:30:46
 
Ob nun Straftat oder nicht: Lüge bleibt Lüge.

Zu der Du hier nicht zum ersten Mal aufforderst.

Vor diesem Hintergrund verstehe ich Deinen Gebrauch des Wortes Ehre kein bißchen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #69 - 06.08.2016 um 10:40:08
 
Ohje ohje.....
Also irgendein Visum noch zu beantragen fällt sowieso flach, da die pink slip  nicht mehr gültig ist, soweit ich das verstanden habe.
Zu einer neuen Beantragung kann ich zur Zeit nicht rüber fliegen, da ich mir vor genau 1 Woche den Fuß gebrochen habe und mit Gips fast hier durch drehen, weil ich  handlungsunfähig bin  weinend  weinend  weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #70 - 06.08.2016 um 10:46:31
 
Ja glaub ich auch.

Am Besten organisiert ihr das FZF von Pakistan aus. Es wäre sinnvoller gewesen vor 6 Monaten nach Zypern umzusiedeln. Dein Mann ist ja am arbeiten... Dann wär die Sache jetzt nicht so.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #71 - 06.08.2016 um 13:46:59
 
Zitat:
Also irgendein Visum noch zu beantragen fällt sowieso flach, da die pink slip  nicht mehr gültig ist,


Er braucht weder einen Pink Slip noch sonstwas, um ein einfaches Einreisevisum in den Schengenraum als Ehemann einer Unionsbürgerin bei der Botschaft irgendeines Schengenstaates in Zypern beantragen zu können. Es reicht, dass er sich physisch in Zypern aufhält und seinen Pass und eure Heiratsurkunde hat. Am besten wäre es, du fliegst runter und stellst mit ihm gemeinsam den Antrag bei einer Botschaft. Dieses Vorgehen ist voll und ganz durch das Gesetz gedeckt, und niemand macht sich hier auch nur im Entferntesten strafbar. Ob ihr dann nach eurem Urlaub z.B. in den Niederlanden eine Aufenthaltserlaubnis für ihn in D beantragt, hat damit überhaupt nichts zu tun. Ihr könnt euch ja auch entscheiden, in den Niederlanden wohnen zu bleiben, wo er dann die Aufenthaltskarte beantragen könnte. Das einfache Einreisevisum in den Schengenraum muss ihm erteilt werden, wenn er gemeinsam mit dir nach Amsterdam fliegen oder dich dort treffen will.
In eurem Fall gibt es kaum eine andere Möglichkeit.
Ist er erst einmal wieder in Pakistan, dann dauert es ewig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #72 - 06.08.2016 um 13:54:57
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 13:46:59:
Am besten wäre es, du fliegst runter und stellst mit ihm gemeinsam den Antrag bei einer Botschaft.

In vielen Visumsbeantragstellen der Botschaften/Konsulate hat nur der Antragsteller Zutritt. Begleitpersonen werden da nicht eingelassen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #73 - 06.08.2016 um 14:13:53
 
Saxonicus schrieb am 06.08.2016 um 13:54:57:
In vielen Visumsbeantragstellen der Botschaften/Konsulate hat nur der Antragsteller Zutritt. Begleitpersonen werden da nicht eingelassen.


Man kündigt den Visumsantrag nach Freizügigkeitsrichtlinie schon vorher per Mail bei der Botschaft an - vor allem auch, um das Terminbuchungssystem(?) zu umgehen und schnell einen Termin zu bekommen. Denn darauf hat man Anspruch. Eigentlich ist es auch nicht nötig, dass sie dabei ist. Sie muss eben einen Brief an die Botschaft schreiben, in dem sie ankündigt, dass sie sich mit ihrem Mann in Amsterdam treffen will und ihm eine Kopie von ihrem Pass mitgeben. Am besten sucht man also die Botschaft eines Landes auf, bei der Termine relativ schnell und unkompliziert zu bekommen sind. Da wäre es selbstverständlich hilfreich, wenn sie vor Ort ist und den ganzen Prozess begleiten kann. Ob sie dann mit in die Botschaft geht, ist relativ belanglos, übrigens aber auch in Freizügigkeitsfällen nach EU-Recht bei vielen Botschaften kein Problem. Die wissen, dass sie das Visum ausstellen müssen. Er muss darauf achten, ein Visum "as the spouse of an EU-citizen" zu beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #74 - 06.08.2016 um 14:28:31
 
Eigentlich müssen Konsulate mit Terminvergabesystem eine separate Telefonnummer einrichten

Zitat:
Ist ein Terminvergabesystem vorhanden, müssen (zum üblichen Ortstarif) separate KonsulatsRufnummern
für Familienangehörige bereitgestellt werden, deren Standards denen von
Servicerufnummern vergleichbar sind, d. h., eine ähnlich gute Erreichbarkeit wie im Falle
anderer Gruppen von Antragstellern und eine unverzügliche Terminvergabe müssen
gewährleistet sein.


Schengener Visumhandbuch in deutsch auf Seite 102.

Viel Glück beim durchsetzen....
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #75 - 06.08.2016 um 14:31:41
 
Petersburger schrieb am 06.08.2016 um 03:30:46:
Ob nun Straftat oder nicht: Lüge bleibt Lüge.

Zu der Du hier nicht zum ersten Mal aufforderst.

Vor diesem Hintergrund verstehe ich Deinen Gebrauch des Wortes Ehre kein bißchen.


