chap schrieb am 23.08.2007 um 17:41:34:Mich wundert, warum niemand sich früher darüber "veräppelt" gefühlt hat... sondern jetzt - wenn es sich um den Ehegattennachzug handelt.
Weil ich im Grundgesetz nichts über Juden, oder Spätaussiedler finden kann. Nur über die Ehe.
Und da steht nichts davon, das meine Frau Deutsch sprechen muss.
Und auch nicht, das der Staat mich massiv behindert, meine Ehe hier in Deutschland zu leben. Im Gegenteil, sie soll angeblich sogar unter besonderem Schutz stehen.
Mal davon abgesehen, das es in vielen Ländern gar nicht möglich ist, einen Abschluss
A1 am Goethe Institut zu machen. Denn von einfachen Sprachkenntnissen kann ja nach der Lektüre das Flyers, nicht mehr die rede sein. Es soll ja
A1 sein. (Wie bitte zb. auf den Malediven, Tonga .........)
Und wo sich alle Experten einig waren, darf diese Bescheinigung KEINEN Nachzug dauerhaft verhindern. Weil es sonst eindeutig verfassungswidrig ist. Also irgendwann, müssen sie auch ein FZV genehmigen, auch wenn kein
A1 vorgelegt wird. Als wenn es nicht sowieso schon schwer genug ist, eine Binationale Ehe zu führen, setzt der Staat noch einen drauf.
Please wait !
Was passiert eigentlich, wenn sich jemand weigert, Deutsch zu lernen ?
Muss ich dann zb. 1 Jahr warten, damit Nachzug genehmigt wird ? Oder sind es vielleicht 2 Jahre ?
Anstatt die Sache an zb. die AE/NE/Einbürgerung zu koppeln, wird so ein Mist gemacht. (zb.
AE wird nur 1 Jährig erteilt und kein eigenes Bleiberecht , wenn keine Sprache nachgewiesen wird, Bleiberecht,
NE oder Einbürgerung nur gegen B2) Das wäre sinnvoll und vor allem Verfassungskonform. Aber wahrscheinlich wäre das für alle zu einfach gewesen.
Michael