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Sicherung vom LU (Gelesen: 2.795 mal)
düsseldorf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/Ehemann Marokkaner
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24.08.2007 um 10:04:44
 
Auch der Ehegattennachzug zu Deutschen kann künftig im Ausnahmefall von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden


Von was würde es den abhägig gemacht?Weiß das jemand?Was wäre der härtefall?

lg andrea
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.08.2007 um 10:34:11
 
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 24.08.2007 um 10:37:18
 
Zitat:
Von was würde es den abhägig gemacht?Weiß das jemand?Was wäre der härtefall?


Das wurde hier alles schon 100mal erklärt - wie wäre es damit, ab und zu die Suchfunktion zu benutzen ? -

Aber gut, nochmal:

Solche Ausnahmefälle können gegeben sein, wenn der deutsche Ehepartner zugleich die Staatsangehörigkeit des ausländischen Ehepartners hat - in diesem Fall kann es als zumutbar angesehen werden, das bei fehlendem Lebensunterhalt in Deutschland, die Ehe in dem Herkunftsland des ausländischen Partners gelebt wird.

Solche Ausnahmefälle können weiterhin gegeben sein, wenn der deutsche Ehepartner sich bereits über einen längeren Zeitraum oder mehrere längere Zeiträume im Herkunftsland des ausländischen Ehepartners aufgehalten hat.

Was genau die Grenze für einen "längeren Zeitraum" ist oder sein wird, ist derzeit nicht genau zu sagen - es liegen bislang weder Anwendungsheinweise noch Verwaltungsvorschriften zum neuen Gesetz, das augenblicklich auch noch nicht inkraft ist, vor. Einiges wird sich auch erst im Laufe der Zeit im Zuge der Gesetzesanwendung genauer herauskristallisieren und dann ggf. gerichtlich zu überprüfen sein.

Es seien mir, obwohl ich kein Mod bin, an der Stelle  offTopic mal ein paar Worte gestattet:

Es nervt allmählich wenn (wie schon seit Wochen) immer wieder Fragen mit mehr oder minder starkem Einzelfallbezug (so wie hier, nach dem Motto: Was bitteschön wird denn ein Härtefall sein und wie wird der gewürdigt werden???)mit Bezug auf Regelungen die noch nicht mal inkraft oder gar gerade in der Zeitung aufgrund von Politikerassagen vorgestellt worden sind, gestellt werden. Wer soll darauf seriös antworten können? Hier sind keine Hellseher am Werke. - Ich würde mir in diesem Sinne von einigen usern bei aller Erwartungshaltung manchmal ein bisschen mehr Verständnis und Zurückhaltung wünschen. Das viele Spekulieren hier im Forum in dieser Richtung schadet nur und endet, wie einige threads beweisen, am Ende oft in unsachlichen und nichtssagenden Ping-Pong-Dialogen.
- Genug gefrustet!

=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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thom
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Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 24.08.2007 um 11:37:41
 
düsseldorf schrieb am 24.08.2007 um 10:04:44:
Auch der Ehegattennachzug zu Deutschen kann künftig im Ausnahmefall von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden  
schweitzer schrieb am 24.08.2007 um 10:37:18:
Es nervt allmählich

Lieber Schweitzer, das ist aber unser Problem, wenn wir bisher keine präzise Antwort geben können und manche Praktiker den Ausnahmefall entgegen der Gesetzesbegründung anscheinend sehr weit auslegen wollen. Diese Frage wird noch sehr oft kommen.
thom
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.08.2007 um 11:47:59
 
@ schweitzer

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