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BPräs. hat unnaschrieben (Gelesen: 43.195 mal)
Mick
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Antwort #1 - 21.08.2007 um 15:00:54
 
Tja, es gibt nun kein zurück mehr!  Augenrollen Endlich hat die Fragerei hier im Forum ein Ende. Obwohl... Das Gesetz muss noch veröffentlicht werden!  Laut lachend
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Antwort #2 - 21.08.2007 um 15:01:31
 
Und wann dürfen/können wir das Gesetz HIER nachlesen?

trixie
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Antwort #3 - 21.08.2007 um 15:05:05
 
trixie schrieb am 21.08.2007 um 15:01:31:
Und wann dürfen/können wir das Gesetz HIER nachlesen?

trixie 

Fritz und Anne inne Wanne.  Laut lachend
Mama steht daneben...

Anne:  "Mama, ich will auch so ein Ding zwischen
          den Beinen haben wie Fritz"
Mama: "Geduld, Anne, Geduuuult"
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Antwort #4 - 21.08.2007 um 15:05:51
 
trixie schrieb am 21.08.2007 um 15:01:31:
Und wann dürfen/können wir das Gesetz HIER nachlesen? 


Keine Panik, ist schon in Arbeit. Zwinkernd
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Antwort #5 - 21.08.2007 um 15:12:59
 
Na, ja unnaschrieben isset.

Hilft wenig wenn nicht UMGESETZT und angewendet wird.  Zwinkernd

Alle die damit zu tun haben, viel Erfolg und möget ihr die richtigen Entscheidungen treffen.

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Antwort #6 - 21.08.2007 um 15:45:33
 
Noahpapa schrieb am 21.08.2007 um 15:12:59:
Hilft wenig wenn nicht UMGESETZT und angewendet wird. 

Das wird es schon werden, sobald es in Kraft ist.
Es wird dann wohl in einer der nächsten Ausgaben des
Bundesgesetzblattes veröffentlicht. Sobald das der Fall
ist, erfolgt hier natürlich eine entsprechende Info.

Zum Warmlesen hier schon mal die Neufassung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes:
(Rohfassung, muss noch mit dem amtlichen Text
abgeglichen werden)

http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/stag.htm
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Antwort #7 - 21.08.2007 um 22:41:49
 
Mick schrieb am 21.08.2007 um 15:05:05:
Fritz und Anne inne Wanne.  Laut lachend
Mama steht daneben...

Anne:  "Mama, ich will auch so ein Ding zwischen
          den Beinen haben wie Fritz"
Mama: "Geduld, Anne, Geduuuult"


Mama: Warte noch ein paar Jahre, dann kannst Du soviele haben wie Du willst.
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Antwort #8 - 22.08.2007 um 00:02:28
 
Noahpapa schrieb am 21.08.2007 um 15:12:59:
Hilft wenig wenn nicht UMGESETZT und angewendet wird.  Zwinkernd
Jetzt hole ich mir schnell Popcorn und Cola, und warte darauf das die Klagewelle losgeht.  Laut lachend Mal sehen, wer der erste ist, der in Karlsruhe landet .

Vielleicht, sollten wir einen Preis, für den schnellsten aussetzen ??

Michael
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Antwort #9 - 22.08.2007 um 11:22:04
 
Mikael321 schrieb am 22.08.2007 um 00:02:28:
...Mal sehen, wer der erste ist, der in Karlsruhe landet .

Vielleicht, sollten wir einen Preis, für den schnellsten aussetzen ??

Michael

Gute Idee.  Zwinkernd
Nur wie gedenkst Du die Ausschreibung an die Betroffenen zu übermitteln?

Mal Spass beiseite. Ich hoffe immernoch, das insbesondere in der Frage Nachweis von Sprachkenntnissen für dt.-verh. mit Augenmaß vorgegangen werden wird.

Bei Leuten aus entwickelten urbanen Gegenden sollte dies ja nicht so ein wahnsinniges Problem sein. Bei solchen aus abgeschiedensten Provinzregionen in Afrika, Süd-Ostasien oder der russ. Tundra aber durchaus.

Zeppelin

PS: Ich mag weder Cola noch Popcorn.  Augenrollen
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Antwort #10 - 22.08.2007 um 11:39:01
 
Zeppelin schrieb am 22.08.2007 um 11:22:04:
Bei Leuten aus entwickelten urbanen Gegenden sollte dies ja nicht so ein wahnsinniges Problem sein.
Meines wissen nach, ist zb. das Goethe Institut in Misk, in den nächsten 8 Monaten ausgebucht. (Das mit dem neuen Gesetz, hat sich wohl schon rumgeschwiegen)Und Minsk, ist durchaus als Urban zu bezeichnen. Und das eine Bescheinigung des Instituts, das alle Kurse voll sind, ausreicht erfolgreich ein FZV zu beantragen, wage ich zu bezweifeln .

Michael
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Antwort #11 - 22.08.2007 um 11:53:40
 
Hi,

Das Gesetz tritt dann in kraft einen Tag nachdem es im Gesetzblatt erscheint, oder?



Gruss
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Antwort #12 - 22.08.2007 um 12:42:56
 
Mikael321 schrieb am 22.08.2007 um 11:39:01:
Meines wissen nach, ist zb. das Goethe Institut in Misk, in den nächsten 8 Monaten ausgebucht. (Das mit dem neuen Gesetz, hat sich wohl schon rumgeschwiegen)Und Minsk, ist durchaus als Urban zu bezeichnen. Und das eine Bescheinigung des Instituts, das alle Kurse voll sind, ausreicht erfolgreich ein FZV zu beantragen, wage ich zu bezweifeln .

Michael

Es war hier und anderswo ja schon vielfach zu vernehmen, dass längst ein Run auf die Goethe-Institute stattgefunden hat.
Aber ich bin mir auch nicht so sicher, ob es wirklich ein Goethe-Zertifikat sein muss. Dazu gibt es ja wohl auch noch keine konkreten Festlegungen.

Für entscheidend halte ich eben die Passage, das man in der Lages sein muss, sich auf einfache Weise in Deutscher Sprache zu verständigen.
Und das kann man zur Not auch autodidaktisch erlernen.

Fraglich ist ja auch, ob ein Nachweis über mehrjährigen Deutschunterricht an einer heimatlichen Schule anerkannt werden kann, wenn man eben in der Lage wäre, sich z.B. im Rahmen des Visaverfahrens auch entsprechend zu artikulieren.

Anders ausgedrückt lautet die ungeklärte Frage ja wohl, ob es um die Sprachfähigkeit geht oder um ein Papier auf dem steht, dass man diese hätte.

Aber da kann man halt nur abwarten, wie es sich in der Praxis entwickelt.
Wenn die FZF schlichtweg an den Kapazitätsgrenzen der Zertifizierungsinstitute scheitern sollten, wäre wohl klar, was die Roten Roben dazu vermelden werden.

Weiß jemand von den Konsulaten schon, wie man das Problem ab Veröffentlichung des Gesetzes handhaben wird?

Zeppelin
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Antwort #13 - 22.08.2007 um 12:59:54
 
@Zeppelin,

interessant wird auch, wie bereits gestellte Anträge behandelt werden. Die Offizielle Meldung des AA besagt, dass man Altfälle auf Vertrauensschutz prüfen will.



Gruss
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Antwort #14 - 22.08.2007 um 13:15:43
 
Zeppelin schrieb am 22.08.2007 um 12:42:56:
Aber ich bin mir auch nicht so sicher, ob es wirklich ein Goethe-Zertifikat sein muss.
Im Flyer vom Bundesamt für Migration, stand, das es Pflicht ist.(A1) Sogar nur Goethe oder Liezensnehmer vom Goethe, würden akzeptiert.

Michael
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Antwort #15 - 22.08.2007 um 13:26:42
 
Schleswiger schrieb am 22.08.2007 um 12:59:54:
@Zeppelin,

interessant wird auch, wie bereits gestellte Anträge behandelt werden. Die Offizielle Meldung des AA besagt, dass man Altfälle auf Vertrauensschutz prüfen will.

