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Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern (Gelesen: 31.751 mal)
okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #105 - 08.08.2016 um 04:17:03
 
Die Frage kam ja schon mehrfach.
Der TE sagte dazu sie sei gesundheitlich und finanziell nicht in der Lage dazu.
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murmelmieze1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #106 - 08.08.2016 um 14:05:36
 
Macht es in diesem Fall wirklich keinen Sinn oder Probleme, wenn er jetzt versucht, sich alleine zu  registrieren??
Das meinte wohl heute morgen die Anwältin zu ihm. Wenn er jetzt zur Ausländer Behörde gehen würde, wäre das vielleicht ein Problem für ihn.
Und es würde der Ausländer Behörde nicht interessieren, ob ich jetzt einen  gebrochenen Fuß habe oder zwei....
Ich muss beim registrieren dabei sein.
Ja meine Güte.....Wie stur ist das denn?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #107 - 08.08.2016 um 14:08:40
 
Mal daran gedacht, dass er ohne Ankerperson kein Aufenthaltsrecht hat?

Sry aber wie stellst du dir das auch vor?

Sein. Aufenthaltsrecht ist an dich gebunden. Da führt kein Weg daran vorbei.

Also am Besten fliegen... Und dann arbeitet er für euch beide und das sechs Monate lang.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #108 - 08.08.2016 um 14:21:27
 
Zitat:
Ich muss beim registrieren dabei sein. Ja meine Güte.....Wie stur ist das denn? 

Das "Registrieren" ist ja nur ein verwaltungstechnischer Akt, denn wichtiger ist es, dass du mit deinem Mann die Ehe auf Zypern gemeinsam lebst und das für die nächsten 6 Monate. Das hat auch nichts mit stur zu tun, sondern mit den EU-Gesetzen. Nach 6 Monaten sollte es dann problemlos möglich sein, dass du mit deinem Mann nach Deutschland gehst. Unterbrechungen, die du zum Aufsuchen von Ärzten in Deutschland hast, sind aber kein Problem, im Sinne "Gemeinsame Eheführung auf Zypern".
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reinhard
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Antwort #109 - 08.08.2016 um 14:21:57
 
Zitat:
Macht es in diesem Fall wirklich keinen Sinn oder Probleme, wenn er jetzt versucht, sich alleine zu  registrieren??
Das meinte wohl heute morgen die Anwältin zu ihm. Wenn er jetzt zur Ausländer Behörde gehen würde, wäre das vielleicht ein Problem für ihn.
Und es würde der Ausländer Behörde nicht interessieren, ob ich jetzt einen  gebrochenen Fuß habe oder zwei....
Ich muss beim registrieren dabei sein.
Ja meine Güte.....Wie stur ist das denn?


Das Problem ist ja, dass er eine Aufenthaltskarte als Ehemann einer auf Zypern lebenden Frau beantragen will. Da muss die Frau schon da sein, und sie muss den Lebensunterhalt für beide verdienen.

Nur zu Zweit könnt Ihr die "Registrierung" bekommen, und Du musst dann möglichst schon sechs Monate dort leben und ausreichend gut verdienen.

Wenn nicht, kann er den Visumantrag in Pakistan stellen. Dann sollte er so schnell wie möglich dorthin, um sich dort zu registrieren. Sobald er das geschafft hat, ist die deutsche Botschaft dort für ihn zuständig.
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trixie
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Antwort #110 - 08.08.2016 um 14:32:35
 
reinhard schrieb am 08.08.2016 um 14:21:57:
... und sie muss den Lebensunterhalt für beide verdienen. 

Mit dieser Aussage verunsicherst du die TS nur unnötig, denn das ist nicht richtig. Sie muß nicht für beide verdienen, denn es ist auch ausreichend wenn der Ehemann arbeitet. Wie hoch das Gesamteinkommen sein muss, ist unerheblich und auch unschädlich, wenn sie nicht in übermäßigem Maß staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, sofern es so etwas auf Zypern überhaupt gibt.
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erne
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Antwort #111 - 08.08.2016 um 18:08:17
 
Zitat:
Also, dass mein Antrag auf die yellow slip card abgelehnt ist und dass ich innerhalb von 30 TagendasLand zu verlassen habe. 


Hört sich an, als ob dir Deine Freizügigkeit aberkannt wurde.
Diese ist aber die ersten 3 Monaten absolut voruassetzungsfrei.

Wenn diese 3 Monate noch nicht vorbei waren, dürfen die Zyprioten dich nicht auffordern, das Land zu verlassen.

Wenn sie es doch getan habe, dann warst du entweder schon über 3 monate im Land,
oder die scheren sich einen Dreck um EU-Verordnungen.
Wenn das Land sich einen Dreck um Verordnungen und Gesetzte schert, darfst du nicht erwarten, dass sich da was ohne Klage tut.

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cabrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #112 - 09.08.2016 um 18:10:10
 
Zitat:
Macht es in diesem Fall wirklich keinen Sinn oder Probleme, wenn er jetzt versucht, sich alleine zu  registrieren??


