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Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern (Gelesen: 31.747 mal)
deerhunter
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Antwort #15 - 03.08.2016 um 13:52:58
 
trixie schrieb am 03.08.2016 um 13:42:15:
Es ist wohl davon auszugehen, dass diese noch nicht stattgefunden hat, denn dann wäre ja bereits ein Visumsantrag eingereicht worden und der TS wäre das Wort "UP" ein Begriff


Da die TE ja angibt, keinerlei Geld zu haben, könnte es dann schon einige Probleme geben....denn da fallen ja noch einges an Kosten an....Dokumente + 500 € UP + ca. dasselbe für den A1 Kurs und so weiter.....
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trixie
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Antwort #16 - 03.08.2016 um 13:58:17
 
Wie wurde vor kurzem in einem anderen Thread darüber geredet, dass die UP nicht von einer sofortigen Zahlung des Vertrauensanwaltes abhängig gemacht werden kann, sondern dass man auch die Möglichkeit der Ratenzahlung eingeräumt bekommen muss.

Aber ich gebe dir Recht, es dürfte finanziell nicht ganz einfach sein. Wenn nun der Aufenthalt des Ehemanns nicht mehr verlängert werden kann, weil kein Geld für diese farbige Karte vorhanden ist, muss er wohl ausreisen oder wird abgeschoben. Beides kostet wieder Geld.
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deerhunter
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Antwort #17 - 03.08.2016 um 14:40:52
 
trixie schrieb am 03.08.2016 um 13:58:17:
Aber ich gebe dir Recht, es dürfte finanziell nicht ganz einfach sein. Wenn nun der Aufenthalt des Ehemanns nicht mehr verlängert werden kann, weil kein Geld für diese farbige Karte vorhanden ist, muss er wohl ausreisen oder wird abgeschoben. Beides kostet wieder Geld. 


Deshalb würde ich das so schnell als möglich angreifen....sparen und das ganze Prozedere von Pakistan ins Rollen bringen. Momentan kostet es nur Geld und bringt keinen Vorteil! Man kommt nicht weiter...im Gegenteil, gibt es eine Abschiebung kostet es noch richtig Geld
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RaEm
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Antwort #18 - 03.08.2016 um 15:14:59
 
Würde bei der Abschiebung aus Zypern auch eine Eirneisesperre für den Schengenraum ausgesprochen werden und damit eine FZF erschwert?
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Antwort #19 - 03.08.2016 um 17:56:37
 
RaEm schrieb am 03.08.2016 um 15:14:59:
Würde bei der Abschiebung aus Zypern auch eine Eirneisesperre für den Schengenraum ausgesprochen werden und damit eine FZF erschwert?



Ja.

Gruß
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erne
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Antwort #20 - 03.08.2016 um 17:57:19
 
RaEm schrieb am 03.08.2016 um 15:14:59:
Würde bei der Abschiebung aus Zypern auch eine Eirneisesperre für den Schengenraum ausgesprochen werden und damit eine FZF erschwert?


ist zu erwarten
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Antwort #21 - 03.08.2016 um 18:18:37
 
Das geht doch rein technisch gar nicht. Bei der Ausweisung eines Familienangehörigen eines EU Bürgers kann doch der Mitgliedsstaat maximal eine nationale Einreisesperre verhängen.
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Antwort #22 - 03.08.2016 um 18:54:50
 
mgb schrieb am 03.08.2016 um 18:18:37:
Das geht doch rein technisch gar nicht.


Wo ist die technische Unmöglichkeit, eine Schengensperre einzutragen, wenn man (zufällig) Ehegatte eines EUlers ist?