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Antwort #16 - 22.08.2007 um 13:33:24
 
Rhia_nnon schrieb am 22.08.2007 um 13:26:42:
Was bedeutet Vertrauensschutz? 



.....Vertrauensschutz= Anwendung der alten (jetzigen) Gesetzeslage.
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Antwort #17 - 22.08.2007 um 13:35:36
 
Rhia_nnon schrieb am 22.08.2007 um 13:26:42:
Was bedeutet Vertrauensschutz?

Grob gesagt: Keine rückwirkende Geltendmachung geänderten Rechts. Ich leite irgend ein Verfahren zum Zeitpunkt X ein und richte mich dabei nach dem akteullen, zu X geltenden Recht.
Dann hat man üblicherweise auch einen Anspruch darauf, dass das Verfahren nach dieser Rechtslage abgeschlossen wird.
Beliebtes Bsp. dafür ist die Änderung von Studienordnungen an Unis, wenn man bereits immatrikuliert ist - nach der beisherigen Studienordnung kann man dann sein Studium i.d.R. auch abschließen.

Bei den aktuellen FZF scheint aber strittig zu sein, ob die Rechtslage bei Antragstellung oder bei Entscheidung anzuwenden ist.

PS: Schlesviger war schneller, aber ich lasse es mal so stehen.
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Antwort #18 - 22.08.2007 um 14:02:36
 
Hoi,
das was hier zur Rückwirkung etc. gesagt wird, ist
nun aber schon sehr grob. Eine echte Rückwirkung
(die nicht zulässig ist), liegt eh nicht vor. Diese würde
bedeuten, dass Sachverhalte geändert werden, die in
der Vergangenheit abgeschlossen wurden. Eine "unechte"
Rückwirkung liegt sicher vor. Rechtsfolgen für begonnene
Sachverhalte werden in der Zeit nach der Bekanntgabe
des Gesetzes geändert. Das ist durchaus zulässig. Hier-
gegen kann z.B. mit Vertrauensschutz argumentiert
werden. Ein solcher liegt aber schon dann nicht vor,
wenn mit der entsprechenden Änderung der Rechtslage
zu rechnen war - was ich hier für gegeben halte.

Im Übrigen, Slesviger:
Was nützt die Erkenntnis, dass das AA über Vertrauens-
schutz nachdenkt, wenn die ABH keine Zustimmung zum
Visum erteilt? Was hälst Du von der Feststellung, dass
man keine verbindliche Auskunft erteilt hat ("wir prüfen
das"), aber vor weiteren Nachfragen seine Ruhe hat?
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Antwort #19 - 22.08.2007 um 14:12:54
 
@Mick,


Mick schrieb am 22.08.2007 um 14:02:36:
enn die ABH keine Zustimmung zum
Visum erteilt?



Mit Vertaunsschutz habe ich folgendes gemeint:

Ich habe diese Problematik schon mit Ernas diskutiert (ich meine dass du auch dabei warst). Ich beziehe mich nur auf Sachverhalte in denen die ABH schon vor inkraftrreten des Änderungsgesetztes zugestimmt hat. Ich habe dafür argumentiert, dass man in diesem Fall die alten Regelungen anwendet, weil alles andere auch quatsch wäre. Das AA ist da selber Meinung. 


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Antwort #20 - 22.08.2007 um 17:00:03
 
Mick schrieb am 21.08.2007 um 14:52:13:


Hi Mick,

stimmt es, dass die ABH schon seit langem die Anwendungsvorschriften (ich habe gehört etwa 100 Seiten) zu diesem Gesetz haben? Gibt es da was interessantes? Smiley
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Antwort #21 - 22.08.2007 um 19:12:32
 
Schleswiger schrieb am 22.08.2007 um 14:12:54:
Ich beziehe mich nur auf Sachverhalte in denen die ABH schon vor inkraftrreten des Änderungsgesetztes zugestimmt hat. Ich habe dafür argumentiert, dass man in diesem Fall die alten Regelungen anwendet, weil alles andere auch quatsch wäre. Das AA ist da selber Meinung.  
Gruss
Slesviger


Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, dann ist es so, dass wenn die ABH eine positive Stellungnahme zu unseren im Juni gestellten Antrag auf FZF schreibt, bevor das neue Gesetz in Kraft trifft, das alte Gesetz Anwendung findet.

Falls die Botschaft dann nach dem neuen Gesetz ablehnt, kann ich mich auf die Vertrauensregelung beziehen. obwohl sich die Botschaft nicht an die Empfehlung der ABH halten muss???

Laut eines frueheren Beitrages von Trixie ist jedoch das gueltige Gesetz zum Zeitpunkt der Entscheidung ausschlaggebend, nur weiss ich jetzt nicht mehr ob sich das auf die Stellungnahme der ABH oder der Entscheidung der Botschaft bezieht.

Oder verstehe ich das jetzt alles total falsch?
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Antwort #22 - 22.08.2007 um 19:17:12
 
Rhia_nnon schrieb am 22.08.2007 um 19:12:32:
Laut eines frueheren Beitrages von Trixie ist jedoch das gueltige Gesetz zum Zeitpunkt der Entscheidung ausschlaggebend, nur weiss ich jetzt nicht mehr ob sich das auf die Stellungnahme der ABH oder der Entscheidung der Botschaft bezieht.  

Ist's jetzt klarer, was ich damals meinte?  Zwinkernd

trixie
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Antwort #23 - 22.08.2007 um 19:18:07
 
trixie schrieb am 22.08.2007 um 19:17:12:

Ist's jetzt klarer, was ich damals meinte?  Zwinkernd

trixie


Glasklar! Danke  Zwinkernd

Kann ich nur also nur hoffen, dass die ABH ihre Stellungnahme schnell schreibt und die Botschaft die Entscheidung schnell trifft.   unentschlossen
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Antwort #24 - 22.08.2007 um 19:31:02
 
Rhia_nnon schrieb am 22.08.2007 um 19:12:32:
Laut eines frueheren Beitrages von Trixie ist jedoch das gueltige Gesetz zum Zeitpunkt der Entscheidung ausschlaggebend



Da muss ich aber wiedersprechen. Was für einen Sinn würde es ergeben, wenn die ABH und die Botschaft nach zwei verschiedenen Gesetzeslagen entscheiden? Dann wäre die Entscheidung der ABH nichtig, und irrelevant.


Gruss
Slesviger
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Antwort #25 - 22.08.2007 um 19:35:10
 
Schleswiger schrieb am 22.08.2007 um 19:31:02:

Da muss ich aber wiedersprechen. Was für einen Sinn würde es ergeben, wenn die ABH und die Botschaft nach zwei verschiedenen Gesetzeslagen entscheiden? Dann wäre die Entscheidung der ABH nichtig, und irrelevant.

Gruss
Slesviger


Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, da ich mittlerweile fast nur noch Bahnhof verstehe.
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Antwort #26 - 22.08.2007 um 19:45:30
 
chap schrieb am 22.08.2007 um 17:00:03:
Hi Mick,

stimmt es, dass die ABH schon seit langem die Anwendungsvorschriften (ich habe gehört etwa 100 Seiten) zu diesem Gesetz haben? Gibt es da was interessantes? Smiley

Hi Chap,
da ist mir nix bekannt. Außer Entwurf mit Begründungs-
text, habe ich auch nix.

Schleswiger schrieb am 22.08.2007 um 19:31:02:
Da muss ich aber wiedersprechen. Was für einen Sinn würde es ergeben, wenn die ABH und die Botschaft nach zwei verschiedenen Gesetzeslagen entscheiden? Dann wäre die Entscheidung der ABH nichtig, und irrelevant. 

Hi Slesviger,
wenn da ein derartiges Problem auftaucht, werden die
beiden Behörden schon miteinander kommunizieren und
zu einer Lösung kommen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #27 - 22.08.2007 um 19:51:37
 
Mick schrieb am 22.08.2007 um 19:45:30:
wenn da ein derartiges Problem auftaucht, werden die
beiden Behörden schon miteinander kommunizieren und
zu einer Lösung kommen. 



