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Totale Verzweiflung...Ehe in Zypern (Gelesen: 31.877 mal)
Aras
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Antwort #45 - 04.08.2016 um 11:37:14
 
Und wie schickst du ihm derzeit Geld?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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okatomy
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Antwort #46 - 04.08.2016 um 11:37:59
 
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit, dass  FZF Visum jetzt noch zu beantragen?  Von zypern aus......?


Welche Erfolgsaussichten gibt es bei einem Widerspruch von hier aus mit einem  Anwalt?

Ohne Legalen Aufenthalt in Zypern und ohne A1 Deutschtest keine FZF Beantragung von dort aus möglich.


Ich erachte die Erfolgsaussichten für gering und empfehle eigentlich wie alle hier die Ausreise nach Pakistan und FZF von dort beantragen. Damit bleibt es zumindest in überschaubaren finaziellen und zeitlichen Rahmen.
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trixie
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Antwort #47 - 04.08.2016 um 11:43:35
 
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit, dassFZF Visum jetzt noch zu beantragen?

... wie soll das funktionieren, wenn dein Mann nicht einmal die notwendigen A1 Kenntnisse hat?

Zitat:
Aussage: trotzdem müssenSie die Yellow Slip Card beantragen für dieAusreise.   

Diese Aussage kann in dem Zusammenhang stimmen, dass mit dieser Karte ein Aufenthaltsrecht auf Zypern besteht und somit die Deutsche Botschaft dort für die FZF zuständig wäre.

Zitat:
Welche Erfolgsaussichten gibt es bei einem Widerspruch von hier aus mit einemAnwalt? 

Die dürften sogar unter Null sein, denn du mußt teures Geld für einen Misserfolg bezahlen.

Und nochmals, ein deutscher Anwalt hat sicherlich auf Zypern überhaupt keine Legitimation tätig zu werden.
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deerhunter
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Antwort #48 - 04.08.2016 um 11:57:46
 
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit, dassFZF Visum jetzt noch zu beantragen?Von zypern aus......?


Nein

Zitat:
Meine Güte.....anscheinend alles falsch gemacht,was geht.


Das meiste

Zitat:
Welche Erfolgsaussichten gibt es bei einem Widerspruch von hier aus mit einemAnwalt? 


Keinerlei Erfolgsaussichten...dazu, wie willst du einen "internationalen" Anwalt finanzieren? Da reden wir von hohen Summen!

Es wird schon schwer genug werden, das komplette Verfahren von Pakistan zu finanzieren, wenn du vom Mindestsatz H4 lebst. Ihr müsste die Flüge (Zypern - Pakistan...irgendwann Pakistan - Deutschland), den A1 Kurs mit Prüfung, die Papiere, die UP finanzieren.
Also verliere keine Zeit und lass nicht auch noch Kosten für eine Abschiebung dazu kommen. Setz deinen Mann in den Flieger nach Karachi
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Candy Man
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Antwort #49 - 04.08.2016 um 11:58:50
 
trixie schrieb am 04.08.2016 um 11:43:35:
Die dürften sogar unter Null sein, denn du mußt teures Geld für einen Misserfolg bezahlen.

Und nochmals, ein deutscher Anwalt hat sicherlich auf Zypern überhaupt keine Legitimation tätig zu werden.


Wenn es um die deutsche Botschaft geht, hat ja wohl nur ein deutscher Anwalt die Legitimation und vor allem Sachkunde! Da einen Zyprioten dranzulassen (keine Deutschkenntnisse, keine deutschen Rechtskenntnisse), hat ja was von Abenteuerjuristerei.
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trixie
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Antwort #50 - 04.08.2016 um 12:05:18
 
Zitat:
Wenn es um die deutsche Botschaft geht,

... aber um die geht es im Moment doch gar nicht, sondern gegen die Ablehnung der ABH auf Zypern um dort Rechtsmittel einzulegen. Hier ist ein deutscher Anwalt sinnlos. Das wird der Anwalt im Rahmen seiner Beratungspflicht der TS auch mitteilen.
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Candy Man
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Antwort #51 - 04.08.2016 um 12:15:37
 
trixie schrieb am 04.08.2016 um 12:05:18:
... aber um die geht es im Moment doch gar nicht, sondern gegen die Ablehnung der ABH auf Zypern um dort Rechtsmittel einzulegen.


Ja, stimmt. Habe vor meinem Kommentar nur mal kurz am Anfang nachgesehen. Ich erinnere mich da an einige Unstimmigkeiten... War der Mann nicht angeblich auch mal in DE usw.? Wieso ist er dann wieder zurück? So kommt, was kommen muß...
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trixie
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Antwort #52 - 04.08.2016 um 12:21:41
 
Zitat:
War der Mann nicht angeblich auch mal in DE usw.? Wieso ist er dann wieder zurück

Nein, der Mann war vorher nicht in Deutschland, womit sich deine Frage somit gar nicht stellt.
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Antwort #53 - 04.08.2016 um 12:25:38
 
deerhunter schrieb am 03.08.2016 um 13:36:45:
Vor einigen Monaten (Dezember) war er noch Student mit Visum, dann Asylbewerber und nun wieder nicht!!!! Kannst du das mal klären?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1450698321/0#0

Auch im April war er zwar schon mit dir verheiratet aber immer noch kein Asylbewerber

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1460663063/15

und nun???