§186 StGB.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #76 - 06.08.2016 um 14:35:25
 
Murmelmieze, du solltest wirklich versuchen, deinen Mann vor Ort zu unterstützen. Wenn du dich mit ihm in Zypern aufhältst, während er den Visumsantrag stellt, dann hat er ein von dir abgeleitetes Aufenthaltsrecht als Ehemann einer EU-Bürgerin. Er kann also auch keinesfalls abgeschoben werden - falls das in Zypern überhaupt passiert. Kläre soviel wie möglich schon vorher per Mail mit der Botschaft des Urlaubslandes, für das ihr euch entschieden habt - über das "visa for a spouse of an EU-citizen" und macht möglichst schon einen Termin. Wenn du vor Ort bist, dann darf die Botschaft auch gar nicht nach dem Pink Slip oder Yellow Slip oder was weiß ich fragen. Es reicht, wie gesagt, dass er sich mit dir physisch dort aufhält. Bist du nicht da, kann die Botschaft auf die Idee kommen, sich für unzuständig zu erklären, da er alleine ja offenbar kein Aufenthaltsrecht in Zypern hat. Das Visum muss dann innerhalb von zwei Wochen erteilt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #77 - 06.08.2016 um 14:40:52
 
Und was machen die beiden dann in dem "Urlaubsland"?
Zumal der Fuß der Frau gebrochen ist.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #78 - 06.08.2016 um 15:47:19
 
Wer anstelle seiner wahren Absicht - Wohnsitznahme mit dem EU-Ehepartner in dessen Heimatland - angibt, er wolle nur in einem anderen EU-Land mit seinem Ehepartner Urlaub machen, der lügt.

Wer es noch nicht gemerkt hat:
Die Fragen 21 und 22 des Schengen-Formulars sind keine "Sternchen-Fragen".
An dieser Stelle müssen Falschangaben gemacht werden, soll das Visumverfahren wie vorgeschlagen funktionieren.

Falschangaben als Lügen zu bezeichnen ist keine üble Nachrede. Die Aufforderung zu Falschangaben als Aufforderung zum Lügen zu bezeichnen, demzufolge auch nicht.


Unabhängig davon ist zumindest in ausnahmslos allen mir bekannt gewordenen Fällen - auch in dem meiner Familienmitglieder - von der AV des Zielstaats auch noch nachgefragt worden, warum denn kein Visum des Heimatstaats des EU-Bürgers beantragt würde.
Das sei doch viel logischer, als ein Visum eines anderen Staates zu beantragen.
Was es ja tatsächlich in den allermeisten Fällen auch ist.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #79 - 06.08.2016 um 16:02:19
 
Petersburger schrieb am 06.08.2016 um 15:47:19:
Wer anstelle seiner wahren Absicht - Wohnsitznahme mit dem EU-Ehepartner in dessen Heimatland - angibt, er wolle nur in einem anderen EU-Land mit seinem Ehepartner Urlaub machen, der lügt.


Hier lügt niemand, weil es bei dem Visumsantrag überhaupt nicht um irgendwelche "Absichten" für die Zukunft geht, sondern nur darum, dass man den EU-Bürger zu dem und dem Ort nachziehen oder ihn dahin begleiten will. Punkt. Und deshalb sind Fragen von Botschaftmitarbeitern wie die folgenden dann nach EU-Recht auch von vornherein unzulässig (das geht die nichts an und hat sie auch nicht zu interessieren):

Petersburger schrieb am 06.08.2016 um 15:47:19:
Unabhängig davon ist zumindest in ausnahmslos allen mir bekannt gewordenen Fällen - auch in dem meiner Familienmitglieder - von der AV des Zielstaats auch noch nachgefragt worden, warum denn kein Visum des Heimatstaats des EU-Bürgers beantragt würde. 


Auf solche Fragen antwortet man dann demgemäß: Weil wir gemeinsam in Amsterdam Urlaub machen wollen.

Sollten derartige Fragen tatsächlich gestellt werden, dann wäre es wohl an der Zeit, dass Botschaftsmitarbeiter mal eine Nachschulung im EU-Recht erhielten.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 06.08.2016 um 16:15:40 von cabrio »  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #80 - 06.08.2016 um 16:17:15
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 16:02:19:
weil es bei dem Visumsantrag überhaupt nicht um irgendwelche "Absichten"

Geht es nicht?

Um was geht es in einem Visumantrag dann?

Ich will keine Antworten von Euch beiden, ich kenne die richtigen Antworten.

Für den TS:
Wenn Ihr Euch auf diesen Weg begeben wollt, dann bereitet Euch darauf vor, dass es weniger einfach wird als Euch hier erzählt wird.

Ich bin hier 'raus.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #81 - 06.08.2016 um 16:19:42
 
Sehe ich ganz genauso wie du Petersburger. Die Bescheißer machen es immer schwerer für die Ehrlichen. Selbst die Antwort, dass man 6 Monate in dem Land leben möchte und man die EU-Freizügigkeit nutzen möchte um ein späteres Aufenthaltsrecht in seinem Heimatland zu erwerben ist sogar besser als vorzugeben, man möchte ohne Intention in den Mitgliedsstaat.

Ich verstehe eh nicht wieso Personen, die offensichtlich nicht von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen können (Arbeitsfähigkeit oder Vermögen werden vorausgesetzt), wirklich glauben das System verarschen zu können. Da fehlt doch offensichtlich das Blendwerk.

