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Behörden stellen sich quer - Visum an Israeli trotz Ehe mit einer Deutschen.... (Gelesen: 31.135 mal)
Petersburger
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Antwort #90 - 08.07.2010 um 13:55:12
 
Dieses Schreiben ist keine "Selbstverpflichtung", sondern eine schriftliche Bestätigung, daß ihm bekannt ist ...

Es bietet also der Behörde nicht mehr als ein zusätzliches Argument, falls Dein Mann daherkäme mit der Behauptung "Ich habe nicht gewußt/völlig verstanden ..."

Die eigentliche Verplichtung steht als Auflage im AT. Diese Auflage ist der Verwaltungsakt, gegen den Ihr mit den bereits genannten Argumenten vorgehen könnt.

Beispielsweise kann man einen Antrag stellen auf Aufhebung der Verpflichtung ... weil ...
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bibimal
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Antwort #91 - 08.07.2010 um 14:22:25
 
ja, ich las es auch durch ( weil ich der Meinung war, 3 Augen sehen mehr als 2....*am just kidding*....natürlich gibt es Formulierungen, die man nach 9 Monaten Deutsch noch nicht durchschauen würde)...ja, ich werde ihm raten, Einspruch einzulegen.
btw - wenn wir schon mal bei Spitzfindigkeiten sind....ICH kann das so auslegen, dass man sich unverzüglich anmeldet...kann aber auch zum nächsten Herbst sein...und bei der nächsten Verlängerung kann man dann nachweisen, dass man teilnimmt....
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ryka
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Antwort #92 - 08.07.2010 um 14:33:00
 
steini007 schrieb am 08.07.2010 um 09:40:21:
Die ABH hat doch den Pass mittlerweile wieder an den Ehemann des TS ausgehändigt und ist nicht mehr im Besitz des Passes.


Die Rückgabe erfolgte erst nachdem der Passinhaber genötigt wurde ein zweifelhaftes Schreiben zu unterschreiben.


steini007 schrieb am 08.07.2010 um 09:40:21:
Wenn man den Antrag auf die AE stellt und dafür den Pass der ABH überläßt damit sie den AE Sticker gleich einkleben kann, bekommt ohne Wunsche keine Bestätigung, dass man den Pass abgegeben hat. Soviel Vertrauen sollte man als Bürger in die Behörden schon haben, dass man sein Ausweisdokument wieder bekommt. 


Einseitiges Vertrauen gibt es auch einer Behörde gegenüber nicht. Der/die SachbearbeiterIn wollte sich mit der Unterschrift absichern, dass sie ihre Arbeit richtig gemacht hat und ihrer Informationspflicht? nachkam. Spricht ja auch nicht gerade von Vertrauen.

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Antwort #93 - 08.07.2010 um 14:54:15
 
Ihr habt ja alle Recht (im Prinzip); wir haben den Paß wieder, die Methode lässt an diversen Dingen und an der Attitüde zweifeln...und wir werden DEFINITIV etwas dagegen unternehmen...werde mal schaue, ob ich im Net eine "kugelsichere Formulierung" für einen Widerspruch finde...
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Petersburger
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Antwort #94 - 08.07.2010 um 16:20:45
 
ryka schrieb am 08.07.2010 um 14:33:00:
Die Rückgabe erfolgte erst nachdem der Passinhaber genötigt wurde ein zweifelhaftes Schreiben zu unterschreiben. 

Bitte sei vorsichtig mit solchen Formulierungen.

Der Begriff der Nötigung ist im Strafgesetzbuch definiert - und weder paßt die Definition auf diesen Fall, noch solltest Du selbst Dich der üblen Nachrede schuldig machen.
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Antwort #95 - 08.07.2010 um 18:08:32
 
Petersburger schrieb am 08.07.2010 um 16:20:45:
Der Begriff der Nötigung ist im Strafgesetzbuch definiert - und weder paßt die Definition auf diesen Fall, noch solltest Du selbst Dich der üblen Nachrede schuldig machen. 

http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

das hier
Zitat:
Man schrieb mich per Email an, dass er vorstellig werden soll, um zu unterschreiben, dass er verpflichtet wird und dann würde er seinen Pass auch wiederbekommen

und das hier
Zitat:
freiwillig ist nicht richtig - man sagte uns: "bevor Sie den Paß kriegen, unterschreiben Sie bitte dieses Blatt"..

hört sich schon nach Nötigung an, wenn es so stimmt.
Ich wüsste nämlich nicht, mit welcher Rechtsgrundlage man den Pass erst rausgibt, nachdem man ein solches Papier zum I-Kurs  unterschrieben hat.
Es bleibt die Frage im Raum, ob der Pass auch ohne Unterschrift zurückgegeben worden wäre.  Und ob der TS bzw. der Ehemann das als Drohung verstanden haben oder nicht ...
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #96 - 08.07.2010 um 18:52:53
 
also - ganz ehrlich: JA!

bisher lief es immer so: ICH bin in meiner Heimatstadt ins Rathaus gegangen ( da sitzen 2 Damen als "outsource" für die Kreisverwaltung) - hab den Paß abgegeben und auch die Fiktion abgeholt...(aufgrund der Tatsache, dass ich einfach beruflich flexibler bin bzw meine Zeit freier einteilen kann). Dieser wurde dann an die Kreisstadt geschickt und zurück.

