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BPräs. hat unnaschrieben (Gelesen: 43.204 mal)
Shahpur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #45 - 23.08.2007 um 17:51:37
 
chap schrieb am 23.08.2007 um 17:41:34:
Das ist genau das Test, das die Familienangehörige von Spätaussiedler und die s.g. "jüdische Zuwanderer" schon seit Jahren absolvieren müssen, um in Deutschland Fuß zu fassen. Mich wundert, warum niemand sich früher darüber "veräppelt" gefühlt hat... sondern jetzt - wenn es sich um den Ehegattennachzug handelt. Smiley


eventuell ist da ja die sprachbarriere geringer. vermute ich mal einfach so frei in den raum hinein...
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #46 - 23.08.2007 um 17:53:07
 
Mick schrieb am 22.08.2007 um 19:45:30:
Hi Chap,
da ist mir nix bekannt. Außer Entwurf mit Begründungs-
text, habe ich auch nix.


unglaublich...  wie sollen denn die ABH-Mitarbeiter weiterarbeiten? Smiley
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Best regards&&--------------&&chap
 
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Shahpur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #47 - 23.08.2007 um 18:06:34
 
man sollte sich mal die seiten 16 und 17 im testpdf anschauen. wer mir sagt, daß das basics sind, der lügt.

sogar ich musste in diesen extrem schlecht formatierten minitexten suchen, um die entsprechenden infos zu finden. Warum nehmen die keine normalen texte sondern absichtlich grottig formatierte dinge, bei denen irgendein word anfänger versucht das das www nachzuäffen?

das ganze ist für neulinge unnötig veriwrrend gestaltet...
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Schleswiger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #48 - 23.08.2007 um 18:07:11
 
@Chap und alle Interessierte,

es ist ja so, dass die Verkündung an sich im BGBI bis zwei Wochen dauern kann. Da der Bundestag kein Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes beschlossen hat, dauert es nochmal 2 wochen bis das Gesetz nach der Verkündung dann wirklich inkrafttritt. Also haben die Behörden noch genügend Zeit um sich vorzubereiten.



Gruss
Slesviger
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Antwort #49 - 23.08.2007 um 18:20:07
 
chap schrieb am 23.08.2007 um 17:41:34:
Mich wundert, warum niemand sich früher darüber "veräppelt" gefühlt hat... sondern jetzt - wenn es sich um den Ehegattennachzug handelt. Smiley
Weil ich im Grundgesetz nichts über Juden, oder Spätaussiedler finden kann. Nur über die Ehe.

Und da steht nichts davon, das meine Frau Deutsch sprechen muss.
Und auch nicht, das der Staat mich massiv behindert,  meine Ehe hier in Deutschland zu leben. Im Gegenteil, sie soll angeblich sogar unter besonderem Schutz stehen.

Mal davon abgesehen, das es in vielen Ländern gar nicht möglich ist, einen Abschluss A1 am Goethe Institut zu machen. Denn von einfachen Sprachkenntnissen kann ja nach der Lektüre das Flyers, nicht mehr die rede sein. Es soll ja A1 sein. (Wie bitte zb. auf den Malediven, Tonga .........)

Und wo sich alle Experten einig waren, darf diese Bescheinigung KEINEN Nachzug dauerhaft verhindern. Weil es sonst eindeutig verfassungswidrig ist. Also irgendwann, müssen sie auch ein FZV genehmigen, auch wenn kein A1 vorgelegt wird. Als wenn es nicht sowieso schon schwer genug ist, eine Binationale Ehe zu führen, setzt der Staat noch einen drauf.  Griesgrämig Please wait !

Was passiert eigentlich, wenn sich jemand weigert, Deutsch zu lernen ?
Muss ich dann zb. 1 Jahr warten, damit Nachzug genehmigt wird ? Oder sind es vielleicht 2 Jahre ?

Anstatt die Sache an zb. die AE/NE/Einbürgerung zu koppeln, wird so ein Mist gemacht. (zb. AE wird nur 1 Jährig erteilt und kein eigenes Bleiberecht , wenn keine Sprache nachgewiesen wird, Bleiberecht,  NE oder Einbürgerung nur gegen B2) Das wäre sinnvoll und vor allem Verfassungskonform. Aber wahrscheinlich wäre das für alle zu einfach gewesen.