Zypern ist in der EU. Warum ist die Frau nicht nach Zypern geflogen und dort geblieben? Ehemann lebt und arbeitet doch dort. Für die gesetzliche GKV nimmt man dann eben das Formular E-104 und tauscht es gegen die zyprische Medical Card und dann holt man sich das Slip mit der richtigen Farbe und geht jeden Monat ins Krankenhaus. Oder gibt es einen deutschen Krankengeldbezug? Dann versucht man sich den Auslandsaufenthalt zu genehmigen.

Soviele Wege, soviele Möglichkeiten. Meine Frau ist grad 19.000 km entfernt. Wenn ich könnte wäre ich jetzt bei ihr. Hab aber grad keine Kohle für den Flug. Und dann so ne Geschichte hier: Zypern ist doch quasi ein Steinwurf entfernt.... Wieso soll das bei diesem Kleckerland im Mittelmeer nicht möglich sein? Ist der Flug zu teuer? Gibt es kein Minimalvermögen das man aufbrauchen könnte? Ihr schickt euch gegenseitig kein Geld? Wie geht das?

Da muss ich persönlich echt an der Ernsthaftigkeit der Ehe zweifeln und die Rahmengeschichteanzweifeln. Zumal ja andere Zweifel auch gibt (Student vs. Asylbewerber...).

Da muss man von mangelnder Planungsfähigkeit sprechen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #82 - 06.08.2016 um 16:23:57
 
Das ist schon großes Kino hier.
Der Forist cabrio erteilt den Ratschlag, ohne einen Urlaub zu planen, einen solchen vorzutäuschen, um sich so einen AT (das einfache Einreisevisum) zu erschleichen.
Das wird, so wie es im Beitrag #61 auch formuliert ist, völlig zutreffend als möglicherweise gesetzeswidrig bezeichnet und durch einen weiteren Foristen als ebensolches bezeichnet.
Daraufhin klinkt sich der Forist mgb, wie ein treues Hündchen, ein und greift nicht den Verfasser des ursprünglichen Vorwurfs an, sondern lieber den Nicht-Mod.
Noch dazu mit Beleidigungen, nur halt wenig subtil als Frage verkleidet, was dann auch erstaunlicherweise unmoderiert so stehen bleiben darf, obwohl noch zusätzlich ohne jeden Sachbezug. Und in der Folge schwafelt er dann noch, fast schon dummdreist, von übler Nachrede, obwohl er selbst nicht einmal der Betroffene ist.
Wie gesagt - großes Kino hier.

@murmelmieze1

Zur Sache:
Ohne die tatsächlichen Verfahrensweisen Zyperns zu kennen, ist eine Abschiebung tatsächlich wenig wahrscheinlich. Aber wirklich weiter kommt Ihr von dort aus ohne hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand offensichtlich nicht.

Solltet Ihr den von cabrio vorgeschlagenen Weg über die "Urlaubsreise" gehen wollen, müsst Ihr, wenn Ihr eben keine Straftat begehen wollt, zumindest den Urlaub tatsächlich machen.
Zumal entsprechende plausible Belege für einen solchen im Land der erwählten EU-AV mit Sicherheit verlangt werden, um die Zuständigkeit der erwählten EU-AV zu begründen (da gab es schon einige Threads hier, wo dies thematisiert wurde).

Bisher ist Dein Mann nicht abgeleitet freizügigkeitsberechtigt und wird es, wegen der fehlenden Nachhaltigkeit, auch nicht durch den Urlaub werden. Da nützt auch der "Hinweis" auf die Fragestellung "Ob es eine abgeleitete Reisefreiheit bei Reiserückkehrern nach der 90/180 Tagesregel gibt, wäre eine interessante Auslegungsfrage für den EuGH" nichts. Denn worauf sollte sich diese begründen. Aber es stünde Euch natürlich frei, zur Freude des entsprechenden Foristen diese Fragestellung zu Euren Lasten zum Klagegegenstand zu machen...

Wenn Ihr dann, im Anschluss an den Urlaub, nach DEU einreist mit dem Ziel, hier eine AE zu beantragen, kann es sehr gut passieren, dass ihm diese verwehrt wird. Eben weil ohne erforderliches Visum zur FZF eingereist. Auch dies wurde hier im Board schon thematisiert.

Bei dieser Vorgehesweise wirst Du einen erheblichen Aufwand an Geld (Dokumentenbeschaffungen, spezialisierter Anwalt) und Nerven betreiben müssen.
Bei äußerst fraglicher Erfolgschance in Eurem Sinn.

Wenn also ein Rückflug nach Pakistan und das Betreiben des regulären FZF-Vefahrens grundsätzlich möglich sein sollte, wäre dies möglicherweise für Euch in Eurer Lage der überschaubarere und einfachere Weg.
Man muss sich nicht als Versuchskaninchen für die halbseidenen Ansichten bestimmter Foristen hergeben.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #83 - 06.08.2016 um 16:24:17
 
Petersburger schrieb am 06.08.2016 um 16:17:15:
Um was geht es in einem Visumantrag dann?

Ich will keine Antworten von Euch beiden, ich kenne die richtigen Antworten.