@Mick,

das wirdf wohl nicht notwendig sein, denn:

Sehr geehrter Herr ......, ich kann Ihnen gerne erneut bestätigen, dass Visa, die am Tag des Inkrafttretens der gesetzlichen Neuregelungen entscheidungsreif sind (insbesondere wenn die beteiligte Ausländerbehörde ihre Zustimmungserklärung bereits abgegeben hat), noch nach bisheriger Rechtslage ausgestellt werden. Ich möchte erneut darauf verweisen, dass die Prüfung, ob darüber hinaus bei "Altfällen" Vertrauenschutz gewährt wird, noch nicht abgeschlossen ist. Sie können sich hierüber zu gegebener Zeit, spätestens beim Inkrafttreten des Gesetzes, bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat), welches Ihren Visumantrag bearbeitet, erkundigen. Mit freundlichem Gruß,i.A. ........
Auswärtiges AmtReferat 508Grundsatzfragen Visumrecht und AusländerpolitikTel. 030 5000 3774Fax. 030 5000 53774



Gruss
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Antwort #28 - 22.08.2007 um 20:00:52
 
Schleswiger schrieb am 22.08.2007 um 19:51:37:
Mit freundlichem Gruß,i.A. ........ 
Auswärtiges AmtReferat 508Grundsatzfragen Visumrecht und Ausländerpolitik


Vorsicht,

ob Auswärtiges Amt als Vorgesetzte der Botschaften, immer alles genauso sehen wie der BMI, als "Vorgesetzter" der ABH's, ist fraglich (siehe Visaerteilung in der Ukrainer/Vollmer-Erlass).

proll
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Antwort #29 - 23.08.2007 um 13:00:04
 
oh je, ich hoffe das klappt bei mir irgendwie noch. bei uns wurden die dokumente vor zwei wochen durch den vertrauensanwalt in kabul überprüft und als echt befunden (antrag haben wir schon im märz07 gestellt). jetzt fehlte eigentlich nur noch die zustimming der abh, die eigentlich kein problem sein dürfte.
(FNZ zu deutschem, arbeit da, einkommen, wohnung alles...).

ich hoffe wirklich das man da etwas kulant sein wird, und nicht im allerletzten moment das ganze noch umdrehen will...
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Mick
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Antwort #30 - 23.08.2007 um 14:59:58
 
Bezüglich deutsch-Kenntnisse ein Link zu einem
Faltblatt (weiß nett, ob schon bekannt war/ist):

http://www.integration-in-deutschland.de/cln_011/nn_283736/SharedDocs/Anlagen/DE...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #31 - 23.08.2007 um 15:13:44
 
Mick schrieb am 23.08.2007 um 14:59:58:
Bezüglich deutsch-Kenntnisse ein Link zu einem
Faltblatt (weiß nett, ob schon bekannt war/ist):

http://www.integration-in-deutschland.de/cln_011/nn_283736/SharedDocs/Anlagen/DE...

Das hat Mikael321 zwar schon mal an anderer Stelle verlinkt, aber mehrfach schad't ja nix.
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Antwort #32 - 23.08.2007 um 15:19:43
 
bin ich der einzige der einen unterschied sieht zwischen:

"seinen namen in einem formular eintragen können."

und:

eine halbe seite text lesen zu können, den inhalt zu verstehen und dann mit einer postkarte darauf schriftlich antworten zu können. (so kommt es nämlich in dem a1 test vor.)

??

ich habe das gefühl da will uns das allseits beliebte BAMF etwas einfacher verkaufen als es ist.

ich würde mich freuen wenn mein einer von euch sich den probetest anschauen würde und seine meinung dazu äußert. ich sehe eine große diskrepanz.
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Antwort #33 - 23.08.2007 um 16:27:55
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 15:19:43:
bin ich der einzige der einen unterschied sieht zwischen:

"seinen namen in einem formular eintragen können."

und:

eine halbe seite text lesen zu können, den inhalt zu verstehen und dann mit einer postkarte darauf schriftlich antworten zu können. (so kommt es nämlich in dem a1 test vor.)


nein. Die Anforderungen sind deutlich höher als das, was Frau Böhmer und Herr Schäuble in ihren Interviews zum Besten gegeben haben, z.B.

"Das Gesetz sieht vor, dass es sich hier nur um geringe Sprachkenntnisse handelt, 200 bis 300 Wörter, die gelernt werden sollen, bevor man nach Deutschland einreist." (http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/645193/)

Zufrieden?

Es ändert aber nichts an der demnächst eintretenden Rechtslage.

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Antwort #34 - 23.08.2007 um 16:33:27
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 15:19:43:
ich würde mich freuen wenn mein einer von euch sich den probetest anschauen würde und seine meinung dazu äußert. ich sehe eine große diskrepanz.

Welchen meinst Du?

Poste doch mal einen Link.
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Antwort #35 - 23.08.2007 um 16:34:52
 
Muleta schrieb am 23.08.2007 um 16:27:55:
nein. Die Anforderungen sind deutlich höher als das, was Frau Böhmer und Herr Schäuble in ihren Interviews zum Besten gegeben haben, z.B.

"Das Gesetz sieht vor, dass es sich hier nur um geringe Sprachkenntnisse handelt, 200 bis 300 Wörter, die gelernt werden sollen, bevor man nach Deutschland einreist." (http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/interview/645193/)

Zufrieden?

Es ändert aber nichts an der demnächst eintretenden Rechtslage.

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zumindest kann ich nicht wieder als "paranoid" eingestuft werden, wenn ich solche und andere praxis kritisiere finde. das ganze ist mal wieder ne sauerei...auf kosten von ehepaaren die einfach nur zusammen leben wollen.
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Shahpur
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Antwort #36 - 23.08.2007 um 16:37:53
 
Zeppelin schrieb am 23.08.2007 um 16:33:27:
Welchen meinst Du?

Poste doch mal einen Link.


http://www.goethe.de/mmo/priv/1684738-STANDARD.pdf

das ist der link...ich fühle mich mal wieder als ex-ausländer "veräppelt" um es fein auszudrücken...
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Antwort #37 - 23.08.2007 um 16:54:02
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 16:37:53:
http://www.goethe.de/mmo/priv/1684738-STANDARD.pdf

das ist der link...ich fühle mich mal wieder als ex-ausländer "veräppelt" um es fein auszudrücken...

Okay,
habe ich mir angeschaut. Wo aber ist das Problem? Ich sage dies nicht als "arroganter" Einheimischer.
Doch solch elementare Fragen sind wohl bei einem Leben hier kaum zu umschiffen.
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Antwort #38 - 23.08.2007 um 17:15:27
 
Zeppelin schrieb am 23.08.2007 um 16:54:02:
Okay,
habe ich mir angeschaut. Wo aber ist das Problem? Ich sage dies nicht als "arroganter" Einheimischer.
Doch solch elementare Fragen sind wohl bei einem Leben hier kaum zu umschiffen.


so ein Test ist imho VOR einem leben hier alles andere als grundlegende Voraussetzung um sich hier bewegen zu können. Es wird viel mehr verlangt als die Politiker in den Medien dargestellt haben. Es wird mehr verlangt als nötig wäre. Und man vergisst, daß der Lernprozess in deutschland nicht einfach aufhört.

Faktisch heißt das, daß Altfälle im schlimmsten Fall nochmal 6 Monate dranhängen dürfen, um das zertifikat zu bekommen. Dadurch habe ich dann mal schnell insgesamt über 1 Jahr mit meiner Frau verloren. Für manche wird diese Aussage sicherlich lächerlich erscheinen (der typ regt sich wegen einem jahr auf, dabei gibts viel schlimmeres!), vorallem für diejenigen die es nicht betrifft.

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Antwort #39 - 23.08.2007 um 17:25:13
 
Meine Verlobte aus Ghana hat erst unlängst den Test als " Kursbeste " bestanden.
Sie fand den Test sogar noch zu einfach ! Smiley
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Antwort #40 - 23.08.2007 um 17:28:02
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 17:15:27:
Und man vergisst, daß der Lernprozess in deutschland nicht einfach aufhört.