Nebenbei:
hier ist der Pakistani Ehegatte einer Deutschen, doch die Deutsche lebt in Deutschland, nicht in Zypern.
Hier greift keine Freizügigkeit, weder in D noch in Zypern.
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Antwort #23 - 03.08.2016 um 19:31:24
 
Verordnung (EG) Nr. 1987/2006

Artikel 25
Voraussetzungen für die Eingabe von Ausschreibungen von Drittstaatsangehörigen, die das Recht der Freizügigkeit in der Gemeinschaft genießen
1.   Eine Ausschreibung eines Drittstaatsangehörigen, der das Recht der Freizügigkeit in der Gemeinschaft im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (18), genießt, muss mit den Regelungen, die zur Umsetzung jener Richtlinie erlassen , vereinbar sein.
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Antwort #24 - 03.08.2016 um 19:34:23
 
Macht es einen Sinn, wenn ich in Deutschland zu einem spezialisierten Anwalt gehe......? Ziemlich schnell wahrscheinlich
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Antwort #25 - 03.08.2016 um 19:42:08
 
mgb schrieb am 03.08.2016 um 19:31:24:
...
1. ...das Recht der Freizügigkeit in der Gemeinschaft im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG... muss mit den Regelungen, die zur Umsetzung jener Richtlinie erlassen , vereinbar sein.


Eben.

Zitat:
Macht es einen Sinn, wenn ich in Deutschland zu einem spezialisierten Anwalt gehe......? Ziemlich schnell wahrscheinlich 


Ja.
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Antwort #26 - 03.08.2016 um 19:58:40
 
1.   Eine Ausschreibung eines Drittstaatsangehörigen, der das Recht der Freizügigkeit in der Gemeinschaft im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (18), genießt, muss mit den Regelungen, die zur Umsetzung jener Richtlinie erlassen , vereinbar sein.
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Antwort #27 - 03.08.2016 um 20:28:14
 
Zitat:
Macht es einen Sinn, wenn ich in Deutschland zu einem spezialisierten Anwalt gehe......?

Anwalt ja, aber m.M. nach nicht aus Deutschland. Warum?
Was soll der Anwalt für deinen Mann tun können?
Es gibt keine Akte, die einen Bezug zu Deutschland herstellt. Er ist jetzt illegal auf Zypern. Kennt sich der Anwalt mit zyprischen Recht aus? Auch braucht ein Anwalt die Legitimation für seinen Mandanten tätig zu sein. Die dürfte er für Zypern nicht haben.

Auch der Anwalt kostet Geld und es wird wohl mehr sein, als die bisherige Anwältin verlangt hat.

Obwohl ich anfangs skeptisch war, ob eine Ausreise in sein Heimatland sinnvoll und richig ist, tendiere ich mehr und mehr dazu, diesen Weg zu bestreiten.

Alles andere kostet Geld, welches dir fehlt und macht die Sache nur noch komplizierter.
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Antwort #28 - 03.08.2016 um 20:41:02
 
T.P.2013 schrieb am 03.08.2016 um 19:42:08:
Ja. 


@ T.P.2013
Welchen Sinn macht ein deutscher Anwalt für einen "illegalen" Pakistani in Zypern??? Mir fällt momentan keiner ein

@Trixie
bin ja oft nicht deiner Meinung aber hier stimme ich zu...es macht auch für mich nur Sinn so schnell wie möglich ab nach Pakistan, dort ein FZF Visum beantragen und A1 zu machen
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Antwort #29 - 03.08.2016 um 20:41:37
 
Sehe ich ebenso.

Das müsste schon ein sehr spezialisierter Anwalt sein der sich in zyprischem Recht auskennt und dort eine Zulassung besitzt.

Falls es einen solchen hier tatsächlich gibt wird er Unsummen kosten.

Allenfalls wenn dein Mann mal A1 machen würde und er dann das FZF in der deutschen Botschaft in Zypern beantragt kann ein normal-spezialisierter deutscher Anwalt per Wiederspruch/Klage im Ablehnungsfall helfen.
Erfolgsaussichten? Ungewiss.

Denke auch FZF von Pakistan aus wäre trotzdem noch der schnellste und gangbarste Weg mit überschaubaren Kosten und einem überschaubaren Zeitansatz.
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