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Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern (Gelesen: 31.385 mal)
murmelmieze1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.08.2016 um 09:14:21
 
Hallo und guten Morgen,
vielleicht kennen mich schon einige hier. Kurz zu meiner Vorgeschichte:
Im März dieses Jahres habe ich meinen Lebensgefährten aus Pakistan in Zypern geheiratet.  Zu dieser Zeit war er als Asylbewerber in Nikosia.
Seitdem gibt es nur noch Probleme mit irgendwelchen  Ämtern.
Die Anwältin vor Ort empfahl uns gleich beim ersten Besuch,  die Yellow Slip Card für zypern zu beantragen.
Erster Antrag im Mai abgelehnt.
Zweiten Antrag unverzüglich gestellt mit 2000€ Bank statement. 
Mein letzter Besuch war im Juli diesen Jahres
Es interessiert dort keinen,  ob man krank ist oder nicht. Ich muss hier alle 4 Wochen in Deutschland zu meinem ansässigen Arzt hier und bin krank geschrieben mit Einnahme von starken Medikamenten.
Bei meinem letzten Besuch war ich 2 Wochen in zypern. 
Letzter Besuch, 1 Tag vor meiner Abreise sagte man uns:
Entweder  Arbeitsvertrag von ihm oder 3000€ , die aus Pakistan an ihn geschickt wurden in der letzten Zeit  hä?
Die besuche vorher hieß es immer, wenn sie uns diese Bestätigung bringen, bekomme ich morgen meine Yellow Slip Card. Ich habe denen alles gebracht, was sie nur wollten, aber das jetzt ist ja wohl ein Scherz..... weinend
Man findet Arbeit in zypern, aber meist ohne Arbeitsvertrag. 
Ich weiß mittlerweile auch,  dass es mit einem Visum für FZF wahrscheinlich bisschen einfacher gewesen wäre. Die Anwältin dort empfahl uns, die Yellow Slip Card zu beantragen, aber wahrscheinlich nur, weil sie "sorry" geldgeil ist. Sie bekommt für jede ausgestellte yellow Slip 400€ vom Mandanten.
Nun wollten wir das Visum für  die  FZF stellen, was aber nicht mehr möglich ist, weil die Ausländer Behörde  gestern unseren Antrag abgelehnt hat und somit auch die Pink Slip Card ungültig ist.
Auf gut deutsch gesagt : mein Mann befindet sich seit gestern illegal in Zypern  Traurig Traurig
Natürlich. ....Ich könnte mich jetzt ins nächste Flugzeug setzen und Rüben fliegen um das ganze wieder zu beantragen, damit er wenigstens die pink Slip hat aber.......Jetzt kommt das Problem:
Ichhabe mir vergangenen Freitag den Fuß gebrochen und liege jetzt mit Gips Zuhause
Und für die  Beantragung muss ich  ja dabei sein.
Wir haben wahnsinnige Angst, dass er von der Polizei aufgehalten wird und abgeschoben wird.
Was können wir denn noch tun....? Ich könnte diese Anwältin in der Luft zerreißen  Ärgerlich Ärgerlich
Ich bekomme hier keine Beratungshilfe beim Anwalt, da die Ehe in zypern geschlossen wurde.
Ich bin für jede Hilfe von euch dankbar.  weinend  weinend  weinend
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Antwort #1 - 03.08.2016 um 09:53:39
 
wo wollt Ihr gemeinsam leben, in D oder in Zypern?
Wenn in D, was soll er mit irgenwelchen farbigen slip Karten in Zypern?
Er war Asylbewerber in Zypern, ok. Welchen Status hat er jetzt? Asylantrag abgelehnt und jetzt wird er geduldet? Damit wäre er grundsätzlich ausreisepflichtig.

Wenn Ihr in D leben wollt, dann muss er in dem Land, in dem er einen regelmössigen Wohnsitz hat, bei einer deutschen AV einen Antrag auf FZF Visum stellen und mit diesem einreisen.



