Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:02:20:eingebürgerter den Antrag stellt oder ein 100% "echter" deutscher.
Hi,
allein das "Eingebürgerter" ist nach der Begründung kein
Kriterium. Es geht um Eingebürgerte, die zugleich noch
die Staatsangehörigkeit des Ehegatten besitzen. Das ist
ein kleiner aber feiner Unterschied.
Ich nutze die Gelegenheit jetzt schon darauf aufmerksam
zu machen, dass hier im Board die Diskussion über ver-
fassungsmäßigkeit etc. spätestens dann nicht mehr zuge-
lassen wird, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Regt
Euch also so lange noch ein wenig auf und sagt alles, was
schon gesagt wurde, noch fünf bis zehn Mal.