Lieber Steini, Fon, Muleta & Petersburger, liebe Spezialisten....
Ich brauche nochmal Euren Rat im ganz alltäglichen Wahnsinn.
Wie Ihr Euch vllt erinnert - oder nachlesen könnt - wurde mein Mann nach dem a1-Test (da arbeitete er schon "qualifiziert Vollzeit) beim Erteilen der
AE zu einem Integrationskurs verpflichtet, da sein vorgelegter College-Abschluß nicht von einem College stammt, das lt ANABIN in der Liste ist.
Nun gut, Einspruch gegen Verpflichtung zu diesem, da es zeitlich UNMÖGLICH war und ist.
Erst kam monatelang keine Antwort; auf Nachfrage dann die Antwort der
ABH: er wäre verpflichtet worden, weil sein Collegeabschluß nur in hebrew/english vorlag.
Wir schrieben wieder: nein, die Verpflichtung sei nicht ergangen, weil der Collegeabschluß nicht übersetzt war, sondern nicht in Anabin.
3 Wochen gingen erneut ins Land; heute ein Brief: ....da -lt meinen Aussagen als Ehefrau - mein Mann ja schon gut Deutsch könne, solle er den
B1 Test ablegen; dann hätte sich das mit dem Kurs ja erledigt.....eine Befreiung könne nur aus dringenden familiären oder persönlichen Gründen erfolgen..."
Langsam verliere ich die Geduld; ich entnahm zahlreichen Antworten von Euch geschätzten Fachleuten, dass ein qualif. Vollzeitjob sehr wohl ein Grund sei, dass man NICHT am Kurs teilnehmen müsse, wenn es zeitlich nicht möglich sei. Es ist zeitlich nicht möglich; wir haben zig Kurse gecheckt; keiner ist zeitlich machbar. Mein Mann verdient 50% des Familieneinkommens. Ohne sein Gehalt hätten wir schwierige Zeiten, obwohl wir beide gut/mittel-Verdiener sind.
Bitte, ich habe keine Lust mehr auf das Hin- und Her mit der
ABH - wie formulieren wir einen wasserfesten (und hoffentlich finalen) Widerspruch?
Ich bedanke mich für Eure Zeit und Kompetenz