Du kennst die Anworten eben nicht - weil du ganz offenbar den Unterschied zwischen dem Schengenvisumsrecht und dem davon grundsätzlich verschiedenen Einreisevisum nach EU-Freizügigkeit nicht verstanden hast oder ihn nicht verstehen willst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #84 - 06.08.2016 um 16:28:53
 
Die Frage nach der Intention ist berechtigt da bei Mißbrauch eben kein Anspruch auf das Einreisevisum gibt. Der Drittstaats-Angehörige ist eben nicht in der Position einfach einzureisen. Dafür wird er mit dem beschleunigten Verfahren belohnt. Aber es heißt nicht, dass falschangaben geduldet werden müssen. Dieser mögliche Missbrauch kann eben nicht errochen werden.



Edit: hab was nachgetragen
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #85 - 06.08.2016 um 16:30:32
 
Aras schrieb am 06.08.2016 um 16:19:42:
Ich verstehe eh nicht wieso Personen, die offensichtlich nicht von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen können (Arbeitsfähigkeit oder Vermögen werden vorausgesetzt)


Auch das ist grundfalsch. Das Freizügigkeitsrecht ist die ersten drei Monate vollkommen voraussetzunglos. Arbeitsfähigkeit oder Vermögen spielen keine Rolle. Man kann auch drei Monate in Amsterdam unter der Brücke schlafen und sich abends im Coffee-Shop die Dröhnung holen.

Mir reicht es langsam wirklich, wenn ihr hier eure zusammenphantasierten Rechtsauffassungen den Hilfesuchenden als geltendes Recht präsentiert.

Macht verdammt nochmal eure Hausaufgaben, bevor ihr hier das Maul aufreißt und den Menschen, die euch vertrauensvoll um Rat fragen, unter Umständen hohe Kosten und sehr viel Leid verursacht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #86 - 06.08.2016 um 16:35:08
 
Dann füge ich noch das Wort "nachhaltig" meinem Satz hinzu. Wer nicht von seinem Recht nachhaltig Gebrauch machen kann... Und da zeigt sich eben deine falsche Fährte... Wenn die Person nicht nachhaltig von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen kann, dann nützt doch die Einreise ins Schengengebiet doch nix. Falls man dann in dem Mitgliedstaat bei der deutschen Botschaft den Antrag auf FZF stellt, dann ist die Botschaft nicht zuständig. Was hat man dann gewonnen?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #87 - 06.08.2016 um 16:37:19
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 16:30:32:
Auch das ist grundfalsch. Das Freizügigkeitsrecht ist die ersten drei Monate vollkommen voraussetzunglos. Arbeitsfähigkeit oder Vermögen spielen keine Rolle. Man kann auch drei Monate in Amsterdam unter der Brücke schlafen und sich abends im Coffee-Shop die Dröhnung holen.


Ja. Trifft zu für EU-Bürger und deren abgeleitet freizügige Angehörigen. Ist aber hier nicht der Fall.

Zitat:
blabla, bevor ihr hier das Maul aufreißt ...blabla


Gossensprache als schlagendes Argument?
Chapeau!
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #88 - 06.08.2016 um 16:42:05
 
T.P.2013 schrieb am 06.08.2016 um 16:37:19:
Ja. Trifft zu für EU-Bürger und deren abgeleitet freizügige Angehörigen. Ist aber hier nicht der Fall.


Doch, genau das ist hier der Fall. Sobald Murmelmieze und ihr Mann niederländischen Boden betreten, macht sie Gebrauch von ihrem Freizügigkeitrecht, und er ist von ihr abgeleitet ebenfalls freizügigkeitsberechtigt. Und genau dafür muss ihm das Einreisevisum erteilt werden.

Mach auch du bitte deine juristischen Hausaufgaben, bevor du Unsinn erzählst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #89 - 06.08.2016 um 16:43:40
 
Petersburger schrieb am 06.08.2016 um 15:47:19:
Falschangaben als Lügen zu bezeichnen ist keine üble Nachrede. Die Aufforderung zu Falschangaben als Aufforderung zum Lügen zu bezeichnen, demzufolge auch nicht.





Die in Beitrag #68 mir gegenüber geäusserte Behauptung erfüllt den Straftatbestand nach §186 StGB. Punkt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #90 - 06.08.2016 um 16:44:33
 
Ok und was machen sie dann im fremden Land? Unter der Brücke Leben und ansonsten kiffen? (Muss da schmunzeln Zwinkernd).

Oder gehen sie dann nach 90 Tagen in ein anderes EU-Land? Also werden Nomaden.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #91 - 06.08.2016 um 16:54:24
 
Aras schrieb am 06.08.2016 um 16:28:53:
Die Frage nach der Intention ist berechtigt da bei Mißbrauch eben kein Anspruch auf das Einreisevisum gibt. Der Drittstaats-Angehörige ist eben nicht in der Position einfach einzureisen. Dafür wird er mit dem beschleunigten Verfahren belohnt. Aber es heißt nicht, dass falschangaben geduldet werden müssen. Dieser mögliche Missbrauch kann eben nicht errochen werden.