Wir haben dann jedoch zusammen den A1 abgegeben und man sagte uns, dass wir die AE abholen könnten, sobald sie fertig ist...ich habe dann nach 3 Wochen mal angerufen - in meiner Heimatstadt, weil in der Kreisverwaltung fast nie jmd telefonisch zu erreichen ist (man braucht den Paß ja und auch die Erlaubnis zur Arbeit)....nein, noch nicht fertig und auch noch nicht bearbeitet...

Einige Tage später: Email an mich....Ihr Mann soll bei der Kreisbehörde persönlich vorstellig werden, damit die AE erteilt werden kann.

Ich (natürlich mal wieder geängstigt, dass was fehlt/nicht korrekt ist) rief an: "...er muß persönlich und nach Mett***** kommen. Er muß etwas unterschreiben, damit die AE erteilt werden kann..."

So lief es dann auch da ab: Paß auf den Tisch gelegt," jaja, alles fertig, vorher aber das hier unterschreiben!"

Ich las es durch und fragte, was denn passiere, falls man das nicht erfüllen könnte (wegen Arbeitszeit) . Antwort (in drohendem Ton): "Das wäre äußerst ungut!"

Er sagte ihr dann noch selber, dass er jeden Tag 10 std und mehr außer Haus sei...".jaja, wir müssen jetzt hier weitermachen...unterschreiben Sie bitte!"

Für uns stellte sich die Situation so dar, dass wir den Paß nur mitnehmen "dürften", falls wir unterschrieben...

verdacht

Da
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Antwort #97 - 08.07.2010 um 19:12:56
 
Zitat:
Für uns stellte sich die Situation so dar, dass wir den Paß nur mitnehmen "dürften", falls wir unterschrieben...

... und läßt die negativen Aussagen, Vermutungen aufkommen, die nach der jetzigen Sachlagenschilderung - zwar unglücklich, vielleicht auch nicht ganz korrekt - aber sicherlich keine Nötigung oder gar ein unter Druck setzen, darstellen.

Jeder hat zwar eine andere subjektive Auffassungsgabe, die hier aber rechtlich nicht verwerflich ist.

Was die SB dazu bewegt hat, eine Aktennotiz unterschreiben zu lassen, weiß keiner. Es gibt tausend Gründe, die aber nicht negativ auf euch zu werten sind.

Aufgrund deiner jetzigen Aussage sehe ich keinen Anlass, eine große Beschwerde zu verfassen.

Ich finde es aber sehr fair, dass du versuchst, den Verlauf korrekt wieder zu geben. Der erste Beitrag in dieser Sache hat sich sehr dramatisch angehört, so dass sich auch die Experten entsprechend bestürzt geäußert hatten.

Versuche die Sache etwas herunter kommen zu lassen und schreibe der SB nochmals ein paar nette Zeilen, warum dein Mann den I-Kurs nicht besuchen kann, welchen du in Form eines  Widerspruchs verfaßt.
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Petersburger
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Antwort #98 - 08.07.2010 um 19:34:13
 
Wir wollen nicht vergessen, daß Zitat:
... rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,

die geforderte Handlung eine Unterschrift unter ein selbst zu nichts verpflichtendes Blatt Papier war.

Der Verpflichtung ergibt sich aus der Auflage im AT.

Vermutlich hat die ABH schon so oft gehört "die Zeile im AT hatte ich ja gar nicht bemerkt" oder dergleichen, daß man sich da ein bißchen absichern will.

Die feine englische Art ist das zwar nicht, ich hätte an Stelle der TS dort wohl ein paar nette Worte gefunden, aber Nötigung ...
Wer auf dem Wort besteht, muß sich dann halt im Falle eines Falles mit dem Anwalt des auf solche Weise übel Beredeten streiten.

