Mikael321 schrieb am 22.08.2007 um 11:39:01:Meines wissen nach, ist zb. das Goethe Institut in Misk, in den nächsten 8 Monaten ausgebucht. (Das mit dem neuen Gesetz, hat sich wohl schon rumgeschwiegen)Und Minsk, ist durchaus als Urban zu bezeichnen. Und das eine Bescheinigung des Instituts, das alle Kurse voll sind, ausreicht erfolgreich ein FZV zu beantragen, wage ich zu bezweifeln .
Michael
Es war hier und anderswo ja schon vielfach zu vernehmen, dass längst ein Run auf die Goethe-Institute stattgefunden hat.
Aber ich bin mir auch nicht so sicher, ob es wirklich ein Goethe-Zertifikat sein muss. Dazu gibt es ja wohl auch noch keine konkreten Festlegungen.
Für entscheidend halte ich eben die Passage, das man in der Lages sein muss, sich auf einfache Weise in Deutscher Sprache zu verständigen.
Und das kann man zur Not auch autodidaktisch erlernen.
Fraglich ist ja auch, ob ein Nachweis über mehrjährigen Deutschunterricht an einer heimatlichen Schule anerkannt werden kann, wenn man eben in der Lage wäre, sich z.B. im Rahmen des Visaverfahrens auch entsprechend zu artikulieren.
Anders ausgedrückt lautet die ungeklärte Frage ja wohl, ob es um die Sprachfähigkeit geht oder um ein Papier auf dem steht, dass man diese hätte.
Aber da kann man halt nur abwarten, wie es sich in der Praxis entwickelt.
Wenn die
FZF schlichtweg an den Kapazitätsgrenzen der Zertifizierungsinstitute scheitern sollten, wäre wohl klar, was die Roten Roben dazu vermelden werden.
Weiß jemand von den Konsulaten schon, wie man das Problem ab Veröffentlichung des Gesetzes handhaben wird?
Zeppelin