Michael
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Mick
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Antwort #50 - 23.08.2007 um 19:03:45
 
Schleswiger schrieb am 23.08.2007 um 18:07:11:
@Chap und alle Interessierte,

es ist ja so, dass die Verkündung an sich im BGBI bis zwei Wochen dauern kann.

Ich tippe mal auf kommenden Montag.

Zitat:
Da der Bundestag kein Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes beschlossen hat, dauert es nochmal 2 wochen bis das Gesetz nach der Verkündung dann wirklich inkrafttritt.

Guckst Du in Art. 10, Inkrafttreten am Tage nach der
Veröffentlichung, also tippe ich mal auf Dienstag.

Zitat:
Also haben die Behörden noch genügend Zeit um sich vorzubereiten.

Zeit war genug, schließlich ist dieser Entwurf seit März
oder so auf dem Markt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #51 - 23.08.2007 um 19:11:23
 
Mick schrieb am 23.08.2007 um 19:03:45:
Ich tippe mal auf kommenden Montag. 


Das BGBI erscheint in der jeweiligen neuen Ausgabe nur jeden Freitag.


Mick schrieb am 23.08.2007 um 19:03:45:
Guckst Du in Art. 10, Inkrafttreten am Tage nach der
Veröffentlichung, also tippe ich mal auf Dienstag. 


Hier ist Artikel 10:

Zu Artikel 10: Inkrafttreten
Zu Absatz 1
Diese Vorschrift regelt das generelle Inkrafttreten.
Zu Absatz 2 und 3
Ziel der Änderungen in § 73 AufenthG ist es, das gesamte sicherheitsrelevante Wissen
der Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste bei der Entscheidung über einen
Visumantrag (§ 73 Abs. 1 AufenthG) sowie bei sicherheitsrelevanten
Entscheidungen der Ausländerbehörden (§ 73 Abs. 2 AufenthG) einzubeziehen. In
Zukunft soll das Bundesverwaltungsamt als zentrale Behörde die Informationssteuerung
wahrnehmen. Die Implementierung des Bundesverwaltungsamtes als zentrale
Steuerungsbehörde bedarf der zeitlichen Vorbereitung. Diese dauert in Bezug auf die
Regelung des § 73 Abs. 2 AufenthG neun Monate, in Bezug auf die Regelung des
§73 Abs. 1 AufenthG 18 Monate. Um auch die Neuregelung des § 73 Abs. 2 AufenthG
abweichungsfest im Sinne von Artikel 84 Abs. 1 Satz 5 GG auszugestalten,
bedarf es diesbezüglich eines gespaltenen Inkrafttretens zu § 105a AufenthG.
Bei den weiteren erst 18 Monate nach Verkündung in Kraft tretenden Änderungen
handelt sich um eine Folgeänderung zu dem gestaffelten Inkrafttreten der Änderungen
in § 49 AufenthG.
Zu Absatz 4
Die Länder benötigen ein Jahr als Vorbereitungszeit, um die Einbürgerungskurse zu
implementieren und die Prüfungsvoraussetzungen zu schaffen.


Kannt du mir mal erkären wo da was nach dem Tag des Inkrattreten steht?
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Antwort #52 - 23.08.2007 um 19:13:15
 
uppps, ich ziehe den letzten kommentar zurück.
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Antwort #53 - 23.08.2007 um 19:36:15
 
Und ich kläre auf:

Erscheinungsweise:

...

Art. 10:

Zitat:
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung
in Kraft.
(2) Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe b und Nr. 83 Buchstabe b treten am … [Einsetzen: Datum
des ersten Tages des neunten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats]
in Kraft.
(3) Artikel 1 Nr. 59 Buchstabe a tritt am … [Einsetzen: Datum des ersten Tages des
18. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] in Kraft.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Antwort #54 - 23.08.2007 um 20:35:28
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 17:32:12:
das ist schön für sie und für dich.
dennoch sehe ich es nicht als wichtig an, daß man z.b. irgend eine Art von Postkarte schriftlich beantworten kann...irgendwelche hörspiele machen muss, mehr vokabeln als angekündigt erlernen muss etc. pp.
Die ganze Sache wurde nunmal anders kommuniziert als bisher. Aber das ist ja nicht das erste mal, daß mir in deutschland sowas passiert...tut mir leid wenn ich wieder so böse bin, aber es gibt viele Fälle in denen ich mir nach über 20 Jahren immernoch fremd und unwillkommen in diesem Land vorkomme...das wird sich in diesem Leben auch nicht mehr ändern.

