Zitat:Veröffentlichung erfolgt am Montag. Ab Dienstag tritt es in Kraft. D.h. wenn die
ABH bis Montag nicht zugestimmt hat, dann gilt das geänderte Gesetz (für alle).
DC
In manchen ABHs wird es anscheinend bereits heute angewendet
Heute morgen:
FZF zu einem deutschen Ehepartner, erstmalige Beantragung einer
AEaufgrund §28 (1) 1. (ausländischer Ehepartner hatte bis jetzt
AE aus anderem Grund)
"wegen des neues Gesetzes brauche ich noch Angaben zu Einkommen und Wohnverhältnissen" -
zum Glück wurden aber wenigstens keine Nachweise für unsere Angaben verlangt, dann hätten
wir nochmal wiederkommen müssen.
Was mich zu einer theoretischen Frage bringt: kann es passieren, dass das Visum noch nach der
alten Rechtslage erteilt wird, und dann aber nach der Einreise bei der AE-Erteilung im Land
dennoch eine Prüfung der Einkommensverhältnisse etc. stattfindet?
Grüße
Eduard