Wobei das mit dem Lernprozess aber auch nur für die Ehegatten zutrifft, die nach Einreise auch die Möglichkeit haben sich fortzubilden.

Und daran liegt es doch dann wieder.

Teilweise finden sie gar nicht erst einen Ansatzpunkt (weil überhaupt keine Grundlagen vorhanden sind) um mit jemanden anderen zu sprechen und mehr zu lernen... vom Wollen mal gar nicht gesprochen.

Wobei es letztendlich müssig ist, hier über den weiteren Sinn zu diskutieren, da dass Ding nun erstmal in der Welt ist.
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Antwort #41 - 23.08.2007 um 17:32:12
 
shibumi schrieb am 23.08.2007 um 17:25:13:
Meine Verlobte aus Ghana hat erst unlängst den Test als " Kursbeste " bestanden.
Sie fand den Test sogar noch zu einfach ! Smiley
LG, shibumi


das ist schön für sie und für dich.

dennoch sehe ich es nicht als wichtig an, daß man z.b. irgend eine Art von Postkarte schriftlich beantworten kann...irgendwelche hörspiele machen muss, mehr vokabeln als angekündigt erlernen muss etc. pp.

Die ganze Sache wurde nunmal anders kommuniziert als bisher. Aber das ist ja nicht das erste mal, daß mir in deutschland sowas passiert...tut mir leid wenn ich wieder so böse bin, aber es gibt viele Fälle in denen ich mir nach über 20 Jahren immernoch fremd und unwillkommen in diesem Land vorkomme...das wird sich in diesem Leben auch nicht mehr ändern.
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Antwort #42 - 23.08.2007 um 17:34:18
 
Das ganze entspricht ja dem europäischen Referenzrahmen für Sprachkenntnisse. Mir als Mutter heranwachsender Kinder begegnet der häufig, wenn es um Studienvoraussetzungen und Auslandsaufenthalte geht. Dann müssen sie halt zum Beispiel entsprechende Englischkenntnisse nachweisen.

Dieser Nachweis wird meistens durch zugehörige Schulabschlüsse etc. erbracht. Der Englisch LK meiner Tochter bis zum Abi entspricht dabei C2. A1 ist die allerunterste Stufe. Wenn ich es richtig im Kopf habe, einem Jahr Fremdsprachenunterricht in der Schule.

Ein Link zur Selbsteinschätzung wäre dieser:

http://www2.tu-berlin.de/fak1/skb/deutsch/sprachen/rasterdeutsch.pdf

Das ist so ungefähr das, was ich mir ranschaffe, wenn ich irgendwo Urlaub machen will. Sollte also im Normalfall zu bewältigen sein.

Grüße          Lisette
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Antwort #43 - 23.08.2007 um 17:41:34
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 16:37:53:
http://www.goethe.de/mmo/priv/1684738-STANDARD.pdf

das ist der link...ich fühle mich mal wieder als ex-ausländer "veräppelt" um es fein auszudrücken...



Das ist genau das Test, das die Familienangehörige von Spätaussiedler und die s.g. "jüdische Zuwanderer" schon seit Jahren absolvieren müssen, um in Deutschland Fuß zu fassen. Mich wundert, warum niemand sich früher darüber "veräppelt" gefühlt hat... sondern jetzt - wenn es sich um den Ehegattennachzug handelt. Smiley
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Antwort #44 - 23.08.2007 um 17:50:58
 
Lisette schrieb am 23.08.2007 um 17:34:18:
Wenn ich es richtig im Kopf habe, einem Jahr Fremdsprachenunterricht in der Schule.
...
Das ist so ungefähr das, was ich mir ranschaffe, wenn ich irgendwo Urlaub machen will.


Warst Du schon mal im Urlaub?

Muleta


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Antwort #45 - 23.08.2007 um 17:51:37
 
chap schrieb am 23.08.2007 um 17:41:34:
Das ist genau das Test, das die Familienangehörige von Spätaussiedler und die s.g. "jüdische Zuwanderer" schon seit Jahren absolvieren müssen, um in Deutschland Fuß zu fassen. Mich wundert, warum niemand sich früher darüber "veräppelt" gefühlt hat... sondern jetzt - wenn es sich um den Ehegattennachzug handelt. Smiley


eventuell ist da ja die sprachbarriere geringer. vermute ich mal einfach so frei in den raum hinein...
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Antwort #46 - 23.08.2007 um 17:53:07
 
Mick schrieb am 22.08.2007 um 19:45:30:
Hi Chap,
da ist mir nix bekannt. Außer Entwurf mit Begründungs-
text, habe ich auch nix.


unglaublich...  wie sollen denn die ABH-Mitarbeiter weiterarbeiten? Smiley
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Antwort #47 - 23.08.2007 um 18:06:34
 
man sollte sich mal die seiten 16 und 17 im testpdf anschauen. wer mir sagt, daß das basics sind, der lügt.

sogar ich musste in diesen extrem schlecht formatierten minitexten suchen, um die entsprechenden infos zu finden. Warum nehmen die keine normalen texte sondern absichtlich grottig formatierte dinge, bei denen irgendein word anfänger versucht das das www nachzuäffen?

das ganze ist für neulinge unnötig veriwrrend gestaltet...
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Antwort #48 - 23.08.2007 um 18:07:11
 
@Chap und alle Interessierte,

es ist ja so, dass die Verkündung an sich im BGBI bis zwei Wochen dauern kann. Da der Bundestag kein Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes beschlossen hat, dauert es nochmal 2 wochen bis das Gesetz nach der Verkündung dann wirklich inkrafttritt. Also haben die Behörden noch genügend Zeit um sich vorzubereiten.



Gruss
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Antwort #49 - 23.08.2007 um 18:20:07
 
chap schrieb am 23.08.2007 um 17:41:34:
Mich wundert, warum niemand sich früher darüber "veräppelt" gefühlt hat... sondern jetzt - wenn es sich um den Ehegattennachzug handelt. Smiley
Weil ich im Grundgesetz nichts über Juden, oder Spätaussiedler finden kann. Nur über die Ehe.

Und da steht nichts davon, das meine Frau Deutsch sprechen muss.
Und auch nicht, das der Staat mich massiv behindert,  meine Ehe hier in Deutschland zu leben. Im Gegenteil, sie soll angeblich sogar unter besonderem Schutz stehen.

Mal davon abgesehen, das es in vielen Ländern gar nicht möglich ist, einen Abschluss A1 am Goethe Institut zu machen. Denn von einfachen Sprachkenntnissen kann ja nach der Lektüre das Flyers, nicht mehr die rede sein. Es soll ja A1 sein. (Wie bitte zb. auf den Malediven, Tonga .........)

Und wo sich alle Experten einig waren, darf diese Bescheinigung KEINEN Nachzug dauerhaft verhindern. Weil es sonst eindeutig verfassungswidrig ist. Also irgendwann, müssen sie auch ein FZV genehmigen, auch wenn kein A1 vorgelegt wird. Als wenn es nicht sowieso schon schwer genug ist, eine Binationale Ehe zu führen, setzt der Staat noch einen drauf.  Griesgrämig Please wait !

Was passiert eigentlich, wenn sich jemand weigert, Deutsch zu lernen ?
Muss ich dann zb. 1 Jahr warten, damit Nachzug genehmigt wird ? Oder sind es vielleicht 2 Jahre ?

Anstatt die Sache an zb. die AE/NE/Einbürgerung zu koppeln, wird so ein Mist gemacht. (zb. AE wird nur 1 Jährig erteilt und kein eigenes Bleiberecht , wenn keine Sprache nachgewiesen wird, Bleiberecht,  NE oder Einbürgerung nur gegen B2) Das wäre sinnvoll und vor allem Verfassungskonform. Aber wahrscheinlich wäre das für alle zu einfach gewesen.


Michael
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Antwort #50 - 23.08.2007 um 19:03:45
 
Schleswiger schrieb am 23.08.2007 um 18:07:11:
@Chap und alle Interessierte,

es ist ja so, dass die Verkündung an sich im BGBI bis zwei Wochen dauern kann.

