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BPräs. hat unnaschrieben (Gelesen: 43.202 mal)
chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #90 - 24.08.2007 um 17:59:00
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 17:02:20:
und nach dem neuen Gesetz steht es schwarz auf weiß, daß man bei eingebürgerten die variante der ehe im ausland "überprüfen" soll. und das ist eine faktische benachteiligung.


Es steht nicht in dem Gesetz, nur in der Begründung und auch nicht explizit. Smiley Wenn es so, wie Du hier geschrieben hast, gehandhabt wird, steht der Weg der Verfassungsklage offen. Nach Art. 3 des Grundgesetzes darf niemand wegen ... seiner Abstammung, ... seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft ... benachteiligt oder bevorzugt werden. Smiley
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xxl1969
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #91 - 24.08.2007 um 17:59:06
 
trixie schrieb am 24.08.2007 um 17:56:30:
Dann solltest du dich freuen, einen "Sieg" gegen Deutschland erringen zu können; das Endergebnis hieße dann: 1:0 für Eingebürgerte mit Doppelstaatsbürgerschaft.

trixie 


Nein das Endergebnis wäre dann 1:1. Und darüber würde ich mich freuen, das stimmt.
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Schleswiger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Dänisch
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Antwort #92 - 24.08.2007 um 17:59:47
 
Hi,

diese Diskussion bringt uns nun wirklich nicht weiter. Wir wollen doch nicht, dass der Thread geschlossen wirs.


Gruss
Slesviger
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Alles wird gut.
 
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Shahpur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #93 - 24.08.2007 um 18:01:11
 
Zitat:

Hallo, auf was für'n Tripp bist du denn mit solchen Pauschlaussagen ?
Wenn du willst, zähle ich dir hunderte Dinge auf, was bei Ausländern (Deutschen, Männern, Frauen, Afghanen oder sonst einer Gruppe) schief läuft.

proll


"ein BEISPIEl dafür was schiefläuft". damit meinte ich wohl kaum, daß alles in den abhs schiefläuft. oder das dieses beispiel in allen abhs vorkommen muss. das war eher personenbezogen gedacht, ich wollte damit sagen das man mit dem sachbearbeiter manchmal wirklich die falsche karten ziehen kann.
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xxl1969
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #94 - 24.08.2007 um 18:04:09
 
Shahpur schrieb am 24.08.2007 um 18:01:11:
das war eher personenbezogen gedacht, ich wollte damit sagen das man mit dem sachbearbeiter manchmal wirklich die falsche karten ziehen kann. 


Und so habe ich das auch verstanden! Ich verstehe nicht warum sich sofort alle ABHler angegriffen fühlen. Man kann doch ganz leicht erkennen das dieses auf DC bezogen war. Kein Wunder bei dieser Äusserung....
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #95 - 24.08.2007 um 18:07:23
 
Für meinen Geschmack wären hier etliche Beiträge reif für den Schrott  Ärgerlich

Da das aber zuviel Arbeit machen würde, mache ich den Thread jetzt dicht .

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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