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Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern (Gelesen: 31.900 mal)
murmelmieze1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #60 - 04.08.2016 um 22:18:45
 
Ich habe ihm noch nie Geld geschickt. Er arbeitet, jedoch ohne Arbeitsvertrag und für wenig Geld

Aras schrieb am 04.08.2016 um 11:37:14:
Und wie schickst du ihm derzeit Geld?

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« Zuletzt geändert: 05.08.2016 um 11:20:44 von Daddy » 
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cabrio
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Antwort #61 - 05.08.2016 um 12:24:44
 
Das Problem hier entsteht doch nur, weil Zypern nicht im Schengenraum liegt. Das ist genau so, als wäre er in London und du in Deutschland. Die Frage ist, wie bekommt man ihn hierher. FZF scheint sehr kompliziert zu sein.

Die Möglichkeiten sind:

1. Du ziehst zu ihm nach Zypern für ein paar Monate, er beantragt dort die Aufenthaltskarte als Ehemann einer EU-Bürgerin. Problem: Er bekommt die Aufenthaltskarte wahrscheinlich nur, wenn du nach drei, vier oder fünf Monaten dort wenigstens einen kleinen Job findest und wenigstens ein paar hundert Euro im Monat verdienst. Nach sechs oder sieben Monaten fliegt ihr dann zusammen nach D und er bekommt hier die Aufenthaltskarte.

2. Er geht zur österreichischen, französischen, niederländischen, dänischen...Botschaft in Zypern, legt seine Heiratsurkunde vor und beantragt ein einfaches Einreisevisum, weil er sich mit seiner EU-Ehefrau zum Urlaub in Österreich, Frankreich, Niederlande, Dänemark...treffen will. Das Visum muss ihm innerhalb von zwei Wochen als gebührenfreies Schengenvisum erteilt werden. Damit müsste er dann auch direkt in ein Flugzeug nach Deutschland einsteigen können. Oder du holst ihn eben am Flughafen in Österreich, Frankreich...ab. In Deutschland müsst ihr dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das wird zwar auch nicht einfach werden, aber immerhin ist er dann schonmal hier.
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Antwort #62 - 05.08.2016 um 13:05:38
 
Falls das klappt, wird die hiesige ABH aber normalerweise auf die Nachholung des FZF-Visums bestehen, oder?
Sonst könnte ja jeder das FZF einfach umgehen.
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Daddy
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Antwort #63 - 05.08.2016 um 13:11:34
 
cabrio schrieb am 05.08.2016 um 12:24:44:
2. Er geht zur österreichischen, französischen, niederländischen, dänischen...Botschaft in Zypern, legt seine Heiratsurkunde vor und beantragt ein einfaches Einreisevisum, weil er sich mit seiner EU-Ehefrau zum Urlaub in Österreich, Frankreich, Niederlande, Dänemark...treffen will. Das Visum muss ihm innerhalb von zwei Wochen als gebührenfreies Schengenvisum erteilt werden. Damit müsste er dann auch direkt in ein Flugzeug nach Deutschland einsteigen können. Oder du holst ihn eben am Flughafen in Österreich, Frankreich...ab. In Deutschland müsst ihr dann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Das wird zwar auch nicht einfach werden, aber immerhin ist er dann schonmal hier.

Ich frage nur einmal.... Du forderst hier offen zur Begehung von Straftaten auf? § 95 Abs. 2 Ziff. 2 AufenthG ist da recht einfach zu lesen, auch die falsche Ziellandangabe ist eine unrichtige Angabe im Sinne dieser Vorschrift...
Wenn dem so wäre, müsste man entsprechend darauf reagieren!

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Antwort #64 - 05.08.2016 um 13:11:49
 
cabrio schrieb am 05.08.2016 um 12:24:44:
Die Möglichkeiten sind:

1. Du ziehst zu ihm nach Zypern für ein paar Monate, er beantragt dort die Aufenthaltskarte als Ehemann einer EU-Bürgerin. Problem: Er bekommt die Aufenthaltskarte wahrscheinlich nur, wenn du nach drei, vier oder fünf Monaten dort wenigstens einen kleinen Job findest und wenigstens ein paar hundert Euro im Monat verdienst. Nach sechs oder sieben Monaten fliegt ihr dann zusammen nach D und er bekommt hier die Aufenthaltskarte.