Auch das ist falsch von vorne bis hinten. Beim Einreisevisum geht es nicht um irgendwelche alttestamentarischen oder meinetwegen auch islamischen Belohnungs- und Bestrafungsphantasien. Nach der Freizügigkeitsrichtlinie gibt es gar keinen Missbrauchstatbestand beim Visumsantrag, es sei denn, man legt gefälschte Urkunden vor oder hat eine Scheinehe geschlossen. Dafür ist aber die Botschaft in der Beweislast. Warum und zu welchem Zweck man das Einreisevisum beantragt, kann niemals einen Missbrauchstatbestand begründen. Das wird deswegen auch im Visumsformular bei abgeleitet Freizügigen nicht nachgefragt. Es genügt die Angabe, dass man dem EU-Bürger "nachziehen" oder ihn "begleiten" will. "Falschangaben" wären in diesem Fall also gar nicht möglich.

An alle, die hier behaupten, der Mann der TS könne einen solchen Visumsantrag nur "missbräuchlich" stellen und müsste dafür lügen, bitte sich die Freizügigkeitsrichtlinie und das Freizügigkeitsgesetz/EU noch einmal zu Gemüte führen. Da ist alles abschließend geregelt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #92 - 06.08.2016 um 16:55:26
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 16:42:05:
Sobald Murmelmieze und ihr Mann niederländischen Boden betreten, macht sie Gebrauch von ihrem Freizügigkeitrecht, und er ist von ihr abgeleitet ebenfalls freizügigkeitsberechtigt. Und genau dafür muss ihm das Einreisevisum erteilt werden.


Ja und?
Sie haben bisher und werden voraussichtlich nicht in Zukunft die erforderliche Nachhaltigkeit begründen können, um mit der entsprechend erworbenen Freizügigkeit nach DEU zurückziehen zu können.
Selbst wenn sie das Einreisevisum in die NED erschleichen oder meinetwegen auch mittels tatsächlicher Urlaubsreise erlangen.
Was hilft es der TS also. Nix.
Gratuliere.

Edit:
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 16:54:24:
An alle, die hier behaupten, der Mann der TS könne einen solchen Visumsantrag nur "missbräuchlich" stellen und müsste dafür lügen, bitte sich die Freizügigkeitsrichtlinie und das Freizügigkeitsgesetz/EU noch einmal zu Gemüte führen. Da ist alles abschließend geregelt. 


Falls man, wie vorgeschlagen, eine Urlaubsreise in den NED ggü. der NED-AV vortäuscht, ohne diese durchführen zu wollen und entgegen der Angaben nicht vorhat, zusammen in den NED Urlaub zu machen, dann begleitet man nicht in dei NED und zieht nicht nach in die NED. Das wäre durchaus eine Lüge, falls man entsprechende Angaben im Antrag bei der NED-AV macht. Da hilft all Dein Rumgeeiere nicht.

Ansonsten verweise ich auf den 2. Absatz meines Beitrags #62 hier...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 06.08.2016 um 17:09:04 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #93 - 06.08.2016 um 17:01:28
 
Man Cabrio.... Es gibt nur zwei Optionen:
Entweder das Visum ist nur dazu da irgendwie über Umwege nach Deutschland zu kommen oder aber man will versuchen vom Freizügigkeitsrecht nachhaltig Gebrauch zu machen, was aber aus der Konstellation kaum möglich ist.

Darum deutet alles auf in die erste Alternative hin.

Also wie soll die TE mit ihrem Ehemann nachhaltig vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen? Das haben sie ja nicht mal in Zypern geschafft.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #94 - 06.08.2016 um 17:14:53
 
T.P.2013 schrieb am 06.08.2016 um 16:55:26:
Sie haben bisher und werden voraussichtlich nicht in Zukunft die erforderliche Nachhaltigkeit begründen können, um mit der entsprechend erworbenen Freizügigkeit nach DEU zurückziehen zu können. 


Na, toll, dass ihr euch jetzt ersatzweise darüber zum Richter aufschwingt, wie und wo die TS und ihr Mann in Zukunft ihr Leben gestalten können und wollen. Das nenne ich gekonntes Zurückrudern! Erst erzählt ihr der TS, sie und ihr Mann würden lügen müssen und sich strafbar machen, wenn sie überhaupt auch nur versuchen, ein Einreisevisum nach Freizügigkeitsrecht zu beantragen - was grundfalsch ist -, und jetzt, nachdem euch gezeigt wurde, dass das falsch ist, macht ihr euch nun plötzlich große Sorgen, wie es dann weitergeht...Außer Kopfschütteln fällt mir da nichts mehr ein...

Möglicherweise findet der Mann der TS ein Job in Amsterdam und sie bleiben dann die nächsten fünf Jahre da. Oder auch nicht...

Mittlerweile habe ich den Eindruck, hier im Forum sitzen eine Reihe von Menschen, denen es gefällt, anderen Menschen vorsätzlich nachteilig im Leben herumzupfuschen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #95 - 06.08.2016 um 17:15:13
 
Ich möchte auch erwähnen, dass andere Staaten nicht so lax mit dem Freizügigkeitsrecht umgehen wie Deutschland. Da wird dann auf Registrierung und gesicherten Unterhalt bei Erwerbslosigkeit geachtet und die Aufenthaltskarte auch wirklich erst nach Nachweis des nachhaltigen Gebrauch des Freizügigkeitsrechtes erteilt. In der Zwischenzeit läuft man dann nur mit der für 6 Monate gültigen Registrierungsbescheinigung rum.