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Antwort #2 - 03.08.2016 um 09:57:07
 
Zitat:
Im März dieses Jahres habe ich meinen Lebensgefährten aus Pakistan in Zypern geheiratet.


Die Heirat entspricht auch den Vorgaben? Also sie ist insoweit gültig, dass damit ein Antrag auf FZF gestellt werden kann?
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Antwort #3 - 03.08.2016 um 10:11:05
 
Zitat:
Im März dieses Jahres habe ich meinen Lebensgefährten aus Pakistan in Zypern geheiratet. 


Gab es ein EFZ? Eine UP? Hat er Deutsch A1? Ist die Hochzeit gültig? Wenn ja, wäre das "einfachste" zurück nach Pakistan und von dort ein FZF beantragen...dauerd einige Zeit (besonders wenn UP und A1 noch kommt) und kostet einiges, aber vermutlich der Einzige Weg
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murmelmieze1
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Antwort #4 - 03.08.2016 um 11:52:19
 
Nach der Heirat in zypern ist der Status Asylbewerber weg gefallen und er hat seinen pakistanischen Ausweis wieder bekommen.
Die pink Slip ist wie eine Aufenthaltsgenehmigung für zypern und mit der yellow Slip kann man auch ausreisen.
Das ganze hat uns die Anwältin da drüben empfohlen. .....

Was ist  UP nd EFZ?

DIe Heirat ist rechtsgültig. Hat Apostille und hier ist es auch schon für das Job Center als gültig anerkannt worden. Vom Einwohnermeldeamt.

Für den A1 Kurs wollte ich ihn hier anmelden.
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trixie
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Antwort #5 - 03.08.2016 um 12:04:40
 
UP = Urkundenprüfung
EFZ = Ehefähigkeitszeugnis

Deinen Mann für einen A1 Kurs in Deutschland anmelden, wird nicht funktionieren, da er A1 i.d.R. vor der Einreise nachweisen muss.
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Antwort #6 - 03.08.2016 um 12:08:08
 
EZF : Ehefähigkeitszeugnis
UP : Urkundenprüfung

Falls es dort in Zypern nicht voran geht (mit den Gesetzen und Rechnten dort kennen sich hier bestimmt wenige oder Keiner aus) kann er immer noch nach Pakistan ausreisen und ein Visum zum Fammmiliennachzug von dort aus beantragen, siehe:

http://www.pakistan.diplo.de/fz
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Antwort #7 - 03.08.2016 um 12:17:56
 
okatomy schrieb am 03.08.2016 um 12:08:08:
kann er immer noch nach Pakistan ausreisen und ein Visum zum Fammmiliennachzug von dort aus beantragen, siehe:

Vielleicht bedenkt man bei solchen "Tipps", dass das Stellen eines Asylantrags kein Gang in einen Supermarkt ist, álà ich hätte gerne, sondern dass ein gestellter Antrag auch Wirkungen in dem Staat von dem man angibt, verfolgt zu werden, haben kann. Es ist durchaus denkbar, dass solche Menschen Nachteile haben, wenn sie in das Land zurückgehen, aus dem sie aufgrund politischer Verfolgung geflohen sind.

Auch würde der Ehegatte der TS kundtun, dass er das Asylverfahren missbraucht hat, denn wenn er wieder in sein Land zurückkehren kann, kann er auch politisch nicht verfolgt worden sein.

Zuständig ist die Botschaft, wo man seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und nicht immer die Botschaft die in seinem Heimatland liegt; daran ändert auch eine Ausreise nichts, weil sich damit nicht automatisch ein gewöhnlicher Aufenthalt ergibt.
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Antwort #8 - 03.08.2016 um 12:30:55
 
Also dein Vorschlang ist das FZF auf der deutschen Botschaft in Zypern zu beantragen? Schätzt du die Erfolgsaussichten realistisch ein?
Ich vermute eher das wäre weitere Zeitverschwendung.

Asyl wurde Ihm ja verwehrt und laut AA ist die Lage in Pakistan überschaubar.

Hätte er dann nicht gegen den abgelehten Asylantrag klagen müssen wenn er weiterhin der Meinung ist politisch verfolgt zu werden und Ihm deshalb eine Rückkehr nicht zumutbar sei.
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Antwort #9 - 03.08.2016 um 12:39:20
 
okatomy schrieb am 03.08.2016 um 12:30:55:
Also dein Vorschlang ist das FZF auf der deutschen Botschaft in Zypern zu beantragen? Schätzt du die Erfolgsaussichten realistisch ein?

Bei der Beurteilung der Botschaftszuständigkeit geht es nicht um Erfolgsaussichten, sondern darum wo der Visumsantrag zu stellen ist. Dieses Thema hatten wir vor einiger Zeit in einem anderen Thread.

Wo steht, dass ihm das Asyl verwehrt wurde?
Der Ehemann des TS befindet sich auf Zypern, da gelten somit weder deutsche Gesetze noch Meinungen des AA über die Lage in Pakistan.
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Antwort #10 - 03.08.2016 um 12:52:13
 
Das Asyl wurde ihm nicht verwehrt. Mit der Heirat hat er seinen pass aus Pakistan wieder bekommen.
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Antwort #11 - 03.08.2016 um 12:54:06
 
Kann er den Antrag auf FZF Visum stellen, auch wenn die pink Slip Card jetzt nicht mehr  gültig ist?
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Antwort #12 - 03.08.2016 um 12:57:23
 
OK der TE schreibt sein Status als Asylbewerber wäre nach der Heirat weggefallen. Vermute nun doch eher Antragsrücknahme statt Ablehnung.

Dann sollte der TE weiter an der Aufenthaltserlaubnis für Zypern anwaltlich arbeiten und parallel schnellstmöglich A1 Deutschtest machen und das FZF dann in Zypern beantragen.

Ob eine Ausreise nach Pakistan für Ihn in Frage kommt kann letztlich ja nur er selber wissen.
Falls es auch mit Rechtsmitteln in Zypern nicht weiter geht wird die Ausreise letztlich die einzige möglichkeit bleiben, oder?
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Antwort #13 - 03.08.2016 um 13:36:45
 
Vor einigen Monaten (Dezember) war er noch Student mit Visum, dann Asylbewerber und nun wieder nicht!!!! Kannst du das mal klären?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1450698321/0#0

Auch im April war er zwar schon mit dir verheiratet aber immer noch kein Asylbewerber

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1460663063/15

und nun???Zitat:
Für den A1 Kurs wollte ich ihn hier anmelden


Das geht nicht, er muss A1 vor der Einreise haben

trixie schrieb am 03.08.2016 um 12:04:40:
UP = Urkundenprüfung


Gab es bereits eine UP in Pakistan?
"Alle vorgelegten pakistanischen und afghanischen Urkunden werden einem Überprüfungsverfahren unterzogen, das bis zu 4 Monate in Anspruch nehmen kann. Für die Überprüfung werden Gebühren in Höhe von 30.000 PKR erhoben (soweit zusätzlich afghanische Dokumente vorliegen, 60.000 PKR - ca. 500 €). Die Gebühren sind durch die Antragsteller in bar bei der Botschaft einzuzahlen. Bitte bringen Sie das Geld passend und in großen Scheinen mit." http://www.pakistan.diplo.de/fz

Da mit dem Asylverfahren ja einiges nicht zu stimmen kann, wäre die Ausreise nach Pakistan und Deutsch lernen dort und FZF das einfachste und auch am sinnvollsten. Ansonsten wartest du noch Jahre auf deinen Mann


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Antwort #14 - 03.08.2016 um 13:42:15
 
Zitat:
Gab es bereits eine UP in Pakistan?

Es ist wohl davon auszugehen, dass diese noch nicht stattgefunden hat, denn dann wäre ja bereits ein Visumsantrag eingereicht worden und der TS wäre das Wort "UP" ein Begriff.
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