Die TS kann krankheitsbedingt nicht arbeiten und bekommt somit Sozial- oder Lohnersatzleistungen in irgendeiner Form. Eine Arbeitsaufnahme wurde ihren bisherigen Anspruch zunichte machen und bei einer Rückkehr nach Deutschland hätte sie eine unnötige neue Baustelle zu schließen. Deshalb ist dieser "Tipp" sicherlich keiner.
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mgb
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Antwort #65 - 05.08.2016 um 18:46:53
 
Daddy schrieb am 05.08.2016 um 13:11:34:
Ich frage nur einmal.... Du forderst hier offen zur Begehung von Straftaten auf? § 95 Abs. 2 Ziff. 2 AufenthG ist da recht einfach zu lesen, auch die falsche Ziellandangabe ist eine unrichtige Angabe im Sinne dieser Vorschrift...
Wenn dem so wäre, müsste man entsprechend darauf reagieren!

Daddy



Ob es eine abgeleitete Reisefreiheit bei Reiserückkehrern nach der 90/180 Tagesregel gibt, wäre eine interessante Auslegungsfrage für den EuGH.
Sobald eine grenzüberschreitende Komponente innerhalb der EU vorliegt ist Gemeinschaftsrecht zuständig.
In dem Zusammenhang ein Hinweis auf Artikel 134 SDÜ:
"Die Bestimmungen dieses Übereinkommens sind nur anwendbar, soweit sie mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind."
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Petersburger
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Antwort #66 - 05.08.2016 um 22:58:18
 
mgb schrieb am 05.08.2016 um 18:46:53:
Sobald eine grenzüberschreitende Komponente innerhalb der EU vorliegt

Um es mal brutal zu formulieren:

Wer eine "grenzüberschreitende Komponente" erfindet, indem er lügt, um nationales Recht zu umgehen, handelt mit Sicherheit nicht korrekt.

Wer Daueraufenthalt mit seinem Familienmitglied im Heimatstaat anstrebt und dabei die Abschaffung der Grenzkontrollen zwischen den Schengenstaaten ausnutzt, missbraucht das Schengenrecht.
Das ist, wie wir alle wissen, jünger als die EU-Personenfreizügigkeit und mit Sicherheit nicht dafür geschaffen worden, um im Heimatstaat "Hier sind wir nun, ihr werdet uns nicht mehr los." sagen zu können.

Solltest Du, mgb, nun darüber philosophieren wollen, schlage ich vor, dass Du ein eigenes Thema im Userforum eröffnest - dem TS helfen Gedankenspiele nicht weiter.
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Antwort #67 - 05.08.2016 um 23:58:48
 
@Petersburger
Glatte Themaverfehlung.
Mit welcher Kaltblütigkeit anderen eine Anstiftung zu Straftaten unterstellt wird, geht langsam auf keine Kuhhaut mehr.
Habt ihr Herren Beamten überhaupt sowas wie Ehre?
Wenn so ein Vorwurf nicht 100% wasserdicht ist, dann hält man so einen Vorwurf einfach zurück.
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Antwort #68 - 06.08.2016 um 03:30:46
 
Ob nun Straftat oder nicht: Lüge bleibt Lüge.

Zu der Du hier nicht zum ersten Mal aufforderst.

Vor diesem Hintergrund verstehe ich Deinen Gebrauch des Wortes Ehre kein bißchen.
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Antwort #69 - 06.08.2016 um 10:40:08
 
Ohje ohje.....
Also irgendein Visum noch zu beantragen fällt sowieso flach, da die pink slip  nicht mehr gültig ist, soweit ich das verstanden habe.
Zu einer neuen Beantragung kann ich zur Zeit nicht rüber fliegen, da ich mir vor genau 1 Woche den Fuß gebrochen habe und mit Gips fast hier durch drehen, weil ich  handlungsunfähig bin  weinend  weinend  weinend
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Antwort #70 - 06.08.2016 um 10:46:31
 
Ja glaub ich auch.

