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Urkundenprüfung Philippinen (Gelesen: 1.995 mal)
mikkaelneu
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01.08.2016 um 02:47:07
 
Hallo und guten Morgen,

Verfolge diesen Tread mit großem Interesse, da meine Frau und Stieftochter auch von einer UP betroffen waren, und es im Moment auch noch sind. Es handelt sich um die Philippinen. Bei meiner Schwägerin sollte zeitgleich auch eine UP durchgeführt werden. Die UP wurde aber in eine Verifizierung der Geburtsurkunde ,,umgewandelt,,. Die Verifizierung der GU meiner Schwägerin wurde aufgrund eines ,,Amtshilfeersuchens,, des Standesamtes eingeleitet, und war Positiv.

Die UP meiner Frau und Stieftochter wurde durch ein ,,Ersuchen,, der deutschen Botschaft in Bangkok eingeleitet.

Könnte mir bitte jemand folgende Fragen beantworten.

Ist die DBB eine Behörde(weil nur ein ,,Ersuchen,, gestellt wurde)?

Zitat:
Es ist halt so. Solange keine deutsche Urkunde vorliegt kann jede Behörde ein Urkundenüberprüfung verlangen.


Kann auch zum Beispiel auch die Schifffahrtsbehörde eine UP einleiten?

Vielen Dank

mikkaelneu
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trixie
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Antwort #1 - 01.08.2016 um 06:52:50
 
Es wäre besser, wenn du deine Frage an deinen Thread angeheftet hättest, damit man weiß worum es geht und deinen Sachverhalt kennt.

Du lebst mit deiner Frau in Thailand und sie hat die FZF nach Deutschland beantragt. Somit ist die Deutsche Botschaft in Bangkok für das Visumsverfahren zuständig und diese prüft, ob die relevanten Dokumente echt sind.

Eine Behörde, mit der du, deine Frau, dein Stiefkind keinen Kontakt hat und auch keine Relevanz für euer Familienleben hat, ist somit nicht berechtigt, eine UP zu fordern.

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« Zuletzt geändert: 01.08.2016 um 07:04:05 von trixie »  
 
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Aras
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Antwort #2 - 01.08.2016 um 08:24:26
 
Da ich vermute, dass du eine umfangreichere Antwort haben willst:

Eine Behörde ist jede Einrichtung, d.h. jede natürliche und Juristische Person, die öffentlich rechtliches (=staatliche) Verwaltungsaufgaben vornimmt. Vgl. § 1 VwVfg (Bund).

Eine Behörde kann sofern es fachlich und/oder sachlich sinnvoll erscheint Untergliederungen als separate Ämter ausgliedern oder gründen. Z.B. Das Standesamt, die "Ausländerbehörde", Jugendamt. Der Unterschied zwischen Behörde und Amt ist die verklagbarkeit. Ist es eine Behörde, so kann man direkt gegen deren Entscheidungen(Verwaltungsakte) klagen. Ist es ein Amt, dann muss man gegen deren Entscheidung die Behörde (und nicht das Amt) verklagen. Z.b. bei einer verweigerten Aufenthaltserlaubnis muss man gegen die Stadt/den Landkreis klagen, da das Ausländeramt eine Unterabteilung der Stadt ist(ordnungspolizeiliche Aufgabe => idR Teil des Ordnungsamtes).

Mit der Erledigung von Verwaltungsaufgaben können, bei entsprechender gesetzlicher Bevollmächtigung, nicht-staatliche Stellen beauftragt werden.  z.B. TüV (Hauptuntersuchung eingetragener Verein), IHK (Durchführen und Überwachen der Prüfungen und Ausbildungen nach BBiG).

Zur Frage ob die Botschaft in Bangkok eine Behörde ist:
Nein. Die konsularische Abteilung, welche öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt ist ein Amt. Der Botschafter, als Teil der diplomatischen Vertretung, nimmt keine Verwaltungstätigkeit vor. Die eigentliche Behörde ist das Auswärtige Amt in Berlin. Das Auswärtige Amt ist nur der traditionelle Name, da bei Reichsgründung 1871 die Aufgabe der Auslandsrepräsentation beim Reichskanzler lag und diese Aufgabe dem Amt übertragen wurde. Erst später wurde es zu einem eigenständigen Ministerium und somit aufgrund der öffentlich-rechtlichen Verwaltungstätigkeit zur Behörde. Da das Ministerium die Verwaltungsakt erlassene Behörde ist, gibt es darum auch kein Widerspruchsverfahren(wenn man mal § 2 VwVfG außer Acht lässt) sondern nur ein vom Auswärtigen Amt selbst auferlegtes Remonstrationsverfahren (Remonstration=Gegendarstellung). Wenn man gegen die Entscheidung der konsularischen Vertretung vorgehen will, so muss man gegen das Auswärtige Amt vor dem Berliner Verwaltungsgericht klagen.

Lange Rede, kurzer Sinn:

Also für die Urkundenüberprüfung, die im Rahmen der Amts(!)hilfe erfolgt, sind die konsularischen Vertretungen verpflichtet bzw. können diese in Anspruch nehmen. siehe Konsulargesetz.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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mikkaelneu
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Antwort #3 - 02.08.2016 um 20:23:41
 
Hallo trixie, hi Aras

Danke für den neuen Thread. Danke für die sehr umfangreiche tolle Erklärung. Morgen bekommt meine Ehefrau und meine Stieftochter nach Zahlung von 224,01 €uro das Ergebnis der UP von der deutschen Botschaft in Bangkok mitgeteilt, und hoffentlich die Visa ausgestellt.

Ich hoffe, das wenn ich danach noch eine Frage habe, die hier stellen darf.

Danke, mikkaelneu



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Das dauert aber
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 10.08.2016 um 00:17:00
 
Ich wünsche Euch Alles Gute, Mikkaelneu.

Von "Verifizierung der Geburtsurkunde" lese ich zum ersten Mal, insbesondere als Ersatz für eine UP.  Bei Euch wurde schon eine komplette UP gemacht, oder?
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