Ich tippe mal auf kommenden Montag.

Zitat:
Da der Bundestag kein Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes beschlossen hat, dauert es nochmal 2 wochen bis das Gesetz nach der Verkündung dann wirklich inkrafttritt.

Guckst Du in Art. 10, Inkrafttreten am Tage nach der
Veröffentlichung, also tippe ich mal auf Dienstag.

Zitat:
Also haben die Behörden noch genügend Zeit um sich vorzubereiten.

Zeit war genug, schließlich ist dieser Entwurf seit März
oder so auf dem Markt.
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Antwort #51 - 23.08.2007 um 19:11:23
 
Mick schrieb am 23.08.2007 um 19:03:45:
Ich tippe mal auf kommenden Montag. 


Das BGBI erscheint in der jeweiligen neuen Ausgabe nur jeden Freitag.


Mick schrieb am 23.08.2007 um 19:03:45:
Guckst Du in Art. 10, Inkrafttreten am Tage nach der
Veröffentlichung, also tippe ich mal auf Dienstag. 


Hier ist Artikel 10:

Zu Artikel 10: Inkrafttreten
Zu Absatz 1
Diese Vorschrift regelt das generelle Inkrafttreten.
Zu Absatz 2 und 3
Ziel der Änderungen in § 73 AufenthG ist es, das gesamte sicherheitsrelevante Wissen
der Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste bei der Entscheidung über einen
Visumantrag (§ 73 Abs. 1 AufenthG) sowie bei sicherheitsrelevanten
Entscheidungen der Ausländerbehörden (§ 73 Abs. 2 AufenthG) einzubeziehen. In
Zukunft soll das Bundesverwaltungsamt als zentrale Behörde die Informationssteuerung
wahrnehmen. Die Implementierung des Bundesverwaltungsamtes als zentrale
Steuerungsbehörde bedarf der zeitlichen Vorbereitung. Diese dauert in Bezug auf die
Regelung des § 73 Abs. 2 AufenthG neun Monate, in Bezug auf die Regelung des
§73 Abs. 1 AufenthG 18 Monate. Um auch die Neuregelung des § 73 Abs. 2 AufenthG
abweichungsfest im Sinne von Artikel 84 Abs. 1 Satz 5 GG auszugestalten,
bedarf es diesbezüglich eines gespaltenen Inkrafttretens zu § 105a AufenthG.
Bei den weiteren erst 18 Monate nach Verkündung in Kraft tretenden Änderungen
handelt sich um eine Folgeänderung zu dem gestaffelten Inkrafttreten der Änderungen
in § 49 AufenthG.
Zu Absatz 4
Die Länder benötigen ein Jahr als Vorbereitungszeit, um die Einbürgerungskurse zu
implementieren und die Prüfungsvoraussetzungen zu schaffen.


Kannt du mir mal erkären wo da was nach dem Tag des Inkrattreten steht?
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Antwort #52 - 23.08.2007 um 19:13:15
 
uppps, ich ziehe den letzten kommentar zurück.
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Antwort #53 - 23.08.2007 um 19:36:15
 
Und ich kläre auf:

Erscheinungsweise:

...

Art. 10:

Zitat:
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
(2) Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b und Nr. 83 Buchstabe b treten am … [Einsetzen: Datum
des ersten Tages des neunten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats]
in Kraft.
(3) Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe a tritt am … [Einsetzen: Datum des ersten Tages des
18. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft.
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Antwort #54 - 23.08.2007 um 20:35:28
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 17:32:12:
das ist schön für sie und für dich.
dennoch sehe ich es nicht als wichtig an, daß man z.b. irgend eine Art von Postkarte schriftlich beantworten kann...irgendwelche hörspiele machen muss, mehr vokabeln als angekündigt erlernen muss etc. pp.
Die ganze Sache wurde nunmal anders kommuniziert als bisher. Aber das ist ja nicht das erste mal, daß mir in deutschland sowas passiert...tut mir leid wenn ich wieder so böse bin, aber es gibt viele Fälle in denen ich mir nach über 20 Jahren immernoch fremd und unwillkommen in diesem Land vorkomme...das wird sich in diesem Leben auch nicht mehr ändern.

Lieber Shapur, wenn ich mich in einem Land fremd und unwillkommen fühle und dass ohne Sicht auf Besserung, dann gibt es nur eine wirkliche Alternative. Ich gehe in ein anderes Land.
Liebe Grüße aus Ghana (einem Land, wo ich mich ab und an, fremd fühle und sicherlich auch das ein oder andere Mal unwillkommen bin). Und Politiker dehnen nicht nur in Deutschland die Wahrheit.
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Antwort #55 - 23.08.2007 um 21:07:02
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 18:06:34:
man sollte sich mal die seiten 16 und 17 im testpdf anschauen. wer mir sagt, daß das basics sind, der lügt.

sogar ich musste in diesen extrem schlecht formatierten minitexten suchen, um die entsprechenden infos zu finden. Warum nehmen die keine normalen texte sondern absichtlich grottig formatierte dinge, bei denen irgendein word anfänger versucht das das www nachzuäffen?


Ich habe mir die Seiten 16 und 17 angesehen und es geht darum Woerter wie Zeitung, Kasse und Stadtplan laut auszusprechen, sowie die Bezeichnung der abgebildeten Gegenstaende auszusprechen. Ich gehe davon aus, dass das entsprechende Vokabular den Sprachschuelern vorher beigebracht wird, daher finde ich diese Uebung nicht sonderlich schwierig.

Was den Aufbau der pdf Datei betrifft, ich habe Franzoesisch und Spanisch Buecher die genauso aufgebaut sind, und ich finde die Datei uebersichtlich.
Vielleicht kannst Du dem Goethe Institut Vorschlaege unterbreiten, wie sie es besser machen koennen?

Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 17:32:12:
dennoch sehe ich es nicht als wichtig an, daß man z.b. irgend eine Art von Postkarte schriftlich beantworten kann...irgendwelche hörspiele machen muss, mehr vokabeln als angekündigt erlernen muss etc. pp.


Das Schreiben einer Postkarte, oder irgendwelche Hoerspiele sind lediglich Hilfsmittel, damit man mit der Sprache vertraut wird. Das funktioniert in jedem English-, Franzoesisch- oder Spanischkurs genauso. Jedenfalls war es so in den Sprachkursen, die ich besucht habe.



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Antwort #56 - 23.08.2007 um 22:01:35
 
Werden Deutschkurse nur beim FZV verlangt oder auch beim Fiance Visum, wenn man in Deutschland heiraten möchte?

Änderung:
fons: Finance in das sicher gemeinte Fiance geändert
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Antwort #57 - 23.08.2007 um 22:03:37
 
@ingo890,

zweck der eheschliessung in D ist ja der Familiennachzug. Deswegen ist diese Art von FZF auch in den neuen Regelungen miteingebunden.


Gruss
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Antwort #58 - 23.08.2007 um 22:41:59
 
die Aufregung über den Umfang der geforderten Sprachkenntnisse verstehe ich jetzt wirklich nicht mehr. Es wurde von Anfang an von der Stufe A1 gesprochen und geschrieben. Auch hier im Forum. Das Politiker sich immer wieder "unglücklich" ausdrücken sollte eigendlich niemanden verwundern. Wer in der Materie steht, und das ist eigendlich jeder, der kurz vor einer FZF steht, weiss was gemeint ist.

Zu den Altfällen folgendes; sie werden, wenn die Zustimmung (richtig Mick? Zwinkernd ) der ALB vor der Veröffentlichung des Gesetzes der Botschaft vorliegt, nach altem Recht entschieden. Alles was danach bei den Botschaften eingeht, wird nach neuem Recht entschieden.

Ich persönlich finde die geforderten Sprachkenntnisse als nicht zu umfangreich. Sie sind lediglich einerstr Schritt dafür, dass sich unsere ausländischen Mitbürger schneller bei uns wohl fühlen können.
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Antwort #59 - 23.08.2007 um 22:54:33
 
Zitat:
Zu den Altfällen folgendes; sie werden, wenn die Zustimmung (richtig Mick? Zwinkernd ) der ALB vor der Veröffentlichung des Gesetzes der Botschaft vorliegt, nach altem Recht entschieden.

