schweitzer schrieb am 14.11.2009 um 11:38:05:Der § 30 (1) Satz 3 ist aber in seiner Gänze auch im Rahmen des Ehegattennachzugs zu einem deutschen Partner anzuwenden - so heißt es in § 28 (1) Satz 5
AufenthG:
Zitat:
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 (Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu seinem deutschen Partner - =schw.=) entsprechend anzuwenden.
Genau, und in §30 Abs. 1 Satz 3 steht (ich zitiere auch den Anfang des Paragraphen, sonst wird es nicht klar):
Zitat:Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn ...
Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn
...
4.
der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.
Der "Ausländer" in Nr. 4 ist der
Ehegatte, zu dem der Zuzug erfolgt, nicht der zuziehende Ehegatte. Irgendwelche Ausnahmen in Abhängigkeit von der Nationalität
des zuziehenden Ehegatten gibt der Gesetzestext nicht her.
Ob das vom Gesetzgeber so beabsichtigt war, ist wieder eine andere Frage.
(Insbesondere fragt man sich, warum würde die Nr. 4 nicht in ihrer Anwendung auf Ehegatten von Deutschen ausgeschlossen, wenn sie sowieso vom Wortlaut her auf diesen Fall gar nicht anwendbar ist.. Andererseits wurde Satz 3 Nr. 1 auch nicht ausgeschlossen und es wurde mir hier im Forum versichert, die Nr. 1 sei
nicht auf Ehegatten Deutscher anwendbar, mit der Begründung, Deutsche könnten keinen Aufenthaltstitel haben.)
Witzigerweise hilft hier auch die Gesetzesbegründung nicht so recht weiter, weil man es dort geschafft hat, einen grammatikalisch nicht eindeutigen Relativsatz zu formulieren:
Zitat:Satz 3 Nr. 4 befreit Ehegatten von Ausländern,
die nach § 41
AufenthV auch für längere Aufenthalte visumfrei einreisen ... vom Nachweis einfacher Deutschkenntnisse.
Frage: Bezieht sich "die" nun auf "Ehegatten" oder auf "Ausländer"? Grammatikalisch nicht eindeutig, aber da wir ja wir schon wissen, dass "Ausländern" richtig ist, kann sich das "die" nicht gleichzeitig auf "Ehegatten" beziehen, oder?
Oder ist einfach so, dass unserem Gesetzgeber ein Deutschkurs auch ganz gut tun würde?
Sei dem wie es wolle, im Ergebnis heißt das, das Verhalten der
ABH im Falle der
TS widerspricht jedenfalls nicht dem Gesetzestext.