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Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern (Gelesen: 31.752 mal)
Aras
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Antwort #90 - 06.08.2016 um 16:44:33
 
Ok und was machen sie dann im fremden Land? Unter der Brücke Leben und ansonsten kiffen? (Muss da schmunzeln Zwinkernd).

Oder gehen sie dann nach 90 Tagen in ein anderes EU-Land? Also werden Nomaden.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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cabrio
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Antwort #91 - 06.08.2016 um 16:54:24
 
Aras schrieb am 06.08.2016 um 16:28:53:
Die Frage nach der Intention ist berechtigt da bei Mißbrauch eben kein Anspruch auf das Einreisevisum gibt. Der Drittstaats-Angehörige ist eben nicht in der Position einfach einzureisen. Dafür wird er mit dem beschleunigten Verfahren belohnt. Aber es heißt nicht, dass falschangaben geduldet werden müssen. Dieser mögliche Missbrauch kann eben nicht errochen werden.


Auch das ist falsch von vorne bis hinten. Beim Einreisevisum geht es nicht um irgendwelche alttestamentarischen oder meinetwegen auch islamischen Belohnungs- und Bestrafungsphantasien. Nach der Freizügigkeitsrichtlinie gibt es gar keinen Missbrauchstatbestand beim Visumsantrag, es sei denn, man legt gefälschte Urkunden vor oder hat eine Scheinehe geschlossen. Dafür ist aber die Botschaft in der Beweislast. Warum und zu welchem Zweck man das Einreisevisum beantragt, kann niemals einen Missbrauchstatbestand begründen. Das wird deswegen auch im Visumsformular bei abgeleitet Freizügigen nicht nachgefragt. Es genügt die Angabe, dass man dem EU-Bürger "nachziehen" oder ihn "begleiten" will. "Falschangaben" wären in diesem Fall also gar nicht möglich.

An alle, die hier behaupten, der Mann der TS könne einen solchen Visumsantrag nur "missbräuchlich" stellen und müsste dafür lügen, bitte sich die Freizügigkeitsrichtlinie und das Freizügigkeitsgesetz/EU noch einmal zu Gemüte führen. Da ist alles abschließend geregelt.
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Antwort #92 - 06.08.2016 um 16:55:26
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 16:42:05:
Sobald Murmelmieze und ihr Mann niederländischen Boden betreten, macht sie Gebrauch von ihrem Freizügigkeitrecht, und er ist von ihr abgeleitet ebenfalls freizügigkeitsberechtigt. Und genau dafür muss ihm das Einreisevisum erteilt werden.


Ja und?
Sie haben bisher und werden voraussichtlich nicht in Zukunft die erforderliche Nachhaltigkeit begründen können, um mit der entsprechend erworbenen Freizügigkeit nach DEU zurückziehen zu können.
Selbst wenn sie das Einreisevisum in die NED erschleichen oder meinetwegen auch mittels tatsächlicher Urlaubsreise erlangen.
Was hilft es der TS also. Nix.
Gratuliere.

Edit:
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 16:54:24:
An alle, die hier behaupten, der Mann der TS könne einen solchen Visumsantrag nur "missbräuchlich" stellen und müsste dafür lügen, bitte sich die Freizügigkeitsrichtlinie und das Freizügigkeitsgesetz/EU noch einmal zu Gemüte führen. Da ist alles abschließend geregelt. 


Falls man, wie vorgeschlagen, eine Urlaubsreise in den NED ggü. der NED-AV vortäuscht, ohne diese durchführen zu wollen und entgegen der Angaben nicht vorhat, zusammen in den NED Urlaub zu machen, dann begleitet man nicht in dei NED und zieht nicht nach in die NED. Das wäre durchaus eine Lüge, falls man entsprechende Angaben im Antrag bei der NED-AV macht. Da hilft all Dein Rumgeeiere nicht.

Ansonsten verweise ich auf den 2. Absatz meines Beitrags #62 hier...
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« Zuletzt geändert: 06.08.2016 um 17:09:04 von T.P.2013 »  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Aras
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Antwort #93 - 06.08.2016 um 17:01:28
 
Man Cabrio.... Es gibt nur zwei Optionen:
Entweder das Visum ist nur dazu da irgendwie über Umwege nach Deutschland zu kommen oder aber man will versuchen vom Freizügigkeitsrecht nachhaltig Gebrauch zu machen, was aber aus der Konstellation kaum möglich ist.

Darum deutet alles auf in die erste Alternative hin.

Also wie soll die TE mit ihrem Ehemann nachhaltig vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen? Das haben sie ja nicht mal in Zypern geschafft.
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cabrio
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Antwort #94 - 06.08.2016 um 17:14:53
 
T.P.2013 schrieb am 06.08.2016 um 16:55:26:
Sie haben bisher und werden voraussichtlich nicht in Zukunft die erforderliche Nachhaltigkeit begründen können, um mit der entsprechend erworbenen Freizügigkeit nach DEU zurückziehen zu können. 


Na, toll, dass ihr euch jetzt ersatzweise darüber zum Richter aufschwingt, wie und wo die TS und ihr Mann in Zukunft ihr Leben gestalten können und wollen. Das nenne ich gekonntes Zurückrudern! Erst erzählt ihr der TS, sie und ihr Mann würden lügen müssen und sich strafbar machen, wenn sie überhaupt auch nur versuchen, ein Einreisevisum nach Freizügigkeitsrecht zu beantragen - was grundfalsch ist -, und jetzt, nachdem euch gezeigt wurde, dass das falsch ist, macht ihr euch nun plötzlich große Sorgen, wie es dann weitergeht...Außer Kopfschütteln fällt mir da nichts mehr ein...

Möglicherweise findet der Mann der TS ein Job in Amsterdam und sie bleiben dann die nächsten fünf Jahre da. Oder auch nicht...

Mittlerweile habe ich den Eindruck, hier im Forum sitzen eine Reihe von Menschen, denen es gefällt, anderen Menschen vorsätzlich nachteilig im Leben herumzupfuschen.
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Antwort #95 - 06.08.2016 um 17:15:13
 
Ich möchte auch erwähnen, dass andere Staaten nicht so lax mit dem Freizügigkeitsrecht umgehen wie Deutschland. Da wird dann auf Registrierung und gesicherten Unterhalt bei Erwerbslosigkeit geachtet und die Aufenthaltskarte auch wirklich erst nach Nachweis des nachhaltigen Gebrauch des Freizügigkeitsrechtes erteilt. In der Zwischenzeit läuft man dann nur mit der für 6 Monate gültigen Registrierungsbescheinigung rum.

Nachtrag:
Ja komm... Ist voll logisch.
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Antwort #96 - 06.08.2016 um 17:24:52
 
T.P.2013 schrieb am 06.08.2016 um 16:55:26:
Ja und?
Sie haben bisher und werden voraussichtlich nicht in Zukunft die erforderliche Nachhaltigkeit begründen können, um mit der entsprechend erworbenen Freizügigkeit nach DEU zurückziehen zu können.
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Antwort #97 - 06.08.2016 um 17:26:37
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 17:14:53:
Mittlerweile habe ich den Eindruck, hier im Forum sitzen eine Reihe von Menschen, denen es gefällt, anderen Menschen vorsätzlich nachteilig im Leben herumzupfuschen.


Dito?

Naja wir haben ja schon Vor- und Nachteile gezeigt.  Im schlimmsten Fall ist wird ja das Land gewechselt aber das Problem nicht gelöst.
Gibts noch was zu diskutieren?
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Antwort #98 - 06.08.2016 um 17:33:36
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 17:14:53:
Na, toll, dass ihr euch jetzt ersatzweise darüber zum Richter aufschwingt, wie und wo die TS und ihr Mann in Zukunft ihr Leben gestalten können und wollen.


Nö. Es gibt einen Unterschied von "zum Richter aufschwingen" und einer "Beurteilung von Perspektiven".
Kann man, wenn man die Angaben der TS liest und nicht vor lauter Geifer seine kognitiven Fähigkeiten verliert, erkennen. Wenn man will.

Und hier rudert keiner zurück, sondern es wurde stringent Bezug genommen
- auf Deinen Beitrag mit der Aufforderung zu Straftaten,
- auf Deine falsche Behauptung (u.a), dass man ein Einreisevisum nach Freizügigkeitsrichtlinien nicht erschleichen könne,
- auf die Angaben der TS, die mit Ihrem Mann die FZF nach DEU betreiben möchte,
- auf deren Angaben der Rahmenbedingungen, denen sie und ihr Mann unterliegen.

M.E. sehr viel sinnvoller, als Deine unsachlichen, beleidigenden, tw. rechtsmissbräuchlichen und völlig praxisfernen Verteidigungsversuche Deines Wolkenkuckucksheims.

In diesem Sinne...

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Antwort #99 - 06.08.2016 um 20:24:50
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 13:46:59:
Das einfache Einreisevisum in den Schengenraum muss ihm erteilt werden, wenn er gemeinsam mit dir nach Amsterdam fliegen oder dich dort treffen will. 

Wenn sie sich die TS diesen Thread durchliest, der im Grunde das gleiche Thema behandelt, kann sie sich durchaus ausmalen, welche Probleme eine andere Botschaft machen kann:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1454409256/0

T.P.2013 schrieb am 06.08.2016 um 16:55:26:
Ansonsten verweise ich auf den 2. Absatz meines Beitrags #62 hier... 

Da musst du dich vertan haben, denn Beitrag Nr. 62 lautet wie folgt und ist auch nicht von dir:


okatomy schrieb am 05.08.2016 um 13:05:38:
Falls das klappt, wird die hiesige ABH aber normalerweise auf die Nachholung des FZF-Visums bestehen, oder?
Sonst könnte ja jeder das FZF einfach umgehen.

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« Zuletzt geändert: 06.08.2016 um 20:35:45 von trixie »  
 
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Antwort #100 - 07.08.2016 um 09:19:54
 
Eine Frage ist hierbei noch offen......
Ich habe ja den gleichen Brief bekommen wie mein Mann. Nur 1 woche früher. Also, dass mein Antrag auf die yellow slip card abgelehnt ist und dass ich innerhalb von 30 Tagen  das  Land zu verlassen habe.
Bin jetzt in Deutschland seit 1 Monat wieder.
Aber wie ist das, wenn ich dort wieder einreisen möchte.....? Geht nicht.....? Oder?
Momentan kommt eine einreise für mich nicht in Frage wegen dem Fuß.  Aber was ist, wenn.......?
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Antwort #101 - 07.08.2016 um 10:15:50
 
Da Zypern zur EU gehört und du Deutsche EU Staatsangehörige bist, darfst DU IMMER nach Zypern einreisen

Viel Interessanter ist die Ausreiseanforderung an dich.
Wie lange warst du in Zypern, als der Brief gekommen ist?

Um welchen Teil Zypern geht es denn?
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #102 - 07.08.2016 um 16:55:47
 
erne schrieb am 07.08.2016 um 10:15:50:
Da Zypern zur EU gehört und du Deutsche EU Staatsangehörige bist, darfst DU IMMER nach Zypern einreisen


Sicher??? Was ist mit dem türkischen Teil? Nikosia, wovon sie schreibt ist ebenfalls eine geteilte Stadt!

Ups...ich sehe gerade das du danach fragst
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Antwort #103 - 07.08.2016 um 21:27:58
 
Ich war schon wieder in Deutschland, als der Brief an mich gekommen ist.
Es geht hier um den griechischen Teil von Zypern. 
Bin zwar mehrmals über den türkischen Teil eingereist und über die Grenze, ist mir jetzt im Moment einfach zu unsicher. Nicht wegen meiner Papiere, sondern wegen Zwischenlandung in Istanbul.
Okay, es geht um den griechischen Teil von Zypern
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Aras
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Antwort #104 - 07.08.2016 um 21:35:16
 
Hallo murmelmieze,

warum ziehst du nicht für mehrere Monate nach Zypern?
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