Ich glaube ich schicke am Tag der Veröffentlichung mal
eine Zustimmung zur Botschaft. Inkrafttreten ist ja einen
Tag später, wird sicher luschdig.

Spaß!
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Antwort #60 - 23.08.2007 um 23:27:29
 
aber bitte nicht an meine  Zwinkernd

haben wir schon Texte der geänderten §§?
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Antwort #61 - 23.08.2007 um 23:30:09
 
Zitat:
haben wir schon Texte der geänderten §§?


Hi,
wir greifen das am WE und Anfang der Woche an.
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Antwort #62 - 24.08.2007 um 12:00:44
 
Zitat:
Zu den Altfällen folgendes; sie werden, wenn die Zustimmung (richtig Mick? Zwinkernd ) der ALB vor der Veröffentlichung des Gesetzes der Botschaft vorliegt, nach altem Recht entschieden. Alles was danach bei den Botschaften eingeht, wird nach neuem Recht entschieden.


Hi Ernas,

es gibt doch die Anwendungsvorschriften!? Darfst Du noch was vorlesen? Smiley
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Antwort #63 - 24.08.2007 um 12:08:46
 
was ist eigentlich mit den fällen, die schon komplett überprüft worden sind, und wo nur noch die zustimmung der abh fehlt? darf die abh das ganze dann mal so verzögern das man in die neue regelung fällt? oder gilt das verfahren (wenn alle voraussetzungen schon erfüllt waren) auch schon als quasi abgeschlossen?

edit: die zustimmung ist ja nur der allerletzte schritt des gesamten prozesses. wäre wirklich ärgerlich wenn man da nochmal herausgezogen wird.
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Antwort #64 - 24.08.2007 um 13:32:01
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 12:08:46:
was ist eigentlich mit den fällen, die schon komplett überprüft worden sind, und wo nur noch die zustimmung der abh fehlt? darf die abh das ganze dann mal so verzögern das man in die neue regelung fällt? oder gilt das verfahren (wenn alle voraussetzungen schon erfüllt waren) auch schon als quasi abgeschlossen?

edit: die zustimmung ist ja nur der allerletzte schritt des gesamten prozesses. wäre wirklich ärgerlich wenn man da nochmal herausgezogen wird.


Ich denke, dass es schwerfallen wird, der ABH nachzuweisen, dass Sie die Bearbeitung des Antrages verzögert.  Würde mich jedoch auch interessieren, da wir wahrscheinlich auch in diese Kategorie fallen.

Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall das neue Gesetz Anwendung finden wird, aber was anderes als Vermutungen kann man hier nur schwer anstellen, da es ja noch keine Fallbeispiele gibt. Aber ist auch nur eine Vermutung von mir, bin ja auch nur Laie.
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Antwort #65 - 24.08.2007 um 13:45:32
 
Rhia_nnon schrieb am 24.08.2007 um 13:32:01:
Ich denke, dass es schwerfallen wird, der ABH nachzuweisen, dass Sie die Bearbeitung des Antrages verzögert.  Würde mich jedoch auch interessieren, da wir wahrscheinlich auch in diese Kategorie fallen.

Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall das neue Gesetz Anwendung finden wird, aber was anderes als Vermutungen kann man hier nur schwer anstellen, da es ja noch keine Fallbeispiele gibt. Aber ist auch nur eine Vermutung von mir, bin ja auch nur Laie.


es soll ja auch niemand beschuldigt werden. es geht halt darum, daß ein prozess komplett und positiv abgeschlossen wurde (antragstellung, dokumentenprüfung, befragung), und nur noch ein schritt fehlt. wenn jetzt die abh drei wochen braucht um eine zustimmungsemail zu verfassen, und man dadurch in das neue gesetz rutscht lassen die vielleicht noch mit sich reden. ich weiß halt von der Botschaft in Kabul und dem Vertrauensanwalt das alles eigentlich soweit fertig ist. und nur noch die zustimmung der abh für das visum fehlt.
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Antwort #66 - 24.08.2007 um 13:59:35
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 13:45:32:
es soll ja auch niemand beschuldigt werden. es geht halt darum, daß ein prozess komplett und positiv abgeschlossen wurde (antragstellung, dokumentenprüfung, befragung), und nur noch ein schritt fehlt. wenn jetzt die abh drei wochen braucht um eine zustimmungsemail zu verfassen, und man dadurch in das neue gesetz rutscht lassen die vielleicht noch mit sich reden. ich weiß halt von der Botschaft in Kabul und dem Vertrauensanwalt das alles eigentlich soweit fertig ist. und nur noch die zustimmung der abh für das visum fehlt.


Ich glaube, Du misverstehst mich. Ich habe Dir nicht unterstellt, dass Du jemanden beschuldigen willst.

Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt, aber ich wollte sagen, dass es sich meiner Meinung nach sehr schwer nachweisen lässt, aus welchem Grunde die neue Gesetzgebung Anwendung findet, sprich das die ABH wartet, bis das neue Gesetz in Kraft tritt.
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Antwort #67 - 24.08.2007 um 14:06:04
 
Veröffentlichung erfolgt am Montag. Ab Dienstag tritt es in Kraft. D.h. wenn die
ABH bis Montag nicht zugestimmt hat, dann gilt das geänderte Gesetz (für alle).

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Antwort #68 - 24.08.2007 um 14:47:09
 
Zitat:
Veröffentlichung erfolgt am Montag. Ab Dienstag tritt es in Kraft. D.h. wenn die
ABH bis Montag nicht zugestimmt hat, dann gilt das geänderte Gesetz (für alle).

DC


Hi DC,

hast Du Bekannten in dem Bundesanzeiger Verlag? Smiley
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Antwort #69 - 24.08.2007 um 14:53:45
 
Zitat:
Veröffentlichung erfolgt am Montag. Ab Dienstag tritt es in Kraft. D.h. wenn die
ABH bis Montag nicht zugestimmt hat, dann gilt das geänderte Gesetz (für alle).

DC


In manchen ABHs  wird es anscheinend bereits heute angewendet  hä?

Heute morgen: FZF zu einem deutschen Ehepartner, erstmalige Beantragung einer AE
aufgrund §28 (1) 1. (ausländischer Ehepartner hatte bis jetzt AE aus anderem Grund)
"wegen des neues Gesetzes brauche ich noch  Angaben zu Einkommen und Wohnverhältnissen" -
zum Glück wurden aber wenigstens keine Nachweise für unsere Angaben verlangt, dann hätten
wir nochmal wiederkommen müssen.

Was mich zu einer theoretischen Frage bringt: kann es passieren, dass das Visum noch nach der
alten Rechtslage erteilt wird, und dann aber nach der Einreise bei der AE-Erteilung im Land
dennoch eine Prüfung der Einkommensverhältnisse etc.  stattfindet?

Grüße

Eduard
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Antwort #70 - 24.08.2007 um 15:06:49
 
Eduard schrieb am 24.08.2007 um 14:53:45:
In manchen ABHs  wird es anscheinend bereits heute angewendet  hä?