Das ist doch nicht der Kern des Problems. Wenn du jetzt nicht dorthin kannst, dann soll er doch weiter arbeiten und ansonsten gegenüber den Behörden die Füße stillhalten. Wenn du kannst, fliegst du dann runter, und ihr beantragt für ihn das einfache Einreisevisum in die Niederlande (oder so). Dafür braucht er, wie gesagt, keinen pink slip oder irgendeine Registrierung - es reicht, dass du, die EU-Bürgerin, dich mit ihm in Zypern aufhältst. In den NL wird er ja wohl auch eine Arbeit finden können (er bekommt dort sofort die Arbeitserlaubnis, wenn ihr euch beide dort anmeldet), wenn ihm das in Zypern gelungen ist, und du kannst da vielleicht auch einen kleinen Job finden. Dann haltet ihr die sechs bis sieben Monate dort durch, für dich ist das ganze auch sprachlich einfacher als Zypern, und ihr dürft auch zusammen zwischendurch mal nach D kommen, wenn ihr in NL gemeldet seid. Das ist doch hinzukriegen - und vor allem dürfte das einfacher sein, als die Sache in Zypern durchzuziehen.
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trixie
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Antwort #113 - 09.08.2016 um 18:24:32
 
cabrio schrieb am 09.08.2016 um 18:10:10:
dann soll er doch weiter arbeiten und ansonsten gegenüber den Behörden die Füße stillhalten. 

Die TS - so habe ich es zumindestens verstanden - schrieb doch bereits, dass ihr Mann eine Ausreiseaufforderung erhalten hat. Die Behörden sind also bereits aktiv, sodass das mit dem "Füßestillhalten" nicht mehr funktioniert.

Auch sind die gutgemeinten Tipps, die TS möge sich doch ein kleine Arbeit suchen, unsinnig, wenn sie hier behördenmäßig als arbeitsunfähig bzw. erwerbsunfähig eingestuft ist. Wie die Ratgeber mit den Folgen einer Arbeitsaufnahme der TS gegenübertreten wollen, mögen sie vielleicht kurz erläutern!!!

Wenn die TS nicht arbeiten kann, dann sollte man das einfach mal zur Kenntnis nehmen und nicht ständig darauf rumhacken, denn das ist nicht zielführend, vorallem wenn man die Folgen nicht kennt, wenn sie dann wieder nach Deutschland übersiedelt.
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erne
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Antwort #114 - 09.08.2016 um 19:25:00
 
cabrio schrieb am 09.08.2016 um 18:10:10:
In den NL wird er ja wohl auch eine Arbeit finden können (er bekommt dort sofort die Arbeitserlaubnis, wenn ihr euch beide dort anmeldet),

... und du dort auch mit ihm leben wirst.
Sein "Recht" hängt an der "Nutzung" des Deinigen!

Er darf also dann in NL sein (und arbeiten), wenn du auch dort bist.


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Antwort #115 - 09.08.2016 um 20:00:23
 
erne schrieb am 09.08.2016 um 19:25:00:
Er darf also dann in NL sein (und arbeiten), wenn du auch dort bist.

... wobei es allerdings nicht ausreicht, wenn du ihn nur gelegentlich am Wochenende besuchst.
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Antwort #116 - 09.08.2016 um 20:25:33
 
Das würde das Recht der Grenzgänger beschränken.
Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt. 
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Antwort #117 - 09.08.2016 um 20:30:03
 
Hierzu gibt es m.W. ein EuGH Urteil bei dem es um so eine Konstellation ging; war vor längerer Zeit auch hier im Forum verlinkt.

Warum sollte die TS Grenzgänger sein, die ihre staatlichen Leistungen nur bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland erhält?
Meldet sich sie im EU-Ausland mit Wohnsitz an, gehen womöglich die staatlichen Leistungen verloren.
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Antwort #118 - 09.08.2016 um 20:40:41
 
Das sind zwei verschiedene Rechtsbereiche.
Für die Fragestellerin wahrscheinlich nicht gangbar.
Dasselbe Problem gab es ja schon in Zypern.
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cabrio
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #119 - 09.08.2016 um 21:03:11
 
trixie schrieb am 09.08.2016 um 20:30:03:
Meldet sich sie im EU-Ausland mit Wohnsitz an, gehen womöglich die staatlichen Leistungen verloren.


Ja, und deshalb funktioniert es eben nur, wenn er und/oder sie ein bisschen was verdienen. Immerhin bekommt er ja mit Antragsstellung für die Aufenthaltskarte sofort die Bescheinigung, mit der er offiziell arbeiten darf. Dann wäre sie auch über ihn mit krankenversichert. Möglicherweise wären sie damit insgesamt sogar finanziell besser gestellt, als wenn sie nach Zypern ginge. Die beiden müssen einfach abwägen zwischen einer schwierigen Situation in Zypern und zwischen einer schwierigen Situation in einem EU-Land, das Deutschland benachbart ist und im Schengenraum liegt. Und beide Möglichkeiten abwägen gegen FZF-Verfahren über Pakistan, das auf jeden Fall sehr viel teurer wird und auch viel länger dauern wird - und die Trennung der beiden über Monate bedeutet, wenn nicht Jahre. Die Möglichkeit der Freizügigkeit im Schengenraum zu nutzen, ist ja hier nur eine Option.
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