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BPräs. hat unnaschrieben (Gelesen: 43.200 mal)
xxl1969
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Antwort #75 - 24.08.2007 um 16:54:37
 
Ok, aber Einkommensüberprüfung bedeutet ja erstmal noch nicht, das dann bei ungesichertem LU die FZF abgelehnt wird. Das wäre dann, auch nach der neuen Gesetzeslage, nicht richtig. Natürlich ist es mir bekannt das es einige ABH gibt, die sich leider an bestimmte Dinge nicht halten. Da hilft dann, wenn jegliche Kommunikaton keinen Erfolg bringt, wohl nur der Rechtsweg.
Wie mir ein Anwalt neulich sagte, müssen es wieder mal die ersten die nach der Gesetzesänderung Anträge stellen ausbaden, da zunächst Referenzurteile hermüssen. Das alte Recht war quasi "ausgeklagt" und jetzt geht es wieder von vorne los...... Traurig
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Shahpur
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Antwort #76 - 24.08.2007 um 17:02:20
 
Rhia_nnon schrieb am 24.08.2007 um 16:49:36:
Wieso beharrst Du eigentlich so darauf, dass Du als eingebürgerter Deutscher benachteiligt wirst?


weil es spätestens nach dem inkraft treten des neuen gesetzes fakt ist?

in deinem Fall machte es keinen unterschied, aber in vielen Fällen leider schon, ob ein eingebürgerter den Antrag stellt oder ein 100% "echter" deutscher.

und nach dem neuen Gesetz steht es schwarz auf weiß, daß man bei eingebürgerten die variante der ehe im ausland "überprüfen" soll. und das ist eine faktische benachteiligung.
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xxl1969
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Antwort #77 - 24.08.2007 um 17:07:25
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:02:20:
in deinem Fall machte es keinen unterschied, aber in vielen Fällen leider schon, ob ein eingebürgerter den Antrag stellt oder ein 100% "echter" deutscher.

und nach dem neuen Gesetz steht es schwarz auf weiß, daß man bei eingebürgerten die variante der ehe im ausland "überprüfen" soll. und das ist eine faktische benachteiligung. 


Da stimme ich Dir zu. Dies ist auch einer der umstrittensten Punkte der mit Sicherheit bald vor Gericht gehen wird.
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Mick
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Antwort #78 - 24.08.2007 um 17:11:26
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:02:20:
eingebürgerter den Antrag stellt oder ein 100% "echter" deutscher. 

Hi,
allein das "Eingebürgerter" ist nach der Begründung kein
Kriterium. Es geht um Eingebürgerte, die zugleich noch
die Staatsangehörigkeit des Ehegatten besitzen. Das ist
ein kleiner aber feiner Unterschied.

Ich nutze die Gelegenheit jetzt schon darauf aufmerksam
zu machen, dass hier im Board die Diskussion über ver-
fassungsmäßigkeit etc. spätestens dann nicht mehr zuge-
lassen wird, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Regt
Euch also so lange noch ein wenig auf und sagt alles, was
schon gesagt wurde, noch fünf bis zehn Mal.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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DonCamillo
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Antwort #79 - 24.08.2007 um 17:25:16
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:02:20:
ob ein eingebürgerter den Antrag stellt oder ein 100% "echter" deutscher. 


Was ist der Unterschied, Deiner Meinung nach ? Gibt es überhaupt einen oder gibt es den nur
bei Dir, weil Du Dich benachteiligt fühlst ?

Also das Gejammer ist inzwischen unerträglich und Du solltest lernen zu akzeptieren !


DC
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xxl1969
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Antwort #80 - 24.08.2007 um 17:29:43
 
Zitat:
Also das Gejammer ist inzwischen unerträglich und Du solltest lernen zu akzeptieren !  


Diese Äusserung war wieder mal ein Griff ins... frag mich wer hier was lernen muss.  
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Shahpur
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Antwort #81 - 24.08.2007 um 17:31:53
 
Mick schrieb am 24.08.2007 um 17:11:26:

Hi,
allein das "Eingebürgerter" ist nach der Begründung kein
Kriterium. Es geht um Eingebürgerte, die zugleich noch
die Staatsangehörigkeit des Ehegatten besitzen. Das ist
ein kleiner aber feiner Unterschied.

Ich nutze die Gelegenheit jetzt schon darauf aufmerksam
zu machen, dass hier im Board die Diskussion über ver-
fassungsmäßigkeit etc. spätestens dann nicht mehr zuge-
lassen wird, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Regt
Euch also so lange noch ein wenig auf und sagt alles, was
schon gesagt wurde, noch fünf bis zehn Mal.


Man kann es ja so drehen und wenden wie man will. Am ende wird jemand mit dem deutschen pass benachteiligt. in meinem fall (afghane) KANN es nur die doppelte staatsbürgerschaft geben weil ausbürgerung nicht geht, und ich werde benachteiligt obwohl ich nichts für meine doppelstaatlichkeit kann.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #82 - 24.08.2007 um 17:34:47
 
Tja, manche begreifen eben nur physisch.
Ich denke, die Neuregelung ist notwendig und es war allerhöchste Zeit. Das es den Ausländern nicht passt, war klar.

Jungs, ihr werdet sehen was passiert ! Da hilft das Gejammer über eine absolut
zumutbare Anforderung rein gar nichts und ist albern3  Zwinkernd

DC
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Antwort #83 - 24.08.2007 um 17:36:53
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:31:53:
ich nichts für meine doppelstaatlichkeit kann. 


Du nicht und D auch nicht !


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Antwort #84 - 24.08.2007 um 17:45:40
 
Zitat:
Du nicht und D auch nicht !
DC  


Eben doch. D kann nicht Deutsche mit verschiedenen Rechten schaffen. Und deswegen wird diese Regelung vor Gericht die rote Karte kriegen. Das wird DC in seiner Behörde so umsetzen müssen und es somit physisch spüren. Gejammer bringt dann nix.  Zwinkernd
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Antwort #85 - 24.08.2007 um 17:50:58
 
Zitat:
Tja, manche begreifen eben nur physisch.
Ich denke, die Neuregelung ist notwendig und es war allerhöchste Zeit. Das es den Ausländern nicht passt, war klar.

Jungs, ihr werdet sehen was passiert ! Da hilft das Gejammer über eine absolut
zumutbare Anforderung rein gar nichts und ist albern3  Zwinkernd

DC


1. weißt du was physisch bedeutet?

2. ja, die schlimmen ausländer! "war klar" das die es nicht mögen werden wenn wir sie aufgrund eine HOCHZEIT dann mal mitsamt deutschen passes "ausweisen" können. absolut unverständlich das da leute jammern, da soll der herr doch mit seiner frau in kabul leben!

aber hey, mir ist schon klar, daß für manche Leute die kühnsten Träume wahr werden. Man stelle sich vor, in zukunft sollen auch Eingebürgerte dazu "bewegt" werden können das Land zu verlassen. Die Praktiker können wahrlich stolz sein!
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Antwort #86 - 24.08.2007 um 17:52:19
 
Zitat:


Du nicht und D auch nicht !


DC


du argumentierst absichtlich auf kinderniveau, damit du dich der grundätzlichen debatte nicht stellen musst.

viel spass damit. das beste beispiel, was in abhs derzeit schief läuft.
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Antwort #87 - 24.08.2007 um 17:55:11
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:52:19:
das beste beispiel, was in abhs derzeit schief läuft. 


Da muss ich Dir Recht geben. Ich bekomme bei solchen Äusserungen von ABH Mitarbeitern auch die Krise.
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Antwort #88 - 24.08.2007 um 17:56:30
 
xxl1969 schrieb am 24.08.2007 um 17:45:40:
Und deswegen wird diese Regelung vor Gericht die rote Karte kriegen.  

Wenn du dir dessen so sicher bist, dann verstehe deine Aufregung überhaupt nicht.
Dann solltest du dich freuen, einen "Sieg" gegen Deutschland erringen zu können; das Endergebnis hieße dann: 1:0 für Eingebürgerte mit Doppelstaatsbürgerschaft.

trixie
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Antwort #89 - 24.08.2007 um 17:56:54
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:52:19:
das beste beispiel, was in abhs derzeit schief läuft

Hallo, auf was für'n Tripp bist du denn mit solchen Pauschlaussagen ?
Wenn du willst, zähle ich dir hunderte Dinge auf, was bei Ausländern (Deutschen, Männern, Frauen, Afghanen oder sonst einer Gruppe) schief läuft.

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