"wegen des neues Gesetzes brauche ich noch  Angaben zu Einkommen und Wohnverhältnissen" -


Das hat man bei mir schon etwa Anfang August verlangt, wo das Gesetz noch nicht mal unterschrieben war.
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Antwort #71 - 24.08.2007 um 15:45:17
 
Das wurde hier ja schon x-mal diskutiert. Auch nach dem neuen Gesetz kann eine FZF zu einem Deutschverheirateten nicht aufgrund der Einkommensverhältnisse abgelehnt werden. Wird also nach dem Einkommen gefragt, dann deswegen weil bei Bezug von Sozialleistung geprüft wird ob dem Deutschen evtl. das Führen der Ehe im Land des Partners zugemutet werden kann. Hierzu müsste der Deutsche aber schon längere Zeit dort gelebt, die Sprache beherrschen etc. Deswegen trifft diese Wahrscheinlichkeit oftmals eher auf eingebürgerte Deutsche zu.
Dafür spricht auch das in Deinem Fall keine Nachweise verlangt wurden sondern nur gefragt wurde. Hättest Du geantwortet daß Du Hartz 4 Empfänger bist, hätte man die o.g. Möglichkeit geprüft und weitere Fragen gestellt.
Sollte es eine AHB geben die die FZF zu einem Deutschen wegen ungesicherter Einkommensverhältnisse bzw. dem Bezug von Sozialleistungen ablehnt, selbst wenn sie in dem Wissen ist das dem Deutschen Partner nicht zugemutet werden kann die Ehe im Ausland zu führen, so verstösst dieses nach wie vor gegen den gesetzlich verankerten Grundsatz des Schutzes von Ehe und Familie. Und das bleibt auch nach der Gesetzesänderung so.
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Antwort #72 - 24.08.2007 um 16:03:45
 
Eduard schrieb am 24.08.2007 um 14:53:45:
In manchen ABHs  wird es anscheinend bereits heute angewendet  hä?

Heute morgen: FZF zu einem deutschen Ehepartner, erstmalige Beantragung einer AE
aufgrund §28 (1) 1. (ausländischer Ehepartner hatte bis jetzt AE aus anderem Grund)
"wegen des neues Gesetzes brauche ich noch  Angaben zu Einkommen und Wohnverhältnissen" -
zum Glück wurden aber wenigstens keine Nachweise für unsere Angaben verlangt, dann hätten
wir nochmal wiederkommen müssen.

Was mich zu einer theoretischen Frage bringt: kann es passieren, dass das Visum noch nach der
alten Rechtslage erteilt wird, und dann aber nach der Einreise bei der AE-Erteilung im Land
dennoch eine Prüfung der Einkommensverhältnisse etc.  stattfindet?

Grüße

Eduard



ich habe das ganze auch in der form erlebt und in einem anderen thread erwähnt. aber manche leute hier nennen einen dann "paranoid", weil ich mir das anscheinend nur einbilde...und glauben das in den abh allles exakt nach gesetzesvorgabe läuft.

leider ist dem häufig nicht so, bei restriktiven Gesetzen kann man anscheinend garnicht früh genug beginnen. Bei Gesetzesänderungen die Vorteile für gewisse Gruppen bringen würden, werden Altfälle aber plötzlich mal schnell durchgezogen. Hab sowas schon oft genug erlebt, aber ich bin ja nur ein paranoider eingebürgerter deutscher, der nach ratschlag mancher user deutschland verlassen sollte...
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Antwort #73 - 24.08.2007 um 16:05:44
 
xxl1969 schrieb am 24.08.2007 um 15:45:17:
Das wurde hier ja schon x-mal diskutiert. Auch nach dem neuen Gesetz kann eine FZF zu einem Deutschverheirateten nicht aufgrund der Einkommensverhältnisse abgelehnt werden. Wird also nach dem Einkommen gefragt, dann deswegen weil bei Bezug von Sozialleistung geprüft wird ob dem Deutschen evtl. das Führen der Ehe im Land des Partners zugemutet werden kann. Hierzu müsste der Deutsche aber schon längere Zeit dort gelebt, die Sprache beherrschen etc. Deswegen trifft diese Wahrscheinlichkeit oftmals eher auf eingebürgerte Deutsche zu.
Dafür spricht auch das in Deinem Fall keine Nachweise verlangt wurden sondern nur gefragt wurde. Hättest Du geantwortet daß Du Hartz 4 Empfänger bist, hätte man die o.g. Möglichkeit geprüft und weitere Fragen gestellt.
Sollte es eine AHB geben die die FZF zu einem Deutschen wegen ungesicherter Einkommensverhältnisse bzw. dem Bezug von Sozialleistungen ablehnt, selbst wenn sie in dem Wissen ist das dem Deutschen Partner nicht zugemutet werden kann die Ehe im Ausland zu führen, so verstösst dieses nach wie vor gegen den gesetzlich verankerten Grundsatz des Schutzes von Ehe und Familie. Und das bleibt auch nach der Gesetzesänderung so.


ok, ersetze "deutscher" durch "eingebürgerter deutscher". Das erklärt IMMERNOCH nicht warum diese praxis der Einkommensüberprüfung schon längst vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bei eingebürgerten deutschen angewendet wird!
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Antwort #74 - 24.08.2007 um 16:49:36
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 16:05:44:
ok, ersetze "deutscher" durch "eingebürgerter deutscher". Das erklärt IMMERNOCH nicht warum diese praxis der Einkommensüberprüfung schon längst vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes bei eingebürgerten deutschen angewendet wird!


Die Einkommensüberprüfung findet auch bei Deutschen statt (wie bei mir z.B.) Du wirst also keineswegs benachteiligt, weil Du eingebürgerter Deutscher bist.

Wieso beharrst Du eigentlich so darauf, dass Du als eingebürgerter Deutscher benachteiligt wirst? Sowie ich das sehe, machst Du genau die gleichen Erfahrungen wie andere auch, ob Deutscher, Ausländer, oder eingebürgerter Deutscher, kann man hier auch ziemlich oft nachlesen.


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Antwort #75 - 24.08.2007 um 16:54:37
 
Ok, aber Einkommensüberprüfung bedeutet ja erstmal noch nicht, das dann bei ungesichertem LU die FZF abgelehnt wird. Das wäre dann, auch nach der neuen Gesetzeslage, nicht richtig. Natürlich ist es mir bekannt das es einige ABH gibt, die sich leider an bestimmte Dinge nicht halten. Da hilft dann, wenn jegliche Kommunikaton keinen Erfolg bringt, wohl nur der Rechtsweg.
Wie mir ein Anwalt neulich sagte, müssen es wieder mal die ersten die nach der Gesetzesänderung Anträge stellen ausbaden, da zunächst Referenzurteile hermüssen. Das alte Recht war quasi "ausgeklagt" und jetzt geht es wieder von vorne los...... Traurig
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Antwort #76 - 24.08.2007 um 17:02:20
 
Rhia_nnon schrieb am 24.08.2007 um 16:49:36:
Wieso beharrst Du eigentlich so darauf, dass Du als eingebürgerter Deutscher benachteiligt wirst?


weil es spätestens nach dem inkraft treten des neuen gesetzes fakt ist?

in deinem Fall machte es keinen unterschied, aber in vielen Fällen leider schon, ob ein eingebürgerter den Antrag stellt oder ein 100% "echter" deutscher.

und nach dem neuen Gesetz steht es schwarz auf weiß, daß man bei eingebürgerten die variante der ehe im ausland "überprüfen" soll. und das ist eine faktische benachteiligung.
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Antwort #77 - 24.08.2007 um 17:07:25
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:02:20:
in deinem Fall machte es keinen unterschied, aber in vielen Fällen leider schon, ob ein eingebürgerter den Antrag stellt oder ein 100% "echter" deutscher.

und nach dem neuen Gesetz steht es schwarz auf weiß, daß man bei eingebürgerten die variante der ehe im ausland "überprüfen" soll. und das ist eine faktische benachteiligung. 


Da stimme ich Dir zu. Dies ist auch einer der umstrittensten Punkte der mit Sicherheit bald vor Gericht gehen wird.
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Antwort #78 - 24.08.2007 um 17:11:26
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:02:20:
eingebürgerter den Antrag stellt oder ein 100% "echter" deutscher. 

Hi,
allein das "Eingebürgerter" ist nach der Begründung kein
Kriterium. Es geht um Eingebürgerte, die zugleich noch
die Staatsangehörigkeit des Ehegatten besitzen. Das ist
ein kleiner aber feiner Unterschied.

Ich nutze die Gelegenheit jetzt schon darauf aufmerksam
zu machen, dass hier im Board die Diskussion über ver-
fassungsmäßigkeit etc. spätestens dann nicht mehr zuge-
lassen wird, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Regt
Euch also so lange noch ein wenig auf und sagt alles, was
schon gesagt wurde, noch fünf bis zehn Mal.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #79 - 24.08.2007 um 17:25:16
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:02:20:
ob ein eingebürgerter den Antrag stellt oder ein 100% "echter" deutscher. 


