mgb schrieb am 05.08.2016 um 18:46:53:Sobald eine grenzüberschreitende Komponente innerhalb der EU vorliegt
Um es mal brutal zu formulieren:
Wer eine "grenzüberschreitende Komponente" erfindet, indem er
lügt, um nationales Recht zu umgehen, handelt mit Sicherheit
nicht korrekt.
Wer Daueraufenthalt mit seinem Familienmitglied im Heimatstaat anstrebt und dabei die Abschaffung der Grenzkontrollen zwischen den Schengenstaaten ausnutzt,
missbraucht das Schengenrecht.
Das ist, wie wir alle wissen, jünger als die EU-Personenfreizügigkeit und mit Sicherheit nicht dafür geschaffen worden, um im Heimatstaat "Hier sind wir nun, ihr werdet uns nicht mehr los." sagen zu können.
Solltest Du, mgb, nun darüber philosophieren wollen, schlage ich vor, dass Du ein eigenes Thema im Userforum eröffnest - dem
TS helfen Gedankenspiele nicht weiter.