Ich tue so etwas nicht, ich vermeide daher auch Worte aus dem Strafgesetzbuch, wo sie nicht angebracht sind.
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Antwort #99 - 08.07.2010 um 19:41:04
 
@Steini, ja danke, das werde ich tun....ich denke, dass man (und auch ich) auch verstehen müsen, dass die Mitarbeiter bei den Behörden - ich will nicht sagen "auch nur ihren Job machen" das klänge zu lapidar und Allgemeinplätze bemühen...nee, bringt niemandem iwas. Ebenso, wie das Hochkochen von Situationen. Ich bin der Überzeugung, dass die MA der Behörden diejenigen sind, die halbfertig durchdachte und schwammig formulierte Gesetze im Endeffekt dadurch ausbaden müssen, dass diese Angestellten ja die 1-2-1 mit den Antragstellern haben und natürlich auch keine Fehler machen möchten.
Und - wenn Ihr mir eine persönliche Bemerkung gestattet - manche Ansinnen hier im Forum lassen meine Nackenhaare sich aufrichten...aber das ist nur meine Meinung. Ohne Gewähr Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #100 - 22.12.2010 um 21:12:26
 
Lieber Steini, Fon, Muleta & Petersburger, liebe Spezialisten....

Ich brauche nochmal Euren Rat im ganz alltäglichen Wahnsinn.

Wie Ihr Euch vllt erinnert - oder nachlesen könnt - wurde mein Mann nach dem a1-Test (da arbeitete er schon "qualifiziert Vollzeit) beim Erteilen der AE zu einem Integrationskurs verpflichtet, da sein vorgelegter College-Abschluß nicht von einem College stammt, das lt ANABIN in der Liste ist.

Nun gut, Einspruch gegen Verpflichtung zu diesem, da es zeitlich UNMÖGLICH war und ist.

Erst kam monatelang keine Antwort; auf Nachfrage dann die Antwort der ABH: er wäre verpflichtet worden, weil sein Collegeabschluß nur in hebrew/english vorlag.

Wir schrieben wieder: nein, die Verpflichtung sei nicht ergangen, weil der Collegeabschluß nicht übersetzt war, sondern nicht in Anabin.

3  Wochen gingen erneut ins Land; heute ein Brief: ....da -lt meinen Aussagen als Ehefrau - mein Mann ja schon gut Deutsch könne, solle er den B1 Test ablegen; dann hätte sich das mit dem Kurs ja erledigt.....eine Befreiung könne nur aus dringenden familiären oder persönlichen Gründen erfolgen..."

Langsam verliere ich die Geduld;  ich entnahm zahlreichen Antworten von Euch geschätzten Fachleuten, dass ein qualif. Vollzeitjob sehr wohl ein Grund sei, dass man NICHT am Kurs teilnehmen müsse, wenn es zeitlich nicht möglich sei. Es ist zeitlich nicht möglich; wir haben zig Kurse gecheckt; keiner ist zeitlich machbar. Mein Mann verdient 50% des Familieneinkommens. Ohne sein Gehalt hätten wir schwierige Zeiten, obwohl wir beide gut/mittel-Verdiener sind.

Bitte, ich habe keine Lust mehr auf das Hin- und Her mit der ABH - wie formulieren wir einen wasserfesten (und hoffentlich finalen) Widerspruch?

Ich bedanke mich für Eure Zeit und Kompetenz
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #101 - 01.01.2011 um 14:09:05
 
bibimal

was nützt dir der beste Widerspruch, die beste Argumentationskette, wenn die ALB einfach nein sagt?  Dann bleibt dir nur der Weg zur Klage.
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Antwort #102 - 01.01.2011 um 19:07:04
 
Zitat:
Bitte, ich habe keine Lust mehr auf das Hin- und Her mit der ABH - wie formulieren wir einen wasserfesten (und hoffentlich finalen) Widerspruch?

Nun, das könnt Ihr hier kaum erwarten.

Inhaltlich sollte drinstehen:

Trotz intensiver Suche gelang es nicht, einen Kurs zu finden, der neben der Arbeit besucht werden kann. Die zeitlichen und örtlichen Einschränkungen durch die Arbeit sind folgende: ...
Folgende Kursangebote haben wir gefunden, die allesamt nicht den genannten Anforderungen genügen. (Liste, Grund)
Wir fordern Sie hiermit auf, entweder die Verpflichtung zurückzunehmen oder uns einen konkreten Kurs zu benennen, der den obigen Bedingungen genügt, damit es nicht zum Verlust der Arbeitsplatzes oder zu Einkommenseinbußen bei uns kommt.


Das ist aber alles nichts grundsätzlich Neues, sondern stand in den vorigen Beiträgen dieses Themas auch schon sinngemäß.
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Antwort #103 - 02.01.2011 um 15:15:02
 
Danke, Petersburger, ja, das werden wir nochmal machen; wir haben auch mal die Stundenübersicht der letzten Monate zusammengestellt, denen man entnehmen kann, dass Überstunden und vor allem auch extrem unregelmäßige Stunden geleistet werden müssen.

Ein frohes neues Jahr! Smiley
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