Was ist der Unterschied, Deiner Meinung nach ? Gibt es überhaupt einen oder gibt es den nur
bei Dir, weil Du Dich benachteiligt fühlst ?

Also das Gejammer ist inzwischen unerträglich und Du solltest lernen zu akzeptieren !


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Antwort #80 - 24.08.2007 um 17:29:43
 
Zitat:
Also das Gejammer ist inzwischen unerträglich und Du solltest lernen zu akzeptieren !  


Diese Äusserung war wieder mal ein Griff ins... frag mich wer hier was lernen muss.  
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Antwort #81 - 24.08.2007 um 17:31:53
 
Mick schrieb am 24.08.2007 um 17:11:26:

Hi,
allein das "Eingebürgerter" ist nach der Begründung kein
Kriterium. Es geht um Eingebürgerte, die zugleich noch
die Staatsangehörigkeit des Ehegatten besitzen. Das ist
ein kleiner aber feiner Unterschied.

Ich nutze die Gelegenheit jetzt schon darauf aufmerksam
zu machen, dass hier im Board die Diskussion über ver-
fassungsmäßigkeit etc. spätestens dann nicht mehr zuge-
lassen wird, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Regt
Euch also so lange noch ein wenig auf und sagt alles, was
schon gesagt wurde, noch fünf bis zehn Mal.


Man kann es ja so drehen und wenden wie man will. Am ende wird jemand mit dem deutschen pass benachteiligt. in meinem fall (afghane) KANN es nur die doppelte staatsbürgerschaft geben weil ausbürgerung nicht geht, und ich werde benachteiligt obwohl ich nichts für meine doppelstaatlichkeit kann.
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Antwort #82 - 24.08.2007 um 17:34:47
 
Tja, manche begreifen eben nur physisch.
Ich denke, die Neuregelung ist notwendig und es war allerhöchste Zeit. Das es den Ausländern nicht passt, war klar.

Jungs, ihr werdet sehen was passiert ! Da hilft das Gejammer über eine absolut
zumutbare Anforderung rein gar nichts und ist albern3  Zwinkernd

DC
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DonCamillo
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Antwort #83 - 24.08.2007 um 17:36:53
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:31:53:
ich nichts für meine doppelstaatlichkeit kann. 


Du nicht und D auch nicht !


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Antwort #84 - 24.08.2007 um 17:45:40
 
Zitat:
Du nicht und D auch nicht !
DC  


Eben doch. D kann nicht Deutsche mit verschiedenen Rechten schaffen. Und deswegen wird diese Regelung vor Gericht die rote Karte kriegen. Das wird DC in seiner Behörde so umsetzen müssen und es somit physisch spüren. Gejammer bringt dann nix.  Zwinkernd
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Shahpur
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Antwort #85 - 24.08.2007 um 17:50:58
 
Zitat:
Tja, manche begreifen eben nur physisch.
Ich denke, die Neuregelung ist notwendig und es war allerhöchste Zeit. Das es den Ausländern nicht passt, war klar.

Jungs, ihr werdet sehen was passiert ! Da hilft das Gejammer über eine absolut
zumutbare Anforderung rein gar nichts und ist albern3  Zwinkernd

DC


1. weißt du was physisch bedeutet?

2. ja, die schlimmen ausländer! "war klar" das die es nicht mögen werden wenn wir sie aufgrund eine HOCHZEIT dann mal mitsamt deutschen passes "ausweisen" können. absolut unverständlich das da leute jammern, da soll der herr doch mit seiner frau in kabul leben!

aber hey, mir ist schon klar, daß für manche Leute die kühnsten Träume wahr werden. Man stelle sich vor, in zukunft sollen auch Eingebürgerte dazu "bewegt" werden können das Land zu verlassen. Die Praktiker können wahrlich stolz sein!
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Shahpur
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Antwort #86 - 24.08.2007 um 17:52:19
 
Zitat:


Du nicht und D auch nicht !


DC


du argumentierst absichtlich auf kinderniveau, damit du dich der grundätzlichen debatte nicht stellen musst.

viel spass damit. das beste beispiel, was in abhs derzeit schief läuft.
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Antwort #87 - 24.08.2007 um 17:55:11
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:52:19:
das beste beispiel, was in abhs derzeit schief läuft. 


Da muss ich Dir Recht geben. Ich bekomme bei solchen Äusserungen von ABH Mitarbeitern auch die Krise.
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Antwort #88 - 24.08.2007 um 17:56:30
 
xxl1969 schrieb am 24.08.2007 um 17:45:40:
Und deswegen wird diese Regelung vor Gericht die rote Karte kriegen.  

Wenn du dir dessen so sicher bist, dann verstehe deine Aufregung überhaupt nicht.
Dann solltest du dich freuen, einen "Sieg" gegen Deutschland erringen zu können; das Endergebnis hieße dann: 1:0 für Eingebürgerte mit Doppelstaatsbürgerschaft.

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Antwort #89 - 24.08.2007 um 17:56:54
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:52:19:
das beste beispiel, was in abhs derzeit schief läuft

Hallo, auf was für'n Tripp bist du denn mit solchen Pauschlaussagen ?
Wenn du willst, zähle ich dir hunderte Dinge auf, was bei Ausländern (Deutschen, Männern, Frauen, Afghanen oder sonst einer Gruppe) schief läuft.

proll
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Antwort #90 - 24.08.2007 um 17:59:00
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:02:20:
und nach dem neuen Gesetz steht es schwarz auf weiß, daß man bei eingebürgerten die variante der ehe im ausland "überprüfen" soll. und das ist eine faktische benachteiligung.


Es steht nicht in dem Gesetz, nur in der Begründung und auch nicht explizit. Smiley Wenn es so, wie Du hier geschrieben hast, gehandhabt wird, steht der Weg der Verfassungsklage offen. Nach Art. 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen ... seiner Abstammung, ... seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft ... benachteiligt oder bevorzugt werden. Smiley
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Antwort #91 - 24.08.2007 um 17:59:06
 
trixie schrieb am 24.08.2007 um 17:56:30:
Dann solltest du dich freuen, einen "Sieg" gegen Deutschland erringen zu können; das Endergebnis hieße dann: 1:0 für Eingebürgerte mit Doppelstaatsbürgerschaft.

trixie 


Nein das Endergebnis wäre dann 1:1. Und darüber würde ich mich freuen, das stimmt.
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Antwort #92 - 24.08.2007 um 17:59:47
 
Hi,

diese Diskussion bringt uns nun wirklich nicht weiter. Wir wollen doch nicht, dass der Thread geschlossen wirs.


Gruss
Slesviger
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Shahpur
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Antwort #93 - 24.08.2007 um 18:01:11
 
Zitat:

Hallo, auf was für'n Tripp bist du denn mit solchen Pauschlaussagen ?
Wenn du willst, zähle ich dir hunderte Dinge auf, was bei Ausländern (Deutschen, Männern, Frauen, Afghanen oder sonst einer Gruppe) schief läuft.

proll


"ein BEISPIEl dafür was schiefläuft". damit meinte ich wohl kaum, daß alles in den abhs schiefläuft. oder das dieses beispiel in allen abhs vorkommen muss. das war eher personenbezogen gedacht, ich wollte damit sagen das man mit dem sachbearbeiter manchmal wirklich die falsche karten ziehen kann.
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Antwort #94 - 24.08.2007 um 18:04:09
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 18:01:11:
das war eher personenbezogen gedacht, ich wollte damit sagen das man mit dem sachbearbeiter manchmal wirklich die falsche karten ziehen kann. 


Und so habe ich das auch verstanden! Ich verstehe nicht warum sich sofort alle ABHler angegriffen fühlen. Man kann doch ganz leicht erkennen das dieses auf DC bezogen war. Kein Wunder bei dieser Äusserung....
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Antwort #95 - 24.08.2007 um 18:07:23
 
Für meinen Geschmack wären hier etliche Beiträge reif für den Schrott  Ärgerlich

Da das aber zuviel Arbeit machen würde, mache ich den Thread jetzt dicht .

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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