Das geht nicht, er muss A1 vor der Einreise haben


Gab es bereits eine UP in Pakistan?
"Alle vorgelegten pakistanischen und afghanischen Urkunden werden einem Überprüfungsverfahren unterzogen, das bis zu 4 Monate in Anspruch nehmen kann. Für die Überprüfung werden Gebühren in Höhe von 30.000 PKR erhoben (soweit zusätzlich afghanische Dokumente vorliegen, 60.000 PKR - ca. 500 €). Die Gebühren sind durch die Antragsteller in bar bei der Botschaft einzuzahlen. Bitte bringen Sie das Geld passend und in großen Scheinen mit." http://www.pakistan.diplo.de/fz

Da mit dem Asylverfahren ja einiges nicht zu stimmen kann, wäre die Ausreise nach Pakistan und Deutsch lernen dort und FZF das einfachste und auch am sinnvollsten. Ansonsten wartest du noch Jahre auf deinen Mann




Vielleicht wäre eine Beantwortung der Fragen dort mal angebracht?
Also Student oder Asyl? Was für ein Asyl hatte er denn beantragt, also wie "gefährlich" wäre eine Rückreise?
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Antwort #54 - 04.08.2016 um 12:32:05
 
Das Thema Asyl stellt sich doch gar nicht mehr, da es - so wie die TS schreibt - wegfällt, wenn man mit einem EU-Bürger verheiratet ist. Die ABH auf Zypern würde ja einem Aufenthalt dort zustimmen, wenn man nachweist, dass der LU gesichert, bzw. man genügend Finanzmittel hat, seinen LU zu bestreiten. Wenn man das nicht kann, kann man seine EU-Freizügigkeit bzw. die abgeleitete Freizügigkeit nicht in Anspruch nehmen.
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Antwort #55 - 04.08.2016 um 12:39:54
 
trixie schrieb am 04.08.2016 um 12:21:41:
Nein, der Mann war vorher nicht in Deutschland, womit sich deine Frage somit gar nicht stellt.


Gut, war wohl eine Verwechslung von mir. Aber statt gleich eine Familienzusammenführung in DE zu beantragen, A 1 usw. zu machen all dieser sinnlose Krempel. Da hätte sie einen guten deutschen Ausländerrechtler eingeschaltet und das Thema wäre durch gewesen. Falsch gemacht, was man falsch machen konnte.
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erne
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Antwort #56 - 04.08.2016 um 18:46:48
 
Zitat:
Ihre Aussage: trotzdem müssenSie die Yellow Slip Card beantragen für dieAusreise. 


Schwachsinn, für eine Yellow Slip fehlen die Voraussetzungen, die da wären: du musst mit ihm auf Zypern leben.

trixie schrieb am 04.08.2016 um 12:32:05:
Wenn man das nicht kann, kann man seine EU-Freizügigkeit bzw. die abgeleitete Freizügigkeit nicht in Anspruch nehmen. 

auch wenn man das könnte, fehlt immer noch der Stammberechtigte (der EU-Ehegatte, der auf Zypern lebt)

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Antwort #57 - 04.08.2016 um 18:56:23
 
Lebensmittelpunkt und gewöhnlicher Aufenthalt sind zwei paar Stiefel.
Das die Fragestellerin ihren Lebensmittelpunkt bei ihrem Ehemann regelmässig aufgesucht hat ist ja nicht bestreitbar.
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Antwort #58 - 04.08.2016 um 20:11:39
 
mgb schrieb am 04.08.2016 um 18:56:23:
Das die Fragestellerin ihren Lebensmittelpunkt bei ihrem Ehemann regelmässig aufgesucht hat ist ja nicht bestreitbar. 


dass sie ihren Mann auf Zypern besucht hat ist nicht bestreitbar.
Dass dort ihr Lebensmittelpunkt ist, aber schon.
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Antwort #59 - 04.08.2016 um 21:31:57
 
Vielleicht versuchen wir, nicht immer die deutsche Rechtsansicht über den gewöhnlichen Aufenthalt, Wohnort, Lebensmittelpunkt auf die Gesetze und Ansichten im Ausland anzuwenden.
So wie die TS schreibt, hätte sie die Aufenthaltskarte mit dem Nachweis von 3000 Euro Bar- bzw. Finanzmittel erhalten und damit einen legalen Aufenthalt für ihren Mann geschaffen. Somit macht es keinen Sinn darüber zu diskutieren, dass nach unserer Rechtsansicht sie hätte auch ständig in Zypern leben bzw. wohnen müssen. Da sie aber die Finanzmittel nicht nachweisen kann, gibt es keine Aufenthaltskarte und der Aufenthalt ihres wird oder ist bereits illegal, womit die FZF von Zypern nach Deutschland nicht mehr möglich ist.
Ein neues Fass aufzumachen "Sie hat ja auch einen Wohnsitz auf Zypern" dürfte wohl wenig zielführend sein, da das sicherlich auch wieder nur durch anwaltschaftliche Hilfe, wenn überhaupt, durchsetzbar ist. Bei dem dünnen Finanzpolster der TS dürfte das aber auch nicht durchführbar sein.
Wahrscheinlich sitzen wir Weihnachten immer noch an diesem Thread - ausser der Mann wurde vorher abgeschoben - oder am 2. Teil, die sich mit den Folgen der Abschiebung beschäftigt.
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