Lieber Shapur, wenn ich mich in einem Land fremd und unwillkommen fühle und dass ohne Sicht auf Besserung, dann gibt es nur eine wirkliche Alternative. Ich gehe in ein anderes Land.
Liebe Grüße aus Ghana (einem Land, wo ich mich ab und an, fremd fühle und sicherlich auch das ein oder andere Mal unwillkommen bin). Und Politiker dehnen nicht nur in Deutschland die Wahrheit.
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Antwort #55 - 23.08.2007 um 21:07:02
 
Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 18:06:34:
man sollte sich mal die seiten 16 und 17 im testpdf anschauen. wer mir sagt, daß das basics sind, der lügt.

sogar ich musste in diesen extrem schlecht formatierten minitexten suchen, um die entsprechenden infos zu finden. Warum nehmen die keine normalen texte sondern absichtlich grottig formatierte dinge, bei denen irgendein word anfänger versucht das das www nachzuäffen?


Ich habe mir die Seiten 16 und 17 angesehen und es geht darum Woerter wie Zeitung, Kasse und Stadtplan laut auszusprechen, sowie die Bezeichnung der abgebildeten Gegenstaende auszusprechen. Ich gehe davon aus, dass das entsprechende Vokabular den Sprachschuelern vorher beigebracht wird, daher finde ich diese Uebung nicht sonderlich schwierig.

Was den Aufbau der pdf Datei betrifft, ich habe Franzoesisch und Spanisch Buecher die genauso aufgebaut sind, und ich finde die Datei uebersichtlich.
Vielleicht kannst Du dem Goethe Institut Vorschlaege unterbreiten, wie sie es besser machen koennen?

Shahpur schrieb am 23.08.2007 um 17:32:12:
dennoch sehe ich es nicht als wichtig an, daß man z.b. irgend eine Art von Postkarte schriftlich beantworten kann...irgendwelche hörspiele machen muss, mehr vokabeln als angekündigt erlernen muss etc. pp.


Das Schreiben einer Postkarte, oder irgendwelche Hoerspiele sind lediglich Hilfsmittel, damit man mit der Sprache vertraut wird. Das funktioniert in jedem English-, Franzoesisch- oder Spanischkurs genauso. Jedenfalls war es so in den Sprachkursen, die ich besucht habe.



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Antwort #56 - 23.08.2007 um 22:01:35
 
Werden Deutschkurse nur beim FZV verlangt oder auch beim Fiance Visum, wenn man in Deutschland heiraten möchte?

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Antwort #57 - 23.08.2007 um 22:03:37
 
@ingo890,

zweck der eheschliessung in D ist ja der Familiennachzug. Deswegen ist diese Art von FZF auch in den neuen Regelungen miteingebunden.


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Antwort #58 - 23.08.2007 um 22:41:59
 
die Aufregung über den Umfang der geforderten Sprachkenntnisse verstehe ich jetzt wirklich nicht mehr. Es wurde von Anfang an von der Stufe A1 gesprochen und geschrieben. Auch hier im Forum. Das Politiker sich immer wieder "unglücklich" ausdrücken sollte eigendlich niemanden verwundern. Wer in der Materie steht, und das ist eigendlich jeder, der kurz vor einer FZF steht, weiss was gemeint ist.

Zu den Altfällen folgendes; sie werden, wenn die Zustimmung (richtig Mick? Zwinkernd ) der ALB vor der Veröffentlichung des Gesetzes der Botschaft vorliegt, nach altem Recht entschieden. Alles was danach bei den Botschaften eingeht, wird nach neuem Recht entschieden.

Ich persönlich finde die geforderten Sprachkenntnisse als nicht zu umfangreich. Sie sind lediglich einerstr Schritt dafür, dass sich unsere ausländischen Mitbürger schneller bei uns wohl fühlen können.
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Antwort #59 - 23.08.2007 um 22:54:33
 
Zitat:
Zu den Altfällen folgendes; sie werden, wenn die Zustimmung (richtig Mick? Zwinkernd ) der ALB vor der Veröffentlichung des Gesetzes der Botschaft vorliegt, nach altem Recht entschieden.

Ich glaube ich schicke am Tag der Veröffentlichung mal
eine Zustimmung zur Botschaft. Inkrafttreten ist ja einen
Tag später, wird sicher luschdig.

Spaß!
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