Vielleicht versuchen wir, nicht immer die deutsche Rechtsansicht über den gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnort, Lebensmittelpunkt auf die Gesetze und Ansichten im Ausland anzuwenden.
So wie die
TS schreibt, hätte sie die Aufenthaltskarte mit dem Nachweis von 3000 Euro Bar- bzw. Finanzmittel erhalten und damit einen legalen Aufenthalt für ihren Mann geschaffen. Somit macht es keinen Sinn darüber zu diskutieren, dass nach unserer Rechtsansicht sie hätte auch ständig in Zypern leben bzw. wohnen müssen. Da sie aber die Finanzmittel nicht nachweisen kann, gibt es keine Aufenthaltskarte und der Aufenthalt ihres wird oder ist bereits illegal, womit die
FZF von Zypern nach Deutschland nicht mehr möglich ist.
Ein neues Fass aufzumachen "Sie hat ja auch einen Wohnsitz auf Zypern" dürfte wohl wenig zielführend sein, da das sicherlich auch wieder nur durch anwaltschaftliche Hilfe, wenn überhaupt, durchsetzbar ist. Bei dem dünnen Finanzpolster der
TS dürfte das aber auch nicht durchführbar sein.
Wahrscheinlich sitzen wir Weihnachten immer noch an diesem Thread - ausser der Mann wurde vorher abgeschoben - oder am 2. Teil, die sich mit den Folgen der Abschiebung beschäftigt.