Nachtrag:
Ja komm... Ist voll logisch.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #96 - 06.08.2016 um 17:24:52
 
T.P.2013 schrieb am 06.08.2016 um 16:55:26:
Ja und?
Sie haben bisher und werden voraussichtlich nicht in Zukunft die erforderliche Nachhaltigkeit begründen können, um mit der entsprechend erworbenen Freizügigkeit nach DEU zurückziehen zu können.
Selbst wenn sie das Einreisevisum in die NED erschleichen oder meinetwegen auch mittels tatsächlicher Urlaubsreise erlangen.
Was hilft es der TS also. Nix.
Gratuliere. 


Genau so ist es....alles nur Verwirrungstaktik ohne Sinn & Verstand! Und am Ende Erfolglos und kostet viel Geld
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #97 - 06.08.2016 um 17:26:37
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 17:14:53:
Mittlerweile habe ich den Eindruck, hier im Forum sitzen eine Reihe von Menschen, denen es gefällt, anderen Menschen vorsätzlich nachteilig im Leben herumzupfuschen.


Dito?

Naja wir haben ja schon Vor- und Nachteile gezeigt.  Im schlimmsten Fall ist wird ja das Land gewechselt aber das Problem nicht gelöst.
Gibts noch was zu diskutieren?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #98 - 06.08.2016 um 17:33:36
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 17:14:53:
Na, toll, dass ihr euch jetzt ersatzweise darüber zum Richter aufschwingt, wie und wo die TS und ihr Mann in Zukunft ihr Leben gestalten können und wollen.


Nö. Es gibt einen Unterschied von "zum Richter aufschwingen" und einer "Beurteilung von Perspektiven".
Kann man, wenn man die Angaben der TS liest und nicht vor lauter Geifer seine kognitiven Fähigkeiten verliert, erkennen. Wenn man will.

Und hier rudert keiner zurück, sondern es wurde stringent Bezug genommen
- auf Deinen Beitrag mit der Aufforderung zu Straftaten,
- auf Deine falsche Behauptung (u.a), dass man ein Einreisevisum nach Freizügigkeitsrichtlinien nicht erschleichen könne,
- auf die Angaben der TS, die mit Ihrem Mann die FZF nach DEU betreiben möchte,
- auf deren Angaben der Rahmenbedingungen, denen sie und ihr Mann unterliegen.

M.E. sehr viel sinnvoller, als Deine unsachlichen, beleidigenden, tw. rechtsmissbräuchlichen und völlig praxisfernen Verteidigungsversuche Deines Wolkenkuckucksheims.

In diesem Sinne...

Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #99 - 06.08.2016 um 20:24:50
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 13:46:59:
Das einfache Einreisevisum in den Schengenraum muss ihm erteilt werden, wenn er gemeinsam mit dir nach Amsterdam fliegen oder dich dort treffen will. 

Wenn sie sich die TS diesen Thread durchliest, der im Grunde das gleiche Thema behandelt, kann sie sich durchaus ausmalen, welche Probleme eine andere Botschaft machen kann:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1454409256/0

T.P.2013 schrieb am 06.08.2016 um 16:55:26:
Ansonsten verweise ich auf den 2. Absatz meines Beitrags #62 hier... 

Da musst du dich vertan haben, denn Beitrag Nr. 62 lautet wie folgt und ist auch nicht von dir:


okatomy schrieb am 05.08.2016 um 13:05:38:
Falls das klappt, wird die hiesige ABH aber normalerweise auf die Nachholung des FZF-Visums bestehen, oder?
Sonst könnte ja jeder das FZF einfach umgehen.

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 06.08.2016 um 20:35:45 von trixie »  
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #100 - 07.08.2016 um 09:19:54
 
Eine Frage ist hierbei noch offen......
Ich habe ja den gleichen Brief bekommen wie mein Mann. Nur 1 woche früher. Also, dass mein Antrag auf die yellow slip card abgelehnt ist und dass ich innerhalb von 30 Tagen  das  Land zu verlassen habe.
Bin jetzt in Deutschland seit 1 Monat wieder.
Aber wie ist das, wenn ich dort wieder einreisen möchte.....? Geht nicht.....? Oder?
Momentan kommt eine einreise für mich nicht in Frage wegen dem Fuß.  Aber was ist, wenn.......?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #101 - 07.08.2016 um 10:15:50
 
Da Zypern zur EU gehört und du Deutsche EU Staatsangehörige bist, darfst DU IMMER nach Zypern einreisen

Viel Interessanter ist die Ausreiseanforderung an dich.
Wie lange warst du in Zypern, als der Brief gekommen ist?

Um welchen Teil Zypern geht es denn?
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #102 - 07.08.2016 um 16:55:47
 
erne schrieb am 07.08.2016 um 10:15:50:
Da Zypern zur EU gehört und du Deutsche EU Staatsangehörige bist, darfst DU IMMER nach Zypern einreisen


Sicher??? Was ist mit dem türkischen Teil? Nikosia, wovon sie schreibt ist ebenfalls eine geteilte Stadt!

