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Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern (Gelesen: 31.798 mal)
deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #30 - 03.08.2016 um 20:52:13
 
okatomy schrieb am 03.08.2016 um 20:41:37:
dann das FZF in der deutschen Botschaft in Zypern beantragt kann 


Als Illegaler??? Das dürfte nicht funktionieren, oder?
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trixie
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Antwort #31 - 03.08.2016 um 20:58:10
 
deerhunter schrieb am 03.08.2016 um 20:52:13:
Als Illegaler??? Das dürfte nicht funktionieren, oder? 

... zumal ja beim Antrag nach dem bisherigen AT gefragt wird.

Wäre denn die Deutsche Botschaft auf Zypern überhaupt zuständig für jemanden, der keinen rechtmäßigen Aufenthalt im Land hat?

Unabhängig davon, wie lange sollte der Mann der TS sich illegal in Zypern aufhalten, wenn A1 auch noch zu machen ist?
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okatomy
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Antwort #32 - 03.08.2016 um 21:23:05
 
Nur wenn er die farbige Karte wieder erhält wo ja der zyprsiche Anwalt angeblich drann arbeitet. Ansonsten sollte er sich mal drirgend Gedanken über die Ausreise machen. Sonst wird er vielleicht  noch abgeschoben bevor er den Rest mit A1 usw. Erledigt hat.
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murmelmieze1
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Antwort #33 - 03.08.2016 um 21:40:00
 
Kann mir das bitte jemand erklären so dass ich es verstehe.....?
Ich bin  dieser Gesetzes Sprache nicht unbedingt so mächtig...... Smiley
quote author=696366040 link=1470208461/26#26 date=1470247120]1.   Eine Ausschreibung eines Drittstaatsangehörigen, der das Recht der Freizügigkeit in der Gemeinschaft im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (18), genießt, muss mit den Regelungen, die zur Umsetzung jener Richtlinie erlassen , vereinbar sein. [/quote]
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mgb
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Antwort #34 - 03.08.2016 um 21:51:24
 
Eine SIS Ausschreibung kann nur erfolgen wenn gegenwärtig eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder öffentliche Sicherheit in allen Mitgliedsstaaten gegeben ist.
Mit der Nichterfüllung der Freizügigkeitsvoraussetzung im einem Staat wird das Anrecht auf den vorbehaltlosen Aufhalt von 90 Tagen bei Begleitung oder Nachzug in andere Mitgliedsstaaten nicht berührt.
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okatomy
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Antwort #35 - 03.08.2016 um 21:54:38
 
Da geht es um die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit einer Einreisesperre falls dein Mann abgeschoben würde.. So weit bist du noch nicht.
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mgb
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Antwort #36 - 03.08.2016 um 22:03:20
 
Ist der Aufenthalt überhaupt gegenwärtig illegal?
Laut olieserve.com ist eine temporary residence permit für 1 Jahr ein pink slip.
Ein yellow slip ist die Anmeldebestätigung sowohl für Eu Bürger wie für den dazu gehörigen Familienangehörigen.
Voraussetzung für einen pink slip sind ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt und eine Unterkunft.
Wie jetzt eine Entscheidung einer deutschen Ausländerbehörde einen zypriotischen pink slip ungültig machen kann ist mir nicht so ganz klar.
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trixie
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Antwort #37 - 03.08.2016 um 22:11:42
 
Zitat:
Wie jetzt eine Entscheidung einer deutschen Ausländerbehörde einen zypriotischen pink slip ungültig machen kann ist mir nicht so ganz klar.

Diese Frage habe ich mir anfangs auch gestellt. Es dürfte sich aber um die ABH auf Zypern handeln, also nicht um die deutsche ABH.
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murmelmieze1
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Antwort #38 - 04.08.2016 um 10:48:33
 
Versuche hier mal die Ablehnung von meinem Mann hochzuladen.....
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Antwort #39 - 04.08.2016 um 10:57:22
 
Versuche hier mal die Ablehnung von meinem Mann hochzuladen.....

Okay, hat anscheinend geklappt. Hier wiederum bin ich mit meinen englischkenntnissen bisschen überfordert.  Sie schreiben da was von einem widerspruch......wohin, wann......?
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Aras
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Antwort #40 - 04.08.2016 um 11:06:04
 
Sieht für mich korrekt aus. Du und offensichtlich dein Mann sind nicht in Zypern erwerbstätig, also muss dein Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen gesichert werden und ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen. Am letzteren mangelt es wohl.

Warum bist du eigentlich in Deutschland?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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Antwort #41 - 04.08.2016 um 11:13:58
 
Das ist eine Ausreiseaufforderung die deinen Mann auffordert innerhalb von 30 Tagen Zypern zu verlassen sonst droht eine Abschiebung.

Offenbar erfüllt dein Mann die voraussetzungen Zyperns nicht für eine Aufenthaltserlaubnis.

Falls du dagegen vorgehen willst sollte das über deinen Anwalt laufen, dieser sollte wissen wo er wiederspruch / Klage einzureichen hat in Zypern.

Die Sache ist zu heiß um da selbst ohne anwaltliche Vertretung tätig zu werden.
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deerhunter
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Antwort #42 - 04.08.2016 um 11:14:55
 
Alles scheinbar richtig, was die schreiben.....bevor er nun "teuer" abgeschoben wird, würde ich "freiwillig" ausreisen und das ganze Prozedere von Pakistan aus machen. Mehr bleibt dir nicht, ohne massiv Geld zu verbrennen!
Auch ein Anwalt kann euch nicht helfen, weil dein Mann nicht die Bedingungen erfüllt um einen Titel dort zu bekommen.
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murmelmieze1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #43 - 04.08.2016 um 11:29:51
 
Meine Güte...... hä?

Diese Anwältin da drüben. ..... Ich habe habe von Anfang an gesagt, dass wir nicht in zypern leben wollen sondern zusammen in Deutschland wohnen werden.
Ihre Aussage: trotzdem müssen  Sie die Yellow Slip Card beantragen für die  Ausreise.
Gibt es eine Möglichkeit, dass  FZF Visum jetzt noch zu beantragen?  Von zypern aus......? Wahrscheinlich nicht,alles zu spät. Dank dieser Anwältin.

Meine Güte.....anscheinend alles falsch gemacht,  was geht.
Welche Erfolgsaussichten gibt es bei einem Widerspruch von hier aus mit einem  Anwalt?
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murmelmieze1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #44 - 04.08.2016 um 11:36:11
 
[Bin in deutschland, auf grund von krankheit.
Aufgrund der Krankheit kann ich nicht arbeiten und bekomme den Mindestsatz  vom Jobcenter, welches mich anschreibt, wann denn mit dem nachzug des Ehegatten zu rechnen ist.
Krankenversicherungsschutz besteht für zypern.
Am Anfang  des  Threat habe ich geschrieben, was die ABH da drüben  sehen möchte......
unentschlossen  unentschlossen  unentschlossen
quote author=6C5F4C5E2D0 link=1470208461/40#40 date=1470301564]Sieht für mich korrekt aus. Du und offensichtlich dein Mann sind nicht in Zypern erwerbstätig, also muss dein Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen gesichert werden und ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen. Am letzteren mangelt es wohl.

Warum bist du eigentlich in Deutschland? [/quote]
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