Am Besten organisiert ihr das FZF von Pakistan aus. Es wäre sinnvoller gewesen vor 6 Monaten nach Zypern umzusiedeln. Dein Mann ist ja am arbeiten... Dann wär die Sache jetzt nicht so.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #71 - 06.08.2016 um 13:46:59
 
Zitat:
Also irgendein Visum noch zu beantragen fällt sowieso flach, da die pink slip  nicht mehr gültig ist,


Er braucht weder einen Pink Slip noch sonstwas, um ein einfaches Einreisevisum in den Schengenraum als Ehemann einer Unionsbürgerin bei der Botschaft irgendeines Schengenstaates in Zypern beantragen zu können. Es reicht, dass er sich physisch in Zypern aufhält und seinen Pass und eure Heiratsurkunde hat. Am besten wäre es, du fliegst runter und stellst mit ihm gemeinsam den Antrag bei einer Botschaft. Dieses Vorgehen ist voll und ganz durch das Gesetz gedeckt, und niemand macht sich hier auch nur im Entferntesten strafbar. Ob ihr dann nach eurem Urlaub z.B. in den Niederlanden eine Aufenthaltserlaubnis für ihn in D beantragt, hat damit überhaupt nichts zu tun. Ihr könnt euch ja auch entscheiden, in den Niederlanden wohnen zu bleiben, wo er dann die Aufenthaltskarte beantragen könnte. Das einfache Einreisevisum in den Schengenraum muss ihm erteilt werden, wenn er gemeinsam mit dir nach Amsterdam fliegen oder dich dort treffen will.
In eurem Fall gibt es kaum eine andere Möglichkeit.
Ist er erst einmal wieder in Pakistan, dann dauert es ewig.
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Antwort #72 - 06.08.2016 um 13:54:57
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 13:46:59:
Am besten wäre es, du fliegst runter und stellst mit ihm gemeinsam den Antrag bei einer Botschaft.

In vielen Visumsbeantragstellen der Botschaften/Konsulate hat nur der Antragsteller Zutritt. Begleitpersonen werden da nicht eingelassen.
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Antwort #73 - 06.08.2016 um 14:13:53
 
Saxonicus schrieb am 06.08.2016 um 13:54:57:
In vielen Visumsbeantragstellen der Botschaften/Konsulate hat nur der Antragsteller Zutritt. Begleitpersonen werden da nicht eingelassen.


Man kündigt den Visumsantrag nach Freizügigkeitsrichtlinie schon vorher per Mail bei der Botschaft an - vor allem auch, um das Terminbuchungssystem(?) zu umgehen und schnell einen Termin zu bekommen. Denn darauf hat man Anspruch. Eigentlich ist es auch nicht nötig, dass sie dabei ist. Sie muss eben einen Brief an die Botschaft schreiben, in dem sie ankündigt, dass sie sich mit ihrem Mann in Amsterdam treffen will und ihm eine Kopie von ihrem Pass mitgeben. Am besten sucht man also die Botschaft eines Landes auf, bei der Termine relativ schnell und unkompliziert zu bekommen sind. Da wäre es selbstverständlich hilfreich, wenn sie vor Ort ist und den ganzen Prozess begleiten kann. Ob sie dann mit in die Botschaft geht, ist relativ belanglos, übrigens aber auch in Freizügigkeitsfällen nach EU-Recht bei vielen Botschaften kein Problem. Die wissen, dass sie das Visum ausstellen müssen. Er muss darauf achten, ein Visum "as the spouse of an EU-citizen" zu beantragen.
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Antwort #74 - 06.08.2016 um 14:28:31
 
Eigentlich müssen Konsulate mit Terminvergabesystem eine separate Telefonnummer einrichten

Zitat:
Ist ein Terminvergabesystem vorhanden, müssen (zum üblichen Ortstarif) separate KonsulatsRufnummern
für Familienangehörige bereitgestellt werden, deren Standards denen von
Servicerufnummern vergleichbar sind, d. h., eine ähnlich gute Erreichbarkeit wie im Falle
anderer Gruppen von Antragstellern und eine unverzügliche Terminvergabe müssen
gewährleistet sein.


Schengener Visumhandbuch in deutsch auf Seite 102.

Viel Glück beim durchsetzen....
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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