Ups...ich sehe gerade das du danach fragst
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #103 - 07.08.2016 um 21:27:58
 
Ich war schon wieder in Deutschland, als der Brief an mich gekommen ist.
Es geht hier um den griechischen Teil von Zypern. 
Bin zwar mehrmals über den türkischen Teil eingereist und über die Grenze, ist mir jetzt im Moment einfach zu unsicher. Nicht wegen meiner Papiere, sondern wegen Zwischenlandung in Istanbul.
Okay, es geht um den griechischen Teil von Zypern
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #104 - 07.08.2016 um 21:35:16
 
Hallo murmelmieze,

warum ziehst du nicht für mehrere Monate nach Zypern?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #105 - 08.08.2016 um 04:17:03
 
Die Frage kam ja schon mehrfach.
Der TE sagte dazu sie sei gesundheitlich und finanziell nicht in der Lage dazu.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
murmelmieze1
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #106 - 08.08.2016 um 14:05:36
 
Macht es in diesem Fall wirklich keinen Sinn oder Probleme, wenn er jetzt versucht, sich alleine zu  registrieren??
Das meinte wohl heute morgen die Anwältin zu ihm. Wenn er jetzt zur Ausländer Behörde gehen würde, wäre das vielleicht ein Problem für ihn.
Und es würde der Ausländer Behörde nicht interessieren, ob ich jetzt einen  gebrochenen Fuß habe oder zwei....
Ich muss beim registrieren dabei sein.
Ja meine Güte.....Wie stur ist das denn?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.774

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #107 - 08.08.2016 um 14:08:40
 
Mal daran gedacht, dass er ohne Ankerperson kein Aufenthaltsrecht hat?

Sry aber wie stellst du dir das auch vor?

Sein. Aufenthaltsrecht ist an dich gebunden. Da führt kein Weg daran vorbei.

Also am Besten fliegen... Und dann arbeitet er für euch beide und das sechs Monate lang.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #108 - 08.08.2016 um 14:21:27
 
Zitat:
Ich muss beim registrieren dabei sein. Ja meine Güte.....Wie stur ist das denn? 

Das "Registrieren" ist ja nur ein verwaltungstechnischer Akt, denn wichtiger ist es, dass du mit deinem Mann die Ehe auf Zypern gemeinsam lebst und das für die nächsten 6 Monate. Das hat auch nichts mit stur zu tun, sondern mit den EU-Gesetzen. Nach 6 Monaten sollte es dann problemlos möglich sein, dass du mit deinem Mann nach Deutschland gehst. Unterbrechungen, die du zum Aufsuchen von Ärzten in Deutschland hast, sind aber kein Problem, im Sinne "Gemeinsame Eheführung auf Zypern".
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.179

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #109 - 08.08.2016 um 14:21:57
 
Zitat:
Macht es in diesem Fall wirklich keinen Sinn oder Probleme, wenn er jetzt versucht, sich alleine zu  registrieren??
Das meinte wohl heute morgen die Anwältin zu ihm. Wenn er jetzt zur Ausländer Behörde gehen würde, wäre das vielleicht ein Problem für ihn.
Und es würde der Ausländer Behörde nicht interessieren, ob ich jetzt einen  gebrochenen Fuß habe oder zwei....
Ich muss beim registrieren dabei sein.
Ja meine Güte.....Wie stur ist das denn?


Das Problem ist ja, dass er eine Aufenthaltskarte als Ehemann einer auf Zypern lebenden Frau beantragen will. Da muss die Frau schon da sein, und sie muss den Lebensunterhalt für beide verdienen.

Nur zu Zweit könnt Ihr die "Registrierung" bekommen, und Du musst dann möglichst schon sechs Monate dort leben und ausreichend gut verdienen.

Wenn nicht, kann er den Visumantrag in Pakistan stellen. Dann sollte er so schnell wie möglich dorthin, um sich dort zu registrieren. Sobald er das geschafft hat, ist die deutsche Botschaft dort für ihn zuständig.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #110 - 08.08.2016 um 14:32:35
 
reinhard schrieb am 08.08.2016 um 14:21:57:
... und sie muss den Lebensunterhalt für beide verdienen. 

Mit dieser Aussage verunsicherst du die TS nur unnötig, denn das ist nicht richtig. Sie muß nicht für beide verdienen, denn es ist auch ausreichend wenn der Ehemann arbeitet. Wie hoch das Gesamteinkommen sein muss, ist unerheblich und auch unschädlich, wenn sie nicht in übermäßigem Maß staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, sofern es so etwas auf Zypern überhaupt gibt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #111 - 08.08.2016 um 18:08:17
 
Zitat:
Also, dass mein Antrag auf die yellow slip card abgelehnt ist und dass ich innerhalb von 30 TagendasLand zu verlassen habe. 


Hört sich an, als ob dir Deine Freizügigkeit aberkannt wurde.
Diese ist aber die ersten 3 Monaten absolut voruassetzungsfrei.

Wenn diese 3 Monate noch nicht vorbei waren, dürfen die Zyprioten dich nicht auffordern, das Land zu verlassen.

Wenn sie es doch getan habe, dann warst du entweder schon über 3 monate im Land,
oder die scheren sich einen Dreck um EU-Verordnungen.
Wenn das Land sich einen Dreck um Verordnungen und Gesetzte schert, darfst du nicht erwarten, dass sich da was ohne Klage tut.

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #112 - 09.08.2016 um 18:10:10
 
Zitat:
Macht es in diesem Fall wirklich keinen Sinn oder Probleme, wenn er jetzt versucht, sich alleine zu  registrieren??


Das ist doch nicht der Kern des Problems. Wenn du jetzt nicht dorthin kannst, dann soll er doch weiter arbeiten und ansonsten gegenüber den Behörden die Füße stillhalten. Wenn du kannst, fliegst du dann runter, und ihr beantragt für ihn das einfache Einreisevisum in die Niederlande (oder so). Dafür braucht er, wie gesagt, keinen pink slip oder irgendeine Registrierung - es reicht, dass du, die EU-Bürgerin, dich mit ihm in Zypern aufhältst. In den NL wird er ja wohl auch eine Arbeit finden können (er bekommt dort sofort die Arbeitserlaubnis, wenn ihr euch beide dort anmeldet), wenn ihm das in Zypern gelungen ist, und du kannst da vielleicht auch einen kleinen Job finden. Dann haltet ihr die sechs bis sieben Monate dort durch, für dich ist das ganze auch sprachlich einfacher als Zypern, und ihr dürft auch zusammen zwischendurch mal nach D kommen, wenn ihr in NL gemeldet seid. Das ist doch hinzukriegen - und vor allem dürfte das einfacher sein, als die Sache in Zypern durchzuziehen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #113 - 09.08.2016 um 18:24:32
 
cabrio schrieb am 09.08.2016 um 18:10:10:
dann soll er doch weiter arbeiten und ansonsten gegenüber den Behörden die Füße stillhalten. 

Die TS - so habe ich es zumindestens verstanden - schrieb doch bereits, dass ihr Mann eine Ausreiseaufforderung erhalten hat. Die Behörden sind also bereits aktiv, sodass das mit dem "Füßestillhalten" nicht mehr funktioniert.

Auch sind die gutgemeinten Tipps, die TS möge sich doch ein kleine Arbeit suchen, unsinnig, wenn sie hier behördenmäßig als arbeitsunfähig bzw. erwerbsunfähig eingestuft ist. Wie die Ratgeber mit den Folgen einer Arbeitsaufnahme der TS gegenübertreten wollen, mögen sie vielleicht kurz erläutern!!!

Wenn die TS nicht arbeiten kann, dann sollte man das einfach mal zur Kenntnis nehmen und nicht ständig darauf rumhacken, denn das ist nicht zielführend, vorallem wenn man die Folgen nicht kennt, wenn sie dann wieder nach Deutschland übersiedelt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.680

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #114 - 09.08.2016 um 19:25:00
 
cabrio schrieb am 09.08.2016 um 18:10:10:
In den NL wird er ja wohl auch eine Arbeit finden können (er bekommt dort sofort die Arbeitserlaubnis, wenn ihr euch beide dort anmeldet),

... und du dort auch mit ihm leben wirst.
Sein "Recht" hängt an der "Nutzung" des Deinigen!

Er darf also dann in NL sein (und arbeiten), wenn du auch dort bist.


Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #115 - 09.08.2016 um 20:00:23
 
erne schrieb am 09.08.2016 um 19:25:00:
Er darf also dann in NL sein (und arbeiten), wenn du auch dort bist.

... wobei es allerdings nicht ausreicht, wenn du ihn nur gelegentlich am Wochenende besuchst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #116 - 09.08.2016 um 20:25:33
 
Das würde das Recht der Grenzgänger beschränken.
Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt. 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #117 - 09.08.2016 um 20:30:03
 
Hierzu gibt es m.W. ein EuGH Urteil bei dem es um so eine Konstellation ging; war vor längerer Zeit auch hier im Forum verlinkt.

Warum sollte die TS Grenzgänger sein, die ihre staatlichen Leistungen nur bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland erhält?
Meldet sich sie im EU-Ausland mit Wohnsitz an, gehen womöglich die staatlichen Leistungen verloren.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #118 - 09.08.2016 um 20:40:41
 
Das sind zwei verschiedene Rechtsbereiche.
Für die Fragestellerin wahrscheinlich nicht gangbar.
Dasselbe Problem gab es ja schon in Zypern.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #119 - 09.08.2016 um 21:03:11
 
trixie schrieb am 09.08.2016 um 20:30:03:
Meldet sich sie im EU-Ausland mit Wohnsitz an, gehen womöglich die staatlichen Leistungen verloren.


Ja, und deshalb funktioniert es eben nur, wenn er und/oder sie ein bisschen was verdienen. Immerhin bekommt er ja mit Antragsstellung für die Aufenthaltskarte sofort die Bescheinigung, mit der er offiziell arbeiten darf. Dann wäre sie auch über ihn mit krankenversichert. Möglicherweise wären sie damit insgesamt sogar finanziell besser gestellt, als wenn sie nach Zypern ginge. Die beiden müssen einfach abwägen zwischen einer schwierigen Situation in Zypern und zwischen einer schwierigen Situation in einem EU-Land, das Deutschland benachbart ist und im Schengenraum liegt. Und beide Möglichkeiten abwägen gegen FZF-Verfahren über Pakistan, das auf jeden Fall sehr viel teurer wird und auch viel länger dauern wird - und die Trennung der beiden über Monate bedeutet, wenn nicht Jahre. Die Möglichkeit der Freizügigkeit im Schengenraum zu nutzen, ist ja hier nur eine Option.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #120 - 09.08.2016 um 21:20:18
 
Wenn man keine der Optionen finanzieren kann, was macht man dann?
Ob in Zypern bereits ein Rückkehrerfall entstanden ist, wäre auch noch zu prüfen. Nur wenn man eine etwaige Klage nicht finanzieren kann, bringt das auch nicht so viel.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema