Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 8 9
Thema versenden Drucken
Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern (Gelesen: 31.910 mal)
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 986

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #75 - 06.08.2016 um 14:31:41
 
Petersburger schrieb am 06.08.2016 um 03:30:46:
Ob nun Straftat oder nicht: Lüge bleibt Lüge.

Zu der Du hier nicht zum ersten Mal aufforderst.

Vor diesem Hintergrund verstehe ich Deinen Gebrauch des Wortes Ehre kein bißchen.


§186 StGB.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #76 - 06.08.2016 um 14:35:25
 
Murmelmieze, du solltest wirklich versuchen, deinen Mann vor Ort zu unterstützen. Wenn du dich mit ihm in Zypern aufhältst, während er den Visumsantrag stellt, dann hat er ein von dir abgeleitetes Aufenthaltsrecht als Ehemann einer EU-Bürgerin. Er kann also auch keinesfalls abgeschoben werden - falls das in Zypern überhaupt passiert. Kläre soviel wie möglich schon vorher per Mail mit der Botschaft des Urlaubslandes, für das ihr euch entschieden habt - über das "visa for a spouse of an EU-citizen" und macht möglichst schon einen Termin. Wenn du vor Ort bist, dann darf die Botschaft auch gar nicht nach dem Pink Slip oder Yellow Slip oder was weiß ich fragen. Es reicht, wie gesagt, dass er sich mit dir physisch dort aufhält. Bist du nicht da, kann die Botschaft auf die Idee kommen, sich für unzuständig zu erklären, da er alleine ja offenbar kein Aufenthaltsrecht in Zypern hat. Das Visum muss dann innerhalb von zwei Wochen erteilt werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.804

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #77 - 06.08.2016 um 14:40:52
 
Und was machen die beiden dann in dem "Urlaubsland"?
Zumal der Fuß der Frau gebrochen ist.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #78 - 06.08.2016 um 15:47:19
 
Wer anstelle seiner wahren Absicht - Wohnsitznahme mit dem EU-Ehepartner in dessen Heimatland - angibt, er wolle nur in einem anderen EU-Land mit seinem Ehepartner Urlaub machen, der lügt.

Wer es noch nicht gemerkt hat:
Die Fragen 21 und 22 des Schengen-Formulars sind keine "Sternchen-Fragen".
An dieser Stelle müssen Falschangaben gemacht werden, soll das Visumverfahren wie vorgeschlagen funktionieren.

Falschangaben als Lügen zu bezeichnen ist keine üble Nachrede. Die Aufforderung zu Falschangaben als Aufforderung zum Lügen zu bezeichnen, demzufolge auch nicht.


Unabhängig davon ist zumindest in ausnahmslos allen mir bekannt gewordenen Fällen - auch in dem meiner Familienmitglieder - von der AV des Zielstaats auch noch nachgefragt worden, warum denn kein Visum des Heimatstaats des EU-Bürgers beantragt würde.
Das sei doch viel logischer, als ein Visum eines anderen Staates zu beantragen.
Was es ja tatsächlich in den allermeisten Fällen auch ist.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #79 - 06.08.2016 um 16:02:19
 
Petersburger schrieb am 06.08.2016 um 15:47:19:
Wer anstelle seiner wahren Absicht - Wohnsitznahme mit dem EU-Ehepartner in dessen Heimatland - angibt, er wolle nur in einem anderen EU-Land mit seinem Ehepartner Urlaub machen, der lügt.


Hier lügt niemand, weil es bei dem Visumsantrag überhaupt nicht um irgendwelche "Absichten" für die Zukunft geht, sondern nur darum, dass man den EU-Bürger zu dem und dem Ort nachziehen oder ihn dahin begleiten will. Punkt. Und deshalb sind Fragen von Botschaftmitarbeitern wie die folgenden dann nach EU-Recht auch von vornherein unzulässig (das geht die nichts an und hat sie auch nicht zu interessieren):

Petersburger schrieb am 06.08.2016 um 15:47:19:
Unabhängig davon ist zumindest in ausnahmslos allen mir bekannt gewordenen Fällen - auch in dem meiner Familienmitglieder - von der AV des Zielstaats auch noch nachgefragt worden, warum denn kein Visum des Heimatstaats des EU-Bürgers beantragt würde. 


Auf solche Fragen antwortet man dann demgemäß: Weil wir gemeinsam in Amsterdam Urlaub machen wollen.

Sollten derartige Fragen tatsächlich gestellt werden, dann wäre es wohl an der Zeit, dass Botschaftsmitarbeiter mal eine Nachschulung im EU-Recht erhielten.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 06.08.2016 um 16:15:40 von cabrio »  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.389

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #80 - 06.08.2016 um 16:17:15
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 16:02:19:
weil es bei dem Visumsantrag überhaupt nicht um irgendwelche "Absichten"

Geht es nicht?

Um was geht es in einem Visumantrag dann?

Ich will keine Antworten von Euch beiden, ich kenne die richtigen Antworten.

Für den TS:
Wenn Ihr Euch auf diesen Weg begeben wollt, dann bereitet Euch darauf vor, dass es weniger einfach wird als Euch hier erzählt wird.

Ich bin hier 'raus.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.804

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #81 - 06.08.2016 um 16:19:42
 
Sehe ich ganz genauso wie du Petersburger. Die Bescheißer machen es immer schwerer für die Ehrlichen. Selbst die Antwort, dass man 6 Monate in dem Land leben möchte und man die EU-Freizügigkeit nutzen möchte um ein späteres Aufenthaltsrecht in seinem Heimatland zu erwerben ist sogar besser als vorzugeben, man möchte ohne Intention in den Mitgliedsstaat.

Ich verstehe eh nicht wieso Personen, die offensichtlich nicht von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen können (Arbeitsfähigkeit oder Vermögen werden vorausgesetzt), wirklich glauben das System verarschen zu können. Da fehlt doch offensichtlich das Blendwerk.

Zypern ist in der EU. Warum ist die Frau nicht nach Zypern geflogen und dort geblieben? Ehemann lebt und arbeitet doch dort. Für die gesetzliche GKV nimmt man dann eben das Formular E-104 und tauscht es gegen die zyprische Medical Card und dann holt man sich das Slip mit der richtigen Farbe und geht jeden Monat ins Krankenhaus. Oder gibt es einen deutschen Krankengeldbezug? Dann versucht man sich den Auslandsaufenthalt zu genehmigen.

Soviele Wege, soviele Möglichkeiten. Meine Frau ist grad 19.000 km entfernt. Wenn ich könnte wäre ich jetzt bei ihr. Hab aber grad keine Kohle für den Flug. Und dann so ne Geschichte hier: Zypern ist doch quasi ein Steinwurf entfernt.... Wieso soll das bei diesem Kleckerland im Mittelmeer nicht möglich sein? Ist der Flug zu teuer? Gibt es kein Minimalvermögen das man aufbrauchen könnte? Ihr schickt euch gegenseitig kein Geld? Wie geht das?

Da muss ich persönlich echt an der Ernsthaftigkeit der Ehe zweifeln und die Rahmengeschichteanzweifeln. Zumal ja andere Zweifel auch gibt (Student vs. Asylbewerber...).

Da muss man von mangelnder Planungsfähigkeit sprechen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.773

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #82 - 06.08.2016 um 16:23:57
 
Das ist schon großes Kino hier.
Der Forist cabrio erteilt den Ratschlag, ohne einen Urlaub zu planen, einen solchen vorzutäuschen, um sich so einen AT (das einfache Einreisevisum) zu erschleichen.
Das wird, so wie es im Beitrag #61 auch formuliert ist, völlig zutreffend als möglicherweise gesetzeswidrig bezeichnet und durch einen weiteren Foristen als ebensolches bezeichnet.
Daraufhin klinkt sich der Forist mgb, wie ein treues Hündchen, ein und greift nicht den Verfasser des ursprünglichen Vorwurfs an, sondern lieber den Nicht-Mod.
Noch dazu mit Beleidigungen, nur halt wenig subtil als Frage verkleidet, was dann auch erstaunlicherweise unmoderiert so stehen bleiben darf, obwohl noch zusätzlich ohne jeden Sachbezug. Und in der Folge schwafelt er dann noch, fast schon dummdreist, von übler Nachrede, obwohl er selbst nicht einmal der Betroffene ist.
Wie gesagt - großes Kino hier.

@murmelmieze1

Zur Sache:
Ohne die tatsächlichen Verfahrensweisen Zyperns zu kennen, ist eine Abschiebung tatsächlich wenig wahrscheinlich. Aber wirklich weiter kommt Ihr von dort aus ohne hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand offensichtlich nicht.

Solltet Ihr den von cabrio vorgeschlagenen Weg über die "Urlaubsreise" gehen wollen, müsst Ihr, wenn Ihr eben keine Straftat begehen wollt, zumindest den Urlaub tatsächlich machen.
Zumal entsprechende plausible Belege für einen solchen im Land der erwählten EU-AV mit Sicherheit verlangt werden, um die Zuständigkeit der erwählten EU-AV zu begründen (da gab es schon einige Threads hier, wo dies thematisiert wurde).

Bisher ist Dein Mann nicht abgeleitet freizügigkeitsberechtigt und wird es, wegen der fehlenden Nachhaltigkeit, auch nicht durch den Urlaub werden. Da nützt auch der "Hinweis" auf die Fragestellung "Ob es eine abgeleitete Reisefreiheit bei Reiserückkehrern nach der 90/180 Tagesregel gibt, wäre eine interessante Auslegungsfrage für den EuGH" nichts. Denn worauf sollte sich diese begründen. Aber es stünde Euch natürlich frei, zur Freude des entsprechenden Foristen diese Fragestellung zu Euren Lasten zum Klagegegenstand zu machen...

Wenn Ihr dann, im Anschluss an den Urlaub, nach DEU einreist mit dem Ziel, hier eine AE zu beantragen, kann es sehr gut passieren, dass ihm diese verwehrt wird. Eben weil ohne erforderliches Visum zur FZF eingereist. Auch dies wurde hier im Board schon thematisiert.

Bei dieser Vorgehesweise wirst Du einen erheblichen Aufwand an Geld (Dokumentenbeschaffungen, spezialisierter Anwalt) und Nerven betreiben müssen.
Bei äußerst fraglicher Erfolgschance in Eurem Sinn.

Wenn also ein Rückflug nach Pakistan und das Betreiben des regulären FZF-Vefahrens grundsätzlich möglich sein sollte, wäre dies möglicherweise für Euch in Eurer Lage der überschaubarere und einfachere Weg.
Man muss sich nicht als Versuchskaninchen für die halbseidenen Ansichten bestimmter Foristen hergeben.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #83 - 06.08.2016 um 16:24:17
 
Petersburger schrieb am 06.08.2016 um 16:17:15:
Um was geht es in einem Visumantrag dann?

Ich will keine Antworten von Euch beiden, ich kenne die richtigen Antworten.


Du kennst die Anworten eben nicht - weil du ganz offenbar den Unterschied zwischen dem Schengenvisumsrecht und dem davon grundsätzlich verschiedenen Einreisevisum nach EU-Freizügigkeit nicht verstanden hast oder ihn nicht verstehen willst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.804

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #84 - 06.08.2016 um 16:28:53
 
Die Frage nach der Intention ist berechtigt da bei Mißbrauch eben kein Anspruch auf das Einreisevisum gibt. Der Drittstaats-Angehörige ist eben nicht in der Position einfach einzureisen. Dafür wird er mit dem beschleunigten Verfahren belohnt. Aber es heißt nicht, dass falschangaben geduldet werden müssen. Dieser mögliche Missbrauch kann eben nicht errochen werden.



Edit: hab was nachgetragen
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #85 - 06.08.2016 um 16:30:32
 
Aras schrieb am 06.08.2016 um 16:19:42:
Ich verstehe eh nicht wieso Personen, die offensichtlich nicht von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen können (Arbeitsfähigkeit oder Vermögen werden vorausgesetzt)


Auch das ist grundfalsch. Das Freizügigkeitsrecht ist die ersten drei Monate vollkommen voraussetzunglos. Arbeitsfähigkeit oder Vermögen spielen keine Rolle. Man kann auch drei Monate in Amsterdam unter der Brücke schlafen und sich abends im Coffee-Shop die Dröhnung holen.

Mir reicht es langsam wirklich, wenn ihr hier eure zusammenphantasierten Rechtsauffassungen den Hilfesuchenden als geltendes Recht präsentiert.

Macht verdammt nochmal eure Hausaufgaben, bevor ihr hier das Maul aufreißt und den Menschen, die euch vertrauensvoll um Rat fragen, unter Umständen hohe Kosten und sehr viel Leid verursacht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.804

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #86 - 06.08.2016 um 16:35:08
 
Dann füge ich noch das Wort "nachhaltig" meinem Satz hinzu. Wer nicht von seinem Recht nachhaltig Gebrauch machen kann... Und da zeigt sich eben deine falsche Fährte... Wenn die Person nicht nachhaltig von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen kann, dann nützt doch die Einreise ins Schengengebiet doch nix. Falls man dann in dem Mitgliedstaat bei der deutschen Botschaft den Antrag auf FZF stellt, dann ist die Botschaft nicht zuständig. Was hat man dann gewonnen?
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.773

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #87 - 06.08.2016 um 16:37:19
 
cabrio schrieb am 06.08.2016 um 16:30:32:
Auch das ist grundfalsch. Das Freizügigkeitsrecht ist die ersten drei Monate vollkommen voraussetzunglos. Arbeitsfähigkeit oder Vermögen spielen keine Rolle. Man kann auch drei Monate in Amsterdam unter der Brücke schlafen und sich abends im Coffee-Shop die Dröhnung holen.


Ja. Trifft zu für EU-Bürger und deren abgeleitet freizügige Angehörigen. Ist aber hier nicht der Fall.

Zitat:
blabla, bevor ihr hier das Maul aufreißt ...blabla


Gossensprache als schlagendes Argument?
Chapeau!
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #88 - 06.08.2016 um 16:42:05
 
T.P.2013 schrieb am 06.08.2016 um 16:37:19:
Ja. Trifft zu für EU-Bürger und deren abgeleitet freizügige Angehörigen. Ist aber hier nicht der Fall.


Doch, genau das ist hier der Fall. Sobald Murmelmieze und ihr Mann niederländischen Boden betreten, macht sie Gebrauch von ihrem Freizügigkeitrecht, und er ist von ihr abgeleitet ebenfalls freizügigkeitsberechtigt. Und genau dafür muss ihm das Einreisevisum erteilt werden.

Mach auch du bitte deine juristischen Hausaufgaben, bevor du Unsinn erzählst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 986

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern
Antwort #89 - 06.08.2016 um 16:43:40
 
Petersburger schrieb am 06.08.2016 um 15:47:19:
Falschangaben als Lügen zu bezeichnen ist keine üble Nachrede. Die Aufforderung zu Falschangaben als Aufforderung zum Lügen zu bezeichnen, demzufolge auch nicht.





Die in Beitrag #68 mir gegenüber geäusserte Behauptung erfüllt den Straftatbestand nach §186 StGB. Punkt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 4 5 6 7 8 9
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema